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            "content": "Landtag Brandenburg                                    Drucksache 4/572 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 191 des Abgeordneten Dr. Jens Klocksin Fraktion der SPD Drucksache 4/443 Bewertung der Aktivitäten des Netzwerkes \"Die Reichsbürgerbewegung zur Befreiung Deutschlands\" Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 191 vom 13.1.2005: Das Netzwerk \"Die Reichsbürgerbewegung zur Befreiung Deutschlands\" erstellt nach eigenen Angaben alle 4−6 Wochen neue Flugblätter, Aufkleber und Plakate mit dem Ziel der \"Vorbereitung des Allgemeinen Aufstandes des Deutschen Volkes\". Wer nicht wolle, \"daß das Deutsche Volk einem Völkergemisch weicht\", wer nicht wolle, \"dass über 4 Millionen Deutsche arbeitslos sind und statt dessen 11 Millionen Ausländer hier ihr Auskommen haben\", und wer nicht wolle, \"daß der Ruf ,Deutsch− land den Deutschen’ mit Gefängnis bestraft wird\" müsse dazu beitragen, die be− stehende Fremdherrschaft abzuwerfen. Verantwortlich im Sinne des Presserechts zeichnet Herr Horst Mahler, wohnhaft in Kleinmachnow. Ich frage die Landesregierung: 1.     Wie bewertet die Landesregierung die Aktivitäten des Netzwerkes \"Reichs− bürgerbewegung\" in politischer und strafrechtlicher Hinsicht? 2.     Welche Verbindungen unterhält das Netzwerk \"Reichsbürgerbewegung\" zu anderen ausländerfeindlichen Organisationen? 3.     Welche Informationen hat die Landesregierung bezüglich der Vernetzung des \"Deutschen Kollegs\" und des Netzwerkes der \"Reichsbürgerbewegung\"? 4.     Erfüllt die im Internetauftritt des \"Deutschen Kollegs\" enthaltene Forderung nach dem \"Verbot aller vom jüdischen Volksgeist beeinflussten Vereinigun− gen und Einrichtungen, weil sie Völkervertreibungen und Völkermorde un− terstützen\" nach Auffassung der Landesregierung den Straftatbestand der Volksverhetzung nach §130 StGB? Datum des Eingangs: 04.02.2005 / Ausgegeben: 09.02.2005",
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            "content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: zu den Fragen 1 und 4: Die Landesregierung bewertet die vom Fragesteller zitierten Aussagen als absto− ßende Zeugnisse extremistischer Gesinnung und Verblendung. Soweit es das Netzwerk \"Reichsbürgerbewegung\" anbelangt, ist der Landesregie− rung bekannt, dass die Staatsanwaltschaft in Bielefeld zuständigkeitshalber mit der Prüfung sog. Flyer befasst ist. Sollten darüber hinaus Maßnahmen im Zuständig− keitsbereich von Strafverfolgungsbehörden des Landes Brandenburg erforderlich werden, werden diese unverzüglich eingeleitet. Wegen der vom Fragesteller zitierten Äußerung im Internetauftritt des \"Deutschen Kollegs\" ist die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Datennetz− kriminalität mit der Prüfung eines Anfangsverdachts wegen Volksverhetzung und gegebenenfalls weiteren Veranlassung beauftragt worden. zu den Fragen 2 und 3: Der personelle Mittelpunkt der \"Reichsbürgerbewegung\" ist der rechtsextremistisch bereits vielfach in Erscheinung getretene Horst Mahler. Ein funktionsfähiges Netzwerk \"Reichsbürgerbewegung\" ist nicht belegt. Es ist bekannt, dass Horst Mahler sowohl im Deutschen Kolleg als auch in der \"Reichsbürgerbewegung\" eine zentrale Rolle spielt. Insoweit besteht eine Verbin− dung.",
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