GET /api/v1/document/167767/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/167767/",
    "id": 167767,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/167767-einschrankung-des-demonstrationsrechts/",
    "title": "Einschränkung des Demonstrationsrechts?",
    "slug": "einschrankung-des-demonstrationsrechts",
    "description": "",
    "published_at": "2003-02-24T00:00:00+01:00",
    "num_pages": 4,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4b/15/5e/4b155ec18d67431ba0fba227547c7692/f89b5220d20ace7436d2e84a4727a3ad8dc11a4a.pdf",
    "file_size": 18449,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4b/15/5e/4b155ec18d67431ba0fba227547c7692/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4b/15/5e/4b155ec18d67431ba0fba227547c7692/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w3/drs/ab_5500/5562.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": null,
        "subject": null,
        "producer": "GNU Ghostscript 6.51",
        "publisher": "Landtag Brandenburg",
        "reference": "3/5562",
        "foreign_id": "bb-3/5562",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://www.landtag.brandenburg.de"
    },
    "uid": "4b155ec1-8d67-431b-a0fb-a227547c7692",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "bb",
        "document_type": "interpellation",
        "legislative_term": "3"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=167767",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-06-16 12:26:26.124223+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/167767/",
            "number": 1,
            "content": "Landtag Brandenburg                                Drucksache 3/5562 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2077 des Abgeordneten Michael Claus Fraktion der DVU Drucksache 3/5407 Einschränkung des Demonstrationsrechts? Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2077 vom 24. Januar 2003: Nach Auffassung der Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten und des Ministers des Inneren sei das heutige Demonstrationsrecht nicht vor Missbrauch geschützt. So sollten z. B. Demonstrationen an bestimmten Plätzen und an be− stimmten Tagen untersagt werden. Ich frage die Landesregierung: 1.     Kann die Landesregierung bei einer möglichen Novellierung des Demonstra− tionsrechts eine Änderung des Artikel 8 GG ausschließen? Welche Auffas− sung wurde auf den Konferenzen der Justiz− und Innenminister der Länder vertreten? 2.     Wird die Landesregierung bei einer möglichen Änderung des Versamm− lungsgesetzes jene Plätze oder Orte auflisten, an denen Demonstrationen untersagt sind? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 3.     Wie will die Landesregierung im Zuge einer Novellierung des Versamm− lungsgesetzes Kranzniederlegungen und Ansprachen durch Vereine an be− stimmten Gedenkstätten von einer Veranstaltung im Sinne des Versamm− lungsgesetzes differenzieren? 4.     An wen will die Landesregierung bei spontanen Veranstaltungen, die keinen Veranstalter oder Leiter haben, ein Verbot für einen bestimmten Platz über− haupt richten? 5.     Plant die Landesregierung eine Änderung oder Erweiterung der befriedeten Bannkreise? Datum des Eingangs: 24.02.2003 / Ausgegeben: 03.03.2003",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4b/15/5e/4b155ec18d67431ba0fba227547c7692/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/167767/",
            "number": 2,
            "content": "6.  Ist der Landesregierung bekannt, dass Versammlungsverbote gegen Nicht− störer in der Regel von den Verwaltungsgerichten bzw. vom Bundesverfas− sungsgericht aufgehoben werden? Wenn ja, haben die zuständigen Polizei− behörden trotzdem seit 1991 Versammlungsverbote gegen Nichtstörer ver− hängt? Wenn ja, wann und wo? 7.  Ist der Landesregierung bekannt, dass die Verlegung einer öffentlichen Ver− sammlung durch eine polizeiliche Auflagenverfügung oder ein polizeiliches Verbot keinesfalls mit dem möglichen Aufmarsch von Gegendemonstranten begründet werden kann? Wenn ja, wann und wo wurden trotzdem Verbote oder Auflagenverfügungen ausgesprochen, weil Gegendemonstrationen an− gedroht waren? 8.  Wie viele a) angemeldete b) nichtangemeldete öffentliche Demonstration unter freiem Himmel wurden 2000, 2001 und 2002 im Land Brandenburg von welchen Organisationen und mit welcher zahlen− mäßigen Beteiligung durchgeführt? 9.  Bei welchen Demonstrationen wurden in den Jahren 2000, 2001 und 2002 Polizeikräfte in welcher Stärke a) aus dem Land Brandenburg, b) aus welchen anderen Bundesländern c) des Bundesgrenzschutzes eingesetzt? 10. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die infolge der Demonstrationen durch a) Polizeikräfte des Landes Brandenburg, b) Polizeikräfte aus anderen Bundesländern, c) durch den Bundesgrenzschutz in den Jahren 2000, 2001 und 2002 entstanden sind? 11. Welche Einsatzkosten waren a) durch das Land, b) durch welche anderen Bundesländer, c) durch den Bund bei Polizeieinsätzen in den Jahren 2000, 2001 und 2002 anlässlich von De− monstrationen zu tragen? 12. Wie viele Personen sind in den Jahren 2000, 2001 und 2002 bei Demonstra− tionen im Land Brandenburg zu Schaden gekommen? In welchen Fällen lag eigenes Verschulden vor? 13. Wie viele der zu Schaden gekommenen Demonstranten waren welcher poli− tischen, weltanschaulichen oder sonstigen politischen Richtung in den Jahren 2000, 2001 und 2002 zuzuordnen? 14. Wie hoch waren die Sachschäden, die in den Jahren 2000, 2001 und 2002 bei welchen Demonstrationen im Land Brandenburg entstanden sind?",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4b/15/5e/4b155ec18d67431ba0fba227547c7692/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/167767/",
            "number": 3,
            "content": "15.     Bei welchen Sachschäden anlässlich welcher Demonstration war eine politi− sche Zuordnung des oder der Täter möglich? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: In der gegenwärtig zwischen den Ländern und dem Bund geführten Diskussion geht es um eine Veränderung des Versammlungsrechts innerhalb der bestehenden ver− fassungsrechtlichen Grenzen. zu Frage 2: Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Ver− sammlungsrechts, der eine derartige rechtliche Regelung enthält, nicht vorliegt, ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. zu den Fragen 3 und 4: Siehe Antwort zu Frage 2. zu Frage 5: Nein. zu Frage 6: Versammlungsverbote gegen sogenannte Nichtstörer sind nicht bekannt. zu Frage 7: Verbote bzw. Auflagenverfügungen allein mit der Begründung, dass Gegende− monstrationen vorliegen, sind hier nicht bekannt. zu den Fragen 8 und 9: Statistiken, die eine Beantwortung der Fragen zulassen würden, werden nicht ge− führt. Eine Ermittlung der angefragten Angaben ist aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, da die im Zusammenhang mit Versammlungen geführten Unterlagen ei− nerseits nicht alle dazu benötigten Angaben enthalten und andererseits nicht über den abgefragten Zeitraum aufbewahrt werden. Daher können im Folgenden nur Größenordnungen angegeben werden. Im Land Brandenburg fanden in den Jahren 2001 und 2002 jeweils weit über 200 angemeldete Versammlungen statt, die den Einsatz von Polizeikräften in unter− schiedlicher Stärke erforderten. Nicht angemeldete Versammlungen wurden in den Jahren 2001 und 2002 in einer Größenordnung von weniger als 5 pro Jahr durch− geführt.",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4b/15/5e/4b155ec18d67431ba0fba227547c7692/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/167767/",
            "number": 4,
            "content": "Je nach Größe und Anzahl der Versammlungen und Einschätzung der polizeilichen Lage wurden Polizeikräfte des Landes Brandenburg in einer Größenordnung von 2 bis über 900 Polizisten eingesetzt. Bei großen polizeilichen Lagen im Zusammen− hang mit Versammlungen war in Einzelfällen die Inanspruchnahme von Polizeikräf− ten anderer Bundesländer bzw. des Bundesgrenzschutzes in Größenordnungen von über 100 Polizisten erforderlich. zu den Fragen 10 bis 15: Statistiken, die eine Beantwortung der Fragen zulassen würden, werden nicht ge− führt.",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4b/15/5e/4b155ec18d67431ba0fba227547c7692/page-p4-{size}.png"
        }
    ]
}