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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2485 HESSISCHER LANDTAG 14. 04. 2020 Kleine Anfrage Bernd-Erich Vohl (AfD), Erich Heidkamp (AfD) vom 28.02.2020 Steuerbescheide im Land Hessen und Antwort Finanzstaatssekretär Vorbemerkung Fragesteller: Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen bei den Finanzämtern in Hessen liegt Medienberichten zufolge deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 54,7 Tagen im Jahr 2019. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern müssen die Steuerzahler in Hessen und Thüringen demnach mit 61,5 Tagen am längsten auf ihren Steuerbescheid warten. In Nordrhein-Westfalen hingegen beträgt die Bearbeitungszeit durchschnittlich lediglich 47 Tage. Vorbemerkung Finanzstaatssekretär: Die Bearbeitungszeiten der Einkommensteuererklärungen sind als Kennzahl für die Beurteilung der Arbeitsweise einer Steuerverwaltung alleine nicht aussagekräftig. Im Interesse aller Steuer- zahlerinnen und Steuerzahler sollte die Qualität der Bearbeitung der Steuererklärungen ebenfalls einen hohen Stellenwert einnehmen. Das Gesamtziel ist, die einfache und risikolose Steuererklä- rung schneller zu bearbeiten, sich dem gewichtigen Steuerfall mit zu erwartenden steuerlichen Mehrergebnissen für die Haushalte der öffentlichen Hand im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger aber mit der entsprechenden Prüfungstiefe und Aufmerksamkeit zu widmen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Aus welchem Grund dauert die Erstellung eines Steuerbescheides in Hessen so lange? Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der im Zeitraum von 01.01.2019 bis 31.12.2019 für den Veranlagungszeitraum 2018 bearbeiteten Einkommensteuererklärungen beträgt in Hessen 52,15 Tage. Dieser Wert ist deutlich niedriger als der aus Medienberichten zitierte Wert. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen in Hessen schwankt innerhalb normaler Parameter. Sie ist unmittelbar abhängig von den individuellen Verhältnissen des Steuerfalls, wie z.B. Komplexität des Sachverhalts, Umfang und Vollständigkeit der Anga- ben, eventuell notwendigen Rückfragen des Finanzamts oder periodischen Schwankungen im Er- klärungseingang. Frage 2. Wird die Landesregierung Maßnahmen ergreifen, um den Prozess zukünftig zu beschleunigen? Frage 3. Falls 2 zutreffend: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen? Frage 4. Falls 2 unzutreffend: Warum werden keine Maßnahmen ergriffen? Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Hessische Ministerium der Finanzen verfolgt das Ziel, die Prozesse in den Finanzämtern, darunter auch die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen, sowohl qualitativ als auch in der Bearbeitungszeit systematisch zu optimieren und die Chancen, die sich durch die kontinuier- lichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen, insbesondere aufgrund der voranschreitenden Di- gitalisierung, ergeben, optimal zu nutzen. Dafür werden die Arbeitsprozesse kontinuierlich ana- lysiert und bedarfsweise Maßnahmen zur Verbesserung (z.B. gezielte Schulungsmaßnahmen oder organisationale Anpassungen) ergriffen. Wiesbaden, 2. April 2020 Dr. Martin Worms Eingegangen am 14. April 2020 · Ausgegeben am 16. April 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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