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            "content": "ll Landtag Brandenburg                                Drucksache 5/2681 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1005 der Abgeordneten Gerlinde Stobrawa Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/2575 Umgang der Unteren Wasser- und Naturschutzbehörden mit Steganlagen an brandenburgischen Gewässern Wortlaut der Kleinen Anfrage 1005 vom 16.12.2010: Das Land Brandenburg ist reich an Flüssen, Seen und Kanälen. Vielerorts sind Boots- oder Badestege von erholungssuchenden Privatpersonen errichtet worden. Die Zahl dieser Anlagen dürfte im gesamten Land in die Tausende, wenn nicht Zehntausende gehen. Errichtung und Betrieb solcher Stege sind genehmigungspflichtig. Viele wurden zu DDR-Zeiten, zum Teil noch unter Geltung des Preußischen Wassergesetzes, errich- tet und genehmigt. In einigen Fällen erfolgte die Genehmigung personenbezogen. Bei vielen Stegen sind die Genehmigungsinhaber inzwischen verstorben oder haben ihre Stege (mit den angrenzenden Grundstücken) verkauft. Nun aber nehmen sich einzelne untere Naturschutz- bzw. Wasserbehörden vor, die Steganlagen entfernen zu lassen, namentlich im Landkreis Oder-Spree am Scharmützelsee. Das hat dort zu heftigen Konflikten mit den betroffenen Seeanliegern geführt. Eine Bürgerinitiative hat sich gebildet, die der Behörde willkürliches Vorgehen vorwirft. In anderen Land- kreisen – z.B. dem wesentlich gewässerreicheren Nachbar Landkreis Dahme-Spree gibt es nach Auskunft des Leiters der zuständigen unteren Wasserbehörde keine Auseinandersetzungen mit Stegeigentümern. Der Eindruck entsteht, als herrsche, diese Problematik betreffend, in Brandenburg vielerlei Recht, obwohl die einschlägi- gen Fragen im landesweit geltenden Wasser- und Naturschutzgesetz einheitlich ge- regelt sind. Ich frage die Landesregierung: 1.     Wie viele private Steganlagen befinden sich – ggf. schätzungsweise – an brandenburgischen Gewässern? 2.     Wie hoch ist – ggf. schätzungsweise – der Anteil ungenehmigter Anlagen oder solcher, bei denen (z.B. durch Eigentümerwechsel) die Genehmigung er- loschen ist, an der Gesamtzahl der privaten Steganlagen? Datum des Eingangs: 13.01.2011 / Ausgegeben: 18.01.2011",
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