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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 2/1571 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 412 des Abgeordneten Dierk Homeyer Fraktion der CDU Drucksache 2/1186 Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Land Brandenburg (2) Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 412 vom 09.08.1995 Die hohen Trinkwasser- und vor allem Abwasserpreise im Land Brandenburg sind für fast alle Bürgerinnen und Bürger zu einem Problem geworden, das dringend der Lösung bedarf. Dabei spielen die Fördermittel des Landes neben anderen Faktoren eine entscheidende Rolle. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Trinkwasser- und Abwasserzweckverbände sowie Aufgabe n t r ä g e r i n d i esem Bereich haben bisher Fördermittelanträge in welcher Größenordnung a) für Trinkwasserversorgungsanlagen, b) für Abwasserentsorgungsanlagen gestellt? 2. Wie ist über diese Anträge im einzelnen entschieden worden (tatsächlich bewilligte Fördermittel usw.)? 3. Welche Zeit nimmt die Bearbeitung der Fördermittelanträge durchschnittlich in Anspruch? 4. Trifft es zu, daß beim Landesumweltamt teilweise erhebliche Verzögerungen in der Antragsbearbeitung, bedingt durch \"überbürokratische\" Prüfungsverfahren, entstanden sind? 5. Welche Auswirkungen haben die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und der Einstufung der Verbände in die Kategorien I bis III für die Bearbeitung und Bescheidung der gestellten Anträge auf Fördermittel? Datum des Eingangs: 10.10.1995 / Ausgegeben: 16.10.1995",
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"content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Es wird davon ausgegangen, daß es sich bei der Fragestellung um die für 1995 gestellten Förderanträge für Trinkwasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen handelt, da die Anträge für 1991 bis 1994 bereits in der Beantwortung der Großen Anfrage Nr. 25 enthalten sind. Die für 1995 gestellten 117 Förderanträge für Trinkwasser umfassen einen Gesamtwertumfang von 107 Mio. DM. Sie wurden von solchen Aufgabenträgern gestellt, bei denen es Schwierigkeiten gibt mit der Trinkwasserqualität (Nitrat, Eisen, Mangan - amtsärztlich bestätigt) oder wo die Stabilisierung der Trinkwasserversorgung erforderlich ist. Die 334 Anträge für Abwasser mit einem Gesamtwertumfang von 705 Mio. DM wurden von den Aufgabenträgern für solche Vorhaben gestellt, wo bereits Teile gebaut wurden (Abrundundungsinvestitionen), Maßnahmen des Grundwasserschutzes oder der Gewässerreinhaltung erforderlich werden oder der Straßenbau erfolgen soll. Die Detailunterlagen liegen im MUNR zur Einsicht bereit. zu Frage 2: Von den gestellten 117 Anträgen für Trinkwasser und 334 Anträgen für Abwasser konnten im Förderausschuß 50 beraten werden. Es konnten bisher 28 Zuwendungsbescheide vorbereitet oder ausgereicht werden. Damit ist ein Fördermittelvolumen von 28,8 Mio. DM bewilligt bzw. festgelegt. zu Frage 3: Die Bearbeitung der Förderanträge nimmt durchschnittlich 5 Monate in Anspruch. Der größte Teil der Zeit wird für die Komplettierung der Antragsunterlagen durch die Antragsteller benötigt. zu Frage 4: Es trifft nicht zu, daß beim Landesumweltamt teilweise erhebliche Verzögerungen in der Antragsbearbeitung durch \"überbürokratische\" Prüfungsverfahren entstanden sind. Die beantragten Fördermaßnahmen erfordern eine sehr sorgfältige Prüfung. Die eingereichten Förderanträge sind häufig unvollständig und machen Nachforderungen von Unterlagen und Ergänzungen notwendig. Die in den Anträgen gemachten Angaben enthalten nicht selten Widersprüche, die vor der Fördermittelentscheidung und Ausreichung von Zuwendungsbescheiden ausgeräumt werden müssen. Reaktionen auf die nachgeforderten Unterlagen und Angaben erfolgen oft erst nach Monaten. Dadurch lassen sich bei",
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"content": "mehrfachen Mahnungen Verzögerungen in der Bearbeitung nicht vermeiden. Als unvermeidbares Hindernis erweist sich der notwendige Nachweis der Gesamtfinanzierung der Maßnahmen durch die Antragsteller. Insbesondere erfolgt die Genehmigung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen durch die Kommunalaufsicht erst nach eingehender Prüfung. Zur Sicherung der Refinanzierung der Maßnahmen kann vor dieser Genehmigung (bei der Mehrzahl der Vorhaben sind Kreditaufnahmen notwendig) keine Zuwendung erfolgen. zu Frage 5: Durch die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und die Einstufung der Verbände wird die Bearbeitung und Bescheidung der Förderanträge nicht verzögert. Für die Aufgabenträger, die in die Kategorie III eingestuft wurden, werden Fördermittel gezielt für solche Investitioinen bewilligt, die zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation beitragen. Für die Aufgabenträger mit einer Einstufung in die Kategorien I und II wird vorzugsweise dann eine Förderung zweckmäßig sein, wenn die Investitionen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung oder mit wichtigen Verbesserungen der Umweltsituation stehen.",
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