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April 1986 ist die vom Bundesgesetzgeber vorge-         teilt. Auf den Zeitpunkt der Ablegung der Fahrerlaubnis- sehene Neuregelung bei dem Erwerb von Führerscheinen           prüfung kommt es daher nicht entscheidend an. auf Kraftfahrzeugen mit Automatik-Getriebe in Kraft ge- Von der vorgeschriebenen Beschränkung einer Fahrer- treten. Während bisher beim Nachweis von 6 Unterrichts- laubnis auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftüber- stunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Füh- tragung sind Ausnahmen durch die Kreisverwaltungsbe- rerschein der Klasse Drei erworben werden konnte, gilt hörden nicht vorgesehen. Über eine Ausnahme im Einzel- jetzt: Die Fahrerlaubnis wird nur für Kfz mit Automatik er- fall könnte allenfalls aufgrund der Vorschriften des § 70 teilt. Abs. 1 Nr. 2 StVZO entschieden werden. Danach können Nun gingen die Fahrschulen davon aus, daß alle Fahr-           die zuständigen obersten Landesbehörden von allen Vor- schüler, die bis zu diesem Termin die Fahrprüfung abgelegt     schriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in hatten, nach altem Recht den Führerschein erhalten wür-        bestimmten Einzelfällen Ausnahmen genehmigen. Von den. Entsprechende Prüfungen wurden bis 27. März               dieser allgemeinen Ausnahmeermächtigung wird aus (Gründonnerstag) abgehalten. Bedingt aurch die Oster-          Gründen der Verkehrssicherheit nur sehr zurückhaltend feiertage verzögerte sich jedoch vielfach die Ausstellung      Gebrauch gemacht. Eine Ausnahmegenehmigung hat der Führerscheine bis nach Ostern. Diesen Prüflingen           insbesondere zur Voraussetzung, daß ein Härtefall vorliegt wurde dann mitgeteilt, sie könnten den Führerschein nach       und gewährleistet ist, daß ein Antragsteller zum Führen von altem Recht nicht mehr erhalten.                               Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe ausreichend befähigt ist. Die Ausnahmegenehmigung ersetzt in diesen Fällen die Hiermit frage ich die Staatsregierung, welche Möglichkei- bundesrechtlich vorgeschriebene Prüfung. ten sie sieht, diesen Prüflingen doch noch den Führer- schein nach altem Recht zuzuerkennen und wie viele Per-        Dem Staatsministerium des Innern sind in den ersten bei- sonen davon betroffen sind.                                    den Wochen des April einige Fälle bekanntgeworden, in denen Fahrschüler mit einer entsprechenden Ausbil- dungsbescheinigung die praktische Prüfung für die Fahr- erlaubnis der Klasse 3 auf einem Automatik-Fahrzeug in der letzten Märzwoche 1986 abgelegt und den Führer- schein nach dem 31. März 1986 mit der Automatik-Be- schränkung ausgehändigt erhalten haben. Soweit dabei auf eine besondere Härte hingewiesen wurde, hat das Staatsministerium des Innern eine Aufhebung der Fahrer- laubnisbeschränkung unter erleichterten Voraussetzungen Antwort                                                        in Aussicht gestellt. Danach war vom Antragsteller in einer auf 10 bis 15 Minuten verkürzten Prüfungsfahrt einem des Staatsministeriums des Innern amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer nach- zuweisen, daß er in der Lage ist, Kraftfahrzeuge mit Durch die Fünfte Verordnung zur Änderung straßenver- Schaltgetriebe sicher zu führen. Dem Staatsministerium kehrsrechtl1cher Vorschriften vom 13. Dezember 1985 des Innern sind etwa fünf solcher Ausnahmefälle mitgeteilt (BGBI 1 S. 2276) wurden u.a. die Vorschriften des§ 11b worden. Die Gesamtzahl der davon betroffenen Fahrer- StVZO über die Beschränkung einer Fahrerlaubnis auf laubnisbewerber ist nicht bekannt. Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung neu gefaßt. Nach der Neufassung ist eine Fahrerlaubnis auf das      Die Fünfte Anderungsverordnung wurde bereits im De- Führen von Kraftfahrzeugen mit automatischer Kraftüber-         zember 1985 und damit mehrere Monate vor dem Inkraft- tragung immer dann zu beschränken, wenn das bei der            treten veröffentlicht. Es war daher frühzeitig bekannt, daß Prüfungsfahrt verwendete Kraftfahrzeug mit automatischer       in allen Fällen der Erteilung einer Fahrerlaubnis ab 1. April Kraftübertragung ausgestattet war. Die Beschränkung ist        1986 eine Beschränkung auf Fahrzeuge mit automatischer aufzuheben, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis einem            Kraftübertragung erfolgen muß, wenn das bei der Prüfung amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den       verwendete Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung Kraftfahrzeugverkehr in einer praktischen Prüfung nach-        ausgestattet war. Auf die Neuregelung hat das Staatsmi- weist, daß er zur sicheren Führung eines mit Schaltgetriebe    nisterium des Innern rechtzeitig hingewiesen. Entspre- ausgestatteten Kraftfahrzeuges der entsprechenden Klasse       chende Hinweise ergingen auch von seilen der Berufsver- befähigt ist. Die neuen Vorschriften sind am 1. April 1986 in  tretung der Fahrschulen, dem Landesverband bayerischer Kraft getreten. Übergangsregelungen bestehen nicht.            Fahrlehrer.",
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