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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 1/958 1. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 163 des Abgeordneten Christoph Schulze Fraktion der SPD - Drucksache 1/836 Wasserpreis der Potsdamer Wasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH (PWA) Wortlaut der Kleinen Anfrage 163 vom 03.03.1992: Die Potsdamer Wasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH verlangt bei Bereitstellung eines Wasseranschlusses - eine monatliche Grundgebühr von DM 8,40 - einen Mengenpreis pro cbm von DM 2,09 - und für die Abwasserentsorgung je nach Verschmutzungsgrad pro cbm DM 2,36 - 5,10. Als Vergleich: Die Wasserwerke im Westteil Berlins berechnen (ab 01.07.92) - keine Grundgebühr - einen Mengenpreis pro cbm von DM 1,53 - einen einheitlichen Entsorgungs- preis pro cbm von DM 2,70. Datum des Originals: 22.04.1992 / Ausgegeben: 28.04.1992 Meine Fragen lauten:",
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"content": "1. Aus welchem Grund sind die Gebühren der Potsdamer Wasserversorgung derartig hoch? 2. Warum wird eine verbrauchsunabhängige und damit nicht zur Sparsamkeit anregende Grundgebühr aufrechterhalten? 3. Gibt es politische Vorgaben oder Einflußmöglichkeiten auf die Preisgestaltung der Versorgungsunternehmen? 4. Wenn derartige Möglichkeiten existieren: Warum wird nicht in dieser essentiellen Versorgungsaufgabe auf billigere Tarife gedrängt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Unterschied zwischen den Wasser- und Abwasserpreisen der PWA und der Berliner Wasserbetriebe ist in erster Linie dadurch begründet, daß die Berliner Wasserbetriebe gut ausgebaute Ver- und Entsorgungsnetze sowie Wasserwerke und Kläranlagen betreiben, die PWA dagegen betreibt Netze und Anlagen, die in großem Umfang sanierungs- und erweiterungsbedürftig sind. Für die PWA wirken kostensteigernd: - höhere Anlagekosten wegen geringerer Einwohnerdichte - höhere Wasserverteilungskosten - höhere Unterhaltungskosten - höherer Kreditbedarf je Einwohner für den Bau von Neuanlagen 3 Der Trinkwasserpreis der PWA für 1992 mit 2,09 DM/m ist nur im 3 Vergleich mit dem Berliner Wasserpreis (1,53 DM/M ) sehr hoch. Nach den Mitteilungen des Bundesverbandes der Energieabnehmer (VEA) liegt der Durchschnittspreis in den alten Bundesländern je 3 nach Vergleichsfall bei 2,28 bis 2,60 DM/m . Zu Frage 2: Die Kosten für ein Wasserversorgungsunternehmen setzen sich aus Fixkosten und den mengenabhängigen Kosten zusammen. Je nach Höhe der geförderten Wassermengen liegt der fixkostenanteil bei 1 bis ca. 45 % der Kosten. Je höher die geförderte Wassermenge um so geringer ist der Fixkostenanteil. Die Berechnung eines ausschließlichen Mengenpreises führt bei Versorgungsanlagen mit hohem Fixkostenanteil zu erhöhten Unsicherheiten bei der vorausschauenden Kostenkalkulation zur Bestimmung des Trinkwasserpreises. Durch Berechnung einer Grundgebühr werden nicht ständige Einwohner, z. B. Nutzer von Wochenendgrundstücken, angemessen an den Anlagekosten beteiligt. Das ist bei einem reinen Mengenpreis nicht möglich, da der",
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"content": "jährliche Wasserverbrauch dieser Abnehmer - bezogen auf den Anschluß - verhältnismäßig gering ist. In Berlin ist wegen der großen Wasserabnahme der Fixkostenanteil gering. Auf eine Grundgebühr kann dort deshalb verzichtet werden. Zu Frage 3: Die eigenverantwortliche Preisfestlegung durch die Unternehmen beruht auf der Preisverordnung 30/53 vom 21.11.1953 (Bundesanzeiger Nr. 242) und der Änderung der Preisverordnung Nr. 1/86 vom 15.04.1986 (BGBl. Teil I S. 435). Der Preisgestaltung 1992 liegt eine kostendeckende Kostenanalyse zugrunde. Die Bestätigung des Wasser- und des Abwasserpreises erfolgte am 05.12.1991 nach eingehender Prüfung durch den Aufsichtsrat der PWA. Dem Aufsichtsrat gehören an: Herr Dr. Aurich Bürgermeister Premnitz Herr Dr. Gramlich Oberbürgermeister Potsdam Herr Lüdecke Bürgermeister Neufahrland Herr Dr. Niesche MUNR, ALW Herr Simon Städte- und Gemeindebund Brandenburg Herr Schulze StV Brandenburg Frau Wendt Bürgermeister Ziesar Herr Wollert Bürgermeister Wustermark Arbeitnehmervertreter: Frau Harnisch Herr Redlich Herr Stoll Herr Weber Die festgesetzten Preise unterliegen der Prüfung durch die Kartellbehörde des Landes, wenn der Verdacht des Mißbrauchs einer Monopolstellung besteht. Zu Frage 4: Als politische Grundsatzforderung gilt, daß die Kosten der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung durch Einnahmen zu decken sind. Sofern die den Wasserpreisen zugrunde liegenden Kostenanalysen real sind, besteht keine Möglichkeit, eine Tarifsenkung von behördlicher Seite durchzusetzen. Die Kartellbehörde des Landes hat eine Überprüfung der Wasserpreise der PWA eingeleitet. Ein förmliches Auskunftsersuchen ist in Vorbereitung.",
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