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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/682 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 193 des Abgeordneten Henryk Wichmann CDU-Fraktion Drucksache 5/522 Wortlaut der Kleinen Anfrage 193 vom 02.03.2010: Vermarktungs- und Vergabekriterien des Landesbetriebes Forst für Rundholz In der Zuständigkeit des Landesbetriebes Forst befinden sich ca. 25 Prozent der ge- samten Waldfläche des Landes Brandenburg. Er ist damit nicht nur einer der wich- tigsten Besitzer von Forstflächen im Land Brandenburg, sondern überdies auch einer der bedeutsamsten Anbieter von Holz. Der Rohstoff Holz, unabhängig davon, ob es sich um Industrie- oder Wertholz handelt, ist zugleich ein wichtiges Ausgangsprodukt für die mittelständische Wirtschaft in Brandenburg. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich das Rundholzaufkommen (Stammholz und Stammholzabschnitte) in den vergangenen 10 Jahren im Land Brandenburg insgesamt sowie im Lan- desbetrieb Forst entwickelt? (bitte nach einzelnen Jahren angeben) 2. Wie viele Festmeter Rundholz wurden vom Landesbetrieb Forst in den ver- gangenen 10 Jahren insgesamt vermarktet? (bitte nach einzelnen Jahren an- geben) 3. Wie viele Festmeter Rundholz wurden seitens des und für den Landesbetrieb Forst in den vergangenen 10 Jahren jährlich an Sägewerke mit einer Ein- schnittkapazität von weniger als „1.000 fm“, „1.000 - < 5.000 fm“, „5.000 - < 20.000 fm“ sowie „100.000 fm und mehr“ vermarktet? (bitte nach einzelnen Jahren angeben) 4. Mit wie vielen vertraglich gebundenen Abnehmern von Rundholz hatte der Landesbetrieb Forst in den vergangenen 10 Jahren Geschäftsbeziehungen? (bitte nach einzelnen Jahren angeben) 5. Wie hoch war in den letzten 10 Jahren die vertraglich gebundene jährliche Lie- ferung von Rundholz des Landesbetriebes Forst an die in Frage 4) angegebe- nen Abnehmer? (bitte nach einzelnen Jahren angeben) 6. Nach welchen Vermarktungs- und Vergabekriterien erfolgt seitens des Landes- betriebes Forst die Auswahl der Abnehmer für Rundholz? 7. Erhalten alle anfragenden brandenburgischen Sägewerke einen Jahresrah- menvertrag zur Versorgung mit Rundholz? Wenn nein, warum nicht? 8. Welche Holzvermarktungslinien unterhält der Landesbetrieb Forst? Datum des Eingangs: 23.03.2010 / Ausgegeben: 29.03.2010",
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"content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Da der Begriff „Rundholz“ eine Vielzahl von Rohholzsortimenten beinhaltet, beziehen sich die folgenden Antworten, angelehnt an die in der Frage 1 gegebene Definition, ausschließlich auf Stammholz- und Stammholzabschnitte aus Nadel- und Laubholz. Die Rundholzmengen des LFB setzen sich zusammen aus dem Holzaufkommen des Landeswaldes, der BVVG-Flächen und den vermittelten Holzmengen aus anderen Waldbesitzarten. Die Beantwortung der Fragen betrachtet abweichend von den Fragen einen Zeitraum von 6 Jahren. Erst ab diesem Zeitpunkt stehen die Daten in der Kosten-Leistungs- rechnung des LFB in elektronischer Form zur Verfügung. Wegen mehrfach erfolgter Organisationsänderungen sind weiter zurück liegende Angaben nur dezentral und mit größerem Erhebungsaufwand verfügbar. Frage 1: Wie hat sich das Rundholzaufkommen (Stammholz und Stammholzabschnitte) in den vergangenen 10 Jahren im Land Brandenburg insgesamt sowie im Landesbetrieb Forst entwickelt? (bitte nach einzelnen Jahren angeben) Frage 2: Wie viele Festmeter Rundholz wurden vom Landesbetrieb Forst in den vergangenen 10 Jahren insgesamt vermarktet? (bitte nach einzelnen Jahren angeben) Zu Frage 1 und Frage 2: Die Mengen des Rundholzaufkommens umfassen: Jahr Land Brandenburg (fm) Landesbetrieb Forst Brandenburg (fm) 2004 1.558.145 405.169 2005 2.069.752 451.464 2006 2.676.821 522.972 2007 1.343.093 473.707 2008 990.768 422.368 2009 liegt noch nicht vor 361.336 Frage 3: Wie viele Festmeter Rundholz wurden seitens des und für den Landesbetrieb Forst in den vergangenen 10 Jahren jährlich an Sägewerke mit einer Einschnittkapazität von weniger als „1.000 fm“, „1.000 - < 5.000 fm“, „5.000 - < 20.000 fm“ sowie „100.000 fm und mehr“ vermarktet? (bitte nach einzelnen Jahren angeben)",
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"content": "Zu Frage 3: Die vermarkteten Rundholzmengen umfassen: Jahr Vermarktung durch den LFB (fm) Vermarktung für den LFB (fm) 2004 405.169 361.035 2005 451.464 423.257 2006 522.972 485.052 2007 473.707 444.027 2008 422.368 400.741 2009 361.336 349.662 Die Aufteilung des durch den LFB vermarkteten sägefähigen Nadel- und Laubholzes nach der in der Frage vorgegebenen Sägewerksstruktur wurde geschätzt, da die ex- akten Einschnittskapazitäten der jeweiligen Unternehmen nicht bekannt sind. Sie um- fassen: Jahr weniger als 1.000 – 5.000 – 20.000 – mehr als 1.000 fm 5.000 fm 20.0000 fm 100.000 fm 100.000 fm 2004 7.763 10.035 37.669 37.489 312.213 2005 5.167 11.614 34.901 51.865 347.917 2006 5.511 12.940 55.848 63.058 385.614 2007 7.437 15.072 18.154 40.203 382.841 2008 7.965 12.359 19.927 41.083 341.033 2009 7.221 9.522 9.731 27.718 307.143 Frage 4: Mit wie vielen vertraglich gebundenen Abnehmern von Rundholz hatte der Landesbe- trieb Forst in den vergangenen 10 Jahren Geschäftsbeziehungen? (bitte nach einzel- nen Jahren angeben) Zu Frage 4: Die Kundenanzahl beträgt: Jahr Kundenanzahl 2004 250 2005 216 2006 269 2007 250 2008 184 2009 177 Frage 5: Wie hoch war in den letzten 10 Jahren die vertraglich gebundene jährliche Lieferung von Rundholz des Landesbetriebes Forst an die in Frage 4) angegebenen Abneh- mer? (bitte nach einzelnen Jahren angeben)",
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"content": "Zu Frage 5: Die jährlichen Liefermengen entsprechen den in der Antwort auf Frage 1 in der Spal- te „Landesbetrieb Forst Brandenburg (fm)“ angegebenen Mengen. Frage 6: Nach welchen Vermarktungs- und Vergabekriterien erfolgt seitens des Landesbetrie- bes Forst die Auswahl der Abnehmer für Rundholz? Zu Frage 6: Ziele der Vermarktung von Rundholz sind eine optimierte Wertschöpfung aus dem Holzvermögen des Landes und die Liquiditätssicherung des LFB. Gemäß den Grund- sätzen des Wirtschaftens, wie sie im § 7 der Landeshaushaltsordnung definiert sind, ist die Vermarktung des Rundholzes dabei auf den bestmöglichen Nutzen hin auszu- richten, wobei zugleich auch Vermarktungsrisiken (z.B. Ausfall von Zahlungen durch Insolvenzen) einzuschränken sind. Das wirtschaftliche Handeln und die unternehme- rische Risikovorsorge sind außerdem auch im Hinblick auf die Ziele der Forstreform von großer Bedeutung. Ab 2014 ist die Bewirtschaftung des Landeswaldes ohne Zu- schuss durchzuführen. Bei der Holzvermarktung ist es für den LFB deshalb wichtig, einen stetigen Rund- holzabsatz zu aktuellen Marktpreisen zu gewährleisten. Um Marktschwankungen möglichst unbeschadet auszugleichen, werden deshalb grundsätzlich variable Ab- satzwege mit einer breiten Käuferstruktur gepflegt und mit zuverlässigen Unterneh- men in langjähriger vertrauensvoller Partnerschaft Kundenbeziehungen entwickelt. Zur Vermeidung von Benachteiligungen anderer Waldbesitzarten orientiert sich die Liefermenge für die einzelnen Holzkunden dabei bei den Massensortimenten am Flä- chenanteil des Landeswaldes. Kleinmengen werden zudem nicht zentral sondern de- zentral vermarktet (siehe auch Frage 8). Der LFB ist grundsätzlich bestrebt, die Wertschöpfung nachwachsender Rohstoffe und deren Veredelung im Land Brandenburg zu unterstützen. Frage 7: Erhalten alle anfragenden brandenburgischen Sägewerke einen Jahresrahmenver- trag zur Versorgung mit Rundholz? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 7: Rahmenverträge werden in der Regel mit Werken geschlossen, die große Mengen von Massensortimenten (Standardsortimente) verarbeiten und kontinuierlich über ei- nen längeren Zeitraum zum vereinbarten Preis Rundholz abnehmen wollen. Dabei werden auf Grund der vertraglich gebundenen Holzmenge meistens auch mehrere Betriebsteile des LFB in die Bereitstellung des Holzes einbezogen. Die Laufzeit eines Rahmenvertrages richtet sich nach der zu erwartenden Marktlage. 2010 kam es zum Abschluss von Halbjahresverträgen. Aus vorgenannten Gründen erhalten nicht alle Sägewerke, die Kunden des LFB sind, einen Jahresrahmenvertrag.",
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"content": "Frage 8: Welche Holzvermarktungslinien unterhält der Landesbetrieb Forst? Zu Frage 8: Die Betriebszentrale verhandelt die Rahmenverträge mit den Kunden unmittelbar. Hierbei handelt es sich um Unternehmen die in der Regel eine Verarbeitungskapazi- tät von ca.10.000 Festmeter überschreiten, ihren Rundholzbedarf aus mehreren Be- triebsteilen des LFB decken und kontinuierlich im Jahresverlauf Massensortimente abnehmen. Die Betriebsteile selbst schließen Rundholzverträge mit Kunden ab, die ihren Rundholzbedarf vornehmlich aus der Region beziehen. Des Weiteren werden in den Betriebsteilen Lieferverträge für Sortimente geschlossen, die nur im begrenzten Umfang (z. B. spezielle Baumarten, besondere Sortierungsanforderungen) anfallen. Deshalb verhandeln Sägewerke mit besonderen Qualitätsanforderungen oder kleine- ren Mengenwünschen und zeitlich diskontinuierlicher Abnahme ihre Holzkaufverträge überwiegend mit den regionalen Betriebsteilen.",
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