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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/2129 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 812 des Abgeordneten Björn Lakenmacher CDU-Fraktion Drucksache 5/1960 Stützpunktfeuerwehren im Landkreis Dahme-Spreewald Wortlaut der Kleinen Anfrage 812 vom 9. September 2010: Zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren hat das Land Brandenburg eine Konzepti- on des Ministeriums des Innern zur Förderung von Stützpunktfeuerwehren sowie zur Absicherung von überörtlichen Sonderaufgaben verabschiedet. In einer Richtlinie des MI zur Gewährung von Zuwendun- gen zur Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren gem. § 16 FAG BB wurden die die zu fördernden Fahr- zeugtypen der Umfang und die Höhe der Zuwendung festgelegt. Auf der Grundlage der o. g. Richtlinie wurden im LDS acht Stützpunktfeuerwehren gebildet. Diese ha- ben mit 44 Kameraden unterteilt nach Funktionen die Einsatzbereitschaft 24 Stunden zu gewährleisten. Ein Eigenanteil der Kommune für die Förderung ist zwingend in Abhängigkeit der Fahrzeugtyps vorge- geben. Die Anträge der Aufgabenträger Brandschutz auf Förderung wurden im Landkreis Dahme- Spreewald durch eine Expertengruppe bewertet und dem Ministerium des Innern in Form einer Prioritä- tenliste übergeben. Die Altersstruktur der Fahrzeuge sowie die Sachausstattung der Feuerwehren fanden bei der Bewer- tung ausreichend Berücksichtigung. Im Jahr 2007 wurden für die Freiwilligen Feuerwehren Straupitz, Friedersdorf und Wildau Fahrzeuge gefördert. Die Freiwilligen Feuerwehren Groß Köris, Wüstermarke und Fürstlich Drehna wurden im Jahr 2008 berücksichtigt. Die Freiwillige Feuerwehr Luckau hat im Jahr 2009 ein Teleskopmastfahrzeug (Hu- brettungsfahrzeug) und die Stadt Mittenwalde ein Tanklöschfahrzeug erhalten. Die Stadt Königs Wus- terhausen und die Feuerwehr Pätz sollen im Jahr 2010 ein Fahrzeug erhalten. Für das Jahr 2011 ist die Förderung für die Freiwillige Feuerwehr Zeuthen, für die Gemeinde Heideblick und die Stadt Lübben be- antragt. 1. Die Zusammenarbeit der Stützpunktfeuerwehr Lübben mit der zugeordneten Feuerwehr Groß Leu- then (Märkische Heide) hat nach Ansicht des Ministeriums des Innern nicht in der geforderten Form stattgefunden. Welche Erfordernisse wurden nach Ansicht des Ministeriums des Innern nicht eingehalten? Datum des Eingangs: 06.10.2010 / Ausgegeben: 11.10.2010 Seite 1 von 3",
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"content": "2. Der Bürgermeister der Gemeinde Märkische Heide und der Amtsdirektor des Amtes Unterspree- wald haben im Jahr 2009 einen gemeinsamen Antrag an das Ministerium des Innern auf Errichtung einer Stützpunktfeuerwehr gestellt. Dieser Antrag wurde über den Landkreis an das Ministerium des Innern weitergeleitet. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Lübben einen Änderungsantrag gestellt, der ebenfalls wei- tergeleitet wurde. Weiterhin liegt im Ministerium des Innern von der Gemeinde Schönefeld der Antrag auf Stützpunkt- feuerwehr vor. Auch über diesen Antrag wurde seit ca. einem Jahr nicht entschieden. Dies hat zur Folge, dass das Amt Unterspreewald und die Gemeinde Schönefeld keine Fahrzeuge über das Konzept Stützpunktfeuerwehr gefördert bekommen können. Wann sind die drei oben genannten Anträge im Ministerium des Innern eingegangen? 3. Wie lange währt die durchschnittliche Bearbeitungsfrist solcher Anträge? 4. Sieht die Landesregierung in Anbetracht der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren und der Planungssi- cherheit der Kommunen eine Notwendigkeit unverzüglicher Bearbeitung dieser drei oben genann- ten Anträge auf Klassifizierung als Stützpunktfeuerwehr? 5. Wie ist der jeweilige Sachstand bezüglich der oben genannten Anträge? 6. Wann und wie werden die Anträge beschieden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Die Zusammenarbeit der Stützpunktfeuerwehr Lübben mit der zugeordneten Feuerwehr Groß Leuthen (Märkische Heide) hat nach Ansicht des Ministeriums des Innern nicht in der geforderten Form stattge- funden. Welche Erfordernisse wurden nach Ansicht des Ministeriums des Innern nicht eingehalten? zu Frage 1: Das Ministerium des Innern hat sich nicht zur Zusammenarbeit der Stützpunktfeuerwehr Lübben und der zugeordneten Feuerwehr Leuthen (Märkische Heide) geäußert. Frage 2: Der Bürgermeister der Gemeinde Märkische Heide und der Amtsdirektor des Amtes Unterspreewald ha- ben im Jahr 2009 einen gemeinsamen Antrag an das Ministerium des Innern auf Einrichtung einer Stützpunktfeuerwehr gestellt. Dieser Antrag wurde über den Landkreis an das Ministerium des Innern weitergeleitet. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Lübben einen Änderungsantrag gestellt, der ebenfalls weiter- geleitet wurde. Weiterhin liegt im Ministerium des Innern von der Gemeinde Schönefeld der Antrag auf Stützpunktfeuer- wehr vor. Auch über diesen Antrag wurde seit ca. einem Jahr nicht entschieden. Dies hat zur Folge, dass das Amt Unterspreewald und die Gemeinde Schönefeld keine Fahrzeuge über das Konzept Stütz- punktfeuerwehr gefördert bekommen können. Wann sind die drei oben genannten Anträge im Ministerium eingegangen? Seite 2 von 3",
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"content": "zu Frage 2: Die o. g. Anträge sind jeweils mit Schreiben des Landkreises Dahme-Spreewald im Ministerium des In- nern am 1. September 2008 bzw. am 17. Juli 2009 eingegangen. Frage 3: Wie lange währt die durchschnittliche Bearbeitungsfrist solcher Anträge? zu Frage 3: Die genannten Anträge der Aufgabenträger aus dem Landkreis Dahme-Spreewald zur Neuordnung von Stützpunktfeuerwehren sind die einzigen Anträge dieser Art. Insoweit fehlt der Maßstab zur Angabe ei- ner durchschnittlichen Bearbeitungsfrist. Frage 4: Sieht die Landesregierung in Anbetracht der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren und der Planungssicher- heit der Kommunen eine Notwendigkeit unverzüglicher Bearbeitung dieser drei obern genannter Anträ- ge auf Klassifizierung als Stützpunktfeuerwehr? zu Frage 4: Der Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Dem gegenüber stellt die Errichtung von Stützpunktfeuerwehren eine freiwillige Aufgabe der Gemeinden dar, zu der über den Ausgleichsfonds nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz Mittel beantragt werden können. Ein Rechtsan- spruch auf Ausreichung der Mittel besteht nicht. Frage 5: Wie ist der jeweilige Sachstand bezüglich der oben genannten Anträge? zu Frage 5: Die Zuordnung der Stützpunktfeuerwehren im Landkreis Dahme-Spreewald erfolgte im Jahr 2007 auf der Grundlage der Gefahren- und Risikoanalyse des Landkreises. Eine Änderung der Zuordnung setzt voraus, dass sich wesentliche Gefahrenpotentiale und Risikofaktoren im Landkreis verändert haben. Mit Schreiben vom 16. Juli 2009 und 2. November 2009 wurde der Landkreis aufgefordert, die bisherige Gefahren- und Risikoanalyse insbesondere im Hinblick auf die umfangreichen Baumaßnahmen im Zu- sammenhang mit dem Flughafen Berlin Brandenburg International anzupassen. Dies ist bislang nicht erfolgt. Die Anträge befinden sich daher in Bearbeitung. Frage 6: Wann und wie werden die Anträge beschieden? zu Frage 6: Nach abschließender Bearbeitung werden die Anträge entsprechend des Prüfergebnisses beschieden. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Landtag Brandenburg mit Beschluss vom 2. Juni 2010 (Drs. 5/1244-B) unter anderem eine Überprüfung des „Systems der Stützpunktfeuerwehren“ erbeten hat. Seite 3 von 3",
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