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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/6221 HESSISCHER LANDTAG 08. 09. 2021 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 02.08.2021 Corona-Pandemie – Überprüfung der Effektivität von Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ordnete die Landesregierung zahlreiche Maßnahmen an mit dem Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verhindern bzw. dessen Ausbreitung zu reduzieren. Angeordnet wurde neben der Maskenpflicht und dem Einhalten von Mindestabständen v.a. die Schließung von Einrichtungen, Verbot von Großveranstaltungen, Zugangsbeschränkungen für Gebäude und Einrichtungen, Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen. Grundlage aller Maßnahmen war die Überlegung, dass diese auch tat- sächlich effektiv im Hinblick auf das angestrebte Ziel sind. Während dies bei einigen Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit unterstellt werden kann, erscheint dies bei anderen äußerst fraglich. Dies gilt vor allem für die – häufig auch logisch nicht nachvollziehbare – vollständige Schließung von Einrichtungen. In jedem Fall erscheint es – auch im Hinblick auf die bei zukünftigen Pandemien anzuordnenden Maßnahmen – sinnvoll und erforderlich, die Maßnahmen im Hinblick auf ihre tatsächliche Effektivität hin zu überprüfen. Hierzu ist eine umfangreiche Erhebung von Daten erforderlich, um durch multifaktorielle Analyse die Wirkung jeder einzelnen Maßnahme zu ermitteln. Dies ist aufwendig und schwierig, erscheint aber möglich, da zu un- terschiedlichen Zeitpunkten und an unterschiedlichen Orten die Maßnahmen in zahlreichen verschiedenen Kom- binationen und Ausprägungen angeordnet wurden. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Hält es die Landesregierung für zielführend und erforderlich, eine Erhebung und Auswertung von Datenvorzunehmen, um die Wirksamkeit der einzelnen in der Pandemie angeordneten Maßnahmen im Hinblick auf eine Reduzierung der Ausbreitung des Corona-Virus bzw. eine Reduzierung der Infektions- bzw. Erkrankungsfälle zu ermitteln? Frage 2. Falls erstens zutreffend: Welche konkreten Maßnahmen sollten nach Auffassung der Landesregie- rung besonders auf ihre Effektivität hin überprüft werden – z. B. weil sie die Grundrechte erheblich einschränken oder besonders kostenintensiv sind? Frage 3. Hat die Landesregierung – ggf. in Kooperation mit anderen Bundesländern, der Bundesregierung, der EU oder anderen Staaten – eine wie unter erstens beschriebene Untersuchung veranlasst oder beauftragt? Frage 4. Falls drittens zutreffend: Mit welchem Ergebnis? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Das Robert Koch-Institut hat die Infektionslage spätestens seit Herbst 2020 bis mindestens in den Frühsommer 2021 durchweg als diffus bezeichnet. Das heißt, die Infektionswege lassen sich nicht konkret auf bestimmte Anlässe oder Einrichtungen zurückführen. Dies galt insbesondere für Zei- ten mit hohen Neuinfektionszahlen. Die Erfahrungen der hessischen Gesundheitsämter, anderer Länder und anderer Staaten, beispielsweise Österreich, bestätigen dies. Entsprechend konnten Übertragungen von Infektionen nur durch Verringerung von Kontaktmöglichkeiten verhindert werden. Nahezu alle Staaten haben entsprechend vergleichbare, teilweise sogar weitergehendere Maßnahmen der Kontaktreduktion über längere Zeiträume getroffen. Vor dem Hintergrund eines diffusen Infektionsgeschehens kann die Effektivität einzelner Maß- nahmen auch nicht trennscharf beurteilt werden. Hierfür ist bereits auch die Teilnahme am sozi- alen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben individuell zu unterschiedlich ausgeprägt. Die Eingegangen am 9. September 2021 · Ausgegeben am 10. September 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/6221 Landesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, dass durch eine möglichst weitgehende Immunisie- rung der Bevölkerung durch Impfungen künftig Maßnahmen der Kontaktreduktion nicht im frühe- ren Umfang notwendig werden. Frage 5. Ist der Landesregierung bekannt, ob Dritte – z.B. eine Universität, eine Forschungseinrichtung o.Ä. – eine wie unter erstens beschriebene Untersuchung durchführt oder plant? Frage 6. Falls fünftens zutreffend: Wer führt eine solche Untersuchung derzeit durch bzw. plant eine solche? Der Landesregierung sind keine konkreten Forschungsvorhaben bekannt. Wiesbaden, 31. August 2021 Kai Klose",
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