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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2199 HESSISCHER LANDTAG 10. 03. 2020 Kleine Anfrage Claudia Papst-Dippel (AfD) und Volker Richter (AfD) vom 05.02.2020 Investitionen in hessische Frauenhäuser und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Trotz immer höher werdender Investitionssummen des Landes Hessen, bleibt die Anzahl der Frauenhausplätze unverändert bei 727 Plätzen. Die Übersicht in der Antwort auf die Anfrage 20/1036 ergibt, dass die bisherigen Erhöhungen der Fördermittel bei den meisten Frauenhäusern nur einen unwesentlichen Unterschied ausgemacht haben, der für die Schaffung weiterer Plätze ungenügend ist. Für die nächsten Jahre sind weitere Investitionsprogramme angekündigt. So möchte der Bund die Länder mit einem Investitionsprogramm für den Bau und die Sanierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unterstüt- zen. Das Land Hessen wird darüber zusätzliche ca. 2,3 Mio. € jährlich erhalten. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Summe wird in diesem Jahr ausschließlich Frauenhäusern für die Sanierung bestehender Unterkünfte und für die Schaffung neuer Plätze zur Verfügung gestellt? Frage 2. Wie viele neue Plätze sollen jeweils in den 31 hessischen Frauenhäusern bis zu welchem Stichtag geschaffen werden, bzw. wird der Bau weiterer Frauenhäuser finanziell gefördert? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Bunderegierung plant, mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt bis zu 120 Mio. € in den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen in Deutschland zu investieren. Die genaue Höhe der Mittel für Hessen sind noch nicht bekannt. Die Verteilung der Mittel setzt die Durchführung einer Bestandsaufnahme der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen voraus. Diese soll die aktuellen, konkreten Bedarfe insbesondere mit Blick auf Sanierung und Barrierefreiheit/Senkung von Barrieren abbilden, um Investitionen zielgerichtet im Sinne der Istanbul-Konvention umsetzen zu können. Die Bestandsaufnahme wird derzeit vor- bereitet und soll im Frühjahr dieses Jahres erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 20/1036 verwiesen. Frage 3. In welchem Umfang unterstützt das Land Hessen die Finanzierung von Übergangswohnungen für Frauen die das Frauenhaus verlassen können, allerdings keine Wohnung finden? Der soziale Wohnungsbau ist ein Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode. Insgesamt 2,2 Mrd. € werden zwischen 2019 und 2024 zur Schaffung von etwa 22.000 Wohnungen für 66.000 Men- schen bereitgestellt. Davon sollen auch Frauen mit ihren Kindern profitieren, die Zuflucht in einem Frauenhaus erhalten haben. Ziel ist, erstmals Übergangswohnungen und längerfristigen Wohnraum bereitstellen zu können. Denn derzeit ist es ausgesprochen schwierig für Frauen und Kinder, die durch das Frauenschutzsystem stabilisiert werden konnten, angemessenen Wohnraum zu finden. Insbesondere soll der soziale Wohnungsbau mit weit weniger Aufwand zugänglicher gemacht werden. Frage 4. In welcher Form und in welchem Umfang fördert das Land Hessen die psychologische Betreuung traumatisierter Frauen und Kinder in Frauenhäusern? Im Rahmen des 2014 eingeführten Sozialbudgets im Landeshaushalt unterstützt das Land Hessen die Frauenhäuser sowie die auf Gewaltprävention und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt spezialisierten Frauenberatungs- und Interventionsstellen und die Frauennotrufberatungsstellen. Eingegangen am 10. März 2020 · Bearbeitet am 10. März 2020 · Ausgegeben am 12. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2199 Die Mittel zur Finanzierung der Frauenhäuser stellt das Land Hessen den Landkreisen und Kom- munen bereit, die sich ebenfalls maßgeblich an der Finanzierung beteiligen. Die Landkreise und kreisfreien Städte schließen in der Regel einen Vertrag mit dem Frauenhaus ab. Das Land fördert die Angebote also nicht direkt, sondern stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten Mittel zur Verfügung, die diese dann an die Träger der Angebote bedarfsgerecht weiterreichen. Insgesamt standen seit 2015 jährlich 3,14 Mio. € Landesmittel für die Finanzierung von Frauen- häusern zur Verfügung. In 2018 wurde diese Summe auf knapp 3,3 Mio. € aufgestockt und in 2019 erneut auf 3,4 Mio. € erhöht. Für die Jahre 2020 ff. soll die bereits angekündigte Erhöhung des Sozialbudgets jährlich um 3 Mio. € auch dem Frauenschutzsystem zugutekommen. Die Er- höhung der Landesmittel für das Frauenschutzsystem wie auch für Einzelmaßnahmen zur Umset- zung der Istanbul-Konvention erfolgt zielgerichtet und prioritär. In den kommunalisierten Lan- desmitteln ist auch die psychologische Betreuung traumatisierter Frauen und Kindern in Frauen- häusern inbegriffen, die Höhe ist der Landesregierung im Einzelnen jedoch nicht bekannt. Frage 5. Existiert ein Entwicklungs-/Umsetzungsplan für den Ausbau und die Weiterentwicklung von Frau- enhausplätzen in Hessen? Es besteht Bedarf an einer Weiterentwicklung, die, um planvoll vorzugehen, eine aktuelle Ist- und Soll-Analyse prioritär mit Blick auf Investitionen erfordert. Die differenzierte aktuelle Be- standsaufnahme der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen wird künftig dabei helfen, den Aus- bau und die Weiterentwicklung von Frauenhäusern in Hessen bedarfsgerecht umzusetzen. Weiterhin sollen die kommunalisierten Landesmittel den einzelnen Gebietskörperschaften bzw. Frauenhausträgern ermöglichen, bedarfsgerechte Unterbringungsmöglichkeiten für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung zu stellen. Wiesbaden, 4. März 2020 Kai Klose",
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