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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/1489 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 584 des Abgeordneten Ludwig Burkardt CDU-Fraktion Drucksache 5/1283 Wortlaut der Kleinen Anfrage 584 vom 31.05.2010: Ortsumfahrung Güterfelde Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Landesstraße 40 n (L 40 n) ist am 22. Februar 2008 abgeschlossen worden. Der Planfeststellungsbescheid liegt vor und die bauvorbereitenden Maßnah- men haben begonnen. Dennoch haben Bürger der Gemeinde Stahnsdorf einen Runden Tisch organi- siert und engagieren sich für Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und Abgasen, denn der Neubau der Landesstraße ist für sie mit erheblichen Belastungen verbunden. Die neue Landesstraße wird zum Teil mit weniger als 500 m Abstand zu ihren Grundstücken und Häusern verlaufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind im Planfeststellungsbescheid Maßnahmen zur Beschränkung von Lärm und Abgasen vor- gesehen? Wenn ja, welche? 2. Ist im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt worden, dass die Ortsumgehung zum Teil mit weniger als 500 m Abstand zum Gebäudeeigentum verlaufen wird? Sind hierbei konkrete Maß- nahmen zur Verringerung von Lärm, Abgasen und Schädigungen des Gebäudeeigentums ein- geplant worden? 3. Sieht das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft angesichts des geringen Abstandes der Grundstücke zur Landesstraße Chancen insbesondere für verkehrsregelnde Maßnahmen, die zur Verringerung von Lärm und Abgasen beitragen? Wenn ja, welche Maßnahmen kämen infrage? Datum des Eingangs: 18.06.2010 / Ausgegeben: 23.06.2010",
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"content": "Seite 2 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind im Planfeststellungsbescheid Maßnahmen zur Beschränkung von Lärm und Abgasen vorgesehen? Wenn ja, welche? Zu Frage 1: Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen waren detaillierte schalltechnische und luftschadstofftechni- sche Untersuchungen, die unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Richtlinien erstellt worden sind. Lärmschutzmaßnahmen dienen dazu, dass die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte eingehal- ten werden. Folgende aktive Lärmschutzmaßnahmen (Maßnahmen am Verkehrsweg) sind vorgesehen: - Tiefenlage der L 40n im Bereich der Parallelführung zum Wohngebiet An den Seematen / Feldstraße auf einer Länge von ca. 1 km (bis zu 5,50 m unter Gelände) - Ausrüstung der Ortsumgehung mit einer lärmarmen Fahrbahnoberfläche (Splittmastixas- phalt: - 2 dB (A)). - Lärmschutzwand (hochabsorbierend) Wohngebiet Seematen von km 0+913 bis km 1+198 (südlich der L 40n, OU in Tiefenlage), maximale Höhe von 5,50 m; Weiterführung als bis zu 2,00 m hohe Absturzsicherung aus gleichem Material bis zum Knotenpunkt mit der L 77. - Lärmschutzwall im Bereich Wohngebiet Fichtestraße von km 2+038 bis km 2+442 (südlich der L 40 n), maximale Höhe: 5,50 m. - sog. Seitenablagerungen als Wall mit lärmschützender Wirkung auf der Nordseite der L 40n; zwischen dem Seematenweg und dem Knotenpunkt L 40n / L 77 sowie zwischen diesem Knotenpunkt und dem Bauende; Höhe: 1,50 m - sog. Seitenablagerungen als Wall mit lärmschützender Wirkung auf der Südseite der L 40n; zwischen dem Lärmschutzwall Fichtestraße und der Ruhlsdorfer-Weg-Brücke; Höhe: 1,00 m Darüber hinaus werden passive Lärmschutzmaßnahmen (schalltechnische Verbesserungen an Gebäu- den) durchgeführt, wenn die entsprechenden Innenraumpegel überschritten werden. Die Berechnungen der verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen kamen zu dem Ergebnis, dass es an keinem der untersuchten Punkte zu einer Erreichung oder gar Überschreitung der Luftschadstoff - Im- missionswerte kommt. Keiner der Schadstoffe erreicht bei der Gesamtbelastung mehr als 55 % des je- weiligen Beurteilungswertes. Dazu tragen u. a. folgende Maßnahmen bei: - Lärmschutzwall Fichtestraße sowie Bepflanzung des Walls mit heimischen Bäumen und Sträuchern - sog. Seitenablagerungen als Wall sowie Bepflanzung mit heimischen Bäumen und Sträu- chern - ausgedehnte trassenbegleitende landschaftspflegerische Maßnahmen (z. B. Anpflanzung von Feldgehölzen, gruppenartige Bepflanzung)",
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"content": "Seite 3 Frage 2: Ist im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt worden, dass die Ortsumgehung zum Teil mit weniger als 500 m Abstand zum Gebäudeeigentum verlaufen wird? Sind hierbei konkrete Maßnahmen zur Ver- ringerung von Lärm, Abgasen und Schädigungen des Gebäudeeigentums eingeplant worden? Zu Frage 2: Die Lärmschutzmaßnahmen stellen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte an allen betroffenen Wohngebäuden sicher. Aufgrund bestehender Erfahrungswerte ist nicht damit zu rechnen, dass es durch die geplanten Straßenbauarbeiten und durch die bestimmungsgemäße Nutzung der L 40n zu Ge- fährdungen der benachbarten Gebäudesubstanz kommt. Ungeachtet dessen wird der Vorhabenträger auf Antrag der Einwender vor Baubeginn eine Beweissicherungsdokumentation anfertigen lassen. Frage 3: Sieht das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft angesichts des geringen Abstandes der Grundstücke zur Landesstraße Chancen insbesondere für verkehrsregelnde Maßnahmen, die zur Ver- ringerung von Lärm und Abgasen beitragen? Wenn ja, welche Maßnahmen kämen infrage? Zu Frage 3: Den schalltechnischen und luftschadstofftechnischen Untersuchungen liegt eine zulässige Höchstge- schwindigkeit von 100 km/h (Pkw) bzw. 80 km/h (Lkw) auf der Umgehungsstraße sowie eine generelle zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der L 77 sowie auf den Rampen des planfreien Kno- tenpunktes L 40n / L 77 zu Grunde. Im Zuge der Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses Nr. 409 7173/40.4 vom 22.02.2008 sind von der Planfeststellungsbehörde zusätzliche, die Lärm- und Schadstoffbelastung weiter reduzierende, Maßnahmen wie z. B. eine weitere Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geprüft wor- den. Da jedoch durch die vorgesehenen Maßnahmen sowohl die Immissionsgrenzwerte für Lärm als auch die entsprechenden Luftschadstoff-Immissionswerte eingehalten werden, hat die Planfeststel- lungsbehörde die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen verneint.",
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