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            "content": "Landtag Brandenburg                                   Drucksache 4/1340 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 470 des Abgeordneten Udo Folgart Fraktion der SPD Drucksache 4/1151 Polizeieinsatz in Elsterwerda am 03.05.2005 Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 470 vom 10.05.05: In Elsterwerda kam es nach meinen Informationen am 03.05.2005 zu einer vom Bundesverband Deutscher Milchviehhalter−Nord (BDM−Nord) angemeldeten und genehmigten Protestaktion vor der Campina GmbH & Co.KG (Werk Elsterwerda) gegen die niedrigen Milchpreise. Im Anschluss an die Protestaktion, die ordnungs− gemäß beendet worden sein soll, fand eine spontane Demonstration an gleicher Stelle statt. Als die Polizei daraufhin die Personalien einiger Teilnehmer habe fest− stellen wollen, sei sie nach mir vorliegenden Berichten daran gehindert worden. Daraufhin soll Verstärkung eingetroffen sein und die Demonstranten sollen noch− mals aufgefordert worden sein, die Aktion zu beenden. Etliche Teilnehmer der spontanen Aktion seien daraufhin der Aufforderung nachgekommen und entfernten sich zu ihren Fahrzeugen. Ausgerechnet diese Personen habe die Polizei umstellt. Dabei soll es zu Gewaltanwendung seitens der Polizei gekommen sein. Ich frage die Landesregierung: Wie war der genaue Ablauf der Demonstration und des Polizeieinsatzes? Wenn es zu Gewaltanwendung gegen die bereits abziehenden Demonstrierenden kam, wie sah dieser aus? War der Polizeieinsatz in dieser Form angemessen? Ging von den sich aufforderungsgemäß zu den Fahrzeugen Bewegenden noch reale Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus? Wer gab den Befehl für den Polizeieinsatz? Wie sieht das Training der Einsatzkräfte der Polizei für diese Fälle und die Einsatz− vorbereitung aus? Wie oft werden entsprechende Situationen simuliert, trainiert? Datum des Eingangs: 03.06.2005 / Ausgegeben: 08.06.2005",
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            "content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: Zum Ablauf der Demonstration und des Polizeieinsatzes: Die Polizei Brandenburg erhielt tags zuvor durch ein von der sächsischen Polizei übermitteltes Flugblatt von der beabsichtigten Veranstaltung vor dem Campina−Werk in Elsterwerda am 03. Mai 2005 Kenntnis. Auf Intervention der Polizei beim Bundesverband deutscher Milchviehhalter Nord meldete dieser dann die Versammlung an. Die Versammlung wurde unter anderem unter der Auflage, keine Blockaden vorzunehmen, genehmigt. Der in der Anmeldung erwähnte Versammlungsleiter, mit dem telefoniert worden war, erklärte sich nicht als verantwortlich und benannte jemand an− deren. Bedauerlicherweise war der neu benannte Versammlungsleiter tele− fonisch nicht erreichbar und konnte deshalb erst unmittelbar vor Beginn der Versammlung an Ort und Stelle festgestellt und kontaktiert werden. Die Versammlung begann am 03.05.2005, 11.00 Uhr, eine Stunde später als vorgesehen. Durch verschiedene Redner aufgefordert, begannen dann im weiteren Verlauf ca. 180 Veranstaltungsteilnehmer das Werktor zu blockie− ren. Die Firma Campina hatte der Polizei vor Beginn der Versammlung er− klärt, dass betriebsbedingt ein Ein− bzw. Ausfahren von Lkw nach 12:00 Uhr möglich sein müsse. Während der bis etwa 13.50 Uhr andauernden Blockade äußerte der Ver− sammlungsleiter, er habe keinerlei Einfluss auf die Teilnehmer und erklärte um 13:00 Uhr die Versammlung für beendet. Die Teilnehmer zogen jedoch nicht ab, sondern blockierten weiterhin das Werkstor. Hierzu waren sie von verschiedenen neuen Rednern aufgefordert worden. Die Polizei wollte die Personalien eines der Redner feststellen, da eine Anzeige wegen Aufforde− rung zu Straftaten gegen ihn vorgelegt werden sollte. Die Personalienfest− stellung wurde durch umstehende Personen mit erheblicher Gewalt gegen die Polizeibeamten verhindert. Dabei wurden die Beamten aus der Menge heraus geschlagen, ein Beamter sogar von hinten umklammert. Um eine Eskalation zu vermeiden, sind die Polizeikräfte zurückgezogen worden. Nach der Beendigungserklärung durch den Versammlungsleiter lag keine so genannte Spontandemonstration vor, denn die Teilnehmer bildeten keine neue Versammlung, sondern führten die bisherige Aktion handlungs− und inhaltsgleich unbefugterweise fort. Gleichwohl ist vom Polizeiführer einem der offensichtlichen Wortführer angeboten worden, als Versammlungsleiter − neu − zu fungieren und eine Versammlung an anderer Stelle, z. B. im Stadtgebiet Elsterwerda, durchzuführen. Auf dieses Angebot ging die Person jedoch nicht ein, sondern erklärte über die Lautsprecheranlage, die Anwesenden mögen sich nackt vor das Werkstor setzen, um das Motto, es gehe um das nackte Leben, zu verdeutlichen. Ab 13:45 Uhr kündigte der Einsatzleiter wiederholt die Räumung der Blo− ckade durch die Polizei an. Daraufhin entfernten sich die Teilnehmer bis auf sieben Personen, deren Identität zur Vorlage einer Anzeige festgestellt wurde.",
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            "content": "Unter den abziehenden Personen wurde von Polizeikräften eine erkannt, die sich bei dem vorangegangenen Widerstand besonders gewalttätig verhalten hatte. Diese Person wurde auf Anweisung des Polizeiführers festgenommen. Sie leistete wiederum erheblichen Widerstand. Dabei mussten umstehende Personen zurückgehalten werden, die die rechtmäßige vorläufige Festnahme dieser Person durch die Polizei unterbinden wollten. Dieses polizeiliche Vor− gehen diente nicht der Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, sondern der Strafverfolgung einer Person, die sich auch jetzt ihrer Identitätsfeststellung mit erheblicher Gewalt widersetzen wollte. Zur Frage nach der Gewaltanwendung gegen die bereits abziehenden Demons− trierenden: Die Anwendung des unmittelbaren Zwanges sowie von Zwangsmitteln nach dem Polizeigesetz bezogen sich − während des \"Abziehens der Demonstrie− renden\" − auf die Feststellung der Identität − des Herrn L. (Wortführer bei der unzulässigen Fortführung der beendeten Versammlung) − und vorläufige Festnahme des tatverdächtigen Herrn B. (durch die Ein− satzkräfte als die Person erkannt, die sich bei dem im Zuge der vorange− gangenen nicht vollendeten Identitätsfeststellung geleisteten Widerstand besonders gewalttätig verhielt). Hier wurde der Mehrzweckeinsatzstock als Hilfsmittel eingesetzt, um den gewalttätigen B. mit einer Hebeltechnik ruhig zu stellen. Während der Festnahmesituation ist der Mehrzweckeinsatzstock durch fünf weitere Beamte in so genannter Sicherungshaltung am langen Arm und als Abdrängstock (Haltung vor dem Körper) verwendet worden. Zur Frage nach der Angemessenheit des Einsatzes in dieser Form: Die Vorbereitung der Versammlung und deren Durchführung durch den Veranstalter ließen erkennen, dass praktisch keine Kooperationsbereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Polizei im Sinne des Versammlungsgesetzes vorlag. Vielmehr kann in der Rückschau davon ausgegangen werden, dass die Planung der Veranstaltung von vornherein gezielt auf die Blockade des Werkstores ausgerichtet war. Ferner ist im Kontext der auf der Landtagssitzung am 20.05.2005 behandel− ten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Klocksin hinsichtlich der in Rede stehenden Einsatzmaßnahmen zu berücksichtigen, dass die Polizisten zunächst dem Deeskalationsgebot folgend nur Schutzwesten trugen. Kräfte der Landeseinsatzeinheit − mit ad hoc angelegter vollständiger Körper− schutzrüstung und Mehrzweckeinsatzstock − wurden erst eingesetzt, als um 13.45 Uhr − die Versammlung war zu diesem Zeitpunkt bereits beendet − feststellbar war, dass von den Teilnehmern Gewalt ausging und sie nicht gewillt waren, den Anforderungen der Polizei Folge zu leisten. Die polizeilichen Maßnahmen waren verhältnismäßig. Sie waren das mildeste Mittel und schränkten Grundrechte nur in einem unmittelbar notwendigen Maß ein.",
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            "content": "Zur Frage nach dem Befehlsgeber für den Polizeieinsatz: Polizeiführer des Einsatzes war während der zulässigen Versammlung der Leiter der Polizeiwache Elsterwerda. Aufgrund der sich abzeichnenden Es− kalation der Lage entschloss sich der Leiter des Schutzbereiches Elbe−Elster um 12.40 Uhr, die Führung des Einsatzes zu übernehmen. Zur Frage nach einer von den sich zu den Fahrzeugen Bewegenden ausgehenden Gefahr: Von den Personen, die sich gemäß der erfolgten Aufforderung zu den Fahr− zeugen bewegten, ging keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ord− nung aus. Daher waren diese Personen − mit Ausnahme der Herren L. und B. − nicht von polizeilichen Eingriffsmaßnahmen betroffen. Zur Frage nach dem Training und der Einsatzvorbereitung der Einsatzkräfte: Hinsichtlich des Trainings und der Einsatzvorbereitung der Kräfte Bereit− schaftspolizei ist die Polizeidienstvorschrift (PDV) 201 \"Aus− und Fortbildung für die Verwendung in Einsatzeinheiten\" bundesweit bindend. Die Beamten der Bereitschaftspolizei werden beginnend mit dem Studium an der FH Pol mit der Thematik \"Übungen Geschlossener Einheiten\" und wei− terführend in der dienstzeitbegleitenden Fortbildung in den Einsatzeinheiten auf mögliche Einsatzaufträge vorbereitet. Einen wesentlichen Teil nehmen dabei versammlungsrechtliche Veranstaltungen ein. Für die bereitschaftspolizeiliche Fortbildung werden ca. 20% der Gesamt− dienstzeit verwendet. Der Stand der in der bereitschaftspolizeilichen Fortbildung erlangten Fähig− keiten und Fertigkeiten wird ein Mal im Kalenderjahr im Rahmen einer Übung mit Darstellungskräften überprüft.",
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