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            "content": "Landtag Brandenburg                                        Drucksache 5/3899 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1388 des Abgeordneten Axel Vogel Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/ 3524 Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien (Kapitel 08 040) Wortlaut der Kleinen Anfrage 1388 vom 07.07.2011: Die Sicherstellung der Haushaltstransparenz ist für eine verantwortungsvolle Wahrnehmung des parlamentarischen Budgetrechts durch die Abgeordneten von zentraler Bedeutung. Bereits in den Beratungen der Landeshaushalte 2010 und 2011 wurden verschiedentlich Intransparenz und mangelnde Aufgliederung von Ausgabenpositionen in den Haushaltsentwürfen beklagt. Um die Grundlagen für eine sachgerechte Diskussion und Beurteilung der erforderlichen Haushaltseinsparungen in 2012ff zu erlangen, sind gegenüber dem aktuellen Wissenstand präzisierende Informationen erforderlich. Dies gilt für die Titelgruppe 63 „Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien, von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit“. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Wieviel Mittel sind in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 aus den Titeln „Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (663 63), „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände“ (883 63), „Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen“ (891 63), „Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen“ (892 63) und „Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland“ (892 63) abgeflossen? (Bitte mit Soll/Ist-Vergleich und Aussage über die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit und Gegenfinanzierung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr) 2. Welche Maßnahmen wurden in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 aus den in Frage 1 genannten Haushaltstiteln finanziert? (Bitte um Auflistung der Maßnahmen und den jeweils ausgezahlten Mitteln. 3. Anhand welcher Förderrichtlinien erfolgt die Vergabe der Mittel aus den in Frage 1 genannten Titeln? 4. Wie kontrolliert die Landesregierung die Verwendung der Mittel? Datum des Eingangs: 29.08.2011 / Ausgegeben: 05.09.2011 1",
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            "content": "5. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg der Maßnahmen und welche Kriterien werden dieser Bewertung zu Grunde gelegt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Wahrung der Haushaltstransparenz als eine der grundlegenden Budgetprinzipien ist für die Landesregierung von zentraler Bedeutung. Die auf der Basis der Landeshaushaltsordnung sowie der jeweiligen haushaltsgesetzlichen Regelungen erstellten Haushaltspläne, Jahresrechnungen und weiteren Berichterstattungen tragen diesem Anspruch Rechnung. Diese werden regelmäßig und zeitnah zur Verfügung gestellt. Für weiterführende Informationen zu Hintergründen der Veranschlagung und Bewirtschaftung einzelner Titel steht im Bedarfsfall im Haushaltsaufstellungsverfahren das parlamentarische Verfahren zur Verfügung. Frage 1: Wieviel Mittel sind in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 aus den Titeln „Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände“ (663 63), „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände“ (883 63), „Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen“ (891 63), „Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen“ (892 63) und „Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland“ (893 63) abgeflossen? (Bitte mit Soll/Ist-Vergleich und Aussage über die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit und Gegenfinanzierung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr) Zu Frage 1: Kapitel                                   Mehr-/ Soll 2009      Ist 2009                            Nur bei Mehrausgaben 08 840                                   Minder- Euro           Euro     ausgaben Titel Euro 663 63                    0             0            0 883 63                    0             0            0 891 63                    0             0            0 892 63        1.300.000,00 521.832,50     - 778.167,50 Deckung gem. HH-Vermerk innerhalb Kap. 08 893 63          106.000,00 186.404,00      + 80.404,00 040 Titelgruppe. 63 663 63          250.000,00              0 - 250.000,00 883 63          450.000,00    10.700,00   - 439.300,00 891 63          500.000,00              0 - 500.000,00 2",
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            "content": "Frage 3: Anhand welcher Förderrichtlinien erfolgt die Vergabe der Mittel aus den genannten Titeln? Zu Frage 3: Die anhand des Mittelabflusses gemäß Frage 1 und 2 dargestellte Förderung erfolgte nach der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien (REN-Programm) vom 18. Juli 2007 (ABl. S. 1660), geändert durch die Bekanntmachung vom 14.03.2008 (ABl. S. 818), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 15.02.2009 (ABl. S. 526). Frage 4: Wie kontrolliert die Landesregierung die Verwendung der Mittel? Zu Frage 4: Der Einsatz der Mittel erfolgt auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Vorschriften des Landes Brandenburg. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg der Maßnahmen und welche Kriterien werden dieser Bewertung zu Grunde gelegt. Zu Frage 5: Für die Erarbeitung von Förderrichtlinien sowie deren Umsetzung gelten die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung, insbesondere die Anlagen zu VV Nr. 14.2.1 und Nr. 14.2.2 zu § 44 LHO. Die Kriterien der Bewertung ergeben sich aus VV Nr. 11a zu § 44 LHO (Erfolgskontrolle). Der Erfolg der REN-Förderung wird auch anhand der für die o.a. Richtlinie festgelegten EFRE- Indikatoren wie z.B. induziertes Investitionsvolumen, installierte Leistung regenerativer Energieträger, realisierte Energieeinsparung oder reduzierte Emissionen gemessen. 4",
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