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"content": "Bayerischer Landtag 13. Wahlperiode Drucksache 13/10599 23.03.98/24.03.98 Schriftliche Anfrage aufkommensneutral zu gestalten. Der von der Bundesregie- rung am 22.05.1996 beschlossene Entwurf eines Kraft- der Abgeordneten Dr. Kaiser, Mehrlich SPD StÄndG 1997 sah zunächst nur eine aufkommensneutrale vom 18.01.98 Ausgestaltung für einen relativ kurzen Zeitraum von knapp vier Jahren vor. Nach Ablauf dieses Zeitraums (ab 2001) hät- Einnahmeverlust durch Reform ten sich für die Länder insgesamt beträchtliche Minderein- der Kraftfahrzeugsteuer nahmen ergeben. Die Länder, insbesondere Bayern, haben deshalb im Gesetzgebungsverfahren mit Nachdruck eine Durch eine mangelhafte Vorbereitung bei der Kraftfahrzeug- Modifizierung des Besteuerungskonzepts zur Sicherstellung Steuernovelle drohen den Bundesländern Steuerminderein- einer längerfristigen aufkommensneutralen Regelung gefor- nahmen von mehr als einer Milliarde Mark. Der Rheinisch- dert und im Ergebnis auch durchgesetzt. Westfälische TÜV geht sogar von Einnahmeverlusten von 1,3 Milliarden Mark aus. Ursache für diese Mindereinnah- So konnte nach langwierigen Verhandlungen im Vermitt- men sei die Tatsache, daß bereits heute mehr als fünf Millio- lungsverfahren am 12.03.1997 eine Verständigung auf ein nen der zugelassenen Fahrzeuge der neuen Abgasnorm Eu- Besteuerungskonzept erzielt werden, das eine aufkommens- ro-3 entsprechen. In einem Schreiben an die Mitglieder des neutrale Ausgestaltung für neun Jahre (1997–2005) vorsieht. Landtags vom 14. März 1997 hat der bayerische Staatsmini- Die Länder konnten damit ihr Hauptanliegen – langfristige ster der Finanzen, Erwin Huber, versichert, daß die Novelle Sicherung der Aufkommensneutralität – erreichen. Der aufkommensneutral ausgelegt sei, was das Steueraufkom- Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben diesem Kon- men langfristig sichere. Allerdings scheint es jetzt so, daß die zept am 13.03. bzw. 14.03.1997 zugestimmt. Kommunen, die über den Finanzeusgleich in erheblichem Umfang am Steueraufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer Herr Staatsminister Huber hat die Mitglieder des Landtags teilhaben, die Zeche zahlen müssen. mit Schreiben vom 14.03.1997 über die konzeptionelle Aus- gestaltung der Kraftfahrzeugsteuerreform unterrichtet. Er hat Wir fragen deshalb die Staatsregierung: dabei u. a. darauf hingewiesen, daß die vom Deutschen Bun- destag und vom Bundesrat beschlossene Reform für neun 1. Hat sich die Staatsregierung im Vorfeld der Kraftfahr- Jahre aufkommensneutral ausgelegt ist (Auswirkungen zeug-Steuernovelle über die fiskalischen Folgen für den 199 –2005 insgesamt: +60 Mio. DM). Freistaat Bayern kundig gemacht? Zu 1.: 2. Auf welche Summe beläuft sich schätzungsweise der Die Bundesregierung, die das Gesetzgebungsverfahren initi- Einnahmeverlust durch die Reform der Kraftfahrzeug- iert hat, ist im Rahmen des aufkommensneutral ausgestalte- steuer für den Freistaat Bayern? ten Besteuerungskonzepts davon ausgegangen, daß vor dem 01.07.1997, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kraft- 3. Wie hoch sind die Einnahmeausfälle für die Kommunen, StÄndG 1997, noch keine Euro-3-Pkw zugelassen waren. die über den Kfz-Steuerverbund im Rahmen des kommu- Sie hat sich dabei auf Untersuchungen des Kraftfahrt-Bun- nalen Finanzausgleichs am Kraftfahrzeug-Steuerauf- desamtes und Bewertungen durch das Bundesministerium kommen beteiligt sind? für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie den Verband der Automobilindustrie gestützt. 4. Plant die Staatsregierung einen Ausgleich für die ent- standenen Einnahmeausfälle der Kommunen? Das Kraftfahrt-Bundesamt führt in seinem Bestand die Fahr- zeuge jeweils nur nach den geltenden Emissions-Schlüssel- nummern auf. Bis zum Abschluß des Gesetzgebungsverfah- rens zum KraftStÄndG 1997 waren entsprechende Schlüs- selnummern für sog. Euro-3-Pkw noch nicht vergeben. Im Antwort Verkehr befindliche Pkw, die bereits den strengen Euro-3- des Staatsministeriums der Finanzen Abgasnormen entsprachen, waren daher im Bestand des Kraftfahrt-Bundesamtes noch als Euro-2- oder sogar als Eu- Vorbemerkung: ro 1-Fahrzeuge geschlüsselt. Die Ministerpräsidenten der Länder haben bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zum Kraftfahrzeugsteuerän- Das Kraftfahrt-Bundesamt hat während des Gesetzgebungs- derungsgesetz 1997 (KraftStÄndG 1997) anläßlich der Son- verfahrens die ihm bekannten Typprüfwerte für die im Ver- derkonferenz vom 10.–12.05.1996 die Bundesregierung auf- kehr befindlichen Pkw im Hinblick darauf untersucht, ob und gefordert, die Reform der Kraftfahrzeugsteuer insgesamt wie viele Fahrzeuge voraussichtlich die sog. Euro-3-Norm",
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"content": "Seite 2 Bayerischer Landtag · 13. Wahlperiode Drucksache 13/10599 einhalten würden. Es ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, Zuverlässige Zahlen über mögliche Ausfälle bei der Kraft- daß dies voraussichtlich nur bei wenigen Fahrzeugen der Fall fahrzeugsteuer, die dadurch entstehen, daß entgegen den aus- sein würde. In demselben Sinne hat sich damals auch das drücklichen Feststellungen des Kraftfahrt-Bundesamtes be- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi- reits zum 01.07.1997 eine größere Zahl von sog. Euro-3-Pkw cherheit geäußert. Der Verband der Automobilindustrie hat zugelassen war, liegen derzeit nicht vor. Die entsprechenden nach Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen sogar Umschlüsselungen bei den Zulassungsbehörden sind noch behauptet, daß Euro-3-Pkw erst einige Zeit nach Verabschie- nicht abgeschlossen. dung des KraftStÄndG 1997 zur Verfügung stehen würden. Die Finanzministerkonferenz hat zur Untersuchung der in Angesichts dieser damaligen Erkenntnisse ist die Bundesre- Frage stehenden Steuerausfälle eine Arbeitsgruppe einge- gierung davon ausgegangen, daß vor dem 01.07.1997 noch setzt. Der Arbeitsgruppe war es – insbesondere im Hinblick keine Euro-3-Pkw zugelassen waren. Für die Länder bestand auf die noch andauernde Umschlüsselungsaktion – noch keine Möglichkeit, anderweitiges Zahlenmaterial über die nicht möglich, Feststellungen über Steuermindereinnahmen Aufschlüsselung des Fahrzeugbestands nachzuweisen. Inso- zu treffen. weit waren die Länder auf die entsprechenden Feststellungen der zuständigen Bundesbehörden bzw. der Automobilindu- Zu 3.: strie angewiesen. Derzeit ergeben sich durch die Kraftfahrzeugsteuerreform im Verhältnis zu den Vorjahren noch keine Ausfälle für die Kommunen. Die aktuelle Entwicklung des Steueraufkom- Nach den inzwischen gewonnenen Erfahrungen mit der Um- mens hat zu Mehreinnahmen im Jahr 1997 geführt (vgl. Ant- schlüsselung bereits zugelassener Fahrzeuge steht zu erwar- wort zu 2.). Auch für das Jahr 1998 sind Mehreinnahmen zu ten, daß in nicht unerheblichem Umfang auch Fahrzeuge mit erwarten; allein in den Monaten Januar und Februar 1998 hat erstmaliger Zulassung vor dem 01.07.1997 im Bestand sind, sich in Bayern gegenüber den entsprechenden Vorjahresmo- die der Euro-3-Norm entsprechen und für die nach Inkraft- naten insgesamt ein Mehraufkommen von 56,1 Mio. DM treten des KraftStÄndG 1997 entsprechende Herstellerbe- (+15,2 %) ergeben. scheinigungen erteilt worden sind. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge eines bestimmten – nicht in Bayern ansässigen – Ohne den in Frage stehenden, nicht prognostizierten Umfang Herstellers. Die zuvor anderslautenden Angaben des Kraft- von Fahrzeugumschlüsselungen auf den Euro-3-Emissions- fahrt-Bundesamtes, des Bundesministeriums für Umwelt, standard hätten sich allerdings in den Jahren 1997 und 1998 Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Verbands der höhere Mehreinnahmen ergeben. Die Höhe der durch die Automobilindustrie erweisen sich damit teilweise als unzu- Umschlüsselung verursachten Ausfälle läßt sich derzeit noch treffend. nicht abschätzen. Zu 2.: Zu 4.: Für das Jahr 1997 waren aufgrund der Kraftfahrzeugsteuer- Die Entwicklung des Steueraufkommens wird zunächst zu reform Mehreinnahmen in Bayern in Höhe von 165 Mio. Mehreinnahmen führen (vgl. Antwort zu 3.). Feststellungen DM erwartet worden, bei einem Gesamtaufkommen von ins- darüber, ob insgesamt Veränderungen im kommunalen Ver- gesamt 2 285 Mio. DM. Tatsächlich betrugen die Mehrein- teilungssystem bei der Kraftfahrzeugsteuer notwendig sind, nahmen im Jahr 1997 gegenüber 1996 141,8 Mio. DM. Von wird die Staatsregierung treffen, sobald sich auf der Grund- einem realen Einnahmeverlust kann also für 1997 nicht ge- lage exakter Daten herausstellt, daß die angestrebte Auf- sprochen werden, allenfalls von geringeren Mehreinnahmen kommensneutralität der Kraftfahrzeugsteuerreform tatsäch- gegenüber den vormaligen Annahmen. lich nicht erreicht wird.",
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