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            "content": "Datum des Eingangs: 26.02.1996 / Ausgegeben: 04.03.1996 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1 und 2: Nachdem es von 1990 bis 1992 einen regelrechten Antragsboom (Golfplätze, Erlebnisparks, Ferienparks) gab, er Mitte 1993 verebbte, zeichnet sich seit 1995 wieder ein leicht zunehmender Anstieg der Anfragen nach großflächigen Freizeiteinrichtungen ab. Die Akzente liegen auf Erlebnis- und Ferienparks (Golfplätze sind vorerst ausgereizt), bei denen             zumeist auf große, oft mehrere hundert Hektar umfassende Flächen reflektiert wird. Neun Vorhaben zu Ferien- und Erlebnisparks sind derzeitig beim MUNR registriert, davon sind für vier Vorhaben die ROV bereits positiv abgeschlossen, das sind folgende Vorhaben: -       Ferienpark mit Golfhotel Trebatsch (240 ha) - 1993 ROV positiv -       Sport- und Freizeitanlage Haselberg (150 ha) - 1992 ROV positiv -       Freizeitpark Häsen (100 ha) - 1992 ROV positiv -       Freizeitpark Bochow (90 ha) - 1990 ROV positiv Fünf weitere Vorhaben wurden im Rahmen der Bauleitplanung befürwortet, sie befinden sich in Vorbereitung der Antragskonferenzen zum Raumordnungsverfahren. Insgesamt umfassen diese geplanten Ferien- und Erlebnisparks eine Fläche von rd. 313 ha. zu Frage 3: G e m ä ß U V P - G e s e t z i s t f ü r d i e E r r i c h t u n g größe r e r Freizeitanlagen, z.B. auch mit Beherbergung, für die Bebauungspläne                   aufgestellt           werden,         eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Mit positiv abgeschlossenem Raumordnungsverfahren sind die Aspekte des Eingriffs in den Naturhaushalt geprüft worden. Im Einzelfall sind Entlassungen aus dem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet erfolgt. Damit liegt keines der Vorhaben in einem Landschafts- bzw. Naturschutzgebiet. zu Frage 4: Bisher wurden keine Flächen des genannten Sondervermögens (Konversionsflächen) für Nachnutzungen als Freizeit- und Erholungsparks verwertet. Die genannten Freizeit- und",
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            "content": "Erholungsparks liegen allesamt nicht auf Konversionsflächen. Erste Interessenten für derartige Vorhaben gibt es aber bereits. Dabei handelt es sich z.B. um die Konversionsflächen Flugplatz Perleberg mit 159,5 ha und Forst Zinna mit 180,0 ha. Gegenwärtig erfolgen hierzu raumordnerische und landesplanerische Vorabstimmungen. Als Beispiel für eine bereits realisierte, allerdings kleinere, Freizeitanlage kann die Go Kart Bahn (ca. 20 ha) auf dem ehemaligen Flugplatz Altes Lager (Niedergörsdorf) genannt werden. zu Frage 5: Über    die   Genehmigung      dieser    Vorhaben     wird    im Baugenehmigungsverfahren auf der Grundlage der für solche Vorhaben erforderlichen Bebauungs-, bzw. Vorhaben- und Erschließungspläne und Raumordnungsverfahren entschieden.",
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