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"content": "Bayerischer Landtag · 7. Wahlperiode DRUCKSACHE 7 / 7358 18.10. 74 Bayerisches Staatsministerium· für Unterricht und Kultus Nr. 1/14- 2/149 916 München, den 18. Oktober 1974 An den Schriftliche Anfrage Herrn Präsidenten des Bayerischen Landtags Betreff: Berufung der Oberstudienrätin Dr. U. auf München einen Lehrstuhl der Erziehungswissen- schaftlichen Fakultät der Universität Würz- Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Böddrich burg und Lauter vom 9. September 1974 betreffend Beru- fung der Oberstudienrätin Dr. U. auf einen Lehrstuhl Die Berufung der Oberstudienrätin Dr. Ingeborg der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Uni- Maria U. auf einen Lehrstuhl der Erziehungswissen- versität Würzburg schaftlichen Fakultät der Universität Würzburg hat zum Rücktritt der Professoren Prof. Dr. Eberhard K. Schreiben vom 17. Sept. 1974 B 1 KA Nr. 16 661/1974 und Prof. Dr. Dieter T. als Dekan bzw. Prodekan der Philosophischen Fakultät geführt. Sehr geehrter Herr Präsident! Wir fragen die Staatsregierung: Die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bödd- 1. Trifft es zu, daß Frau Dr. U. lediglich aufgrund der rich und Laufer beantworte ich wie folgt: Sondervoten berufen wurde und daß die Fülle der Zu 1.: negativen Gutachten und gutachtlichen Äußerun- gen hinsichtlich der Berufung von Frau Dr. U. Es trifft zu, daß ich Oberstudienrätin Dr. Ingeborg außer acht blieben? Maria U. den Ruf auf den Lehrstuhl für die Didaktik der englischen Sprache und Literatur an der Erzie- 2. Trifft es weiter zu, daß die Entscheidungen des hungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Ministers, Frau Dr. U. zu berufen, sachlich nicht Würzburg aufgrund eines Sondervotums erteilt habe. begründet wurde? Der Ruferteilung ist eine eingehende Prüfung aller 3. Trifft es des weiteren zu, daß Frau Dr. U. als pro- vorliegenden Gutachten, auch der negativen, voraus- movierte Psychologin bisher nur eine Arbeit aus gegangen; außerdem habe ich die wissenschaft- dem Bereich der anglistischen Didaktik vorge- lichen Arbeiten von Oberstudienrätin Dr. U. in mona- legt hat, die von mehreren Gutachtern negativ telangem Studium einer eingehenden Prüfung unter- beurteilt wurde? zogen. Mitberücksichtigt wurde auch, daß Oberstu- dienrätin Dr. U. die für die Besetzung eines fach- 4. Trifft es zu, daß dem Vorschlag der Universität didaktischen Lehrstuhls grundsätzlich notwendigen Würzburg, eine neue Berufungsliste vorzulegen, Voraussetzungen einer Ausbildung für das Lehramt, nicht Rechnung getragen wurde? einer schulpraktischen Tätigkeit und einer langjähri- gen hochschuldidaktischen Erfahrung in geradezu 5. Trifft es des weiteren zu, daß sich sowohl Profes- , idealer Weise vereint und daß es im Hinblick auf die soren als auch Assistenten der Universität Würz- psychologischen und pädagogischen Grundlagen burg negativ zur Berufung von Frau Dr. U. ge- einer jeden Fachdidaktik bei der Besetzung eines äußert haben? fachdidaktischen Lehrstuhls nicht allein auf das Ur- 6. Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung teil von Fachwissenschaftlern ankommen kann. zu ergreifen, um zukünftig einer Mißachtung der Zu 2.: Rechte der Universitäten vorzubeugen? Der Universität Würzburg gegenüber wurde die Ruf- 7. Sieht sich die Staatsregierung veranlaßt, die Be- erteilung, die stets an den zu Berufenden ergeht und rufung von Frau Dr. U. aufgrund der Vorgänge an· von der die zuständige Universität regelmäßig nur der Universität Würzburg zurückzunehmen? durch Übermittlung eines Abdruckes in Kenntnis ge- setzt wird, nicht begründet. Eihe solche Begründung München, den 9. September 1974 ist allgemein nicht üblich und erfolgt nach ständiger Übung in keinem Berufungsverfahren. Dr. Böddrich, Lauter Zu 3.: (beide SPD) Es trifft weder z1:1, daß Oberstudienrätin Dr. U. nur in Psychologie promoviert hat, noch daß sie nur eine Arbeit aus dem Bereich der anglistischen Didaktik vorgelegt hat. Nach dem Urteil der Betreuer der Dis- sertation bestand kein Zweifel, daß die Promotions- arbeit zum wesentlichen Teil in die anglistische Sprachwissenschaft gehört. Die Dissertation ist von",
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"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag • 7. Wahlperiode DRUCKSACHE 7 ! 7358 der Philosophischen Fakultät der Universität Würz- nend geäußert, andere Professoren zustimmend. Daß burg mit „opus eximium\" und von mehreren Gutach- sich auch Assistenten ablehnend ausgesprochen tern als habilitationsgleiche Leistung bewertet wor- haben, ist mir nicht bekannt. den. Neben der Dissertation liegen mehrere Arbeiten aus dem Bereich der Anglistik und Didaktik vor, die Zu 6.: ebenfalls eine günstige Beurteilung erfahren haben. Die Staatsregierung wird künftig ebenso wie in der Es seien erwähnt eine Arbeit über das britische Bil- Vergangenheit die Rechte der Universitäten, als de- dungswesen, eine Schrift über den Erzähler der Can- ren Wahrer sie sich ansieht, sorgfältig achten. Zu terbury Tales, eine Untersuchung über Charles Dik- diesen Rechten der Universität gehört auch die Vor- kens' Bleak House sowie die zur Veröffentlichung lage von Sondervoten. Der Landtag hat dieses Recht vorgesehenen „Didactics of the English Language in Art. 2 Abs. 3 des Eingliederungsgesetzes veran- and Literature in Relation to its Basic Disciplines in kert; auch die Universität Würzburg sieht es in ihrer German Universities\". Satzung ausdrücklich vor. Zu 4.: Zu 7.: Dem Vorschlag der Universität Würzburg auf Rück- Zu einer Zurücknahme des Rufes besteht keine gabe der erschöpften Berufungsliste, die nur einen rechtliche Möglichkeit. berufungsfähigen Kandidaten enthielt, habe ich nicht entsprochen, da ich von dem Sondervotum Gebrauch gemacht habe. Mit vorzüglicher Hochachtung Zu 5.: Einige Professoren der Universität Würzburg haben Hans Maier sich zur Berufung von Oberstudienrätin Dr. U. ableh- Staatsminister",
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