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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/6202 HESSISCHER LANDTAG 29. 09. 2021 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer (SPD) vom 27.07.2021 Vorsorge bei Kindern und Jugendlichen und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragestellerin: Es gibt Rückmeldungen, dass die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen oder auch notwendige Impfungen für Kinder und Jugendliche während der Corona-Pandemie teilweise nicht durchgeführt werden konnten. Die Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In wie vielen Fällen mussten in Hessen Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis J2) aufgrund der Pandemie abgesagt bzw. verschoben werden? Frage 2. Wie werden diese Vorsorgeuntersuchungen nachgeholt? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet. Die Kindervorsorgeuntersuchungen U4 bis U9 (Kinder im Alter vom 3. Lebensmonat bis 64. Lebensmonat) werden in Hessen verpflichtend durchgeführt, die Dokumentation der durchgeführ- ten Untersuchungen wird durch das Hessische Kindervorsorgezentrum (HKVZ) gewährleistet. Eine flächendeckende Dokumentation der Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U3 (unmittelbar nach Geburt bis fünfte Lebenswoche) sowie der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 (Jugendliche im Alter von 13 bis 14 Jahren) erfolgt nicht. Die Vorsorgeuntersuchungen U10 (Kinder im Alter von sieben bis acht Jahren), U11 (Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren) und die Jugendge- sundheitsuntersuchung J2 (Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren) sind nicht im Leistungska- talog der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, eine aussagekräftige Datenerhebung über die Durchführungsquote existiert nicht. Nach Aussage des Vertreters der hessischen Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen vom 5. Au- gust 2021 konnte durch eine zeitliche und räumliche Trennung von akut erkrankten Kindern und Jugendlichen zu Kindern und Jugendlichen, die zu Präventivleistungen in den Praxen vorgestellt wurden, erreicht werden, dass nahezu alle Untersuchungen zeitgerecht durchgeführt und verfris- tete Vorsorgen nachgeholt werden konnten. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen berichtet am 31. August 2021, dass sich „in den Abrechnungsdaten für die Pandemiequartale 2020 im Vergleich zum Vorjahr 2019 kein Rückgang bei den Kindervorsorgeuntersuchungen zeigt, sondern sogar ein leichter Zuwachs: + 1,9 % mehr Kindervorsorgeuntersuchungen wurden im Vergleich 2020 zu 2019 abgerechnet. Betrachtet man die einzelnen Leistungen, so ist der größte Zuwachs mit 7,7 % bei U8 und U9 zu verzeichnen, gefolgt von der U2 mit + 5,4 %. Ein Rückgang um 3,6 % ist bei der J1 Jugendgesundheitsun- tersuchung zu sehen. Das HKVZ dokumentierte im Jahr 2020 für die Kindervorsorgeuntersuchungen U4 bis U9 insge- samt eine Abdeckung von 98,56 %. Dies ist die zweitbeste Abdeckung seit dem Jahr 2011 und ein deutliches Zeichen, dass in Hessen nicht weniger Kinder als in Jahren zuvor eine Vorsorge- untersuchung erhielten. Nachdem im April und Mai 2020 weniger Vorsorgen im HKVZ doku- mentiert wurden, sind in den Monaten Juni, September und November 2020 deutliche Steigerun- gen in den dokumentierten Untersuchungen festzustellen (Anlage 1). Dies korreliert mit den „Wellen“ der Corona-Pandemie. Eingegangen am 29. September 2021 · Bearbeitet am 29. September 2021 · Ausgegeben am 1. Oktober 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/6202 Frage 3. In wie vielen Fällen mussten in Hessen dem Alter entsprechend notwendige Impfungen abgesagt werden? Frage 4. Wie werden diese Impfungen nachgeholt? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vom 31. August 2021 ist aus den Ab- rechnungsdaten ersichtlich, welche Leistungen von den hessischen Ärzten und Ärztinnen in einem Quartal erbracht wurden. Es ist jedoch nicht zu ersehen, wenn Termine von Patienten und Pati- entinnen in den Praxen abgesagt oder nicht wahrgenommen werden und damit keine Untersuchung stattfand. In diesen Fällen wird auch keine Leistung abgerechnet. Ebenfalls gibt es keine Doku- mentation seitens der Kassenärztlichen Vereinigung, ob eine Impfung nachgeholt wurde. Frage 5: War bzw. ist seit Beginn der Pandemie eine umfassende und lückenlose Gesundheitsvorsorge von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie (über das Corona-Infektionsgeschehen hinaus) sicher- gestellt? Wenn nein: a) Warum nicht und in welchem Umfang? b) Sind hierdurch schwerwiegende gesundheitliche Folgen bei Kindern und Jugendlichen entstan- den, die durch eine frühzeitigere Diagnose vermeidbar gewesen wären? Nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vom 31. August 2021 waren „Vertrags- arztpraxen während der Corona-Pandemie nicht geschlossen und konnten daher ihrer vertrags- ärztlichen Tätigkeit, wenn auch unter besonderen Hygieneanforderungen, unverändert nachgehen. Hinweise auf Lücken in der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung liegen daher nicht vor“. Frage 6. Sind Fälle bekannt, in denen aufgrund einer ausgefallenen Vorsorgeuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen die Kosten nicht mehr von der Krankenkasse getragen werden? Es liegen der Landesregierung keine Informationen zu Fällen vor, in denen aufgrund nachgeholter Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen Kosten nicht von der Krankenkasse über- nommen wurden. Wiesbaden, 22. September 2021 Kai Klose Anlagen",
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