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            "content": "Landtag Brandenburg                       Drucksache   3/2847 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1069 der Abgeordneten Monika Schulz Fraktion der CDU Drucksache 3/2668 Peitzer Teichlandschaften Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1069 vom 17.04.2001: Die Peitzer Teichlandschaften sind vor Jahrhunderten entstanden und nur durch die fischereiliche Bewirtschaftung zu erhalten. Die Flächen sind Bestandteil eines Landschaftsschutzgebietes. Dieser Status wurde durch Entscheid des Cottbuser Verwaltungs- gerichtes am 13. Dezember 2000 zugesichert. Der Verbleib der Teichlandschaften im Landschaftsschutzgebiet und damit deren Bewirtschaftung wurde von Herrn Landwirtschaftsminister Wolfgang Birthler ebenfalls zugesichert. Die Peitzer Fischer fürchten dennoch immer wieder um ihre Existenz, weil mit einer Festlegung als Naturschutzgebiet eine Bewirtschaftung der Teiche nicht mehr möglich wäre. Ich frage die Landesregierung: 1.   Sind die Befürchtungen der Peitzer Fischer berechtigt und welche Aktivitäten gibt es, um das betroffene Gebiet unter Naturschutz zu stellen? 2.   Wie viele Betriebe und wie viele Arbeitsplätze würden bei einer solchen geplanten Unterschutzstellung in ihrer Exi- stenz gefährdet? 3.   Gibt es Aktivitäten, die den Fischern zugesprochenen Stau- rechte für die Teiche anzuerkennen bzw. zu verändern? Datum des Eingangs: 28.05.2001 / Ausgegeben: 05.06.2001",
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            "content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Land- wirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Verwaltungsgericht Cottbus hat in der Sache keine Entschei- dung gefällt. Das Verfahren wurde durch Erledigungserklärung der streitenden Parteien beendet. Es besteht also keine der Rechts- kraft fähige Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Schutz- status des Gebietes Peitzer Teiche. Damit liegt nach wie vor die Unterschutzstellungsverfügung für das Gebiet als Naturschutz- gebiet (NSG) vor. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- schutz und Raumordnung hat sich allerdings in dem gerichtlichen Verfahren gegenüber der Teichgut Peitz GbR verpflichtet, das Verbot der Tötung nicht jagdbarer Tiere ihr gegenüber nicht anzuwenden. Bei den \"Peitzer Teich- und Wiesengebieten\" handelt es sich um eine Jahrhunderte alte Kulturlandschaft, die es auch aus natur- schutzfachlicher Sicht weiterhin zu bewirtschaften und zu erhal- ten gilt. Dem wird auch im Verordnungsentwurf für die vorgesehe- ne Unterschutzstellung als NSG Rechnung getragen. Für die \"Peitzer Teich- und Wiesengebiete\", die zum Teil als FFH-Gebiet und gleichzeitig auch als Ramsar- und ein Vogel- schutzgebiet gemeldet wurden, sieht das Ministerium für Land- wirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung die Ausweisung als NSG als erforderlich an, um eine adäquate Umsetzung der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutzrichtlinie auf nationaler Ebene gewährleisten zu können. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung hat die Ausweisung als NSG zu keinem Zeitpunkt ausgeschlossen. Zu Frage 1: Die Aussage, dass nach einer Ausweisung als NSG die Bewirtschaf- tung der Teiche nicht mehr möglich wäre, ist nicht nachvollzieh- bar, da der Verordnungsentwurf für das geplante NSG vorsieht, die ordnungsgemäße fischereiwirtschaftliche Flächennutzung frei- zustellen und die gegenwärtige extensive Bewirtschaftung durch das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) unterstützt werden soll. Die Befürchtungen der Peitzer Fischer sind daher nicht berech- tigt. Die neue Schutzgebietsverordnung, die nach Möglichkeit die be- stehenden Konfliktpunkte für die Zukunft vermeiden soll, wird unter Einbeziehung der Betroffenen und der Gemeinden erarbeitet. Bereits im Herbst 2000 haben Vor-Ort-Abstimmungsgespräche statt- gefunden, bei denen auch die Peitzer Edelfisch Handelsgesell- schaft mbH einbezogen wurde. Die ursprünglich für Ende April angekündigte öffentliche Auslegung der Unterlagen wurde auf den Zeitraum vom 5. Juni bis 13. Juli 2001 verschoben, um vorher noch weitere Abstimmungen vornehmen zu können.",
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            "content": "Zu Frage 2: Eine Existenzgefährdung von fischereiwirtschaftlichen Betrieben oder Arbeitsplätzen durch die Unterschutzstellung ist nicht zu befürchten. Die Förderung der Teichwirtschaft durch KULAP wird weiterhin möglich sein. Zu Frage 3: Es gibt keine diesbezüglichen Aktivitäten. Wie bereits oben dargelegt, ist die Landesregierung an der Erhaltung und Weiter- bewirtschaftung der Teiche interessiert.",
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