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"content": "BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 20/1001 Landtag (zu Drs. 20/929) 20. Wahlperiode 08.06.21 Mitteilung des Senats vom 8. Juni 2021 Ausstattung öffentlicher Gebäude für mehr Klimaschutz und Digitalisierung Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 20/929 eine Kleine Anfrage zu obi- gem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kriterien liegen der Dimensionierung von PV-Anlagen auf Dä- chern öffentlicher Gebäude (im Bestand und im Neubau) im Land Bremen zugrunde? In der Vergangenheit wurden PV-Anlagen von externen Investoren errichtet, diese speisen den erzeugten Strom größtenteils in das allgemeine Stromnetz ein. Hierfür wurden möglichst große Dachflächen gesucht und so weitgehend ausgenutzt wie möglich. Dieses Modell ist aufgrund der sinkenden Einspeise- vergütung nach EEG für neue Anlagen wirtschaftlich nicht mehr tragfähig, das heißt, es gibt kein Interesse von Investoren an solchen Modellen mehr. Gemäß dem Bürgerschaftsbeschluss „Bremen und Bremerhaven zu Solar Cities machen“ sind alle geeigneten öffentlichen Dächer mit Photovoltaik auszurüs- ten, wo dies wirtschaftlich rentabel ist. Die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlagen ist nur gegeben, wenn ein bedeutender Anteil des erzeugten Stroms in der je- weiligen Liegenschaft selbst verbraucht werden kann und hier ansonsten teu- rer einzukaufenden Strom aus dem Netz ersetzt, nicht bei zu hoher Netzeinspeisung. 2. Wird die Leistung der PV-Anlagen auf Dächern öffentlicher Gebäude (im Bestand und im Neubau) im Land Bremen vor allem am Eigenstromver- brauch ausgerichtet? Wenn ja, bleiben dabei Dachflächen ungenutzt? Wie zu Frage 1 ausgeführt, ist die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen nur ge- geben, wenn ein bedeutender Anteil des erzeugten Stroms in der jeweiligen Liegenschaft selbst verbraucht wird. Deshalb ist der Eigenstromverbrauch ein wesentliches Auslegungskriterium und es kann dazu kommen, dass – auch an- sonsten technisch geeignete – Dachflächen nicht für PV-Anlagen genutzt wer- den. Im Gebäudebestand ist die Installation von PV-Anlagen aber häufiger durch die Dachkonstruktion, fehlende statische Reserven für die zusätzliche Belastung, oder -beschaffenheit (Reparaturbedarf) begrenzt, das heißt, es sind vorher Dachsanierungen erforderlich. 3. Wie sieht nach Ansicht des Senats die optimale Strategie für den Klima- schutz und die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäu- den (im Bestand und im Neubau) im Land Bremen hinsichtlich der Leistung der Anlagen, der Überdeckung mit PV-Modulen, der Batterie- speicher und der Smart-Meter aus? Neubauten werden regelmäßig mit PV-Anlagen ausgestattet. Auf Bestandsge- bäuden mit Dächern in gutem baulichem Zustand, erwartete Restnutzungs- dauer mindestens 20 Jahre, und ausreichenden statischen Reserven sollen –1–",
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"content": "kurzfristig (in den kommenden zwei Jahren) PV-Anlagen errichtet werden. Zu- dem wird bei jeder Sanierung von Dächern, die derzeit baulich noch nicht ge- eignet sind, soweit möglich eine PV-Anlage mit geplant. Zur Wirtschaftlichkeit und Auslegung der PV-Anlagen siehe Antworten zur Fragen 1 und 2. Sofern zukünftig zusätzliche Mittel für den Klimaschutz ver- fügbar sein sollten, kommt auch eine darüberhinausgehende Belegung der Dachflächen in Frage. Batteriespeicher verbessern nicht die Klimaschutzwirkung von PV-Anlagen. Hiermit kann der Eigenstromanteil erhöht werden. Die Batteriespeicher sind aber selber mit erheblichen Kosten verbunden und verbessern deshalb nach derzeitigem Stand in der Regel nicht die Wirtschaftlichkeit. Die Messtechnik ist nach den einschlägigen Vorschriften und technischen Re- geln des Netzbetriebs auszuführen. Das heißt, abhängig von der Größe der An- lagen. 4. Wird bei öffentlichen Neubauten für eine optimale digitale Ausstattung (freies WLAN et cetera) gesorgt? Wenn nein, welche Gründe gibt es dafür und inwiefern gedenkt der Senat, zukünftig Maßnahmen dafür zu ergrei- fen? Wesentliche digitale Ausstattung der Gebäude ist die Kabelinfrastruktur (pas- sive Netze). Neu installiert werden ausschließlich integrierte Daten- und Tele- fonnetze, in denen die Übertragung der Sprache mittels Internetprotokoll erfolgt (Voice over IP); die Netze werden für eine Übertragungsrate von min- destens 1Gbit/s ausgelegt. Seit Februar 2021 steht ein Angebot von Dataport zur Einrichtung des KernWLANs in allen Dienststellen strukturell zur Verfügung. Das KernWLAN beinhaltet sowohl ein geschütztes dienstliches WLAN, als auch parallel ein WLAN mit offenem Zugang – so wird bei jeder Bereitstellung eines intern ge- nutzten WLANs auch ein offenes WLAN bereitgestellt. Über die Wahrnehmung dieses kostenpflichtigen Angebotes entscheidet jede Dienststelle eigenständig. Derzeit ergeben sich noch Verzögerungen durch die Lieferzeiten der WLAN AccesPoints beim Hersteller beziehungsweise Vertragslieferanten von Data- port unter anderem aufgrund der Pandemie. 5. Wie sieht der Stand der digitalen Ausstattung (freies WLAN et cetera) bei öffentlichen Gebäuden im Bestand aus? In Bestandsgebäuden sind teils noch physikalisch getrennte Daten- und Fern- sprechnetze vorhanden. Das Bremische Verwaltungsnetz soll bis 2025 den technischen Standards für neue technische Kommunikationsprotokolle ge- wachsen sein. Das setzt voraus, dass die Inhouse-Verkabelungen über einen genormten Kabelstandard zur Datenübertragung verfügen müssen. Die Be- standsaufnahme hat ergeben, dass die Netze in circa 150 Gebäuden nicht die- sem Standard genügen und zu ertüchtigen sind. Der Senator für Finanzen hat Immobilien Bremen (IB) hiermit beauftragt, das heißt, Ausführungsplanung, Ausschreibungen sowie bauliche Ertüchtigung zu VoIP-Ready. In der Vergangenheit wurden über zentral bereitgestellte Mittel zunächst Dienststellen mit Publikumsverkehr mit freiem WLAN ausgestattet, zum Bei- spiel Sozialzentren, Polizeidienststellen, das Gesundheitsamt, das Standesamt, Finanzämter Bremen und Bremerhaven sowie das Justizzentrum und das Land- und Amtsgericht. Parallel dazu haben einzelne Dienststellen selbst Bereiche mit einem offenen WLAN ausgestattet, zu Beispiel Flüchtlingsheime, die Stadt- bibliothek und Gebäude des Magistrats Bremerhaven. An allen Hochschulen gibt es freies und in der Geschwindigkeit und Kapazität ausreichendes WLAN für die Umsetzung der Lehrformate der Studierenden. 6. Wird die Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in öffentli- chen Neubauten eingerichtet? Wenn ja, wie wird die Anzahl der benötig- ten E-Ladepunkte berechnet und kann diese Infrastruktur von Dritten, –2–",
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"content": "zum Beispiel von Anwohnern, genutzt werden? Wenn nein, welche Gründe gibt es dafür? Für Neubaumaßnahmen sowie wesentliche Umbauten setzt das Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) des Bundes den Rahmen. Hier- nach muss künftig beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen jeder dritte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestat- tet werden. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Bei einer größeren Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Nach dem 1. Januar 2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten. Die Frage, ob Dritte eine auf Parkplätzen öffentlicher Einrichtungen installierte Ladeeinrichtung nutzen können, hängt zum einen von der generellen Zugäng- lichkeit der Stellplatzanlage von öffentlichen Einrichtungen, Behörden, Schu- len et cetera für Externe ab. Zum anderen muss die Berechtigung und gegebenenfalls Abrechnungsmodalität geklärt werden, wenn dort Strom, be- zogen wird. Hierfür setzt zum Beispiel die Ladesäulenverordnung des Bundes dann einen technisch und finanziell anspruchsvolleren Rahmen als sie zum Bei- spiel mit Wallboxen für Einzelnutzer gegeben ist. Den Betrieb solcher Ladesäulen sollten dafür spezialisierten Unternehmen übernehmen, wie das einige Energieversorgungsunternehmen anbieten. Für solche Unternehmen sind Standorte im jederzeit frei zugänglichen Straßen- raum zweckmäßiger als an öffentlichen Gebäuden. 7. Wie sieht der Stand der Ausstattung von öffentlichen Gebäuden im Be- stand mit Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität aus? Bremen hat bislang den Ausbau von Ladesäulen im jederzeit frei zugänglichen Straßenraum unterstützt. Ladepunkte an öffentlichen Gebäuden wurden bis- lang nicht systematisch ausgebaut oder erfasst, sollen aber zukünftig dokumen- tiert werden. Es gibt einzelne Ladesäulen für den eigenen Fuhrpark von Dienststellen, an den Hochschulen auch zu Forschungszwecken. –3–",
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