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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/4549 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1705 der Abgeordneten Klara Geywitz SPD-Fraktion Drucksache 5/4331 Finanzkraft der Kommunen Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1705 vom 23.11.2011: Ende November berät der Bundesrat über das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Übernahme der Kosten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund auf 45 Prozent. Die Weiterleitung der Mittel muss durch die Länder ausgestaltet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wird das Land Brandenburg im Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen zustimmen? 2. Wie soll die Weiterleitung der Bundesmittel an die Gemeinden in Brandenburg geregelt werden? 3. Wann ist mit einer Regelung durch das Land Brandenburg zu rechnen? In welcher Höhe (bitte Prozentsatz angeben) werden die Bundesmittel an die Kommunen weitergereicht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird das Land Brandenburg im Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung der Fi- nanzkraft der Kommunen zustimmen? zu Frage 1: Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25.11.2011 u.a. mit der Stimme Brandenburgs beschlossen, dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen zuzustimmen. Da aus Sicht der Länder das vorgelegte Gesetz die Ver- einbarungen im Vermittlungsverfahren allerdings nur teilweise umsetzt, hat er – Datum des Eingangs: 28.12.2011 / Ausgegeben: 02.01.2012",
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"content": "ebenfalls mit der Stimmte Brandenburgs - gleichzeitig eine Entschließung gefasst (BR-Drs. 668/11(B)). Diese fordert den Bund zum einen auf, zur weiteren vereinbar- ten Entlastung der Kommunen schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die weiteren Stufen der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (2013: 75 Prozent und ab 2014: 100 Prozent) enthalten sind, und dabei die Länder frühzeitig zu beteiligen. Diesem Anliegen entspricht eine zu diesem Tagesordnungspunkt der 890. Sitzung des Bun- desrates seitens der Bundesregierung abgegebene Protokollerklärung bis in den Wortlaut. Weiterhin sieht die Entschließung des Bundesrates aber noch vor, dass der durch die Bundesregierung vorzulegende Gesetzentwurf einen Finanzierungs- modus vorzusehen hat, der eine Abrechnung der Kosten der Grundsicherung im Al- ter und bei Erwerbsminderung auf Basis der laufenden Nettoausgaben – analog zu den bereits bestehenden Verfahren zum Wohngeld - sicherstellt. Insoweit bleibt das vorgesehene Gesetzgebungsverfahren im nächsten Jahr abzuwarten. Frage 2: Wie soll die Weiterleitung der Bundesmittel an die Gemeinden in Branden- burg geregelt werden? Frage 3: Wann ist mit einer Regelung durch das Land Brandenburg zu rechnen? Wann In welcher Höhe (bitte Prozentsatz angeben) werden die Bundesmittel an die Kommunen weitergereicht? zu den Fragen 2 und 3: Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammen- hangs gemeinsam beantwortet. Träger der Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII sind die Landkreise und die kreisfreien Städte. Da es aus verfassungsrechtlichen Gründen keine direkten Finanz- beziehungen zwischen Bund und Kommunen geben kann, leistet der Bund entspre- chende Zahlungen an die Länder, die diese dann an die Kommunen weiterleiten. Daher regelt der § 16 des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialge - setzbuch (AG-SGB XII), dass der auf das Land Brandenburg entfallende Betrag des Bundes nach § 46a SGB XII unverzüglich und zu 100 Prozent an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergeleitet wird. Dies führte im laufenden Jahr dazu, dass auf der Grundlage der ausgewiesenen Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 81.356.644 Euro (Basisdatenjahr 2009) und einem maßge- benden Bundesanteil für das Jahr 2011 von 15 Prozent ein Betrag von 12.219.663,34 Euro als Bundesbeteiligung an die Kommunen ausgezahlt worden ist. Auf den an die Kommunen auszuzahlenden Betrag ist allerdings die Landesbeteili- gung an den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im stationären Bereich als Einnahme der Sozialhilfeträger anzurechnen. Dies hat Aus- wirkungen auf die zu erstattenden Gesamtnettoaufwendungen. Da die notwendigen statistischen Angaben noch nicht vorliegen, kann die Höhe des anzurechnenden Be- trages derzeit nicht beziffert werden.",
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