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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/537 HESSISCHER LANDTAG 24. 06. 2019 Kleine Anfrage Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) vom 24. April 2019 Müllbeseitigung entlang von Straßen und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Wer die hessischen Autobahnen befährt, muss zunehmend feststellen, dass sich mehr und mehr Müll entlang der Straßen und insbesondere rund um die Ausfahrten und Autobahnkreuze ansammelt. Insbesondere Aus- und Abfahrten zu Autobahnen, Landstraßen und Bundesstraßen scheinen sich zu regelrechten Mülldeponien zu entwickeln. Teilweise scheint gezielt Müll an kritischen Stellen aus dem Fenster geworfen zu werden. Da- bei scheint die Landesregierung nach eigenen Angaben diesem Problem außer öffentlichkeitswirksamen Auf- tritten des Verkehrsministers immer weniger Aufmerksamkeit zu widmen. So sind die geleisteten Arbeits- stunden von 2014 bis 2017 von 32.000 auf 26.000 und damit um fast 20 v.H. zurückgegangen. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Hessen Mobil betreibt einen hohen Aufwand, um den Müll, den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer achtlos am Straßenrand entsorgen, aus dem Straßenraum zu entfernen. Nicht richtig ist daher, dass die Landesregierung der Müllbeseitigung immer weniger Aufmerk- samkeit widmet. Zwar reduzierten sich die dafür aufgewendeten Arbeitsstunden von rd. 32.000 im Jahr 2014 auf rd. 26.000 im Jahr 2017. In 2018 betrugen die Arbeitsstunden jedoch wieder rd. 31.800. Nicht richtig ist ebenfalls, dass das Müllaufkommen in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Nach Auskunft von Hessen Mobil ist das Müllaufkommen von rd. 10.200 t im Jahr 2014 auf rd. 8.200 t im Jahr 2018 gesunken. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass für den Straßenbaulastträger eine rechtliche Verpflichtung zur Abfallbeseitigung dann besteht, wenn sie eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darstellen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie haben sich die eingesammelten Müllmengen entlang Autobahnen, Bundesstraßen und Land- straßen im Zeitraum von 2010 bis 2018 entwickelt? (Angabe in Tonnen ohne Rastplätze) Seit der Erfassung der Müllmengen im Jahr 2014 hat sich die Müllmenge entlang von Straßen und Rastplätzen wie folgt entwickelt: Jahr Menge 2014 10.200 t 2015 8.200 t 2016 9.500 t 2017 7.900 t 2018 8.200 t Die genannten Mengenangaben unterliegen gewissen Erfassungsungenauigkeiten und stellen nur eine grobe Größenordnung dar, da die Erfassung mit anderen Müllmengen, die z.B. direkt in den Straßenmeistereien und im Zuge von Kreisstraßen anfallen, erfolgt. Rund ein Drittel der Müllmengen werden dabei am Straßenrand, rund zwei Drittel auf Rastplätzen gesammelt. Eingegangen am 24. Juni 2019 · Ausgegeben am 3. Juli 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/537 Frage 2. Wie haben sich die geleisteten Arbeitsstunden von Hessen Mobil zur Einsammlung von Müll von 2010 bis 2018 entwickelt? Frage 3. Wie erklärt die Landesregierung den Rückgang der Arbeitsstunden zwischen 2014 und 2017? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der zeitliche Aufwand für die Müllbeseitigung schwankt von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2014 wur- den etwa 32.600 Arbeitsstunden geleistet, um Hessens Straßen und Rastplätze zu reinigen, im Jahr 2017 waren es rund 26.000 Arbeitsstunden. In 2018 hat Hessen Mobil dagegen wieder 31.800 Arbeitsstunden zur Müllentsorgung aufgewendet. Hessen Mobil hat vorrangig Aufgaben wahrzunehmen, zu denen der Straßenbaulastträger recht- lich verpflichtet ist. Prioritär sind somit Aufgaben, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs und damit dem Schutz von Leib und Leben der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dienen. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten wie z.B. Beseitigung von Schlaglöchern, Bankett- oder Böschungsschäden und Winterdienst, wird vom Betriebsdienst übernommen, der zugleich den Müll beseitigt. Vor dem Hintergrund, dass Hessen Mobil mit Blick auf die begrenzten Ressourcen, vornehmlich die Sicherheit des Straßenverkehrs sicherstel- len muss, sind die geleisteten Arbeitsstunden einzuordnen. Frage 4. Wie hoch war der finanzielle Aufwand für die Müllbeseitigung durch Hessen Mobil jährlich von 2010 bis 2018? Frage 5. Wie viele Fremdfirmen wurden von 2010 bis 2018 mit der Müllbeseitigung an Autobahnen, Bun- desstraßen und Landstraßen beauftragt? Frage 6. Welche Kosten sind durch die Vergabe an Fremdfirmen zur Müllbeseitigung in den Jahren 2010 bis 2018 entstanden? Die Fragen 4 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Kosten für die Müllbeseitigung beinhalten die Kosten der Müllbeseitigung durch Hessen Mobil und durch die Beauftragung von Fremdfirmen und stellt sich für die Jahre 2010 bis 2018 wie folgt dar: Kosten Kosten Jahr Müllbeseitigung Vergabe Summe durch Hessen Mobil (Fremdfirmen) 2010 1,98 Mio. € 2,1 Mio. € 4,08 Mio. € 2011 2,95 Mio. € 1,9 Mio. € 4,85 Mio. € 2012 2,71 Mio. € 2,0 Mio. € 4,71 Mio. € 2013 2,32 Mio. € 2,1 Mio. € 4,42 Mio. € 2014 2,15 Mio. € 2,8 Mio. € 4,95 Mio. € 2015 2,01 Mio. € 2,7 Mio. € 4,71 Mio. € 2016 1,82 Mio. € 3,0 Mio. € 4,82 Mio. € 2017 1,71 Mio. € 3,1 Mio. € 4,81 Mio. € 2018 2,09 Mio. € 3,6 Mio. € 5,69 Mio. € Hessenweit sind jährlich drei bis fünf Unternehmen mit der Müllbeseitigung an Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen beauftragt worden. Frage 7. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für saubere Straßen zu erhöhen? Der Umgang mit Abfall ist ein gesellschaftliches Problem. Die Landesregierung setzt daher auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um Bürgerinnen und Bürger für das Thema zu sensibilisie- ren. Im Rahmen der Initiative „Sauberhaftes Hessen“ beispielsweise wirbt die Landesregierung für saubere Straßen. Frage 8. Hält die Landesregierung eine Kampagne für saubere Straßenränder analog der Kampagnen zur Rettungsgasse oder gegen die Handynutzung während der Fahrt für sinnvoll? Frage 9. Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass sich Kampagnen am Straßenrand ausschließlich der Verkehrssicherheit widmen sollten, um eine Ablenkung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch Informationsüberflutung zu vermeiden. Die Öffentlichkeitsarbeit wird auf anderen Wegen betrieben (s. Antwort zu Frage 7).",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/537 3 Frage 10. Wurde in den Jahren 2010 bis 2018 jemals jemand für die illegale Entsorgung von Müll auf Au- tobahnen, Bundesstraßen oder Landstraßen belangt? Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob in den Jahren 2010 bis 2018 wegen illegaler Ent- sorgung von Abfall Bußgelder oder Strafen verhängt wurden. Wiesbaden, 13. Juni 2019 Tarek Al-Wazir",
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