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"content": "Bayerischer Landtag 13. Wahlperiode Drucksache 13/11198 15.05.98/18.05.98 Schriftliche Anfrage Frage möglicher Zuschüsse wird in der Antwort „zu 6.“ Stel- lung genommen. des Abgeordneten Dr. Scholz SPD vom 10.03.98 Zu 3.: Die Stadt Nürnberg hat im Februar dieses Jahres ein Ver- Deckelung/Tunnellösung am Frankenschnellweg von kehrsgutachten in Auftrag gegeben, das die Auswirkungen Fürth bis Gibitzenhof eines kreuzungsfreien Ausbaus des Frankenschnellweges aufzeigen soll. Dabei werden auch die verkehrlichen Aus- 1. Hält die Staatsregierung eine Deckelung/Tunnellösung wirkungen des Neubaus der Bundesstraße 2 zwischen Nürn- am Frankenschnellweg von Fürth bis Gibitzenhof für berg/Hafen und Schwabach (A 6) untersucht. technisch und finanziell realisierbar? Zu 4.: 2. Würde der Freistaat Bayern einspringen, wenn der Bund Mit der Errichtung einer Direktrampe („Overfly“) am Auto- nicht bezahlt? bahnkreuz Nürnberg-Süd können die Verkehrsverhältnisse –insbesondere für die Fahrbeziehung Heilbronn – Nürnberg 3. Wie sieht die Staatsregierung den Zusammenhang zwi- –sicherlich verbessert werden. Ohne dem Ergebnis laufender schen dem Ausbau der B2a/A77 und einer Dek- Untersuchungen vorzugreifen, steht aber fest, daß trotz eines kelung/Tunnellösung – immer in Verbindung mit dem Umbaus des Autobahnkreuzes Nürnberg-Süd sowie eines Ausbau durch das Rednitztal? Ausbaus der Bundesautobahnen A 6 und A 73 für das vor- handene Straßennetz bei weitem nicht die Entlastungswir- 4. Kann nach Auffassung der Staatsregierung der Ausbau kung erzielt werden kann wie mit einem Neubau der Bundes- des Overflys von der Heilbronner Autobahn zur Süd- straße 2. westtangente zumindestens für den Güterverkehr den Südzugang zum Hafen ausreichend verbessern? Zu 5.: Im Anhörungsverfahren des Planfeststellungsverfahrens für 5. Wie koordiniert die Staatsregierung – zusammen mit der den Neubau der Bundesstraße 2 zwischen der Bundesauto- Bundesregierung – die Ausbaupläne zum Overfly im Zu- bahn A 6 und Nürnberg-Hafen wurden verschiedene Alter- sammenhang mit der alternativen Planung zur Rednitz- nativen, so auch der sog. „Overfly“, eingebracht. Diese Al- tal-Autobahn? ternativen werden zur Zeit näher untersucht und einer ver- tieften Bewertung unterzogen, deren Ergebnis in den Abwä- 6. Wie sieht die Staatsregierung die Finanzierbarkeit, die gungsprozeß des Planfeststellungsverfahrens einbezogen Aufteilung auf Bund, Land und Kommunen bezüglich wird. Erst wenn die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen, der aufzubringenden Mittel und in welchem Zeitrahmen ist es zweckmäßig, gegebenenfalls gemeinsam mit dem meint die Staatsregierung, daß derartige Projekte reali- Bund die dann notwendigen Schritte einzuleiten. siert werden könnten? Zu 6.: 7. Wer würde im Fall des Baus einer Deckelung/Tunnellö- Der Neubau der Bundesstraße 2 zwischen der Anschlußstel- sung die Kosten für den Unterhalt und die Entlüftung le Roth und der Wiener-Straße in Nürnberg ist im Bedarfs- übernehmen? plan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ enthalten, wobei im laufenden „Fünfjahresplan für den Aus- bau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1993 bis 1997 mit Antwort Ergänzung bis 2000“ nur ein kleiner Anlaufbetrag enthalten ist. Ein verbindlicher Zeitpunkt für eine Verwirklichung des Staatsministeriums des Innern kann deshalb noch nicht angegeben werden. Zu 1.: Für einen Ausbau des Frankenschnellweges innerhalb der Der Frankenschnellweg zwischen der Stadtgrenze Fürth/ Stadt Nürnberg ist die Stadt Nürnberg Baulastträger. Die Nürnberg und der Anschlußstelle (AS) Nürnberg-Hafen-Ost Stadt Nürnberg kann für einen Ausbau Zuschüsse nach dem ist in der Baulast der Stadt Nürnberg. Planungen für eine Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und gege- Deckelung/Tunnellösung am Frankenschnellweg zwischen benenfalls nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) erhal- Fürth und Gibitzenhof sind vom Baulastträger vorzunehmen. ten. Über die Höhe der Zuschüsse kann erst bei Vorlage ei- nes Zuwendungsantrages entschieden werden. Zu 2.: Da sich der Straßenzug in der Baulast der Stadt Nürnberg be- Zu 7.: findet, können weder der Bund noch der Freistaat Bayern die Unterhaltungs- und Betriebskosten sind grundsätzlich vom Finanzierung eines derartigen Vorhabens übernehmen. Zur Baulastträger zu tragen.",
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