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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 4/2137 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 763 des Abgeordneten Christoph Schulze Fraktion der SPD Drucksache 4/1873 Jagd, Wild, Waldschäden 10 Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 763 vom 12.09.2005: Die finanziellen und ökologischen Auswirkungen der Jagd in Brandenburg werden nicht nur von den betroffenen Waldbesitzern, sondern auch von internen und exter- nen Experten (s. Fachliteratur AFZ, Forst und Holz, BWI 2 als gravierend einge- schätzt. Insbesondere der von der obersten Jagdbehörde gelobte \"Brandenburger Weg\" führe in eine betriebswirtschaftliche und ökologische Sackgasse. Meine Kleine Anfrage Nr. 436 vom 15.04.2005 hatte zum Ziel, Fakten und Probleme zu diesem Thema zu ermitteln und öffentlich zu machen. Meine Frage 12 in der Kleinen Anfrage Nr. 436 lautete: \"Wer hat seit 1990 unent- geltlich einen Trophäenträger von Rot- oder Damwild in den Staatsjagdrevieren er- legt? Dazu Liste fertigen mit dem Jagdjahr, Name, Wildart, Erlegungsrevier, poten- tieller Trophäenwert in Euro, Grund des unentgeltlichen Abschusses. Wie und von wem werden die Erleger ausgewählt? Ist vorgesehen, diese Handhabung beizube- halten, falls ja, warum?\" Die Antwort der Landesregierung lautete: \"Antwort zu Frage 12: Eine Zusammen- stellung der unentgeltlichen landesweit erlegten Trophäenträger seit dem Jahr 1992/93 liegt in Anlage 3 vor. Eine namentliche Nennung ist gem. brandenburgischem Datenschutzgesetz vom 20. Januar 1992 § 4 ff. nicht zulässig. Bis zur Neufassung der Jagdnutzungsvorschrift 04 konnten Forstbedienstete und Gäste Trophäenträger (AK III und IV) unentgeltlich erlegen, sofern dieses zur Erfül- lung des Abschussplanes diente. Der unentgeltliche Abschuss von Trophäenträger ist in der Jagdnutzungsvorschrift von 30. März 2004 nicht mehr vorgesehen. In be- sonderen Fällen kann der Minister nach VV Nr. 2 zu § 63 LHO die ihm eingeräumte Ermächtigung der Vergabe abweichend vom vollen Wert nutzen, wenn ihm dies \"auch im Interesse des Landes dringend geboten erscheint\". Datum des Eingangs: 07.11.2005 / Ausgegeben: 14.11.2005",
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"content": "Da meine Frage nicht ausreichend beantwortet wurde, möchte ich folgende Nachfra- gen stellen: Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Revieren wurden seit 1990 unentgeltliche Trophäenträger von Rot- und Damwild in welcher Anzahl erlegt? 2. Wie viele unentgeltliche Trophäenträger wurden zwischen 1990 und 2004 vom örtlichen Forstpersonal bzw. von Gästen erlegt? 3. Was kostet ein Trophäenträger (AK III/IV) von Rot- bzw. Damwild gem. Jagd- nutzungsanweisung? 4. Warum wurden nicht vor dem Jahr 2004 Trophäenträger an Gäste vermarktet? 5. Wie viele Trophäenträger wurden im Jagdjahr 04/05 im Landeswald unentgelt- lich bzw. entgeltlich erlegt? 6. Von wem wurden die unentgeltlichen Abschüsse - Forstpersonal oder Gäste - getätigt? 7. Wie gehen andere Bundesländer mit dem Abschuss von Trophäenträgern fi- nanziell um? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Revieren wurden seit 1990 unentgeltliche Trophäenträger von Rot- und Damwild in welcher Anzahl erlegt? Frage 2: Wie viele unentgeltliche Trophäenträger wurden zwischen 1990 und 2004 vom örtli- chen Forstpersonal bzw. von Gästen erlegt? zu Frage 1 und 2: Eine Darstellung für Reviere liegt in der LFV nicht vor. Zudem sind in den ÄfF die Da- ten seit 1990 nicht mehr vorhanden. Auf Grund der Aufbewahrungsfristen stehen nur die letzten 5 Jahre als Datenbestand zur Verfügung. Summarisch wurden die Werte in der Kleinen Anfrage 436 im Frühjahr 2005 für einen erweiterten Zeitraum bereits vorgelegt. Seit 2000 wurden Organisationsreformen durchgeführt, so dass eine ein- deutige Zuordnung der erlegten Trophäen nach Revieren nicht mehr sinnvoll ist. In der folgenden Tabelle werden die vorliegenden Daten deshalb für den verfügbaren Zeitraum dargestellt.",
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"content": "Davon Jagdjahr Wildart Strecke entgeltlich unentgeltlich Forstbedienstete 2004/2005 Rotwild männl. 3-4 100 88 12 2 2004/2005 Damwild männl.3-4 118 112 6 0 2003/2004 Rotwild männl. 3-4 101 71 30 22 2003/2004 Damwild männl.3-4 133 96 37 32 2002/2003 Rotwild männl. 3-4 93 70 23 20 2002/2003 Damwild männl.3-4 148 109 39 35 2001/2002 Rotwild männl. 3-4 94 61 33 30 2001/2002 Damwild männl.3-4 163 109 54 49 2000/2001 Rotwild männl. 3-4 119 82 37 32 2000/2001 Damwild männl.3-4 140 102 38 30 1999/2000 Rotwild männl. 3-4 98 60 38 33 1999/2000 Damwild männl.3-4 154 114 40 29 Frage 3: Was kostet ein Trophäenträger (AK III/IV) von Rot- bzw. Damwild gem. Jagdnut- zungsanweisung? zu Frage 3: Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip werden für die Vermarktung der Trophäen und der damit einhergehenden Jagderlebnisse die örtlichen Rahmenbedingungen mit be- trachtet. Deshalb liegen im Land Brandenburg keine einheitlichen Entgelte für Tro- phäen in der gesamten Verwaltungsjagd mehr vor, sondern werden diese innerhalb der ÄfF selbstständig entwickelt. Die Vermarktungsbedingungen für Trophäen sind demzufolge den örtlichen Bedingungen angepasst. Nach Nr. 2.11.2 der Jagdnut- zungsvorschrift (JNV) aus dem Jahr 2004 können auch Beschäftigte nach Nr. 2.4.1 der JNV im Rahmen der ihnen übertragenen jagdlichen Aufgaben Trophäenträger des Schalenwildes erlegen. Diese Trophäen können zu den Bedingungen nach Anla- ge 3 der JNV entgeltlich erworben werden. Besteht kein Erwerbsinteresse durch den Erleger, verbleiben die Trophäen beim Land. Für den Erwerb von Trophäen des Schalenwildes durch Beschäftigte wurde dabei der Zolltarif zu Grunde gelegt. Frage 4: Warum wurden nicht vor dem Jahr 2004 Trophäenträger an Gäste vermarktet? zu Frage 4: Auch vor 2004 wurden Trophäenträger an Gäste vermarktet. Frage 5: Wie viele Trophäenträger wurden im Jagdjahr 04/05 im Landeswald unentgeltlich bzw. entgeltlich erlegt? Frage 6: Von wem wurden die unentgeltlichen Abschüsse – Forstpersonal oder Gäste - getä- tigt? zu den Fragen 5 bis 6: Siehe zu Frage 1.",
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"content": "Frage 7: Wie gehen andere Bundesländer mit dem Abschuss von Trophäenträgern finanziell um? zu Frage 7: Beispielhaft werden in der folgenden Tabelle die Jagdbetriebskosten für den Ab- schuss von Trophäenträgern der Wildarten Rot- und Damwild ab der AK 3 der Bun- desländer Thüringen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen dar- gestellt: Grundbetrag Abschussentgelt Rotwild Abschussentgelt Damwild Thüringen 110 - 260 Geweihgewicht x100 2 Geweihgewicht x160 2 Sachsen 150 - 250 + Führungsent- 400 - 1.650 + Zuschläge 250 - 1.000 + Zuschläge gelt 50 /Ansitz Mecklenburg- 160 - 400 RW [Geweihgewicht²x(220-Ge- [Geweihgewicht²x(500-Geweih- Vorpommern 135 - 265 DW weihgewichtx10)]/2 gewichtx30)]/2 Ab 11,0 Kg = 7.000 Ab 5,5 Kg = 5.500 Niedersachsen Führungsentgelt 150 /Ansitz Geweihgewicht²x80 Geweihgewicht²x180",
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