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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 3/755 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 248 des Abgeordneten Werner Firneburg Fraktion der DVU LT-Drucksache 3/581 Vollstreckung von Todesurteilen II Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 248 vom 8. Februar 2000: Nach Auskunft der Landesregierung wurden nach Gründung der DDR auf dem Gebiet des heutigen Landes Brandenburg aus dem Bereich des politisch motivierten Strafrechts der DDR gegen elf Personen Todesurteile vollstreckt. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung die Richter und Staatsanwälte be- kannt, die bei diesen Todesurteilen mitgewirkt haben? 2. Wer war Justizminister, als die Todesurteile ausgesprochen bzw. vollstreckt worden sind? Hat der Justizminister auf die damaligen Urteile und Vollstreckungen konkret Einfluss genommen? Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Landes- regierung darüber vor? 3. Um wie viele Justizbedienstete, die daran beteiligt waren, handelt es sich, und wie viele leben davon heute noch? 4. Wurden gegen die Richter und Staatsanwälte Ermittlungsver- fahren bzw. Anklagen erhoben? Gibt es inzwischen rechts- kräftige Verurteilungen? 5. Gegen welche konkreten Vorschriften nach dem Strafgesetz der damaligen DDR sollen die zum Tode verurteilten Perso- nen, deren Urteil vollstreckt wurde, verstoßen haben? 6. Was war der Grund dafür, dass acht Urteile nicht voll- streckt worden sind? 7. Haben die Familien bzw. Nachkommen der zum Tode verurteil- ten Personen Entschädigungsansprüche gestellt bzw. Ent- schädigungen erhalten? Datum des Eingangs: 10.03.2000 / Ausgegeben: 15.03.2000",
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"content": "8. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung von sich aus er- griffen zur Wiedergutmachung des ergangenen Unrechts? 9. In welchen Haftanstalten wurden nach Gründung der DDR auf dem heutigen Gebiet des Landes Brandenburg Menschen aus politischen Gründen ohne rechtskräftiges Urteil vorsätzlich von Bediensteten des DDR-Staates wegen ihrer politischen Gesinnung getötet? 10. In welchen Stellen des Landes sind menschenunwürdige Be- handlungen in Haftanstalten der damaligen DDR dokumentiert? Namens ns der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz z und für Europaangelegenheiten die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Identität der ehemaligen Staatsanwälte und Berufsrichter, die an den Todesurteilen mitgewirkt haben, ist ermittelt. Zu Frage 2: Justizminister der DDR waren bis 1953 der am 13. September 1973 verstorbene Max Fechner, bis 1967 die am 18. April 1989 ver- storbene Hilde Benjamin und bis zum 11. September 1972 Kurt Wünsche. Nach dem 15. September 1972 sind keine Todesurteile mehr vollstreckt worden. Darüber, ob das Ministerium der Justiz der DDR mit Sitz in Ost-Berlin die Urteile und Vollstreckungen beeinflusst hat, liegen hier keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 3: Derzeit wird in 13 Verfahren gegen insgesamt 23 Berufsrichter und Staatsanwälte wegen der Mitwirkung an Todesurteilen ermit- telt. In zwei dieser Ermittlungsverfahren gegen insgesamt sechs Beschuldigte lagen den verhängten Todesurteilen Gewaltverbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus sowie des II. Weltkrieges zu Grunde. Zu Frage 4: Bislang sind ein ehemaliger Berufsrichter und ein ehemaliger Staatsanwalt der DDR im Zusammenhang mit der Mitwirkung an To- desurteilen rechtskräftig zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Zu Frage 5: In den vollstreckten Todesurteilen ging es um die Vorwürfe der Spionage, Sabotage bzw. Kriegsverbrechen gemäß Artikel 6 der Verfassung der DDR (1949) i.V.m. Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946. Soweit Todesurteile wegen Mordes verhängt und vollstreckt wurden, waren diese auf die Strafbestimmungen des § 211 Reichsstrafgesetzbuch bzw. nach In-Kraft-Treten des Strafgesetzbuches der DDR im Jahre 1968 auf § 112 StGB/DDR ge- stützt.",
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"content": "Zu Frage 6: Sofern verhängte Todesurteile nicht vollstreckt, sondern in lebenslange Freiheitsstrafen umgewandelt worden waren, beruht dies auf Begnadigungen. Zu Frage 7: Bis auf einen Fall haben die Familien bzw. Nachkommen der zum Tode verurteilten Personen in Brandenburg nach dem Strafrecht- lichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) oder Häftlingshilfege- setz (HHG) weder Entschädigungsansprüche gestellt bzw. Entschä- digungen in Form von laufenden Hinterbliebenenrenten erhalten. Zu Frage 8: Maßnahmen zur Wiedergutmachung des ergangenen Unrechts sind bundesgesetzlich im Gesetz über die Rehabilitierung und Ent- schädigung von Opfern rechtswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz – StrRehaG) geregelt. Darüber hinaus hat Brandenburg die Arbeiten der Bundesregierung an dem Entwurf eines 2. Gesetzes zur Ver- besserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR, der Forderungen der Opferverbände Rechnung trägt und eine Erhöhung der Kapital- entschädigung vorsieht, unterstützt. Dieses Gesetz ist am 1. Ja- nuar 2000 in Kraft getreten. Zu Frage 9: Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass nach Gründung der DDR in Haftanstalten auf dem heutigen Gebiet des Landes Branden- burg Personen ohne rechtskräftiges Urteil aus politischen Grün- den vorsätzlich getötet worden sind. Zu Frage 10: Die Ermittlungsverfahren wegen Misshandlung Gefangener in den Haftanstalten der ehemaligen DDR werden bei der Staatsanwalt- schaft Neuruppin, die insoweit Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung der Bezirkskriminalität und des DDR-Justizunrechts ist, geführt. In den diesbezüglichen Verfahrensakten sind natur- gemäß Ermittlungsergebnisse zu Misshandlungen an Gefangenen dokumentiert.",
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