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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 2/6540 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2006 der Abgeordneten Wilfried Schrey Fraktion der CDU, Drucksache 2/6405 FFH-Gebiete Nach den breiten öffentlichen Diskussionen im Frühjahr und Sommer 1997 hatte der Umweltminister am 12. Juni 1997 in einer Landtagssitzung zugesichert, den Landtag rechtzeitig über die Auswahl und die Meldung der Gebiete zu informieren. In der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1788 vom 04.09.1998 hat die Landesregierung bereits über 90 Gebiete aufgeführt, die als FFH-Gebiete gemeldet wurden. In der Öffentlichkeit wird jetzt diskutiert, daß Brandenburg erneut eine große Anzahl von FFH-Gebieten gemeldet habe. Eine Information des Landtages hat es bisher leider nicht gegeben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Um welche Gebiete handelt es sich bei dieser erneuten Meldung im einzelnen, welchen Schutzstatus hatten diese Gebiete vor der Meldung als FFH-Gebiete und welche Größe umfassen diese Gebiete (Angaben bitte gesondert für jedes Schutzgebiet)? 2. Für welche Gebiete erfolgte vor der Meldung als FFH-Gebiet keine öffentliche Auslegung und keine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange? 3. Welche der gemeldeten Gebiete bzw. welche Suchgebiete betreffen Trassen bzw. Vorhabengebiete von Großinvestitionen in Brandenburg, wie die Transrapid- Trasse, den Großflughafen Berlin-Schönefeld oder den geplanten Bau des neuen Grenzüberganges bei Schwedt? 4. Sind die Vorhabenträger dieser Großvorhaben, wie z. B. die Transrapid-Planungsgesellschaft oder die BBI, an dem Verfahren zur Festsetzung der entsprechenden FFH-Gebiete im Vorfeld förmlich beteiligt worden? Datum des Eingangs: 14.07.1999 / Ausgegeben: 19.07.1999",
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"content": "5. Gibt es Interessenkollissionen zwischen den geplanten Großvorhaben und der Ausweisung der FFH-Gebiete, wenn ja, welche Vorhaben sind davon betroffen? 6. Wie gedenkt die Landeregierung, diese möglichen Interessenkollissionen auszuräumen? (Bitte Angabe je geplanter Vorhaben) 7. Ist es möglich, daß aufgrund der Ausweisung der FFH-Gebiete und den damit verbundenen Nutzungsbeschränkungen eines der Großvorhaben verhindert werden könnte? Wenn ja, welches und aufgrund welcher Schutzgebietsausweisungen? 8. Wohin hat Brandenburg die FFH-Gebiete gemeldet, an die Bundesregierung oder an die Europäische Union? 9. Welcher Schutzstatus ist für die angemeldeten Gebiete nun zutreffend und mit welchen Nutzungsbeschränkungen ist in diesen Gebieten zu rechnen? 10. Sind für wichtige Infrastrukturvorhaben Trassen- bzw. Standortfreihaltungen wie in anderen Bundesländern auch in den gemeldeten bzw. geplanten FFH- und Vogelschutzgebieten vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt: Der dargestellte Hintergrund für die Einzelfragen in der Kleinen Anfrage, dass Brandenburg erneut eine große Anzahl von FFH - Gebieten gemeldet habe, ist unzutreffend. Über die auf Grundlage des Beschlusses der Landesregierung vom 07. Juli 1998 gemeldeten 90 Gebiete hinaus, wurden keine Gebiete gemeldet. Die Landesregierung arbeitet derzeit an den Voraussetzungen zur weiteren Meldung FFH-würdiger Flächen. Sie wird den zuständigen Ausschuss des Landtages über das Ergebnis vor Meldung der Gebiete an die Bundesregierung informieren. Aus diesem Grund kann die Landesregierung die Einzelfragen nicht beantworten.",
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