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            "content": "Landtag Brandenburg                                 Drucksache 5/1776 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 657 des Abgeordneten Danny Eichelbaum CDU-Fraktion Drucksache 5/1599 Wortlaut der Kleinen Anfrage 657 vom 05. Juli 2010 Neue Ostdorfer Straße, Gemeinde Großbeeren Die 3,5 km lange Neue Ostdorfer Straße in der Gemeinde Großbeeren verbindet die Länder Berlin und Brandenburg. Die Gemeindestraße dient dem länderübergreifen- den Verkehr. Nach der Inbetriebnahme des Flughafens BBI wird ein Ansteigen des Fahrzeugverkehrs für die Straße erwartet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Unfälle ereigneten sich auf der Neuen Ostdorfer Straße in den Jah- ren 2007, 2008 und 2009? 2. Befürwortet die Landesregierung eine Umwidmung in eine Landesstraße? Wenn nein, aus welchen rechtlichen und sachlichen Gründen? 3. Stehen für eine bauliche Veränderung der Straße Fördermittel des Landes zur Verfügung? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: In der Gemeinde Großbeeren ist keine Neue Ostdorfer Straße vorhanden, es wird deshalb davon ausgegangen, dass der Fragesteller die Osdorfer Straße in der Gemeinde Großbeeren meint. Die Antworten beziehen sich ausschließlich auf die Osdorfer Straße. Datum des Eingangs: 05.08.2010 / Ausgegeben: 10.08.2010",
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            "content": "Frage 1: Wie viele Unfälle ereigneten sich auf der Neuen Ostdorfer Straße in den Jahren 2007, 2008 und 2009? Zu Frage 1: Im Bereich der Osdorfer Straße wurden im Jahre 2007 19 Unfälle, im Jahre 2008 14 und im letzten Jahr 17 Unfälle registriert. Ein Drittel der Unfälle ereigneten sich davon am Abzweig Osdorfer Straße/Heinersdorfer Straße. Frage 2: Befürwortet die Landesregierung eine Umwidmung in eine Landesstraße? Wenn nein, aus welchen rechtlichen und sachlichen Gründen? Zu Frage 2: Mit dem Ausbau der B 101 wurde eine schnelle und wirtschaftliche Anbindung zur A 10 geschaffen. In Abstimmung mit dem Land Berlin soll die schnelle Erreichbarkeit von Zielorten im südlichen Berlin, einschließlich Lichterfelde Süd, über die B 101 (Marienfelder Straße) und Hildburghausener Straße sicher gestellt werden. Das Land Berlin wird die Hildburghausener Straße demnächst ausbauen. Damit wird eine bessere Erschließung von Lichterfelde-Süd aus Richtung Großbeeren geschaffen. Die verkehrliche Bedeutung der Osdorfer Straße wird dadurch zurückgehen. Grundsätzlich lässt das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) bei einer dauerhaften Änderung der Verkehrsbedeutung eine neue Eingruppierung der betreffenden Straße zu. Die Eingruppierung einer Straße richtet sich aber zuerst nach den verkehrskonzeptionellen und netzgestalterischen Vorstellungen des Straßenbaulastträgers. Bei der Frage der Gruppenzugehörigkeit ist in erster Linie auf die bestimmungsgemäße Verkehrsbedeutung abzustellen. Diese beurteilt sich nach der Funktion der Straße im Gesamtstraßennetz, insbesondere nach dem Netzzusammenhang. Für die Aufstufung einer Gemeindestraße wäre maßgeblich zu prüfen, warum der Straße unter Berücksichtigung des Straßenkonzeptes, der Lage im Netz und des tatsächlichen Verkehrs eine Funktion im Landesstraßennetz zukommen soll. Die Voraussetzungen einer Umstufung sind vorliegend zunächst vom Landkreis zu prüfen. Chancen für eine Aufstufung zur Landesstraße sieht die Landesregierung auch in Abstimmung mit Berlin nicht. Der Bau einer „Abkürzung“ über die Osdorfer Straße wird seitens der Länder Brandenburg und Berlin nicht angestrebt. Frage 3: Stehen für eine bauliche Veränderung der Straße Fördermittel des Landes zur Verfü- gung? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? Zu Frage 3: Auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes in Verbindung mit der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Branden-",
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