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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 1/544 1. Wahlperiode Antwort der Landesregierung Kleine Anfrage 91 des Abgeordneten Dr. Markus Vette, Fraktion der CDU, Drucksache 1/467 Durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wurde zunächst für das Schuljahr 91/92 festgelegt, daß drei Ferientage im Verlaufe des Schuljahres durch die Schulen selbst ausgewählt werden können. Nunmehr erfolgt im Zusammenhang mit dem ersten Jahrestag der deutschen Einheit die Einschränkung, daß im Kalenderjahr 1991 nur ein Tag besetzt werden kann. Damit werden schulische und persönliche Planungen im Zusammenhang mit dem Reformationstag hinfällig gemacht. Wie erklärt das Bildungsministerium diese Vorgehensweise und deren Auswirkungen auf die Entwicklung der Eigenständigkeit der Brandenburger Schulen? Datum des Originals: 14.11.1991 / Ausgegeben: 21.11.1991",
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"content": "Namens der Landesregierung Brandenburg beantworte ich die o. g. Anfrage wie folgt: 1. Ferien werden bundesweit inhaltlich für das Kalenderjahr (nicht das Schuljahr) berechnet. 2. Für jedes Kalenderjahr werden 75 Ferientage festgelegt. Diese umfassen in der Zählung alle Tage einschließlich der Sonnabende. 3. Für die Jahre 1992 und 1993 ist das MBJS von einer Festlegung von lediglich 72 Ferientagen ausgegangen, um den Schulen und Kreisen Gelegenheiten zu geben, je nach örtlichen Gegebenheiten in eigener Zuständigkeit 3 weitere Ferientage festzusetzen. 4. Da die Ferien für 1991 noch weitgehend vom ehemaligen Ministerrat der DDR bestimmt worden sind, verblieb für den Rest des Jahres 1991 lediglich ein freiverfügbarer Ferientag. Dieses ist den staatlichen Schulämtern am 19.9.1991 mitgeteilt worden. 5. Da das entsprechende Schreiben z. Zt. erst verspätet an den Schulen eintraf, wurde in vielen Fällen z. B. ein Ferientag auf den 1. November gelegt (der erste disponible freie Ferientag war häufig bereits auf den 3.10. gelegt worden). In allen diesen Einzelfällen hat das MBJS den Kreisschulräten bzw. den Schulen die Möglichkeit eröffnet, die bisherige Planung für den 1. November umzusetzen und dafür einen disponiblen Ferientag des Jahres 1992 zu nutzen. In diesen Fällen verbleiben für das Jahr 1992 dann noch zwei disponible Ferientage. 6. Diese Regelung berücksichtigt die bisherige Interpretation, daß die Ferientage schuljahresweise berechnet werden. Mit der Klärung dieser Fehlinterpretation ist daher diese Ausgleichsregelung auf die Jahre 1991 und 1992 begrenzt.",
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