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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/556 HESSISCHER LANDTAG 19. 06. 2019 Kleine Anfrage Dr. Frank Grobe (AfD) und Heiko Scholz (AfD) vom 02.05.2019 Goethe-Universität Frankfurt: Erneute Beschneidung der Meinungsfreiheit und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: Im Wiesbadener Kurier vom 26. April 2019 erschienen drei Artikel zur Mobbing-Kampagne „#schroter_raus“ gegen die Professorin, Islam-Expertin und Leiterin des Forschungszentrums Globaler Islam an der Goethe-Universität Frankfurt Susanne Schröter. Grund für diese Mobbing-Kampagne ist die am 8. Mai geplante und von Frau Schröter initiierte Konferenz über das Thema: „Das islamische Kopftuch, Symbol der Würde oder der Unterdrückung?“ zu welcher Refe- renten wie Alice Schwarzer, Necla Kelek und Khola Maryam Hübsch eingeladen sind. Initiatoren der Kampagne „#schroter_raus“ ist die Gruppierung: „AMR - Kein Platz für Anti-Muslimischen Rassismus.“ Laut Aussagen von Prof. Schröter gehören dieser Gruppierung u.a. radikale Muslime und links- extremistische Personen an. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Die Goethe-Universität hat in ihrem Leitbild die Wertschätzung von Offenheit und Vielfalt als Grundlage ihres Denkens und Handelns verankert. Unter anderem heißt es darin: „Ihrer wech- selvollen Geschichte kritisch verpflichtet, ist sie geleitet von den Ideen der Europäischen Auf- klärung, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und wendet sich gegen Rassismus, Natio- nalismus und Antisemitismus. Die Goethe-Universität ist ein Ort argumentativer Auseinander- setzung; Forschung und Lehre stehen in gesellschaftlicher Verantwortung.“ Die Goethe-Universität pflegt eine Hochschulkultur, in der Respekt, Wertschätzung und eine friedliche Debattenkultur das Miteinander von Studierenden, Mitarbeitenden und allen Angehö- rigen der Universität prägen. Mit Entschiedenheit wendet sie sich gegen jede Form extremisti- schen Gedankenguts und gegen Übergriffe aller Art. Die Goethe-Universität erfährt dabei die volle Unterstützung der Landesregierung. Es ist aus Sicht der Landesregierung zu begrüßen, wenn gesellschaftspolitische Fragen wie die Einordnung und Bewertung des islamischen Kopftuches an den Hochschulen unter Berücksichti- gung der verschiedenen Positionen und aus Sicht verschiedener Wissenschaftsdisziplinen disku- tiert werden. Freie Wissenschaft braucht einen offenen Diskurs. Daher wurde die Konferenz „Das islamische Kopftuch – Symbol der Würde oder der Unterdrückung“ durch die Schirm- herrschaft des Hessischen Ministers für Soziales und Integration unterstützt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport und dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Sind die Personen namentlich bekannt, welche der Gruppierung „AMR - Kein Platz für Anti - Muslimischen Rassismus“ angehören, bzw. welche diese Kampagne ins Leben gerufen haben. Frage 2. Wenn ja, gibt es darunter Personen aus dem linksextremen Spektrum? Frage 3. Wenn ja, gibt es darunter Personen aus dem radikal islamischen Spektrum (Milli Görus etc.)? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Mitteilung der Goethe-Universität sind diese Personen nicht bekannt. Wie öffentlich in verschiedenen Medienbeiträgen dargestellt, erfolgte die Aktion „schroeter_raus“ anonym. Nach Durchführung der Konferenz hat sich in einem Beitrag der Zeitung „Die Welt“ vom 13. Mai 2019 ein Aktivist in einem Interview geäußert. Dieser ist kein Student der Goethe-Universität. Eingegangen am 19. Juni 2019 · Ausgegeben am 1. Juli 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/556 Die Gruppierung „AMR - Kein Platz für Anti-Muslimischen Rassismus“ ist kein Beobachtungs- objekt des Hessischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV Hessen). Dementsprechend lie- gen dem LfV Hessen keine Erkenntnisse über deren (Personen-) Zusammensetzung vor. Auch polizeilich liegen keine Erkenntnisse zu Personen vor, welche der Gruppierung „AMR - Kein Platz für Anti-Muslimischen Rassismus“ angehören bzw. welche diese Kampagne ins Leben ge- rufen haben. Frage 4. Gibt es andere bekannte Personen und Gruppierungen, welche sich neben der „AMR“ gegen Frau Schröter aussprechen und an dieser Aktion teilhaben? Neben der Gruppierung „AMR – Kein Platz für Anti-Muslimischen Rassismus“ konnten am 8. Mai 2019 polizeilich zwei Kundgebungen im Sachzusammenhang festgestellt werden. Hierbei handelte es sich zum einen um eine Kundgebung der Gruppierung „Initiative Antimuslimischer Rassismus“ zum Thema „#WirBleibenLaut“, die mit 20 Teilnehmern in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr auf dem Unicampus stattfand. Zum anderen wurde ebenfalls auf dem Unicampus durch zwei weibliche Personen eine Spontankundgebung im Zeitraum von 15:25 bis 17:35 Uhr zum Thema „Nein zum politischen Islam“ durchgeführt. Beide Kundgebungen verliefen stö- rungsfrei und ohne besondere Vorkommnisse. Frage 5. Warum darf die Gruppierung „AMR - Kein Platz für Anti-Muslimischen Rassismus“ das Logo der Universität für ihre Zwecke nutzen, bzw. wieso wurde dagegen nicht interveniert? Die Goethe-Universität teilt hierzu mit, dass die Instagram-Kampagne „schroeter_raus“ das Lo- go der Goethe-Universität missbräuchlich führte. Aufgrund des hohen öffentlichen Drucks nach der raschen Reaktion der Universität, wurde die Kampagne sehr schnell gelöscht und ist seitdem nicht mehr im Internet verfügbar ist. In folgenden Kampagnen kam das Logo nach Kenntnis der Goethe-Universität nicht mehr zum Einsatz. Nachdem sich am 13. Mai 2019 ein Aktivist öffentlich geäußert hat (siehe Antwort zu Frage 1), prüft die Universität derzeit, ob sie juristisch gegen diesen wegen missbräuchlicher Nutzung des Logos vorgeht. Frage 6. Welche Maßnahmen wurden, oder werden ergriffen um die Professorin Schröter vor Cybermob- bing, aber auch persönlichen Anfeindungen vor Ort (siehe dazu: Kleine Anfrage 20/479, Goethe- Universität: „Meldestelle Rechtsextremismus“) zu schützen? Den Social Media-Anfeindungen wurde durch die entschiedene öffentliche Reaktion von Hoch- schulleitung und AStA der Boden entzogen. Persönliche Anfeindungen vor Ort bei der Konfe- renz am 8. Mai 2019 sind der Goethe-Universität nicht bekannt. Es ist aus Sicht der Landesre- gierung zu begrüßen, wenn gesellschaftspolitische Fragen an den Hochschulen unter Berück- sichtigung der verschiedenen Positionen und aus Sicht verschiedener Wissenschaftsdisziplinen diskutiert werden. Anlässlich der konkreten Veranstaltung am 8. Mai 2019 erfolgten durch das örtlich zuständige Polizeipräsidium Frankfurt am Main, in Absprache mit den Organisatoren der Veranstaltung, geeignete Maßnahmen zum Schutz sowohl der Veranstaltung als auch der Gäste und Referenten. Frage 7. Ist bekannt wie viele Studenten der Goethe-Universität Frankfurt einer linkextremistischen Grup- pierung zuzuweisen sind? Frage 8. Ist bekannt wie viele Studenten der Goethe-Universität Frankfurt einer muslimischen- extremistischen Gruppierung zuzuweisen sind (z.B. Milli Görus, etc.) (Bitte aufgeschlüsselt nach Name der Gruppierung und Anzahl.)? Frage 9. Ist bekannt wie viele Studenten der Goethe-Universität Frankfurt einer rechtsextremistischen Gruppierung zuzuweisen sind (Bitte aufgeschlüsselt nach Name der Gruppierung und Anzahl.)? Frage 10. Ist bekannt wie viele Studenten der Goethe-Universität Frankfurt einer sonstig extremistischen Gruppierung zuzuweisen sind (Bitte aufgeschlüsselt nach Name der Gruppierung und Anzahl.)? Die Fragen 7 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Dem LfV Hessen liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das LfV Hessen führt bei Personen, die im Zusammenhang mit extremistischen Bestrebungen bekannt werden, keine generelle oder sys- tematische Erhebung über die Immatrikulation an einer spezifischen Hochschule durch. Sofern im Einzelfall eine solche personenbezogene Randerkenntnis vorliegt, fließt sie bei gegebener Relevanz in die Bewertung der jeweiligen extremistischen Bestrebung ein. Wiesbaden, 5. Juni 2019 Angela Dorn",
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