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            "content": "Landtag Brandenburg                       Drucksache 2/3249 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1032 des Abgeordneten Christoph Schulze Fraktion der SPD Drucksache 2/3024 Verkehrslage in der Region Baruth - Teltow-Fläming Die kleine, sehr alte Stadt Baruth im Süden des Landkreises Teltow-Fläming verfügt über einen großen Schatz an historischer Bausubstanz. Dieser war lange Zeit gefährdet, da die vielbefahrene Bundesstraße 96 direkt durch Baruth führt. Die Gewerbegebiete Bernhardsmühle I. und II. sorgten zusätzlich zu starker Belastung durch Schwerlastverkehr. Aus diesem Grunde wurde als Autobahnzubringer zur A 13 die alte preußische Straße Dornswalde-Massow vom Landkreis Teltow-Fläming mit großer Unterstützung des Landes ausgebaut, um die Gewerbegebiete direkt anzuschließen. Nun befindet sich aber die Straße von Baruth nach Dornswalde noch in sehr schlechtem Zustand. Die Anbindung zum Zubringer Dornswalde-Massow ist chaotisch: Die ausgebaute Straße endet mitten im Wald und verzweigt sich in mehrere Waldwege. Nur Ortskundige können hier den Weg nach Baruth oder in der anderen Richtung zur Autobahn finden. Weder geordnete Wegeführung noch Ausschilderung machen eine Orientierung möglich. Deshalb fließt nach wie vor die hauptsächliche (Schwerlast- )Verkehrsmenge durch Baruth und sorgt weiter für Belästigungen und Beschädigungen. Die Stadtverordnetenversammlung versuchte mehrfach, das Tempo im innerstädtischen Bereich auf 30 zu begrenzen, scheiterte damit aber. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1.   Wer ist für die Ausschilderung in        beiden  Richtungen zwischen A 13 und Baruth zuständig? 2.   Gibt es ein Konzept für die Ausschilderung? 3.   Warum ist die Anbindung nach Baruth noch nicht gelöst? 4.   Welche Verwaltungsstelle wird zu welchem Termin und mit welchem Aufgabenvolumen tätig werden? Datum des Eingangs: 09.10.1996 / Ausgegeben: 14.10.1996",
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            "content": "5.   Wie unterstützt           die Landesregierung den     Fortgang  des Projekts? 6.   Wann und von wem wird das Straßenstück zwischen Dornswalde und Baruth in einen für Schwerlastverkehr geeigneten Zustand versetzt? 7.   Wie stellt man sich die Anbindung des Autobahnzubringers M a s s o w - B a r u t h an die B 9 6 ( K r e u z u n g m i t d e r Eisenbahnstrecke                  Berlin-Dresden)           gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz vor? Gibt es konkrete Planungen, Termine und welche Kosten entstehen in der Folge für wen? 8.   Mit           welchen         Gründen          wurde          eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 96 in der Ortslage Baruth auf Tempo 30 abgelehnt? 9.   Was unternimmt die Landesregierung, um im Ort Baruth zumindest befristet bis zur vollständigen Fertigstellung des Autobahnzubringers die Einwohner vor den Folgen des Durchgangsverkehrs               zu  schützen,       z.B.     durch Tempobeschränkungen, wie sie z.B. an innerstädtischen Strecken der B 96 in Zossen ausgewiesen sind? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Landkreise Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald als untere Straßenverkehrsbehörden in Abstimmung mit dem Brandenburgischen Autobahnamt. Zu Frage 2: Ja. Die Konzepte für die Ausschilderung befinden sich in der Abstimmung zwischen beiden Kreisen. Zu Frage 3: Die Verkehrsverbindung zwischen Baruth und Massow ist durchgängig befahrbar. Am 13.06.1996 wurde der neu ausgebaute Abschnitt zwischen Dornswalde und Massow (ehemaliger Waldfahrweg) dem Verkehr übergeben. Ein Teil eingesparter Mittel aus diesem Vorhaben kann für eine Zustandsverbesserung des Abschnittes Dornswalde-Baruth eingesetzt werden. Zu Frage 4: Für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen sowie der angeordneten Beschilderung ist im Landkreis Teltow-Fläming das Tiefbauamt zuständig.",
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