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            "content": "Landtag Brandenburg                                 Drucksache 3/6753 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2523 der Abgeordneten Kerstin Bednarsky Fraktion der PDS Drucksache 3/6599 Stand der Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2523 vom 29.10.2003: Am 1. Januar 2003 ist das Grundsicherungsgesetz in Kraft getreten. Die Grundsi− cherung ist eine von der Bundesregierung neu eingeführte soziale Leistung. Sie soll über 65 Jahre alten sowie dauerhaft erwerbsgeminderten Menschen über 18 Jahren den notwendigen Lebensunterhalt sichern helfen. Bei der Einführung dieser neuen sozialen Leistung hat es meiner Kenntnis nach in verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten Verzögerungen und lange Be− arbeitungsfristen gegeben. Viele Antragsberechtigte sind über ihren Rechtsan− spruch überhaupt nicht oder nur unvollständig informiert. Darüber hinaus herrscht bei den Antragsberechtigten aber auch bei den Mitarbeitern der Grundsicherungs− ämter Unsicherheit bei der Berechnung des Umfangs und der Höhe dieser Sozial− leistung. Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung für die Grundsicherung dem Land Brandenburg jährlich zur Verfügung stellt? 2. Ist diese Mittelzuweisung des Bundes nach den Erfahrungen und Schätzungen der Landesregierung ausreichend, um den Bedarf aller berechtigten Grundsi− cherungsempfänger zu decken? 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Antragsberechtigte einer bedarfsorientierten Grundsicherung umfassend über ihre Rechte zur An− tragstellung und über die Berechnung ihrer Grundsicherung zu informieren? 4. In welchem Maße sind in diese Öffentlichkeitsarbeit Betreuungsvereine und Be− rufsbetreuerverbände mit einbezogen worden? 5. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Zahl der Antragsberechtigten bei den Datum des Eingangs: 03.12.2003 / Ausgegeben: 08.12.2003",
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            "content": "Menschen über 65 Jahren und bei den dauerhaft erwerbsgeminderten und wie viel Prozent davon haben bis zum 30. September bereits einen Antrag auf Grundsicherung gestellt? 6. Welche Einsparungen bei der Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt und der Hilfe in besonderen Lebenslagen können die Kommunen und das Land durch die neue soziale Leistung erzielen (bitte nach beiden Hilfearten getrennt)? 7. Wie viele Anträge auf Grundsicherung lagen den Trägern der Grundsicherung bis zum 30. September vor (bitte nach Antragstellern über 65 und Menschen mit dauerhafter Erwerbsminderung einerseits aus dem häuslichen und andererseits aus dem stationären Bereich getrennt angeben)? 8. Wie viele Anträge sind bereits abschließend bearbeitet und wie viele Anträge wurden davon positiv beschieden (bitte wieder getrennt in über 65 jährige und erwerbsgeminderte Menschen aus dem häuslichen wie auch aus dem stationä− ren Bereich)? 9. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Grund− sicherung (bitte nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten ge− trennt angeben? 10. Wie viele Widerspruchsverfahren laufen im Land Brandenburg, die die Bewilli− gung oder Festsetzung der Grundsicherung betreffen (bitte Widersprüche gegen Ablehnungen und gegen die Höhe der Festsetzung getrennt angeben)? 11. Wie viele Klagen oder Anträge auf einstweilige Anordnung gegen Landkreise oder kreisfreie Städte liegen bereits auf diesem Gebiet vor? 12. Haben nach Auffassung der Landesregierung die Landkreise und kreisfreien Städte genügend Mitarbeiter in die Grundsicherungsämter entsandt, um einen raschen und unbürokratischen Beratungs− und Bearbeitungsstandard zu ge− währleisten? 13. Hat die Landesregierung den Kreisen und kreisfreien Städten rechtliche Ein− weisung und Weiterbildung zur Wahrnehmung der Aufgaben in den Grundsi− cherungsämtern angeboten, wie oft fanden solche Veranstaltungen statt und in welchem Maße wurde von diesen Angeboten Gebrauch gemacht? 14. Wie wirkt die Landesregierung auf eine einheitliche Rechtsanwendung in den Grundsicherungsämtern hin (z.B. im Hinblick auf die Anrechnung von Kinder− geld)? 15. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Mitarbeiter der Grundsiche− rungsämter durch die Landkreise und kreisfreien Städte ausreichend auf ihre Aufgaben vorbereitet wurden und sie gegenwärtig mit der notwendigen Kompe− tenz die Antrags− und Widerspruchsverfahren bearbeiten können? 16. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen bzw. wird sie im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht den Trägern der Grundsicherung empfehlen, um Informa− tion und Beratung verbessern, Bearbeitungszeiten verkürzen und die Fach− kompetenz der Ämter erhöhen zu können?",
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            "content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Bei der Einführung und Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes zum 1. Januar 2003 ist es in verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten zu Verzögerun− gen gekommen. Dies traf aber nicht nur für das Land Brandenburg zu, sondern war ein bundesweites Problem, dessen Ursache in der Vielzahl der Anträge und in der Anwendung des neuen Rechtsgebietes lag. zu Frage 1: Die Bundesregierung hat dem Land Brandenburg für das Jahr 2003 Mittel in Höhe von 6.503.100,00      für die Grundsicherung zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Bundesmittel für die Grundsicherung im Jahr 2004 wird erst im II. Quartal 2004 von der Bundesregierung ermittelt und festgestellt. zu Frage 2: Der Bund beteiligt sich an den Mehrausgaben die sich aus der eingeschränkten Unterhaltspflicht, aus den zusätzlichen Bedarfen der Grundsicherungsberechtigten an weiteren Leistungen, insbesondere einmaligen Hilfen, sowie den Kosten für die von der Rentenversicherung durchzuführende Prüfung einer dauerhaft vollen Er− werbsminderung bei Personen, die die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Rente nicht erfüllen, ergeben. Ob diese Bundesmittel ausreichend sind, kann erst nach erfolgter Abrechnung der Mehrausgaben, die von den Grundsicherungsträgern erstmals zum 31. Dezember 2004 erfolgen wird, festgestellt werden. zu Frage 3: Bei der Grundsicherung handelt es sich um Aufgaben der kommunalen Selbstver− waltung. Die Verpflichtung zur Information der Antragsberechtigten liegt nach dem Grundsicherungsgesetz −GSiG− bei den Kommunen und den Rentenversiche− rungsträgern. Die Landesregierung hat eine Internet−Seite zur Grundsicherung eingestellt, die über die Voraussetzungen und die Leistungshöhe informiert. zu Frage 4: Der Landesregierung ist es nicht bekannt, in welchem Maße die Kommunen Be− treuungsvereine und Berufsbetreuerverbände mit einbezogen haben.",
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            "content": "zu Frage 5: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. zu Frage 6: Zu der Höhe der Einsparungen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Hilfe in besonderen Lebenslagen liegen derzeit keine verbindlichen Daten vor. Mit einer ersten Bilanzierung wird voraussichtlich erst am Ende des 1. Halbjahres 2004 ge− rechnet werden können. zu Frage 7 bis Frage 12: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. zu Frage 13: Für die Ausbildung und Weiterbildung des Personals liegt die Zuständigkeit im Rahmen der Grundsicherung bei den Kommunen selbst. Die Landesregierung hat zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung den Kommunen angebo− ten, bei der Lösung von Rechtsproblemen behilflich zu sein. Diese Möglichkeit wurde von den meisten Kommunen genutzt. Die Landesregierung hat mit den Mit− arbeitern aller Landkreise und kreisfreien Städte einen Work−Shop zur Ausführung des Grundsicherungsgesetzes durchgeführt. Weitere Informationsveranstaltun− gen sind für 2004 geplant. zu Frage 14: Die Landesregierung hat gegenüber allen Landkreisen und kreisfreien Städte im Rahmen des Work−Shops Empfehlungen zu einer einheitlichen Rechtsanwendung in den Problembereichen ausgesprochen. Bei Vorliegen von Erkenntnissen über eine nicht einheitliche Rechtsanwendung wurden die Kommunen schriftlich darauf hingewiesen. zu Frage 15: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. zu Frage 16: Zur Verbesserung der Information und Beratung sowie zur Steigerung der Fach− kompetenz wird die Landesregierung den Kommunen weitere Angebote zu fach− spezifischen Work−Shops unterbreiten.",
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