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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/2918 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1075 des Abgeordneten Björn Lakenmacher CDU-Fraktion Drucksache 5/2760 Hochwasser im Amt Schenkenländchen und Ortsteilen der Gemeinde Heidesee Wortlaut der Kleinen Anfrage 1075 vom 07.02.2011: In den letzten Wochen hatte die Region rund um die Teupitzer Gewässer im Amt Schenkenländchen und in Ortsteilen der Gemeinde Heidesee mit einem dramatischen Hochwasser zu kämpfen. Zahlreiche Bewohner in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten sahen sich erstmalig mit überfluteten Gärten und Kellern konfrontiert, mussten wochenlang Pumpwerke im 24-Stunden-Dauerbetrieb halten und haben eine psychisch und physisch äußerst belastende Situation bis hin zur Bedrohung der Gesundheit und der Existenz erleben müssen. Zur Bekämpfung dieses Hochwassers hat sich die Bürgerinitiative „Hochwasser in den Teupitzer Gewässern“ gegründet. Seitens des Landes Brandenburg bzw. des für Hochwasserschutz zuständigen Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) wurde nach Auskunft der Betroffenen keine Hilfe gestellt. Vielmehr seien nach ersten Mitteilungen des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bzw. des LUGV allein hohe Niederschläge im Amt Schenkenländchen Grund für die Wasserflut. Ich frage die Landesregierung: 1. Worin sieht die Landesregierung nach gegenwärtigem Kenntnisstand den Grund für das dramatische Hochwasser rund um die Teupitzer Gewässer im Amt Schenkenländchen und in den betroffenen Ortsteilen der Gemeinde Heidesee im Landkreis Dahme-Spreewald? (bitte ausführlich darlegen) 2. Ist es richtig, dass nach ersten Mitteilungen des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz beziehungsweise des LUGV allein hohe Niederschläge im Amt Schenkenländchen als Grund für die Wasserflut angegeben wurden? Wenn ja, welche Erkenntnisquellen lagen dieser Einschätzung zugrunde? 3. Wann genau und auf welchem Weg hat die Landesregierung erstmalig von der dramatischen Situation in der Region rund um die Teupitzer Gewässer im Amt Schenkenländchen und in Ortsteilen der Gemeinde Heidesee erfahren? Datum des Eingangs: 09.03.2011 / Ausgegeben 14.03.2011",
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"content": "2 4. Welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt und durch wen unternommen, um hier die genauen Ursachen des Hochwassers in der Region zu erforschen? Wenn keine Maßnahmen zur weiteren Erforschung getroffen wurden, warum nicht? (bitte ausführlich darlegen) 5. Wurde durch das LUGV – Zweigstelle Cottbus – veranlasst, dass in den letzten drei Monaten Wasser aus der Talsperre Spremberg in die Dahme zugeleitet wurde? Wenn ja, in welchen genauen Zeiträumen, in jeweils welchem Umfang und aus jeweils welchen Gründen? (bitte ausführlich darlegen) 6. War dabei bekannt, dass das in die Dahme zugeleitete Wasser wegen eines defekten Wehrtores in Neue Mühle, welches in der Zuständigkeit des Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin (WSA) und damit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes liegt, defekt war bzw. ist? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt war dies dem LUGV bekannt? 7. War dabei bekannt, dass in Anbetracht dieser Situation ein Rückstau des Wassers in der Dahme bis in die Teupitzer Gewässer die Folge sein könnte? Wenn ja, warum wurde das Wasser dennoch in die Dahme zugeleitet? Wenn nein, warum war dem LUGV der Defekt am Wehrtor Neue Mühle nicht bekannt? (bitte ausführlich darlegen) 8. Sieht die Landesregierung im Allgemeinen und in diesem konkreten Fall eine Informations- und Aufklärungspflicht bezüglich der Entstehung und zu den Gründen von Wasserflut und Hochwasser gegenüber der betroffenen Bevölkerung? 9. Ist nach Ansicht der Landesregierung in diesem konkreten Fall eine hinreichende, zeitnahe und zutreffende Information und Aufklärung der Bevölkerung erfolgt? (bitte ausführlich darlegen) 10. Welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt unternommen, um den Betroffenen vor Ort Hilfe zu leisten? Wenn keine Maßnahmen zur Hilfe getroffen wurden, warum nicht? 11. Wie schätzt die Landesregierung das Ausmaß des Hochwassers in der Region in Anbetracht der beträchtlichen Wasserfluten und der entstandenen massiven Schäden für die Betroffenen ein? 12. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, für die von der Wasserflut betroffenen Gewässer Pegel mit entsprechenden Grenzwerten festzulegen? Wenn ja, wann ist dies beabsichtigt? Wenn nein, warum nicht? 13. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, eine zeitnahe Entkrautung der Abflusskanäle der betroffenen Gewässer durchzuführen? Wenn ja, wann ist dies beabsichtigt? Wenn nein, warum nicht? 14. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, um zukünftigen Hochwasserständen und Wasserfluten in der Region besser zu begegnen und um den Betroffenen vor Ort Hilfe leisten zu können? Welche Maßnahmen werden insoweit von wem ergriffen? Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, warum nicht?",
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"content": "3 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Worin sieht die Landesregierung nach gegenwärtigem Kenntnisstand den Grund für das dramatische Hochwasser rund um die Teupitzer Gewässer im Amt Schenkenländchen und in den betroffenen Ortsteilen der Gemeinde Heidesee im Landkreis Dahme-Spreewald? (bitte ausführlich darlegen) zu Frage 1: Hervorgerufen wurden die in den vergangenen Monaten verzeichneten, seit Jahrzehnten in dieser Höhe nicht mehr gemessenen Pegelstände und Hochwässer durch die extrem hohen Niederschläge im 2. Halbjahr des Vorjahres. Für die Region der Teupitzer Seenkette gibt die nächstgelegene Wetterstation Lindenberg/Beeskow die Niederschlagssituation der zweiten Jahreshälfte 2010 einschließlich Januar 2011 wieder. Station Lindenberg/Beeskow : Monat Jahr 2010 Langjähriger Prozent Durchschnitt August 224 mm 63 mm ca. 350 % September 108 mm 41 mm ca. 260 % November 109 mm 44 mm ca. 250 % Dezember 76 mm 50 mm ca. 150 % Januar 2011 33 mm 39 mm ca. 85 % Die Summe der Niederschläge im 2. Halbjahr 2010 betrug 625 mm, deutlich mehr als der Normalwert des gesamten Jahres (Januar bis Dezember) mit 563 mm. Die vollständig wassergesättigten Böden waren nicht mehr in der Lage, zusätzlich Wasser aufzunehmen, was zu einem schnellen Abfließen weiterer auftretender Niederschläge und dementsprechend auch zu einem deutlichen Anstieg der Wasserstände in allen Oberflächengewässern führte. Gleichzeitig hatten die Versickerung der Niederschläge sowie die hohen Wasserstände in den Vorflutern, wie in allen Flussniederungen des Landes Brandenburg auch entlang der Dahme, einen extremen Anstieg der Grundwasserstände um 0,6 bis zu 1,0 m zur Folge. Auch auf den Hochflächen wurden an den Grundwassermessstellen ähnlich hohe Anstiege registriert. Aufgrund der extremen Niederschläge kam es auch in der Spree zu Hochwasserständen und -abflüssen. Am Verteilerwehr in Leibsch wird über den als Hochwasserableiter fungierenden Dahme-Umflut-Kanal (DUK) seit August 2010 diejenige Wassermenge zur unteren Dahme übergeleitet, die der Entlastung des unteren Spreegebietes, insbesondere der Vermeidung größerer Hochwasserschäden, dient. Die maximale Ableitungskapazität von 35 m³/s ist seit Beginn der Hochwasserereignisse nicht überschritten worden. Die Steuerung erfolgte so, dass unterhalb der Wasserverteilung, d. h. im unteren Spree- wie im Dahmegebiet unterhalb der Einmündung des DUK, die Alarmstufen 1 bzw. 2 nicht überschritten wurden. Bereits im Dezember 2010 kam es aufgrund erhöhter Abflüsse und Niederschläge zu einem Anstieg des Wasserstandes der Teupitzer Seen bis auf 209 cm. Im Januar sind in Verbindung mit der Tauperiode und erneuten Niederschlägen die Abflüsse im gesamten Flussgebiet nochmals deutlich angestiegen. Die Abgabe der Talsperre Spremberg musste bis auf 52 m³/s angehoben werden. Mit dem hohen Zwischengebietsabfluss summierte sich der Zufluss der Spree an der Wasserverteilung in Leibsch auf bis zu 95 m³/s. Davon wurden mehr als 60 m³/s in die Spree und bis zu 35 m³/s in den",
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"number": 4,
"content": "4 Dahme-Umflut-Kanal abgeschlagen. In der Folge ist der Pegel Prieros UP gegenüber dem Normalwert um ca. 0,55 m angestiegen. Die hohen Wasserstände im Teupitzer Gebiet (Maximalwert 218 cm) resultierten sowohl aus dem Rückstau infolge hoher Wasserstände in der Dahme als auch aus den außergewöhnlich hohen Gebietszuflüssen im Zustrombereich der Teupitzer Gewässer. Ein zusätzliches Problem stellte das vom Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA) betriebene Wehr Neue Mühle dar, dessen eines Wehrfeld nach Auskunft des WSA nicht geöffnet werden konnte. Seit dem 29.01.2011 ist die durch das WSA provisorisch zur Flutrinne umgebaute Bootsschleppe der Anlage in Betrieb und wird zur Abflusserhöhung genutzt. Seit August 2010 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt hatten und haben auch andere Regionen mit den höchsten Oberflächen- bzw. Grundwasserständen seit 40 Jahren zu kämpfen. Entlang der gesamten Müggelspree liegen die Wasserstände seit Monaten konstant im Bereich der Alarmstufe 2. Eine Vielzahl von Grundstücken unterhalb von Leibsch ist überflutet. Eine alternative Wasserverteilung am Pegel Leibsch gab es praktisch nicht; jede Reduzierung des Abflusses zur Dahme hätte zur Überschreitung der ohnehin schon sehr hohen Wasserstände im Spreeunterlauf geführt und ein Hochwasserereignis bis in Höhe der Alarmstufe A 4 (Überschwemmung bebauter Gebiete) auslösen können. Im Vordergrund der administrativen Handlungsentscheidungen stand der Schutz bzw. die Minimierung der Auswirkungen der Hochwässer auf die brandenburgischen Städte und Dörfer im Unterlauf der Spree. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) war in den letzten Monaten mehrfach gezwungen, bis an die Grenze der maximalen Ableitung in den DUK heranzugehen. Frage 2: Ist es richtig, dass nach ersten Mitteilungen des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz beziehungsweise des LUGV allein hohe Niederschläge im Amt Schenkenländchen als Grund für die Wasserflut angegeben wurden? Wenn ja, welche Erkenntnisquellen lagen dieser Einschätzung zugrunde? zu Frage 2: Nicht nur die extrem hohen Niederschläge im Gebiet des Amtes Schenkenländchen waren ausschlaggebend für das Hochwasserereignis, sondern die Niederschläge im gesamten Einzugsgebiet der Spree. Hinzu kamen die Auswirkungen der Schneeschmelze im Januar, die zu einem weiteren Ansteigen der Abflüsse in den Fließgewässern und der Seewasserstände führten (siehe Ausführungen zu Frage 1). Die Besonderheit der seit August 2010 bestehenden Hochwasserlage ergibt sich aus den mehrfach hintereinander aufgetretenen extremen Niederschlagsereignissen, die zu einem kontinuierlichen Anstieg der Wasserstände im Grund- und Oberflächenwasser bis zur Sättigung der Grundwasserkörper in den Niederungen geführt haben. Es wurden Extremwerte der Wasserstände erreicht. Frage 3: Wann genau und auf welchem Weg hat die Landesregierung erstmalig von der dramatischen Situation in der Region rund um die Teupitzer Gewässer im Amt Schenkenländchen und in Ortsteilen der Gemeinde Heidesee erfahren? zu Frage 3: Erste telefonische Hinweise gegenüber dem LUGV zu erhöhten Wasserständen in den Teupitzer Gewässern hat es im November 2010 gegeben.",
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"content": "5 Frage 4: Welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt und durch wen unternommen, um hier die genauen Ursachen des Hochwassers in der Region zu erforschen? Wenn keine Maßnahmen zur weiteren Erforschung getroffen wurden, warum nicht? (bitte ausführlich darlegen) zu Frage 4: Die Hochwasserverhältnisse in den Teupitzer Gewässern waren und sind vergleichbar mit der Situation in den anderen Flussgebieten Südbrandenburgs, wobei es nur zu den Alarmstufen 1 und 2 kam. Deshalb erfolgte anfangs keine detaillierte Ursachenanalyse. Die gebietsspezifischen Ursachen für die hohen Wasserstände in den Teupitzer Seen (erhöhter Abfluss in der Dahme mit Rückstau in das Seengebiet, hoher Gebietszufluss in das Seengebiet, zusätzlicher Rückstau vom Wehr Neue Mühle) waren dem LUGV allerdings seit Dezember 2010 bekannt. Eine weitere Analyse der Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse im Dahmegebiet erfolgte im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung des LUGV am 19.01.2011 mit dem Schwerpunkt Wehr Neue Mühle. Der bisherige Kenntnisstand wurde bestätigt. Frage 5: Wurde durch das LUGV – Zweigstelle Cottbus – veranlasst, dass in den letzten drei Monaten Wasser aus der Talsperre Spremberg in die Dahme zugeleitet wurde? Wenn ja, in welchen genauen Zeiträumen, in jeweils welchem Umfang und aus jeweils welchen Gründen? (bitte ausführlich darlegen) zu Frage 5: In der Talsperre Spremberg wird im Rahmen des verfügbaren Stauraumes eine Umverteilung des Wasserabflusses vorgenommen, d. h. Hochwasserspitzen werden zurückgehalten und anschließend (bei entsprechend reduzierten Abflüssen) zeitverzögert wieder abgegeben. Dabei erfolgt die Wasserableitung aus der Talsperre nicht in die Dahme, sondern bei Bräsinchen in die Spree. Der Abschlag zum Dahme-Umflut-Kanal erfolgt erst mit der Wehrgruppe Leibsch ca. 90 Flusskilometer unterhalb der Talsperre Spremberg. Der Stauraum der Talsperre gliedert sich in den Nutzraum (Lamelle von 88,00 m ü. NN bis 92,00 m ü. NN) und den Hochwasserschutzraum (Lamelle von 92,00 m ü. NN bis 94,15 m ü. NN). Die Bewirtschaftung erfolgt auf der Grundlage eines Bewirtschaftungsplanes. Wesentlicher Ansatz des Planes ist, den Hochwasserschutzraum nach Inanspruchnahme im Hochwasserfall in einem angemessenen Zeitraum wieder freizumachen. An der Wehrgruppe Leibsch wurde die Wasserverteilung auf Dahme und Spree wie folgt vorgenommen: Mittl. Max. davon Max. davon Max. Zufluss Zufluss in die Zufluss in die Zufluss gesamt Dahme Spree m³/s m³/s m³/s m³/s m³/s m³/s November 60,0 88,0 23,0 33,0 37,0 55,0 Dezember 69,5 83,0 24,1 28,9 45,4 59,4 Januar 81,4 95,0 28,8 35,3 52,6 62,3 Zu den Gründen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.",
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"number": 6,
"content": "6 Frage 6: War dabei bekannt, dass das in die Dahme zugeleitete Wasser wegen eines defekten Wehrtores in Neue Mühle, welches in der Zuständigkeit des Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin (WSA) und damit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes liegt, defekt war bzw. ist? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt war dies dem LUGV bekannt? zu Frage 6: Die Probleme am Wehr Neue Mühle waren dem LUGV seit der Hochwassersituation im November bekannt. Frage 7: War dabei bekannt, dass in Anbetracht dieser Situation ein Rückstau des Wassers in der Dahme bis in die Teupitzer Gewässer die Folge sein könnte? Wenn ja, warum wurde das Wasser dennoch in die Dahme zugeleitet? Wenn nein, warum war dem LUGV der Defekt am Wehrtor Neue Mühle nicht bekannt? (bitte ausführlich darlegen) zu Frage 7: Das Rückstauproblem war bekannt (siehe Antwort zu den Fragen 1 und 5). Frage 8: Sieht die Landesregierung im Allgemeinen und in diesem konkreten Fall eine Informations- und Aufklärungspflicht bezüglich der Entstehung und zu den Gründen von Wasserflut und Hochwasser gegenüber der betroffenen Bevölkerung? zu Frage 8: Angesichts zahlreicher entstandener Fragen im Zusammenhang mit dem Ereignis wird die aus Sicht der Landesregierung notwendige Aufklärung durch Teilnahme am Runden Tisch aber auch durch schriftliche und mündliche Beantwortung von Fragen Betroffener geleistet. Frage 9: Ist nach Ansicht der Landesregierung in diesem konkreten Fall eine hinreichende, zeitnahe und zutreffende Information und Aufklärung der Bevölkerung erfolgt? (bitte ausführlich darlegen) zu Frage 9: In Briefen und Emails an die Bürgerinitiative und deren Mitglieder und in Telefonaten mit weiteren Betroffenen aus der Region hatte das LUGV schon im November/Dezember die Ursachen erläutert und auf die Unabwendbarkeit der Hochwassersituation hingewiesen. Diese Kontakte sind im Januar notwendigerweise fortgeführt worden (siehe auch Antwort zu Frage 3). Darüber hinaus hatte das LUGV ab dem 21.12.10 einen Internetlink (Viel Wasser in Brandenburg) zwecks Information der Bevölkerung über die ursächlichen Zusammenhänge der Hochwassersituation eingestellt. Frage 10: Welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt unternommen, um den Betroffenen vor Ort Hilfe zu leisten? Wenn keine Maßnahmen zur Hilfe getroffen wurden, warum nicht? zu Frage 10: Das LUGV hat am 18.01.2011 Kontakt mit dem WSA bezüglich einer Erweiterung der Abflusskapazität des defekten Wehres Neue Mühle aufgenommen und Lösungsvorschläge unterbreitet.",
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"number": 7,
"content": "7 Im Zusammenhang mit dem Rückgang des Hochwasserzuflusses zur Talsperre Spremberg und einer dadurch möglichen Abgabereduzierung von 51,7 m³/s auf 47,1 m³/s am 25.01.2011 ist der mit der Wehrregulierung beauftragte „Wasser- und Bodenverband Nördlicher Spreewald“ am 24.01.2011 und am 26.01.2011 vom LUGV angewiesen worden, die Wasserüberleitung zur Dahme von 34 m³/s auf 28 m³/s bzw. auf 25 m³/s zu reduzieren, was mit einer betriebsbedingten Verzögerung von zwei Tagen realisiert wurde. Konkrete Hilfsmaßnahmen vor Ort durch die betroffenen und benachbarten Gemeinden und durch den Landkreis sind der Landesregierung nicht im Einzelnen bekannt. Nach Informationen des Landkreises hat insbesondere das Amt Schenkenländchen Hilfe geleistet, u. a. durch Ausreichen von Sandsäcken und Aufschütten einer Zuwegung zum Schweriner Horst. Frage 11: Wie schätzt die Landesregierung das Ausmaß des Hochwassers in der Region in Anbetracht der beträchtlichen Wasserfluten und der entstandenen massiven Schäden für die Betroffenen ein? zu Frage 11: Der Seepegel Teupitz ist im Januar (ausgehend von seinem Normalwert 168 cm am Pegel) um 0,50 m auf einen Höchstwert von 218 cm angestiegen. Der bisher bekannte Höchstwert (Dezember/Januar 1975) lag bei 210 cm, wobei die Beobachtungsreihe nur bis 1971 zurückreicht. In Verbindung mit den niederschlagsbedingt hohen Grundwasserständen ist es zu einer Reihe von Kellerwasserschäden gekommen. Darüber hinaus ist es in tiefer gelegenen Bereichen (Geländesenken) zu Überflutungen und in Extremfällen zu Wasserschäden an Gebäuden gekommen. Diese Fälle sind auf das nicht an den Höchstgrundwasserstand angepasste Bauen in Tieflagen bzw. in der Nähe von Wasserflächen zurückzuführen. Verglichen mit den Hochwasserschäden in anderen Regionen des Landes Brandenburg (Müggelspree, Herzberg, Unteres Odertal) sind hier ähnliche Schadensbilder bei geringerem räumlichen Umfang festzustellen. Frage 12: Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, für die von der Wasserflut betroffenen Gewässer Pegel mit entsprechenden Grenzwerten festzulegen? Wenn ja, wann ist dies beabsichtigt? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 12: Das Erfordernis der Einrichtung eines Alarmpegels in Auswertung des Hochwasserereignisses wird geprüft. Frage 13: Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, eine zeitnahe Entkrautung der Abflusskanäle der betroffenen Gewässer durchzuführen? Wenn ja, wann ist dies beabsichtigt? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 13: Bei den Teupitzer Gewässern handelt es sich um sonstige Binnenwasserstraßen des Bundes, die auch von diesem unterhalten werden.",
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"number": 8,
"content": "8 Frage 14: Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, um zukünftigen Hochwasserständen und Wasserfluten in der Region besser zu begegnen und um den Betroffenen vor Ort Hilfe leisten zu können? Welche Maßnahmen werden insoweit von wem ergriffen? Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, warum nicht? zu Frage 14: Extreme Niederschlagsereignisse wie im 2. Halbjahr 2010 können auch zukünftig nicht ausgeschlossen werde. Mit einem intakten Wehr Neue Mühle kann der Wasserstand im Gebiet der Teupitzer Gewässer geringfügig gesenkt werden. Konkrete Hilfsmaßnahmen vor Ort sind durch die Gemeinden und die Landkreise zu leisten. Dies sind beispielsweise Maßnahmen der Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr auf Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes (OBG), zur örtlichen und überörtlichen Hilfeleistung und zum Katastrophenschutz auf der Grundlage des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) und nicht zuletzt zur Erfüllung von Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).",
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