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            "content": "Landtag Brandenburg                               Drucksache 5/4004 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1533 des Abgeordneten Danny Eichelbaum Fraktion der CDU Drucksache 5/3766 Bearbeitung von PKH-Anträgen Wortlaut der Kleinen Anfrage 1533 vom 10. August 2011: Mit der Prozesskostenhilfe werden Personen finanziell unterstützt, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten des Gerichts- verfahrens zu tragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Prozesskostenhilfe wurden in den Jahren 2008, 2009 und 2010 bei den jeweiligen brandenburgischen Gerichten gestellt? (bitte Auflistung nach Jahren und unter Einbeziehung der gemeinsamen Obergerichte Berlin-Brandenburg) 2. Wie viele von den gestellten PKH-Anträgen wurden abgelehnt? (bitte Auflistung nach den einzelnen Jahren und Gerichtszweigen) 3. Was waren die hauptsächlichen Gründe für die Ablehnung der PKH-Anträ- ge? 4. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines PKH-Antrages in Brandenburg in den Jahren 2008, 2009 und 2010? 5. Wie viele Mitarbeiter bearbeiten an den jeweiligen Gerichten PKH-Anträge? (bitte Auflistung nach den einzelnen Gerichtszweigen) 6. Wie hoch ist die Summe der jährlich gewährten Prozesskostenhilfe? (bitte Auflistung nach den Jahren 2008, 2009 und 2010) Datum des Eingangs: 05.09.2011 / Ausgegeben: 12.09.2011",
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            "content": "2 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz die Kleine An- frage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf Prozesskostenhilfe wurden in den Jahren 2008, 2009 und 2010 bei den jeweiligen brandenburgischen Gerichten gestellt? (bitte Auflistung nach Jahren und unter Einbeziehung der gemeinsamen Oberge- richte Berlin-Brandenburg) zu Frage 1: Die bei den brandenburgischen Gerichten gestellten Anträge auf Prozesskosten- hilfe werden statistisch nicht erfasst. Erfasst werden lediglich Entscheidungen über bewilligte und abgelehnte Anträge. Eine entsprechende Auflistung ist in der Anlage beigefügt. Frage 2: Wie viele von den gestellten PKH-Anträgen wurden abgelehnt? (bitte Auflistung nach den einzelnen Jahren und Gerichtszweigen) zu Frage 2: Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Was waren die hauptsächlichen Gründe für die Ablehnung der PKH-Anträge? zu Frage 3: Nach der gesetzlichen Regelung wird Prozesskostenhilfe gewährt, wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozess- führung nicht oder nur zum Teil aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfol- gung oder -verteidigung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mut- willig erscheint. Ein Hauptgrund für die Ablehnung eines Antrages ist sowohl in der ordentlichen Ge- richtsbarkeit, insbesondere in Zivilsachen, als auch in der Fachgerichtsbarkeit über- einstimmend die mangelnde Erfolgsaussicht. In Familiensachen liegt der Schwer- punkt der Ablehnung in der fehlenden Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Nur in seltenen Fällen ist die Mutwilligkeit der beab- sichtigten Rechtsverfolgung ein Ablehnungsgrund. Frage 4:",
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            "content": "3 Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines PKH-Antrages in Bran- denburg in den Jahren 2008, 2009 und 2010? zu Frage 4: Die Dauer der Bearbeitung vom Antragseingang bis zur Entscheidung wird nicht gesondert erfasst und schwankt in Abhängigkeit der Umstände des Einzelfalles so stark, dass eine bestimmte durchschnittliche Bearbeitungsdauer nicht angege- ben werden kann. In der Regel wird über den PKH-Antrag zwischen dem Einrei - chen der Klage und der Entscheidung in der Hauptsache entschieden. Dabei ist entsprechend der gesetzlichen Vorgabe zunächst dem Antragsgegner Gelegen- heit zur Stellungnahme einzuräumen. Frage 5: Wie viele Mitarbeiter bearbeiten an den jeweiligen Gerichten PKH-Anträge? (bitte Auflistung nach den einzelnen Gerichtszweigen) zu Frage 5: Da die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht auf bestimmte Rechtsstreitigkei- ten beschränkt und ferner Bestandteil des Hauptverfahrens ist, kann nicht separat ermittelt werden, wie viele Mitarbeiter an den jeweiligen Gerichten damit beschäf- tigt sind. Nahezu alle Mitarbeiter an den Gerichten sind in unterschiedlichen Sta- dien mit der Bearbeitung der Anträge befasst. Im Hinblick auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilli- gung entscheiden sämtliche Richter/-innen bei den Fachgerichten sowie die Mehrzahl der Richter/-innen der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Weiterbearbei- tung und Versendung der gefassten Beschlüsse erfolgt durch den nichtrichterli- chen Dienst auf den Geschäftsstellen. Daneben werden Kostenbeamte/-innen teilweise zur Vorprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse herangezogen. Eine Vielzahl von Rechtspfleger/-innen berechnet und zahlt die den beigeordneten Rechtsanwälten/-innen zu gewährenden Vorschüsse und die Vergütung aus, zieht die Monatsraten bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe mit Ratenzah- lungsbestimmung ein und prüft im Nachgang, ob sich die persönlichen und wirt- schaftlichen Verhältnisse der Partei geändert haben. Frage 6: Wie hoch ist die Summe der jährlich gewährten Prozesskostenhilfe? (bitte Auflistung nach den Jahren 2008, 2009 und 2010) zu Frage 6: Prozesskostenhilfe wird nicht in Form von Zuwendungen unmittelbar an die Partei gewährt. Die Bewilligung ohne Ratenzahlungsbestimmung bewirkt, dass die Par- tei auf die Gerichtskosten und auf die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung keine Zahlungen zu leisten hat. Im Falle der Beiordnung eines Rechtsanwalts erhält die- ser die Vergütung aus der Landeskasse.",
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            "content": "4 Folgende Summen sind aus der Landeskasse an beigeordnete Rechtsanwälte/-in- nen gezahlt worden: Jahr 2008 Ordentliche Gerichte     = 10.517.694 € Fachgerichtsbarkeiten    = 2.053.817 € Gesamt                   = 12.571.511 € Jahr 2009 Ordentliche Gerichte     = 10.148.486 € Fachgerichtsbarkeiten    = 2.642.171 € Gesamt                   = 12.790.657 € Jahr 2010 Ordentliche Gerichte     = 10.245.487 € Fachgerichtsbarkeiten    = 2.917.963 € Gesamt                   = 13.163.450 € Belastbare Erkenntnisse darüber, in welcher Höhe die Bewilligung von Prozess- kostenhilfe ohne Ratenzahlungsbestimmung zu Einnahmeverlusten der Landes- kasse bei den Gerichtsgebühren geführt hat, liegen nicht vor.",
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            "content": "Anlage Anlage Kleine Anfrage Nr. 1533 Zu Frage 1 und 2                                                                                                                                         zur Drucksache 5/4004 Prozesskostenhilfeentscheidungen für das Land Brandenburg für die Jahre 2008 bis 2010* I. Ordentliche Gerichtsbarkeit Zivilsachen vor dem   Zivilsachen vor dem Familiensachen vor - Familiensachen vor dem               Zivilsachen vor dem         Zivilsachen vor dem              Landgericht       Oberlandesgericht dem Amtsgericht            Oberlandesgericht                 Amtsgericht             Landgericht 1. Inst.      (Beruf. und Beschw.)  (Beruf. und Beschw.)       Gesamt PKH-Entscheidungen                     12.874                         351                        2.533                        1.098                         117                  147              17.120 davon: 2008 Bewilligt                              11.930                         237                        1.744                         735                          71                   88               14.805 Abgelehnt                               944                           114                          789                         363                          46                   59                2.315 PKH-Entscheidungen                     12.451                         368                        2.405                         956                         115                   116              16.411 davon: 2009 Bewilligt                             11.479                         292                         1.697                         678                          65                   70               14.281 Abgelehnt                               972                           76                           708                         278                          50                   46               2.130 PKH-Entscheidungen                    13.197                         353                         2.372                         988                         138                   123              17.171 davon: 2010 Bewilligt                             12.110                         261                         1.602                         702                          81                   67               14.823 Abgelehnt                              1.087                          92                          770                          286                          57                   56               2.348 11. Fachgerichtsbarkeiten Verfahren vor dem                                                     Verfahren vor dem Verfahren vor den            Verfahren vor dem            Verfahren vor den            Oberverwaltungs-           Verfahren vor dem      Verfahren vor den    Landessozial- Arbeitsgerichten          Landesarbeitsgericht        Verwaltungsgerichten                 gericht                  Finanzgericht       Sozialgerichten         gericht (Urteilsverfahren)        (Berufungsverfahren)         (Hauptverf.- u. ER-1 (Verf. I. Inst. u. Beruf.)            (Klagen u. ER***)     (Klagen u. ER***)  (Beruf. u. Beschw.)       Gesamt PKH-Entscheidungen                       **                                                       588                          82                          230                 2.408               431                3.739 davon: 2008                                                                             .. Bewilligt                                                                                         187                          27                           52                 1.574                182               2.022 Abgelehnt                                 .,i,                                                     401                          55                          178                  834                249                1.717 PKH-Entscheidungen                    2.315                          188                          593                          75                         246                  3.458               501                7.376 davon: 2009 Bewilligt                             2.237                          166                          223                          18                          60                  2.402               212                5.318 Abgelehnt                                78                            22                          370                          57                          186                 1.056               289                2.058 PKH-Entscheidungen                     2.227                          189                          696                          86                         258                  4.546               579                8.581 davon: 2010 Bewilligt                              2.136                          167                          202                          38                          61                  3.018               248                5.870 Abgelehnt                                91                            22                         494                           48                          197                 1.528               331                2.711 Mit dem Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2586) wurde für die dort bestimmten Verfahren der Begriff der Verfahrenskostenhilfe eingeführt. Die hier angegebenen Zahlen beziehen sich daher sowohl auf die Prozesskostenhiffe (PKH) nach der Zivilprozessordnung (ZPO) als auch die Verfahrenskostenhilfe (VKH) nach dem Gesetz über Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). \" Für 2008 liegen hier keine statistischen Daten über PKH-Verfahren vor. ER = Verfahren zur Gewährung von einstweiiigem Rechtsschutz",
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