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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2462 HESSISCHER LANDTAG 22. 05. 2020 Kleine Anfrage Dimitri Schulz (AfD), Volker Richter (AfD), Claudia Papst-Dippel (AfD) und Arno Enners (AfD) vom 20.02.2020 Obdachlosigkeit im ländlichen Raum – Teil II und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Die Anzahl von wohnungs- und obdachlosen Personen in Deutschland hat sich von ca. 248.000 Personen im Jahr 2008 auf 678.000 Menschen im Jahr 2019 erhöht. (Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/stu- die/36350/umfrage/anzahl-der-wohnungslosen-in-deutschland-seit-1995/). Einhergehend mit diesem Anstieg in der Anzahl an wohnungs- und obdachlosen Personen insgesamt tritt nebst der landläufig bekannten Obdachlo- sigkeit in Städten und Ballungsvierteln seit einigen Jahren das Phänomen der Obdachlosigkeit im ländlichen Raum zunehmend in Erscheinung. Vorbemerkung Minister für Soziales und Integration: Die Hessische Landesregierung hat sich darüber verständigt, die Voraussetzungen für mehr Woh- nungen zu schaffen, damit Wohnen bezahlbarer werden und Eigentum leichter erworben werden kann. Damit soll erreicht werden, dass alle Menschen in Hessen eine gute Wohnung zu einem bezahlbaren Preis finden. Dazu sind viele Akteurinnen und Akteure notwendig. Die Hessische Landesregierung wird ihren Teil mit dem umfassendsten Maßnahmenpaket beitragen, das es in Hessen je gegeben hat. Auch künftig soll kein Förderantrag für sozialen Wohnungsbau aus finan- ziellen Gründen abgelehnt werden. Von 2019 bis 2024 sollen dafür insgesamt 2,2 Mrd. € für etwa 22.000 Wohnungen für 66.000 Menschen bereitgestellt, der Kündigungsschutz verbessert und der Milieuschutz ausgeweitet werden. Städte und Gemeinden, die ihren Beitrag zur Schaffung neuen Wohnraums leisten, sollen finan- ziell unterstützt werden. Es sollen nicht nur Wohnräume, sondern auch ein lebenswertes Woh- numfeld gefördert werden, auch für Familien, Senioren und für gemeinschaftliche Wohnprojekte. Die Hessische Landesregierung wird sich im Bund für eine Erhöhung des Wohngelds und der Einkommensgrenzen einsetzen, damit mehr Menschen davon profitieren. Weiterhin wird eine Wohnungsnotfallstatistik in Zusammenarbeit mit den Kommunen und dem Statistischen Landesamt eingeführt, um die Situation und den Hilfebedarf in Zusammenhang mit Wohnungslosigkeit besser abschätzen zu können und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung von Ob- dachlosigkeit (Wohnungssicherung) daraus abzuleiten. Die Umsetzung wird inhaltlich vom Beirat zur Landessozialberichterstattung begleitet und auf den kommenden Sitzungen thematisiert. Da die Erhebung erstmals Anfang 2022 stattfindet, werden die statistischen Daten zur Wohnungslo- sigkeit als Mikrodatensatz nicht vor Mitte 2022 vorliegen. Unter der Voraussetzung, dass sich die Datenbasis für Hessen als valide erweist und entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind, könnte mit den Arbeiten in der zweiten Jahreshälfte 2022 begonnen werden. Im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat das Ministerium für Soziales und Integration landesweit alle fraglichen Akteure im Hinblick auf Daten und Informationen abgefragt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Welche Maßnahmen der Unterbringung und Betreuung von obdachlosen Personen sowie der Be- werkstelligung des Phänomens der Obdachlosigkeit im Allgemeinen stehen den dem ländlichen Raum zuzurechnenden Kommunen und Landkreisen in Hessen zur Verfügung? Für die Unterbringung stehen verschiedene Formen zur Verfügung. Diese reichen von Notunter- künften über Wohnheime bis hin zu einer Unterbringung in Pensionen. Zur Unterbringung und Eingegangen am 22. Mai 2020 · Bearbeitet am 22. Mai 2020 · Ausgegeben am 25. Mai 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2462 Betreuung von Minderjährigen und jungen Volljährigen, die von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, kommen Leistungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII in Frage. Der Bedarf und die Art der Hilfe sind im Einzelfall zu prüfen. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Jugendämtern. Frage 2. Mit welchen Problemen sieht man sich auf Seiten der dem ländlichen Raum zuzurechnenden Kom- munen und Landkreise in Hessen bei der Unterbringung und Betreuung von obdachlosen Personen sowie der Bewerkstelligung des Phänomens der Obdachlosigkeit im Allgemeinen konfrontiert (Bitte nach dem häufigsten Problemtypus absteigend darstellen.)? Der Hessische Landkreistag hat hierzu mitgeteilt, dass in den Landkreisen, die einem eher länd- lichen Raum zuzuordnen sind, keine signifikanten Probleme mit der Personengruppe erkennbar sind. Unterbringungsmöglichkeiten von Seiten der Kommunen sind in der Regel ausreichend vor- handen. Die nachstehenden Anmerkungen des Hessischen Landkreistages benennen mögliche Lö- sungsansätze und Problematiken, die im Einzelfall vorkommen können und im Bedarfsfall vor Ort geprüft werden könnten: Spezialisierung von Personal und sozialpädagogische Betreuung, um die Menschen wieder sesshaft zu machen. Dies kann jedoch wegen möglicher geringer Fallzahlen schwierig zu re- alisieren sein. Der Umgang mit und die Erreichbarkeit von den Menschen kann aufgrund bestehender in der Person bedingter Probleme zum Teil schwierig sein (psychische und/oder abhängigkeitsbe- dingte Erkrankungen sowie Menschen die bewusst oder unbewusst durch bestehende Hilfsan- gebote nicht erreicht werden können). Dies kann unter Umständen auch einer Unterbringung im Wege stehen. Ältere Wohnungslose haben Bedarfe an persönlicher Assistenz und Pflege, die durch rein technische Unterbringungen nicht gewährleistet werden können. Frage 3. In welchen dem ländlichen Raum zuzurechnenden Kommunen und Landkreisen Hessens ist es in- folge des Auftauchens von obdachlosen Personen zu Problemen der Unterbringung der betroffenen Personen wegen Raumknappheit gekommen (Bitte tabellarisch nach den Kommunen bzw. Land- kreisen mit der höchsten Anzahl an unterzubringenden Personen absteigend darstellen.)? Aus Sicht der Landesregierung bereitet die Unterbringung der betroffenen Personen im ländlichen Raum keine Probleme. Bei hochschwierigen (Einzel-) Fällen kann es jedoch aufgrund einer man- gelnden Wohnfähigkeit zu einer Unterversorgung im Rahmen der Unterbringung kommen. Exemplarisch liegen Einzeldaten aus dem Landkreis Bergstraße vor, die der Hessische Landkreis- tag vorgelegt hat: 1. Einhausen: 2 Personen, 2. Lautertal: 2 Personen, 3. Lampertheim: 2 Personen, 4. Lindenfels: 1 Person, 5. Rimbach: 1 Person, 6. Bürstadt: 1 Person, 7. Neckarsteinach: 1 Person. So ähnlich stellt sich die Problematik auch in anderen Landkreisen dar. Aus Sicht der Landesre- gierung handelt es sich im ländlichen Raum bei der Unterbringung obdachloser Menschen um keine quantitative Problemlage, sondern vielmehr um eine qualitative Herausforderung in Einzel- fällen. Frage 4. Wie viele der in Kommunen und Landkreisen des ländlichen Raums in Hessen als obdachlos re- gistrierten Personen sind im Verlauf ihrer Obdachlosigkeit straffällig geworden (Bitte in absoluten Zahlen wie prozentualen Anteilen nach der jeweiligen Deliktsart-, nach Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, mit ausländischer Staatsbürgerschaft aus einem EU-Land und ausländischer Staatsbürgerschaft aus einem Nicht-EU-Land, sowie bei Personen mit ausländischer Staatsangehö- rigkeit nach dem jeweiligen Herkunftsland gesondert aufschlüsseln.)? In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Obdachlose weder als registrierte Personen noch als Tatverdächtige ausgewiesen, sodass keine Aussagen der durch Obdachlose begangenen Straftaten getroffen werden können. Obdachlose werden lediglich als Geschädigte einer Straftat (Opfer) aufgeführt. Wiesbaden, 14. Mai 2020 Kai Klose",
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