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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1785 HESSISCHER LANDTAG 09. 01. 2020 Antwort Landesregierung Große Anfrage Fraktion der Freien Demokraten vom 06.05.2019 Bildungs- und Betreuungsangebote in Hessen Drucksache 20/569 Vorbemerkung Fragesteller: Nach Prognosen des Instituts der deutschen Wirtschaft (lW) fehlen derzeit in Hessen alleine im Krippenbe- reich mindestens 29.000 Betreuungsplätze und im Kindergartenbereich weitere 10.000 Ganztagsplätze. Auch im Bereich der Betreuung von Grundschulkindern fehlen flexible und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsangebote. Dadurch droht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu einer leeren Phrase zu werden, die auf dem Rücken der Familien und vor allem der Kinder ausgetragen wird. Seit der Großen Anfrage der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag betreffend Kinderbetreuung in Hessen, Drucks. 19/3810, hat sich der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen und Fachkräften weiterhin gesteigert. Dennoch orientiert sich die Bedarfsplanung des Land Hessen noch immer an den Zahlen von 2011, die den Analy- sen und Modellrechnungen „Fachkräftebedarf in Kindertageseinrichtungen in Hessen“ hingelegt sind, und weist somit große Lücken hinsichtlich des Bedarfes auf. Vorbemerkung Landesregierung: Bei der Kinderbetreuung handelt es sich um eine Aufgabe, die in die originäre Zuständigkeit der hessischen Kommunen fällt. Die vorliegende Große Anfrage betrifft in ihren Fragestellungen daher insbesondere auch die Tätigkeitsfelder der Landkreise, Städte und Gemeinden in Hessen, beispielsweise die Bedarfs- ermittlung und Ausbauplanung. So haben die Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte (als örtliche Träger der öf- fentlichen Jugendhilfe) die Gesamtverantwortung für die Planung der Anzahl der Betreuungs- plätze (Bedarfsplan) und für deren Bereitstellung. Regelungen dazu finden sich in § 30 Hessi- sches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Danach gilt: Unbeschadet der Gesamtver- antwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ermitteln die Gemeinden in Zu- sammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe den Bedarf an Plätzen für Kinder in Ta- geseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Hierbei soll der ortsübergreifende Bedarf und kann die betriebliche und betrieblich unterstützte Kindertagesbetreuung berücksichtigt werden. Der Bedarfsplan berücksichtigt die voraussehbare Bedarfsentwicklung und beschreibt die erfor- derlichen Maßnahmen. Er ist mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzustim- men und regelmäßig fortzuschreiben. Die Gemeinden tragen in eigener Verantwortung dafür Sorge, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kinderta- gespflege zur Verfügung stehen. Soweit geeignete Angebote von Trägern der freien Jugendhilfe betrieben oder rechtzeitig geschaffen werden können, sollen die Gemeinden von eigenen Maß- nahmen absehen. Es ist also auf der Ebene der Städte und Gemeinden zu entscheiden, welche Betreuungsangebote ausgerichtet am Bedarf der Eltern bzw. Kinder vorgehalten werden. Aufgrund dessen erfolgte bis Ende August 2019 eine umfangreiche Beteiligung der Kommuna- len Spitzenverbände, des Hessischen Städtetages, des Hessischen Landkreistages und des Hessi- schen Städte- und Gemeindebundes. Die eingegangenen Antworten des Hessischen Städtetages und des Hessischen Landkreistages bzw. deren Mitgliedern sind den jeweiligen Fragen bzw. Teilen und Abschnitten zugeordnet. Der Beitrag des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wird im Anschluss an diese Vorbemerkung wiedergegeben. Die Beiträge der Kommunalen Spit- zenverbände wurden übernommen. Soweit die Beantwortung in Tabellenform dargestellt ist, Eingegangen am 9. Januar 2020 · Ausgegeben am 15. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 wird auf Anführungszeichen zur Kenntlichmachung der Zitierung verzichtet. Die Beiträge spie- geln u.a. verbandliche Bewertungen, Einschätzungen und Positionen wider, die seitens der Hes- sischen Landesregierung nicht in allen Punkten geteilt werden. Wesentliche Grundlage der Beantwortung der gestellten Fragen sind die Daten der amtlichen Kin- der- und Jugendhilfestatistik. Dies gilt insbesondere für die Beantwortung der unter dem Punkt Personalbedarf und Fachkräfteentwicklung gestellten Fragen. Nach Angaben des Hessischen Sta- tistischen Landesamtes ist eine Differenzierung nach dem Kriterium Kinder unter 3 Jahren bzw. nach Kinder ab 3 Jahren auf Basis der Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht möglich bzw. auswertbar. So ist eine trennscharfe Aufspaltung in die Kategorien Kinder unter 3 Jah- ren/Kinder ab 3 Jahren unmöglich, da ein Kind, das beispielsweise 2 Jahre alt ist, in einer Krip- pengruppe oder in einer Kindergartengruppe mit Kindern bis einschl. 7 Jahren betreut werden kann. Darüber hinaus existieren auch altersgemischte Gruppen mit Kindern im Schulalter. Gleiches gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise gruppenübergreifend tätig und damit keiner Kategorie zuzuordnen. Im Übrigen unterscheidet die vorliegende amtliche Statistik lediglich zwischen männlich und weiblich. Das Kriterium divers wird bisher nicht erhoben. Vor diesem Hintergrund werden die gestellten Fra- gen bezogen auf die Gesamtpersonal-Auswertung der Statistischen Berichte für Kinder und täti- ge Personen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in Hessen am 1. März 2018 beant- wortet. Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege obliegt nach den Vorschriften des Achten Bu- ches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und des HKJGB den örtlichen Trägern der öffentlichen Ju- gendhilfe, die diese Aufgabe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahrnehmen. Sie sind für die Bedarfsplanung, die Bereitstellung und die Vermittlung von Plätzen in der Kinder- tagespflege, für die Beratung, Praxisbegleitung und Qualifizierung der Tagespflegepersonen sowie für die Festlegung der Elternbeiträge und der Geldleistung an die Tagespflegepersonen zuständig. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden sind ermächtigt, Teilnahme- und Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme ihrer Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege festzusetzen. Gemäß § 31 HKJGB können die Beiträge nach Einkommensgruppen und Zahl der Kinder oder der Familien- angehörigen gestaffelt werden. Die Träger der freien Jugendhilfe können Entgelte aufgrund pri- vatrechtlicher Vereinbarungen mit den Eltern festlegen. Über die Höhe der Beiträge entscheiden grundsätzlich die Träger. Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer originären kommunalen Zuständigkeit für den Bereich der Kinderbetreuung über den Umfang und die Ausgestaltung der kommunalen Finanzierung der Kinderbetreuung. In diesem Kontext nehmen sie mittelbar Ein- fluss auf die Höhe der Beiträge, da bei der Finanzierung ein bestimmter Anteil für Einnahmen durch Elternbeiträge zugrunde gelegt wird. Vor dem Hintergrund dieser Zuständigkeiten wurden die Kommunalen Spitzenverbände zu allen Bereichen befragt, die diese Thematiken betreffen; die Rückmeldungen sind den Antworten zu diesem Abschnitt in der durch die Befragten jeweils gewählten Zuordnung zu entnehmen. Das Land bietet den Schulen folgende Möglichkeiten, ganztägige Angebote einzurichten: 1. Ganztagsangebote der Profile 1, 2 und 3 sowie Pakt für den Nachmittag Die rechtlichen Grundlagen für Schulen mit Ganztagsangeboten in den Profilen 1, 2 und 3 so- wie im Pakt für den Nachmittag bilden das Hessische Schulgesetz (§ 15) und die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen mit dem dazugehörigen Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen. Es gibt vier verschiedene Ganztagsprofile des Landes, die den einzelnen Schulen unterschiedli- che Gestaltungsräume bieten: - Profil 1: Schulen mit freiwilligen Ganztagsangeboten an mindestens drei Tagen pro Woche; - Profil 2: Schulen mit freiwilligen Ganztagsangeboten an fünf Tagen pro Woche; - Profil 3: Ganztagsschulen mit einem verpflichtenden Unterrichts- und Betreuungsangebot an fünf Tagen pro Woche und - Pakt für den Nachmittag: gemeinsames Projekt von Land und Schulträgern für Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen zur Förderung des bedarfsorientierten Ausbaus von Bil- dungs- und Betreuungsangeboten an fünf Tagen pro Woche und in den Schulferien. Die Verknüpfung von Unterricht und Ganztagsangeboten wird im Schulprogramm einer ganztä- gig arbeitenden Schule ebenso dargestellt wie die enge Kooperation der Ganztagsschule mit dem Schulträger, den Kommunen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Musikschulen, Vereinen und sons- tigen außerschulischen Partnern.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 3 2. Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich für Betreuungsangebote in Trägerschaft der Schulträger Die Hessische Landesregierung beteiligt sich an der Finanzierung der Betreuungsangebote der Schulträger mit einer pauschalen Zuwendung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, die sich auf der Grundlage der sogenannten Zählschulen (Grundschulen sowie den Grundstufen der Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen und der Schulen mit Förderschwerpunkt Sprachheil- förderung) errechnet. Der tatsächliche Bedarf bezüglich der Einrichtung von Betreuungsangebo- ten vor Ort wird von den Schulträgern gedeckt. Detaillierte Informationen über die jeweils regi- onale Abdeckung durch den Schulträger müssen dem Hessischen Kultusministerium nicht vo- rangezeigt werden. Die Betreuungsangebote, die über den zeitlichen Rahmen der Stundentafel hinausgehen, sollen einer für die Eltern zeitlich verlässlichen und mit den Aufgaben der Schule abgestimmten Be- treuung dienen. Es handelt sich dabei um ein ergänzendes Angebot des Schulträgers als eine Maßnahme der Fürsorge für die jüngeren Kinder in der Primarstufe. Diese Betreuungsangebote gehören nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Hessischen Schulge- setzes (HSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 150), geän- dert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), zu den schulgesetzlich festgelegten Formen der Betreuung und der ganztägigen Angebote. Träger der Betreuungsangebote sind die Schul- träger. Über den Einsatz der Mittel kann flexibel entsprechend den unterschiedlichen Bedürfnis- sen vor Ort entschieden werden. Die Schulträger entscheiden über die Einrichtung der Betreu- ungsangebote und können die Zuwendung zu ihrer Durchführung an juristische Personen oder Personenvereinigungen (Standortgemeinden, Elternvereine oder andere rechtsfähige Vereini- gungen) weiterleiten. Der Träger des Betreuungsangebotes und die einzelne Schule ermitteln gegebenenfalls auch un- ter Einbeziehung der Standortgemeinden, die nicht Schulträger sind, den Bedarf für ein Betreu- ungsangebot und erarbeiten gemeinsam ein auf den jeweiligen Standort bezogenes Konzept zur Ausgestaltung des Betreuungsangebotes, das in geeigneter Weise in das Schulprogramm der ent- sprechenden Schulen zu integrieren ist. Im Falle der Weiterleitung der Zuwendung an einen Dritten erstellt dieser gemeinsam mit der Schule und gegebenenfalls unter Einbeziehung der Standortgemeinden, die nicht Schulträger sind, ein Konzept zur Ausgestaltung des Betreuungs- angebotes, das ebenfalls in geeigneter Weise in das Schulprogramm zu integrieren und zwin- gend mit dem Schulträger abzustimmen ist. Der Schulträger oder der das Betreuungsangebot durchführende Dritte stellt das geeignete Per- sonal ein. Ihm wird in den „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs für die Einrichtung und Durchführung von Betreuungsangeboten an Grundschulen sowie den Grundstufen der Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen und der Schulen mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung durch das Hessische Kultusministerium“ (BNBest-KFA-Betreuungsangebote Grundschulen) empfohlen, vor der Einstellung die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu verlangen sowie die Schulleiterin oder den Schulleiter bei der Auswahl des Personals zu beteiligen. Bezüglich der Einstellung von Personal zur Durch- führung der Betreuungsangebote wird in den genannten Besonderen Nebenbestimmungen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hingewiesen. Diese Informationen zum ganztägigen Landesprogramm und zu den kommunalen Betreuungsan- geboten werden der Beantwortung der folgenden Fragen 52 bis 116 vorausgeschickt. In die Be- antwortung der Fragen der Großen Anfrage 20/569 wird in erster Linie auf das unter 1. aufge- führte ganztägige Landesprogramm mit den Profilen 1, 2 und 3 sowie dem Pakt für den Nach- mittag Bezug genommen. Der Beitrag des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist der Antwort als Anlage „Vorbe- merkung“ beigefügt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Große Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Kultusminister und der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst im Namen der Landesregierung wie folgt: Frage 1. Bis wann wird die Landesregierung die Bedarfsplanung \"Fachkräftebedarf in Kindertageseinrich- tungen in Hessen\", welche auf das Jahr 2011 zurückgeht, aktualisieren und weiterentwickeln? Eine aktuelle landes- und regionenbezogene Studie zum Fachkräftebedarf in Kindertageseinrich- tungen in Hessen wurde 2018 beim Forschungsverbund TU Dortmund/DJI in Auftrag gegeben und befindet sich aktuell in der Durchführung. Ergebnisse liegen voraussichtlich im Frühjahr 2020 vor.",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Frage 2. Auf welcher Grundlage erfolgt die Bedarfsberechnungen für Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder a) unter drei Jahren, b) über drei Jahren bis zum Schuleintritt, c) ab Schuleintritt? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 1 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 2 – Hessischer Landkreistag A. Betreuungsangebote U3 Frage 3. Wie viele Plätze stehen im aktuellen Betreuungsjahr in hessischen Kindertagesstätten für die Be- treuung von Kindern unter drei Jahren zur Verfügung? Zu diesen auf Plätze abzielenden Fragen liegen der Hessischen Landesregierung keine Informa- tionen vor. Die sogenannte Rahmenbetriebserlaubnis, welche seit dem 1. Januar 2014 durch das Landesjugendamt erteilt wird, trifft keine Festlegung von Plätzen mehr, sondern regelt die auf- grund der räumlichen Gegebenheiten maximal mögliche Anzahl an gleichzeitig anwesenden Kindern sowie deren mögliche Altersspanne. In der Folge kann der Betriebserlaubnisstatistik des Landesjugendamtes keine Angabe zu (vorgehaltenen) Plätzen im Sinne der verfügbaren Be- treuungskapazitäten mehr entnommen werden. Die tatsächlichen Betreuungskapazitäten hängen damit vom Alter der bereits betreuten Kinder ab. Auch die amtliche Kinder- und Jugendhilfesta- tistik kann hierzu nur Angaben auf der Grundlage der Betriebserlaubnisse treffen, sodass auch auf diesem Wege keine vorhandenen Plätze für Altersgruppen ausgewiesen und entsprechend keine Versorgungsquoten ermittelt werden können. Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 3 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 4 – Hessischer Landkreistag Frage 4. Wie hat sich die sich daraus resultierende Versorgungsquote in den letzten zehn Jahren ent- wickelt? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 5 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 6 – Hessischer Landkreistag Frage 5. Wie viele Plätze werden tatsächlich in Anspruch genommen und wie verteilt sich die Inanspruch- nahme auf die einzelnen Jahrgänge? Die Antworten zu den Fragen 5, 6 und 13 sind gemeinsam in der als Anlage A5 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 6. Wie hoch sind die daraus resultierenden Betreuungsquoten insgesamt und pro Jahrgang? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Frage 7. Wie verteilt sich das Platzangebot für Kinder unter drei Jahren auf kommunale, freigemeinnützige und private Träger? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 7 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 8 – Hessischer Landkreistag Frage 8. Wie viele Plätze für Kinder unter drei Jahren werden in altersübergreifenden Gruppen und/oder Einrichtungen angeboten? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 9 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 10 – Hessischer Landkreistag",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 5 Frage 9. Wie viele Plätze zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren werden a) ganztags (Betreuungszeit über 45 Stunden), b) 35 bis 45 Stunden, c). 25 bis 35 Stunden, d) halbtags (bis 25 Stunden) in Anspruch genommen und zwar aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahrgangsstufen? Die Antwort zu dieser Frage ist in der als Anlage A9 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 10. Wie viele der betreuten Kinder haben einen Migrationshintergrund? Die Antwort zu dieser Frage ist in der als Anlage A10 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 11. Wie viele Kinder mit besonderen Förderbedarf besuchen die Einrichtungen? Die Antwort zu dieser Frage ist in der als Anlage A11 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 12. Wie verteilt sich das Platzangebot für Kinder unter drei Jahren auf die Gebietskörperschaften in Hessen und welche Versorgungsquoten ergeben sich daraus? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 11 – Hessischer Städtetag Frage 13. Wie hoch ist die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen hessischen Gebietskörperschaften und welche Betreuungsquoten ergeben sich daraus? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Frage 14. Wie hoch ist die jeweilige Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den hessischen Gebietskörperschaften und welche Betreuungsquoten ergeben sich daraus? Die Antwort zu dieser Frage ist in der als Anlage A14 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 15. In welchen hessischen Gebietskörperschaften gibt es nach Kenntnis der Landesregierung weiteren Ausbaubedarf bei Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 12 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 13 – Hessischer Landkreistag Die Hessische Landesregierung ist der Auffassung, dass nur vor Ort entsprechend den jeweili- gen örtlichen Strukturen entschieden werden kann, durch wen und mit welcher Konzeption eine KiTa betrieben wird und welche Angebotsstruktur, auch hinsichtlich Öffnungszeiten und Be- treuungsmodulen, die Eltern wünschen. Frage 16. Wie stellt sich dies für die einzelnen Gebietskörperschaften bei Ganztagsangeboten dar? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 14 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 15 – Hessischer Landkreistag Frage 17. In welchen Gebietskörperschaften gibt es ein Überangebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 16 – Hessischer Städtetag: Siehe Anlage, Tabelle 17 – Hessischer Landkreistag: Frage 18. Wie stellt sich die durchschnittliche Gruppengröße bei Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren dar und zwar aufgeschlüsselt auf Träger (kommunal, frei gemeinnützig,privat) und die einzelnen Gebietskörperschaften? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar:",
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"content": "6 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Siehe Anlage, Tabelle 18 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 19 – Hessischer Landkreistag Statistikbasierte Angaben zu dieser Frage sind darüber hinaus in der als Anlage A18-2 angefüg- ten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 19. Sieht die Landesregierung für Hessen insgesamt einen weiteren Ausbaubedarf an Plätzen für Kin- der unter drei Jahren? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 20 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 21 – Hessischer Landkreistag Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Frage 20. Für welche Betreuungszeit gilt dies insbesondere? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 22 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 23 – Hessischer Landkreistag Frage 21. Welche Regionen haben den größten Ausbaubedarf? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 24 – Hessischer Städtetag Hessischer Landkreistag: „Ein Ausbaubedarf besteht flächendeckend in nahezu allen Landkreisen. Dies ergibt sich bereits aus den Antworten zu den Fragen 15 und 19. Regionale Unterschiede lassen sich aus den uns vorliegenden Angaben nicht ableiten. Innerhalb der Landkreise zeigt sich tendenziell ein höhe- rer Ausbaubedarf in den Mittelzentren und in den Städten und Gemeinden in Stadtnähe.“ Frage 22. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um diesen Ausbaubedarf zu unterstützen? In wel- chen Schritten und mit welchen zeitlichen Vorgaben soll der Ausbau erfolgen? Seit 2008 wurden in Hessen über 360 Mio. € für Investitionsvorhaben zur Schaffung oder Si- cherung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bewilligt. Trotz der gemeinsamen Anstrengungen der vergangenen Jahre wird deutlich, dass die Betreu- ungsnachfrage derzeit nicht überall in Hessen vollständig gedeckt werden kann. Die Hessische Landesregierung hat daher die Bedingungen in der Investitionsförderung verbessert. Damit wer- den die Kommunen dabei unterstützt, die notwendigen Betreuungskapazitäten so schnell wie möglich zu schaffen. Die restlichen Mittel aus dem laufenden Bundesprogramm werden, wie es das Bundesgesetz vorsieht, in Hessen bis Ende des Jahres bewilligt. Das Land wird im Rahmen eines eigenen Programms eigene Mitteln in Höhe von 40 Mio. € bereitstellen, um die Kommunen weiter bei der Schaffung von neuen und dem Erhalt bestehender Betreuungsangebote für Kinder zu unter- stützen. Frage 23. Wie hoch sind die Gebühren in den Kindertagesstätten für die Angebote, die über 6 Stunden täg- lich gebührenfrei hinausgehen? (bitte aufgelistet nach Kommune und Träger) Frage 24. In welchen Kommunen und bei welchen Einrichtungen wurde die Gebührenordnung ab Inkrafttre- ten der 6-stündigen Gebührenfreiheit hinsichtlich einer Erhöhung, Absenkung oder Streichung der Gebühren für die U3-Betreuung, die schulischen Betreuungsangebote oder Abschaffung bzw. Veränderung der Geschwisterregelung angepasst? (bitte aufgelistet nach Kommune und Träger und unter Angabe der Steigerungsrate bzw. Absenkung) Die Fragen 23 und 24 werden wegen dem Sachzusammenhang gemeinsam wie folgt beantwortet: Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 25 – Hessischer Städtetag",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 7 Frage 25. Wie viele Kindertagespflegepersonen sind in Hessen tätig und wie viele Kinder unter drei Jahren werden von diesen betreut? (bitte aufschlüsseln nach männlich, weiblich, divers)? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 26 – Hessischer Städtetag Die Antwort zu dieser Frage ist in der als Anlage A25 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 26. Welche Erkenntnisse über die Qualifikationen der Kindertagespflegepersonen liegen der Landes- regierung vor? Die Fragen 26 und 48 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Hessischer Landkreistag: „Erkenntnisse, inwieweit von den Jugendämtern eine über § 32a HKJBG hinausgehende Qualifi- zierung gefordert wird, liegen uns nicht vor. Wir verweisen insofern auf die im Rahmen der Kin- der- und Jugendhilfestatistik über das Hessische Statistische Landesamt abrufbaren Erkenntnisse. Einige Landkreise haben bzw. nehmen noch an den Bundesprogrammen zur Stärkung der Kin- dertagespflege teil (aktuelles Programm: ProKindertagespflege), das u.a. zu einer Grundqualifi- zierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch des DJI von 300 Unterrichts- einheiten verpflichtet.“ Statistikbasierte Angaben zu dieser Frage sind darüber hinaus in der als Anlage A26 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 27. Wie viele der Kindertagespflegepersonen betreuen in der eigenen Wohnung und wie viele sind in anderen Räumen ggf. auch in Gemeinschaften tätig? Die Antwort zu dieser Frage ist in der als Anlage A27 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Hessischer Landkreistag: „Auch dazu liegen dem HLT keine Erkenntnisse vor.“ Frage 28. Wie haben sich die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, die von Kindertagespflegeper- sonen angeboten werden in den letzten zehn Jahren verändert? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Hessischer Städtetag: Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Siehe Anlage, Tabelle 27 Siehe Anlage, Tabelle 28 – Hessischer Landkreistag Frage 29. Welche Landkreise unterstützen in welcher Art und Weise die Kinderbetreuung durch Kinderta- gespflegepersonen? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Der Hessische Städtetag verweist auf die Antwort zu Frage 28. Siehe Anlage, Tabelle 29 – Hessischer Landkreistag B. Betreuungsangebote Ü3 bis Schuleintritt Frage 30. Wie viele Plätze stehen in hessischen Kindertagesstätten für die Betreuung von Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung zur Verfügung? Zu diesen auf Plätze abzielenden Fragen liegen der Hessischen Landesregierung keine Informa- tionen vor. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 30 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 31 – Hessischer Landkreistag",
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"content": "8 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Frage 31. Wie hoch ist die daraus resultierende Versorgungsquote? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 32 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 33 – Hessischer Landkreistag Frage 32. Wie viele Plätze werden tatsächlich in Anspruch genommen und wie verteilt sich die Inanspruch- nahme auf die einzelnen Jahrgänge? Die Fragen 32, 33 und 38 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Die Antwort zu dieser Frage ist in der als Anlage B32 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 33. Wie hoch sind die daraus resultierenden Betreuungsquoten pro Jahrgang? Auf die Antwort zu Frage 32 bzw. die Anlage B32 wird verwiesen. Frage 34. Wie verteilt sich das Platzangebot für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung auf kommuna- le, freigemeinnützige und private Träger? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 34 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 35 – Hessischer Landkreistag Frage 35. Wie viele Plätze für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung werden in alters übergreifenden Gruppen/Einrichtungen angeboten? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 36 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 37 – Hessischer Landkreistag Frage 36. Wie viele Plätze zur Betreuung von Kindern über drei Jahren bis zur Einschulung werden a) ganztags (Betreuungszeit über 45 Stunden), b) 35 bis 45 Stunden, c) 25 bis 35 Stunden, d) halbtags (bis 25 Stunden) in Anspruch genommen und zwar aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahrgangsstufen? Die Antwort zu dieser Frage ist in den als Anlagen B36a bis B36d angefügten Auswertungen des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 37. Wie verteilt sich das Platzangebot für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung auf die Ge- bietskörperschaften in Hessen und welche Versorgungsquoten ergeben sich daraus? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 38 – Hessischer Städtetag Frage 38. Wie hoch ist die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung in den einzelnen hessischen Gebietskörperschaften und welche Betreuungsquoten er- geben sich daraus? Auf die Antwort zu Frage 32 bzw. die Anlage B32 wird verwiesen. Weiterhin wird die Antwort zu dieser Frage in der als Anlage B38 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 39. Wie hoch ist die jeweilige Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung in den hessischen Gebietskörperschaften und welche Betreuungsquoten ergeben sich daraus? Die Antwort zu dieser Frage ist in der als Anlage B39 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 40. In welchen hessischen Gebietskörperschaften gibt es nach Kenntnis der Landesregierung weiteren Ausbaubedarf bei Betreuungsangeboten für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 39 – Hessischer Städtetag",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 9 Hessischer Landkreistag: „Zunächst verweisen wir auf die Ausführungen des Main-Taunus-Kreises zu Frage 31, nach de- nen die Versorgungsquote zwar die zur Verfügung stehenden Plätze erfasst, nicht jedoch not- wendige Gruppenreduzierungen, z.B. bei lntegrationsmaßnahmen, berücksichtigt. Die Betreu- ungsquote dürfte daher regelhaft von der Versorgungsquote abweichen. Demzufolge ergibt sich auch in nahezu keinem Landkreis ein Überangebot bzw. wenn, dann beschränkt auf einzelne wenige Kommunen. Dies kann sich jedoch im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mitunter als hilfreich erweisen, s. dazu die Angaben des Landkreises Offenbach zu Frage 42. Ungeachtet dieser Unterscheidung sind die Gebietskörperschaften in den Blick zu nehmen, in denen bereits die Versorgungsquote (deutlich) unter 100 % liegt. Unter einer 90-prozentigen Versorgung liegen in diesem Alterssektor nur die Landkreise Darmstadt-Dieburg und Rheingau- Taunus.“ Frage 41. Wie stellt sich dies für die einzelnen Gebietskörperschaften bei Ganztagsangeboten dar? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 40 – Hessischer Städtetag Frage 42. In welchen Gebietskörperschaften gibt es ein Überangebot an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 41 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 42 – Hessischer Landkreistag Frage 43. Wie stellt sich die durchschnittliche Gruppengröße bei Betreuungsangeboten für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung dar und zwar aufgeschlüsselt auf Träger (kommunal, frei- gemeinnützig, privat) und die einzelnen Gebietskörperschaften? Auf die Antwort zu Frage 18 bzw. die Anlagen A18 wird verwiesen. Frage 44. Sieht die Landesregierung für Hessen insgesamt einen weiteren Ausbaubedarf an Plätzen für Kin- der über drei Jahren bis zur Einschulung? Frage 45. In welchem Umfang müssen nach Ansicht der Landesregierung die Betreuungsangebote hinsicht- lich des Betreuungsumfangs ausgebaut werden? Die Fragen 44 und 45 werden wegen dem Sachzusammenhang gemeinsam wie folgt beantwor- tet: Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 43 – Hessischer Städtetag Hessischer Landkreistag: „Wir verweisen auf die Antwort zu Frage 40.“ Die Hessische Landesregierung ist der Auffassung, dass nur vor Ort entsprechend den jeweili- gen örtlichen Strukturen entschieden werden kann, durch wen und mit welcher Konzeption eine KiTa betrieben wird und welche Angebotsstruktur, auch hinsichtlich Öffnungszeiten und Be- treuungsmodulen, die Eltern wünschen. Frage 46. Welche Regionen haben den größten Ausbaubedarf? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 44 – Hessischer Städtetag Hessischer Landkreistag – „Wir verweisen auf die Antwort zu Frage 40.“ Frage 47. Wie viele Kindertagespflegepersonen sind in Hessen tätig und wie viele Kinder unter drei Jahren werden von diesen betreut? (bitte aufschlüsseln nach männlich, weiblich, divers)? Auf die Antwort zu Frage 25 bzw. die Anlage A25 wird verwiesen. Frage 48. Welche Erkenntnisse über die Qualifikationen der Kindertagespflegepersonen liegen der Landes- regierung vor? Auf die Antwort zu Frage 26 bzw. die Anlage A26 wird verwiesen.",
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"content": "10 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Frage 49. Wie viele der Kindertagespflegepersonen betreuen die Kinder in der eigenen Wohnung und wie viele sind in anderen Räumen ggf. auch in Gemeinschaften tätig? Auf die Antwort zu Frage 27 bzw. die Anlage A27 wird verwiesen. Frage 50. Wie haben sich die Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren, die von Kindertagespflegeper- sonen angeboten werden, in den letzten zehn Jahren verändert? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 45 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 46 – Hessischer Landkreistag Frage 51. Welche Landkreise unterstützen in welcher Art und Weise die Kinderbetreuung durch Kinderta- gespflegepersonen? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 47 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 48 – Hessischer Landkreistag C. Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler Frage 52. Welche Grundschulen oder eine Förderschule mit Grundstufe bieten a) Ganztagsprofil 1, b) Ganztagsprofil 2, c) Ganztagsprofil 3 an? Im Schuljahr 2019/2020 bieten insgesamt 398 Grundschulen und verbundene Grundschulen so- wie Förderschulen Profil 1, 79 Schulen Profil 2 an und 78 Schulen Profil 3 an. Frage 53. Wie viele Grundschulen oder Förderschulen mit Grundstufe bieten unterschiedliche Modelle für verschiedene Jahrgänge innerhalb einer Schule an und worin unterscheiden sich diese hinsichtlich Umfang und Kooperationspartner? Keine. In Hessen bieten Grundschulen oder Grundstufen von Förderschulen im aktuellen Schul- jahr 2019/2020 keine unterschiedlichen Modelle an. Die Grundschulen oder Grundstufen von Förderschulen bieten entweder Profil 1, Profil 2, Profil 3 oder den Pakt für den Nachmittag für die Jahrgänge innerhalb einer Schule an. Frage 54. In wie vielen von diesen Schulen ist gewährleistet, dass die Betreuungsangebote die ersten vier Jahre umfassen und wo gibt es auch welchen Gründen Abweichungen? (bitte aufgelistet nach Standort, Platzkapazitäten in den einzelnen Jahrgängen und ggf. Auflistung der unterschiedliche Träger in den einzelnen Jahrgängen) Die Ganztagsangebote des Landes umfassen in den Grundschulen, Grundstufen von Förderschu- len und verbundenen Grundschulen die ersten vier Jahre. Den Schulen wird zur Umsetzung des jeweiligen Ganztagsprofils eine Entwicklungszeit von zwei Jahren eingeräumt. Eine schrittweise Umsetzung, die die Bedarfe einzelner Jahrgänge oder Klassen berücksichtigt, kann von den Schulen vorgenommen werden. Eine systematisierte Erfassung der jeweiligen jahrgangsorien- tierten Umsetzungsschritte an Schulen wird vom Kultusministerium nicht vorgenommen. Frage 55. Wie viele Schulen bieten Ganztagsangebote in Mischformen also Angebote, die in Kooperation mit außerschulischen Trägern umgesetzt werden an (bitte aufgegliedert nach Standort, Profil und Kooperationspartner)? Frage 56. Wie viele Schulen nehmen derzeit an dem Pakt für den Nachmittag teil? Die Fragen 55 und 56 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beant- wortet. Der Pakt für den Nachmittag wird im Sinne der in Frage 55 angesprochenen Mischform ver- standen. Im Pakt für den Nachmittag schließt das Land Hessen mit dem Schulträger eine Ko- operationsvereinbarung ab, die die Zusammenarbeit zwischen beiden Kooperationspartnern, dem Land und den Schulträgern regelt. Im Schuljahr 2019/2020 nehmen 253 Grundschulen, verbundene Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen am Pakt für den Nachmittag teil. Darüber hinaus werden an einer Vielzahl von Schulen die Ganztagsangebote des Landes durch kommunale Betreuungsangebote ergänzt. Eine Übersicht dazu, welche Landesangebote durch kommunale Angebote in den Profilen außerhalb des Pakts für den Nachmittag ergänzt werden, liegt den Schulträgern vor. Die Schulträger müssen die Daten zu Ergänzungsangeboten nicht dem Hessischen Kultusministerium anzeigen.",
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"number": 11,
"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 11 Frage 57. Gibt es bereits Erkenntnisse, wie viele Schulen zum Schuljahr 2019/20 hinzukommen werden? (bitte mit Standortangabe und Angebotsform) Im Schuljahr 2019/2020 nehmen weitere 45 Schulen am Pakt für den Nachmittag teil. Auf An- lage C57-1 wird verwiesen. Im Schuljahr 2019/2020 werden weitere 19 Schulen neu in einem Ganztagsprofil arbeiten, davon 18 Schulen im Profil 1 und eine Schule im Profil 3. Auf Anlage C57-2 wird verwiesen. Frage 58. Wie haben sich die Standorte seit Einführung in welchem Umfang weiterentwickelt? Im Pilotschuljahr 2015/2016 sind sechs Schulträger mit 57 Schulen/Standorten im Pakt gestar- tet, im Schuljahr 2016/2017 haben 16 Schulträger mit 122 Schulen/Standorten am Pakt teilge- nommen. Im Schuljahr 2017/2018 setzen 21 Schulträger mit 167 Schulen/Standorten den Pakt um, im Schuljahr 2018/2019 nahmen 25 Schulträger mit insgesamt 208 Schulen/Standorten am Pakt für den Nachmittag teil, im Schuljahr 2019/2020 nehmen 26 Schulträger mit insgesamt 253 Schulen/Standorten am Pakt für den Nachmittag teil. An den Standorten hat sich im Schnitt der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler, die am Pakt für den Nachmittag teilnehmen, vom Schuljahr 2016/2017 bis zum Schuljahr 2019/2020 von 48 % auf nahezu 63 % gesteigert. Frage 59. Wie viele Schulen haben seitdem vom Pakt für den Nachmittag in ein anderes und wenn ja in welches Profil gewechselt? Seit Einführung des Pakts für den Nachmittag sind zwei Paktschulen vom Pakt für den Nachmit- tag in das Profil 3 gewechselt. Frage 60. Wie viele Schulen haben Abgabe der Anträge und der abgestimmten pädagogischen Konzepte von Schulen und Trägern durch die Schulträger an das HKM für das Schuljahr 2019/2020 ihr Interes- se am Pakt für den Nachmittag übermittelt? (bitte unter Angabe Schulträger und ggf. Kooperati- onspartner) Zum Schuljahr 2019/2020 wurden von 17 Schulträgern Anträge für insgesamt 45 Schulen zur Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag übermittelt. Die Angaben zu den jeweiligen Koope- rationspartnern der neuen Paktschulen liegen den Schulträgern vor. Auf die Anlage C57-1 wird verwiesen. Frage 61. Welche Vorgaben gibt es seitens der Landesregierung hinsichtlich der Konzepterstellung und des Genehmigungsverfahrens bei der Bewerbung der Schulen um eine Teilnahme bzw. einen Wechsel bei den Ganztagsangeboten am Nachmittag (Profile 1 und 2), Ganztagsschulen (Profil3) sowie Pakt für den Nachmittag bzw. Pakt für den Ganztag a) innerhalb der Schule, b) auf Ebene des Schulträgers? Frage 62. In welcher Art und Weise müssen bereits beteiligte oder geplante Kooperationspartner bei der Konzepterstellung sowie Beschlussfassung über Angebotswechsel und -erweiterungen einbezogen werden? Die Fragen 61 und 62 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beant- wortet. Seitens der Hessischen Landesregierung werden in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schu- len in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz Verfahrensregeln zur Antragstellung bei Auf- nahme in ein ganztägiges Profil oder zum Wechsel in ein höheres Profil vorgegeben: Das Ganz- tagskonzept einer Schule ist an den konkreten Bedingungen des Standortes ausgerichtet und greift vorhandene und funktionierende Kooperationen in sozialräumlichen Zusammenhängen auf. Die Kooperation folgt dem Leitgedanken, Bildungsprozesse im sozialen Raum zu gestalten und Teilhabe zu gewährleisten. Es ist sicherzustellen, dass verbindliche Vereinbarungen zu Pla- nungsstandards und Kooperationsformen getroffen und berücksichtigt werden. Die schulischen Gremien, die Staatlichen Schulämter, die Schulträger und die Jugendhilfe sowie die Ser- viceagentur „Ganztägig lernen“ Hessen sollen frühzeitig in die Konzeptentwicklung eingebun- den werden. Die Schulen legen das Ganztagskonzept auf der Grundlage der Qualitätskriterien dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt vor. Die Schulleitung beantragt beim Träger der Schule die Einrichtung eines ganztägigen Angebotes sowie die Aufnahme in das jeweilige Profil auf der Grundlage ihres Schulprogramms mit der Begründung und geplanten Verwendung der zusätzlich benötigten Ressourcen. Die Schule weist die in den Antragsvoraussetzungen des Qualitätsrahmens für die Profile ganztägig arbeitender Schulen niedergelegten Anforderungen nach. Bestandteile des Antrages sind das schulische pä- dagogische Ganztagskonzept und der Nachweis der aktuellen Gremienbeschlüsse bzw. die Betei- ligung der schulischen Gremien. Der Schulträger beantragt beim Hessischen Kultusministerium die Zustimmung zur Einrichtung von ganztägig arbeitenden Schulen sowie den Wechsel der Schulen zwischen den Profilen auf",
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"number": 12,
"content": "12 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 der Grundlage der jeweiligen Kriterien des Qualitätsrahmens, der in acht Bereichen Kriterien zur Umsetzung des jeweiligen Profils vorgibt. Der Antrag muss aussagekräftige Angaben über die notwendigen sächlichen und räumlichen Voraussetzungen sowie über die personelle Unter- stützung durch den Schulträger enthalten. Dem Antrag des Schulträgers ist eine Stellungnahme des zuständigen Staatlichen Schulamtes beizufügen. Das Hessische Kultusministerium entscheidet über die Genehmigung nach den Bestimmungen der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen sowie den Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers. Frage 63. Wie viele Schülerinnen und Schüler sollen jeweils an den Standorten von dem Angebot profitie- ren? Das Land macht keine Sollvorgaben hinsichtlich der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, sondern setzt auf einen bedarfsorientierten freiwilligen Ausbau von ganztägigen Angeboten, der die Bedarfe der Schulgemeinden und Familien aufnimmt und das ganztägige Bildungs- und Be- treuungsangebot daran ausrichtet. Im Schuljahr 2018/2019 hat die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen mit einem Ganztagsprofil 436.493 betragen. Frage 64. Gibt es bereits Erkenntnisse wie viele Schulen zum Schuljahr 2019/20 hinzukommen werden? (bitte mit Standortangabe und Angebotsform) Auf die Anlagen C57-1 und C57-2 wird verwiesen. Frage 65. Welche Ergebnisse sind der Landesregierung hinsichtlich der externen Evaluierung des Pakts für den Nachmittag durch die Universität Kassel bekannt und welche Schlussfolgerungen werden da- rauf gezogen? Die externe Evaluation des Pakts für den Nachmittag erfolgt durch die Universität Kassel. Am Ende des ersten Quartals 2020 wird dem Hessischen Kultusministerium ein abschließender Be- richt übersandt werden. Frage 66. Wie viele Schulen bieten für Kinder, die Vorklassen besuchen, eine Nachmittagsbetreuung an? Im Schuljahr 2018/2019 gab es 187 öffentliche Schulen mit einem Ganztagsprofil des Landes, an denen Kinder in Vorklassen beschult wurden. Wie viele Schulen mit Vorklassen zusätzlich ein kommunales Betreuungsangebot vorhalten, muss von den Trägern nicht gemeldet werden. Frage 67. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit und Möglichkeit, auch diese Kinder in den Pakt für den Nachmittag zu integrieren? Bei der Entwicklung des Pakts für den Nachmittag wurde die Möglichkeit geschaffen, die Vor- klassenkinder in den Pakt für den Nachmittag zu integrieren. In die Berechnung der landesseiti- gen Ressource zur Umsetzung des Pakts für den Nachmittag fließen die Vorklassenkinder in voller Berechnungshöhe ein. Die Voraussetzung für die Integration in den Pakt für den Nach- mittag ist die Anmeldung durch die Eltern. Frage 68. Wie viele Grundschulen und in welchem Umfang bieten eine Ferienbetreuung an? (bitte mit Standortangabe, zeitlicher Umfang und ggf. Kooperationspartner) Informationen zu Ferienangeboten liegen dem Hessischen Kultusministerium im Rahmen der Umsetzung des Pakts für den Nachmittag vor: Im Schuljahr 2018/2019 boten 184 von 208 Pakt- schulen nach den vorliegenden Rückmeldungen der Schulen eine Ferienbetreuung an. Die Zu- ständigkeit für die Ferienbetreuung im Pakt für den Nachmittag liegt nach § 1 der Kooperati- onsvereinbarung zwischen dem Land und dem jeweiligen Schulträger im Pakt für den Nachmit- tag beim Schulträger. Das Wissen über die jeweils in den Ferien abzudeckenden Bedarfe sowie die Kenntnis, welche Träger vor Ort in die Sicherstellung der Ferienbetreuung eingebunden sind, liegt bei den Schulträgern. Frage 69. Welchen Zeitplan und welches Maßnahmenpaket möchte die Landesregierung auf den Weg brin- gen, um mit Blick auf den auf Bundesebene geplanten Rechtsanspruch auf die Betreuung von Grundschulkinder eine Bildungs- und Betreuungsgarantie von 7.30 bis 17.00 Uhr in Hessen zu realisieren? Derzeit finden auf der Ebene von Bund-Länder-Gesprächen die Beratungen zur Umsetzung des laut Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages geplanten Rechtsanspruches auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter statt. Ziel der derzeitigen Absprachen sind Vereinbarungen zu den Bedarfen, die bis 2025 anzuneh- men sind, zum zeitlichen Umfang der Angebote, zu den voraussichtlichen Betriebs- und Investi- tionskosten und zu einer gemeinsamen Vorgehensweise der Länder unter Berücksichtigung der jeweiligen etablierten und bewährten Länderstrategien zum quantitativen wie qualitativen Aus- bau ganztägiger Angebote.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 13 Frage 70. Mit welchen zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen rechnet die Landesregierung, wenn eine bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsgarantie umgesetzt werden soll? Zur Frage der erforderlichen zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen, wenn eine bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsgarantie umgesetzt werden soll, werden derzeit Ge- spräche zwischen den Ländern und mit den beteiligten Bundesministerien geführt. Frage 71. Wird die Landesregierung eine flächendeckende Betreuung an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr auch dann gewährleisten und finanzieren, wenn seitens der Kommunen nicht die finanziellen Mittel und notwendigen Ressourcen für eine Bildungs- und Betreuungsangebot von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung gestellt werden? Aufgrund der noch stattfindenden Verhandlungen und Gespräche auf Ebene der Länder sowie zwischen Bund und Ländern können zum aktuellen Zeitpunkt keine validen und verlässlichen Aussagen getroffen werden. Frage 72. Welcher Zeitplan und welches Maßnahmenpaket soll zur Weiterentwicklung des Pakts für den Nachmittag zum Pakt für den Ganztag auf den Weg gebracht werden? Bis Ende 2024 werden zur Weiterentwicklung des Pakts für den Nachmittag folgende zeitliche Schritte und Maßnahmen auf den Weg gebracht: Der Pakt für den Nachmittag wird als erfolgreiches Kooperationsmodell zwischen dem Land und den Schulträgern quantitativ und qualitativ ausgebaut. Es wird den sieben bisher noch nicht am Pakt für den Nachmittag teilnehmenden Schulträgern auch zukünftig die Möglichkeit gege- ben, am Pakt für den Nachmittag teilzunehmen. Die 26 bereits am Pakt für den Nachmittag teilnehmenden Schulträger können wie bisher weitere Schulen zur Teilnahme am Pakt für den Nachmittag vorschlagen. Das Land stellt für den Ausbau die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung. Insbesondere die im Koalitionsvertrag verankerte Möglichkeit, im Pakt für den Ganztag in einem teilgebundenen Modell zu arbeiten, wird fachlich vom Hessischen Kultusministerium vorbereitet, begleitet und evaluiert, um ein tragfähiges Modell der Teilgebundenheit für die Paktschulen, die diese Ange- botsform wünschen, zu entwickeln. Frage 73. Wie viele zusätzliche Stellen und finanzielle Mittel werden zur Realisierung bzw. Weiterentwick- lung noch benötigt? Es werden schuljährliche Kontingente in Höhe von 200 Stellen für die weitere Implementierung des Pakts für den Ganztag benötigt. Frage 74. Ab wann wird die Teilnahme am Pakt für Ganztag Voraussetzung für Schulen zum Wechsel in Profil 3? Hierzu wird es seitens des Hessischen Kultusministeriums in der laufenden Legislaturperiode eine Übergangslösung geben. Frage 75. Auf welchem Wege und durch wen prognostiziert die Landesregierung den Bedarf und die Nach- frage der Eltern hinsichtlich derartiger Angebote und wie erfolgt ein Abgleich mit den Anträgen bzw. Meldungen aus den Schulträgerbezirken? Der Bedarf und die Nachfrage der Eltern hinsichtlich Profil 3 zeigen sich in den jährlichen An- trägen bzw. Meldungen aus den Schulträgerbezirken. Der Bedarf und die Nachfrage der Eltern hinsichtlich des Pakts für den Nachmittag zeigen sich in den jährlich zu meldenden Teilnehmer- zahlen. Frage 76. Wie hoch ist prozentual der Bedarf an Betreuungsangeboten an den hessischen Grundschulen und Förderschulen mit Grundstufe (aufgelistet nach Standorten)? VonSeiten des Hessischen Kultusministeriums werden keine systematischen Bedarfsabfragen zum prozentualen Betreuungsbedarf an den hessischen Grundschulen und Förderschulen mit Grundstufen erhoben. Frage 77. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, inwieweit der Bedarf abgedeckt werden kann und wie viele zusätzliche Angebote notwendig wären, um den Bedürfnissen gerecht zu werden? Die jährlich anwachsenden zusätzlichen Bedarfe spiegeln sich in den vorgelegten Anträgen der Schulen und Schulträger wider. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 58 und 63 verwiesen. Frage 78. Welchen Zeitplan und Maßnahmenkatalog verfolgt die Landesregierung, um den Pakt für den Nachmittag gemeinsam mit den Kommunen, Schulen, Vereinen und Kirchen auf den Weg zu bringen? Auf die Antwort zu Frage 72 wird verwiesen.",
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"number": 14,
"content": "14 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Frage 79. Von welchem finanziellen Mehrbedarf und welchem Mehrbedarf an Stellen geht die Landesregie- rung für die Realisierung ihrer Zielsetzung aus, alle Grundschulen auf freiwilliger Basis in das Ganztagsschulprogramm des Landes aufzunehmen und an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr ein Betreuungsangebot im Rahmen des \"Pakts für den Ganztag\" zu realisieren (aufgeschlüs- selt nach finanziellen Mehrbedarf für die Aufnahme in das Ganztagsschulprogramm, dem Betreu- ungsangebot und insgesamt) und in welcher Höhe prognostiziert die Landesregierung in ihrer der- zeitigen Planung die Beteiligungskosten der Kommunen? Zu den finanziellen Mehrbedarfen des Landes wird auf die Antwort zu Frage 73 verwiesen. Die Beteiligungskosten der Kommunen ergeben sich aus § 1 Abs. 1 der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und dem Schulträger im Pakt für den Nachmittag. Demgemäß leis- tet das Land seinen Beitrag rechnerisch für fünf Tage in der Woche bis 14.30 Uhr. Der Schul- träger leistet seinen Beitrag rechnerisch für den Zeitraum von 14.30 bis 17.00 Uhr und in den Schulferien. Frage 80. Wird die Landesregierung eine flächendeckende Betreuung an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr auch dann bereitstellen, wenn seitens der Kommunen nicht die finanziellen Mittel und not- wendigen Ressourcen für eine Betreuung von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung gestellt werden? Auf die Antwort zu Frage 71 wird verwiesen. Frage 81. Welche Kriterien sollten nach Auffassung der Landesregierung einem pädagogisch sinnvollen und qualitativ hochwertigen Betreuungsangebot zugrunde liegen und welche beruflichen Qualifikatio- nen werden an das betreuende Personal gestellt? Die Kriterien für ein pädagogisch sinnvolles und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot sind in acht Qualitätsbereichen im Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen vorgegeben. Die Qualitätsbereiche sind gemäß der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen formuliert und geben zu folgenden Bereichen Orientierung einer prozessgeleiteten Weiterent- wicklung ganztägiger Profile in Hessen: Steuerung der Schule, Unterricht und Angebote, Schulkultur, Lern- und Aufgabenkultur, Kooperation, Partizipation von Schülerinnen, Schülern und Eltern, Schulzeit und Rhythmisierung, Raum- und Ausstattungskonzept sowie Pausen- und Mittagskonzept. Die Personalstruktur ganztägig arbeitender Schulen setzt sich aus unterschiedlichen Berufsgrup- pen des Landes, des Schulträgers sowie freier Träger zusammen: Lehrkräfte, schulpädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie weiteres päda- gogisch tätiges Personal, das Ganztagsangebote oder zusätzliche Angebote an ganztägig arbei- tenden Schulen durchführt. Frage 82. Sollen die schulischen Angebote und die Betreuungsangebote am Nachmittag miteinander ver- zahnt werden, um die die Förderung der Schülerinnen und Schülern von Anfang an nach einem einheitlichen Konzept zu gewährleisten? Eine Verzahnung der schulischen Angebote und der Betreuungsangebote zur Förderung der Schülerinnen und Schüler wird von der Landesregierung gewünscht. Im Qualitätsrahmen für ganztägig arbeitende Schulen werden im Qualitätsbereich Schulzeit und Rhythmisierung die Verzahnungs- und Rhythmisierungsschritte des gesamten Schultages in den Blick genommen. Angepasst an das jeweilige Profil werden die Kriterien einer Verzahnung und Rhythmisierung von Unterricht und ganztägigen Angeboten in sukzessiv sich ergänzenden Schritten zur Orien- tierung der Schulen formuliert. Der jeweilige Status der Umsetzung der Verzahnungsschritte ist bei Antragstellung einer Schule auf Aufnahme in ein Landesprogramm nachzuweisen. Darüber hinaus stehen die Modul- und Unterstützungsangebote zum Bildungs- und Erziehungs- plan für Kinder von null bis zehn Jahren in Hessen (BEP) allen Einrichtungen im Elementar- und Primarbereich, den Grundschulen, den pädagogischen Fach- und Lehrkräften, den Personen mit angebotsspezifischer Sachkunde im Pakt für den Nachmittag sowie den Betreuungskräften im Tandem mit den Lehrkräften zur Verfügung. Die Fortbildungsangebote unterstützen und be- gleiten die Arbeit der Fach- und Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten im Elementar- und Pri- marbereich im Sinne des BEP – dieser stellt eine gemeinsame Grundlage dar, auf der die jewei- ligen Angebote vor Ort ausgestaltet werden sollen. Dabei wird stets sichergestellt, dass die Er- gebnisse der gemeinsamen Fortbildung für das gesamte multiprofessionelle Team nutzbar sind und in die weitere Arbeit der Schulen vor Ort einfließen, sodass eine Verzahnung der pädagogi- schen und inhaltlichen Angebote möglich wird. Frage 83. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um ein qualitativ und pädagogisch hochwertiges Bildung- und Betreuungsangebot sicherzustellen, in dem eine Hausaufgabenbetreu- ung integriert ist, die es ermöglicht, dass die Kinder und Jugendliche mit fertigen Hausaufgaben nach Hause gehen und so am Nachmittag Freizeit für Vereine, ehrenamtliches Engagement oder Entspannung haben? Die Landesregierung hat in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen geregelt, dass zu den Voraussetzungen für die Aufnahme in das Landesprogramm oder den Pakt für den Nach-",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 15 mittag sowie die weitere Entwicklung zur Ganztagsschule oder Schule mit Ganztagsangeboten eine (Haus-)Aufgabenhilfe und -betreuung oder eine angeleitete Übungs- und Lernzeit gehört. Entwicklungsprozesse ganztägig arbeitender Schulen zur Einrichtung von Lernzeiten werden vonseiten der Landesregierung im Rahmen der etablierten und bewährten Beratungs- und Unter- stützungsstrukturen durch die Staatlichen Schulämter und die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Hessen begleitet. Frage 84. Wie viele weiterführende Schulen bieten ein Ganztagsangebot an? (bitte unter Angabe des Stan- dortes, Profil und ggf. Kooperationspartner) 596 weiterführende Schulen bieten im Schuljahr 2019/2020 ein Ganztagsangebot (Profil 1, Pro- fil 2, Profil 3) an. Die Angaben zu den Kooperationspartnern liegen den Schulträgern vor. Die Schulträger sind gegenüber dem Hessischen Kultusministerium nicht meldepflichtig, welche Kooperationspartner im Rahmen des Ganztagesangebots ausgewählt werden. Auf Anlage C84 wird verwiesen. Frage 85. In welcher Höhe werden für die Teilnahme an Bildungs- und Betreuungsangeboten im Rahmen des \"Pakts für den Nachmittag\" Elternentgelte erhoben und in welchem Maße wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass der Schulträger die Befugnis zur Erhebung von Elternent- gelten an Dritte (freie Träger oder eine Eigengesellschaft) überträgt? (bitte unter Standortangabe, Höhe und Träger) Für die Teilnahme an Bildungs- und Betreuungsangeboten im Rahmen des Pakts für den Nach- mittag wurden im Schuljahr 2018/2019 Elternentgelte maximal bis zu 170 Euro erhoben - El- ternentgelte für Ferienbetreuung sind in dieser Angabe nicht berücksichtigt. Zu den Fragen, in welchem Maße und an welchen Standorten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass der Schulträger die Befugnis zur Erhebung von Elternentgelten an Dritte (Träger) überträgt, liegen dem Hessischen Kultusministerium keine zentral erfassten Informati- onen vor. D. Personalbedarf und Fachkräfteentwicklung Frage 86. Wie viele Personen sind in hessischen Kindertagesstätten derzeit für die Betreuung von Kindern eingesetzt a) bei Kindern unter drei Jahren, b) bei Kindern über drei Jahren bis Schuleintritt? Frage 87. Wie viele Stellen ergibt dies in Vollzeitäquivalenten insgesamt? Frage 88. Wie viele der Beschäftigten sind weiblich, männlich und divers und zwar in absoluten Zahlen und in Prozent? Die Fragen 86, 87 und 88 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beant- wortet: Die in der nachfolgenden Tabelle gemachten Angaben beziehen sich auf das Pädagogische, Lei- tungs- und Verwaltungspersonal (Fachkräfte) am 1. März 2018 in Tageseinrichtungen. Siehe Anlage, Tabelle 49 Frage 89. Wie verteilen sich das pädagogische und leitende Personal in Kindertageseinrichtungen und in den schulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten nach Altersgruppen? (bitte aufgelistet nach U3- Bereich, Ü3-Bereich, Bildungs- und Betreuungsangebote im Schulalter) Eine Differenzierung des pädagogischen und leitenden Personals in Kindertageseinrichtungen ist auf der Grundlage der Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes wie folgt möglich: Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal differenziert Nach Altersgruppen in Tageseinrichtungen Altersgruppen Anzahl des tätigen Personals 0 bis 3 Jahren 2.503 2 bis 8 Jahren (ohne Schulkinder) 12.740 5 bis14 Jahren (nur Schulkinder) 1.372 Kinder aller Altersgruppen 34.112 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt Hinweis: Die Jugendhilfestatistik macht deutlich, dass die überwiegende Mehrzahl des pädagogischen und leitend tätigen Personals in Kindertageseinrichtungen in Kindergruppen beschäftigt ist, die alle Altersgruppen umfassen. Eine trennscharfe Differenzierung in die Bereiche U3 und Ü3 ist somit nicht möglich.",
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"content": "16 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Zum pädagogischen und leitenden Personal in den schulischen Bildungs- und Betreuungsange- boten können vonseiten des Hessischen Kultusministeriums keine Angaben gemacht werden. Frage 90. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) sind dies aufgeteilt auf Trägergruppen (kommunal, freigemeinnützig, privat) und die einzelnen Gebietskör- perschaften? Die in der nachfolgenden Tabelle gemachten Angaben beziehen sich auf das Pädagogische, Lei- tungs- und Verwaltungspersonal (Fachkräfte) am 1. März 2018 in Tageseinrichtungen. Siehe Anlage, Tabelle 50 Die Anzahl und die Aufteilung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Trägergruppen und Gebietskörperschaften sind gegenüber dem Hessischen Kultusministerium nicht anzeigepflichtig. Frage 91. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind rechnerisch nach HKJGB für die vorhandenen Plätze zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren, von Kinder über drei Jahren und von Kin- dern ab Schuleintritt in Hessen erforderlich? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 51 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 52 – Hessischer Landkreistag Frage 92. Wie hoch ist ggf. die Differenz zwischen dem rechnerischen und dem tatsächlichen Bedarf in den einzelnen Bereichen? (bitte unter Standortangabe, Höhe und Träger) Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 53 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 54 – Hessischer Landkreistag Frage 93. Wie viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den einzelnen Kommunen und Schulbe- zirken, unterteilt nach U3-Bereich, Ü3-Bereich, Bildungs- und Betreuungsangeboten in Schulen - bitte getrennt nach Ganztagsangeboten Profil 1 bis 3, Pakt für den Nachmittag -, a) einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einem einschlägigen Studiengang der früh- kindlichen Pädagogik, b) einen Fachschulabschluss, c) einen Abschluss als Kinderpflegekraft oder als Sozialassistentin/Sozialassistent, d) einen anderen gem. § 25b HKJGB anerkannten Abschluss, e) keinen fachlichen Abschluss? Frage 94. Welche Anteile an der Gesamtzahl der Beschäftigten ergeben sich daraus für die Positionen a bis e? (bitte unterteilt nach U3-Bereich, Ü3-Bereich, Bildungs- und Betreuungsangebote in Schulen bitte getrennt nach Ganztagsangebote Profil 1 bis 3, Pakt für den Nachmittag)? Die Fragen 93 und 94 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beant- wortet. Entsprechende Angaben, aufgeschlüsselt nach U3- und Ü3-Bereich, liegen dem Hessischen Sta- tistischen Landesamt nicht vor. Für die Kindertagesbetreuung insgesamt weisen die in Anlage D93 und D94 angefügten Aus- wertungen des Hessischen Statistischen Landesamtes zum Pädagogischen, Leitungs- und Ver- waltungspersonal am 1. März 2018 die entsprechenden Angaben aus. Ergänzend ist für den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Kultusministeriums festzustellen: Zur Beantwortung der Fragen müssten in Bezug auf die schulischen Angebote alle Träger über die Kommunalen Spitzenverbände abgefragt werden. Zur Vermeidung erhöhten Verwaltungs- aufwands wurde auf eine Abfrage verzichtet. Frage 95. Wie stellt sich die Personalaufteilung nach Frage 4 aufgeschlüsselt für die einzelnen Trägergrup- pen und die hessischen Gebietskörperschaften dar (bitte mit Quoten angeben)? Ein Bezug zur Frage 4 ist nicht herzustellen. Jedoch lässt sich ein solcher zu den Fragen 93 und 94 herstellen. Dieser lässt sich wie folgt darstellen: Die in den Anlagen D94, D95-1 und D95-2 angefügten Auswertungen des Hessischen Statisti- schen Landesamtes zum Pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungspersonal am 1. März 2018 in Tageseinrichtungen weisen die entsprechenden Angaben aus.",
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"number": 17,
"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 17 Ergänzend ist für den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Kultusministeriums festzustellen: In Frage 4 ist von Personalaufteilung nicht die Rede. Frage 95 ist daher unverständlich und lässt sich nicht eindeutig beantworten. Frage 96. Welche weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.B. für Essenszubereitung und -ausgabe) sind insgesamt in den Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und bei schulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen tätig, unterteilt nach a) bei Kindern unter drei Jahren, b) bei Kindern über drei Jahren bis Schuleintritt, c) bei Kindern nach dem Schuleintritt? Frage 97. Welche Qualifikationen haben diese jeweils und wofür werden sie eingesetzt? Die Fragen 96 und 97 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die gefragten Angaben liegen den jeweiligen Schulträgern vor und müssten über die Kommuna- len Spitzenverbände abgefragt werden. Von einer Abfrage wurde zur Vermeidung eines erhöh- ten Verwaltungsaufwands abgesehen. Frage 98. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer im Beruf bei Fachkräften in der Betreuung von Kindern in Hessen unterteilt nach a) bei Kindern unter drei Jahren, b) bei Kindern über drei Jahren bis Schuleintritt, c) bei Kinder nach dem Schuleintritt? Angaben zur durchschnittlichen Verweildauer im Beruf bei Fachkräften in der Kindertagesbe- treuung liegen der Landesregierung nicht vor. Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2019 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) gibt Hinweise auf eine mittlere Betriebszugehörigkeit in der Frühen Bildung von durchschnittlich 10,3 Jahren. Auch die Quote der Berufswechsler weist nach Angaben des WiFF auf einen verhältnismäßig stabilen Teilarbeitsmarkt mit einer geringeren inneren Dyna- mik hin. Vergleiche: https://www.fachkraeftebarometer.de/fileadmin/Redaktion/Publikation_FKB2019/Fachkraefteba rometer_Fruehe_Bildung_2019_web.pdf). Frage 99. Wie hoch ist die Teilzeitquote bei Fachkräften zur Betreuung von Kindern in Hessen (differen- ziert nach Beschäftigungsverhältnissen bis 19,25 und 19,25 bis 38 Wochenstunden) und unterteilt nach a) bei Kindern unter drei Jahren, b) bei Kindern über drei Jahren bis Schuleintritt? Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass über die Hälfte des Personals in Tageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege in Hessen in einer Teilzeitbeschäftigung von unter 21 Wochenstunden tätig ist (55,5 %). 44,5 % der Fachkräfte gehen einer Teilzeitbeschäftigung von 32 und mehr Wochenstunden nach. Personal nach Teilzeitbeschäftigung Wochenstunden absolut prozentual Insgesamt 50.727 100 % 38,5 h und mehr 16.355 32,2 % 32 h bis unter 38,5 h 6.228 12,3 % 21 h bis unter 32 h 15.952 31,5 % 10 bis unter 21 h 10.246 20,2 % Unter 10 h 1.946 3,8 % Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt Frage 100. Wie viele Fachkräfte sind befristet beschäftigt? Von insgesamt 50.727 Fachkräften sind 7.054 Personen befristet beschäftigt (Quelle: Statisti- sches Landesamt). Frage 101. Wie stellt sich der Fachkräftebedarf für die nächsten zehn Jahre zur Betreuung von Kindern in Hessen nach Ansicht der Landesregierung dar unterteilt nach a) bei Kindern unter drei Jahren, b) bei Kindern über drei Jahren bis Schuleintritt, c) bei Kinder nach dem Schuleintritt? Eine aktuelle landes- und regionenbezogene Studie zum Fachkräftebedarf in Kindertageseinrich- tungen in Hessen wurde 2018 beim Forschungsverbund TU Dortmund/DJI in Auftrag gegeben",
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"number": 18,
"content": "18 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 und befindet sich aktuell in der Durchführung. Ergebnisse liegen voraussichtlich im Frühjahr 2020 vor. Ergänzend wird zu Frage 101 c mitgeteilt: Im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche zu einem möglichen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter ab 2025 werden derzeit gemeinsame Überlegungen zum Fachkräftebedarf für die nächsten Jahre angestellt. In diesem Kontext werden verschiedene Modelle zu Betreuungsquoten und -zeiten ab- gewogen. Für die personelle Ausstattung der ganztägigen Betreuung in Schulen werden Lehrkräf- te, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher sowie weiteres pädago- gisch tätiges Personal vorgesehen. Frage 102. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um diesen Personalbedarf zu decken? Frage 103. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Teilzeitquote zu senken und die Verweildauer von Fachkräften im Beruf im Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu erhöhen? Die Fragen 102 und 103 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt be- antwortet: Die Landesregierung hat bereits in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Maßnahmen auf den steigenden Fachkräftebedarf in der Kindertagesbetreuung reagiert. So wurde im Jahr 2011 die Werbe- und Imagekampagne „Große Zukunft – kleine Helden“ ins Leben gerufen. Diese hat mit dazu beitragen können, dass sich die Zahl der Studierenden an den Fachschulen in der Folge mehr als verdoppelt hat (vgl. Frage 105). Dies war eine wichtige Voraussetzung für den gleich- zeitigen immensen Ausbau der Betreuungsangebote und macht auch deutlich, dass grundsätzlich eine hohe Nachfrage nach einer Ausbildung im Erzieherinnen- und Erzieherberuf und ein hohes Interesse an diesem Arbeitsfeld besteht. Abgesehen vom Ersatzbedarf durch Ruhestände bringen der erforderliche weitere Ausbau der Betreuungsangebote einschließlich des Grundschulbereichs, die angestiegene Geburtenrate und Zuzug durch Migration einen weiterhin steigenden Bedarf an Fachkräften mit sich. Zudem ergibt sich aus qualitativen Weiterentwicklungen der Kindertagesbetreuung ein zusätzlicher Fachkräftebedarf. Andere Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe sind ebenfalls zu beachten. Zudem konkurrieren unterschiedliche Berufsfelder um die Schul- und Hochschulabgängerinnen und -abgänger. Eine Bund-Länder-AG hat in den vergangenen Jahren systematisch fachliche und rechtliche Handlungsoptionen zur Fachkräftesicherung geprüft. In diesem Kontext wurden auch die Hand- lungsstrategien in den Bundesländern erhoben und ausgewertet. Die Ergebnisse sind in den 2018 veröffentlichten Bericht der Bund-Länder-AG eingegangen. Die Jugend- und Familienminister- konferenz hat mit einem Beschluss erste Ableitungen daraus vorgenommen. Die Umsetzung wird weiter durch die Bund-Länder-AG begleitet. Auf Landesebene wurde Anfang 2018 eine Unter-AG des LJHA begründet, in der Vertreterin- nen und Vertreter des HMSI, des HKM, des HMWK, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Fachschulen und Träger landesbezogene Ansätze zur Fachkräftegewinnung im Bereich der Kin- dertagesbetreuung in Hessen erörtern. Erste bereits umgesetzte Ergebnisse sind u.a. die Neuge- staltung einer Informationsplattform für den Erzieherinnen- und Erzieherberuf bzw. Berufe im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie die Konzipierung, Planung und Durchführung von In- formationsveranstaltungen für Berufsberaterinnen und -berater bei den Jobcentern und Ar- beitsagenturen. Es wurde in den Gesprächen zu dieser Thematik deutlich, dass vielfach Infor- mationsdefizite über die Vielfalt an Ausbildungswegen einschließlich der Möglichkeiten zur be- rufsbegleitenden Ausbildung und über Fördermöglichkeiten bestehen. Außerdem wurde die Er- stellung einer landes- und regionenbezogenen Fachkräfteanalyse beim Forschungsverbund TU Dortmund/DJI in Auftrag gegeben, um verbesserte Planungsdaten für das Land, die Kommunen und die freien Träger zu erhalten. Sowohl die Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene als auch der Koalitionsvertrag auf Landes- ebene haben weitere Ergebnisse dieser fortlaufenden Beratungen aufgegriffen und sehen neue umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung von Kommunen und freien Trägern bei der Fach- kräftesicherung vor. Seitens der Bundesregierung wird seit 2019 in Kooperation mit den Län- dern eine Fachkräfteoffensive umgesetzt. Gefördert werden u.a. der Ausbau vergüteter, praxis- integrierter Ausbildungen sowie die Freistellung von Praxisanleiterinnen und -leitern in den Ein- richtungen. An verschiedenen Fachschulen in Hessen wird das Modell der praxisintegrierten Ausbildung bereits seit einigen Jahren angeboten. Die Anzahl der Plätze wird statistisch nicht erfasst. Über das aktuelle Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ können 384 zusätzliche Plät- ze in diesem Ausbildungsmodell in Hessen, verteilt auf zwei Ausbildungsgänge, gefördert wer- den. Auf Landesebene ist ein zusätzliches „Erzieherpaket“ vorgesehen. Die Förderung praxisin- tegrierter Ausbildungen durch das Bundesprogramm soll in Hessen im Rahmen des Landespro- gramms Fachkräfteoffensive weiter ausgebaut werden. Geplant ist die finanzielle Förderung von",
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"number": 19,
"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 19 Trägern für jeweils mindestens 200 zusätzliche praxisintegrierte, dualisierte Ausbildungsplätze für die im Schuljahr 2020/2021 und 2021/2022 beginnende Ausbildung. Es können somit zu- sätzlich zu den bestehenden Plätzen und den durch das Bundesprogramm geförderten 384 Plät- zen mindestens 400 zusätzliche Plätze, verteilt auf zwei Ausbildungsjahrgänge, geschaffen wer- den. Insgesamt umfasste die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Sozi- alpädagogik in Hessen im Schuljahr 2017/2018 2.734 Personen (s. Anlage D 104). Perspekti- visch soll die Möglichkeit bestehen, das an einigen Standorten bereits vorhandene praxisinte- grierte Ausbildungsmodell landesweit neben dem vollschulischen Modell zu wählen. Zudem soll allen ausbildenden Kindertageseinrichtungen unabhängig von der Art der Ausbildung die Frei- stellung von Praxisanleitungen ermöglicht werden. Experten sehen insbesondere im Ausbau der vergüteten, praxisintegrierten Ausbildungen und der verbesserten Begleitung in Form der Pra- xisanleitung gute Chancen, neue Zielgruppen für das Berufsfeld zu gewinnen und die Qualität der Ausbildung zu erhöhen. Als übergreifender Rahmen dieses „Erzieherpakets“ ist eine neue Werbe- und Imagekampagne für das Berufsfeld Kinder- und Jugendhilfe in Planung. Die Personalbewirtschaftung in Kindertageseinrichtungen obliegt den Einrichtungsträgern. Vor diesem Hintergrund liegt die Verantwortung für die Personalentwicklung mit Blick auf die Teil- zeitquote und die Verweildauer im Beruf allein bei den öffentlichen und freien Trägern der Kin- dertageseinrichtungen. Die genannten Vorhaben und die vorgesehenen Maßnahmen zur Qualitätssteigerung in der Kin- dertagesbetreuung haben nicht zuletzt zum Ziel, Träger dabei zu unterstützen, die Arbeitsbedin- gungen in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Diese in erster Linie in Verantwortung der Träger zu schaffenden Voraussetzungen können auch Einfluss auf die Verweildauer von Fach- kräften im Arbeitsfeld oder deren Stundenanteil haben. Grundsätzlich weist das Hessische Kultusministerium auf die kommunale Zuständigkeit zur Per- sonal-Abdeckung in Betreuungsangeboten hin. Unabhängig davon hat das Land im Pakt für den Nachmittag eine Qualifizierungsreihe für Per- sonal ohne pädagogischen Abschluss entwickelt. Die Qualifizierungsreihe als Angebot für diese Teilgruppe des pädagogisch tätigen Personals zielt auf die Weiterentwicklung der Qualität von Bildungs- und Betreuungsangeboten im Pakt für den Nachmittag. Unter bestimmten Vorausset- zungen kann die Qualifizierungsreihe für vergleichbares Personal aus ganztägig arbeitenden Schulen der Profile 1, 2 und 3 geöffnet werden. Die Umsetzung der jeweiligen inhaltlichen Mo- dule findet dezentral in Verantwortung der Pakt-Schulträger auf der Grundlage von zentralen Rahmenvorgaben statt. Frage 104. Wie viele Ausbildungen für Kinderpflege und Sozialassistenz wurden in den letzten zehn Jahren in Hessen ausgebildet? Eine Ausbildung mit dem Abschluss „staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. „staatlich ge- prüfter Kinderpfleger“ existiert in Hessen nicht. In Anlage D104 werden die Absolventendaten der zweijährigen höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz (Abschluss: „staatlich geprüfte Sozialassistentin“ bzw. „staatlich geprüfter Sozi- alassistent“) ausgewiesen. Die Absolventenzahlen des Schwerpunktes „Sozialpädagogik“ der zweijährigen höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz sind nach der vorliegenden Statistik in den letzten Jahren gestiegen, bei gleichzeitig insgesamt zurückgehenden Zahlen im Schwer- punkt „Sozialpflege“. Frage 105. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher wurden in den letzten zehn Jahren in Hessen ausgebildet? (bitte aufgelistet nach Träger und nach Ausbildungsmodell) Anlage D104 gibt Auskunft zu den Absolventendaten der Fachschule für Sozialwesen, Fachrich- tung Sozialpädagogik, vormals Fachschule für Sozialpädagogik (Zahl der Anerkennungen als „staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. als „staatlich anerkannter Erzieher“). Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Absolventenzahlen bis einschließlich des Schuljahres 2015/2016 als nicht vollständig anzusehen sind. Zum Zeitpunkt der statistischen Er- fassung bis zum Erhebungsschuljahr 2015/2016 war ein Teil der Berufspraktika sowie der da- rauf jeweils folgenden Prüfungen noch nicht beendet, sodass die Zahl der durch die Statistik er- fassten staatlichen Anerkennungen generell zu niedrig liegt. Für das Schuljahr 2016/2017 wurde ein späterer Erhebungstermin gewählt, sodass neben verstärkten Plausibilisierungsprüfungen durch das Hessische Kultusministerium der Anstieg der Absolventenzahl insofern auf den späte- ren Termin zurückzuführen ist. Infolgedessen spiegelt die für das Schuljahr 2017/2018 aufge- führte Zahl der staatlichen Anerkennungen ein realistisches Bild wider.",
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"number": 20,
"content": "20 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Frage 106. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, welche Entwicklungen sich hinsichtlich der Differenzen bei den Anfänger- und Absolventenzahlen ergeben und wie lassen sich diese erklären? Differenzen zwischen Anfänger- und Absolventenzahlen sind in allen Schulformen, nicht nur in den beruflichen Schulformen, der Regelfall. Wie bei jedem schulischen Bildungsgang, jeder Ausbildung oder bei jedem Studium bricht auch ein Teil der Studierenden der Fachschule für Sozialwesen die Ausbildung ab bzw. beendet diese nicht erfolgreich. Dem Hessischen Kultusministerium liegen keine Hinweise über verstärkte Abbruchzahlen vor. Die Gründe für Abbrüche haben, wie bei vielen Ausbildungs- und Studiengängen, einen sehr heterogenen Charakter. Frage 107. Wie hoch ist nach Auffassung der Landesregierung der Finanzbedarf, wenn Auszubildenden zum Erzieher bzw. Erzieherin eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden würde? Für die Berechnung des Finanzbedarfs wird der TVAöD, besonderer Teil Pflege, zugrunde ge- legt. Als Ausbildungsvergütung (inklusive der Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung) wird demnach eine Höhe von 1.450 € pro Monat pro Studierendem berechnet. Bei der Gesamt- ausbildungsdauer von 3 Jahren entsteht pro Studierendem für die gesamte Dauer der Ausbildung ein Finanzbedarf von 52.200 €. Nach bisherigen Regelungen zur praxisintegrierten Ausbildung, dem vorhandenen vergüteten Ausbildungsmodell, liegt der Finanzbedarf bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Diese haben nach § 25b HKJGB die Möglichkeit, eine Anrechnung zu 100 % der tatsächlichen Arbeitszeit auf den Fachkraftschlüssel vorzunehmen. Der Annahme folgend, dass alle Studierende der Erzieherausbildung in Hessen, unabhängig vom jeweiligen Ausbildungsmodell, eine Ausbildungsvergütung erhalten sollen, ist die Gesamt- zahl von 8.172 Studierenden im Schuljahr 2018/2019 zugrunde zu legen. Die Gesamtzahl ver- teilt sich auf drei Jahre innerhalb der Erzieherausbildung, sodass man von einer ungefähren Zahl pro Jahrgang von 2.700 Studierenden ausgehen kann. Vorausgesetzt, die Ausbildungszah- len von ca. 8.200 bleiben konstant, entstünde ein jährlicher Gesamtfinanzbedarf von 142.680.000 € (17.400 € x 8.200). Frage 108. Wie viele Personen haben in den letzten zehn Jahren ein Studium der Früh- bzw. Kindheitspäda- gogik, der Erziehungswissenschaft und der Sozialen Arbeit aufgenommen und wie viele erfolg- reich absolviert? An den Staatlichen und Privaten Hochschulen des Landes Hessen werden folgende Studienfä- cher im erzieherischen und sozialen Bereich angeboten: Erziehungswissenschaft (Pädagogik), Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Frühpädagogik, Frühkindliche inklusive Bildung, Sozi- alpädagogik, Soziale Arbeit, Soziale Arbeit Transnational, Soziale Arbeit und Lebenslauf sowie Soziale Arbeit PLUS – Migration und Globalisierung. Die Anzahl der Studienanfängerinnen und -anfänger und die der Absolventinnen und Absolven- ten stellt sich wie folgt dar: Zeitraum: Studienanfänger- Absolventinnen/ 2009 bis 2018 innen/-anfänger Absolventen Private Hochschulen 3.614 568 Staatliche Hochschulen 23.548 16.858 Gesamt 27.162 17.426 In der Anzahl der Absolventinnen/Absolventen sind alle hochschulischen Abschlüsse wie Ba- chelor, Master oder Promotion enthalten. Frage 109. Wie viele Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Bereich der Fachkräfte in der Kinderbetreuung wurden in den letzten fünf Jahren unter Angabe der Verweildauer a) positiv, b) negativ, c) weder positiv noch negativ beschieden? Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse im Bereich der Kinderbe- treuung ist in § 25b Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) i.V.m dem Hessi- schen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG) geregelt. Nach § 17 HBQFG wird über die Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit nach diesem Gesetz eine Landesstatistik geführt. Statistisch erfasst wird nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 HBQFG der Gegenstand und die Art der Ent- scheidung innerhalb eines Berichtsjahres (1.1.-31.12.), wobei die nach dem Berufsqualifikati-",
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"number": 21,
"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 21 onsfeststellungsgesetz (BQFG) und dem Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG) zu erhebenden Merkmale identisch sind. Die hier im Rahmen der Anfrage präsentierten Zahlen sind der im HMWK geführten Statistik entnommen. In den Jahren vor 2017 wurden die „Fachkräfte im Erzieherbereich“ in der amtli- chen Statistik unter der Rubrik „Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen und Sozialpädago- gen/Sozialpädagoginnen“ geführt. Ein eigener Referenzschlüssel für diese Fachkräfte mit der Bezeichnung „Fachkraft - Betreuung“ konnte erst ab dem Jahr 2018 umgesetzt werden. Zu den Definitionen der Erhebungsmerkmale veröffentlicht das Statistische Bundesamt „Begrif- fe und Erläuterungen zu § 17 BQFG“. Danach werden folgende Arten der Entscheidung unter- schieden: Zu Frage 109 a: Positiv – volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation Die Gleichwertigkeit wird festgestellt, wenn der ausländische Ausbildungsnachweis eine Befä- higung zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten wie der entsprechende deutsche Referenzberuf bescheinigt und wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen der Berufsqualifikation und der deutschen Referenzqualifikation bestehen oder wenn ein festgestellter wesentlicher Unterschied zwischen der ausländischen Ausbildung und dem deutschen Referenzberuf durch einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise ausgeglichen werden kann. Im Bereich der reglementierten Berufe, wie der Fachkraft in Kindertagesstätten gemäß § 25b HKJGB, kann dieser Fall auch dann eintreten, wenn eine – bei Vorliegen wesentlicher Unterschiede – festge- legte Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung) erfolgreich absolviert wur- de. In den Verfahren nach HKJGB werden die wesentlichen Unterschiede im Wege eines Anpas- sungslehrgangs ausgeglichen. Hierbei handelt es sich um eine hauptberufliche, angeleitete Pra- xistätigkeit in einer anerkannten Tageseinrichtung für Kinder. Positive Bescheide, die nach erfolgreichem Ableisten eines Anpassungslehrgangs zur Berufszu- lassung führen, werden erst seit dem Jahr 2016 mit der Einführung des statistischen Merkmals „Datum der endgültigen Entscheidung“ statistisch erfasst. Die für die Erhebung nach den Aner- kennungsgesetzen zuständigen Referenten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führten dieses Merkmal ein, um eine eindeutige Differenzierung zwischen vorläufigen und end- gültigen Entscheidungen der Anerkennungsverfahren zu gewährleisteten. Bescheid mit der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme Die Entscheidung enthält die Festlegung, mit welchen Ausgleichsmaßnahmen die festgestellten wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden können (Bescheid unter der aufschiebenden Be- dingung der Erfüllung einer festgelegten Ausgleichsmaßnahme). Insgesamt wurden in den Jahren von 2014 bis 2018 in 28 Verfahren die volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation erteilt, von 2016 bis 2018 in 237 Verfahren die Anerkennung nach Ab- solvierung eines Anpassungslehrgangs ausgesprochen und in den Jahren von 2014 bis 2018 in 610 Verfahren Bescheide mit der „Auflage“ eines Anpassungslehrgangs erteilt und somit positiv im Sinne der Fragestellung zu 109 a beschieden. Zu Frage 109 b: Negative Art der Entscheidung Eine negative Verfahrensbeendigung liegt vor, wenn keine volle Gleichwertigkeit der Berufs- qualifikation festgestellt werden kann. Dies ist der Fall, wenn sich die im Ausland erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in Bezug auf Inhalt und Dauer erheblich unterscheiden (vgl. § 9 Abs. 2 HBQFG). Im Bereich der reglementierten Berufe kann dies auch der Fall sein, wenn eine festgelegte Ausgleichsmaßnahme nicht erfolgreich absolviert wurde. In den Jahren von 2014 bis 2018 wurden insgesamt 41 Anträge im Sinne der Fragestellung zu 109 b negativ beschieden. Zu Frage 109 c: Noch keine Entscheidung – Antrag noch in Bearbeitung Hierzu zählen solche Verfahren, in denen bis zum 31.12. des Berichtsjahres noch kein rechts- mittelfähiger Bescheid ergangen ist und sich der Antrag auf Anerkennung noch in Bearbeitung befindet. Sonstige Erledigung – Verfahren ohne Bescheid beendet Zu dieser Erledigungsart zählen Verfahren, die ohne einen Bescheid über die Gleichwertigkeit abgeschlossen werden, etwa wenn der Antrag zurückgenommen wird. Das entsprechende statistische Merkmal „Entscheidung vor Rechtsbehelf – Verfahren ohne Be- scheid beendet“ wurde durch einen Anwendungserlass des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an das Statistische Bundesamt vom Dezember 2014, nach Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium, erstmalig für das Berichtsjahr 2016 verbindlich erhoben.",
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"content": "22 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Im Sinne der Fragestellung zu 109 c befanden sich im Zeitraum von 2014 bis 2018 insgesamt 359 Bescheide in Bearbeitung und in den Jahren von 2016 bis 2018 wurden insgesamt 89 Ver- fahren ohne Bescheid beendet. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den im § 13 HBQFG festgelegten Bearbeitungsfristen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bearbeitungszeit auch von der Mitwirkung der Antrag- stellerinnen und Antragsteller abhängig ist. Darüber hinaus kann nach § 13 Abs. 3 HBQFG im Einzelfall die Bearbeitungsfrist angemessen verlängert werden. Die Anzahl der Verfahren wird in der folgenden tabellarischen Übersicht dargestellt: Gegenstand und Art der Entscheidung Anzahl der Verfahren Positiv- volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation 28 Positiv nach Erfüllung der Auflage 237 Positiv mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme 610 Negativ 41 Noch keine Entscheidung – Antrag in Bearbeitung 359 Sonstige Erledigung – Verfahren ohne Bescheid erledigt 89 Ergänzend ist für den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Kultusministeriums festzustellen: Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt sind hessenweit für die Anerkennung von ausländischen fachschulischen Berufsqualifikationen zu- ständig, die den Berufen „staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „staatlich anerkannter Erzie- her“, „staatlich anerkannte Heilpädagogin“ und „staatlich anerkannter Heilpädagoge“ sowie „staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ bzw. „staatlich anerkannter Heilerziehungspfle- ger“ entsprechen. In den letzten fünf Jahren wurden 70 Gleichstellungen mit der hiesigen Erzie- herausbildung vorgenommen. Die durchschnittliche Verweildauer betrug 24 Monate vom Ein- gang bis zur Anerkennung. Abgelehnt werden mussten 119 Fälle. Die durchschnittliche Verweildauer betrug sechs Monate. In der Regel handelt es sich dabei um Fälle, in denen der Referenzberuf ein anderer ist oder ei- ne ausländische Helfer- oder Assistentenausbildung vorliegt, die nicht die Berechtigung zum ei- genverantwortlichen Handeln beinhaltet. Die Zahl der noch laufenden Verfahren und der Fälle, in denen die Zuständigkeit anderer Aner- kennungsstellen gegeben war, betrug 241. Die durchschnittliche Verweildauer betrug ebenfalls sechs Monate. Die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen ist immer eine Einzelfallentscheidung. Inwie- fern die vorlegte Ausbildung ohnedies der Prüfstelle bekannt ist oder eine Stellungnahme bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn eingeholt werden muss, wird individuell geprüft. Des Weiteren können Unterschiede zur hiesigen Ausbildung durch Befähigungsnach- weise oder nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden. Die Überprüfung der Sprachkompetenz ist nicht Gegenstand des Prüfungsverfahrens. Es stellt sich in einigen Fällen allerdings vor Ort bei den Fachschulen in den Beratungsgesprächen her- aus, dass die Sprachkenntnisse zur Ableistung einer Ausgleichsmaßnahme noch nicht ausrei- chend sind und hier gegebenenfalls zuerst die Sprachkompetenz verbessert werden muss. Die Verweildauer richtet sich nach der Dauer des Anpassungslehrgangs, der nach den Vorgaben des HBQFG maximal drei Jahre dauern kann. Frage 110. In wie vielen Fällen wurde ein Anpassungslehrgang abgeleistet? In den Jahren zwischen 2014 bis 2018 wurden in 610 Verfahren Anpassungslehrgänge auferlegt. Der zeitliche Beginn der Aufnahme eines Anpassungslehrgangs wird nicht im Bescheid festge- legt, da es den Antragstellerinnen und Antragstellern überlassen bleibt, ob und wann sie den Lehrgang ableisten. Lediglich aufgrund der nach Absolvierung eines Anpassungslehrgangs endgültig erlassenen Be- scheide kann festgehalten werden, dass seit 2016 insgesamt 237 Anpassungslehrgänge abgeleis- tet wurden. Im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Kultusministeriums wurden ca. 150 Ausgleichsmaß- nahmen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) angeboten.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 23 Frage 111. An wie vielen Schulen werden wie viele (pädagogische) Fachkräfte eingesetzt (bitte nach Standor- ten und Qualifikation aufschlüsseln)? Im laufenden Schuljahr 2019/2020 werden an 1.197 Schulen insgesamt 3.125 Lehrerstellen für die Umsetzung der Profile 1, 2 und 3 sowie den Pakt für den Nachmittag finanziert. Von den 3.125 Lehrerstellen werden 1.966 Stellen als Lehrerstellen (inkl. Erzieherstellen in Förderschu- len) von den Schulen in Anspruch genommen. 1.159 Stellen werden in kapitalisierten Stellen (Geldmittel) in Anspruch genommen. Die kapitalisierten Stellen werden den Schulen über den jeweiligen Schulträger im Rahmen des Zuwendungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Das Wis- sen zur Qualifikation der jeweiligen pädagogischen Fachkräfte, die durch die kapitalisierten Stellen an den Schulen tätig sind, liegt den Schulträgern bzw. den Angebotsträgern vor. Die kommunalen Schulträger beziehungsweise Angebotsträger müssen den Einsatz von pädagogi- schen Fachkräften nicht zentral dem Hessischen Kultusministerium melden. Frage 112. In welcher Funktion üben die eingesetzten Fachkräfte an welchen Standorten welche Tätigkeiten aus? Frage 113. Über welche Ausbildung verfügen die eingesetzten Fachkräfte in welcher Funktion an den einzel- nen Standorten? Frage 114. Im Rahmen welcher Verträge werden die Fachkräfte jeweils beschäftigt? Frage 115. Ist sichergestellt, dass die Fachkräfte der Kooperationspartner entsprechend ihrer Qualifikation an den einzelnen Standorten bezahlt werden und wenn nein, wie begründet sich dies? Die Fragen 112 bis 115 werden aufgrund des engen thematischen Zusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Das Wissen zu den Funktionen, der Ausbildung, den Vertragsgestaltungen und zur Entlohnung der eingesetzten Fachkräfte liegt den nachgeordneten Behörden (Staatliche Schulämter) und den jeweiligen Schulträgern bzw. Angebotsträgern vor. Auf eine Abfrage wurde zur Vermeidung eines hohen Verwaltungsaufwands der jeweiligen Schulträger beziehungsweise Angebotsträger verzichtet. Frage 116. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um diesen Personalbedarf zu decken? Auf die Antwort zu Frage 102 wird verwiesen. Wiesbaden, 2. Dezember 2019 In Vertretung: Anne Janz Anlagen: Die komplette Drucksache inklusive der Anlagen kann im Landtagsinformationssystem unter: http://starweb.hessen.de abgerufen werden",
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"content": "Anlage Vorbemerkung Beitrag des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vom 23. August 2019: „Die Große Anfrage der Fraktion der Freien Demokraten, Drs. 20/569, im Anschluss an die Große Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 19/3810, mag zwar sehr interessant und auch hilfreich für zukünftige Planungen sein, erfordert jedoch eine Masse von Daten, die in dem geforderten Umfang nicht vorhanden sind. Der Hessische Städte- und Gemeindebund verfügt auch nicht über die erforderlichen Ressourcen um bei über 400 Mitgliedern Umfragen zur Beantwortung der gestellten Fragen durchzuführen. Festzustellen ist jedoch, dass die derzeitige Versorgungsquote zur Kinderbetreuung, die sicherlich noch verbesserungsbedürftig ist, nur durch die Städte und Gemeinden erreicht werden konnte. Dabei wurden die Städte und Gemeinden ständig vor neue Aufgaben und Probleme gestellt. Noch während des Ausbaus der Kinderbetreuungsplätze für die Kinder unter 3 Jahren wurden faktisch die Standards und Bedarfe erhöht, indem mit der Förderregelung nach § 32c HKJGB die Regelbetreuungszeit von 5 auf 6 Stunden erhöht wurde und für diesen Zeitrahmen für die Kindergartenkinder für die gesamte Betreuungszeit ab Erreichen des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung eine Gebührenfreistellung zu gewähren ist. Aufgrund des massiven Drucks der Personensorgeberechtigten konnte sich keine Gemeinde dagegen stellen, sondern alle mussten im Rahmen ihrer Satzungsregelung und/oder in Zusammenarbeit mit den freien Trägern die Gebührenfreistellung umsetzen. Dies erfolgte nicht nur unter einem sehr großen zeitlichen Druck, sondern auch mit weiteren Kosten, die das Defizit im Bereich der Kinderbetreuung erhöhen. Da die Gebührenfreistellungsregelung nur ein Fördertatbestand nach dem HKJGB ist, bedurfte sie in allen Gemeinden der Umsetzung und Neuregelung durch entsprechende Satzungsänderungen. Erst daraus ergab sich der Anspruch der Personensorgeberechtigten auf Gebührenfreistellung. Der Eindruck, dass mit der zum Teil erfolgten Streichung der Geschwisterermäßigung eine Gebührenerhöhung erfolgte, ist jedoch nicht ganz zutreffend. Der Grund der Ermäßigung, der in der Entlastung der Familien von Seite 1 von 3",
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"content": "Anlage Vorbemerkung mehrfachen Gebühren lag, ist durch die gesetzliche Freistellungsregelung entfallen und ein doppelter Gebührenverzicht ist finanziell für viele Gemeinden nicht vertretbar. Durch die höheren Gebühren für die Betreuung der Krippenkinder kam es in Extremfällen dazu, dass Familien eventuell dann mehr zu zahlen hatten als vorher. Nach wie vor bleibt für Personensorgeberechtigten bzw. Familien, die diese Gebühren nicht aufbringen können, aber immer noch die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag auf Gebührenübernahme nach § 90 SGB VIII beim Jugendamt zu stellen. Ferner mussten zum Teil pauschale Gebührenregelungen in Stundensätze umgerechnet werden, um dem Fördertatbestand zu entsprechen. Auch dies kann gelegentlich zu Gebührenerhöhungen geführt haben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach der sogenannten Drittelregelung (1/3 Land, 1/3 Kommune, 1/3 Eltern) die Elternbeiträge ohnehin i.d.R. weit unter 1/3 der Gesamtkosten der Kinderbetreuung liegen. Soweit die Förderung zur Kompensation der wegfallenden Elternbeiträge nicht ausreicht, ist schon aufgrund der Berechnung nach Stundensätzen auch keine weitergehende Kompensation möglich. Allgemein ist festzustellen, dass die Städte und Gemeinden im Bereich der Kinderbetreuung nicht nur ständig vor neue Herausforderungen gestellt werden, sondern gleichzeitig mehrere Probleme zu lösen haben, wie z. B. den Anstieg der Bedarfe im Bereich der Kinderbetreuung durch den Rechtsanspruch von 1 Jahr bis zur Einschulung, durch die gestiegenen Qualitätsstandards, durch die Integration von behinderten Kindern, ebenso wie von Kindern mit Migrationshintergrund und Sprachproblemen und einen erhöhten Personalmangel. Letzteres führt dazu, dass über die Kreisjugendämter in vielen Einrichtungen Notfallpläne erstellt und verbreitet werden, wonach bei Personalmangel, wie z. B. durch Krankheit die Leistungen der Einrichtungen eingeschränkt oder Gruppen auch ganz geschlossen werden können. Dies verdeutlicht, dass die Belastungsgrenzen für die Einrichtungen erreicht sind und zum Teil schon überschritten wurden. Um Bumerangeffekte, d.h. die Schließung von Gruppen, weil die Standards nicht eingehalten werden können, zu vermeiden, sollten weitere Belastungen vermieden werden. Darüber hinaus stellt sich zunehmend die Frage, inwieweit Fachpersonal überhaupt noch auf dem Arbeitsmarkt anzutreffen ist. Seite 2 von 3",
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"content": "Anlage Vorbemerkung Im Übrigen bedauern wir Ihnen bei der Beantwortung der gestellten Fragen aus den genannten Gründen nicht behilflich sein zu können.“ Seite 3 von 3",
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"content": "Anlage A5 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrich Landkreis Belegte Plätze am 01.03.2018 von Kindern im Alter von … bis unter … Jahren – Kreisfreie Städte (St) unter 1 Jahr 1 bis unter 2 Jahren 2 bis unter 3 Jahren unter 3 Jahren Reg.-Bez. D a r m s t a d t 711 11798 19096 31605 Darmstadt, Wissenschaftsst. 34 645 753 1432 Frankfurt am Main, St. 296 3935 5035 9266 Offenbach am Main, St. 28 337 559 924 Wiesbaden, Landeshauptst. 107 1096 1516 2719 Bergstraße 21 452 1056 1529 Darmstadt-Dieburg 30 638 1125 1793 Groß-Gerau 18 518 983 1519 Hochtaunuskreis 37 712 1232 1981 Main-Kinzig-Kreis 29 707 1716 2452 Main-Taunus-Kreis 39 711 1043 1793 Odenwaldkreis 7 198 402 607 Offenbach 24 727 1281 2032 Rheingau-Taunus-Kreis 24 419 911 1354 Wetteraukreis 17 703 1484 2204 Reg.-Bez. G i e ß e n 141 2185 4920 7246 Gießen 52 678 1314 2044 Lahn-Dill-Kreis 14 399 1191 1604 Limburg-Weilburg 24 379 847 1250 Marburg-Biedenkopf 48 560 1124 1732 Vogelsbergkreis 3 169 444 616 Reg.-Bez. K a s s e l 110 2268 5540 7918 Kassel, documenta-St. 35 511 940 1486 Fulda 14 400 897 1311 Hersfeld-Rotenburg 15 288 559 862 Kassel 19 309 1057 1385 Schwalm-Eder-Kreis 11 336 877 1224 Waldeck-Frankenberg 11 234 760 1005 Werra-Meißner-Kreis 5 190 450 645 Land H e s s e n 962 16251 29556 46769",
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"content": "Anlage A5 tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Betreuungsquote in % am 01.03.2018 der Kinder im Alter von … bis unter … Jahren in Bezug auf die Bevölkerung am 31.12.2017 in der jeweiligen Altersgruppe unter 1 Jahr 1 bis unter 2 Jahren 2 bis unter 3 Jahren unter 3 Jahren 1,76 28,90 48,28 26,17 2,02 39,26 49,80 29,59 3,32 45,49 61,35 35,94 1,89 22,44 38,71 20,86 3,28 34,45 51,55 28,98 0,84 19,19 44,28 21,09 1,09 22,13 39,47 21,12 0,62 17,23 33,38 17,18 1,79 32,59 54,39 30,41 0,75 17,59 44,44 20,89 1,74 29,27 44,05 25,48 0,90 23,52 49,94 25,07 0,66 19,69 35,84 18,68 1,55 25,27 56,55 28,10 0,61 25,33 53,27 26,39 1,50 22,86 53,22 25,70 2,03 25,87 54,19 26,86 0,59 16,85 52,33 22,89 1,54 25,23 55,94 27,34 2,26 25,20 51,96 26,62 0,38 19,98 51,27 24,66 1,00 20,43 52,20 24,17 1,68 24,65 50,48 24,68 0,65 18,48 44,08 20,65 1,43 25,07 52,34 26,40 0,91 15,30 52,96 22,73 0,71 22,64 56,84 26,79 0,81 16,58 57,01 24,50 0,64 23,66 57,92 27,30 1,58 26,43 49,75 25,74",
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"content": "Anlage A9 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Belegte Plätze am 01.03.2018 von Kindern im Alter von … bis unter … Jahren mit einer Landkreis Betreuungszeit über 45 Stunden – Kreisfreie Städte (St) unter 1 Jahr 1 bis unter 2 Jahren 2 bis unter 3 Jahren unter 3 Jahren Reg.-Bez. D a r m s t a d t 340 4930 6880 12150 Darmstadt, Wissenschaftsst. 3 69 121 193 Frankfurt am Main, St. 227 3149 4070 7446 Offenbach am Main, St. – 18 26 44 Wiesbaden, Landeshauptst. 63 694 874 1631 Bergstraße 2 110 170 282 Darmstadt-Dieburg 7 85 145 237 Groß-Gerau 2 61 153 216 Hochtaunuskreis 5 137 213 355 Main-Kinzig-Kreis 3 122 280 405 Main-Taunus-Kreis 9 160 234 403 Odenwaldkreis 1 20 19 40 Offenbach 9 169 280 458 Rheingau-Taunus-Kreis 7 67 156 230 Wetteraukreis 2 69 139 210 Reg.-Bez. G i e ß e n 23 327 594 944 Gießen 9 111 180 300 Lahn-Dill-Kreis 3 85 176 264 Limburg-Weilburg – 37 45 82 Marburg-Biedenkopf 9 67 142 218 Vogelsbergkreis 2 27 51 80 Reg.-Bez. K a s s e l 17 362 715 1094 Kassel, documenta-St. 5 58 71 134 Fulda 3 94 178 275 Hersfeld-Rotenburg 4 73 164 241 Kassel 1 7 32 40 Schwalm-Eder-Kreis 1 62 113 176 Waldeck-Frankenberg 3 25 59 87 Werra-Meißner-Kreis – 43 98 141 Land H e s s e n 380 5619 8189 14188",
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"content": "Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Belegte Plätze am 01.03.2018 von Kindern im Alter von … bis unter … Jahren mit einer Landkreis Betreuungszeit von 35 bis 45 Stunden – Kreisfreie Städte (St) unter 1 Jahr 1 bis unter 2 Jahren 2 bis unter 3 Jahren unter 3 Jahren Reg.-Bez. D a r m s t a d t 242 4841 7924 13007 Darmstadt, Wissenschaftsst. 11 362 444 817 Frankfurt am Main, St. 54 689 823 1566 Offenbach am Main, St. 25 284 493 802 Wiesbaden, Landeshauptst. 39 381 581 1001 Bergstraße 14 233 477 724 Darmstadt-Dieburg 8 320 582 910 Groß-Gerau 10 299 495 804 Hochtaunuskreis 20 453 734 1207 Main-Kinzig-Kreis 11 288 621 920 Main-Taunus-Kreis 20 395 556 971 Odenwaldkreis 2 98 145 245 Offenbach 8 418 700 1126 Rheingau-Taunus-Kreis 12 246 470 728 Wetteraukreis 8 375 803 1186 Reg.-Bez. G i e ß e n 80 1130 2156 3366 Gießen 32 388 617 1037 Lahn-Dill-Kreis 2 136 373 511 Limburg-Weilburg 14 198 397 609 Marburg-Biedenkopf 32 350 616 998 Vogelsbergkreis – 58 153 211 Reg.-Bez. K a s s e l 54 1153 2391 3598 Kassel, documenta-St. 25 385 648 1058 Fulda 4 154 328 486 Hersfeld-Rotenburg 7 120 201 328 Kassel 5 125 360 490 Schwalm-Eder-Kreis 4 157 302 463 Waldeck-Frankenberg 4 105 296 405 Werra-Meißner-Kreis 5 107 256 368 Land H e s s e n 376 7124 12471 19971",
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"content": "Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Belegte Plätze am 01.03.2018 von Kindern im Alter von … bis unter … Jahren mit einer Landkreis Betreuungszeit von 25 bis 35 Stunden – Kreisfreie Städte (St) unter 1 Jahr 1 bis unter 2 Jahren 2 bis unter 3 Jahren unter 3 Jahren Reg.-Bez. D a r m s t a d t 84 1621 3646 5351 Darmstadt, Wissenschaftsst. 9 176 153 338 Frankfurt am Main, St. 6 42 39 87 Offenbach am Main, St. 3 35 39 77 Wiesbaden, Landeshauptst. 1 3 37 41 Bergstraße 5 101 381 487 Darmstadt-Dieburg 12 189 369 570 Groß-Gerau 5 124 258 387 Hochtaunuskreis 10 99 261 370 Main-Kinzig-Kreis 12 250 723 985 Main-Taunus-Kreis 6 93 169 268 Odenwaldkreis 1 58 188 247 Offenbach 3 109 249 361 Rheingau-Taunus-Kreis 5 103 277 385 Wetteraukreis 6 239 503 748 Reg.-Bez. G i e ß e n 36 654 1923 2613 Gießen 11 178 493 682 Lahn-Dill-Kreis 8 166 593 767 Limburg-Weilburg 9 121 324 454 Marburg-Biedenkopf 7 120 307 434 Vogelsbergkreis 1 69 206 276 Reg.-Bez. K a s s e l 23 593 1970 2586 Kassel, documenta-St. 3 46 156 205 Fulda 6 102 299 407 Hersfeld-Rotenburg 4 94 187 285 Kassel 2 121 458 581 Schwalm-Eder-Kreis 4 92 395 491 Waldeck-Frankenberg 4 99 379 482 Werra-Meißner-Kreis – 39 96 135 Land H e s s e n 143 2868 7539 10550",
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"content": "Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Belegte Plätze am 01.03.2018 von Kindern im Alter von … bis unter … Jahren mit einer Landkreis Betreuungszeit bis 25 Stunden – Kreisfreie Städte (St) unter 1 Jahr 1 bis unter 2 Jahren 2 bis unter 3 Jahren unter 3 Jahren Reg.-Bez. D a r m s t a d t 45 406 646 1097 Darmstadt, Wissenschaftsst. 11 38 35 84 Frankfurt am Main, St. 9 55 103 167 Offenbach am Main, St. – – 1 1 Wiesbaden, Landeshauptst. 4 18 24 46 Bergstraße – 8 28 36 Darmstadt-Dieburg 3 44 29 76 Groß-Gerau 1 34 77 112 Hochtaunuskreis 2 23 24 49 Main-Kinzig-Kreis 3 47 92 142 Main-Taunus-Kreis 4 63 84 151 Odenwaldkreis 3 22 50 75 Offenbach 4 31 52 87 Rheingau-Taunus-Kreis – 3 8 11 Wetteraukreis 1 20 39 60 Reg.-Bez. G i e ß e n 2 74 247 323 Gießen – 1 24 25 Lahn-Dill-Kreis 1 12 49 62 Limburg-Weilburg 1 23 81 105 Marburg-Biedenkopf – 23 59 82 Vogelsbergkreis – 15 34 49 Reg.-Bez. K a s s e l 16 160 464 640 Kassel, documenta-St. 2 22 65 89 Fulda 1 50 92 143 Hersfeld-Rotenburg – 1 7 8 Kassel 11 56 207 274 Schwalm-Eder-Kreis 2 25 67 94 Waldeck-Frankenberg – 5 26 31 Werra-Meißner-Kreis – 1 – 1 Land H e s s e n 63 640 1357 2060",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177544/",
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"content": "Anlage A10 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Belegte Plätze am 01.03.2018 von Kindern im Alter unter 3 Jahren mit einem Migrationshintergrund Landkreis – Ausländische Herkunft mindestens Vorrangig in der Familie Kreisfreie Städte (St) Ausländische Herkunft eines Elternteils und vorrangig in gesprochene Sprache ist nicht mindestens eines Elternteils der Familie gesprochene Sprache deutsch ist nicht deutsch Reg.-Bez. D a r m s t a d t 11697 8681 8322 Darmstadt, Wissenschaftsst. 482 351 341 Frankfurt am Main, St. 4639 3831 3736 Offenbach am Main, St. 535 455 422 Wiesbaden, Landeshauptst. 1138 883 851 Bergstraße 375 236 224 Darmstadt-Dieburg 436 285 254 Groß-Gerau 495 319 310 Hochtaunuskreis 701 444 431 Main-Kinzig-Kreis 718 428 408 Main-Taunus-Kreis 584 428 409 Odenwaldkreis 172 101 98 Offenbach 570 364 312 Rheingau-Taunus-Kreis 302 228 216 Wetteraukreis 550 328 310 Reg.-Bez. G i e ß e n 2037 1365 1255 Gießen 671 387 362 Lahn-Dill-Kreis 488 325 309 Limburg-Weilburg 303 258 215 Marburg-Biedenkopf 488 348 325 Vogelsbergkreis 87 47 44 Reg.-Bez. K a s s e l 1971 1124 1083 Kassel, documenta-St. 583 369 366 Fulda 316 208 200 Hersfeld-Rotenburg 163 72 69 Kassel 314 171 155 Schwalm-Eder-Kreis 249 123 120 Waldeck-Frankenberg 247 121 118 Werra-Meißner-Kreis 99 60 55 Land H e s s e n 15705 11170 10660",
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"content": "Anlage A11 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Landkreis Belegte Plätze am 01.03.2018 von Kindern – im Alter unter 3 Jahren mit einem Kreisfreie Städte (St) besonderen Förderbedarf Reg.-Bez. D a r m s t a d t 164 Darmstadt, Wissenschaftsst. 13 Frankfurt am Main, St. 41 Offenbach am Main, St. 7 Wiesbaden, Landeshauptst. 9 Bergstraße 8 Darmstadt-Dieburg 15 Groß-Gerau 6 Hochtaunuskreis 8 Main-Kinzig-Kreis 16 Main-Taunus-Kreis 8 Odenwaldkreis 3 Offenbach 10 Rheingau-Taunus-Kreis 15 Wetteraukreis 5 Reg.-Bez. G i e ß e n 51 Gießen 14 Lahn-Dill-Kreis 14 Limburg-Weilburg 10 Marburg-Biedenkopf 9 Vogelsbergkreis 4 Reg.-Bez. K a s s e l 42 Kassel, documenta-St. 12 Fulda 4 Hersfeld-Rotenburg 3 Kassel 6 Schwalm-Eder-Kreis 3 Waldeck-Frankenberg 10 Werra-Meißner-Kreis 4 Land H e s s e n 257",
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"content": "Anlage A14 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Belegte Plätze am 01.03.2018 von Kindern im Alter unter 3 Jahren mit einer Landkreis Betreuungszeit über 45 Stunden in Bezug auf die Bevölkerung in der – entsprechenden Altersgruppe am 31.12.2017 Kreisfreie Städte (St) unter 3 Jahren Besuchsquote in % Reg.-Bez. D a r m s t a d t 12150 10,1 Darmstadt, Wissenschaftsst. 193 4,0 Frankfurt am Main, St. 7446 28,9 Offenbach am Main, St. 44 1,0 Wiesbaden, Landeshauptst. 1631 17,4 Bergstraße 282 3,9 Darmstadt-Dieburg 237 2,8 Groß-Gerau 216 2,4 Hochtaunuskreis 355 5,4 Main-Kinzig-Kreis 405 3,5 Main-Taunus-Kreis 403 5,7 Odenwaldkreis 40 1,7 Offenbach 458 4,2 Rheingau-Taunus-Kreis 230 4,8 Wetteraukreis 210 2,5 Reg.-Bez. G i e ß e n 944 3,3 Gießen 300 3,9 Lahn-Dill-Kreis 264 3,8 Limburg-Weilburg 82 1,8 Marburg-Biedenkopf 218 3,4 Vogelsbergkreis 80 3,2 Reg.-Bez. K a s s e l 1094 3,3 Kassel, documenta-St. 134 2,2 Fulda 275 4,3 Hersfeld-Rotenburg 241 7,4 Kassel 40 0,7 Schwalm-Eder-Kreis 176 3,9 Waldeck-Frankenberg 87 2,1 Werra-Meißner-Kreis 141 6,0 Land H e s s e n 14188 7,8",
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"content": "Anlage A18-1",
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"content": "Anlage A18-2 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 1) Durchschnittliche Gruppengröße für Kinder nach Altersgruppen Landkreis – von 2 bis unter 8 von 2 bis unter 8 Kreisfreie Städte (St) unter 3 Jahren mit und unter 3 Jahren mit Jahren ohne Jahren ohne ohne Gruppenstruktur Gruppenstruktur Schulkinder mit und Schulkinder mit ohne Gruppenstruktur Gruppenstruktur Reg.-Bez. D a r m s t a d t 10,6 10,6 21,2 20,6 Darmstadt, Wissenschaftsst. 10,0 – 20,1 19,9 Frankfurt am Main, St. 10,1 10,1 19,6 19,3 Offenbach am Main, St. 10,2 10,3 21,0 21,2 Wiesbaden, Landeshauptst. 10,2 10,2 20,7 20,4 Bergstraße 10,7 10,6 23,2 21,6 Darmstadt-Dieburg 10,8 10,7 21,8 21,4 Groß-Gerau 10,9 10,9 23,9 21,5 Hochtaunuskreis 11,1 – 20,5 20,2 Main-Kinzig-Kreis 10,7 10,7 20,6 20,4 Main-Taunus-Kreis 11,0 10,9 23,0 21,5 Odenwaldkreis 12,2 – 21,3 21,0 Offenbach 10,6 – 21,7 21,1 Rheingau-Taunus-Kreis 10,5 – 21,2 20,6 Wetteraukreis 10,2 – 21,9 21,2 Reg.-Bez. G i e ß e n 10,3 10,4 20,6 20,4 Gießen 10,3 10,3 20,6 20,3 Lahn-Dill-Kreis 10,0 – 20,4 20,3 Limburg-Weilburg 10,6 10,6 19,9 19,6 Marburg-Biedenkopf 10,3 10,3 21,5 21,2 Vogelsbergkreis 10,4 – 20,6 – Reg.-Bez. K a s s e l 11,1 10,6 20,8 20,8 Kassel, documenta-St. 11,5 10,6 20,9 20,9 Fulda 12,0 – 21,5 21,5 Hersfeld-Rotenburg 11,5 10,9 22,0 20,7 Kassel 10,4 10,1 20,5 – Schwalm-Eder-Kreis 10,1 – 20,0 19,9 Waldeck-Frankenberg 10,8 – 20,4 – Werra-Meißner-Kreis 11,1 11,1 20,9 21,0 Land H e s s e n 10,6 10,5 21,0 20,6 1) Die Einteilung der Gruppen erfolgt von 2 bis unter 8 Jahren. In diesen Gruppen sind allerdings nur wenige 2-Jährige.",
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"content": "Anlage A25 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.3 Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege am 01.03.2018 1) Kindertagespflegepersonen Nichtschulkinder in Kindertagespflege im Alter Landkreis – 2) Kreisfreie Städte (St) davon insgesamt unter 3 Jahren 3 Jahren bis Schuleintritt männlich weiblich Reg.-Bez. D a r m s t a d t 1852 57 1795 6265 160 Darmstadt, Wissenschaftsst. 108 5 103 389 2 Frankfurt am Main, St. 387 11 376 974 34 Offenbach am Main, St. 76 – 76 259 9 Wiesbaden, Landeshauptst. 129 2 127 390 8 Bergstraße 176 8 168 503 41 Darmstadt-Dieburg 99 – 99 407 2 Groß-Gerau 97 4 93 366 14 Hochtaunuskreis 97 1 96 373 5 Main-Kinzig-Kreis 148 3 145 629 10 Main-Taunus-Kreis 127 6 121 556 1 Odenwaldkreis 38 2 36 102 10 Offenbach 144 4 140 580 10 Rheingau-Taunus-Kreis 110 4 106 287 5 Wetteraukreis 116 7 109 450 9 Reg.-Bez. G i e ß e n 376 15 361 1257 45 Gießen 131 6 125 426 9 Lahn-Dill-Kreis 74 1 73 252 9 Limburg-Weilburg 31 1 30 61 15 Marburg-Biedenkopf 94 5 89 386 2 Vogelsbergkreis 46 2 44 132 10 Reg.-Bez. K a s s e l 589 10 579 2135 83 Kassel, documenta-St. 92 2 90 347 3 Fulda 135 2 133 522 21 Hersfeld-Rotenburg 69 3 66 162 11 Kassel 126 – 126 609 11 Schwalm-Eder-Kreis 70 – 70 201 11 Waldeck-Frankenberg 59 – 59 192 16 Werra-Meißner-Kreis 38 3 35 102 10 Land H e s s e n 2817 82 2735 9657 288 1) Eine Zurordeung von Tagespflegepersonen zu den betreuten Kindern ist nicht möglich. Beide Statistiken werden seperat erhoben. 2) Die Personen mit den Geschlecht \"ohne Angabe\" wurden den weiblichen zugeordnet.",
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"number": 40,
"content": "Anlage A26 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.3 Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege am 01.03.2018 Qualifikation der Tagespflegepersonen Landkreis – Dauer des Qualifikationskurs in tätigkeits- Erste-Hilfe-Kurs für Kreisfreie Städte (St) anderer Nachweis begleitender Säuglinge u. der Qualifikation weniger als 30 Stunden 30 bis 70 Stunden 71 bis 120 Stunden 121 bis 159 Stunden 160 und mehr Stunden Grundqualifikation Kleinkinder Reg.-Bez. D a r m s t a d t 5 52 80 16 1635 152 10 1838 Darmstadt, Wissenschaftsst. – – 1 1 106 7 – 108 Frankfurt am Main, St. 5 9 22 6 345 – – 382 Offenbach am Main, St. – – – – 76 6 – 76 Wiesbaden, Landeshauptst. – 5 23 – 80 30 – 129 Bergstraße – – 4 – 168 25 – 175 Darmstadt-Dieburg – 7 10 1 81 14 – 99 Groß-Gerau – – – – 96 2 – 97 Hochtaunuskreis – 3 2 2 90 3 – 97 Main-Kinzig-Kreis – – – – 148 – – 148 Main-Taunus-Kreis – 10 3 – 111 21 3 120 Odenwaldkreis – – – – 34 – 4 38 Offenbach – 5 – – 139 8 – 143 Rheingau-Taunus-Kreis – 6 11 4 60 34 2 110 Wetteraukreis – 7 4 2 101 2 1 116 Reg.-Bez. G i e ß e n 3 98 43 18 208 28 1 374 Gießen 2 63 28 13 25 5 – 131 Lahn-Dill-Kreis – 1 5 4 64 8 – 73 Limburg-Weilburg – – – 1 30 – – 31 Marburg-Biedenkopf 1 30 10 – 48 15 – 93 Vogelsbergkreis – 4 – – 41 – 1 46 Reg.-Bez. K a s s e l 37 170 43 15 309 60 3 575 Kassel, documenta-St. – – – – 92 2 – 92 Fulda – 40 1 8 86 10 – 135 Hersfeld-Rotenburg – 10 15 1 37 23 – 63 Kassel – 71 12 – 36 19 1 124 Schwalm-Eder-Kreis 4 41 9 2 12 – 2 70 Waldeck-Frankenberg 33 8 6 4 8 6 – 53 Werra-Meißner-Kreis – – – – 38 – – 38 Land H e s s e n 45 320 166 49 2152 240 14 2787",
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"content": "Anlage A27 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.3 Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege am 01.03.2018 Überwiegende Ort der Betreuung der Kinder Landkreis – in der Wohnung des Kindes/ der Kinder in der eigenen Wohnung in anderen Räumen Kreisfreie Städte (St) Anzahl der Anzahl der Anzahl der 1) Anzahl der Tagespflegekinder 1) Anzahl der Tagespflegekinder 1) Anzahl der Tagespflegekinder Tagespflegepersonen Tagespflegepersonen Tagespflegepersonen Reg.-Bez. D a r m s t a d t 144 266 1586 5596 173 768 Darmstadt, Wissenschaftsst. 2 3 101 358 5 22 Frankfurt am Main, St. 72 120 321 999 30 78 Offenbach am Main, St. – – 71 286 5 23 Wiesbaden, Landeshauptst. 14 35 100 305 17 82 Bergstraße 19 38 142 477 15 76 Darmstadt-Dieburg 3 8 82 336 14 81 Groß-Gerau 3 7 87 342 7 35 Hochtaunuskreis 6 11 68 282 23 108 Main-Kinzig-Kreis 3 4 148 526 – – Main-Taunus-Kreis 10 22 96 399 30 136 Odenwaldkreis 2 5 30 102 7 34 Offenbach 1 1 140 496 3 10 Rheingau-Taunus-Kreis 5 5 95 272 10 44 Wetteraukreis 4 7 105 416 7 39 Reg.-Bez. G i e ß e n 20 39 289 1020 69 277 Gießen 11 20 102 375 19 78 Lahn-Dill-Kreis 5 11 50 183 19 68 Limburg-Weilburg 2 5 28 84 1 5 Marburg-Biedenkopf – – 74 282 20 86 Vogelsbergkreis 2 3 35 96 10 40 Reg.-Bez. K a s s e l 28 59 508 1816 59 241 Kassel, documenta-St. – – 76 279 16 74 Fulda 5 11 119 459 12 44 Hersfeld-Rotenburg 17 30 52 163 3 12 Kassel 1 5 103 391 22 85 Schwalm-Eder-Kreis 2 7 67 214 2 5 Waldeck-Frankenberg 1 2 54 197 4 21 Werra-Meißner-Kreis 2 4 37 113 – – Land H e s s e n 192 364 2383 8432 301 1286 1) Eine Zurordeung von Tagespflegepersonen zu den betreuten Kindern ist nicht möglich. Beide Statistiken werden seperat erhoben. Eine Tagespflegeperson kann auch mehrere Orte der Betreuung der Kinder haben.",
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"content": "Anlage B32 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Betreuungsquoten in % der Nichtschulkinder ab 3 Jahre im Betreute Nichtschulkinder ab 3 Jahre im Alter von … Alter von … im Verhältnis zu Bevölkerung am 31.12.2017 in Landkreis 1) – der entsprechenden Altersgruppe Kreisfreie Städte (St) 3 bis 6 3 4 5 6 7 und älter 3 und älter 3 4 5 6 Jahre Reg.-Bez. D a r m s t a d t 32912 35311 34730 21241 195 124389 85,4 95,3 94,0 58,0 83,3 Darmstadt, Wissenschaftsst. 1271 1379 1360 847 8 4865 85,3 95,8 92,7 59,6 83,5 Frankfurt am Main, St. 6564 6936 6650 3951 40 24141 85,4 93,4 91,9 55,6 81,8 Offenbach am Main, St. 952 1176 1246 727 6 4107 69,8 88,8 93,4 57,0 77,4 Wiesbaden, Landeshauptst. 2519 2556 2519 1476 7 9077 85,4 98,3 94,7 57,8 84,3 Bergstraße 2167 2233 2279 1395 21 8095 88,4 97,9 96,7 61,3 86,2 Darmstadt-Dieburg 2468 2556 2504 1644 16 9188 86,4 94,7 92,9 60,8 83,7 Groß-Gerau 2316 2508 2479 1594 4 8901 82,8 94,8 96,5 58,9 83,0 Hochtaunuskreis 2004 2279 1990 996 22 7291 90,9 96,5 89,6 45,5 81,0 Main-Kinzig-Kreis 3358 3558 3546 2188 18 12668 87,1 94,2 98,4 59,9 85,0 Main-Taunus-Kreis 1990 2253 2214 1351 12 7820 87,3 96,7 94,0 58,8 84,3 Odenwaldkreis 662 756 742 466 5 2631 83,4 99,2 91,0 60,4 83,6 Offenbach 2738 3039 3178 2000 16 10971 81,4 95,0 95,0 60,7 83,0 Rheingau-Taunus-Kreis 1452 1441 1486 949 10 5338 87,7 95,3 92,8 60,1 83,9 Wetteraukreis 2451 2641 2537 1657 10 9296 88,0 97,8 94,1 59,8 84,8 Reg.-Bez. G i e ß e n 7963 8192 8183 5401 71 29810 89,6 94,2 93,8 61,2 84,7 Gießen 2028 2086 2063 1318 15 7510 88,6 95,1 92,8 59,3 83,9 Lahn-Dill-Kreis 1945 2048 1970 1308 26 7297 86,6 95,7 92,5 59,3 83,4 Limburg-Weilburg 1364 1420 1390 929 17 5120 94,9 95,4 95,9 63,6 87,5 Marburg-Biedenkopf 1894 1898 1970 1291 7 7060 88,8 93,3 94,2 63,1 84,9 Vogelsbergkreis 732 740 790 555 6 2823 93,7 88,4 94,8 62,5 84,4 Reg.-Bez. K a s s e l 9273 9613 9650 6132 93 34761 88,4 93,6 94,9 60,7 84,5 Kassel, documenta-St. 1510 1626 1633 949 2 5720 82,1 92,3 93,0 57,4 81,6 Fulda 1814 1980 1848 1261 32 6935 88,3 97,0 97,0 64,5 86,8 Hersfeld-Rotenburg 863 881 918 633 5 3300 83,7 90,6 91,5 62,3 81,9 Kassel 1830 1752 1839 1120 13 6554 92,9 91,9 94,8 58,3 84,6 Schwalm-Eder-Kreis 1370 1417 1386 841 19 5033 92,0 92,9 93,6 56,4 83,7 Waldeck-Frankenberg 1188 1224 1311 852 15 4590 90,6 94,9 97,4 66,7 87,6 Werra-Meißner-Kreis 698 733 715 476 7 2629 87,4 94,2 96,4 60,6 84,5 Land H e s s e n 50148 53116 52563 32774 359 188960 86,6 94,8 94,1 59,0 83,7 1) Da nur wenige Nichtschulkinder über 6 Jarhen betreut werden, wurde die Betreuungsquote nur für d",
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"number": 43,
"content": "Anlage B36a Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Landkreis Belegte Plätze am 01.03.2018 von Nichtschulkindern im Alter von … bis unter … Jahren mit einer Betreuungszeit über 45 Stunden – Kreisfreie Städte (St) 3 bis unter 4 Jahre 4 bis unter 5 Jahren 5 bis unter 6 Jahren 6 bis unter 7 Jahren 7 Jahre und älter 3 und älter Reg.-Bez. D a r m s t a d t 9753 10786 11007 6732 53 38331 Darmstadt, Wissenschaftsst. 342 383 402 245 1 1373 Frankfurt am Main, St. 4870 5266 5274 3191 25 18626 Offenbach am Main, St. 51 44 48 27 – 170 Wiesbaden, Landeshauptst. 758 680 716 405 2 2561 Bergstraße 313 346 318 212 1 1190 Darmstadt-Dieburg 375 408 461 287 3 1534 Groß-Gerau 323 356 368 234 – 1281 Hochtaunuskreis 525 607 538 273 5 1948 Main-Kinzig-Kreis 565 669 685 449 5 2373 Main-Taunus-Kreis 485 592 612 364 1 2054 Odenwaldkreis 23 46 58 31 2 160 Offenbach 644 736 904 575 4 2863 Rheingau-Taunus-Kreis 198 270 269 185 1 923 Wetteraukreis 281 383 354 254 3 1275 Reg.-Bez. G i e ß e n 852 945 1082 734 9 3622 Gießen 244 278 317 177 – 1016 Lahn-Dill-Kreis 242 274 340 260 5 1121 Limburg-Weilburg 107 117 132 92 3 451 Marburg-Biedenkopf 175 184 196 144 1 700 Vogelsbergkreis 84 92 97 61 – 334 Reg.-Bez. K a s s e l 1199 1383 1472 976 8 5038 Kassel, documenta-St. 109 131 144 72 – 456 Fulda 353 402 427 281 5 1468 Hersfeld-Rotenburg 252 279 271 211 – 1013 Kassel 70 80 81 50 – 281 Schwalm-Eder-Kreis 156 166 167 127 – 616 Waldeck-Frankenberg 78 112 134 89 1 414 Werra-Meißner-Kreis 181 213 248 146 2 790 Land H e s s e n 11804 13114 13561 8442 70 46991",
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"content": "Anlage B36b Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Landkreis Belegte Plätze am 01.03.2018 von Nichtschulkindern im Alter von … bis unter … Jahren mit einer Betreuungszeit von 35 bis 45 Stunden – Kreisfreie Städte (St) 3 bis unter 4 Jahre 4 bis unter 5 Jahren 5 bis unter 6 Jahren 6 bis unter 7 Jahren 7 Jahre und älter 3 und älter Reg.-Bez. D a r m s t a d t 9931 10772 11003 6716 54 38476 Darmstadt, Wissenschaftsst. 508 538 535 323 3 1907 Frankfurt am Main, St. 251 245 233 133 2 864 Offenbach am Main, St. 719 837 967 568 5 3096 Wiesbaden, Landeshauptst. 1350 1478 1439 860 4 5131 Bergstraße 652 683 748 488 8 2579 Darmstadt-Dieburg 768 853 837 550 6 3014 Groß-Gerau 715 802 821 519 2 2859 Hochtaunuskreis 754 867 728 351 8 2708 Main-Kinzig-Kreis 878 961 1019 601 – 3459 Main-Taunus-Kreis 756 841 849 525 5 2976 Odenwaldkreis 220 232 248 158 2 860 Offenbach 889 991 1018 657 3 3558 Rheingau-Taunus-Kreis 614 559 615 386 2 2176 Wetteraukreis 857 885 946 597 4 3289 Reg.-Bez. G i e ß e n 2629 2801 3038 2154 25 10647 Gießen 627 620 631 414 6 2298 Lahn-Dill-Kreis 493 543 576 440 8 2060 Limburg-Weilburg 420 510 549 378 3 1860 Marburg-Biedenkopf 842 871 1003 696 6 3418 Vogelsbergkreis 247 257 279 226 2 1011 Reg.-Bez. K a s s e l 3035 3328 3472 2271 36 12142 Kassel, documenta-St. 823 861 942 590 1 3217 Fulda 633 747 718 538 13 2649 Hersfeld-Rotenburg 223 245 241 160 2 871 Kassel 408 427 497 295 4 1631 Schwalm-Eder-Kreis 285 322 332 181 6 1126 Waldeck-Frankenberg 368 432 506 323 8 1637 Werra-Meißner-Kreis 295 294 236 184 2 1011 Land H e s s e n 15595 16901 17513 11141 115 61265",
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"content": "Anlage B36c Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Landkreis Belegte Plätze am 01.03.2018 von Nichtschulkindern im Alter von … bis unter … Jahren mit einer Betreuungszeit von 25 bis 35 Stunden – Kreisfreie Städte (St) 3 bis unter 4 Jahre 4 bis unter 5 Jahren 5 bis unter 6 Jahren 6 bis unter 7 Jahren 7 Jahre und älter 3 und älter Reg.-Bez. D a r m s t a d t 8522 9022 8494 5203 63 31304 Darmstadt, Wissenschaftsst. 220 237 264 158 2 881 Frankfurt am Main, St. 1056 1067 889 490 10 3512 Offenbach am Main, St. 117 178 164 101 1 561 Wiesbaden, Landeshauptst. 64 70 54 37 – 225 Bergstraße 829 890 881 503 9 3112 Darmstadt-Dieburg 838 858 807 551 4 3058 Groß-Gerau 860 886 891 590 2 3229 Hochtaunuskreis 506 578 532 282 7 1905 Main-Kinzig-Kreis 1079 1120 1077 677 10 3963 Main-Taunus-Kreis 555 622 560 359 6 2102 Odenwaldkreis 243 259 234 125 – 861 Offenbach 661 762 722 412 8 2565 Rheingau-Taunus-Kreis 495 465 466 287 2 1715 Wetteraukreis 999 1030 953 631 2 3615 Reg.-Bez. G i e ß e n 3433 3472 3192 2028 19 12144 Gießen 941 978 900 607 4 3430 Lahn-Dill-Kreis 1060 1094 930 534 9 3627 Limburg-Weilburg 585 575 540 375 5 2080 Marburg-Biedenkopf 610 599 584 350 – 2143 Vogelsbergkreis 237 226 238 162 1 864 Reg.-Bez. K a s s e l 3225 3161 3146 1963 38 11533 Kassel, documenta-St. 221 258 259 137 0 875 Fulda 600 637 561 345 12 2155 Hersfeld-Rotenburg 329 290 339 218 3 1179 Kassel 680 621 692 428 6 2427 Schwalm-Eder-Kreis 661 652 607 371 9 2300 Waldeck-Frankenberg 546 516 501 339 5 1907 Werra-Meißner-Kreis 188 187 187 125 3 690 Land H e s s e n 15180 15655 14832 9194 120 54981",
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"content": "Anlage B36d Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Landkreis Belegte Plätze am 01.03.2018 von Nichtschulkindern im Alter von … bis unter … Jahren mit einer Betreuungszeit von bis 25 Stunden – Kreisfreie Städte (St) 3 bis unter 4 Jahre 4 bis unter 5 Jahren 5 bis unter 6 Jahren 6 bis unter 7 Jahren 7 Jahre und älter 3 und älter Reg.-Bez. D a r m s t a d t 4706 4731 4226 2590 25 16278 Darmstadt, Wissenschaftsst. 201 221 159 121 2 704 Frankfurt am Main, St. 387 358 254 137 3 1139 Offenbach am Main, St. 65 117 67 31 – 280 Wiesbaden, Landeshauptst. 347 328 310 174 1 1160 Bergstraße 373 314 332 192 3 1214 Darmstadt-Dieburg 487 437 399 256 3 1582 Groß-Gerau 418 464 399 251 – 1532 Hochtaunuskreis 219 227 192 90 2 730 Main-Kinzig-Kreis 836 808 765 461 3 2873 Main-Taunus-Kreis 194 198 193 103 – 688 Odenwaldkreis 176 219 202 152 1 750 Offenbach 544 550 534 356 1 1985 Rheingau-Taunus-Kreis 145 147 136 91 5 524 Wetteraukreis 314 343 284 175 1 1117 Reg.-Bez. G i e ß e n 1049 974 871 485 18 3397 Gießen 216 210 215 120 5 766 Lahn-Dill-Kreis 150 137 124 74 4 489 Limburg-Weilburg 252 218 169 84 6 729 Marburg-Biedenkopf 267 244 187 101 – 799 Vogelsbergkreis 164 165 176 106 3 614 Reg.-Bez. K a s s e l 1814 1741 1560 922 11 6048 Kassel, documenta-St. 357 376 288 150 1 1172 Fulda 228 194 142 97 2 663 Hersfeld-Rotenburg 59 67 67 44 – 237 Kassel 672 624 569 347 3 2215 Schwalm-Eder-Kreis 268 277 280 162 4 991 Waldeck-Frankenberg 196 164 170 101 1 632 Werra-Meißner-Kreis 34 39 44 21 – 138 Land H e s s e n 7569 7446 6657 3997 54 25723",
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"content": "Anlage B38 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Landkreis Betreuungsquote in % der Anzahl der Nichtschulkinder im Anzahl der Nichtschulkinder im – Nichtschulkinder im Alter von Alter von 3 bis unter 7 Jahren Alter über 7 Jahre 1) Kreisfreie Städte (St) 3 bis unter 7 Jahren Reg.-Bez. D a r m s t a d t 124194 195 83,3 Darmstadt, Wissenschaftsst. 4857 8 83,5 Frankfurt am Main, St. 24101 40 81,8 Offenbach am Main, St. 4101 6 77,4 Wiesbaden, Landeshauptst. 9070 7 84,3 Bergstraße 8074 21 86,2 Darmstadt-Dieburg 9172 16 83,7 Groß-Gerau 8897 4 83,0 Hochtaunuskreis 7269 22 81,0 Main-Kinzig-Kreis 12650 18 85,0 Main-Taunus-Kreis 7808 12 84,3 Odenwaldkreis 2626 5 83,6 Offenbach 10955 16 83,0 Rheingau-Taunus-Kreis 5328 10 83,9 Wetteraukreis 9286 10 84,8 Reg.-Bez. G i e ß e n 29739 71 84,7 Gießen 7495 15 83,9 Lahn-Dill-Kreis 7271 26 83,4 Limburg-Weilburg 5103 17 87,5 Marburg-Biedenkopf 7053 7 84,9 Vogelsbergkreis 2817 6 84,4 Reg.-Bez. K a s s e l 34668 93 84,5 Kassel, documenta-St. 5718 2 81,6 Fulda 6903 32 86,8 Hersfeld-Rotenburg 3295 5 81,9 Kassel 6541 13 84,6 Schwalm-Eder-Kreis 5014 19 83,7 Waldeck-Frankenberg 4575 15 87,6 Werra-Meißner-Kreis 2622 7 84,5 Land H e s s e n 188601 359 83,7 1) Da nur wenige Kinder über 6 Jahren betreut werden, wird die Betreuungsquote nur für die Kinder von 3 bis 6 errechnet.",
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"content": "Anlage B39 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Betreuungsquote in % der Landkreis Anzahl der Nichtschulkinder im Alter von Nichtschulkinder im Alter von 3 bis unter – 3 bis unter 7 Jahren mit einer 7 Jahren mit einer Betreuungszeit von Kreisfreie Städte (St) Betreuungszeit von über 45 Stunden über 45 Stunden Reg.-Bez. D a r m s t a d t 38278 25,7 Darmstadt, Wissenschaftsst. 1372 23,6 Frankfurt am Main, St. 18601 63,2 Offenbach am Main, St. 170 3,2 Wiesbaden, Landeshauptst. 2559 23,8 Bergstraße 1189 12,7 Darmstadt-Dieburg 1531 14,0 Groß-Gerau 1281 12,0 Hochtaunuskreis 1943 21,6 Main-Kinzig-Kreis 2368 15,9 Main-Taunus-Kreis 2053 22,2 Odenwaldkreis 158 5,0 Offenbach 2859 21,7 Rheingau-Taunus-Kreis 922 14,5 Wetteraukreis 1272 11,6 Reg.-Bez. G i e ß e n 3613 10,3 Gießen 1016 11,4 Lahn-Dill-Kreis 1116 12,8 Limburg-Weilburg 448 7,7 Marburg-Biedenkopf 699 8,4 Vogelsbergkreis 334 10,0 Reg.-Bez. K a s s e l 5030 12,3 Kassel, documenta-St. 456 6,5 Fulda 1463 18,4 Hersfeld-Rotenburg 1013 25,2 Kassel 281 3,6 Schwalm-Eder-Kreis 616 10,3 Waldeck-Frankenberg 413 7,9 Werra-Meißner-Kreis 788 25,4 Land H e s s e n 46921 20,8 1) Da nur wenige Kinder über 6 Jahren betreut werden, wird die Betreuungsquote nur für die Kinder von 3 bis 6 errechnet.",
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"content": "Anlage C57-1 Neuaufnahmen in den Pakt für den Nachmittag (PfdN) ab dem Schuljahr 2019/2020 Vorhaben Schulträger Schule Ort PfdN Landkreis Bergstraße Daumbergschule Gorxheimertal PfdN Landkreis Bergstraße Melibokusschule Zwingenberg PfdN Stadt Darmstadt Christian-Morgenstern-Schule Darmstadt PfdN Stadt Darmstadt Goetheschule Darmstadt PfdN Stadt Darmstadt Schillerschule Darmstadt Landkreis Darmstadt- PfdN Dieburg Markwaldschule Babenhausen Landkreis Darmstadt- PfdN Dieburg Gutenbergschule Dieburg Landkreis Darmstadt- PfdN Dieburg Haslochbergschule Groß-Bieberau Landkreis Darmstadt- PfdN Dieburg Wendelinusschule Klein-Umstadt Landkreis Darmstadt- PfdN Dieburg Lindenfeldschule Schaafheim Landkreis Darmstadt- PfdN Dieburg Hasselbachschule Otzberg Landkreis Darmstadt- PfdN Dieburg Dilsbachschule Reinheim PfdN (nur Landkreis Darmstadt- Grundschule) Dieburg Eichwaldschule Schaafheim Landkreis Darmstadt- PfdN Dieburg Goetheschule Pfungstadt Landkreis Darmstadt- PfdN Dieburg Anne-Frank-Schule Dieburg PfdN Stadt Frankfurt am Main Merianschule Frankfurt PfdN Stadt Frankfurt am Main Grundschule Europaviertel Frankfurt PfdN Stadt Frankfurt am Main 3. Grundschule Riedberg Frankfurt PfdN Landkreis Groß-Gerau Geinsheimer Schule Trebur PfdN Stadt Kelsterbach Bürgermeister-Hardt-Schule Kelsterbach PfdN Main-Taunus-Kreis Theodor-Heuss-Schule Bad Soden am Taunus PfdN Landkreis Gießen Grundschule am Keltentor Biebertal Landkreis Hersfeld- PfdN Rotenburg Solztalschule Bad Hersfeld Landkreis Hersfeld- PfdN Rotenburg Kolibri-Schule Bad Hersfeld Landkreis Hersfeld- PfdN Rotenburg Steigleder-Schule Friedewald Landkreis Hersfeld- PfdN Rotenburg Astrid-Lindgren-Schule Hauneck Landkreis Hersfeld- PfdN Rotenburg Grundschule Landeck Schenklengsfeld PfdN (bis Jg. Landkreis Hersfeld- 4) Rotenburg Heinrich-Auel-Schule Rotenburg an der Fulda PfdN Werra-Meißner-Kreis Meinhard-Schule Meinhard PfdN Werra-Meißner-Kreis Lindenhofschule Witzenhausen PfdN Werra-Meißner-Kreis Gelstertalschule Hundelshausen Witzenhausen PfdN Hochtaunuskreis Hardtwaldschule Seulberg Friedrichsdorf PfdN Wetteraukreis Jim-Knopf-Schule Wölfersheim 1/2",
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"content": "Anlage C57-1 zu GA 20/569 PfdN Lahn-Dill-Kreis Westerwaldschule Driedorf PfdN Lahn-Dill-Kreis Grundschule Tiefenbach Braunfels PfdN Lahn-Dill-Kreis Astrid-Lindgren-Schule Solms PfdN Main-Kinzig-Kreis Waldschule Maintal PfdN Main-Kinzig-Kreis Astrid-Lindgren-Schule Hammersbach PfdN Landkreis Offenbach Joseph-von-Eichendorff-Schule Obertshausen PfdN Stadt Wiesbaden Anton-Gruner-Schule Wiesbaden PfdN Stadt Wiesbaden Peter-Rosegger-Schule Wiesbaden PfdN Stadt Wiesbaden Ursula-Wölfel-Schule Wiesbaden Landkreis Waldeck- PfdN Frankenberg Wigand-Gerstenberg-Schule Frankenberg PfdN (nur Grundschule) (Haupt- und Realschule in Landkreis Waldeck- Profil 1) Frankenberg Ederseeschule Herzhausen Vöhl Landkreis Waldeck- PfdN Frankenberg Grundschule Villa R in VolkmarsenVolkmarsen 2/2",
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"content": "Anlage C57-2 Vorhaben zum Schuljahr 2019/2020 in Profil Schule Ort Waldmichelbach- Neuaufnahme 1 Grundschule Schimmeldewog Unterschönmattenwag Neuaufnahme 1 Grundschule Rothenberg Oberzent Neuaufnahme 1 Schule an der Mümling Höchst Neuaufnahme 1 Fliedetalschule Flieden Neuaufnahme 1 Landgräfin-Anna-Schule Fulda Neuaufnahme 1 Astrid-Lindgren-Schule Groß-Gerau Neuaufnahme 1 Schlossbergschule Ulrichstein Neuaufnahme 1 Johann-Peter-Schäfer-Schule Friedberg Neuaufnahme 1 Fritz-Erler-Schule Wöllstadt Neuaufnahme 1 Konrad-Neumann-Schule Neuses Freigericht Neuaufnahme 1 Wilhelm-Busch-Schule Maintal Neuaufnahme 1 Grundschule Oberdieten Breidenbach Neuaufnahme 1 Lindenschule Cölbe Cölbe Neuaufnahme 1 Gerhart-Hauptmann-Schule Marburg Neuaufnahme 1 Wallschule Langen Neuaufnahme 1 Matthias-Claudius-Schule Heusenstamm Neuaufnahme 1 Hermann-Hesse-Schule Obertshausen Neuaufnahme 1 Hochlandschule Gilserberg Neuaufnahme 3 IGS in der Bildungsregion Nord Frankfurt",
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"content": "Anlage C84 Profil der Schulträger Schule Schulort Maßnahme Landkreis Bergstraße Nibelungenschule Lampertheim 1 Landkreis Bergstraße Werner-von-Siemens-Schule Lorsch 1 Landkreis Bergstraße Freiherr-vom-Stein-Schule Neckarsteinach 1 Landkreis Bergstraße Dietrich-Bonhoeffer-Schule Rimbach 1 PfdN; (G im Landkreis Bergstraße Friedrich-Fröbel-Schule Viernheim PfdN; HR in P1) Landkreis Bergstraße Eugen-Bachmann-Schule Wald-Michelbach 1 PfdN; (G im Landkreis Bergstraße Schillerschule Bensheim PfdN; HR in P1) Grund-, Haupt-und Realschule Lautertal- PfdN; (G im Landkreis Bergstraße Gadernheim Lautertal (Odenwald) PfdN, HR in P 1) Landkreis Bergstraße Langenbergschule Birkenau 2 Landkreis Bergstraße Martin-Buber-Schule Heppenheim 2 Landkreis Bergstraße Alfred-Delp-Schule Lampertheim 1 Landkreis Bergstraße Kirchbergschule Bensheim 1 Landkreis Bergstraße Siegfriedschule Heppenheim 1 Landkreis Bergstraße Biedensandschule Lampertheim 1 Landkreis Bergstraße Albert-Schweitzer-Schule Viernheim 1 Landkreis Bergstraße Seebergschule Bensheim 3 Landkreis Bergstraße Weschnitztalschule Mörlenbach 1 Landkreis Bergstraße Altes Kurfürstliches Gymnasium Bensheim 2 Landkreis Bergstraße Goethe-Gymnasium Bensheim 2 Landkreis Bergstraße Starkenburg-Gymnasium Heppenheim 1 Landkreis Bergstraße Ueberwald-Gymnasium Wald-Michelbach 1 Landkreis Bergstraße Martin-Luther-Schule Rimbach 1 Landkreis Bergstraße Lessing-Gymnasium Lampertheim 1 Landkreis Bergstraße Heinrich-Böll-Schule Fürth 2 Landkreis Bergstraße Geschwister-Scholl-Schule Bensheim 2 Landkreis Bergstraße Erich-Kästner-Schule Bürstadt 1 Landkreis Bergstraße Alexander-von-Humboldt-Schule Viernheim 2 (P1, P2) 1/20",
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"content": "Anlage C84 Odenwaldkreis Carl-Weyprecht-Schule Bad König 1 Odenwaldkreis Schule am Sportpark Erbach 1 Odenwaldkreis Ernst-Göbel-Schule Höchst 1 Odenwaldkreis Theodor-Litt-Schule Michelstadt 2 Odenwaldkreis Georg-Ackermann-Schule Breuberg 1 Odenwaldkreis Zentrum Brückenschule Erbach 1 Odenwaldkreis Schule am Drachenfeld Erbach 3 Odenwaldkreis Gymnasium Michelstadt Michelstadt 1 Odenwaldkreis Oberzent-Schule Beerfelden 1 Odenwaldkreis Georg-August-Zinn-Schule Reichelsheim (Odenwald) 1 Stadt Darmstadt Erich-Kästner-Schule Darmstadt 2 Stadt Darmstadt Gutenbergschule Darmstadt 1 Stadt Darmstadt Wilhelm-Leuschner-Schule Darmstadt 1 Stadt Darmstadt Mornewegschule Darmstadt 2 PfdN (G im PfdN; Stadt Darmstadt Ernst-Elias-Niebergall-Schule Darmstadt ab Jg. 5 in P2) Stadt Darmstadt Mühltalschule (mit 3219) Darmstadt PfdN Stadt Darmstadt Christoph-Graupner-Schule Darmstadt 3 Stadt Darmstadt Eleonorenschule Darmstadt 1 Stadt Darmstadt Georg-Büchner-Schule Darmstadt 1 Stadt Darmstadt Justus-Liebig-Schule Darmstadt 1 Stadt Darmstadt Lichtenbergschule Darmstadt 2 Stadt Darmstadt Ludwig-Georgs-Gymnasium Darmstadt 1 Stadt Darmstadt Viktoriaschule Darmstadt 1 Stadt Darmstadt Bernhard-Adelung-Schule Darmstadt 2 Stadt Darmstadt Stadtteilschule Arheilgen Darmstadt 2 Landkreis Darmstadt-Dieburg Hessenwaldschule Weiterstadt 2 PfdN (G im PfdN, Landkreis Darmstadt-Dieburg Ernst-Reuter-Schule Groß-Umstadt Sek I in P1) Landkreis Darmstadt-Dieburg Albert-Schweitzer-Schule Groß-Zimmern 1 Landkreis Darmstadt-Dieburg Otzbergschule Otzberg PfdN Landkreis Darmstadt-Dieburg Dr.-Kurt-Schumacher-Schule Reinheim 1 2/20",
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"content": "Anlage C84 PfdN (G im PfdN, Landkreis Darmstadt-Dieburg Eichwaldschule Schaafheim HRF in 1) Landkreis Darmstadt-Dieburg Justin-Wagner-Schule Roßdorf 1 Landkreis Darmstadt-Dieburg Schillerschule Pfungstadt 1 Landkreis Darmstadt-Dieburg Anna-Freud-Schule Weiterstadt 3 Landkreis Darmstadt-Dieburg Gustav-Heinemann-Schule Dieburg 3 Landkreis Darmstadt-Dieburg Anne-Frank-Schule Dieburg PfdN PfdN (Grundstufe im PfdN, Sek I in Landkreis Darmstadt-Dieburg Eduard-Flanagan-Schule Babenhausen Profil 1) Landkreis Darmstadt-Dieburg Max-Planck-Gymnasium Groß-Umstadt 1 PfdN (P2; Internat. Zweig in Landkreis Darmstadt-Dieburg Schuldorf Bergstraße Seeheim-Jugenheim P3) Landkreis Darmstadt-Dieburg Albert-Einstein-Schule Groß-Bieberau 1 Landkreis Darmstadt-Dieburg Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule Ober-Ramstadt 2 Landkreis Darmstadt-Dieburg Joachim-Schumann-Schule Babenhausen 3 Landkreis Darmstadt-Dieburg Goetheschule Dieburg 2 Landkreis Darmstadt-Dieburg Melibokusschule Alsbach-Hähnlein 1 Landkreis Darmstadt-Dieburg Albrecht-Dürer-Schule Weiterstadt 1 Landkreis Darmstadt-Dieburg Gerhart-Hauptmann-Schule Griesheim 2 Landkreis Darmstadt-Dieburg Schule auf der Aue Münster 2 Landkreis Darmstadt-Dieburg Friedrich-Ebert-Schule Pfungstadt 3 Stadt Frankfurt am Main Meisterschule Frankfurt a. M. 3 Stadt Frankfurt am Main Walter-Kolb-Schule Frankfurt a. M. 2 PfdN (G im Stadt Frankfurt am Main Hostatoschule Frankfurt a. M. PfdN; HR in P 1)) PfdN (G im Stadt Frankfurt am Main Konrad-Haenisch-Schule Frankfurt a. M. PfdN; HR in P1) Stadt Frankfurt am Main Carlo-Mierendorff-Schule Frankfurt a. M. 3 Stadt Frankfurt am Main Ludwig-Börne-Schule Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main IGS Herder Frankfurt a. M. 3 3/20",
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"content": "Anlage C84 Stadt Frankfurt am Main Gymnasium Riedberg Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Panoramaschule Frankfurt a. M. 3 Stadt Frankfurt am Main IGS West Frankfurt a. M. 3 Stadt Frankfurt am Main Gymnasium Nied Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main IGS Süd Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Niederrad (Neugründung ab 17/18) Frankfurt am Main 3 Stadt Frankfurt am Main Gymnasium Nord Westhausen Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Kalbach/Riedberg (Neugründung) Frankfurt am Main 3 Stadt Frankfurt am Main IGS 15/Mitte (Neugründung) Frankfurt 3 Stadt Frankfurt am Main Römerhof (Neugründung) Frankfurt 1 Stadt Frankfurt am Main IGS in der Bildungsregion Nord Frankfurt 3 Stadt Frankfurt am Main Viktor-Frankl-Schule Frankfurt a. M. 3 Stadt Frankfurt am Main Kasinoschule Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Mosaikschule Frankfurt a. M. 3 Stadt Frankfurt am Main Weißfrauenschule Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Hermann-Herzog-Schule Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Bürgermeister-Grimm-Schule Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Charles-Hallgarten-Schule Frankfurt a. M. 3 Stadt Frankfurt am Main Wallschule Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Geschwister-Scholl-Schule Frankfurt am Main 1 Stadt Frankfurt am Main Brüder-Grimm-Schule Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Louise-von-Rothschild-Schule Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Falkschule Frankfurt 1 Stadt Frankfurt am Main Wöhlerschule Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Elisabethenschule Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Carl-Schurz-Schule Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Ziehenschule Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Bettinaschule Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Helene-Lange-Schule Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Helmholtzschule Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Schillerschule Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Heinrich-von-Gagern-Gymnasium Frankfurt a. M. 1 4/20",
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"content": "Anlage C84 Stadt Frankfurt am Main Lessing-Gymnasium Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Freiherr-vom-Stein-Schule Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Liebigschule Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Leibnizschule Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Musterschule Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Goethe-Gymnasium Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Georg-Büchner-Schule Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Schule am Ried Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Ernst-Reuter-Schule II Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Peter-Petersen-Schule Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Otto-Hahn-Schule Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Friedrich-Ebert-Schule Frankfurt a. M. 3 Stadt Frankfurt am Main Carl-von-Weinberg-Schule Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Georg-August-Zinn-Schule Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Heinrich-Kraft-Schule Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Paul-Hindemith-Schule Frankfurt a. M. 3 Stadt Frankfurt am Main IGS-Nordend Frankfurt a. M. 2 Landkreis Fulda Lüdertalschule Großenlüder 1 Landkreis Fulda Mittelpunktschule Hohe Rhön Hilders 1 Landkreis Fulda Biebertalschule Hofbieber 1 Landkreis Fulda Don-Bosco-Schule Künzell 1 Landkreis Fulda Johannes-Hack-Schule einschl. Abteilung für EZHPetersberg 1 Landkreis Fulda Jahnschule Hünfeld Hünfeld 1 Landkreis Fulda Von-Galen-Schule Eichenzell Eichenzell 2 Landkreis Fulda Friedrich-v.-Bodelschwingh-Schule Großenlüder 1 Landkreis Fulda Albert-Schweitzer-Schule Neuhof 1 Landkreis Fulda Anne-Frank-Schule Gersfeld 1 Landkreis Fulda Erich-Kästner-Schule Hilders 1 Landkreis Fulda Christian-Andersen-Schule Hünfeld 1 Landkreis Fulda Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld Hünfeld 3 Landkreis Fulda Konrad-Adenauer-Schule Petersberg 2 Landkreis Fulda Winfriedschule Fulda 1 5/20",
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"content": "Anlage C84 Landkreis Fulda Ulstertalschule Hilders 1 Landkreis Fulda Wigbertschule Hünfeld 2 Landkreis Fulda Lichtbergschule Eiterfeld 1 Landkreis Fulda Johannnes-Keppler-Schule Neuhof 1 Landkreis Fulda Rhönschule Gersfeld 1 Stadt Fulda Bardoschule Fulda 2 Stadt Fulda Domschule Fulda 1 Stadt Fulda Geschwister-Scholl-Schule Fulda 2 Stadt Fulda Brüder-Grimm-Schule Fulda 1 Stadt Fulda Pestalozzischule Fulda Fulda 3 Stadt Fulda Heinrich-von-Bibra-Schule Fulda 1 Stadt Fulda Freiherr-vom-Stein-Schule Fulda 1 Stadt Fulda Rabanus-Maurus-Schule Fulda 1 Landeswohlfahrtsverband Schule am Sommerhoffpark Frankfurt a. M. 1 Landkreis Groß-Gerau Johannes-Gutenberg-Schule Gernsheim 1 Landkreis Groß-Gerau Mittelpunktschule Trebur Trebur 1 Landkreis Groß-Gerau Goetheschule Groß-Gerau 1 Landkreis Groß-Gerau Georg-August-Zinn-Schule Ginsheim-Gustavsburg 1 Landkreis Groß-Gerau Astrid-Lindgren-Schule Groß-Gerau 1 Landkreis Groß-Gerau neues Gymnasium Rüsselsheim 1 Landkreis Groß-Gerau Gymnasium Gernsheim Gernsheim 1 Landkreis Groß-Gerau Prälat-Diehl-Schule Groß-Gerau 1 Landkreis Groß-Gerau Luise-Büchner-Schule Groß-Gerau 1 Landkreis Groß-Gerau Integrierte Gesamtschule Mainspitze Ginsheim-Gustavsburg 2 Landkreis Groß-Gerau Anne-Frank-Schule Raunheim 3 Landkreis Groß-Gerau Bertha-v.-Suttner-Schule Mörfelden-Walldorf 1 Landkreis Groß-Gerau Martin-Buber-Schule Groß-Gerau 2 Landkreis Groß-Gerau Martin-Niemöller-Schule Riedstadt 1 Stadt Kelsterbach Karl-Krolopper-Schule Kelsterbach 1 Stadt Kelsterbach Gesamtschule der Stadt Kelsterbach Kelsterbach 3 Main-Taunus-Kreis Heiligenstockschule Hofheim am Taunus 2 Main-Taunus-Kreis Sophie-Scholl-Schule Flörsheim am Main 2 6/20",
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"content": "Anlage C84 Main-Taunus-Kreis Johann-Hinrich-Wichern-Schule Hofheim am Taunus 1 Main-Taunus-Kreis Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Hofheim am Taunus 3 Main-Taunus-Kreis Anne-Frank-Schule Kelkheim (Taunus) 1 Main-Taunus-Kreis Gesamtschule Fischbach Kelkheim 1 Main-Taunus-Kreis Main-Taunus-Schule Hofheim am Taunus 1 Main-Taunus-Kreis Albert-Einstein-Schule Schwalbach am Taunus 2 Main-Taunus-Kreis Heinrich-von-Kleist-Schule Eschborn 1 Main-Taunus-Kreis Heinrich-Böll-Schule Hattersheim am Main 1 Main-Taunus-Kreis Eichendorffschule I Kelkheim-Münster 2 Main-Taunus-Kreis Friedrich-Ebert-Schule Schwalbach am Taunus 2 Main-Taunus-Kreis Heinrich-von-Brentano-Schule Hochheim am Main 1 Main-Taunus-Kreis Graf-Stauffenberg-Gymnasium Flörsheim am Main 1 Main-Taunus-Kreis Gesamtschule Am Rosenberg Hofheim am Taunus 3 Main-Taunus-Kreis Weingartenschule Kriftel 1 Main-Taunus-Kreis Mendelssohn-Bartholdy-Schule Sulzbach (Taunus) 2 Main-Taunus-Kreis Freiherr-v.-Stein-Schule Eppstein 1 Stadt Rüsselsheim Friedrich-Ebert-Schule Rüsselsheim 1 Stadt Rüsselsheim Gerhart-Hauptmann-Schule Rüsselsheim 1 Stadt Rüsselsheim Parkschule Rüsselsheim 1 Stadt Rüsselsheim Helen-Keller-Schule Rüsselsheim 3 Stadt Rüsselsheim Borngrabenschule Rüsselsheim 1 Stadt Rüsselsheim Sophie-Opel-Schule Rüsselsheim 2 Stadt Rüsselsheim Immanuel-Kant-Schule Rüsselsheim 1 Stadt Rüsselsheim Max-Planck-Schule Rüsselsheim 1 Landkreis Gießen Martin-Buber-Schule Gießen 3 Landkreis Gießen Gallus-Schule Grünberg 1 Landkreis Gießen Anna-Freud-Schule Lich 1 Landkreis Gießen Georg-Kerschensteiner-Schule Biebertal 1 Landkreis Gießen Theo-Koch-Schule Grünberg 2 Landkreis Gießen Gesamtschule Hungen Hungen 2 Landkreis Gießen Gesamtschule Gleiberger Land Wettenberg 3 Landkreis Gießen Friedrich-Magnus-Gesamtschule Laubach 2 7/20",
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"content": "Anlage C84 Landkreis Gießen Gesamtschule Busecker Tal Buseck 3 Landkreis Gießen Adolf-Reichwein-Schule Pohlheim 2 Landkreis Gießen Dietrich-Bonhoeffer-Schule Lich 2 Landkreis Gießen Anne-Frank-Schule Linden 1 Landkreis Gießen C.-Brentano-Europaschule (beide Standorte) Lollar 2 Stadt Gießen Alexander-von-Humboldt-Schule Gießen 2 Stadt Gießen Albert-Schweitzer-Schule Gießen 1 Stadt Gießen Helmut-von-Bracken-Schule Gießen 1 Stadt Gießen Herderschule Gießen 1 Stadt Gießen Gesamtschule Gießen-Ost Gießen 2 PfdN (Grundstufe im PfdN, Sek I in Stadt Gießen Brüder-Grimm-Schule Gießen Profil 1) Stadt Gießen Richarda-Huch-Schule Gießen 2 Stadt Gießen Liebigschule Gießen 2 Stadt Gießen Landgraf-Ludwigs-Gymnasium Gießen 2 Stadt Gießen Friedrich-Ebert-Schule Gießen 1 Stadt Rüsselsheim Alexander-von-Humboldt-Schule Rüsselsheim 2 PfdN (Förderstufe in P Vogelsbergkreis Gerhart-Hauptmann-Schule Alsfeld 1) Vogelsbergkreis Mittelpunktschule Wartenberg-Angersbach Wartenberg 1 Vogelsbergkreis Schule an der Wascherde Lauterbach 1 Vogelsbergkreis Geschwister-Scholl-Schule Alsfeld 1 Vogelsbergkreis Helmut-von-Bracken-Schule Herbstein Herbstein 3 Vogelsbergkreis Digmundis-Schule Schotten 1 Vogelsbergkreis Brüder-Grimm-Schule Alsfeld Alsfeld 3 Vogelsbergkreis Albert-Schweitzer-Schule Alsfeld 1 Vogelsbergkreis A.-v.-Humboldt-Schule Lauterbach 2 Vogelsbergkreis Ohmtalschule Homberg, Ohm 2 Vogelsbergkreis Gesamtschule Mücke Mücke 2 Vogelsbergkreis Gesamtschule Schlitzerland Schlitz 1 8/20",
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"content": "Anlage C84 Vogelsbergkreis Vogelsbergschule Schotten Schotten 1 PfdN (G im PfdN; Vogelsbergkreis Oberwaldschule Grebenhain Sek I in P 1) Landkreis Hersfeld-Rotenburg Friedrich-Fröbel-Schule Bad Hersfeld 1 PfdN (bis Jg. 4 im PfdN, ab Jg. 5 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Heinrich-Auel-Schule Rotenburg a.d.Fulda in 1) Landkreis Hersfeld-Rotenburg August-Wilhelm-Mende-Schule Bebra 3 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Blumenstein-Schule Wildeck 2 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Werratalschule Heringen 1 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Gesamtschule Geistal Bad Hersfeld 1 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Gesamtschule Obersberg Bad Hersfeld 1 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Konrad-Duden-Schule Bad Hersfeld 1 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Gesamtschule Niederaula Niederaula 1 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Gesamtschule Schenklengsfeld Schenklengsfeld 1 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Brüder-Grimm-Gesamtschule Bebra 2 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Jakob-Grimm-Schule Rotenburg a.d.Fulda 1 Werra-Meißner-Kreis Südringgauschule Herleshausen 1 Werra-Meißner-Kreis Brüder-Grimm-Schule Eschwege 1 Werra-Meißner-Kreis Pestalozzischule Eschwege 1 Werra-Meißner-Kreis Hirschbergschule Großalmerode 1 Werra-Meißner-Kreis Paul-Moor-Schule Wehretal 3 Werra-Meißner-Kreis Friedrich-Wilhelm-Schule Eschwege 1 Werra-Meißner-Kreis Johannisberg-Schule Witzenhausen Witzenhausen 1 Werra-Meißner-Kreis Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf 1 Werra-Meißner-Kreis Freiherr-v.-Stein-Schule Hessisch Lichtenau 1 Werra-Meißner-Kreis Valentin-Traudt-Schule Großalmerode 1 Werra-Meißner-Kreis Adam-von-Trott-Schule Sontra 1 Werra-Meißner-Kreis Anne-Frank-Schule Eschwege 1 Hochtaunuskreis Max-Ernst-Schule Weilrod 2 Hochtaunuskreis Erich-Kästner-Schule Oberursel 1 Hochtaunuskreis Konrad-Lorenz-Schule Usingen 2 9/20",
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"content": "Anlage C84 Hochtaunuskreis Hans-Thoma-Schule Oberursel 3 Hochtaunuskreis Helen-Keller-Schule Oberursel 3 Hochtaunuskreis Heinrich-Kielhorn-Schule Wehrheim 1 Hochtaunuskreis Friedrich-Stoltze-Schule Königstein 1 Hochtaunuskreis Humboldtschule Bad Homburg 1 Hochtaunuskreis Kaiserin-Friedrich-Gymnasium Bad Homburg 2 Hochtaunuskreis Gymnasium Oberursel Oberursel 1 Hochtaunuskreis Christian-Wirth-Schule Usingen 1 Hochtaunuskreis Gesamtschule Stierstadt Oberursel 2 Hochtaunuskreis Gesamtschule am Gluckenstein Bad Homburg 2 Hochtaunuskreis Adolf-Reichwein-Schule Neu-Anspach 1 Hochtaunuskreis Philipp-Reis-Schule Friedrichsdorf 2 Hochtaunuskreis Taunusgymnasium Königstein Königstein 1 Hochtaunuskreis Altkönigschule Kronberg 1 Landeswohlfahrtsverband Johann-Peter-Schäfer-Schule Friedberg 1 Johannes-Vatter-Schule Schule für Landeswohlfahrtsverband Hörgeschädige Friedberg 1 Wetteraukreis Limesschule Altenstadt Altenstadt 1 Wetteraukreis Schule am Dohlberg Büdingen 2 Wetteraukreis Mittelstufenschule Nidda Nidda 1 Wetteraukreis Solgrabenschule Bad Nauheim 1 Wetteraukreis John-F.-Kennedy-Schule Bad Vilbel 1 Wetteraukreis Schrenzerschule Butzbach 2 Wetteraukreis Stadtschule Butzbach Butzbach 1 Wetteraukreis Karl-Weigand-Schule, Nieder-Florstadt Florstadt 2 Wetteraukreis Adolf-Reichwein-Schule Friedberg 2 Wetteraukreis Geschwister-Scholl-Schule Niddatal Niddatal 1 Wetteraukreis Frauenwaldschule Nieder-Mörlen Bad Nauheim 1 Wetteraukreis Erich-Kästner-Schule Rosbach Rosbach 1 Wetteraukreis Singbergschule Wölfersheim Wölfersheim 1 Wetteraukreis Gabriel-Biel-Schule Butzbach 1 Wetteraukreis Helmut-von-Bracken-Schule Friedberg 1 10/20",
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"content": "Anlage C84 Wetteraukreis Wartbergschule Friedberg 3 Wetteraukreis Brunnenschule Bad Vilbel 3 Wetteraukreis Hammerwaldschule Hirzenhain 3 Wetteraukreis Erich-Kästner Schule Ortenberg 1 Wetteraukreis Gudrun-Pausewang-Schule Nidda 1 Wetteraukreis Wolfgang-Ernst-Gymnasium Büdingen 2 Wetteraukreis Gymnasium Nidda Nidda 1 Wetteraukreis Ernst-Ludwig-Schule Bad Nauheim 1 Wetteraukreis Georg-Büchner-Gymnasium Bad Vilbel 1 Wetteraukreis Weidigschule Butzbach 1 Wetteraukreis Augustinerschule Friedberg 1 Wetteraukreis Gesamtschule Gedern Gedern 1 Wetteraukreis Henry-Benrath-Schule Friedberg 1 Wetteraukreis Gesamtschule Konradsdorf Ortenberg 2 Wetteraukreis Kurt-Schumacher-Schule Karben 1 Landkreis Kassel Brüder-Grimm-Schule Hofgeismar 1 Landkreis Kassel Wilhelm-Filchner-Schule Wolfhagen 3 Landkreis Kassel Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar 3 Landkreis Kassel Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule Kassel 2 Landkreis Kassel Theodor-Heuss-Schule Baunatal 2 Landkreis Kassel Gesamtschule Fuldatal Fuldatal 2 Landkreis Kassel Wilhelm-Leuschner-Schule Niestetal 2 Landkreis Kassel Gesamtschule Kaufungen Kaufungen 2 Landkreis Kassel Söhre-Schule Lohfelden 2 Landkreis Kassel Ahnatalschule Vellmar Vellmar 2 Landkreis Kassel Wilhelm-Filchner-Schule Wolfhagen 2 Landkreis Kassel Marie-Durand-Schule Bad Karlshafen 2 Landkreis Kassel Erich-Kästner-Schule Baunatal 2 Landkreis Kassel Heinrich-Grupe-Schule Grebenstein 2 Landkreis Kassel Gustav-Heinemann-Schule Hofgeismar 2 Landkreis Kassel Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen 2 Landkreis Kassel Christine-Brückner-Schule Bad Emstal 1 11/20",
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"content": "Anlage C84 Landkreis Kassel Elisabeth-Selbert-Schule Zierenberg 2 Stadt Kassel Fasanenhofschule Kassel PfdN Stadt Kassel Friedrich-Wöhler-Schule Kassel PfdN Stadt Kassel Schule Hegelsberg Kassel 3 PfdN (G im PfdN; Stadt Kassel Valentin-Traudt-Schule Kassel HR in P2) Stadt Kassel Reformschule Kassel Kassel 3 Stadt Kassel August-Fricke-Schule Kassel 3 Stadt Kassel Osterholzschule Kassel 3 Stadt Kassel Mönchebergschule Kassel 1 Stadt Kassel Pestalozzischule Kassel 3 Stadt Kassel Astrid-Lindgren-Schule Kassel 1 Stadt Kassel Alexander-Schmorell-Schule Kassel 3 Stadt Kassel Carl-Schomburg-Schule Kassel 3 Stadt Kassel Luisenschule Kassel 1 Stadt Kassel Albert-Schweitzer-Schule Kassel 2 Stadt Kassel Friedrichsgymnasium Kassel 1 Stadt Kassel Goethe-Gymnasium Kassel 2 Stadt Kassel Heinrich-Schütz-Schule Kassel 1 Stadt Kassel Wilhelmsgymnasium Kassel 1 Stadt Kassel Offene Schule Waldau Kassel 3 Stadt Kassel Georg-August-Zinn-Schule Kassel 2 Stadt Kassel Johann-Amos-Comenius-Schule Kassel 2 PfdN (mit G im Lahn-Dill-Kreis Westerwaldschule Driedorf PfdN, Sek I in 2) Lahn-Dill-Kreis Holderbergschule Eschenburg 1 Lahn-Dill-Kreis Goldbachschule Dillenburg 1 Lahn-Dill-Kreis Johann-Heinrich-Alsted-Schule Mittenaar 2 Lahn-Dill-Kreis Schule am Budenberg Haiger 3 Lahn-Dill-Kreis Kirchbergschule Herborn 3 Lahn-Dill-Kreis Friedrich-Fröbel-Schule Wetzlar 3 Lahn-Dill-Kreis Schule an der Brühlsbacher Warte Wetzlar 3 12/20",
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"content": "Anlage C84 Lahn-Dill-Kreis Otfried-Preußler-Schule Dillenburg 3 Lahn-Dill-Kreis Johann-von-Nassau-Schule Dillenburg 1 Lahn-Dill-Kreis Comenius-Schule Herborn 2 Lahn-Dill-Kreis Wilhelm-von-Oranien-Schule Dillenburg 2 Lahn-Dill-Kreis Johanneum-Gymnasium Herborn 1 Lahn-Dill-Kreis Johann-Textor-Schule Haiger 2 Lahn-Dill-Kreis Alexander-von-Humboldt-Schule Aßlar 2 Lahn-Dill-Kreis Lahntalschule Lahnau 2 Lahn-Dill-Kreis Carl-Kellner-Schule Braunfels Braunfels 1 Lahn-Dill-Kreis Johannes-Gutenberg-Schule Ehringshausen 1 Lahn-Dill-Kreis Schwingbachschule Hüttenberg 2 Lahn-Dill-Kreis Gesamtschule Solms Solms 2 Lahn-Dill-Kreis Eichendorff-Schule Wetzlar 1 Lahn-Dill-Kreis Freiherr-vom-Stein-Schule Wetzlar 1 Lahn-Dill-Kreis August-Bebel-Schule Wetzlar 2 3 (G in P 3; Sek I Landkreis Limburg-Weilburg Schule im Emsbachtal Brechen in P 2) Landkreis Limburg-Weilburg Mittelpunktschule St. Blasius Dornburg 2 Landkreis Limburg-Weilburg Erlenbachschule Elz 2 Landkreis Limburg-Weilburg Freiherr-vom-Stein-Schule Dauborn Hünfelden 2 Landkreis Limburg-Weilburg J.-W.-von-Goethe-Schule Limburg 1 Landkreis Limburg-Weilburg Theodor-Heuss-Schule Limburg 1 Landkreis Limburg-Weilburg Leo-Sternberg-Schule Limburg 2 Landkreis Limburg-Weilburg Mittelpunktschule Goldener Grund Selters 2 Landkreis Limburg-Weilburg Jakob-Mankel-Schule Weilburg 2 Landkreis Limburg-Weilburg Heinrich-von-Gagern-Schule Weilburg 1 Landkreis Limburg-Weilburg Westerwaldschule Mengerskirchen 2 Landkreis Limburg-Weilburg Johann-Christian-Senckenberg-Schule Runkel 1 Landkreis Limburg-Weilburg Windhofschule Weilburg 3 Landkreis Limburg-Weilburg Astrid-Lindgren-Schule Limburg 3 Landkreis Limburg-Weilburg Walderbachschule Weilburg 3 Landkreis Limburg-Weilburg Tilemannschule Limburg 2 13/20",
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"content": "Anlage C84 Landkreis Limburg-Weilburg Gymnasium Philippinum Weilburg 1 Landkreis Limburg-Weilburg Fürst-Johann-Ludwig-Schule Hadamar 1 Landkreis Limburg-Weilburg Weiltalschule Weilmünster Weilmünster 1 Landkreis Limburg-Weilburg Taunusschule Bad Camberg 2 Landeswohlfahrtsverband Freiherr-von-Schütz-Schule Bad Camberg 3 Stadt Hanau Tümpelgarten-Schule Hanau 1 Stadt Hanau Eppsteinschule Hanau 1 Stadt Hanau Schulzentrum Hessen Homburg Hanau 1 Stadt Hanau Friedrich-Fröbel-Schule Maintal 3 Stadt Hanau Elisabeth-Schmitz-Schule Hanau 1 Stadt Hanau Hohe Landesschule Hanau 2 Stadt Hanau Karl-Rehbein-Schule Hanau 1 Stadt Hanau Lindenauschule Hanau 1 Stadt Hanau Otto-Hahn-Schule Hanau 1 PfdN (G im PfdN; Sek I in P Main-Kinzig-Kreis Martinus-Schule Bad Orb 2) Main-Kinzig-Kreis Alteburg-Schule Biebergemünd 1 Main-Kinzig-Kreis Haupt- und Realschule Birstein Birstein 1 Main-Kinzig-Kreis Philipp-Reis-Schule Gelnhausen 2 Main-Kinzig-Kreis Anton-Calaminus-Schule Gründau 1 Main-Kinzig-Kreis Werner-von-Siemens-Schule Maintal 2 (nur mit G) Main-Kinzig-Kreis Adolf-Reichwein-Schule Rodenbach 1 Main-Kinzig-Kreis Hans-Elm-Schule Sinntal 2 Main-Kinzig-Kreis Stadtschule Schlüchtern Schlüchtern 2 Main-Kinzig-Kreis Brüder-Grimm-Schule Steinau 1 Main-Kinzig-Kreis Haidefeldschule Birstein 1 Main-Kinzig-Kreis Martinsschule Linsengericht 3 Main-Kinzig-Kreis Fröbelschule Breidenbach 1 Main-Kinzig-Kreis Adolph-Diesterweg-Schule Maintal 1 Main-Kinzig-Kreis Bergwinkelschule Schlüchtern 3 Main-Kinzig-Kreis Sprachheilschule Sinntal 2 14/20",
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"content": "Anlage C84 Main-Kinzig-Kreis Heinrich-Hehrmann-Schule Schlüchtern 3 Main-Kinzig-Kreis Brentano-Schule Linsengericht 3 Main-Kinzig-Kreis Johann-Hinrich-Wichern-Schule Nidderau 1 Main-Kinzig-Kreis Frida-Kahlo-Schule Bruchköbel 3 Main-Kinzig-Kreis Kreisrealschule Bad-Orb Bad Orb 1 Main-Kinzig-Kreis Kreisrealschule Gelnhausen Gelnhausen 1 Main-Kinzig-Kreis Grimmelshausen-Gymnasium Gelnhausen 1 Main-Kinzig-Kreis Ulrich-von-Hutten-Gymnasium Schlüchtern 1 Main-Kinzig-Kreis Albert-Einstein-Schule Maintal 1 Main-Kinzig-Kreis Kopernikusschule Freigericht Freigericht 2 Main-Kinzig-Kreis Friedrich-August-Genth-Schule Wächtersbach 1 Main-Kinzig-Kreis Erich-Kästner-Schule Maintal 2 Main-Kinzig-Kreis Heinrich-Böll-Schule Bruchköbel 2 Main-Kinzig-Kreis Georg-Büchner-Schule Erlensee 2 Main-Kinzig-Kreis Käthe-Kollwitz-Schule Langenselbold 1 Main-Kinzig-Kreis Henry-Harnischfeger-Schule Bad Soden-Salmünster 1 Main-Kinzig-Kreis Bertha-von-Suttner-Schule Nidderau 2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Mittelpunktschule Dautphetal Dautphetal 1 Landkreis Marburg-Biedenkopf Mittelpunktschule Hartenrod Bad Endbach 2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Hinterlandschule Steffenberg 2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Adolph-Diesterweg-Schule Weidenhausen Gladenbach 1 Landkreis Marburg-Biedenkopf H.-Heinemann-Schule Hommertshausen Dautphetal 3 Landkreis Marburg-Biedenkopf Burgberg-Schule Friedensdorf Dautphetal 2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Otfried-Preußler-Schule Gladenbach 2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Lahntalschule Biedenkopf Biedenkopf 1 Landkreis Marburg-Biedenkopf Freiherr-vom-Stein-Schule - Europaschule Gladenbach 2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Mittelpunktschule Wohratal Wohratal 1 Landkreis Marburg-Biedenkopf Landgräfin-Elisabeth-Schule Stadtallendorf 2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Astrid-Lindgren-Schule Stadtallendorf 3 Landkreis Marburg-Biedenkopf Alfred-Wegener-Schule Kirchhain 1 Landkreis Marburg-Biedenkopf Wollenbergschule Wetter Wetter 3 Landkreis Marburg-Biedenkopf Georg-Büchner-Schule Stadtallendorf 3 15/20",
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"content": "Anlage C84 Landkreis Marburg-Biedenkopf Gesamtschule Ebsdorfer Grund Ebsdorfergrund 2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Gesamtschule Niederwalgern Weimar 3 Landkreis Marburg-Biedenkopf Martin-von-Tours-Schule Neustadt 2 Universitätsstadt Marburg Emil-von-Behring-Schule Marburg 1 Universitätsstadt Marburg Otto-Ubbelohde-Schule Marburg Marburg 2 Universitätsstadt Marburg Sophie-von-Brabant-Schule Marburg 2 Universitätsstadt Marburg Schule am Schwanhof Marburg 1 Universitätsstadt Marburg Mosaikschule Marburg 3 Universitätsstadt Marburg Elisabethschule Marburg 2 Universitätsstadt Marburg Gymnasium Philippinum Marburg 2 Universitätsstadt Marburg Martin-Luther-Schule Marburg 2 Universitätsstadt Marburg Richtsbergschule Marburg 3 Landkreis Offenbach Ernst-Reuter-Schule Dietzenbach 2 Landkreis Offenbach Geschwister-Scholl-Schule Rodgau 1 Landkreis Offenbach Adolf-Reichwein-Schule Heusenstamm 1 Landkreis Offenbach Albert-Einstein-Schule Langen 2 Landkreis Offenbach Adolf-Reichwein-Schule Langen 1 Landkreis Offenbach Brüder-Grimm-Schule Neu-Isenburg 2 Landkreis Offenbach Helen-Keller-Schule Dietzenbach 3 Landkreis Offenbach Janusz-Korczak-Schule Langen 3 Landkreis Offenbach Friedrich-Fröbel-Schule Neu-Isenburg 3 Landkreis Offenbach Don-Bosco-Schule Seligenstadt 1 Landkreis Offenbach Georg-Büchner-Schule Dreieich 1 Landkreis Offenbach Friedrich-v.-Bodelschwingh-Schule Rodgau 3 Landkreis Offenbach Erich-Kästner-Schule Langen 3 Landkreis Offenbach Schule am Goldberg Heusenstamm 3 Landkreis Offenbach Adolf-Reichwein-Gymnasium Heusenstamm 1 Landkreis Offenbach Dreieichschule Langen 1 Landkreis Offenbach Friedrich-Ebert-Gymnasium Mühlheim 1 Landkreis Offenbach Goetheschule Neu-Isenburg 1 Landkreis Offenbach Ricarda-Huch-Schule Dreieich 1 Landkreis Offenbach O.-v.-Nell-Breuning-Schule Rödermark 1 16/20",
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"content": "Anlage C84 Landkreis Offenbach Einhardschule Seligenstadt 1 Landkreis Offenbach Heinrich-Böll-Schule Rodgau 2 Landkreis Offenbach Hermann-Hesse-Schule Obertshausen 1 Landkreis Offenbach Georg-Büchner-Schule Rodgau 1 Landkreis Offenbach Weibelfeldschule Dreieich 1 Landkreis Offenbach Heinrich-Heine-Schule Dreieich 2 Landkreis Offenbach Heinrich-Mann-Schule Dietzenbach 2 Stadt Offenbach Bachschule Offenbach 1 Stadt Offenbach Ernst-Reuter-Schule Offenbach 1 Stadt Offenbach Geschwister-Scholl-Schule Offenbach 1 PfdN (G im PfdN; Stadt Offenbach Mathildenschule Offenbach HRF in P1) Stadt Offenbach Fröbelschule Offenbach 3 Stadt Offenbach Ludwig-Dern-Schule Offenbach 1 Stadt Offenbach Erich-Kästner-Schule Offenbach 1 Stadt Offenbach Albert-Schweitzer-Schule Offenbach 1 Stadt Offenbach Leibnizschule Offenbach 3 Stadt Offenbach Rudolf-Koch-Schule Offenbach 2 Stadt Offenbach Schillerschule Offenbach 2 Stadt Offenbach Edith-Stein-Schule Offenbach 1 Landeswohlfahrtsverband Max-Kirmsse-Schule Idstein 1 Rheingau-Taunus-Kreis Hildegardisschule Rüdesheim 1 Rheingau-Taunus-Kreis Theißtalschule Niedernhausen 1 Rheingau-Taunus-Kreis Limesschule Idstein 1 Rheingau-Taunus-Kreis Leopold-Bausinger-Schule Geisenheim 1 Rheingau-Taunus-Kreis Erich-Kästner-Schule Idstein 1 Rheingau-Taunus-Kreis Janusz-Korczak-Schule Bad Schwalbach 1 Rheingau-Taunus-Kreis Lindenschule Hohenstein 3 Rheingau-Taunus-Kreis Gutenbergschule Eltville 1 Rheingau-Taunus-Kreis Rheingauschule Geisenheim 2 Rheingau-Taunus-Kreis Pestalozzischule Idstein 1 Rheingau-Taunus-Kreis Gymnasium Eltville Eltville 1 17/20",
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"content": "Anlage C84 Rheingau-Taunus-Kreis IGS Obere Aar Taunusstein 2 Rheingau-Taunus-Kreis Gesamtschule Wallrabenstein Hünstetten 1 Rheingau-Taunus-Kreis Aartalschule Aarbergen 1 Rheingau-Taunus-Kreis Nikolaus-August-Otto-Schule Bad Schwalbach 2 Rheingau-Taunus-Kreis Gymnasium Taunusstein Taunusstein 1 Stadt Wiesbaden Erich-Kästner-Schule Wiesbaden 1 Stadt Wiesbaden Heinrich-von-Kleist-Schule Wiesbaden 1 Stadt Wiesbaden Hermann-Ehlers-Schule Wiesbaden 3 Stadt Wiesbaden Wolfram-von-Eschenbach-Schule Wiesbaden 3 Stadt Wiesbaden Kellerskopfschule Wiesbaden 1 Stadt Wiesbaden Alexej von Jawlensky Schule Wiesbaden 3 Stadt Wiesbaden Albert-Schweitzer-Schule Mainz-Kostheim 1 Stadt Wiesbaden Comeniusschule Wiesbaden 1 Stadt Wiesbaden Johann-Hinrich-Wichern-Schule Wiesbaden 3 Stadt Wiesbaden Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Wiesbaden 3 Stadt Wiesbaden Fluxusschule Biebrich Wiesbaden 3 Stadt Wiesbaden Gerhart-Hauptmann-Schule Wiesbaden 1 Stadt Wiesbaden Werner-von-Siemens-Schule Wiesbaden 1 Stadt Wiesbaden Albrecht-Dürer-Schule Wiesbaden 1 Stadt Wiesbaden Diltheyschule Wiesbaden 2 Stadt Wiesbaden Elly-Heuss-Schule Wiesbaden 2 Stadt Wiesbaden Gutenbergschule Wiesbaden 2 Stadt Wiesbaden Helene-Lange-Schule Wiesbaden 1 Stadt Wiesbaden Leibnizschule Wiesbaden 2 Stadt Wiesbaden Gymnasium am Mosbacher Berg Wiesbaden 1 Stadt Wiesbaden Oranienschule Wiesbaden 1 Stadt Wiesbaden Martin-Niemöller-Schule Wiesbaden 1 Stadt Wiesbaden Sophie-und-Hans-Scholl-Schule Wiesbaden 2 Stadt Wiesbaden Theodor-Fliedner-Schule Wiesbaden 2 Stadt Wiesbaden Wilhelm-Leuschner-Schule Mainz-Kostheim 2 Stadt Wiesbaden Wilh.-Heinrich-v.-Riehl-Schule Wiesbaden 2 Stadt Wiesbaden IGS-Kastellstraße Wiesbaden 3 18/20",
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"content": "Anlage C84 Landeswohlfahrtsverband Hermann-Schafft-Schule Homberg (Efze) 3 Schwalm-Eder-Kreis Anne-Frank-Schule Fritzlar 2 Schwalm-Eder-Kreis Erich-Kästner-Schule Homberg (Efze) 1 Schwalm-Eder-Kreis Berlin-Tiergarten-Schule Remsfeld Knüllwald-Remsfeld 1 Schwalm-Eder-Kreis Ohetalschule Verna Frielendorf 1 Schwalm-Eder-Kreis Schule im Ostergrund Schwalmstadt 1 Schwalm-Eder-Kreis Odenberg-Schule Gudensberg 1 Schwalm-Eder-Kreis Elsa-Brändström-Schule Homberg (Efze) 3 Schwalm-Eder-Kreis Anne-Frank-Schule Homberg (Efze) 3 Schwalm-Eder-Kreis Fuldatal-Schule Melsungen 1 Schwalm-Eder-Kreis Schule am Dom Fritzlar 3 Schwalm-Eder-Kreis König-Heinrich-Schule Fritzlar 1 Schwalm-Eder-Kreis Bundespräsident-Theodor-Heuss-Schule Homberg (Efze) 1 Schwalm-Eder-Kreis Schwalmgymnasium Schwalmstadt 1 Schwalm-Eder-Kreis Steinwaldschule Neukirchen 2 Schwalm-Eder-Kreis Gesamtschule Guxhagen Guxhagen 1 Schwalm-Eder-Kreis Burgsitzschule Spangenberg 2 Schwalm-Eder-Kreis Drei-Burgen-Schule Felsberg 1 Schwalm-Eder-Kreis Dr.-Georg-August-Zinn-Schule Gudensberg Gudensberg 1 Schwalm-Eder-Kreis Gesamtschule Melsungen Melsungen 1 Schwalm-Eder-Kreis Carl-Bantzer-Schule Schwalmstadt 1 Schwalm-Eder-Kreis Gustav-Heinemann-Schule Borken (Hessen) 3 Landkreis Waldeck-Frankenberg Gesamtschule Battenberg Battenberg 2 PfdN (HRF in P Landkreis Waldeck-Frankenberg Ortenbergschule Frankenberg (Eder) 2) PfdN (G im PfdN; Landkreis Waldeck-Frankenberg Cornelia-Funke-Schule Gemünden (Wohra) HR in P1) PfdN (G im PfdN, Landkreis Waldeck-Frankenberg Ederseeschule Herzhausen Vöhl HR in P 1) Landkreis Waldeck-Frankenberg Kaulbach-Schule Bad Arolsen 1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Ense-Schule Bad Wildungen 1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Mittelpunktschule Adorf Diemelsee 1 19/20",
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"content": "Anlage C84 Landkreis Waldeck-Frankenberg Schlossbergschule Rhoden Diemelstadt 1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Mittelpunktschule Goddelsheim Lichtenfels 1 PfdN (G im PfdN; im Verbund mit Grundschule Landkreis Waldeck-Frankenberg Mittelpunktschule Sachsenhausen Waldeck Waldeck (7574) Landkreis Waldeck-Frankenberg Uplandschule Willingen Willingen 1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Kugelsburgschule Volkmarsen 1 PfdN (G im PfdN; Landkreis Waldeck-Frankenberg Humboldt-Schule Korbach F in P2) Landkreis Waldeck-Frankenberg Friedrich-Trost-Schule Frankenberg (Eder) 1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Heinrich-Lüttecke-Schule Bad Arolsen 1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Mathias-Bauer-Schule Bad Wildungen 1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Schule am Enser Tor Korbach 1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Paul-Zimmermann-Schule Korbach 3 Landkreis Waldeck-Frankenberg Kegelbergschule Frankenberg (Eder) 3 Landkreis Waldeck-Frankenberg Burgwaldschule Frankenberg (Eder) 2 Landkreis Waldeck-Frankenberg Louis-Peter-Schule Korbach 1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Edertalschule Frankenberg (Eder) 1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Christian-Rauch-Schule Bad Arolsen 2 Landkreis Waldeck-Frankenberg Gustav-Stresemann-Gymnasium Bad Wildungen 2 Landkreis Waldeck-Frankenberg Alte Landesschule Korbach 1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Gesamtschule Edertal Edertal 1 20/20",
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"content": "Anlage D93 Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal am 01.03.2018 nach Trägergruppen und höchstem Berufsausbildungsabschluss (absolut) Höchster Berufsausbildungsabschluss Öffentliche Freie Hessen Träger Träger Diplom-Sozialpädagogen / -innen 753 1.743 2.496 Diplom-Sozialarbeiter / -innen Diplom-Pädagogen / -innen, 420 1.058 1.478 Diplom-Sozialpädagogen / -innen Diplom-Erziehungswissenschaftler / -innen Diplom-Heilpädagogen / -innen 38 92 130 Staatlich anerkannte Kindheitspädagogen / -innen 150 571 721 (Master / Bachelor) Erzieher / -innen 16.806 17.114 33.920 Heilpädagogen / -innen (Fachschule), 222 434 656 Heilerzieher / -innen Heilerziehungspfleger / -innen Kinderpfleger / -innen 603 838 1.441 Familienpfleger / -innen, 185 364 549 Assistenten / -innen im Sozialwesen, soziale und medizinische Helferberufe Sonstige soziale /sozialpädagogische 41 116 157 Kurzausbildung Gesundheitsdienstberufe 81 223 304 Verwaltungs-/ Büroberufe 111 326 437 Sonstiger Berufsausbildungsabschluss 519 1.915 2.434 Praktikanten /-innen im Anerkennungsjahr 824 1.066 1.890 Noch in Berufsausbildung 697 1.679 2.376 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 534 1.204 1.738 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt",
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"content": "Anlage D94 Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal am 01.03.2018 nach Trägergruppen und höchstem Berufsausbildungsabschluss (prozentual) Höchster Berufsausbildungsabschluss Öffentliche Freie Hessen Träger Träger Diplom-Sozialpädagogen / -innen 3,4 % 6,1 % 4,9 % Diplom-Sozialarbeiter / -innen Diplom-Pädagogen / -innen, 1,9 % 3,7 % 2,9 % Diplom-Sozialpädagogen / -innen Diplom-Erziehungswissenschaftler / -innen Diplom-Heilpädagogen / -innen 0,2 % 0,3 % 0,3 % Staatlich anerkannte Kindheitspädagogen / -innen 0,7 % 2% 1,4 % (Master / Bachelor) Erzieher / -innen 76,5 % 59,5 % 66,9 % Heilpädagogen / -innen (Fachschule), 1% 1,5 % 1,3 % Heilerzieher / -innen Heilerziehungspfleger / -innen Kinderpfleger / -innen 2,7 % 2,9 % 2,8 % Familienpfleger / -innen, 0,8 % 1,3 % 1,1 % Assistenten / -innen im Sozialwesen, soziale und medizinische Helferberufe Sonstige soziale /sozialpädagogische 0,2 % 0,4 % 0,3 % Kurzausbildung Gesundheitsdienstberufe 0,4 % 0,8 % 0,6 % Verwaltungs-/ Büroberufe 0,5 % 1,1 % 0,9 % Sonstiger Berufsausbildungsabschluss 2,4 % 6,7 % 4,8 % Praktikanten /-innen im Anerkennungsjahr 3,7 % 3,7 % 3,7 % Noch in Berufsausbildung 3,2 % 5,8 % 4,7 % Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 2,4 % 4,2 % 3,4 % 100 % 100 % 100 % Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt",
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"number": 74,
"content": "Anlage D95-1 Pädagogisches-, Leitungs- und Verwaltungspersonal am 01.03.2018 nach höchstem Berufsausbil- dungsabschluss und Gebietskörperschaften absolut Dipl.-Sozialpäda- Dipl.-PädagogIn, Dipl.-So- gogIn, Dipl. Sozi- zialpädagogIn, Dipl.-Erzie- Dipl.-Heilpäda- Staatlich aner- alarbeiterIn (FH hungswissenschaftlerIn gogIn (FH oder kannte/-r Kind- oder vergleich- (Universität oder vergleich- vergleichbarer heitspädagogIn barer Abschluss) barer Abschluss) Abschluss) (Master/Bachelor) Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt 2.078 1.244 100 498 Darmstadt, Wissen- schaftsst. 181 49 13 38 Frankfurt am Main, St. 926 598 36 183 Offenbach am Main, St. 43 46 1 8 Wiesbaden, Landeshauptst. 142 80 5 44 Bergstraße 41 29 2 19 Darmstadt-Dieburg 110 39 3 30 Groß-Gerau 105 51 8 26 Hochtaunuskreis 102 65 10 41 Main-Kinzig-Kreis 95 57 6 26 Main-Taunus-Kreis 120 85 7 23 Odenwaldkreis 11 2 - 4 Offenbach 99 74 4 21 Rheingau-Taunus-Kreis 46 24 2 10 Wetteraukreis 57 45 3 25 Reg.-Bez.-Gießen 148 110 10 171 Gießen 26 35 3 94 Lahn-Dill-Kreis 34 18 3 28 Limburg-Weilburg 25 10 1 6 Marburg-Biedenkopf 47 43 3 38 Vogelsbergkreis 16 4 - 5 Reg.-Bez.-Kassel 270 124 20 52 Kassel, documenta-St. 95 65 6 12 Fulda 57 9 9 5 Hersfeld-Rotenburg 18 10 - 5 Kassel 26 3 1 3 Schwalm-Eder-Kreis 31 17 3 11 Waldeck-Frankenberg 14 4 5 12 Werra-Meißner-Kreis 16 9 4 3 Hessen 2.496 1.478 130 721",
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"content": "Anlage D95.1 Familienpfle- ger/-innen Assistenten/-in- nen im Sozial- wesen, soziale HeilpädagogIn (Fach- und medizini- schule),Heilerzieherinnen, Heil- sche Helferbe- ErzieherIn erziehungspfleger KinderpflegerIn rufe Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt 22.240 432 962 434 Darmstadt, Wissen- schaftsst. 1.008 24 19 45 Frankfurt am Main, St. 4.779 135 212 132 Offenbach am Main, St. 749 8 32 23 Wiesbaden, Landeshauptst. 1.577 32 43 32 Bergstraße 1.463 11 65 12 Darmstadt-Dieburg 1.562 44 86 36 Groß-Gerau 1.463 24 51 22 Hochtaunuskreis 1.292 18 51 29 Main-Kinzig-Kreis 2.170 24 111 23 Main-Taunus-Kreis 1.372 24 40 18 Odenwaldkreis 449 5 24 4 Offenbach 1.918 28 84 27 Rheingau-Taunus-Kreis 911 38 42 12 Wetteraukreis 1.527 17 102 19 Reg.-Bez.-Gießen 5.386 99 238 59 Gießen 1.354 30 56 15 Lahn-Dill-Kreis 1.311 32 55 10 Limburg-Weilburg 925 15 41 14 Marburg-Biedenkopf 1.312 12 62 10 Vogelsbergkreis 484 10 24 10 Reg.-Bez.-Kassel 6.294 125 241 56 Kassel, documenta-St. 1.199 27 15 14 Fulda 1.126 12 56 8 Hersfeld-Rotenburg 611 11 34 2 Kassel 920 22 16 9 Schwalm-Eder-Kreis 923 20 50 5 Waldeck-Frankenberg 800 12 28 5 Werra-Meißner-Kreis 489 14 38 8 Hessen 33.920 656 1.441 549",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177544/",
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"content": "Anlage D95.1 Sonstige sozi- ale/sozialpäda- gogische Kurz- Gesundheits-dienstbe- Verwaltungs-/ Bürobe- Sonstiger Berufsausbil- ausbildung rufe rufe dungsabschluss) Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt 135 257 293 2.143 Darmstadt, Wissen- schaftsst. 6 15 27 96 Frankfurt am Main, St. 57 82 75 971 Offenbach am Main, St. 2 6 8 76 Wiesbaden, Landeshauptst. 11 29 12 145 Bergstraße 2 3 15 53 Darmstadt-Dieburg 6 15 13 77 Groß-Gerau 5 8 14 82 Hochtaunuskreis 13 29 30 145 Main-Kinzig-Kreis 7 17 23 73 Main-Taunus-Kreis 9 16 23 163 Odenwaldkreis 1 4 9 19 Offenbach 7 13 21 123 Rheingau-Taunus-Kreis 7 8 10 60 Wetteraukreis 2 12 13 60 Reg.-Bez.-Gießen 11 30 70 149 Gießen 3 7 37 49 Lahn-Dill-Kreis 1 8 11 29 Limburg-Weilburg 5 2 3 27 Marburg-Biedenkopf 2 11 16 39 Vogelsbergkreis - 2 3 5 Reg.-Bez.-Kassel 11 17 74 142 Kassel, documenta-St. 4 4 4 63 Fulda 1 3 6 24 Hersfeld-Rotenburg 1 2 11 6 Kassel 1 1 38 19 Schwalm-Eder-Kreis 3 1 6 3 Waldeck-Frankenberg - 3 3 1 Werra-Meißner-Kreis 1 3 5 10 Hessen 157 304 437 2.434",
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"content": "Anlage D95.1 Ohne abgeschlos- sene Berufsausbil- Praktikanten /-innen Noch in Berufsausbildung dung Insgesamt Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt 1.253 2.073 1.355 35.497 Darmstadt, Wissen- schaftsst. 82 111 101 1.815 Frankfurt am Main, St. 385 854 456 9.881 Offenbach am Main, St. 24 125 66 1.217 Wiesbaden, Landes- hauptst. 89 176 101 2.518 Bergstraße 60 38 51 1.864 Darmstadt-Dieburg 67 76 77 2.241 Groß-Gerau 96 91 60 2.106 Hochtaunuskreis 72 72 94 2.063 Main-Kinzig-Kreis 112 134 65 2.943 Main-Taunus-Kreis 63 169 78 2.210 Odenwaldkreis 18 13 19 582 Offenbach 81 124 108 2.732 Rheingau-Taunus-Kreis 56 46 34 1.306 Wetteraukreis 48 44 45 2.019 Reg.-Bez.-Gießen 284 137 245 7.147 Gießen 53 45 57 1.864 Lahn-Dill-Kreis 80 23 38 1.681 Limburg-Weilburg 49 29 37 1.189 Marburg-Biedenkopf 85 26 108 1.814 Vogelsbergkreis 17 14 5 599 Reg.-Bez.-Kassel 353 166 138 8.083 Kassel, documenta-St. 103 55 57 1.723 Fulda 62 24 24 1.418 Hersfeld-Rotenburg 37 5 2 755 Kassel 46 13 8 1.425 Schwalm-Eder-Kreis 42 23 23 1.161 Waldeck-Frankenberg 31 35 13 966 Werra-Meißner-Kreis 25 3 7 635 Hessen 1.890 2.376 1.738 50.727",
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"content": "Anlage D95-2 Pädagogisches-, Leitungs- und Verwaltungspersonal am 01.03.2018 nach höchstem Berufsaus- bildungsabschluss und Gebietskörperschaften prozentual Dipl.-Sozialpäda- Dipl.-PädagogIn, Dipl.-So- gogIn, Dipl. Sozi- zialpädagogIn, Dipl.-Erzie- Dipl.-Heilpäda- Staatlich aner- alarbeiterIn (FH hungswissenschaftlerIn gogIn (FH oder kannte/-r Kind- oder vergleich- (Universität oder vergleich- vergleichbarer heitspädagogIn barer Abschluss) barer Abschluss) Abschluss) (Master/Bachelor) Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt 5,9 % 3,5 % 0,3 % 1,4 % Darmstadt, Wissen- schaftsst. 10 % 2,7 % 0,7 % 2,1 % Frankfurt am Main, St. 9,4 % 6,1 % 0,4 % 1,9 % Offenbach am Main, St. 3,5 % 3,8 % 0,1 % 0,7 % Wiesbaden, Landeshauptst. 5,6 % 3,2 % 0,2 % 1,8 % Bergstraße 2,2 % 1,6 % 0,1 % 1% Darmstadt-Dieburg 4,9 % 1,7 % 0,1 % 1,3 % Groß-Gerau 5,0 % 2,4 % 0,4% 1,2 % Hochtaunuskreis 4,9 % 3,2 % 0,5 % 2,0 % Main-Kinzig-Kreis 3,2 % 1,9 % 0,2 % 0,9 % Main-Taunus-Kreis 5,4 % 3,8 % 0,3 % 1,0 % Odenwaldkreis 1,9 % 0,3 % - 0,7 % Offenbach 3,6 % 2,7 % 0,2 % 0,8 % Rheingau-Taunus-Kreis 3,5 % 1,8 % 0,2 % 0,8 % Wetteraukreis 2,8 % 2,2 % 0,2 % 1,2 % Reg.-Bez.-Gießen 2,1 % 1,5 % 0,1 % 2,4 % Gießen 1,4 % 1,9 % 0,2 % 5,0 % Lahn-Dill-Kreis 2,0 % 1,1 % 0,2 % 1,7 % Limburg-Weilburg 2,1 % 0,8 % 0,1 % 0,5 % Marburg-Biedenkopf 2,6 % 2,3 % 0,2 % 2,1 % Vogelsbergkreis 2,7 % 0,7 % - 0,8 % Reg.-Bez.-Kassel 3,3 % 1,5 % 0,3 % 0,6 % Kassel, documenta-St. 5,5 % 3,8 % 0,4 % 0,7 % Fulda 4,0 % 0,6 % 0,1 % 0,4 % Hersfeld-Rotenburg 2,4 % 1,3 % - 0,7 % Kassel 2,7 % 0,7 % 0,1 % 0,3 % Schwalm-Eder-Kreis 2,7 % 1,5 % 0,3 % 1,0 % Waldeck-Frankenberg 1,5 % 0,4 % 0,5 % 1,2 % Werra-Meißner-Kreis 2,5 % 1,4 % 0,6 % 0,5 % Hessen 4,9 % 2,9 % 0,3 % 1,4 % Rundungsdifferenzen sind möglich.",
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"number": 79,
"content": "Anlage D95-2 Familienpfle- ger/-innen Assistenten/-in- nen im Sozial- wesen, soziale HeilpädagogIn (Fach- und medizini- schule),Heilerzieherinnen, Heil- sche Helferbe- ErzieherIn erziehungspfleger KinderpflegerIn rufe Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt 62,7 % 1,2 % 2,7 % 1,2 % Darmstadt, Wissen- schaftsst. 55,5 % 1,3 % 1,0 % 2,5 % Frankfurt am Main, St. 48,4 % 1,4 % 2,1 % 1,3 % Offenbach am Main, St. 61,5 % 0,7 % 2,6 % 1,9 % Wiesbaden, Landeshauptst. 62,6 % 1,3 % 1,7 % 1,3 % Bergstraße 78,5 % 0,6 % 3,5 % 0,6 % Darmstadt-Dieburg 69,7 % 2,0 % 3,8 % 1,6 % Groß-Gerau 69,5 % 1,1 % 2,4 % 1,0 % Hochtaunuskreis 62,6 % 0,9 % 2,5 % 1,4 % Main-Kinzig-Kreis 73,7 % 0,8 % 3,8 % 0,8 % Main-Taunus-Kreis 62,1 % 1,1 % 1,8 % 0,8 % Odenwaldkreis 77,2 % 0,9 % 4,1 % 0,7 % Offenbach 70,2 % 1,0 % 3,1 % 1,0 % Rheingau-Taunus-Kreis 69,8 % 2,9 % 3,2 % 0,9 % Wetteraukreis 75,6 % 0,8 % 5,1 % 0,9 % Reg.-Bez.-Gießen 75,4 % 1,4 % 3,3 % 0,8 % Gießen 72,6 % 1,6 % 3,0 % 0,8 % Lahn-Dill-Kreis 78,0 % 1,9 % 3,3 % 0,6 % Limburg-Weilburg 77,8 % 1,3 % 3,4 % 1,2 % Marburg-Biedenkopf 72,3 % 0,7 % 3,4 % 0,6 % Vogelsbergkreis 80,8 % 1,7 % 4,0 % 1,7 % Reg.-Bez.-Kassel 77,9 % 1,6 % 3,0 % 0,7 % Kassel, documenta-St. 69,6 % 1,6 % 0,9 % 0,8 % Fulda 79,4 % 0,9 % 4,0 % 0,6 % Hersfeld-Rotenburg 80,9 % 1,5 % 4,5 % 0,3 % Kassel 80,4 % 2,0 % 1,4 % 1,0 % Schwalm-Eder-Kreis 79,5 % 1,7 % 4,3 % 0,4 % Waldeck-Frankenberg 82,8 % 1,2 % 2,9 % 0,5 % Werra-Meißner-Kreis 77,0 % 2,2 % 6,0 % 1,3 % Hessen 66,9 % 1,3 % 2,8 % 1,1 % Rundungsdifferenzen sind möglich.",
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"number": 80,
"content": "Anlage D95-2 Sonstige sozi- ale/sozialpäda- gogische Kurz- Gesundheits-dienstbe- Verwaltungs-/ Bürobe- Sonstiger Berufsausbil- ausbildung rufe rufe dungsabschluss) Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt 0,4 % 0,7 % 0,8 % 6,0 % Darmstadt, Wissen- schaftsst. 0,3 % 1% 1,5 % 5,3 % Frankfurt am Main, St. 0,6 % 0,8 % 0,8 % 9,8 % Offenbach am Main, St. 0,2 % 0,5 % 0,7 % 6,2 % Wiesbaden, Landeshauptst. 0,4 % 1,2 % 0,5 % 5,8 % Bergstraße 0,1 % 0,2 % 0,8 % 2,8 % Darmstadt-Dieburg 0,3 % 0,7 % 0,6 % 3,4 % Groß-Gerau 0,2 % 0,4 % 0,7 % 3,9 % Hochtaunuskreis 0,6 % 1,4 % 1,5 % 7,0 % Main-Kinzig-Kreis 0,2 % 0,6 % 0,8 % 2,5 % Main-Taunus-Kreis 0,4 % 0,7 % 1,0 % 7,4 % Odenwaldkreis 0,2 % 0,7 % 1,6 % 3,3 % Offenbach 0,3 % 0,5 % 0,8 % 4,5 % Rheingau-Taunus-Kreis 0,5 % 0,6 % 0,8 % 4,6 % Wetteraukreis 0,1 % 0,6 % 0,6 % 3,0 % Reg.-Bez.-Gießen 0,2 % 0,4 % 1,0 % 2,1 % Gießen 0,2 % 0,4 % 2,0 % 2,6 % Lahn-Dill-Kreis 0,1 % 0,5 % 0,7 % 1,7 % Limburg-Weilburg 0,4 % 0,2 % 0,3 % 2,3 % Marburg-Biedenkopf 0,1 % 0,6 % 0,9 % 2,2 % Vogelsbergkreis - 0,3 % 0,5 % 0,8 % Reg.-Bez.-Kassel 0,1 % 0,2 % 0,9 % 1,8 % Kassel, documenta-St. 0,2 % 0,2 % 0,2 % 3,7 % Fulda 0,1 % 0,2 % 0,4 % 1,7 % Hersfeld-Rotenburg 0,1 % 0,3 % 1,5 % 0,8 % Kassel 0,1 % 0,1 % 2,7 % 2,5 % Schwalm-Eder-Kreis 0,3 % 0,1 % 0,5 % 0,3 % Waldeck-Frankenberg - 0,3 % 0,3 % 0,1 % Werra-Meißner-Kreis 0,2 % 0,5 % 0,8 % 1,6 % Hessen 0,3 % 0,6 % 0,9 % 4,8 % Rundungsdifferenzen sind möglich.",
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"content": "Anlage D95-2 Ohne abgeschlos- sene Berufsausbil- Praktikanten /-innen Noch in Berufsausbildung dung Insgesamt Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt 3,5 % 5,8 % 3,8 % 100 % Darmstadt, Wissen- schaftsst. 4,5 % 6,1 % 5,6 % 100 % Frankfurt am Main, St. 3,9 % 8,6 % 4,6 % 100 % Offenbach am Main, St. 2,0 % 10,3 % 5,4 % 100 % Wiesbaden, Landes- hauptst. 3,5 % 7% 4% 100 % Bergstraße 3,2 % 2% 2,7 % 100 % Darmstadt-Dieburg 3,0 % 3,4 % 3,4 % 100 % Groß-Gerau 4,6 % 4,3 % 2,9 % 100 % Hochtaunuskreis 3,5 % 3,5 % 4,6 % 100 % Main-Kinzig-Kreis 3,8 % 4,6 % 2,2 % 100 % Main-Taunus-Kreis 2,9 % 7,6 % 3,5 % 100 % Odenwaldkreis 3,1 % 2,2 % 3,3 % 100 % Offenbach 3,0 % 4,5 % 4,0 % 100 % Rheingau-Taunus-Kreis 4,3 % 3,5 % 2,6 % 100 % Wetteraukreis 2,4 % 2,2 % 2,2 % 100 % Reg.-Bez.-Gießen 4,0 % 1,9 % 3,4 % 100 % Gießen 2,8 % 2,4 % 3,1 % 100 % Lahn-Dill-Kreis 4,8 % 1,4 % 2,3 % 100 % Limburg-Weilburg 4,1 % 2,4 % 3,1 % 100 % Marburg-Biedenkopf 4,7 % 1,4 % 6,0 % 100 % Vogelsbergkreis 2,8 % 2,3 % 0,8 % 100 % Reg.-Bez.-Kassel 4,4 % 2,1 % 1,7 % 100 % Kassel, documenta-St. 6,0 % 3,2 % 3,3 % 100 % Fulda 4,4 % 1,7 % 1,7 % 100 % Hersfeld-Rotenburg 4,9 % 0,7 % 0,3 % 100 % Kassel 3,7 % 1,5 % 0,8 % 100 % Schwalm-Eder-Kreis 3,6 % 2,0 % 2,0 % 100 % Waldeck-Frankenberg 3,2 % 3,6 % 1,4 % 100 % Werra-Meißner-Kreis 3,9 % 0,5 % 1,1 % 100 % Hessen 3,7 % 4,7 % 3,4 % 100 % Rundungsdifferenzen sind möglich.",
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"content": "Anlage D104 Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz seit dem Schuljahr 2008/2009 Schwerpunkt Schuljahr 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Sozialpädagogik 1.070 974 1.049 1.067 1.146 1.115 1.278 1.311 1.236 1.341 Sozialpflege 290 246 263 296 286 322 311 318 257 143 Gesamt: 1.360 1.220 1.312 1.363 1.432 1.437 1.589 1.629 1.493 1.484 Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik (vormals: Fachschule für Sozialpädagogik), seit dem Schuljahr 2008/2009 Trägerschaft Schuljahr Schulform 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 öffentlich 847 1.198 804 981 1.224 1.701 1.307 1.402 2.539 1.922 Fachschule für Sozialpädagogik Teilzeit 32 101 27 3 14 42 82 78 156 56 Fachschule für Sozialpädagogik Vollzeit 815 1.097 777 978 1.210 1.659 1.225 1.324 1.057 3 Fachschule für Sozialwesen Teilzeit 269 Fachschule für Sozialwesen Vollzeit 1.326 1.594 privat 472 539 371 403 426 533 428 468 757 812 Fachschule für Sozialpädagogik Teilzeit 48 56 63 133 6 Fachschule für Sozialpädagogik Vollzeit 472 539 371 403 426 485 372 405 199 12 Fachschule für Sozialwesen Teilzeit 216 Fachschule für Sozialwesen Vollzeit 425 578 Gesamt: 1.319 1.737 1.175 1.384 1.650 2.234 1.735 1.870 3.296 2.734",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 1 - Hessischer Städtetag Bad Homburg KiTa-Entwicklungsplanung: Basis: Bevölkerungsdaten, v.d.H. Belegungszahlen und Vormerkungszahlen für Krippe, Kindergarten, Hort, Betreute Grundschule, Betreuungszentren, Pakt für den Nachmittag, Tagespflege Bad Soden a.Ts. Auf Grundlage der Stichtagsmeldung des 31.12. des vergangenen Jahres (a, b, c) Biedenkopf Die Bedarfsberechnung für Kinder bis zum Schuleintritt erfolgt anhand der im Stadtgebiet gemeldeten Kinder im entsprechenden Alter und orientiert sich auch am Bedarf. Die Betreuung von Kindern ab Schuleintritt wird über den Landkreis organisiert. Eine Bedarfsberechnung erfolgt aus diesem Grunde nicht. Darmstadt Die Bedarfsberechnung für Bildungs- und Betreuungsangebote basiert auf der Gegenüberstellung der verfügbaren Ressourcen (Anzahl der Betreuungsplätze) und der jeweiligen Anspruchsgruppe (Anzahl der Kinder im jeweiligen Alter). Die mittel- und langfristige Bedarfsplanung berücksichtigt zudem den prognostizierten Bevölkerungszuwachs. Dieser wird kleinräumig in Zusammenarbeit von Stadtplanungsamt, Statistikamt, Schulamt und Jugendamt ermittelt. Dietzenbach In Dietzenbach per Auswertung der Bevölkerungsstatistik (mehrere Quellen) plus Prognose Wanderungssaldo plus Gewichtung gesellschaftlicher oder rechtlicher Änderungen. Eltville / Eschborn Einwohnermeldedaten Vorgaben von Bund und Land Gremienbeschlüsse Kindertagesstättenentwicklungsplan U3 auf der Basis von 42% Ü3 auf der Basis von 100% Ü6 auf der Basis von 70% Versorgungsgrad Frankfurt Grundlage ist der jährliche Bericht \"Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung\" des Magistrats der Stadt Frankfurt. Hier werden aktuelle Kinderzahlen mit aktuellen Platzzahlen ins Verhältnis gesetzt und Versorgungsgrade",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 1 - Hessischer Städtetag errechnet. Diese werden den beschlossenen Versorgungszielen gegenübergestellt und somit ein Ausbaubedarf errechnet. Die Versorgungsziele für Frankfurt am Main sind z.Zt. wie folgt festgelegt: a) Angebote für Kinder unter 3 Jahren: 53% b) Für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt 100% c) Für Kinder ab Schuleintritt 80% Die Bedarfsberechnung für die Schulkinderbetreuung orientiert sich an der Quote der Ganztagsplätze im Kindergartenbereich (3-6 Jahre). Hier ist davon auszugehen, dass diese Eltern auch nach Schuleintritt einen ganztägigen Betreuungsbedarf haben. Grundsätzlich ist festzustellen, dass in Schulbezirken ohne Horte, aber mit dem Pakt für den Nachmittag in der Schule, der Betreuungsbedarf mit unterschiedlicher Dauer (bis 15.00 bzw. 17.00 Uhr) bei nahezu 100% liegt Fulda Bevölkerungszahlen, Geburtenentwicklung Hanau Die Bedarfsrechnung bei den Punkten a-c) wird unter Berücksichtigung folgender Daten vorgenommen: Aufgrund der Geburtenrate, Zuwachs der Gemeinde (z.B. Bebauungspläne), jährliche Sozialraumabstimmung und durch die Bedarfsanmeldung der Familien Hattersheim Kontinuierliche Auswertung der Einwohnerzahlen, Bedarfsanmeldungen der Eltern (Warteliste), Erfahrungswerte Hofheim a. Ts. Einwohnermeldedaten Hünfeld Grundsätzlich nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch und dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (hier insbesondere § 24 SGB VIII). Die entsprechenden Geburtenzahlen bzw. die Prognosen werden vom Landkreis Fulda zur Verfügung gestellt bzw. es werden eigene tatsächliche Geburtenzahlen und Prognosedaten als Grundlage genommen.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 1 - Hessischer Städtetag Karben a) und b) In Zusammenarbeit mit dem Wetteraukreis; in U3 wurden in Karben ca. 47% und in Kiga 95% der Geburtenrate als Versorgungsquote angenommen. c) weitestgehend Zuständigkeit bei den Schulen aufgrund Ganztagsprogramm; der Bedarf liegt inzwischen bei 70% der Grundschüler 1. - 4. Klasse Kelsterbach Datengrundlage: EKOM- Auswertung „allgemeine Einwohnerstruktur“ Korbach a) und b) Durchschnitt der Kinderzahl der KiTa-Jahrgänge aus den letzten 15 Jahren (01.07. – 30.06.); Auswertung des Antrags- und Nutzungsverhaltens von Eltern (Steigerungsraten); strukturelle Veränderungsbedarfe der Einrichtungen; Bevölkerungsprognosen und Erhebungen Statistisches Landesamt; Stadtentwicklungsplanung (Entwicklung neuer Baugebiete und Generationenwechsel vorhandener Bebauung) c) jährliche Bedarfserhebung durch Antragsverfahren; statistische Erfahrungswerte Lampertheim Jährlicher Bedarfsplan, der dem städt. Fachausschuss schriftlich vorgelegt und in einer Präsentation vorgestellt wird. Datengrundlage sind die Einwohnerzahlen, die wir zweimal jährlich durch das Jugendamt zusammengestellt bekommen. Ergänzt werden die statistischen Zahlen, je nach Anlass, mit Bedarfsumfragen. Langen a) ab einem Jahr b) Nach der Diestweg’schen Formel für Neubaugebiete, nach den Daten des Wegweisers Kommune der Bertelmannstiftung und den Prognosen der HA Hessen Agentur GmbH c) Nach der Diestweg’schen Formel für Neubaugebiete, nach den Daten des Wegweisers Kommune der Bertelmannstiftung, den Prognosen der HA Hessen Agentur GmbH und dem Schulentwicklungsplan des Kreises Offenbach Insgesamt inkl. Betreuung bei Tagespflegepersonen",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 1 - Hessischer Städtetag bzw. es wurde mit Hochrechnungen berechnet. Lauterbach Einwohnermeldestatistik Hildesheimer Modell Limburg a. d. L. a) angeforderte Zahlen vom Einwohnermeldeamt b) angeforderte Zahlen vom Einwohnermeldeamt c) hierfür zuständig ist die Kreisverwaltung des Landkreises Limburg-Weilburg Melsungen zu a) und b) Aufgrund individueller Bedürfnisse und Einschätzungen des Leitungspersonals Neu-Isenburg a) - c) Jährliche Bedarfsplanung mit Prognosen (Vergleich vergangene Entwicklung, Meldezahlen, Geburtenstatistik, Bedarfsnachfrage, städtische und überregionale Statistiken und Prognosen) Obertshausen Die Stadt Obertshausen erstellt einen Bedarfsplan für Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Grundlagen sind hier Zahlen der ekom21 und des Hessischen Statistischen Landesamtes mit Stichtag 31.12. eines jeden Jahres. Ebenfalls wird der Schulentwicklungsplan hinzugezogen. Offenbach a. M. a) nach Stadtverordnetenbeschluss DS-I (A) 0115 vom 8.12.2011 für 45 % der unter Dreijährigen b) nach Stadtverordnetenbeschluss DS-I (A) 0115 vom 8.12.2011 für 98 % der Dreijährigen bis zum Schuleintritt c) Hortplätze nach Stadtverordnetenbeschluss DS-I (A) 0115 vom 8.12.2011 für 35 % der Sechs- bis Zehnjährigen Elternbefragung (Eltern von Grundschulkindern) im Schuljahr 2018/19 zu Ganztags- und Betreuungsbedarfen Rodgau Grundlage der Bedarfsberechnungen sind die Einwohnermeldedaten (Jahrgangsstärken/Einwohnerstatistiken). Rüsselsheim a. Ausgangswert ist immer die Anzahl der anspruchsberechtigten M. Kinder in jeder Altersgruppe und die tatsächlichen Anmeldungen zu a) aufgrund Bedarfs bzw. Interessenslage der Eltern Zu b) nach jährlicher Aufforderung zur Anmeldung an alle Eltern, deren Kinder im kommenden Betreuungsjahr 3 Jahre alt werden",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 1 - Hessischer Städtetag Zu c) nach jährlicher Aufforderung zur Anmeldung an alle Eltern, deren Kinder im kommenden Betreuungsjahr Schulkinder werden, bei nachgewiesenem Bedarf Sulzbach/Ts. § 25c HKJGB zzgl. 20 % Vorbereitungszeit zzgl. Leitungsfreistellung (Faktor 0,35 x Plätze lt. Betriebserlaubnis= Freistellung in Wochenstunden) Taunusstein Auf Grundlage der Einwohnermeldedaten und der städtebaulichen Entwicklung Usingen HKJGB Wiesbaden Die Versorgungsquoten wurden ermittelt in einer Elternbefragung 2010/2011 und werden anhand aktueller Studien fortwährend überprüft. Ausbauplanung erfolgt anhand der jeweiligen Beschlusslage, derzeit: a) unter drei Jahren: 48% für drei Jahrgänge (6-12 Monate: 27%, 1-2 Jahre: 57%, 2-3 Jahre: 70%) b) 3-6 Jahre: 90% von 3 11/12 Jahrgängen ab Schuleintritt: 75 % Stadt Kassel - Bevölkerungszahlen und Bevölkerungsprognose der Statistikstelle - geschätzter Zuzug in Neubaugebiete - jährliche Planungsgespräche mit den KiTa-Leitungen in 7 Planungsregionen - Schülerzahlen Für das Haushaltsjahr 2020 wurde mit einer Versorgungsquote von 35% im U 3-Bereich und 95% ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt geplant.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag Bergstraße a) und b) Die Bedarfsplanung erfolgt durch die Kommunen nach § 30 HKJGB. Die Kommunen werden durch den Kreis durch die Bereitstellung von z.B. Kinderzahlen und Beratung für Betrieb und Ausbau unterstützt. c) Die Bedarfsplanung erfolgt vor Ort durch die Kommunen und Schulen/Träger. Darmstadt- Die Kommunen übersenden uns ihre Bedarfsplanungen. Dieburg Groß-Gerau a) und b) I.S.d. § 30 Abs. 1 HKJGB dokumentieren die Kreiskommunen jährlich anhand eines Fragebogens des JHT (hier: FD Kindertagesbetreuung) die örtliche Versorgungslage und die Ausbauplanung in den verschiedenen Altersgruppen der frühkindlichen Bildungseinrichtungen zum Datenstichtag 31.12. eines jeden Jahres. Dies ist Grundlage für die jährlich stattfindenden kommunalen Planungsgespräche des Fachdiensts. Die Ergebnisse/ Vereinbarungen der Planungsgespräche werden protokolliert und im jährlichen Berichtswesen des FD ausgewertet. Ein analoges Verfahren findet im Fachbereich Bildung und Schule, FD Regionale Bildungsplanung, Ganztagsschule, Jugendberufshilfe, für den Bereich der schulischen Ganztagsangebote statt. c) Die Schulen bzw. Träger nehmen zum Jahresanfang für das kommende Schuljahr die Anmeldungen entgegen. Es soll bedarfsdeckend angeboten werden. Stichtag ist in der Regel Ende April, sollten dann noch Plätze fehlen, werden Übergangsangebote erarbeitet. Hochtaunuskreis a) und b) Aufgrund der Bedarfsplanungen der Städte und Gemeinden, Rückmeldungen von Eltern an den Landkreis, gemeldete Rechtsanspruchsfälle, Plausibilitätsprüfung c) Elternabende, Anmeldungen vor Beginn des ersten Schuljahres Main-Kinzig-Kreis Die Bedarfsberechnungen erfolgen in den Kommunen mit den jeweils zur Verfügung stehenden Ressourcen und Kompetenzen. Sie werden begleitet und unterstützt durch die Jugendhilfeplanung des Kreises. Eine orientierungsgebende Informationsquelle bildet die jährliche Bedarfsplanungsmeldung der Kommunen an den Kreis zum 01.03. d.J. Je nach Planungsbedarf der Kommunen werden",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag Elternbefragungen in Auftrag gegeben und fließen im Ergebnis in die Bedarfsplanung mit ein. Main-Taunus- a) und b) Die Bedarfsplanung erfolgt nach § 30 HKJGB jeweils in Kreis den 12 Städten und Gemeinden im MTK in eigener Verantwortung. c) In der Schulkindbetreuung nach dem Hessischen Schulgesetz soll im MTK eine bedarfsorientierte Betreuungsquote bis zu 100% in den kommenden Jahren erfüllt werden. Odenwaldkreis Die Kommunen gehen unterschiedlich vor. ꞏ Elternbefragung ꞏ Erhebung der Geburtenzahlen und Zahlen der Einwohnermeldeämter Offenbach a) und b) Zahlen Einwohnermeldeamt, Geburtenstatistik, Wartelisten der Kommunen, Bevölkerungsprognose des HSL, Befragungen c) Wird nicht systematisch erhoben Rheingau-Taunus- Der kreisweite KiTa-Entwicklungsplan wird jährlich Kreis fortgeschrieben auf der Datenbasis der Einwohnermeldeämter und der vorliegenden Betriebserlaubnisse. Wetteraukreis Kreisbedarfsplanung mit Bereitstellung von Datengrundlagen für alle 25 Städte und Gemeinden; gemeinsame Abstimmung und Kenntnisnahme durch Magistrat / Gemeindevorstand; gemeinsame Bedarfsplanungsgespräche alle 1 bis 2 Jahre. - Bei den Städten und Gemeinden abgefragte, aktuelle Bevölkerungsdaten zum 31.7. des Vorjahres (am Ende des vorangegangenen Kindergartenjahres, da am Ende die höchste Platzbelegung festzustellen ist) und auf dieser Basis Vorausschätzung für die kommenden 6 Jahre - Wegen unterjährig eintretendem Rechtsanspruch ab 1. Lebensjahr Berücksichtigung der unterjährig ins Rechtsanspruchs-Alter nachrückenden Kinder sowie der unterjährig über 6-Jährigen, die erst zu Beginn des nächsten KiGa-Jahres in die Grundschule wechseln. Daher: - U3-Bedarfsplanung auf Basis von 3 Jahrgängen, wobei für Kinder unter 1 Jahr erfahrungsgemäß eine Bedarfsquote von 1% ausreichend ist; für die Altersgruppen 1<2 bzw. 2<3 werden je nach lokaler Situation angemessene Bedarfsquoten vereinbart - 3 Jahre bis Schuleintritt auf Basis von 4 Jahrgängen: 3 Jahre +",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag 50% nachrückende 2-3-Jährige + 50% über 6-Jährige - Jahresmeldungen nach § 47 SGB VIII zum 1.3., u. a. mit Angaben zu Platzangebot, Platzbelegung, Platzauslastung bis Ende des Kindergartenjahres inkl. nicht belegbarer Plätze, u.a. wg. Einzelintegrationen, weitere Mehr-/Minderbedarfe, z.B. Wohnsitzkinder, die außerhalb des Ortes betreut werden und Kinder aus anderen Orten, die vor Ort betreut werden, Zuzug aufgrund von Neubaugebieten, Wartelisten am 1.3. und zu Beginn des nächsten KiGa-Jahres - Ermittlung eines Bedarfskorridors auf Basis eines hohen, mittleren und niedrigen Szenarios über 6 Jahre - Einbeziehung von Eigenerhebungen der Städte und Gemeinden: vor allem Wartelisten bzw. Platzbuchungssysteme, Abgleiche mit Geburtenzahlen, selten Elternbefragungen Gießen EWO-Meldedaten von den kreisangehörigen Kommunen werden mit den belegten Plätzen in KiTas- und Kindertagespflege und den Voranmeldelisten ins Verhältnis gesetzt. Die ermittelten Bedarfszahlen werden jährlich mit den jeweiligen Bürgermeistern in einem Planungsgespräch besprochen und der Handlungsbedarf festgelegt. Lahn-Dill-Kreis - Limburg-Weilburg Für Kinder bis zum Schuleintritt (Fragen a und b) Grundlage ist die kommunale Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII i. V. m. § 30 HKJGB. Im Amt für Jugend, Schule und Familie des Landkreis Limburg-Weilburg wird die Kindertagesstättenbedarfsplanung auf der Basis einer EDV- gestützten Abfrage durchgeführt. Diese Abfrage ist auf jede einzelne Kommune zugeschnitten und bietet die Möglichkeit, auch kleinräumige Entwicklungen darzustellen, sowie im weiteren Verlauf auch kreisweite Übersichten zu erstellen. Um auf aktuelle Entwicklungen einzugehen, wird diese Abfrage laufend angepasst und verbessert. In der Abfrage werden: - die aktuelle Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den einzelnen Altersstufen, - die zu Verfügung stehenden Plätze, - die sozialen Faktoren der betreuten Kinder, - die Bevölkerungsentwicklung sowie - der geplante Ausbau/ die Weiterentwicklung erfasst und ausgewertet und somit als Planungsgrundlage verwendet. Die Daten für diese Abfrage basieren auf Angaben der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Ferner stehen die für Aufsicht und Planung zuständigen Fachdienste laufend in Kontakt mit den Städten und Gemeinden im Landkreis Limburg- Weilburg, um diese bei der Planung und Umsetzung ihrer Betreuungsangebote zu unterstützen und zu beraten.",
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"number": 92,
"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag Kinder ab dem Schuleintritt (Frage c) Für Kinder ab dem Schuleintritt bildet die Schulentwicklungsplanung eine wesentliche Grundlage für die Betreuungsangebote (betreuende Grundschulen, Ganztagsschulen und Pakt für den Nachmittag). Im Bereich der Schulentwicklungsplanung wird ebenfalls schon seit einigen Jahren erfolgreich mit einem auf EDV-gestützten Programm gearbeitet. Dieses Programm bietet die Möglichkeit, Entwicklungen auch kleinräumig darzustellen und somit die Schulentwicklungsplanung im Landkreis Limburg-Weilburg bedarfsgerecht zu gestalten. Marburg- Zu a) und b): Die Bedarfsberechnung erfolgt auf der Grundlage Biedenkopf folgender Daten: - Aktuelle Bevölkerungsdaten (Hess. Stat. Landesamt: Jahrgangszahlen) - Aktuelle Betreuungskapazitäten Kindertagesstätten (Betriebserlaubnis), bereinigt durch alters- und integrationsbedingte Reduzierungen - Aktuelle Kapazitäten Tagespflege - Aktuelle Inanspruchnahme der Kapazitäten Kindertagesstäten (jährliche Meldung nach §47 SGB VIII) und Tagespflege (eigene Daten); - Regionale und sozialstrukturelle Besonderheiten / prognostische Einwohnerentwicklung (Geburtenzahlen; Nähe zu Marburg, Baugebiete) c) Es erfolgt eine individuelle Bedarfsplanung, die sich nach den Bedürfnissen der Eltern richtet; einbezogen werden die Daten aus dem Schulentwicklungsplan (Schülerinnen- und Schülerzahlen), Erfahrungen aus den bisherigen Planungen sowie Rückmeldungen der Eltern beispielweise durch vorgeschaltete Bedarfsabfragen. Vogelsbergkreis 0 – 6 auf Basis des Hildesheimer Bevölkerungsmodells (ohne Wanderungsbewegung) Ab Schuleintritt erfolgt keine kreisweit koordinierte Bedarfsberechnung. Fulda Grundlage für die Bedarfsplanung durch die Kommunen sind deren Einwohnerdaten, Daten des Hess. Statistischen Landesamtes, die Bevölkerungsprognose (Hildesheimer Modell) für den Landkreis und lokale Bedarfsabfragen bei den Eltern.",
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"number": 93,
"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag Hersfeld- Die Bedarfsplanung erfolgt durch die kreisangehörigen Rotenburg Gemeinden. Als Unterstützung und Grundlage für die Abstimmungsgespräche mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird durch die Jugendhilfeplanung ein Erhebungsinstrument in Form von Exceltabellen für alle Altersgruppen angeboten. Nach Eingabe von aktuellen Einwohnerdaten und Platzzahlen berechnen sich für die KiTa- Bedarfsplanung relevante Zahlen automatisch (unterschiedliche Faktoren und I-Maßnahmen mit einbezogen). In einer weiteren Tabelle können durch die Städte und Gemeinden Angaben zu ermittelten Bedarfen gemacht werden, d.h. wie wurden die Bedarfe ermittelt (Auswahlmöglichkeiten wie Elternbefragungen z.B.) und welche Ergebnisse lassen sich daraus ableiten. Kassel Die Rechtsgrundlagen für die Bedarfsplanung finden sich im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie im Hessischen Kinder-und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Nach dem SGB VIII trägt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für die Bedarfsplanung. Für die örtliche Bedarfsplanung sind die einzelnen Gemeinden nach § 30 HKJGB zuständig. Landkreisen und Gemeinden obliegt es, darüber zu entscheiden, ob zwischen den Planungsträgern eine Arbeitsteilung vorgenommen wird bzw. auf welche Weise Bedarfspläne aufeinander abgestimmt werden. Anzustreben ist eine umfassende Auseinandersetzung mit den Wünschen und Bedürfnissen von Kindern und ihrer Eltern unter Berücksichtigung der Interessen der Kommunen und der freien Träger. Insbesondere sind in Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung zu beachten. Die Bedarfsplanung besteht aus drei Schritten: 1. Bestandsfeststellung 2. Bedarfsermittlung 3. Bedarfsfeststellung / Bedarfsdeckung 1. Bestandsfeststellung Die Bestandsfeststellung ist die Erfassung aller Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege. Aufzunehmen sind daher alle Plätze und zwar unabhängig davon, ob sie förderfähig sind oder nicht. Nicht aufzunehmen sind Einrichtungen, die keine Bildungs- und Erziehungsarbeit im",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag Sinne des HKJGB leisten bzw. Betreuungsangebote, die nicht zur Deckung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz nach § 24 SGB VIII beitragen. Aufzunehmen sind auch Plätze, die zwar nicht im Gemeindegebiet (Planungsgebiet) gelegen sind, über die aber verbindlich verfügt werden kann. 2. Bedarfsermittlung Das Angebot an Kindertageseinrichtungen und an Tagespflege soll – im Rahmen des Möglichen – enthalten, was die Eltern und ihre Kinder brauchen. Nicht alles, was Eltern sich wünschen, ist realisierbar. Bedarfsplanung ist die Kunst, Wunsch und Wirklichkeit einander weitest möglich anzugleichen. Eine qualifizierte Bedarfsplanung hilft aber auch dabei, die knappen Ressourcen möglichst passgenau einzusetzen. Hierzu muss man die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder kennen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Bedürfnisse zu ermitteln: • Auswertung der Belegung der bestehenden Kindertageseinrichtungen, der Wartelisten, der vermittelten bzw. zur Vermittlung an Tagespflegepersonen angemeldeten Kinder, • Elternbefragungen, • zentrales Anmeldeverfahren. Sinnvoll ist ein Methodenmix, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten und gleichwohl verlässliche Daten zu erhalten. Die Belegung der bestehenden Kindertageseinrichtungen vor Ort gibt ein Abbild der lokalen Bedürfnisse. Belegte Plätze können grundsätzlich gleichgesetzt werden mit den Bedürfnissen der Eltern. Sind Plätze frei, ist dies ein Indiz für Bedarfsdeckung. Möglicherweise entspricht aber das Angebot auch nicht den konkreten Wünschen der Eltern. Um dies auszuschließen, ist eine Elternbefragung unumgänglich. Besteht eine Warteliste, ist dies ein Indiz dafür, dass Plätze fehlen oder die Einrichtung ein Angebot unterbreitet, das für Eltern besonders attraktiv ist (z.B. wegen hoher Qualität, langer Öffnungszeiten, zentraler Lage) und das von anderen Einrichtungen nicht in gleicher Weise zur Verfügung gestellt wird oder gestellt werden kann. Wichtig hierbei ist ferner, inwieweit der Bedarf durch Angebote außerhalb",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag des Gemeindegebiets/des Landkreises gedeckt wird. Dies kann Indiz dafür sein: • Im Planungsgebiet fehlen Plätze. • Die Qualität der Angebote im Planungsgebiet entspricht nicht den Vorstellungen der Eltern. Es kann sich aber auch um ein auf Dauer gerichtetes Nachfrageverhalten handeln (z.B. bei betriebliche Einrichtung mit überörtlichem Einzugsbereich). § 30 HKJGB verlangt eine regelmäßige Bedarfsplanung. Hierzu sollte in regelmäßigen Abständen eine neue Datenerhebung als Grundlage für die Planung vorgenommen werden. Empfohlen wird, die Bedarfsplanung spätestens nach drei Jahren zu aktualisieren. Mit Elternbefragungen lassen sich die Bedürfnisse der Familien unmittelbar feststellen. Dabei sollten die geltend gemachten Bedürfnisse der Eltern und Kinder vollständig und differenziert erfasst werden und zwar nicht nur hinsichtlich der Anzahl der begehrten Plätze aufgeschlüsselt nach der Art der Plätze in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege, Altersgruppen, Betreuungszeit, sondern auch nach sonstigen Qualitätsmerkmalen (etwa Gruppengrößen, Ausstattung usw.), Lage, Trägerschaft und pädagogischer Ausrichtung. Welcher Verfahrensweise sich die Kommune dabei zur Bedarfsermittlung bedient, überlässt der Gesetzgeber der Kommune. Die Planungen der benachbarten Gemeinden und des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe sollten aufeinander abgestimmt werden. Die Kommunen sollten vereinbaren, auf welche Weise Elternbefragungen in welchem Planungsrhythmus durchgeführt werden. Um Planungsdaten abgleichen zu können, sollte man sich möglichst auf ein einheitliches Vorgehen einigen. Die Elternbefragung sollte aus datenschutzrechtlichen Gründen, aber auch um offene Antworten ohne sozialen Gruppendruck zu erhalten, anonymisiert durchgeführt werden. Wichtig: Familienfreundliche Politik heißt, die Entscheidung der Familien zu respektieren. Familien haben sich nicht zu rechtfertigen, warum sie Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen in Anspruch nehmen möchten, ob sie zur Bestreitung ihres",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag Lebensunterhaltes darauf angewiesen sind, dass beide Elternteile arbeiten, oder ob es schlicht ihr freier Wille ist. Valide, belastbare Ergebnisse liefert eine Elternbefragung nur, wenn den Eltern auch verdeutlicht wird, zu welchen Elternbeiträgen ein bestimmtes Angebot an Kindertageeinrichtungen und die Tagespflege erfolgen kann. Viele Planungsträger berichten, die Ergebnisse von Elternbefragungen seien oftmals nicht verwertbar, weil der Rücklauf der Fragebogen gering sei und sich die mitgeteilten Bedürfnisse und das tatsächliche Nachfrageverhalten nicht deckten. Dies ist nicht verwunderlich. Elternbefragungen bedürfen regelmäßig einer Auswertung. Erst nach Analyse mehrerer Elternbefragungen lassen sich im Laufe der Zeit in Verbindung mit weiteren Faktoren Entwicklungen hinreichend genau ableiten und kann das Nachfrageverhalten der Eltern selbst bei geringem Rücklauf sicher abgeschätzt werden. Daher wäre es falsch, aufgrund negativer Erfahrung auf Elternbefragungen künftig zu verzichten. Vielmehr gewinnt das Instrument zur Bedarfsermittlung erst durch Wiederholung. Den Planungsträgern wird in diesem Zusammenhang empfohlen, sich auszutauschen und Ergebnisse abzugleichen. Die Gemeinden können eine zentrale Anmeldung der Kinder bei der Gemeinde oder einer anderen zentralen Stelle vorsehen. Voraussetzung für die Zentralisierung des Anmeldeverfahrens ist natürlich das Einverständnis der freien Träger. Voraussetzungen für ein zentrales Anmeldeverfahren sind: • Den Eltern wird ermöglicht, sich ganz gezielt für bestimmte Kindertageseinrichtungen einzutragen, ihre Präferenz festzulegen bzw. festzulegen, dass sie nur an bestimmten Kindertageseinrichtungen interessiert sind und andernfalls ganz auf einen Platz verzichten sowie auch sonstige Bedürfnisse einzutragen, die derzeit nicht angeboten werden. Insbesondere ist auch vorzusehen, dass sich die Eltern für Angebote außerhalb der Gemeinde eintragen können. • konkrete Elternbeiträge der jeweiligen Einrichtungen sind angegeben. Vorteilhaft wäre, wenn sich Gemeinde und Träger innerhalb der Gemeinde auf einheitliche Gebühren für alle Einrichtungen einigen könnten. Denn dann kann ausgeschlossen",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag werden, dass ein Betreuungsangebot in erster Linie aus monetären Gründen in Anspruch genommen wird. 3. Bedarfsfeststellung/Bedarfsdeckung Wenn die Bedürfnisse der Familien in einer Gemeinde geklärt sind, ist die Basis für die eigentliche Bedarfsfeststellung gelegt. Bei der Bedarfsfeststellung geht es um die Frage, wie viele Plätze, aufgeschlüsselt nach Länge der Betreuungszeit, Art der Trägerschaft usw. wirklich benötigt werden. Konkret belegte oder nachgefragte Plätze Soweit den Planenden ganz konkrete Fälle bekannt sind, in denen Eltern vergeblich einen Platz in einer Kindertageseinrichtung suchen, ist es rechtlich nicht möglich, den Bedarf zu verneinen. Das gleiche gilt für die Kinder einer Gemeinde, die bereits eine Kindertageseinrichtung besuchen. Vielmehr ist die Planung anzupassen, wenn sich die bisherige Bedarfsfeststellung als unzutreffend erweist. Bedarfsfeststellung über konkrete Belegungen oder Nachfragen von Plätzen hinaus Schwierig einzuschätzen ist die Frage, welcher Mehrbedarf anzunehmen ist, der über die belegten Plätze und die Anmeldungen hinausgeht. Hier bedarf es einer wertenden Beurteilung der Gemeinde. Insbesondere muss das Ergebnis der Elternbefragung interpretiert und sonstige Faktoren berücksichtigt werden, die den Bedarf unmittelbar beeinträchtigen. Zu diesen Faktoren gehören z.B. allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen, Änderungen bei der Erwerbstätigenquote von Frauen, die demographische Entwicklung, die wirtschaftliche Entwicklung, Ausweisung von Neubaugebieten, die Entwicklung von Geburtenzahlen sowie die Entwicklungen in den benachbarten Planungsgebieten. Die Gemeinde hat aufgrund der Bewertung dieser Gesichtspunkte zu entscheiden, ob und ggf. in welchem Umfang neue Plätze zu schaffen sind, bestehende Angebote angepasst werden müssen, ob es sich nur um eine Bedarfsspitze handelt.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag Schwalm-Eder- Die Bedarfsplanung erfolgt aufgrund der von den Kreis Städten/Gemeinden gemeldeten Kinderzahlen. a) Im U 3 –Bereich streben wir folgende Versorgungsquoten an: • 0-1 Jahre: 4% • 1-2 Jahre: 60% • 2-3 Jahre: 90% b) Im Kindergartenbereich gehen wir von 3,5 Jahrgängen und einer Versorgungsquote von 100% aus. Die vorhandenen Plätze bewerten wir für die bestehenden Einrichtungen individuell mit den Einschränkungen im Platzangebot durch U3-Kinder und Integrationsmaßnahmen. Durchschnittlich gehen wir planerisch von 17 Kindergartenplätzen in aü-Gruppen und 20 Kindergartenplätzen in Kindergartengruppen aus. Waldeck- Zur Planung werden Geburtenzahlen, Planung von Frankenberg Neubaugebieten und der KiTa-Ausbau genutzt, größtenteils wird dies mit Elternfragebögen und der Beratung durch die Fachaufsicht ergänzt. Werra-Meißner- Die Bedarfsplanung für die unterschiedlichen Altersgruppen Kreis führen die jeweiligen Kommunen unterschiedlich durch z.B. auf der Grundlage von Erfahrungswerten, Anmeldeverhalten, Elternbefragungen. Zum 01.03. d.J. erfolgt eine Abfrage zur Bedarfsplanung durch den WMK. Sofern es ungedeckte Bedarfe gibt, werden seitens der KiTa-Aufsicht und der Sozialplanung des WMK mit einzelnen Kommunen Planungsgespräche mit konkreten Vereinbarungen geführt. Für die Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern erfolgt seitens des WMK eine Befragung jeweils zum 01.11. d. J. Aufgrund der unterschiedlichen Angebote (Hort, hortähnliche Einrichtungen, Betreuungsplätze nach dem Förderprogramm des WMK oder im Rahmen der Landesprogramme (Profil 1 und 2 bzw. Pakt für den Nachmittag) und unterschiedlicher Zuständigkeiten werden Bedarfsplanung zum Teil jährlich geführt oder nach Bedarf der Schulen.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 3, Tabelle 3 - Hessischer Städtetag Bad Homburg 746 (davon 120 Plätze in Kindertagespflege) v.d.H. Bad Soden a.Ts. 260 (nach Stichtagsmeldung der KiTas zum 31.12.2018) Biedenkopf U3 Plätze: 74; ab 1. August 2019 78 (eine KiTa hat Erweiterung beantragt) Plätze von 2 – 3 Jahren in altersübergreifenden Gruppen: 34; ab 1. August 2019 14 (eine KiTa hat Erweiterung beantragt) Darmstadt Darmstadt (Stichtag 31.12.2018) U3-Plätze insgesamt: 2.058; davon Plätze in Einrichtungen: 1.569 davon Plätze in Kindertagespflege: 489 Darmstadt (Änderungen zum Stichtag aufgrund zwischenzeitlicher Inbetriebnahmen) Plätze in Einrichtungen: 1.591 Dietzenbach 180 Eltville 138 Eschborn kommunal: 0 freigemeinnützig/konfessionell: 12 privat (Zwergenburg, Spatzennest, TfK, BVZ): 239 251 Frankfurt ln Frankfurt am Main stehen aktuell (30.04.2019) 10.776 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung Fulda Kann das Ministerium aus den Betriebserlaubnissen (BE) ermitteln Hanau In der Stadt Hanau stehen im Bereich der Freien Träger und kommunalen Einrichtungen sowie bei der Familientagesbetreuung 747 Plätze zur Verfügung Hattersheim 136 Plätze Hofheim a. Ts. 312",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 3, Tabelle 3 - Hessischer Städtetag Hünfeld Betreuungsjahr 2018/2019: 63 Plätze Karben Stadt Karben (inklusive freier Träger und Tagespflege) Stand Juni 2018: 232 U3 plus 35 in der Tagespflege Kelsterbach 144 Korbach Im Betreuungsjahr 2018/2019 konnten von den nach Betriebserlaubnis rechnerisch möglichen 180 Betreuungsplätzen in der Spitze 148 Kinder im Alter unter drei Jahren in Kindergärten/-tagesstätten betreut werden. Lampertheim 216 in KiTas und 46 bei Tagespflege Langen 243 Limburg a .d. L. 219 Plätze Melsungen 192 (Krippen- und aü-Gruppen) Neu-Isenburg 268 Obertshausen 169 Offenbach a. M. 1210 Rodgau Im U3-Bereich stehen inkl. Kindertagespflege ca. 415 Plätze zur Verfügung, im Ü3-Bereich 1604 und im Hort-Bereich 45 (rein konfessionell). Rüsselsheim a. Mit Stand 01.02.2019 stehen in Kindertagesstätten 346 Plätze M. zur Verfügung. Sulzbach/Ts. 128 Plätze ohne Kindertagespflege 172 Plätze mit Kindertagespflege Taunusstein 257 Usingen 161 Wiesbaden Im Betreuungsjahr 2018/19 stehen in Wiesbaden 2.696 Plätze im Krippenbereich (ohne Tagespflege) sowie zusätzlich 457 Plätze in Kindertagespflege zur Verfügung (Stand 03/19). Stadt Kassel Stichtagserhebung Kassel 01.01.2019: rund 1.949 Plätze - inkl. Tagespflege und Betreuung Kasseler Kinder in Betriebs- KiTas - abzügl. Platzbedarf für Inklusion (Gruppenreduzierung bei der Betreuung von Kindern mit Förderbedarf) (siehe gesonderte Anmerkungen zur Erhebung und Berechnung)",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 3, Tabelle 4 - Hessischer Landkreistag Bergstraße Plätze U 3 min: 1165 Plätze U 3 max: 1930 (Stand 1.3.2019) Altersübergreifende Gruppen können flexibel belegt werden. Daher schwanken die U 3-Plätze abhängig von der Anzahl der aufgen. Ü3-Kinder. Seit der Einführung der Rahmenbetriebserlaubnis können Träger Plätze flexibler belegen, sodass vor Ort die tatsächlichen Platzzahlen abweichen können. Seit 2018 werden daher die maximalen und minimalen U 3-Plätze dargestellt. Die Realität liegt zwischen diesen beiden Polen. Darmstadt- 1896 Plätze zum Stichtag 01.03.2019 Dieburg Groß-Gerau Alle Angaben zur Versorgungssituation beziehen sich auf den Datenstichtag 31.12.2018. Zum Stichtag 01.03. kann jeweils nur eine Aussage zur Betreuungssituation gemacht werden. Diese Daten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgewertet. Im Kreis GG stehen zum 31.12.2018 insgesamt 1333 Plätze (nach Betriebserlaubnis) in Einrichtungen zur Verfügung. Durch die Reduzierung aufgrund von Integrationsmaßnahmen verringert sich das Angebot auf 1320 Plätze. Hochtaunuskreis 1539 Plätze Main-Kinzig-Kreis 2443 Plätze Main-Taunus- 1914 Plätze (Grundlage: Stichtagsabfrage bei den Städten und Kreis Gemeinden zum 31.12.2018) Hinweis: Diese Angaben sind von den Trägern dem Hessischen Statistischen Landesamt mit Stichtag 01.03.2019 bis zum 28.03.2019 zu melden und liegen demnach dort vor. Odenwaldkreis 642 Plätze (in Krippen und altersübergreifenden Gruppen) 171 Plätze in Kindertagespflege Offenbach 2.298 Plätze laut Betriebserlaubnis für Kinder U 3 zum Stichtag 1.03.2019 Rheingau-Taunus- Maximal 1.809, je nach Zusammensetzung der Kreis altersübergreifenden Gruppen Wetteraukreis 1.3.19 Wetteraukreis: 2.703 = 32 je 100 U 3-Kinder in Bevölkerung Gießen Belegte U 3 Plätze am Stichtag 01.03.2019: 1287 Lahn-Dill-Kreis -",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 3, Tabelle 4 - Hessischer Landkreistag Limburg-Weilburg Zum Stichtag 1. März 2019 stehen im Landkreis Limburg- Weilburg 845 Krippenplätze zur Verfügung. Zusätzlich stehen rechnerisch 1158 U 3-Plätze in altersübergreifenden Gruppen (AÜ-Gruppen) zur Verfügung (unter Einbeziehung des Richtwertes 5-7 Kinder U 3-Kinder pro AÜ-Gruppe). Somit stehen im Landkreis insgesamt 2003 Plätze für Kinder U 3 zur Verfügung. Marburg- Es stehen 1674 Plätze für die Betreuung von Kindern unter drei Biedenkopf Jahren zur Verfügung. Hinweis: Es handelt sich um eine rechnerische Größe, da altersübergreifende Gruppen (aü- Gruppen) flexibel belegt werden und z.B. durch Integrationsmaßnahmen Platz-Kapazitäten reduziert werden. Vogelsbergkreis Es standen insgesamt 839 U 3-Plätze in 57 KiTas zur Verfügung: 492 in Krippengruppen und 347 in altersübergreifenden KiTas/Gruppen (ausgehend bei einer durchschnittlichen Belegung einer altersübergreifenden Gruppe mit 5 U 3 Kindern und 17 Ü 3 Kindern – falls keine anderweitige Belegung in der BE festgelegt wurde) Tatsächlich belegt waren 655 U3-Plätze. Fulda (Daten zum Stichtag 01.03.2019) Nach Rückmeldung der Träger gibt es 1.008 Plätze in Krippen und altersübergreifenden Gruppen. Die Anzahl der Plätze in altersübergreifenden Gruppen wurde rechnerisch ermittelt, da hierzu keine Angaben gemacht wurden. Weitere 386 Plätze stehen im Bereich der Kindertagespflege zur Verfügung. Hersfeld- Ca. 1011 Plätze Rotenburg Kassel Der Landkreis Kassel hat zum Stichtag 01.03.2019 insgesamt 138 Einrichtungen mit 10.516 genehmigten Plätzen in 465 Gruppen. Belegt waren zum 01.03.2019 diese Plätze mit Kinder <1 Jahr: 7 Kinder 1<2 Jahre: 393 Kinder 2<3 Jahre: 1.122 Hinzu kommen 621 Kinder in Kindertagespflege, davon 466 unter drei Jahren. Schwalm-Eder- Es stehen bis zu 1779 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zur Kreis Verfügung. Da sich viele Plätze vor allem für Kinder im Alter von 2 Jahren in altersübergreifenden Gruppen befinden, kann die genaue Anzahl nicht ermittelt werden, sondern ist belegungsabhängig.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 3, Tabelle 4 - Hessischer Landkreistag Anzumerken ist, dass es noch nicht für alle diese Plätze eine gesicherte Betriebserlaubnis gibt, sondern auch „Notplätze/Notgruppen“ eingerichtet wurden, um den Bedarf zu decken. Waldeck- Genehmigte Plätze: 6951 (insgesamt, da altersübergreifende Frankenberg Gruppen) Belegte Plätze U 3: 1131 Werra-Meißner- Zum 01.03.2019 stehen im WMK 606 Plätze in Krippen zur Kreis Verfügung. Die altersübergreifenden Gruppen werden entsprechend der Anmeldungen zusammengestellt. Je nach Alter der Kinder variiert die Gruppengröße. Es können daher ausschließlich Betreuungszahlen generiert werden. Zum 01.03.2019 wurden 655 Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten (in Krippengruppen und in altersübergreifenden Gruppen) betreut.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 4, Tabelle 5 - Hessischer Städtetag Bad Homburg 30 % Versorgungsquote 31.12.2010 v.d.H. 48 % Versorgungsquote 31.12.2019 Bad Soden a.Ts. Von 9,63 % in 2009 auf 40,31 % in 2019 gestiegen Biedenkopf Hierzu liegen keine Angaben vor. Darmstadt U3-Versorgungsquote 2013 41,3 2014 44,2 2015 45,1 2016 42,7 2017 42,6 2018 42,0 Dietzenbach Leichter Anstieg der Platzzahl. Stärkerer Anstieg des Bedarfs Eschborn Zusammen mit den Plätzen in der Kindertagespflege auf 53% Eltville Gleichbleibend bei fast 100 %; Plätze absolut gestiegen: 2 neue Einrichtungen (Katholisch und Bethanien Kinderdörfer), neue Gruppe in einer ASB KiTa ab 2020 Frankfurt 2010 = 24%; 2011 = 26%; 2012 = 30%; 2013 = 34%; 2014 = 39%; 2015 = 42%; 2016 = 42%; 2017 = 43%; 2018 = 41%; 2019 = 42% Die Versorgung im Bereich Kinder unter 3 Jahren beträgt in Frankfurt am Main inklusive Angebote in Kindertagespflege aktuell (Stand 30.04.2019) 47% Hanau Die Versorgungsquote liegt aktuell bei 25,2 %. Die Versorgungsquote im Zeitraum 2008-2009 bei 11,4%. Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts. 2009/2010 = ca. 20% 2019/2020 = ca. 45 % Hünfeld Sie ist um ca. 30 % gestiegen",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 4, Tabelle 5 - Hessischer Städtetag Karben 250 226 224 228 232 200 175 179 147 150 Plätz 115 e U3 KITA 100 77 Tage smüt 50 43 ter 53 57 57 48 48 34 34 35 0 19 20 Kelsterbach Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 35 % der 3 126 149 165 176 181 194 199 Jahrgänge von 0 – 3 Jahren Anzahl der 60 102 102 126 174 138 146 Krippen- plätze U3 Plätze 15 18 18 18 18 15 18 bei Tages- müttern Versor- 21 28 25 28 30 29 31% gungsgrad % % % % % % Korbach Gemessen an dem Bedarf von zwei vollen KiTa-Jahrgängen im langjährigen Mittel konnte die tatsächlich umgesetzte Versorgungsquote in KiGas/KiTas von 18 Prozent auf 34 Prozent gesteigert werden. (Ø Jahrgangsstärke 2008/2009 = 233 Kinder – 83 betreute Kinder; Ø Jahrgangsstärke 2018/2019 = 216 Kinder – 148 betreute Kinder)",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 4, Tabelle 5 - Hessischer Städtetag Gemessen an den rechnerisch möglichen Zahlen gemäß Betriebserlaubnis bezogen auf den Bedarf von zwei vollen KiTa- Jahrgängen im langjährigen Mittel konnte die tatsächlich umgesetzte Versorgungsquote in Kigas/KiTas von 20 Prozent auf 42 Prozent gesteigert werden. (Ø Jahrgangsstärke 2008/2009 = 233 Kinder – 95 Plätze; Ø Jahrgangsstärke 2018/2019 = 216 Kinder – 180 Plätze) Lampertheim Dez. 2018: 35,82 % ohne Tagespflege Dez. 2018: 43,28 % mit Tagespflege Aussagekräftige Daten „der letzten 10 Jahre“ liegen nicht vor. Langen 2010 bis 2018 tatsächlicher Versorgungsgrad 2010 – 42,56 2011 – 42,14 2012 – 39,87 2013 – 32,93 2014 – 26,24 2015 – 37,17 2016 – 41,02 2017 – 36,25 2018 – 33,52 2019 – 41,77 (bei Plätzen nach Betriebserlaubnis) Limburg a. d. L. Von 2,5 % auf 27 % (Alter: 6 Monate – 2 Jahre) Melsungen Stark ansteigend, von rund 60 Plätzen im Jahr 2007/2008 auf obigen Stand Neu-Isenburg Aktuelle Versorgungsquote (1-2 Jahre):42,2 % Obertshausen Hortauflösung und Umwandlung in U3 Gruppe, neue U3 Gruppe, 2 Wald-KiTa Gruppen, Erweiterung von 24 Plätzen (09/2018) und Erweiterung durch das Familienzentrum (Fertigstellung Herbst 2020) Offenbach a.M. 2009: 22,1% 2019: 27,2% Rodgau Im U3-Bereich lag die Versorgungsquote 2009 bei 20,8%, 2019 liegt sie bei 35,3%. Im Ü3-Bereich lag die Quote 2009 bei 91,9%. 2019 bei 100%.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 4, Tabelle 5 - Hessischer Städtetag Rüsselsheim a. Betreuungsjahr Versorgungsquote M. 2015 21% 2016 19% 2017 17% 2018 18% 2019 17% Sulzbach/Ts. Entwicklung der Quote der letzten 10 Jahre kann nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden Taunusstein Kindergartenjahr 2011/2012: 25,15 % (erste Erhebung) Kindergartenjahr 2019/2020: 51,37 % Usingen Von 17,20% auf 51,93% Wiesbaden Die gesamtstädtische Platzangebotsquote liegt 2018/19 bei 29,8% (Gesamtstadt inkl. Tagespflege: 34,8%) und hat sich damit im zeitlichen Verlauf sukzessive erhöht (Stand 03/19). Stadt Kassel Zunächst Anstieg von 17% in 2010 auf 33% in 2015. Seitdem Stagnation bzw. sinkende Versorgungsquote. 01.01.2019: 32%",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 4, Tabelle 6 - Hessischer Landkreistag Bergstraße 1.3.2009: 12,7% 1.3.2019: 25,8% Darmstadt- keine Angaben möglich f. diesen Zeitraum Dieburg Groß-Gerau Die Versorgungsquote hat sich in diesem Zeitraum nur zögerlich nach oben entwickelt (2009: 17%; 2019: 25%). Grund hierfür ist der enorme und stetige Bevölkerungszuwachs in der Region. Seit dem Rechtsanspruch in 2013 ist die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder von 5286 auf 6575 gestiegen. Dies entspricht einem Mehrbedarf von ca. 450 Plätzen innerhalb dieses Zeitraums. Hochtaunuskreis 2009 betrug die Versorgungsquote über Einrichtungen 18,2 %, mit Kindertagespflege betrug die Versorgungsquote 24,9 %. 2019 beträgt die Versorgungsquote über Einrichtungen ohne Kindertagespflege 31,72 %. Mit den Plätzen in Kindertagespflege beträgt die Versorgungsquote 40,8 %. Main-Kinzig-Kreis Folgende Vergleichswerte liegen uns vor: Zum 01.03.2010 beträgt die Versorgungsquote für den Main-Kinzig Kreis (ohne Hanau) für Kinder unter drei Jahren: 17 %. Am 01.03.2018 (!) liegt sie bei 32,5 %. Aufgrund der Vorgaben des HKJGB ist der reale Nutzwert der Versorgungsquote begrenzt: Die Versorgungsquote ist eine variable Größe: Die tatsächlich nutzbaren Plätze, die sich erst über die Gruppenstruktur, Altersstruktur und jeweilige Integrationsmaßnahmen berechnen lassen, liegt ihr nicht zugrunde, sondern nur eine fiktive Angabe zur Platzzahl. Wir haben über die letzten 10 Jahre die Betreuungsquoten für die U3 gerechnet. Nach einem deutlichen Anstieg der Betreuungsquote von 16,6 % (in 2010) auf 25,1 % (in 2012) und mäßigem Anstieg auf 28,2 % (in 2016) ist in den Folgejahren 2017 (28,3 %) und 2018 (28,5 %) kaum ein Anstieg der Quote zu verzeichnen. Main-Taunus- 31.12.2008: 744 angebotene Plätze in KiTas für Kinder unter drei Kreis Jahren 11,5% Versorgungsquote bei 6.445 Kindern unter drei Jahren 31.12.2018: 1914 angebotene Plätze in KiTas für Kinder unter drei Jahren 27,2% Versorgungsquote bei 7.036 Kindern unter drei Jahren Odenwaldkreis 2008 – 2.344 Kinder – 227 Plätze (einschl. 52 Tagespflegeplätze), 9,68 %",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 4, Tabelle 6 - Hessischer Landkreistag Vogelsbergkreis Im Jahr 2008 wurden 213 institutionelle U3-Plätze vorgehalten, diese haben sich etwa vervierfacht. Fulda - Hersfeld- Die Versorgungsquote im U3- Bereich ist kontinuierlich Rotenburg angestiegen, wenn auch durch den Geburtenanstieg der letzten Jahre nicht mehr ganz so auffällig. Kassel 2007 : 13,4% 2009 : 14,8% 2010 : 14,8% 2011 : 21,5% 2012 : 28,5% 2013 : 32,8% 0<1 Jahr; 1<2 Jahre ; 2<3 Jahre 2014 : 2,8% 30,0% 69,5% 2015 : 0,6% 24,4 % 66,1 % 2016 : 2,1% 35,9 % 62,9 % 2017 : 1,7% 34,9 % 72,2 % 2018 : 0,6% 24,4% 66,1 % Schwalm-Eder- Versorgungsquote 2009: 21% Kreis Versorgungsquote 2019: 46% Waldeck- Versorgungsquote vor zehn Jahren: 17 % Frankenberg Aktuelle Quote bei ca. 55 % (anhand der Belegungsquote u3 und Tagespflegeplätze) Werra-Meißner- Zum 01.03.2008 wurden im Werra-Meißner-Kreis 264 Kinder Kreis unter drei Jahren in Kindertagesstätten betreut, heute sind es 655 Kinder, Tendenz steigend. Die Betreuungsquoten sind seit dem Jahr 2008 kontinuierlich gestiegen und liegen aktuell bei 27,7% (ohne Kindertagespflege) und bei 32,0% mit Kindertagespflege.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 7, Tabelle 7 - Hessischer Städtetag Bad Homburg 272 Plätze in Kindertagesstätten städtischer Trägerschaft v.d.H. 354 Plätze in Kindertagesstätten freier Trägerschaft 120 Plätze in Kindertagespflege Bad Soden a.Ts. Kommunal: 0 (keine Krippenplätze auf kommunaler Ebene) Privat: 140 Plätze Kirchlich: 120 Plätze Biedenkopf Biedenkopf hat keine kommunalen Einrichtungen. Die Kindertagesstätten im Stadtgebiet werden von freigemeinnützigen Trägern (Evangelische Kirche, Ev. Dekanat, Freie evangelische Gemeinde und Trägerverein) betrieben. Darmstadt Darmstadt: Plätze in kommunaler Trägerschaft 247 Plätze in gemeinnütziger Trägerschaft 1.173 Plätze in privat/gewerblicher Trägerschaft 146 Dietzenbach 146 kommunal, 34 freie Träger Eltville Kommunal 20 Freigemeinnützig 38 Privat: 60 (Bethanien Kinderdorf (40 Kinder, reine Krippe) als privater Träger aufgefasst) Eschborn kommunal: 0 % alle genannten Träger werden von der Stadt Eschborn defizitär finanziert freigemein/konfess: 5,17 % private: 94,82 % 100,00 % Frankfurt Kommunaler Träger (KiTa Frankfurt): 1.159 Plätze = 11% Freigemeinnützige Träger: 9.535 Plätze= 88% Private (gewerbliche) Träger: 82 Plätze= 1% Fulda Kann aus den BE‘s ermittelt werden Hanau Freie Träger haben 190 Plätze und die städt. Einrichtungen 305 Plätze. Darüber hinaus bieten Familientagesbetreuungspersonen 252 Plätze an. Hattersheim Kommunale Träger: 48 Plätze",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 7, Tabelle 7 - Hessischer Städtetag Freie Träger: 30 Plätze Konfessionelle Träger: 58 Plätze Hofheim a. Ts. 12 städtische KiTas 40 private Träger 260 freigemeinnützige Hünfeld Alle Einrichtungen werden in freier Trägerschaft geführt Karben 134 Städtische U3 Plätze 28 U3 Plätze kirchliche KiTas 70 U3 Plätze frei Träger 35 Plätze Tagespflege Kelsterbach Keine kommunalen Träger kirchliche Träger, davon katholische Kirche = 24 Plätze evangelische Kirche = 50 Plätze freigemeinnütziger Träger = 72 Korbach 40 Prozent kommunal, 60 Prozent freigemeinnützige Träger Lauterbach 92 Betreuungsplätze - kommunal 18 Betreuungsplätze – freie Träger Lampertheim Kommunal: 192 = 88,88 % Konfessionell: 12 = 5,55 % Freie Träge: 12 = 5,55 % Langen 123 – freie Träger 120 – kommunaler Träger 74 – Tagespflegepersonen Limburg a. d. L. Für Limburg a. d. Lahn: Es gibt keine kommunalen Träger Melsungen 29 % in kommunaler Trägerschaft, der Rest bei Freien Trägern Neu-Isenburg Städtisch: 56 Freie Träger: 164 Kirchliche Träger: 48 Obertshausen Kommunale Träger: 94 Freie Träger: 37 Tagespflege: 38 Offenbach a. M. Kommunale: 16,6%",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 7, Tabelle 7 - Hessischer Städtetag Freigemeinnützige: 9,9% Private: 73,4% Rodgau Kommunal: 228 Plätze Konfessionell: 23 Privat: 58 Rüsselsheim a. Städtischer Träger: 171 Plätze M. freie Träger: 250 Plätze Stand 01.12.2019 Sulzbach/Ts. Kommunal 10 Konfessionell 34 gemeinnützig 44 privat 40 Tagespflege 44 Taunusstein Kommunaler Träger: 35 % (90 Plätze) Konfessionelle Träger: 9 % (22 Plätze) Freigemeinnützige Träger: 6% (15 Plätze) Private Träger: 50% (130 Plätze) Usingen 146 Plätze kommunal und 15 Plätze kirchlicher Träger, hier ausschließlich ab 2 Jahren Wiesbaden Plätze nach Trägergruppen (Stand 03/19): 745 Plätze in Elterninitiativen und bei Trägern mit Pauschalfinanzierung (28%), 743 Plätze in städtischer Trägerschaft (28%), 472 Plätze in sonstiger freier Trägerschaft (18%), 351 Plätze in evangelischer Trägerschaft (13%), 225 Plätze in katholischer Trägerschaft (8%), 160 Plätze in Trägerschaft der AWO (6%). Stadt Kassel Kommunaler Träger: 330 Plätze Freigemeinnützige Träger: 1210 Plätze private Träger: 20 Plätze Tagespflege: 389 Plätze",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 7, Tabelle 8 - Hessischer Landkreistag Bergstraße U3min U3max (siehe Frage 3) Kommunal 575 933 Freigemeinnützig 568 1005 Privat 24 24 Stand 25.6.2019 Darmstadt- Kommunale Träger 34, kirchliche Träger 23, sonstige Träger 46 Dieburg Groß-Gerau Hier kann keine Aussage getrennt nach Altersgruppen getroffen werden (siehe Frage 8). Eine Unterscheidung kann nur nach Einrichtung und nicht nach Anzahl der Plätze gemacht werden. Für die Altersgruppe 0-6 Jahre gilt folgende Aufteilung: ꞏ 85 kommunale Einrichtungen ꞏ 37 freigemeinnützige Einrichtungen und ꞏ 3 private Einrichtungen Hochtaunuskreis Zum Stichtag 01.03.2019 belegte Plätze Kommunal 604, freigemeinnützig incl. kirchliche Träger 670, privat 45. Main-Kinzig-Kreis Von den 187 Einrichtungen sind in kommunaler Trägerschaft 115 (61,5 %), 71 (38 %) in freier Trägerschaft und 1 (0,5 %) in privater Trägerschaft für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren. Main-Taunus- Von den 167 KiTas im MTK sind 57 KiTas in kommunaler Kreis Trägerschaft und 110 KiTas in freier Trägerschaft. Hinweis: Diese Angaben sind von den Trägern dem Hessischen Statistischen Landesamt mit Stichtag 01.03.2019 bis zum 28.03.2019 zu melden und liegen demnach dort vor. Odenwaldkreis - Kommunale Träger: 399 - Freigemeinnützige Träger: 241 - Private Träger: Kindertagespflege 64 Offenbach Kommunale Träger: 79 Gruppen Konfessionelle Träger: 36 Gruppen Freigemeinnützige Träger: 50 Gruppen Private Träger: 0 Gruppen 2018: 1.552 Plätze in reinen Krippen; zudem U3in 93",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 7, Tabelle 8 - Hessischer Landkreistag altersübergreifenden Gruppen; hier können 5-7 Kinder U3 aufgenommen werden. Rheingau-Taunus- Platzangebot kommunale Träger: 851 Kreis Platzangebot freigemeinnützige Träger: 947 In Bezug auf die Plätze in altersstufenübergreifenden Gruppen wurden die Plätze gemäß der Rahmenbetriebserlaubnis zugrunde gelegt. Hierbei wurde die tatsächliche Belegung gemäß den jeweiligen Faktoren außer Acht gelassen. Wetteraukreis Öffentlich = 2039 = 75% Kirchlich = 318 = 12% Freigem. = 305 = 11 % Privat = 41 = 2% Gießen Bezogen auf belegte Plätze am Stichtag 01.03.2019: Kommunale Träger: 931 Freie Träger: 346 Lahn-Dill-Kreis - Limburg-Weilburg Verteilung der Einrichtungen: - Katholische Trägerschaft: 40 Einrichtungen. - Evangelische Trägerschaft: 16 Einrichtungen. - Kommunale Trägerschaft: 42 Einrichtungen. - Trägerschaft eines Vereins/ einer Initiative: 19 Einrichtungen. Prozentuale Verteilung des Platzangebotes: - Katholische Trägerschaft: 20,64%. - Evangelische Trägerschaft: 7,10%. - Kommunale Trägerschaft: 35,60%. - Trägerschaft eines Vereins/ einer Initiative: 36,66 %. Marburg- Private: 0 Plätze Biedenkopf Kommunal: 527 Plätze Freigemeinnützig: 1147 Plätze Hinweis: Es handelt sich um eine rechnerische Größe, da",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 7, Tabelle 8 - Hessischer Landkreistag altersübergreifende Gruppen (aü-Gruppen) flexibel belegt werden und z.B. durch Integrationsmaßnahmen Platz- Kapazitäten reduziert werden. Vogelsbergkreis 513 U 3-Plätze in kommunalen KiTas und 326 U 3-Plätze in freigemeinnützigen KiTas Fulda 570 Plätze werden durch kommunale Träger zur Verfügung gestellt, die restlichen 438 Plätze von freigemeinnützigen Trägern. Nach Rücksprache mit dem HLT ist die Differenzierung ‚freigemeinnützig‘ und ‚privat‘ als freie Träger der Jugendhilfe einerseits und ausschließlich wirtschaftlich handelnde Träger andererseits zu verstehen. Die letztgenannte Trägerart kommt im Landkreis Fulda nicht vor. Hersfeld- 64% der U3-Plätze werden von kommunalen Trägern gestellt, Rotenburg 29% der U3-Plätze von kirchlichen Trägern und 7% von freien Trägern. Kassel Hierzu gibt es keine Auswertung im Landkreis Kassel. Schwalm-Eder- Private Träger sind im SEK nicht vorhanden. Kreis Zwischen kommunalen und freigemeinnützigen Trägern verteilt sich das Platzangebot entsprechend der Anzahl der Träger gleichmäßig. Insgesamt sind 68 von 105 Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft (65%). Bei kommunalen Trägern sind es 1150 u3-Plätze (65%) bei freigemeinnützigen Trägern 629 Plätze (35%) Waldeck- Kommunal: 34 % Frankenberg Freigemeinnützig: 63 % Privat: 3 % Werra-Meißner- 154 Krippenplätze für Kinder unter 3 Jahren in kommunaler Kreis Trägerschaft 452 Krippenplätze für Kinder unter 3 Jahren in freigemeinnütziger Trägerschaft Dazu kommen die Plätze für Kinder ab 2 Jahren in",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 7, Tabelle 8 - Hessischer Landkreistag altersübergreifenden Gruppen (variabel, je nach Zusammensetzung der Gruppe - HKJGB).",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 8, Tabelle 9 - Hessischer Städtetag Bad Homburg keine v.d.H. Bad Soden a.Ts. 32 Kinder Biedenkopf 34 – ab 01.08.2019 14 (eine KiTa hat Erweiterung beantragt) Darmstadt 812 Plätze werden in altersübergreifenden Einrichtungen bereitgestellt. Dietzenbach 168 Eltville - Fragen 8 und 12 Eschborn 8 Plätze (BVZ) Frankfurt Dies kann mit den in Frankfurt am Main vorhandenen Daten nicht ermittelt werden. Fulda aus BE‘s ermittelbar Hanau Ca. 495 Plätze werden in Altersgemischten Gruppen angeboten, da bei der Stadt Hanau keine Krippengruppen angeboten werden. Hattersheim 6 Plätze Hofheim a. Ts. 26 Plätze in drei Einrichtungen Hünfeld 3 Plätze Karben Altersübergr. Gruppe: Zurzeit nur 8 Plätze in den kirchlichen KiTas Altersübergreifende Einrichtung: 208 Plätze Kelsterbach 53 Korbach Im Kindergartenjahr 2018/2019 bis zu 58 Kinder Lampertheim 46 = 21,3 % Langen 52 Lauterbach 62 Betreuungsplätze werden in altersübergreifenden Gruppen angeboten Limburg a. d. L. 100 Plätze Melsungen 93",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 8, Tabelle 9 - Hessischer Städtetag Neu-Isenburg Keine altersübergreifenden Gruppen – nur Krippengruppen mit und ohne Einbindung in Einrichtungen mit Gruppen in anderen Altersklassen Obertshausen In altersübergreifenden Gruppen: 105 Offenbach a. M. 70 Rodgau 27 Rüsselsheim a. Altersübergreifende Einrichtungen: M. Städtische Träger: 1 Einrichtung mit 36 U3 Plätzen Freie Träger: 7 Einrichtungen mit 196 U3 Plätzen Altersübergreifende Gruppen: 2 Einrichtungen (freie Träger) mit je einer altersübergreifenden Gruppe: insgesamt 20 U3 Plätzen Stand 01.02.2019 Sulzbach/Ts. 10 Plätze Taunusstein 49 Usingen 161 Wiesbaden Von insgesamt 2696 Plätzen im U 3-Bereich werden 462 Plätze in altersbereichsübergreifenden Gruppen (z. B. 0-6, 0-12) angeboten (d.h. 17 %). Altersübergreifend (im Sinne von „mehr als ein Jahrgang“ sind alle Gruppen). Stadt Kassel Von den oben angegebenen u3-Plätzen werden 1.253 Plätze in aü-Gruppen/Einrichtungen angeboten und 307 Plätze in Krippen",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 8, Tabelle 10 - Hessischer Landkreistag Bergstraße 70 Einrichtungen arbeiten altersübergreifend und bieten zwischen 265 (U 3min) und 1060 (U 3max) Plätze für U 3 an. Plätze in reinen Krippen 902. Darmstadt- Wir haben in 37 Einrichtungen altersübergreifende Gruppen von Dieburg 1 - 6 Jahren Groß-Gerau Auch dazu kann keine Aussage getroffen werden. Mit der Umstellung des Betriebserlaubnisverfahrens auf eine maximale Rahmenkapazität für die Altersgruppe 0-6 gem. HKJGB werden die Plätze flexibel nach dem jeweiligen Bedarf belegt. Hochtaunuskreis 286 Main-Kinzig-Kreis Es werden 975 Plätze in altersübergreifenden Gruppen für Kinder unter drei Jahren angeboten. Main-Taunus- 285 Plätze (von den insgesamt 1914 Plätzen) in Kreis altersübergreifenden Gruppen. (Grundlage: Stichtagsabfrage bei den Städten und Gemeinden zum 31.12.2018) Odenwaldkreis Insgesamt 640 Plätze: - 462 Plätze in Kinderkrippen - 178 Plätze in altersübergreifenden Gruppen Offenbach 574 Plätze in altersübergreifenden Gruppen Aufgrund Rahmen-BE nicht eindeutig anzugeben. Zudem sind durch Platzsharing 57 Plätze doppelt besetzt Rheingau-Taunus- Maximal 796, je nach Zusammensetzung der Kreis altersübergreifenden Gruppen Wetteraukreis In altersübergreifenden Gruppen: 471 = 17% In altersübergreifenden Einrichtungen (U 3, Kiga, Hort): 2163 = 80% Gießen Belegte Plätze mit Stichtag 01.03.2019: Krippengruppen: 534 Aü.Gruppen: 753 Lahn-Dill-Kreis - Limburg-Weilburg In altersübergreifenden Gruppen stehen zum Stichtag 1. März 2019 1158 Plätze für Kinder U3 zur Verfügung (Richtwert 5-7",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 8, Tabelle 10 - Hessischer Landkreistag Kinder U3 Kinder pro AÜ-Gruppe). Es gilt hier zu beachten, dass die Kindertagesstätten im Landkreis Limburg-Weilburg im Regelfall über eine Rahmenbetriebserlaubnis verfügen, die es ihnen ermöglicht, eine flexible Einteilung in Regel- und AÜ-Gruppen vorzunehmen, daher unterliegt die Anzahl der Plätze in AÜ-Gruppen Schwankungen (vgl. Antwort zu Frage 4). Marburg- 731 Plätze U 3 stehen rechnerisch in altersübergreifenden Biedenkopf Gruppen zur Verfügung. Hinweis: Es handelt sich um eine rechnerische Größe, da altersübergreifende Gruppen (aü- Gruppen) flexibel belegt werden und z.B. durch Integrationsmaßnahmen Platz-Kapazitäten reduziert werden. Vogelsbergkreis Von insgesamt 839 U 3-Plätzen wurden 347 U 3-Plätze in altersübergreifenden Gruppen/KiTas zur Verfügung gestellt. Fulda Hier handelt es sich um 429 Plätze. Hersfeld- Ca. 250 Plätze für unter 3-Jährige werden in Rotenburg altersübergreifenden Gruppen vorgehalten. Kassel Hierzu gibt es keine Auswertung im Landkreis Kassel. Schwalm-Eder- 875 der 1779 Plätze sind in altersübergreifenden Gruppen Kreis angesiedelt Waldeck- s. Frage 3: 6951 genehmigte Plätze Frankenberg Werra-Meißner- In 41 Kindertageseinrichtungen werden Kinder in Kreis altersübergreifenden Gruppen betreut. Die genaue Platzzahl kann nicht angegeben werden, da sie sich nach der Zusammensetzung der jeweiligen Gruppe richtet (HKJGB).",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 12, Tabelle 11 - Hessischer Städtetag Bad Homburg Stadt Bad Homburg v.d.Höhe: Platzangebot: 746 Plätze; v.d.H. Versorgungsquote 48 % Bad Soden keine Angaben Biedenkopf - Darmstadt Auswertung Landesebene Dietzenbach - Eschborn - Frankfurt Frankfurt am Main ist kreisfreie Stadt (komplette Gebietskörperschaft) Hanau Die Stadt Hanau hat aktuell bei den Kinder unter drei Jahren eine Versorgungsquote von 25,2. Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts. - Hünfeld Keine Beantwortung möglich Karben - Kelsterbach - Korbach Bezogen auf das Gemeindegebiet stehen 90 Prozent der Betreuungsplätze in der Kernstadt zur Verfügung. In drei der vier eingruppigen Kindergärten in den Ortsteilen können U 3-Kinder betreut werden. Die Versorgungsquote wird für Korbach nur gemeindeübergreifend ermittelt. Dabei werden auch die bei Tagespflegepersonen verfügbaren Plätze einbezogen. Den verfügbaren Plätzen wird der Bedarf von zwei Kindergarten- Jahrgängen (1-Jährige und 2-Jährige) mit Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gegenübergestellt. Dies entspricht auch der tatsächlichen Inanspruchnahme von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im Gemeindegebiet. Danach ergeben sich folgende Versorgungsquoten: Nach Betriebserlaubnis: Ø 432 Kinder – 240 Plätze = 56 Prozent",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 12, Tabelle 11 - Hessischer Städtetag Nach Realpotenzial: Ø 432 Kinder – 180 Plätze = 42 Prozent Lampertheim Für uns nicht zu beantworten. Langen Kann nicht von uns geliefert werden Limburg a. d. L. - Fragen 12 bis 17 Melsungen - Neu-Isenburg - Obertshausen Es fehlen in unserer Gebietskörperschaft bei einer Bedarfsquote von 10 % (unter 1 Jährige), 55 % (1 – 2 Jährige) und 55 % (2 – 3 Jährige) insgesamt 130 Betreuungsplätze Offenbach a. M. - Rodgau - Rüsselsheim a. - M. Sulzbach/Ts. Aktuelle Versorgungsquote bezogen auf die Kinder der jeweiligen Jahrgänge inkl. Tagesmütter liegt bei 98,29 % Taunusstein Versorgungsquote 51,37 % im Kindergartenjahr 2019/2020 Usingen - Wiesbaden Siehe Antwort auf Fragen 3 und 4. Stadt Kassel Antwort Land",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 15, Tabelle 12 - Hessischer Städtetag Bad Homburg Nach Kenntnis der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe gibt es in Bad v.d.H. Homburg v.d. Höhe einen Ausbaubedarf bei Unter 3 – Jährigen bis zu einer Versorgungsquote von 55 %. Dies entspricht bei bestehender Bevölkerung einem zusätzlichen Bedarf an ca. 108 Plätzen. Hinzu kommen je nach Zuwachs der Bevölkerung aus geplanten Neubaugebieten weitere 67 Plätze in den nächsten 10 Jahren. Bad Soden a.Ts. keine Angaben Biedenkopf Biedenkopf plant den Anbau von zwei Krippengruppen an zwei Einrichtungen, da die Platznachfrage ansteigend ist. Darmstadt Auswertung Landesebene Dietzenbach In Dietzenbach ja Eltville Eltville: ja, gering Eschborn - Frankfurt ln Frankfurt am Main besteht durch stark steigende Einwohnerzahlen (und damit auch stark steigende Kinderzahlen) noch weiterer Ausbaubedarf bei Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren. Fulda In Fulda gibt es Bedarf Hanau In Hanau gibt es Ausbaubedarf für Kinder unter drei Jahren. Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts. In allen Hünfeld In der Stadt Hünfeld werden in den nächsten vier Jahren weitere 3 Krippengruppen mit jeweils 12 Kindern in Betrieb genommen. Karben - Kelsterbach Hier groß. Korbach In Korbach besteht ein Ausbaubedarf, der sich insbesondere durch eine stark ansteigende Nachfrage an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 1 Jahr abzeichnet. Der Betreuungsbedarf für Kinder im Alter von 1 und 2 Jahren in Tageseinrichtungen zeichnet sich nach den aktuellen Entwicklungen bei ca. 65",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 15, Tabelle 12 - Hessischer Städtetag Prozent der Kinder aus zwei durchschnittlichen KiTa- Jahrgängen bzw. 280 Plätzen ab. Für die Stadt Korbach müssen aufgrund der Platzbegrenzung bei der Aufnahme von Kindern unter 2 Jahren umgerechnet 10 weitere Krippengruppen geschaffen werden. Lampertheim Für uns nicht ganzheitlich zu beantworten. Für Lampertheim besteht Ausbaubedarf, da nur Plätze für Berufstätige angeboten werden können. Langen In Langen besteht Ausbaubedarf. Melsungen Ausbaubedarf besteht; bis Ende 2020 werden zusätzlich bis zu 45 neue U-3 Plätze geschaffen. Neu-Isenburg Weitere U3-Gruppen durch Ausbau und Neubau von Einrichtungen geplant – Ausbau Kindertagespflege durch Anmietung und „Zur Verfügung stellen“ von Räumen für „Kindertagespflege in anderen Räumlichkeiten“ Obertshausen Siehe Antwort 12 / weiterer Ausbau geplant. Offenbach a. M. - Rodgau - Rüsselsheim a. Rüsselsheim am Main hat Ausbaubedarf, Ziel ist die Erreichung M. einer Versorgungsquote von 35 % (politische Zielvorgabe des Krippengipfels 2007). Hier würden noch 411 weitere Plätze fehlen (Stand 01.02.2019). Sulzbach/Ts. Aktuell besteht kein Ausbaubedarf. Taunussein Ja; unter Berücksichtigung der Versorgungsquote Usingen Weiterer Ausbaubedarf vorhanden, vor allem im Bereich ab 12 Monate. Wiesbaden Das Versorgungsziel von 48% (für 3 Jahrgänge) konnte in Wiesbaden bislang nicht erreicht werden, es besteht weiterhin Ausbaubedarf. Stadt Kassel In Kassel gibt es dringenden weiteren Ausbaubedarf aufgrund der steigenden Kinderzahlen und der notwendigen Erhöhung der Versorgungsquote auf mindestens 45% im U3-Bereich.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 15, Tabelle 13 - Hessischer Landkreistag Bergstraße Es gibt in nahezu allen Kommunen im Kreisgebiet einen weiteren Ausbaubedarf. Die Bedarfsplanung erfolgt vor Ort (siehe auch Frage 1). Darmstadt- Ja Dieburg Groß-Gerau Ja, in allen Kreiskommunen. Hochtaunuskreis Ja Main-Kinzig-Kreis Ein Ausbaubedarf ist vorhanden. Dies gründet auf die demographische Entwicklung, Zuzüge und die veränderte Inanspruchnahme der Eltern von Kindern unter drei Jahren. Main-Taunus- Ja. (Grundlage: Stichtagsabfrage bei den Städten und Kreis Gemeinden zum 31.12.2018) Odenwaldkreis Ja, in einigen Kommunen besteht ein weiterer Ausbaubedarf. Offenbach Es besteht weiterer Ausbaubedarf. Der Kreis strebt in diesem Bereich eine Quote von 35% an, die noch nicht erreicht ist. Zudem stehen einige Kinder auf Wartelisten, sodass der Bedarf an Betreuung für Kinder unter 3 Jahren vorhanden ist. Bezugsgröße sind die Kinder von 0 bis unter 3 Jahren. Rheingau-Taunus- Ja, aber nicht flächendeckend. Kreis Wetteraukreis Ja, zur Zeit rund 140 Plätze in 11 Kommunen; in 6 von diesen 11 Kommunen sind Ausbauplanungen bekannt. Zusätzlich befinden sich zur Zeit weitere 100 Plätze in Investitionsförderung bzw. im Aufbau. Der Ausbaubedarf kann bei weiteren Neubaugebieten steigen. Die benötigte Versorgungsquote in 2023/24 liegt bei ca. 40%. Gießen Ja, insbesondere für U 2 Kinder Lahn-Dill-Kreis - Limburg-Weilburg Ja. Da insbesondere die Nachfrage nach U 3 Betreuung ansteigt, sehen wir weiteren Ausbaubedarf bei den Betreuungsangeboten im U3 Bereich. Ausbaupläne der kreisangehörigen Städte und",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 15, Tabelle 13 - Hessischer Landkreistag Gemeinden für das Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren sind uns bekannt und werden mit uns abgestimmt. Marburg- Ja, in einigen Regionen im Landkreis gibt es Ausbaubedarf Biedenkopf sowohl im Bereich der Tagespflege als auch im Bereich KiTa / Krippe. Vogelsbergkreis Nach den uns vorliegenden Informationen aus Kommunen und Nachfragen von Eltern - ja Fulda Durch geplante Baumaßnahmen werden ca. 130 neue Plätze geschaffen. Der Ausbau von Betreuungsangeboten orientiert sich am Bedarf. Hersfeld- Ja, besonders in den Städten und in Gemeinden in Stadtnähe Rotenburg gibt es nach wie vor weiteren Ausbaubedarf für U3-Plätze. Kassel Ja. Es ist für die nächsten drei Jahre ein weiterer Ausbaubedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorhanden. Die Städte und Gemeinden im Landkreis Kassel haben entsprechende neue Plätze in Planung. Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage an Plätzen gedeckt werden kann. Schwalm-Eder- Ja. Kreis Waldeck- Insbesondere in den Mittelzentren Bad Arolsen, Bad Wildungen, Frankenberg Frankenberg und Korbach. Werra-Meißner- Es gibt erhebliche Ausbaubedarfe insbesondere in den größeren Kreis Städten des Kreises.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 16, Tabelle 14 - Hessischer Städtetag Bad Homburg Der Platzbedarf für unter 3-Jährige besteht für v.d.H. Ganztagsangebote. Bad Soden a.Ts. keine Angaben Biedenkopf Seit Einführung der Gebührenfreistellung werden vermehrt Ganztagsplätze nachgefragt. Darmstadt Es gelten beschlossenen Betreuungsmodule von 6/8/10 Stunden, die die Familien individuell und flexibel buchen können. Dietzenbach Weiterer Ausbaubedarf in Dietzenbach Eltville - Eschborn - Frankfurt Die Ganztagsquote in Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren beträgt in Frankfurt am Main aktuell 85%. Hanau In der Regel haben die Einrichtungen in Hanau eine Öffnungszeit von 7 – 17 Uhr. Im Jahr 2017/2018 betrug das Ganztagsangebot ca. 66 %. Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts. Hier steigt der Bedarf noch ständig in Richtung Ganztagsbetreuung. Hünfeld Ein Ausbau erfolgt immer bedarfsgerecht. Karben - Kelsterbach Hier groß. Korbach Die am häufigsten nachgefragte Betreuungszeit liegt bei 5 - 7 Stunden täglich. (= 70 % der vertraglich festgelegten Betreuungszeiten) Lampertheim Bei U 3 liegt der Ganztagesbedarf bei ca. 85%. Langen Der Bedarf ist bei Ganztagsangeboten. Melsungen - Neu-Isenburg - Obertshausen Siehe Antwort 12",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 16, Tabelle 14 - Hessischer Städtetag Offenbach a. M. Der Schulträger sieht den Ausbaubedarf in der Stadt Offenbach hinsichtlich der Weiterentwicklung der Schulen zum Profil 2 und 3. Rodgau Städtisch: Alle U3-Plätze sind Ganztagsplätze. Privat: Im U3-Bereich sind 71,7% der aufgenommenen Kinder in Ganztagesbetreuung. Konfessionell: Im U3-Bereich werden 48,4% aller angemeldeten Kinder ganztags betreut. Rüsselsheim a. Im U 3 Bereich werden grundsätzlich Betreuungsplätze mit mehr M. als 6 Stunden angeboten bis zur Ganztagsbetreuung, da gerade in diesem Alter sich der Betreuungsbedarf regelmäßig aus der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ergibt. Sulzbach/Ts. Aktuell besteht kein Ausbaubedarf. Taunusstein 22% mehr Ganztagsplätze werden benötigt. Usingen - Wiesbaden Von 2.234 Krippenplätzen werden 2018/19 bereits 2.148 Plätze ganztägig angeboten, dies entspricht 96% der Krippenplätze. Die Nachfrage nach Ganztagsplätzen stellte sich auch im Rahmen der Elternbefragung, die im Zuge der Einführung der teilweisen Elternbeitragsfreistellung (August 2018) erfolgte, als absolut vorrangig heraus. Stadt Kassel Der Bedarf besteht zu einem großen Anteil an Ganztagsangeboten.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 16, Tabelle 15 - Hessischer Landkreistag Darmstadt- In allen Kommunen gibt es Ausbaubedarf bei Dieburg Ganztagsangeboten. Groß-Gerau Der Bedarf für GT-Angebote ist seit Jahren steigend und hat durch die Beitragsfreistellung nochmals eine dynamische Entwicklung genommen. Insgesamt sind die Angebote für U3-jährige Kinder in aller Regel mit Mittagsversorgung. Hochtaunuskreis Ausbau an Ganztagsangeboten ist erforderlich. Main-Kinzig-Kreis Wir sehen einen erhöhten Wunsch an längeren Tagesbetreuungszeiten bei den unter drei Jährigen in den Kommunen. Main-Taunus- In jeder der 12 Städte und Gemeinden gibt es weiteren Kreis Ausbaubedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren - auch bei Ganztagsangeboten. Odenwaldkreis Von 60 Einrichtungen bieten 46 Einrichtungen eine U3 Betreuung an: - Bis zu 6,00 Std.: 9 Einrichtungen - 7,00 – 8,00 Std.: 7 Einrichtungen - 8,00 Std. und mehr: 30 Einrichtungen Bezüglich der Kindertagespflege ist die Nachfrage bezogen auf eine Randzeitbetreuung gestiegen. Randzeiten sind die Zeiten bevor die Kindertagesstätte beginnt oder nachdem sie geschlossen hat. Diese Betreuungszeit ist besonders für Alleinerziehende im Schichtdienst wichtig. Offenbach Der Ausbaubedarf an Ganztagsangeboten ist in allen Kreiskommunen vorhanden. Rheingau-Taunus- Ja, aber nicht flächendeckend. Kreis Wetteraukreis Ein Ganztagsangebot ist die Regel. 79% der KiTas mit U3 Betreuung öffnen für diese Altersgruppe zwischen 7 und 7:30 Uhr, 22% schließen zwischen 15:30 und 16:00, 56% zwischen 16 und 17 Uhr. Allerdings ist die Buchung der",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 16, Tabelle 15 - Hessischer Landkreistag Nachmittagsbetreuung in einigen Städten und Gemeinden an einen Bedarfsnachweis geknüpft. Das Nadelöhr stellt zudem die Teilnahme am Mittagessen dar. Oft reichen die Küchen- oder räumlichen Kapazitäten nicht für alle Kinder aus, so dass dann auch keine Nachmittagsbetreuung stattfindet. In 14 Kommunen liegt die Anzahl der Plätze für Mittagstisch unter der Platzanzahl insgesamt. Gießen In 8 Kommunen werden Öffnungszeiten bis 17.00 Uhr angeboten, in 2 bis 17.30 Uhr (ein freier Träger bis 18.00 Uhr. 5 Kommunen haben Öffnungszeiten bis 16.30 Uhr, eine bis 16.00 Uhr und 1 nur bis 15.00 Uhr. In 4 Kommunen wird freitags die Öffnungszeit auf 14.00 Uhr gekürzt. Es wird selten der Bedarf für Öffnungszeiten abgefragt; unsere Einschätzung ist, dass mehr längere Öffnungszeiten benötigt werden – zumindest in einer Einrichtung pro Kommune. Lahn-Dill-Kreis - Limburg-Weilburg Nach den Angaben in den Jahresmeldungen nach § 47 SGB VIII wird der größte Teil der Kinder mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von bis zu 35 Stunden betreut, gefolgt von Kindern, die sich länger als 35 Wochenstunden im Kindergarten aufhalten. Marburg- Ganztagsangebote sind umfangreich erweitert worden. Biedenkopf Einschätzung ist, dass Engpässe nicht spezifisch den Umfang als Ganztagsangebot betreffen, sondern die Platzkapazität insgesamt. Sukzessive wird voraussichtlich die Inanspruchnahme als Ganztagsangebote weiter zunehmen. Vogelsbergkreis Im Ganztagsbereich (insbesondere Zeiten nach 16 Uhr) sehen wir besonders in größeren Kommunen noch erheblichen Ausbaubedarf – da viele Öffnungszeiten nicht mit den Arbeitszeiten von Eltern kompatibel sind. Fulda Der Betreuungsumfang bei den neu einzurichtenden Plätzen wird bedarfsgerecht organisiert. Weiterhin wird eine Betreuung durch Kindertagespflegpersonen sichergestellt.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 16, Tabelle 15 - Hessischer Landkreistag Hersfeld- Auch hier wird eine Tendenz hin zu mehr Betreuung in 2/3 und Rotenburg Ganztagsbetreuung spürbar, unabhängig von der Größe der Gemeinde. Wir gehen davon aus, dass das Angebot einer Ganztagsbetreuung zunehmend genutzt wird, sofern es zur Verfügung steht. Kassel Hierzu gibt es keine Einschätzung. Der Begriff Ganztagsangebot wäre zunächst zu definieren. Schwalm-Eder- Entsprechend des Bedarfs und den Bedürfnissen der U 3-Kinder Kreis (z.B. Mittagsschlaf) handelt es sich kreisweit vor allem bei den U 3-Plätzen um Ganztagsplätze oder zumindest Betreuungszeiten von mindestens 6 Stunden. Teilweise müssen noch Räumlichkeiten zur besseren Versorgung/Betreuung im Ganztagsbereich geschaffen werden. Waldeck- Alle Kommunen halten ein Ganztagsangebot vor und mögliche Frankenberg Randzeitenbetreuungen werden über Kindertagespflege abgedeckt. Werra-Meißner- Insbesondere in den 8 Städten des Kreises gibt es eine Tendenz Kreis hin zur Ganztagsbetreuung. Längere Module werden verstärkt ausgewählt und wahrgenommen.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 17, Tabelle 16 - Hessischer Städtetag Bad Homburg In keiner. v.d.H. Bad Soden a.Ts. Keine Angaben. Biedenkopf - Darmstadt Auswertung Landesebene Dietzenbach In Dietzenbach nicht Eltville Eltville - nein Eschborn -- Frankfurt Es gibt in Frankfurt am Main kein Überangebot Hanau - Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts. In Hofheim nicht Hünfeld Kein Überangebot Karben - Kelsterbach - Korbach - Lampertheim Bei uns nicht. Langen Nicht in Langen Melsungen entfällt Neu-Isenburg - Obertshausen - Offenbach a. M. - Neu-Isenburg Kein Überangebot U 3 Rodgau - Rüsselsheim a. - M. Sulzbach/Ts. Ein Überangebot gibt es nicht Taunusstein nein Usingen Kein Überangebot Wiesbaden - Stadt Kassel s. oben Frage 15",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 17, Tabelle 17 - Hessischer Landkreistag Bergstraße Überangebote sind uns nicht bekannt. Darmstadt- Anhand der aktuellen Zahlen lässt sich in keiner Kommune ein Dieburg Überangebot an Betreuungsplätzen ausmachen. Groß-Gerau In keiner. Hochtaunuskreis Kein Überangebot vorhanden Main-Kinzig-Kreis Ein Überangebot an Plätzen ist nach unserer Kenntnis in keiner Kommune vorhanden. Nicht Inanspruch genommene Plätze ergeben sich durch Integrationsmaßnahmen oder auch durch zwischenzeitlich fehlende Fachkräfte. Main-Taunus- In keiner der 12 Städte und Gemeinden gibt es ein Überangebot Kreis an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Odenwaldkreis Im Odenwaldkreis gibt es in keiner Kommune ein Überangebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Offenbach in keiner Rheingau-Taunus- - Kreis Wetteraukreis In 5 Kommunen liegt das Platzangebot 10 Plätze über dem rechnerisch ermittelten Bedarf. Dabei handelt es sich meist um einen \"Puffer\" im Hinblick auf zeitnah zu erwartende Neubaugebiete. Gießen Es gibt keine Kommune, die unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs bezogen auf das ganze KiTa-Jahr ein Überangebot hat. Es gibt meist nur im ersten Halbjahr noch freie Plätze. Lahn-Dill-Kreis - Limburg-Weilburg Im Landkreis Limburg-Weilburg sind quasi keine Überkapazitäten vorhanden. Ein Weiterer Ausbau ist angestrebt. Marburg- Ein Überangebot an U3-Betreuungsangeboten ist punktuell Biedenkopf entstanden; es wird / wurde durch flexible altersübergrafende Belegung sowie Umwidmung von Gruppen bedarfsgerecht ausgeglichen.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 17, Tabelle 17 - Hessischer Landkreistag Vogelsbergkreis Ein Überangebot ist nicht bekannt. Fulda Uns ist derzeit kein Überangebot bekannt, ggf. freie Plätze werden in altersübergreifenden Gruppen betriebserlaubnisentsprechend durch Kinder im Alter von über drei Jahren in Anspruch genommen. Hersfeld- Es gibt kein Überangebot. Rotenburg Kassel Es gibt kein Überangebot an Plätzen für Kinder unter drei Jahren, in keiner Kommune. Die Planungen sind bedarfsgerecht. Schwalm-Eder- Keine Überversorgung bekannt Kreis Waldeck- In der Gemeinde Haina gibt es ein Überangebot von 24 Plätzen. Frankenberg Werra-Meißner- Es gibt in keiner Kommune ein Überangebot. Im ländlichen Kreis Bereich gibt es teilweise einzelne freie Plätze.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 18, Tabelle 18 - Hessischer Städtetag Bad Homburg Durchschnittliche Gruppengröße = 12 v.d.H. In Bad Homburg gesamt und bei freien und städtischen Einrichtungen Bad Soden a. Ts. Kommunal: kein U 3 Die U 3-Gruppen in den privaten und konfessionellen KiTas haben 12 Kinder pro Gruppe Biedenkopf U 3- Gruppen freigemeinnützige Träger: 5 Gruppen á 10 Plätze (eine Einrichtung hat Aufstockung um 4 Plätze ab 01.08.2019 beantragt) 2 Gruppen à´12 Plätze. Darmstadt Die Größe von Krippengruppen ist per Darmstädter Qualitätsstandards definiert und beläuft sich auf 10 Betreuungsplätze pro Gruppe. Ein elfter Platz ist in den Betriebserlaubnissen für Krippen hinterlegt und kann im Bedarfsfall als Notplatz fungieren. Dietzenbach 12 überall Eltville Ca.10/Gruppe Eschborn freigemeinnützig (kath. Kirche) 12 Kinder privat (Zwergenburg,Spatzennest, TfK, BVZ) 12 Kinder Frankfurt Dies kann mit den in Frankfurt am Main vorhandenen Daten nicht ermittelt werden. Die Frankfurter Einrichtungen haben je nach räumlicher Ausstattung 10 bis 12 Plätze pro Gruppe. Fulda Aus Statistikmeldung zum 01.03. auswertbar. Hanau Bei der Stadt Hanau gibt es keinen Unterschied zwischen den einzelnen Trägern. Folgendermaßen werden Kinder eingemischt: Die seitens der Stadt Hanau übersandte Tabelle ist als Anlage A18-1 angefügt. Hattersheim 12 Kinder (alle Träger) Hofheim a. Ts. 12 Plätze gemäß HKJGB",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 18, Tabelle 18 - Hessischer Städtetag Hünfeld 12 Kinder pro Gruppe – alle in freier Trägerschaft Karben - Kelsterbach 10 - 12 Kinder pro Gruppe Korbach Die rechnerische Gruppengröße beträgt 12 Kinder in Krippengruppen und 25 Kinder in altersgemischten Gruppen. Es wird die maximal mögliche Zahl an Kindern aufgenommen. Lampertheim 12 Plätze von 1-3 Jahren, unabhängig von den Trägern. Langen 12 Limburg a. d. L. 10 – 12 Kinder Melsungen 10 – 12 Kinder in Krippengruppen 20 – 25 Kinder in aü-Gruppen trägerübergreifend Neu-Isenburg 12 Plätze pro Krippengruppe Obertshausen Kommunal: 12 Plätze Kirchlich: 10 Plätze Tagespflege: 5 Plätze Offenbach a. M. Die Gruppengröße ist im allgemeinen bei allen Trägern gleich: 12 in der Krippe, 25 im Kindergarten und Hort Rodgau 10-12 Kinder, Gruppengröße richtet sich nach dem Alter der Kinder. Allgemeine Regelung siehe hierzu § 25d HKJGB. Rüsselsheim a. Städtischer Träger: 12 Kinder M. Freie Träger: 11 Kinder Stand 01.02.2019 Sulzbach/Ts. Da die Einrichtungen im Jahresschnitt (auch durch Fremdkinder) im Bereich der U3-Betreuung ausgelastet sind, entspricht die Auslastung den Regelungen des § 25 d HKJGB Taunusstein Kommunaler Träger: 12 Plätze Konfessionelle Träger: 12 Plätze Freigemeinnützige Träger: 12 Plätze Private Träger: 12 Plätze Usingen Ausschließlich Familiengruppen. Durchschnittliche Gruppengröße rund 21,5 Kinder kommunal und 20,5 kirchlich (Kinder erst ab 2 Jahren).",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 18, Tabelle 18 - Hessischer Städtetag Wiesbaden 1 Gruppe = 10 Kinder regulär und 2 kurzfristig und zeitlich befristet zu belegende sog. „Pufferplätze“ Stadt Kassel Krippengruppen werden in der Regel mit 12 Plätzen belegt. Altersübergreifende Gruppen mit rund 20 Plätzen, davon ca. 5 U3 / 15 U 3-Plätze.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 18, Tabelle 19 - Hessischer Landkreistag Bergstraße Keine ergänzenden Angaben. Darmstadt- Keine ergänzenden Angaben. Dieburg Groß-Gerau Aufgrund der mangelhaften Versorgungslage sind alle Gruppen nach den maximalen Belegungsmöglichkeiten gem. HKJGB ausgeschöpft. Hochtaunuskreis In der Regel liegt die Gruppengröße bei 12 Kindern. Main-Kinzig-Kreis Siehe Auswertung des HSL Main-Taunus- Die durchschnittliche Gruppengröße folgt den Vorgaben des § Kreis 25d HKJGB. Hinweis: Diese Angaben sind von den Trägern dem Hessischen Statistischen Landesamt mit Stichtag 01.03.2019 bis zum 28.03.2019 zu melden und liegen demnach dort vor. Odenwaldkreis Nur Angaben zur TP: Tagespflegepersonen dürfen maximal 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Bei der Mehrzahl der Tagespflegepersonen im Odenwaldkreis sind es weniger Kinder. Offenbach Stets am Maximum orientiert mit 12 Kindern. Es bestehen lediglich Reduzierungen bei der Gruppengröße aufgrund zu geringer Raumgröße bzw. aufgrund von Fachkraftmangel. Rheingau-Taunus- Die durchschnittliche Gruppengröße bei Krippengruppen beträgt Kreis 11 Kinder. Wetteraukreis Erhebung wird zur Zeit aufgebaut. Gießen Gruppen für Kinder im Alter von 3 bis Schuleintritt bis zu 25 Kinder. Aü-Gruppen in der Regel 18-20 Kinder inkl. I.- Maßnahmen Krippengruppen in der Regel 12 Kinder. Lahn-Dill-Kreis - Limburg-Weilburg Zwischen den unterschiedlichen Trägern gibt es keine Unterschiede bei der Gruppengröße: - Krippengruppen verfügen in der Regel über 12 Plätze. - Altersübergreifende Gruppen verfügen über 25 Plätze, davon bis zu 7 Plätze im U3 Bereich (durch den Faktor der Kinder U3, verringert sich dann die tatsächliche Gruppengröße).",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 18, Tabelle 19 - Hessischer Landkreistag Marburg- Keine weiteren Angaben Biedenkopf Vogelsbergkreis - Fulda Krippengruppen haben, wenn es das Raumangebot zulässt, 12 Plätze; die konkrete Gruppengröße in altersübergreifenden Gruppen ergibt sich aus der Berücksichtigung des Alters-Faktors. Hersfeld- Aus der Fragestellung wird nicht ersichtlich, ob auch Rotenburg altersübergreifende Gruppen mit ihrer Gesamtbelegung U 3 und Ü3 einbezogen werden. Kassel Keine weiteren Angaben Schwalm-Eder- Dazu kann aufgrund der geführten Statistik keine Aussage Kreis abgeleitet werden. Waldeck- - Frankenberg Werra-Meißner- Die Gruppengrößen richten sich nach den Vorgaben des Kreis HKJGB. Es wird dabei nicht nach Einrichtungsträgern unterschieden.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 19, Tabelle 20 - Hessischer Städtetag Bad Homburg Ja v.d.H. Bad Soden a. Ts. keine Angaben Biedenkopf - Darmstadt Derzeit wird eine Versorgungsquote von 42,0% erreicht (Stichtag: 31.12.2018). Das Ausbauziel liegt bei 50%. Zur Erreichung des Ziels insb. vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ist in weiterer Platzausbau unabdingbar. Dietzenbach - Eltville - Fragen 19 bis 21 Eschborn - Frankfurt ln Frankfurt am Main: ja Hanau ja Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts. - Hünfeld Keine Beantwortung möglich. Karben - Kelsterbach zu groß Korbach - Fragen 19 bis 21 Lampertheim Für uns nicht ganzheitlich zu beantworten. Für Lampertheim besteht Ausbaubedarf, da nur Plätze für Berufstätige (bzw. Betreuungsnotwendigkeit) angeboten werden können. Langen Kann nicht von uns geliefert werden Limburg a. d. L. Für Limburg a. d. Lahn: ja Melsungen - Neu-Isenburg - Obertshausen In Obertshausen fehlen ca. 130 Plätze Offenbach a. M. - Rodgau -",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 19, Tabelle 20 - Hessischer Städtetag Rüsselsheim a. ja M. Sulzbach/Ts. Auf Antwort zu 12. wird verwiesen Taunusstein k. A. möglich Usingen Ja Wiesbaden In Wiesbaden werden die Kinderzahlen im U 3-Bereich gemäß Bevölkerungsprognose zeitnah den Höchststand erreichen. Bis 2030 kann mit einer Stabilisierung um gut 8.600 Kinder U 3 gerechnet werden. Die Inanspruchnahme wird – analog der besseren Versorgungsmöglichkeiten - leicht ansteigen. Stadt Kassel s. oben Frage 15",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 19, Tabelle 21 - Hessischer Landkreistag Bergstraße Es gibt in nahezu allen Kommunen im Kreisgebiet einen weiteren Ausbaubedarf. Darmstadt- Der Landkreis sieht insgesamt einen weiteren Bedarf an U 3- Dieburg Plätzen. Groß-Gerau Ja Hochtaunuskreis Ja Main-Kinzig-Kreis Ja, ein Ausbaubedarf ist generell vorhanden. Main-Taunus- Ja. (Grundlage: Stichtagsabfrage bei den Städten und Kreis Gemeinden zum 31.12.2018) Odenwaldkreis Ja, in den Kommunen Bad König, Breuberg, Michelstadt und Reichelsheim. Bezüglich der Kindertagespflege im Kreisgebiet wirken wir darauf hin, dass Randzeitbetreuungsplätze häufiger angeboten werden können. Offenbach Insgesamt besteht weiterer Ausbaubedarf. Die institutionelle Betreuung wird jetzt schon mit über 700 Plätzen (alle Altersgruppen) in der Tagespflege unterstützt. Aber auch hier ist ein weiterer Ausbau in Planung. Rheingau-Taunus- Ja, aber nicht flächendeckend Kreis Wetteraukreis siehe Punkt 15, da die Bedarfsplanungen mit den Städten und Gemeinden abgestimmt werden Gießen Ja, siehe Frage 15 Lahn-Dill-Kreis Limburg-Weilburg Der Landkreis Limburg-Weilburg sieht insgesamt einen weiteren Ausbaubedarf an Plätzen für Kinder U3. Siehe Frage 15 Marburg- Es ist weiterer Ausbaubedarf vor allem im Bereich der Biedenkopf Tagespflege gegeben. Der Ausbaubedarf im Krippenbereich insgesamt ist moderat gegeben; in mehreren Kommunen werden Kapazitäten geplant. Durch die häufig in aü-Gruppen umgesetzte U3-Betreuung im",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 19, Tabelle 21 - Hessischer Landkreistag Landkreis ist die Ausbauplanung U3 integraler Bestandteil der Gesamt-Ausbauplanung. Vogelsbergkreis Ja Fulda Der Ausbau der Betreuungsplätze in dieser Alterskohorte wird über die unter Frage 15 angegebenen Erweiterungen hinaus notwendig sein. Hersfeld- Ja, vgl. Antwort Nr. 15 Rotenburg Kassel Ja Schwalm-Eder- Ja, schätzungsweise werden noch ca. 400 Plätze benötigt. Kreis Waldeck- s. Frage 15 Frankenberg Werra-Meißner- Ja, dieser ist sehr deutlich. Es gibt eine Vielzahl von Kreis Ausbauberatungsgesprächen und konkrete Planungen der Kommunen. Im kommenden Jahr werden im WMK drei neue Kindertagesstätten gebaut sowie etliche Gruppenanbauten.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 20, Tabelle 22 - Hessischer Städtetag Bad Homburg Ganztagsplätze v.d.H. Bad Soden a. Ts. keine Angaben Biedenkopf - Darmstadt Die Betreuungszeit in Einrichtungen ist in der Regel von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr. ln Tagespflegesteilen sind individuelle Regelungen vor 7:00 Uhr und nach 17:00 Uhr möglich. Dietzenbach - Eschborn - Frankfurt Ganztagsplätze Hanau Für jede Betreuungszeit. Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts. - Hünfeld Keine Beantwortung möglich. Karben - Kelsterbach 7.15 – 17.00 Uhr Lampertheim 7-15 Uhr Von 15-17 Uhr nimmt der Betreuungsumfang spürbar ab. Langen Ganztags Limburg a. d. L. 8.00 – 16.00 Uhr Melsungen Bis 14.30 Uhr und 16.30 Uhr Obertshausen ganztags Offenbach a. M. - Rodgau - Rüsselsheim a. siehe Antwort zu 16 M. Sulzbach/Ts Tendenziell verstärkte Nachfrage bis 17:00 Uhr Taunusstein k. A. möglich Usingen Ganztagsbetreuung Wiesbaden Insbesondere gilt dies für ganztägige Angebote; für dreiviertel- und halbtägige Angebote wird mit einer im Vergleich geringeren",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 20, Tabelle 22 - Hessischer Städtetag Nachfrage gerechnet. Die Inanspruchnahme wird jedoch auch in Abhängigkeit etwaiger Beitragsbefreiungen stehen. Stadt Kassel Antwort Land (s. oben Frage 16)",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 20, Tabelle 23 - Hessischer Landkreistag Bergstraße Die Nachfrage nach Ganztagsangeboten ist weiter steigend, sodass hier Ausbaubedarf besteht. Darmstadt- Dies gilt insbesondere für Ganztagsplätze von 7 - 17 Uhr. Dieburg Groß-Gerau 2/3 und Ganztagsplätze. Hochtaunuskreis Für den Zeitraum 7:00 – 17:00 Uhr. Als Ballungsraumgebiet mit Fahrzeiten ist auch eine Randzeitenbetreuung bis 18:00 Uhr sinnvoll. Main-Kinzig-Kreis Dies betrifft insbesondere eine Betreuungszeit über 25 Stunden. Main-Taunus- Sowohl für die Betreuung bis mittags als auch für Kreis Ganztagsangebote. Odenwaldkreis Die Ganztagsangebote sollten ausgebaut werden. Berufstätige Eltern benötigen in der Regel ein Betreuungsangebot mit einer Mittagsversorgung der Kinder. Offenbach Insbesondere Nachfrage nach Ganztagsplätzen (42,5 und 50 Wochenstunden) Rheingau-Taunus- ganztags Kreis Wetteraukreis Alle Städte und Gemeinden sollten ein ausreichendes ganztägiges U3-Betreuungsangebot mindestens bis 16:00 Uhr vorhalten. In einer Stadt ist das nicht der Fall. Gießen Insbesondere für die Betreuung bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung, zunehmend auch Ganztagsversorgung. Lahn-Dill-Kreis - Limburg-Weilburg Nach einer Auswertung der Personalbedarfsberechnungen der KiTas zum Stichtag 1. März 2019 werden - 22% der U3-Kinder bis zu 25 Wochenstunden, - 39% der U3-Kinder bis zu 35 Wochenstunden, - 27% mehr als 35 Wochenstunden, - 12% 45 Wochenstunden und länger betreut.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 20, Tabelle 23 - Hessischer Landkreistag Marburg- Tendenziell werden Ganztagsangebote verstärkt nachgefragt, Biedenkopf um die Betreuungszeit am Nachmittag abzudecken. Vogelsbergkreis Ganztagesangebote mit Beginn ab 7 Uhr bis mindestens 17 Uhr Fulda Hier können wir keine Schwerpunktsetzungen ausmachen, s.a. Antwort auf Frage 16. Hersfeld- Besonders für den Bereich über 6 Stunden hinaus bis ganztags. Rotenburg Kassel Grundsätze für die Betreuungszeit von Kindern unter drei Jahren sind: 1. Je jünger die Kinder, umso kürzer die Höchstdauer der für das Kind noch förderlichen außerfamiliären Betreuung. 2. Je länger und/oder flexibler die Betreuung, umso größer die Anforderungen an die Qualität und die Bedeutung des Betreuungssettings, vor allem im Hinblick auf die Anwesenheit einer dem Kind gut vertrauten Betreuungsperson. 3. Je näher die Förderung an einer Halbtagsbetreuung und an einer Betreuung an möglichst vielen aufeinanderfolgenden Wochentagen, umso leichter fällt Kindern die Integration in Gruppen. Aus rein fachlichen Gründen gilt der Ausbaubedarf für eine Kernbetreuungszeit von 4 – 5 Stunden am Tag. Schwalm-Eder- Überwiegend für mindestens 7 Stunden ab spätestens 7 Uhr Kreis Waldeck- 7.30 – 15.30 Uhr Frankenberg Werra-Meißner- Dies gilt insbesondere für längere Module mit Mittagessen. Kreis",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 21, Tabelle 24 - Hessischer Städtetag Bad Homburg - v.d.H. Bad Soden a. Ts. keine Angaben Biedenkopf - Darmstadt Auswertung Landesebene Dietzenbach - Eschborn - Frankfurt Der aktuelle Ausbaubedarf an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren beträgt in Frankfurt am Main 1.563 Plätze. (Fehlende Plätze, um das Versorgungsziel von insgesamt 53% zu erreichen). Bei einem prognostizierten Anstieg der Kinderzahlen im Bereich der Kinder unter 3 Jahren von jährlich 688 Kindern kommen zur Erhaltung des Versorgungsgrades jährlich noch 365 Plätze dazu. Hanau Insbesondere in den Ballungsräumen. Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts. - Hünfeld Keine Beantwortung möglich. Karben - Kelsterbach zu groß Lampertheim Für uns nicht zu beantworten. Langen Kann nicht von uns geliefert werden Limburg a. d. L. - Melsungen - Neu-Isenburg - Obertshausen - Offenbach a. M. - Rodgau - Rüsselsheim a. - M. Sulzbach/Ts Auf Antwort zu 15. wird verwiesen",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 21, Tabelle 24 - Hessischer Städtetag Taunusstein k. A. möglich Wiesbaden In Wiesbaden weisen alle Ortsbezirke eine kritische Versorgungslage (hier definiert als Platzangebotsquote unter 30%) auf, außer: Mitte Nordost Südost Klarenthal Sonnenberg Erbenheim Kloppenheim Nordenstadt Naurod Für Gesamt-WI: 48 % Versorgungsziel bei 34,8 % Platzangebotsquote – Differenz: 13,2 Prozentpunkte Stadt Kassel s. oben Frage 15",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 23 und 24, Tabelle 25 - Hessischer Städtetag Bad Homburg - v.d.H. Bad Soden a. Ts. U 3-Betreuung, Schulische Betreuung Geschwisterregelung Keine Anpassungen Biedenkopf In die Gebührensatzung (wird von allen Einrichtungen im Stadtgebiet angewendet) wurde zum 01.08.2018 die 6-stündige Gebührenfreistellung eingearbeitet. Zum 1. Januar 2019 erfolgte eine Gebührenerhöhung um 5,00 € pro Modul/Monat. Darmstadt Im Zuge der Umsetzung der 6-stündigen Gebührenfreiheit erfolgte eine Überarbeitung der Gebührenstruktur in Darmstadt. Es wurden einerseits flexible, kündbare Betreuungsmodule (6 Std., 8 Std., 10 Std.) sowohl für den Bereich Kindergarten und Krippe eingeführt. Eltern können innerhalb der belegten Module tageweise den Betreuungsumfang festlegen, z. B. 30 Stunden 1 Tage 10 Stunden und 4 Tage 5 Stunden. Andererseits erfolgte, ausgehend vom Erstattungsbetrag des Landes, eine Anpassung der Elternentgelte basierend auf einheitlichen Stundensätzen. Für den Bereich Krippe bedeutete dies eine Erhöhung gegenüber den vorherigen Entgelten. Dietzenbach Gebühren für unter 3-jährige wurden spürbar angehoben Eltville Keine Veränderung: 1. Kind: 6 Stunden frei 2. Kind: 75% Gebühren (egal ob Krippe oder Elementar) 3. und weiteres Kind: frei (egal ob Krippe oder Elementar) Eschborn Geschwisterermäßigung, ab dem 2. und jedem weiteren Kind entfallen die jeweils günstigsten Betreuungsgebühren. Die bisherigen Elternbeiträge für den U 3 Bereich wurden um 50% gesenkt und mit den Landesleistungen von 135.60 EUR gegenfinanziert. Eine Beitragsreduzierung ist auch im Hortbereich satzungsgemäß verankert seit dem 01.01.2019.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 23 und 24, Tabelle 25 - Hessischer Städtetag Frankfurt Die Einführung der 6-stündigen Gebührenfreiheit hat in Frankfurt am Main dazu geführt, dass seit 01.08.2018 die komplette Entgeltfreiheit für Kinder ab dem 1. eines Monats, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gilt. Der Eigenbetrieb KiTa Frankfurt sowie die freien Träger der Jugendhilfe erheben für Betreuungsplätze in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Tagesfamilie für die Förderung keine Elternentgelte mehr. Die Entgeltfreiheit gilt für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungsdauer (halbtags, Teilzeit, ganztags) Fulda Keine Änderung bei U 3 und Schulkindbetreuung in der Stadt Fulda. Geschwisterregelung angepasst. Hanau In Hanau wurde keine Gebührenanpassung vorgenommen bzw. Veränderungen bei den Ermäßigungsgrundsätzen vorgenommen, da bereits seit 2007 3 Jahre vor der Einschulung der Rechtsanspruchsplatz von 3- 6 Jahren in Hanau gebührenfrei war. Hattersheim Keine Veränderung Hofheim a. Ts. Nicht in Hofheim Hünfeld Abschaffung der Geschwisterregelung (vorher Reduzierung um 50 %) für alle Kinder von 3-6 Jahren. Karben - Kelsterbach Die Gebühren für die U 3 Betreuung sowie die Schulkindbetreuung/ Hort bleiben unverändert bestehen. Es gilt eine Geschwisterregelung Kinderkrippe (Betreuung von Kindern vom 1. bis 3. Lebensjahr) Korbach In Korbach wurden die Entgelte um 0,03 € auf 1 € je Betreuungsstunde erhöht. Das entspricht einer Erhöhung um 3 Prozent. Lampertheim Ja. Gebührenfreistellung wurde umgesetzt.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 23 und 24, Tabelle 25 - Hessischer Städtetag Kiga-Gebühr wurde durch die Freistellung am Vormittag um 51,6 % (Ganztagesplatz) gesenkt. Krippengebühren blieben unberührt. Langen Langen hatte eine Umstellung von einer einkommensabhängigen Gebühr zu einer gleichen Gebühr für alle Kinder. Die einkommensabhängige „Grundgebühr“ wurde um 10 % erhöht. Limburg a. d. L. Gleichbleibende Gebühren bei der U 3-Betreuung. Melsungen Die Gebührenfreistellung im Regelbereich (6 Stunden) ist umgesetzt. Neu-Isenburg Keine Veränderung der Gebühren im U 3-Bereich, Schulkindbereich oder Ermäßigungen. Obertshausen Im Bereich ab 3 Jahren gibt es seit dem 01.08.2018 eine komplette Gebührenbefreiung. Die Gebühren im U 3-Bereich blieben unverändert. Offenbach a. M. Bemessungsgrundlage sind die 135,60€ für sechs Stunden, also 22,60 € pro Stunde. Rodgau In Rodgau wurde keine Gebührenanpassung im U3-Bereich vorgenommen. Die schulischen Betreuungsangebote werden über die Fördervereine der Schulen/gGmbH organisiert. Keine Anpassung der Geschwisterkindregelung. Rüsselsheim a. Nein M. Sulzbach/Ts Es wurden keine der genannten Veränderungen/ Anpassungen vorgenommen. Taunusstein Es wurden keine Anpassungen in den genannten Bereichen vorgenommen. Usingen Veränderung Geschwisterregelung: Nur noch halbe Gebühr für 2. Kind, wenn beide unter 3 Jahre sind. Vorher grundsätzlich für das 2. Kind. Wiesbaden Aufgrund der vom Land geförderten sechsstündigen Beitragsfreiheit im Elementarbereich wurde die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Landeshauptstadt",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 23 und 24, Tabelle 25 - Hessischer Städtetag Wiesbaden zum 01.08.2018 neu gefasst. Teil der Neufassung war auch eine Beitragsanpassung in den Bereichen der U 3- und der Hortbetreuung. Der Beitrag im Bereich U 3 stieg nach 6 Jahren erstmals um 4% für eine 9,5-stündige Betreuung (jetzt 260 EUR). Zusätzlich wurde jedoch eine 7,5-stündige Betreuung (neu 220 EUR) ermöglicht, deren Kosten unterhalb des bisherigen Beitrages liegen. Der Beitrag im Elementarbereich sank um 50,62 % für eine 9,5- stündige Betreuung (jetzt 79 EUR). Zusätzlich wurde eine 7,5- stündige Betreuung (neu 34 EUR) geschaffen, die um 78,75% unter dem bisherigen Beitrag für eine Ganztagsbetreuung liegt. Die sechsstündigen und fünfstündigen Betreuungsangebote sind kostenfrei. Im Hortbereich steigen die Beitrage nach sechs Jahren erstmals um 6,25% (jetzt 160 EUR) Die einkommensunabhängige Bezuschussung der „Geschwisterbeitragsreduzierung“, die eine deutliche Absenkung der Belastung für das jeweils jüngere Kind vorsieht, wurde ebenfalls modifiziert. Die bisherige Reduzierung für das jüngere Kind betrug 50% des zu zahlenden Beitrages und beträgt nun 40 %. Ab dem 3. Kind wurde der Zuschuss von 100% auf 80 % der Kosten ab dem 3. Kind angepasst. Ist das jüngere Zweitkind ein Elementarkind, wird keine Geschwisterbeitragsreduzierung mehr gewährt, weil die Belastung durch die mehr als halbierten Beiträge ohnehin entsprechend gesunken ist. Daneben stehen – wie bisher auch – weitere gestaffelte Bezuschussungsmöglichkeiten nach Bedarfsprüfung bis hin zu einer vollen Kostenübernahme",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 23 und 24, Tabelle 25 - Hessischer Städtetag Stadt Kassel Die Satzung für die kommunalen KiTas in Kassel wurde mit Inkrafttreten im Wesentlichen bzgl. der Betreuungszeiten angepasst. Es gab keine Veränderung der Gebühren in der U 3- oder Schulkinderbetreuung. Die Geschwisterregelung wurde dahingehend geändert, dass die Kinder in der Reihenfolge der Geburt berücksichtigt werden (erstgeborenes Kind zahlt ganz, zweitgeborenes halb und drittgeborenes keine Beiträge).",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 25, Tabelle 26 - Hessischer Städtetag Bad Homburg Bad Homburg: 50 Tagespflegepersonen; v.d.H. 122 Kinder, davon 62 männlich, 60 weiblich Bad Soden a. Ts. In Bad Soden am Taunus gibt es 4 Kindertagespflegepersonen. 1. 5 Kinder 2. 2-4, keine Angabe Biedenkopf Aufgabe erledigt der Landkreis Marburg-Biedenkopf. Bekannt ist, dass es in Biedenkopf 10 Plätze bei zwei Tagespflegepersonen gibt. Darmstadt Aktuell gibt es 107 aktive Tagespflegepersonen; davon 102 weiblich davon 5 männlich Dietzenbach - Eltville 39 Kinder 13 Personen (w) Eschborn In Eschborn sind zurzeit 23 Tagespflegepersonen tätig, davon ist eine Tagespflegeperson männlich, sie betreuen 99 Kinder unter 3 Jahren, davon sind 61 weiblich und 38 männlich Frankfurt ln Frankfurt am Main sind 484 Tagesmütter und Tagesväter tätig, 470 Frauen und 14 Männer 1.352 Kinder unter 3 Jahren werden betreut (Stand: 30.04.2019) Fulda Aus Statistikmeldung zum 01.03. auswertbar. Hanau In Hanau sind aktuell 70 Tagespflegepersonen tätig, mit der Tendenz jährlich weitere Personen zu qualifizieren. Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts. 26 Tagespflegepersonen in Hofheim betreuen 120 Kinder, davon 108 Kinder unter drei Jahren Hünfeld 14 Tagespflegepersonen, davon eine Person männlich insgesamt werden 62 Kinder betreut Karben - Kelsterbach In Kelsterbach gibt es 5 weibliche Tagesmütter mit einem Gesamtplatzangebot von 18 Plätzen",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 25, Tabelle 26 - Hessischer Städtetag Korbach - Fragen 24, 28 und 29 Lampertheim 45 belegte Tagespflegeplätze bei U 3 Anzahl der Tagespflegepersonen nicht bekannt, da Aufgabe des Kreises. Langen 17 für Langen 74 Plätze, davon weiblich 31, männlich 43, divers 0 Limburg a. d. L. Für Limburg a. d. Lahn werden 10 U 3-Kinder von weiblichen Kindertagespflegepersonen betreut. Melsungen - Neu-Isenburg - Obertshausen In Obertshausen sind 15 Tagespflegepersonen tätig und betreuen derzeit 33 Kinder Offenbach a. M. 75 Personen und 339 BE-Plätze Rüsselsheim a. Stand 01.02.2019, sind es 18 Tagespflegepersonen. M. 1 Tagesvater und 17 Tagesmütter betreuen 75 Kinder Rodgau In Rodgau sind ca. 25 Tagespflegepersonen tätig. Betreut werden ca. 120 Kinder. Weitere Angaben sind über den Kreis Offenbach, Träger der Tagespflege, anzufragen. Demographische Daten aller aufgenommenen Kinder liegen der Vermittlungsstelle nicht vor. Sulzbach/Ts 11 Tagespflegepersonen 44 Plätze belegt zum Geschlecht kann keine Angabe gemacht werden Taunusstein 49 Kindertagespflegepersonen 44 Kinder U 3 werden betreut Usingen 36 Plätze für U 3 Kinder bei 6 Tagespflegepersonen und 4 Kinderfrauen Wiesbaden In Wiesbaden sind 127 Tagepflegepersonen tätig, die insgesamt 457 Plätze anbieten (Stand 03/19), mit wenigen Ausnahmen (2 bis 3) weiblich.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 25, Tabelle 26 - Hessischer Städtetag Stadt Kassel In Kassel waren am 01.03.2019 90 Kindertagespflegepersonen tätig, die insgesamt 345 Kinder unter 3 Jahren betreut haben. 2 TPP waren männlich, alle anderen weiblich.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 28 und 29, Tabelle 27 Bad Homburg - v.d.H. Bad Soden a. keine Angaben Ts. Biedenkopf s. Antwort Nr. 24 Darmstadt Das Angebot der Kindertagespflege ist gemäß SGB VIII ein der Krippe gleichgestelltes Betreuungsangebot. Tagespflegepersonen erhalten eine kostenfreie Qualifizierung, die mit dem Bundeszertifikat für Kindertagespflege abschließt. Dietzenbach Kreis Offenbach ja Eltville Rheingau-Taunus-Kreis: 1,74 €/h/Kind Eltville: 1,50 €/h/Kind Eschborn Die Stadt Eschborn bezuschusst Kinder bei Tagespflegepersonen monatlich mit einem Zuschuss in Höhe von 1,25 € pro Stunde, gem. Richtlinie, der Jugendhilfeträger MTK über die Satzung zur Kindertagespflege. Frankfurt Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt hier durch Beratung, Vermittlung, Finanzierung (Geldleistung für Tagespflegepersonen) und Qualifizierung. Hanau Main-Kinzig-Kreis und Hanau Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts. Bitte beim Main-Taunus-Kreis erfragen Hünfeld Der Landkreis Fulda hilft bei der Vermittlung von einem geeigneten Betreuungsplatz in der Kindertagespflege und fördert die Inanspruchnahme der Tagespflege gemeinsam mit den Kommunen im Landkreis Fulda auch finanziell. Karben Wetteraukreis Kelsterbach Das TagesKids-Büro Kreis Groß-Gerau in Kooperation mit den Kommunen koordiniert die Plätze und betreut die Tagesmütter vor Ort. Lampertheim Ja. Langen Kann nicht von uns geliefert werden",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 28 und 29, Tabelle 27 Limburg a. d. - L. Melsungen - Neu-Isenburg - Obertshausen Kreis Offenbach Offenbach a. - M. Rodgau Rodgau ist kreisangehörig, der Kreis Offenbach ist Träger der Tagespflege. Rüsselsheim a. - M. Sulzbach/Ts. Förderung durch Landkreise sollte durch HLT erfragt werden; Kommunaler Mietkostenzuschuss für die von den Tagesmüttern gemeinsam genutzten Räumlichkeiten. Taunusstein k. A. möglich (Rheingau-Taunus-Kreis) Usingen Stadt Usingen zahlt Zuschüsse € 1,- pro Betreuungsstunde für Tagespflege. Außerdem vertragliche Vereinbarung für städtische Plätze in Tagespflege mit 10 Tagesmüttern mit einem Zuschuss bis zu € 250,- pro Monat. Wiesbaden Wiesbaden – vgl. Frage 24 Stadt Kassel -",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 28 und 29, Tabelle 28 – Hess. Landkreistag Bergstraße Potentielle Plätze in Tagespflege können durch die Angebotsform starken kurzfristigen Veränderungen unterliegen. Auch ist in den Betriebserlaubnissen in der Regel keine Definition der zu betreuenden Altersgruppen, sondern nur eine Höchstzahl von Kindern vermerkt. Somit können keine genauen Platzzahlen für U 3 vorgelegt werden. Unsere Platzzahlen beruhen auf freiwilligen Angaben der Kindertagespflegepersonen und liegen nicht für den gesamten Zeitraum von zehn Jahren vor. Zu beobachten ist, dass nach einem zunächst starken Anstieg der KTP-Zahlen mittlerweile deren Anzahl stagniert. Darmstadt- Keine Angaben für diesen Zeitraum möglich, seit dem Dieburg Kalenderjahr 2013 / 2014 sind die Tagespflegeplätze von 329 auf 467 im Kindergartenjahr 2018 / 2019 gestiegen. Groß-Gerau Das Platzangebot hat sich in diesem Zeitraum verdoppelt: 2009: 172 Plätze 2019: 354 Plätze Hochtaunuskreis Die Zahl der Kindertagespflegepersonen stagniert. Die Anzahl der Betreuungsplätze steigt dennoch an, da pro Tagespflegeperson gegenüber 2009 mehr Kinder betreut werden. Main-Kinzig- Tendenziell werden mehr Betreuungsplätze pro Kreis Kindertagespflegeperson angeboten als noch vor 10 Jahren. Main-Taunus- 369 mit Kindern unter drei Jahren belegte Plätze in Tagespflege Kreis (01.03.2009) 447 mit Kindern unter drei Jahren belegte Plätze in Tagespflege (01.03.2019) 78 mehr belegte Plätze zum 01.03.2019 gegenüber dem 01.03.2009 (Grundlage: Stichtagsauswertung jeweils zum 01.03.)",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 28 und 29, Tabelle 28 – Hess. Landkreistag Odenwaldkreis Zunächst hat sich die Qualifizierung der Tagespflegepersonen von ursprünglich - 45 Unterrichtseinheiten für eine Pflegeerlaubnis auf inzwischen 160 erhöht. - Es werden erweiterte Führungszeugnisse verlangt - und alle zwei Jahre ein Erste Hilfe Kurs am Kind erwartet. - Jährlich müssen 20 Stunden Aufbauqualifizierung geleistet werden. Die Qualität der TPP hat sich dadurch verbessert. - Im Kreis gibt es inzwischen zwei Zusammenschlüsse von Tagesmüttern in angemieteten Räumen. - Die Randzeitbetreuung hat zugenommen. Durch Schichtdienste bei Eltern benötigen Familien eine Betreuung ihrer Kinder bevor die Kindertagesstätte öffnet und nachdem sie geschlossen hat. Manchmal ist es erforderlich, dass Kinder bei den Tagespflegepersonen übernachten, weil die Eltern bis 22 Uhr arbeiten müssen. Von dieser Situation sind auch Familien mit Kindergarten und Schulkindern betroffen. Insgesamt werden mehr Plätze benötigt. Die Anforderungen an die Konzepte der Tagespflegestellen sind gestiegen. Offenbach 2010 wurden noch 124 Kinder unter 3 Jahren bei Tagespflegepersonen betreut. Bis 2019 ist die Anzahl auf 553 Kinder gestiegen. Tendenz weiter steigend. Rheingau- 2008 122 Taunus-Kreis 2009 183 2010 212 2011 207 2012 210 2013 225 2014 245 2015 228 2016 254 2017 285 2018 299",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 28 und 29, Tabelle 28 – Hess. Landkreistag Wetteraukreis Das Angebot hat sich mehr als verdoppelt, wobei eine Fluktuation gegeben ist. Es müssen ständig neue Plätze akquiriert werden. Die Kindertagespflege hat einen Anteil von 11 % am Platzangebot. IST 12/2018: 231 IST 12/2009: 285 IST 12/2010: 345 IST 12/2011: 385 IST 12/2012: 392 IST 12/2013: 474 IST 12/2014: 434 IST 12/2015: 432 IST 12/2016: 436 IST 12/2017: 489 IST 12/2018: 513 IST 03/2019: 537 Gießen Weniger Tagespflegepersonen betreuen mehr Kinder. Betreuung erfolgt oft zu festen Öffnungszeiten – sind nicht flexibel genug. Das Angebot wird immer institutioneller (z.B. angemietete Räume) – der Charakter der Familienähnlichkeit und der flexiblen Betreuung geht zunehmend verloren. Lahn-Dill-Kreis - Limburg- Innerhalb dieses Zeitraums ist es zu einem Rückgang der Plätze Weilburg um ca. 30% gekommen. Eine Unterscheidung in U 3 oder Ü 3 Plätze ist im Prinzip nicht vorgesehen, da die Kindertagespflegepersonen in der Regel eine allgemeine Pflegeerlaubnis erhalten, die nicht zwischen U 3 oder Ü 3 Plätzen unterscheidet. Marburg- Leichter Anstieg von 2009 bis 2012, ab 2013 bis 2016 stetiger Biedenkopf Rückgang um insgesamt knapp 20 %, seit 2016 stabil ca. 180 bei leichten Schwankungen. Ab 2019 erstmals wieder ansteigend. Wir rechnen mit einem weiteren Anstieg in 2019 und 2020.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 28 und 29, Tabelle 28 – Hess. Landkreistag Die Zahl der Tagespflegepersonen ging seit 2011 (70; 2009:65) bis heute deutlich auf (41) zurück, bei deutlich angestiegener Auslastung der jeweiligen Platz-Kapazitäten. Ein leichter Anstieg wird in 2019 und 2020 erwartet. Vogelsbergkreis Das Angebot konnte erheblich erweitert werden (2008: 42 Tagespflegeplätze) Fulda Die Anzahl der in diesem Bereich vorgehaltenen Betreuungsplätze ist seit 2009 auf das 3,5-fache gestiegen. Am Stichtag 01.03.2009 wurden im Landkreis 110 Plätze in diesem Bereich angeboten, am Stichtag 01.03.2019 waren es 386. Da hier konkret nach vorhandenen Plätzen gefragt wird, können wir die Frage für den Zeitraum 2009 – 2019 beantworten. Hersfeld- Die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren hat Rotenburg sich in den letzten Jahren aufgrund des gestiegenen Bedarfs erhöht. Kassel 2014: 604 Plätze, 473 betreute Kinder am 01.03. 2018: 610 Plätze, 592 betreute Kinder am 01.03. Schwalm-Eder- Kindertagespflege hat sich sowohl quantitativ als auch qualitativ Kreis verändert. Während vor 10 Jahren Tagespflegepersonen noch in eigener „Familienphase“ neben den eigenen Kindern fremde Kinder in Tagespflege betreut haben, entwickelt sich die Kindertagespflege zum Berufsbild. Durch die höheren Ansprüche an die Qualifizierung von KTPP hat sich die Qualität der Betreuung verbessert, es sind jedoch auch zahlreiche Plätze weggefallen. Dennoch ist festzustellen, dass trotz Wegfalls von Tagespflegepersonen und Plätzen die Zahl der in Kindertagespflege betreuten Kinder stetig ansteigt. Derzeit sind im Kreis106 Tagespflegepersonen tätig und gut ausgelastet. Regional muss diese Angebote auch noch ausgebaut werden. Waldeck- • Genehmigte Plätze in der Tagespflege haben sich von 370 auf Frankenberg 557 Plätze erhöht • Es gab eine Steigerung von ca. 80 % bei den belegten Plätzen U 3 im Zeitablauf • Z. Zt. 204 belegte u3-Plätze",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 28 und 29, Tabelle 28 – Hess. Landkreistag Werra-Meißner- Die Plätze in zertifizierter Kindertagespflege sind ebenfalls Kreis gestiegen und haben sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt. Aktuell werden 100 Kinder bei Tagespflegepersonen im Alter unter drei Jahren betreut. Es wird immer schwieriger Personen zu finden, die ein Tagespflegeangebot anbieten und sich qualifizieren lassen möchten. Darüber hinaus gibt eine hohe Fluktuation unter den Tagespflegepersonen.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 29, Tabelle 29 – Hessischer Landkreistag Bergstraße Öffentlichkeitsarbeit, Plakataktionen zur Akquise. Beauftragung von Vermittlungs- und Qualifizierungsstellen mit neuen Kooperationsverträgen und erheblicher finanzieller Aufstockung. Satzung für Vergütung und Regelung der Betreuungsverhältnisse. Finanzielle Unterstützung der Betreuungsverhältnisse. Schutzkonzept. Einrichtung einer mobilen Vertretung im Krankheitsfall einer TPP (Bereitschaftsdienst). Anhebung der Qualifizierungsstunden von 160 UE auf 300 UE. Schaffung von zwei weiteren Vollzeitstellen im Jugendamt im Jahr 2019, für den Bereich der Erteilung der Pflegeerlaubnis und der Fachberatung sowie Begleitung von Kindertagespflegepersonen. Darmstadt- Durch die Qualifizierung, Beratung, Begleitung und Vermittlung Dieburg der 140 tätigen Tagespflegepersonen. Groß-Gerau Der Kreis GG ist seit 2009 an allen Bundesprogrammen zur Stärkung der KTP beteiligt, so auch im aktuellen Bundesprogramm ProKindertagespflege. Damit wurde die Qualität in der KTP stetig weiterentwickelt. Beispielhaft sind hier zu nennen: ꞏ Regionale Beratung, Vermittlung und Vernetzung in 3 Kindertagespflegebüros des Kreises mit jeweils einer Fachberatung, ꞏ regelhafte sozialräumliche Vernetzung auf kommunaler Ebene (mit kommunalen Fachdiensten, Kindertageseinrichtungen, Familienzentren etc.) ꞏ Grundqualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch des DJI mit 300 UE, ꞏ Verlässliche Vertretungs- und Vernetzungssysteme in 4 regionalen Tagespflegestützpunkten, ꞏ Beteiligungsmodell der Tagespflegepersonen (Sprecherinnengremium), ꞏ Leistungsgerechte Vergütung analog TVöD mit automatischer",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 29, Tabelle 29 – Hessischer Landkreistag tariflicher Anpassung, ꞏ zusätzliche Vergütungsanreize bei Verzicht auf private Zuzahlungen, ꞏ dauerhafte Kampagne zur Werbung für das Betreuungsangebot KTP (Busbeklebung, Banner, Rollups, Stofftaschen, Kinderwarnwesten etc.), ꞏu.v.a.m. Hochtaunuskreis Die Zahl der Kindertagespflegepersonen stagniert. Die Anzahl der Betreuungsplätze steigt dennoch an, da pro Tagespflegeperson gegenüber 2009 mehr Kinder betreut werden. Main-Kinzig- - Qualifizierung im Rahmen des QHB 500 UE (Standard wäre Kreis 160 UE) und zuzügliche Fortbildungsangebote (jährlicher Fortbildungskatalog) um den weiteren Bedarf an Fortbildungen zu decken, so dass die Landesförderung die monatlich mit ausgezahlt wird, gewährt werden kann (20 UE jährlich pro Tagespflegeperson) - Beratung und Begleitung – Vernetzungsangebot mit Tagespflegepersonen, Hausbesuche - Satzung: Finanzierung der Kindertagespflege (leistungsgerecht) - Fachdienste in den Kommunen des Kreises – enge Kooperation und Austausch Main-Taunus- - Kostenfreie Grundqualifizierung und kostengünstige Kreis Fortbildungsangebote - Laufende Geldleistungen inklusive Vergütung für Vor- und Nachbereitung - Regelung zur befristeten Vergütung bei Vertretung, Urlaub und Krankheit - Aktive Vermittlung von Plätzen und Beratung von Eltern - Fachberatung und Unterstützung bei Herausforderungen und Konflikten",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 29, Tabelle 29 – Hessischer Landkreistag Odenwaldkreis Durch Akquise wird versucht, neue Tagespflegepersonen zu gewinnen. Der Kreis hat einen freien Träger für die Vermittlung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen beauftragt. Gemeinsam mit der Abteilungsleitung, der Jugendhilfeplanung, der Fachberatung für die Kindertagesstätten und der Fachberatung für die Kindertagespflege wird die Zusammenarbeit mit den Gemeinden gesucht. Das Ziel ist, in regelhafter Zusammenarbeit ein bedarfsgerechtes Angebot zu etablieren. Tagespflegepersonen und Eltern steht ein regelmäßiges Beratungsangebot zur Verfügung. Offenbach Zum 01.03.2019 wurden 553 Kinder unter 3 Jahren bei Tagespflegepersonen in und außerhalb des Kreises betreut. Im Kreis haben 203 Personen eine Pflegeerlaubnis. Laut den Pflegeerlaubnissen dürfen die Tagespflegepersonen bis zu 767 Kinder gleichzeitig betreuen, allerdings stehen nicht alle dieser Plätze zur Verfügung. Aussagen bzgl. Altersunterscheidungen können in der Kapazität nicht getroffen werden. Rheingau- Im Jugendamt arbeitet ein Fachteam Kindertagespflege, das Taunus-Kreis Akquise, Ausbildung und Beratung von Tagespflegepersonen übernimmt. Wetteraukreis 1. fachliche Beratung, Begleitung, Vermittlung durch Träger 2. Erfahrungsaustausche 3. BEP-Qualitätspauschale 4. enge Kooperation mit allen Kommunen, die z.T. die KTP außerordentlich unterstützen Gießen Kostenfreie Grund- und Aufbauqualifizierung; Großzügige Entlohnung insbesondere bei Urlaub und Krankheit. Lahn-Dill-Kreis -",
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"number": 169,
"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 29, Tabelle 29 – Hessischer Landkreistag Limburg- Der Landkreis Limburg-Weilburg unterstützt die Kinderbetreuung Weilburg durch Kindertagespflegepersonen durch - Qualifizierung, - Vermittlung, - Beratung, - finanzielle Förderung nach SGB VIII sowie - durch kreiseigene Förderung. Marburg- - Sowohl administrative wie auch fachliche Beratung und Biedenkopf Begleitung zu pädagogischen Fragestellungen von Tagespflegepersonen und Eltern durch den Fachdienst Frühe Kindheit und Familie. - Umsetzung einer umfangreichen Grund- und Aufbauqualifizierung (kostenfrei für die Teilnehmenden; gemeinsam mit der Stadt Marburg). - Anspruch auf Weiterzahlung für 25 Tage Urlaub (ausgehend von 5 Tagen Betreuung in der Woche). - Anspruch auf Weiterzahlung für 15 Krankheitstage der Tagespflegeperson (ausgehend von 5 Tagen Betreuung in der Woche). - Anspruch auf Weiterzahlung für insgesamt 10 Tage bei Erkrankung eigener Kinder (ausgehend von 5 Tagen Betreuung in der Woche). - Anspruch auf Weiterzahlung für 2 Fortbildungstage im Jahr (ausgehend von 5 Tagen Betreuung in der Woche). - Zahlung eines Randzeitenzuschlags vor 07.00 Uhr und nach 18.00 Uhr. - Zahlung einer Nachtpauschale ab 20.00 Uhr. Vogelsbergkreis KTP werden durch eine eigene Fachstelle Kindertagesbetreuung unterstützt (Akquise, Schulung, Begleitung, Netzwerkarbeit, (vermittelnde) Elterngespräche usw. Die KTP werden nach buchbaren Zeitmodulen direkt durch das Jugendamt finanziert, Kostenbeitragserhebung bei den Eltern.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 29, Tabelle 29 – Hessischer Landkreistag Fulda • Beratung in pädagogischen, rechtlichen und finanziellen Belangen • regelmäßige Vernetzungstreffen (3x pro Jahr in jeder der drei Regionen) zum fachlichen Austausch, zur Informationsweitergabe und um Transparenz sicher zu stellen • i.d.R. führt die Fachstelle alle sechs Monate einen Hausbesuch durch • Weiterbildungsangebote zu pädagogischen, rechtlichen und finanziellen Fragestellungen • Fachtage gemeinsam mit Erzieherinnen aus Kindertageseinrichtungen • Prozess der Qualitätsentwicklung in Zusammenarbeit mit IKJ Mainz (Start Mai 2019), ebenfalls gemeinsam mit Erzieherinnen aus Kindertageseinrichtungen • Implementierung des kompetenzorientierten Qualitätshandbuches (QHB) • Einzelsupervision, Gruppensupervision • 7 Tagespflegepersonen sind fest angestellt • Teilnahme an Bundesprogramm „weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ • Angebot der Anschlussqualifizierung für bereits tätige Tagespflegepersonen (nach QHB) • Teilnahme am Bundesprogramm „pro Kindertagespflege“ • Aufbau einer Vertretungsregelung • Kriseninterventionen Hersfeld- Der Landkreis finanziert und fördert ein Tagespflegeangebot für Rotenburg die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Kassel Satzung der Kindertagespflege im Landkreis Kassel Vertretungsmodell und Tagesmutter Einrichtung 5 regionaler Vermittlungsstelle bei freien Trägern Schwalm-Eder- Der Landkreis setzt finanzielle Anreize und bietet Kreis Tagespflegepersonen „Aufstiegsmöglichkeiten“ durch bessere Qualifizierung. Um Tagespflege noch nachhaltiger zu fördern, hat sich der Landkreis zur Teilnahme am Projekt „Pro",
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"number": 171,
"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 29, Tabelle 29 – Hessischer Landkreistag Kindertagespflege. Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ entschieden und verbessert damit die Qualifizierungsmöglichkeiten und die fachliche Beratung der KTPP. Zudem kooperiert der Schwalm-Eder-Kreis seit vielen Jahren mit dem Kindertagespflegeverein und unterstützt diesen auch finanziell. Waldeck- • Ab 2020 wird die Qualifizierung auf 300 Stunden plus 80 Frankenberg Praxiseinheiten erhöht • Vergütung der Tagespflegepersonen wurde in 2017 deutlich erhöht • Erhöhter Betrag der Vergütung bei Vorlage der BEP- Qualifikation • Fortzahlung der Fördersätze für bis zu 15 Tage bei Abwesenheit der Tagespflegeperson • Fortzahlung der Fördersätze für bis zu 2 Tage für Fortbildungen Werra-Meißner- Der Landkreis sieht die Kindertagespflege als gleichrangiges Kreis Betreuungsangebot neben den Kindertageseinrichtungen. Es wird auf Grundlage einer verabschiedeten Satzung gearbeitet, in der die Finanzierung der Betreuungsleistungen festgelegt ist und die Elternbeiträge geregelt werden. Die Vermittlung, Qualifizierung und Fachberatung wird von einem Kooperationspartner durchgeführt, der von der Koordinierungsstelle des Kreises eng begleitet und unterstützt wird. Es besteht eine sehr gute Zusammenarbeit.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 30, Tabelle 30 – Hessischer Städtetag Bad Homburg Bad Homburg: 1.870 Plätze v.d.H. Bad Soden a. Ab Sommer 2019 stehen 777 Plätze zur Verfügung Ts. Biedenkopf Ü 3-Plätze: 340 Ü 3-Plätze in altersübergreifenden Gruppen: 96 (eine Einrichtung hat Aufstockung um 6 Plätze ab 01.08.2019 beantragt) Darmstadt Es stehen insg. 5.232 Betreuungsplätze für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung zur Verfügung. Der Anteil der in der Tagespflege vorgehaltenen Plätze beläuft sich auf rd. 24% (Stichtag: 31.12.2019). Dietzenbach - Eltville 660 Eschborn kommunal (Stadt Eschborn): 695 privat (GIZ und Deutsche Bank): 106 freigemeinnützig (ev. und kath. Kirche): 205 Insgesamt: 1006 Frankfurt ln Frankfurt am Main stehen aktuell (30.04.2019) 25.465 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder über 3 Jahren bis zur Einschulung zur Verfügung. Fulda Aus BE‘s ablesbar. Hanau - Hattersheim 1.029 Plätze Hofheim a. Ts. 1461 Plätze in Hofheim Hünfeld 536 im Betreuungsjahr 2018/2019 Karben 818 KiGa Plätze Kelsterbach 645 Plätze Korbach Im Betreuungsjahr 2018/2019 konnten von den nach Betriebserlaubnis rechnerisch möglichen 858 Betreuungsplätzen in der Spitze 785 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung in Kindergärten/-tagesstätten betreut werden.",
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"number": 173,
"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 30, Tabelle 30 – Hessischer Städtetag Lampertheim KiTa-Jahr 18/19: 1.163 KiTa-Jahr 19/20: 1.203 Langen 1268 in Langen Limburg a. d. Für Limburg a. d. Lahn: 1120 tatsächl. Plätze L. Melsungen 75 (ausschließlich in Kindergartengruppen) Neu-Isenburg 1453 (durch Wegfall von Plätzen im Rahmen der Inklusion rund 100 baulich vorhandene Plätze pro Jahr nicht belegbar) Obertshausen 846 Plätze Offenbach a. 4713 M. Rodgau 1604 Rüsselsheim a. In Rüsselsheim am Main im Betreuungsjahr 18/19 sind es 2.389 M. Betreuungsplätze. Sulzbach/Ts 362 Plätze Taunusstein 1120 Usingen Rund 460 Plätze, schwankend, da Familiengruppen Wiesbaden Insgesamt stehen in Wiesbaden 2018/19 9.257 Plätze im Elementarbereich zur Verfügung (Stand 03/19). Stadt Kassel Kassel 01.01.2019: 5.761 Plätze - inkl. Betreuung Kasseler Kinder in Betriebs-KiTas - abzügl. Platzbedarf für Inklusion (Gruppenreduzierung bei der Betreuung von Kindern mit Förderbedarf)",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 30, Tabelle 31 – Hessischer Landkreistag Bergstraße Plätze Ü3min: 8787 Plätze Ü 3max: 9974 (Stand 1.3.2019) Altersübergreifende Gruppen können flexibel belegt werden. Daher schwanken die U 3-Plätze abhängig von der Anzahl der aufgen. Ü 3-Kinder. Seit der Einführung der Rahmenbetriebserlaubnis können Träger Plätze flexibler belegen, sodass vor Ort die tatsächlichen Platzzahlen abweichen können. Seit 2018 werden daher die maximalen und minimalen U 3-Plätze dargestellt. Die Realität liegt zwischen diesen beiden Polen. Darmstadt- 9878 Plätze zum Stichtag 1.3.2019 Dieburg Groß-Gerau Alle Angaben zur Versorgungssituation beziehen sich auf den Datenstichtag 31.12.2018. Zum Stichtag 01.03. kann jeweils nur eine Aussage zur Betreuungssituation gemacht werden. Diese Daten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgewertet. Im Kreis GG stehen zum 31.12.2018 insgesamt 7803 Plätze (nach Betriebserlaubnis) in Einrichtungen zur Verfügung. Durch die Reduzierung aufgrund von Integrationsmaßnahmen verringert sich das Angebot auf 7328 Plätze. Hochtaunuskreis 6229 Main-Kinzig- 11.105 Plätze stehen zur Verfügung (lt. Kommunaler Meldung, Kreis Stichtag 1.10.2018) Main-Taunus- 9071 Plätze (Grundlage: Stichtagsabfrage bei den Städten und Kreis Gemeinden zum 31.12.2018) Odenwaldkreis Insgesamt stehen 3.381 Plätze zur Verfügung. Hiervon sind 889 Plätze in altersübergreifenden Gruppen. Offenbach 12.679 Plätze laut Betriebserlaubnis für Kinder 3 bis Schuleintritt zum Stichtag 1.03.2019 Rheingau- Mindestens 5.287, je nach Zusammensetzung der Taunus-Kreis altersübergreifenden Gruppen Wetteraukreis 01.03.19 Wetteraukreis: 10.551 = 96 je 100 KiGa-Kinder in Bevölkerung.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 30, Tabelle 31 – Hessischer Landkreistag Gießen Belegte Plätze am Stichtag 01.03.2019: 5539 Lahn-Dill-Kreis - Limburg- Insgesamt stehen in Regelgruppen und AÜ-Gruppen 7145 Weilburg Plätze zur Verfügung. Marburg- Es stehen 5514 Plätze zur Verfügung. Hinweis: Es handelt sich Biedenkopf um eine rechnerische Größe, da altersübergreifende Gruppen (AÜ-Gruppen) flexibel belegt werden und z.B. durch Integrationsmaßnahmen Platz-Kapazitäten reduziert werden (s. auch Frage 3). Vogelsbergkreis 3009 Plätze (1840 in Regelgruppen und 1169 in altersübergreifenden Gruppen/KiTas) Fulda Im Landkreis Fulda stehen für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt insgesamt 5.643 Plätze zur Verfügung. Hersfeld- Ca. 3715 Rotenburg Kassel Der Landkreis Kassel hat zum Stichtag 01.03.2019 insgesamt 138 Einrichtungen mit 10.516 genehmigten Plätzen in 465 Gruppen. Belegt waren zum 01.03.2019 diese Plätze mit Kinder 3 Jahre < Schuleintritt: 6.755 Hinzu kommen 621 Kinder in Kindertagespflege, davon 104 im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Schwalm-Eder- Die Zahl der Plätze ist abhängig von der Belegung der Gruppen Kreis mit u3-Kindern und der Anzahl der durchzuführenden Integrationsmaßnahmen. Im Schwalm-Eder-Kreis bewegt sich die Zahl der Plätze zwischen 5161 bis max. 6462. Planerisch gehen wir von durchschnittlich 5525 zur Verfügung stehenden Plätzen aus. Waldeck- Belegte Plätze: 4656 Frankenberg",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 30, Tabelle 31 – Hessischer Landkreistag Werra-Meißner- Zum 01.03.2019 wurden 2.733 Kinder im Alter von 3 Jahren bis Kreis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten betreut. Es kann nicht gesagt werden, wie viele Plätze zur Verfügung stehen, da dies entsprechend des HKJGB in altersübergreifenden Gruppen variiert.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 31, Tabelle 32 – Hessischer Städtetag Bad Homburg Bad Homburg: 123 % Versorgungsquote bezogen auf alle 3-5 v.d.H. Jährigen Kinder ohne Eingangsstufe in Schulbezirken mit Eingangsstufe Bad Soden a. Zum 31.12.2018 = 93,15 % Ts. Biedenkopf - Darmstadt Ü3-Versorgungsquote 2013 = 097,4 2014 = 101,2 2015 = 099,5 2016 = 099,3 2017 = 101,1 2018 = 102,6 Dietzenbach - Eltville 100% (Versorgungsquote= Anzahl Plätze zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt oder zeitliche Verzögerung) Eschborn 121,79 % Frankfurt - Hanau Hanau hat eine Versorgungsquote von 97,4% (Stand 2018) Hattersheim - Hofheim a. Ts. 100 % Hünfeld 100 % Karben 100 % Kelsterbach 100 % Korbach Gemessen am Realbedarf von vier KiTa-Jahrgängen im langjährigen Mittel mal 95 Prozent Betreuungsnachfrage konnte eine tatsächlich umgesetzte Versorgungsquote von 96 Prozent erreicht werden. (4 Ø Jahrgangsstärken x 0,95 = 819 Kinder – 785 betreute Kinder = 96 Prozent)",
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"number": 178,
"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 31, Tabelle 32 – Hessischer Städtetag Gemessen am Maximalbedarf und den rechnerisch möglichen Zahlen gemäß Betriebserlaubnis kann eine Versorgungsquote in Kigas/KiTas von 99 Prozent erreicht werden. (4 Ø Jahrgangsstärken = 864 Kinder – 858 Plätze = 99 Prozent) Lampertheim KiTa-Jahr 18/19: 97,92 % KiTa-Jahr 19/20: 99,34 % Langen 2019 – 97,23 % nach Plätzen Betriebserlaubnis Limburg a. d. 97 % L. Melsungen 86 % inkl. der Plätze in AÜ-Gruppen Neu-Isenburg 115,4% Unter Berücksichtigung der weggefallenen Plätze im Rahmen der Inklusion 107,5 % Obertshausen Theoretisch 100 %, wobei die Gruppen durch genehmigte Integrationsmaßnahmen um 58 Plätze reduziert sind Offenbach am 92,1 % Main Rodgau 100 % Rüsselsheim a. Diese liegt bei 80%. M. Sulzbach/Ts In 2019: 103,72 % Taunusstein 88,21% Usingen 100 % Wiesbaden Die Platzangebotsquote bezogen auf 3 11/12 Jahrgänge liegt in Wiesbaden 2018/19 bei 86,9% (Stand 03/19). Stadt Kassel 91%",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 31, Tabelle 33 – Hessischer Landkreistag Bergstraße 89% bei maximalen Ü 3-Plätzen. 102% bei minimalen Ü 3-Plätzen. Siehe Frage 30 (Stand 01.03.2019). Darmstadt- 87 % zum Stichtag 31.03.2019 Dieburg Groß-Gerau Die Versorgungsquote liegt am 31.12.2018 bei 101%. Tatsächlich liegt die Betreuungsquote zum Stichtag jedoch nur bei 90%. Gründe hierfür sind u.a. Einschränkung der Platzangebote durch Personalmangel. Hochtaunuskreis 101,5 % unter Berücksichtigung der Eingangsstufen der Schulen. Bei Berücksichtigung der Inklusion liegt die Versorgungsquote unter 100%, so dass in 6 von 12 Städten und Gemeinden Ausbaubedarf besteht. Main-Kinzig- (gemeldete Kinder am 31.12.2018 lt. Bev.statistik: 10002) Kreis Rein rechnerisch ergibt sich damit eine Versorgungsquote von 111,0 %. Die tatsächlich für die Versorgung der Kinder zur Verfügung stehenden Plätze reduzieren sich aber durch folgende Faktoren: - Angebot an altersgemischten Gruppen - Integrationsmaßnahmen Des Weiteren ist eine Versorgungsquote an einem bestimmten Stichtag nur eine Momentaufnahme und über den Jahresverlauf schwankend. Main-Taunus- 108,8% Kreis Die Versorgungsquote ist kein Hinweis auf eine mögliche Überversorgung. Sie erfasst die grundsätzlich zur Verfügung stehenden Plätze. Sie berücksichtigt aber keine tatsächlich notwendigen Gruppenreduzierungen z.B. bei Integrationsmaßnahmen. Tatsächlich stehen deutlich weniger Plätze zur Verfügung. Grundsätzlich kann noch nicht von einer Deckung des Bedarfes an Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung ausgegangen werden.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 31, Tabelle 33 – Hessischer Landkreistag Odenwaldkreis - 3.184 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren - 3.318 Plätze, hiervon sind ca. 250 Plätze mit U3 Kinder besetzt. - 3.068 Plätze zu 3.184 Kinder/ 96,35 % Rechnerisch beträgt die Versorgungsquote fast 100 %. Die Versorgungssituation ist jedoch nicht korrekt dargestellt: - Plätze, die aufgrund von Integrationsmaßnahmen nicht belegt werden können, sind hier nicht erfasst. - Die Versorgungslage an Betreuungsplätzen ist in den Kommunen unterschiedlich. Es gibt Kommunen, die den Bedarf an Plätzen nicht decken können, andere Kommunen haben Plätze frei. - Die Bedarfe in den einzelnen Kommunen muss differenziert betrachtet werden. Offenbach Die Versorgungsquote beträgt 93,0% unter Berücksichtigung aller Kinder im Alter von 3 bis 6,5 Jahren. Rheingau- 86,8% Taunus-Kreis Wetteraukreis 12/2015: 96,9 %, 9.909 12/2016: 95,3 % , 9.994 12/2017: 94,7 %, 10.155 12/2018: 96,0 %, 10.521 3/2019: 96,3 %, 10.551 Gießen Versorgungsquote 2008: 91,1 %, Versorgungsquote 2018 (Stand 31.12.): 96,1 % Lahn-Dill-Kreis - Limburg- Zurzeit gehen wir von einer 100%igen Versorgungsquote - Weilburg bezogen auf den Jugendamtsbezirk - aus. Marburg- Rein rechnerisch ergibt sich eine Versorgungsquote von 103,4 Biedenkopf %. Hinweis: Es handelt sich um eine rechnerische Größe, da altersübergreifende Gruppen (AÜ-Gruppen) flexibel belegt werden und z.B. durch Integrationsmaßnahmen Platz- Kapazitäten reduziert werden.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 31, Tabelle 33 – Hessischer Landkreistag Vogelsbergkreis Ca. 98 % Fulda Die Versorgungsquote beträgt 99,45%. Hersfeld- Dazu werden die aktuellen Einwohnerzahlen entsprechenden Rotenburg Alters benötigt, die leider für 2019 nicht vorliegen. Mit den Einwohnerzahlen vom 31.12.2017 (Quelle HSL) im Alter von 3 bis 6,5 Jahren errechnet sich eine Versorgungsquote von ca. 106%. Kassel 100% Schwalm-Eder- Die Versorgungsquote schwankt demgemäß zwischen 80% und Kreis 123% und beträgt theoretisch somit 100%. Wartelisten und die Einrichtung von „Notgruppen“ zeigen jedoch, dass tatsächlich Plätze fehlen. Waldeck- Ca. 100 % Frankenberg Werra-Meißner- Wir gehen von einer Betreuungsquote von 100% aus. Kreis",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 34, Tabelle 34 – Hessischer Städtetag Bad Homburg 797 Plätze in Kindertagesstätten städtischer Trägerschaft v.d.H. 1.073 Plätze in Kindertagesstätten freier Trägerschaft Bad Soden a. Städtisch= 187 Kinder Ts. Privat= 65 Kinder (vorher 50, durch Umwandlung einer Gruppe ab Sommer 65) Kirchlich= 525 Kinder Biedenkopf Biedenkopf hat keine kommunalen Einrichtungen. Die Kindertagesstätten im Stadtgebiet werden von freigemeinnützigen Trägern (Evangelische Kirche, Ev. Dekanat, Freie evangelische Gemeinde und Trägerverein) betrieben. Darmstadt Plätze in kommunaler Trägerschaft 1.610 Plätze in gemeinnütziger Trägerschaft 3.627 Plätze in privat/gewerblicher Trägerschaft 126 Dietzenbach etwa 82 % kommunal / 18 % frei Eltville 150 städtisch 635 freigemeinnützig 25 privat (Piratennest von Lahn-Kinderkrippen e.V. als privat klassifiziert) Eschborn kommunal (Stadt Eschborn): 69,09 % privat (GIZ und Deutsche Bank): 10,54 % freigemeinnützig (ev. und kath. Kirche): 20,37 % Insgesamt: 100,00 % Frankfurt Kommunaler Träger (KiTa Frankfurt): 6.446 Plätze = 25,0% Freigemeinnützige Träger: 18.920 Plätze= 74,5% Private (gewerbliche) Träger: 99 Plätze= 0,5% Fulda Aus BE‘s ablesbar. Hanau Städt. Einrichtungen: 2.072 Soll-Plätze Freie Träger: 1.188 Soll-Plätze Hattersheim Kommunale Träger: 624 Plätze Freie Träger: 156 Plätze Konfessionelle Träger: 249 Plätze Hofheim a. Ts. 250 kommunale Träger",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 34, Tabelle 34 – Hessischer Städtetag 1191 freigemeinnützige Träger 20 private Träger Hünfeld 4 Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft – insgesamt 399 Plätze 3 Einrichtungen in freier Trägerschaft - insgesamt 137 Plätze Karben Städtisch: 587 Plätze Kirchlich: 181 Plätze Freie Träger: 50 Plätze Kelsterbach keine kommunalen Träger 230 Plätze in evangelischer Trägerschaft 240 Plätze in katholischer Trägerschaft 175 Plätze des freigemeinnützigen Trägers Korbach 50 Prozent kommunal, 50 Prozent freigemeinnützige Träger Lampertheim Kommunal: 493 = 42,39 % Konfessionell: 525 = 45,14 % Freie Träger: 145 = 12,47 % Langen Freie – 374 Kommunal - 894 Lauterbach 167 Betreuungsplätze - kommunal 115 Betreuungsplätze – freie Träger Limburg a. d. Für Limburg a. d. Lahn: Es gibt keine kommunalen L. Einrichtungen Melsungen 54 % in kommunaler Trägerschaft, der Rest bei freien Trägern Neu-Isenburg Städtisch: 575 Freie Träger: 225 Kirchliche Träger: 653 Obertshausen Kommunaler Träger: 578 Plätze Freier Träger: 228 Plätze Private Träger: 40 Plätze Offenbach a. Kommune: 56,1% M. Freigemeinnützige: 25,8% Private: 18,0% Rodgau Kommunal: 1010",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 34, Tabelle 34 – Hessischer Städtetag Konfessionell: 539 Privat: 55 Rüsselsheim a. Städtischer Träger: 1.840 Plätze M. Freie Träger : 549 Plätze Sulzbach/Ts Kommunal: 170 Konfessionell: 142 Gemeinnützig: 50 Privat: 0 Taunusstein Kommunaler Träger: 41 % (455 Plätze) Konfessionelle Träger: 23 % (255 Plätze) Freigemeinnützige Träger: 20 % (230 Plätze) Private Träger: 16% (180 Plätze) Usingen 408 Plätze Kommune und 52 kirchlicher Träger Wiesbaden Plätze nach Trägergruppen (Stand 03/19): 3004 Plätze in städtischer Trägerschaft (32%), 1984 Plätze in evangelischer Trägerschaft (21%), 1463 Plätze in katholischer Trägerschaft (16%), 1232 Plätze in Elterninitiativen und sonstigen pauschalfinanzierten Einrichtungen (13%), 458 Plätze in Trägerschaft der AWO (5%), 1116 Plätze in sonstiger freier Trägerschaft (12%). Stadt Kassel Kommunaler Träger: 2.253 Plätze Freigemeinnützige Träger: 3.466 Plätze private Träger: 42 Plätze",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 34, Tabelle 35 – Hessischer Landkreistag Bergstraße U 3min U 3max (siehe Frage 3) Kommunal 3080 3730 Freigemeinnützig 5657 6255 Privat 20 20 (Stand 25.6.2019) Darmstadt- Kommunale Träger 61, kirchliche Träger 45, sonstige 32 Dieburg Groß-Gerau Hier kann keine Aussage getrennt nach Altersgruppen getroffen werden (siehe Frage 35). Eine Unterscheidung kann nur nach Einrichtung und nicht nach Anzahl der Plätze gemacht werden. Für die Altersgruppe 0-6 Jahre gilt folgende Aufteilung: ꞏ 85 kommunale Einrichtungen ꞏ 37 freigemeinnützige Einrichtungen und ꞏ 3 private Einrichtungen Hochtaunuskreis Zum Stichtag 01.03 sieht die Verteilung mit belegten Plätzen wie folgt aus: kommunal 2621, freigemeinnützig 2954, privat 192. Main-Kinzig- Von den 187 Einrichtungen sind in kommunaler Trägerschaft 115 Kreis (61,5 %), 71 (38 %) in freier Trägerschaft und 1 (0,5 %) in privater Trägerschaft für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren. Main-Taunus- Von den 167 KiTas im MTK sind 57 KiTas in kommunaler Kreis Trägerschaft und 110 KiTas in freier Trägerschaft. Hinweis: Diese Angaben sind von den Trägern dem Hessischen Statistischen Landesamt mit Stichtag 01.03.2019 bis zum 28.03.2019 zu melden und liegen demnach dort vor. Odenwaldkreis Kommunale Träger: 2.264 Plätze Freigemeinnützige Träger: 1.054 Plätze Hinzu kommen 30 Plätze von Kindergartenkindern in der Kindertagespflege. Der Gründe hierfür sind: - Die Kinder verbleiben noch in der Kindertagespflege, weil sie noch auf einen freien Platz in einer Kindertagesstätte warten. - Die Kinder und ihre Familien haben einen Bedarf auf Randzeitbetreuung.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 34, Tabelle 35 – Hessischer Landkreistag Offenbach Kommunale Träger: 6.029 Plätze Freigemeinnützige Träger 791 Plätze Konfessionelle Träger 3.162 Plätze Private Träger: 0 Die angegebenen Plätze werden nicht alle von Kindern zwischen drei Jahren und Einschulung besetzt, da es sich z.T. um altersübergreifende Gruppen von 1 – 10 Jahren oder 1 – 6 Jahren handelt, die entsprechende Kinder aufnehmen können. Derzeit können mehr als 600 Plätze im KiTa-Bereich und mehr als 400 Plätze im Krippenbereich aufgrund des Fachkraftmangels nicht betrieben werden. Rheingau- Platzangebot kommunale Träger: 3140 Taunus-Kreis Platzangebot freigemeinnützige Träger: 2726 In Bezug auf die Plätze in altersstufenübergreifenden Gruppen wurden die Plätze gemäß der Rahmenbetriebserlaubnis zugrunde gelegt. Hierbei wurde die tatsächliche Belegung gemäß den jeweiligen Faktoren außer Acht gelassen. Wetteraukreis Öffentlich = 7.370 = 70% Kirchlich = 2.243 = 21% Freigem. = 913 = 9% Privat = 25 = 0,2% Gießen Kommunale Träger: 4166 Freie Träger: 1373 (Bezogen auf belegte Plätze am Stichtag 01.03.2019) Lahn-Dill-Kreis - Limburg- - Kommunal: 36,04%. Weilburg - Katholisch: 42,59%. - Evangelisch: 16,79%. - Verein: 4,58%. Marburg- Kommunal: 1425 Plätze Freigemeinnützig: 4089 Plätze Biedenkopf Privat: 0 Plätze Hinweis: Es handelt sich um eine rechnerische Größe, da",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 34, Tabelle 35 – Hessischer Landkreistag Regelungen im HKJGB können hier keine detaillierteren Angaben gemacht werden.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 35, Tabelle 36 – Hessischer Städtetag Bad Homburg keine v.d.H. Bad Soden a. Insgesamt 11 (zum Stichtag 31.12.2018) Ts. 7 in Kinder(t)räume 4 in Waldwiesel Biedenkopf Ü 3-Plätze in altersübergreifenden Gruppen: 96 (eine Einrichtung hat Aufstockung um 6 Plätze ab 01.08.2019 beantragt) Darmstadt Plätze in altersübergreifenden Einrichtungen: 3.365 Dietzenbach etwa 1150 Eltville - Fragen 35 und 37 Eschborn 186 (106 GIZ und Deutsche Bank / 80 Dörnweg und Odenwaldstraße) Frankfurt Dies kann mit den in Frankfurt am Main vorhandenen Daten nicht ermittelt werden. Fulda Aus BE‘s ablesbar. Hanau In Hanau werden bei den Einrichtungen der Freien Träger und der Kommune insgesamt 1.138 Plätze in Altersübergreifenden Gruppen angeboten. Diese Altersmischung findet in 41 Einrichtungen statt. Hattersheim 30 Plätze Hofheim a. Ts. 1408 Hünfeld 20 Plätze Karben 818 (3-6 Jahre) Kelsterbach Nach unserem Kenntnisstand sind alle KiTa-Gruppen altersgemischt. Korbach alle Langen 142 Lauterbach 88 Betreuungsplätze werden in altersübergreifenden Gruppen angeboten.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 35, Tabelle 36 – Hessischer Städtetag Lampertheim 548 Limburg a. d. 40 Gruppen L. Melsungen 458 Neu-Isenburg keine Obertshausen In altersübergreifenden Gruppen 210 Plätze Offenbach a. 379 M. Rodgau 110 Rüsselsheim a. Altersübergreifende Einrichtungen: M. Städtischer Träger: 4 Einrichtungen mit 260 Ü3 Plätzen Freie Träger: 8 Einrichtungen mit 369 Ü3 Plätzen Altersübergreifende Gruppen: 3 Einrichtung (freier Träger) mit einer altersübergreifenden Gruppe – 5 Ü3 Plätze Stand 01.02.2019 Sulzbach/Ts alle Taunusstein 56 Usingen 460 Wiesbaden Von insgesamt 9.257 Plätzen im Elementarbereich werden 1130 Plätze in altersbereichsübergreifenden Gruppen angeboten (12 %). Per se ist jede Gruppe altersübergreifend. Stadt Kassel Von den oben angegebenen Plätzen für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung werden 4.473 Plätze in aü-Gruppen bzw. Einrichtungen angeboten.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 35, Tabelle 37 – Hessischer Landkreistag Bergstraße 70 Einrichtungen arbeiten altersübergreifend und bieten zwischen 3725 (Ü 3min) und 3725 (Ü 3max) Plätze für Ü 3 an. Darmstadt- Wir haben in 37 Einrichtungen altersübergreifende Gruppen von Dieburg 1 - 6 J. Groß-Gerau Auch dazu kann keine Aussage getroffen werden. Mit der Umstellung des Betriebserlaubnisverfahrens gem. HKJGB auf eine maximale Rahmenkapazität für die Altersgruppe 0-6 werden die Plätze flexibel nach dem jeweiligen Bedarf belegt. Hochtaunuskreis Aufgrund der Rahmenbetriebserlaubnis können die Träger flexibel auf den Bedarf reagieren, so dass hier keine verlässlichen Auskünfte gegeben werden können. Main-Kinzig- 6816 Plätze Kreis Main-Taunus- 1234 Plätze (von den insgesamt 9071 Plätzen) in Kreis altersübergreifenden Gruppen. (Grundlage: Stichtagsabfrage bei den Städten und Gemeinden zum 31.12.2018) Odenwaldkreis Insgesamt 889 Plätze Offenbach In 82 altersübergreifende Gruppen - je Gruppe sind zwischen 8 und 13 Kinder über 3 Jahre möglich können - zwischen 656 und 1066 Kinder über drei Jahren aufgenommen werden. Rheingau- Mindestens 1.437, je nach Zusammensetzung der Taunus-Kreis altersübergreifenden Gruppen Wetteraukreis In altersübergreifenden Gruppen: 1.478 = 14% In altersübergreifenden Einrichtungen (U3, Kiga, Hort): 8.804 = 83% Gießen Belegte Plätze am Stichtag 01.03.2019: in AÜ- Gruppen 2794 in KiGa-Gruppen 2745 (meist mit nur wenigen 2-jährigen Kindern) Lahn-Dill-Kreis - Limburg- 3350 Ü 3 Plätze werden in AÜ-Gruppen angeboten. Weilburg",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 35, Tabelle 37 – Hessischer Landkreistag Marburg- 2057 Plätze Ü 3 stehen rechnerisch in altersübergreifenden Biedenkopf Gruppen zur Verfügung. Hinweis: es handelt sich um eine rechnerische Größe, da altersübergreifende Gruppen (aü- Gruppen) flexibel belegt werden und z.B. durch Integrationsmaßnahmen Platz-Kapazitäten reduziert werden. Vogelsbergkreis 1169 Plätze in altersübergreifenden Gruppen/KiTas Fulda In altersübergreifenden Gruppen werden 3.510 Plätze zur Betreuung angeboten. Hersfeld- Ca. 1462 Plätze werden in altersübergreifenden Gruppen für Rotenburg Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung vorgehalten. Kassel Der Landkreis Kassel hat zum Stichtag 01.03.2019 insgesamt 138 Einrichtungen mit 10.516 genehmigten Plätzen in 465 Gruppen. Belegt waren zum 01.03.2019 diese Plätze mit Kinder 3 Jahre < Schuleintritt: 6.755. Hinzu kommen 621 Kinder in Kindertagespflege, davon 104 im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Eine Unterscheidung in altersübergreifende Einrichtungen wird nicht vorgenommen. Schwalm-Eder- 5105 Plätze von den durchschnittlich 5525 vorhanden Plätzen Kreis sind in altersübergreifenden Gruppen angesiedelt, das sind ca. 93%. Waldeck- Genehmigte Plätze: 6951 (vgl. Frage 3) Frankenberg Belegte Plätze ü3 bis Schuleintritt: 4656 Werra-Meißner- Siehe Punkt 34 Kreis",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 37, Tabelle 38 – Hessischer Städtetag Bad Homburg - v.d.H. Bad Soden a. keine Angaben Ts. Biedenkopf - Darmstadt Auswertung Landesebene Dietzenbach - Fragen 37 bis 50 Eschborn - Frankfurt Frankfurt am Main ist kreisfreie Stadt (komplette Gebietskörperschaft) Fulda Aus BE‘s abrufbar Hanau Hanau hat eine Versorgungsquote von 97,4% (Stand 2018) Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts. - Hünfeld Keine Beantwortung möglich Karben - Kelsterbach - Korbach Bezogen auf das Gemeindegebiet stehen 92 Prozent der Fragen 37, 40 Betreuungsplätze in der Kernstadt und 8 Prozent in 4 bis 42 Ortsteilskindergärten zur Verfügung. Die Versorgungsquoten werden nur für das Gemeindegebiet gesamt ermittelt. (= Frage 31) Lampertheim Für uns nicht zu beantworten. Langen Kann nicht von uns geliefert werden Limburg a. d. L. - Fragen 37 bis 42 Melsungen - Neu-Isenburg - Obertshausen Siehe Antwort 7 und 30. Die Bedarfsquoten werden in Zukunft steigen. Offenbach a. M. -",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 37, Tabelle 38 – Hessischer Städtetag Rodgau - Rüsselsheim a. - M. Sulzbach/Ts Auf Antwort zu 31. wird verwiesen Taunusstein Versorgungsquote 88,21 % Kindergartenjahr 2019/2020 Usingen - Wiesbaden Siehe Antwort auf Frage 30 und 31. Stadt Kassel Antwort Land",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 40, Tabelle 39 – Hessischer Städtetag Bad Homburg Nach Kenntnis der Stadt Bad Homburg v.d.H. gibt es in Bad v.d.H. Homburg v.d.H. einen Ausbaubedarf bei Kindern über 3 Jahren bis zur Einschulung bis zu einer Versorgungsquote von 130 %. Dies entspricht bei bestehender Bevölkerung einem zusätzlichen Bedarf an ca. 101 Plätzen. Hinzu kommen je nach Zuwachs der Bevölkerung aus geplanten Neubaugebieten weitere 158 Plätze in den nächsten 10 Jahren. Bad Soden a. Keine Angaben. Ts. Biedenkopf Keine Angaben. Darmstadt Derzeit wird eine Versorgungsquote von 102,6% erreicht (Stichtag: 31.12.2018). Das Ausbauziel liegt bei 105%. Zur Erreichung des Ziels erfolgt insbes. vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ein weiterer Platzausbau. Darmstadt Keine Angaben. Eltville Gering. Eschborn Keine Angaben. Frankfurt ln Frankfurt.am Main besteht durch stark steigende Einwohnerzahlen (und damit auch stark steigende Kinderzahlen) noch weiterer Ausbaubedarf bei Betreuungsangeboten für Kinder über 3 Jahren bis zur Einschulung. Fulda In der Stadt Fulda. Hanau In Hanau gibt es einen weiteren Bedarf an Plätzen. Daher ist vorgesehen in den nächsten 1-3 Jahren weitere 420 Plätze für Kinder von 0 – 6 Jahren zu schaffen (ohne Ausbau im Bereich der Familientagesbetreuungspersonen). Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts. Keine Angaben. Hünfeld In der Stadt Hünfeld erfolgt im Jahr 2020/ 2021 die Inbetriebnahme einer weiteren Kindergartengruppe. Karben -",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 40, Tabelle 39 – Hessischer Städtetag Korbach Auch wenn die Versorgungsquote für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung in Korbach z.Z. sehr hoch ist, sind Umstrukturierungen und ein weiterer Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung in Korbach erforderlich. Die Maßnahmen ergeben sich aus fachlichen, sachlichen und örtlichen Anforderungen, um notwendige Rahmenbedingungen zu erfüllen und dem Kindeswohl Rechnung zu tragen. Der Gesamtentwicklungsbedarf an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt liegt für die Stadt Korbach bei 115 Plätzen. Lampertheim Für uns nicht ganzheitlich zu beantworten. Für Lampertheim besteht akuter Ausbaubedarf! Langen Stadt Langen - ja Melsungen Keine Angaben. Neu-Isenburg Keine Angaben. Obertshausen Es werden weitere Plätze in den nächsten Jahren geschaffen. Offenbach a. Siehe die Versorgungsquoten und das Planungsgrundlage. M. Rodgau Keine Angaben. Rüsselsheim a. Ziel sind 100 % Versorgungsquote. M. Sulzbach/Ts Auf Antwort zu 31. wird verwiesen. Taunusstein Ja; unter Berücksichtigung der Versorgungsquote. Usingen Keinen. Wiesbaden In Wiesbaden werden die Kinderzahlen von 3 bis 6 Jahren gemäß Bevölkerungsprognose in 2021 den Höchststand erreichen. Bis 2030 kann mit einer Stabilisierung um gut 8.500 Kinder gerechnet werden. Die Inanspruchnahme wird noch leicht anstiegen und dann voraussichtlich weitgehend stabil",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 40, Tabelle 39 – Hessischer Städtetag bleiben. Die weitere Inanspruchnahme wird auch von der Entwicklung etwaiger Beitragsfreistellungen abhängen. Stadt Kassel In Kassel gibt es dringenden weiteren Ausbaubedarf aufgrund der steigenden Kinderzahlen und der notwendigen Erhöhung der Versorgungsquote auf mindestens 98% im Ü 3-Bereich.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 41, Tabelle 40 – Hessischer Städtetag Bad Homburg Der Platzbedarf besteht für Ganztagsplätze. v.d.H. Bad Soden a. Keine Angaben. Ts. Biedenkopf - Darmstadt Es gelten die beschlossenen Betreuungsmodule von 4/6/8/10 Stunden, die die Familien individuell buchen können. Eltville - Eschborn - Frankfurt Die Ganztagsquote in Tageseinrichtungen für Kinder über 3 Jahren bis zur Einschulung beträgt in Frankfurt am Main aktuell 80%. Hanau Auch hier ist weiterhin in Hanau das Ziel, ein Ganztagsangebot in Höhe von 66 % aufrecht zu erhalten. Hattersheim Angaben durch den Main-Taunus-Kreis. Hofheim a. Ts. - Hünfeld Keine Beantwortung möglich. Karben - Korbach Der Bedarf an Ganztagsangeboten (> 7 Stunden täglich) liegt bei ca. 30 Prozent. Lampertheim Der Bedarf an Ganztagesplätzen nimmt massiv zu. Die Einrichtungen sind baulich nicht für die Menge an Essensplätzen ausgelegt. Daher werden bei uns mit großen zeitlichen und finanziellen Aufwand an die Bestands-KiTas Räumlichkeiten angebaut, um die Ganztagesplätze erweitern zu können. Langen Der Bedarf liegt hauptsächlich bei Ganztagsplätzen, aber auch Vormittagsplätze werden nachgefragt. Melsungen - Neu-Isenburg - Obertshausen Die Nachfrage steigt.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 41, Tabelle 40 – Hessischer Städtetag Offenbach a. Der Schulträger sieht den Ausbaubedarf in der Stadt Offenbach M. hinsichtlich ´der Weiterentwicklung der Schulen zum Profil 2 und 3. Rodgau Städtisch: Im Ü 3-Bereich werden 12,4% der Kinder nur am Vormittag betreut, die übrigen Kinder ganztägig. Privat: Im Ü 3-Bereich sind 67,7% in Ganztagsbetreuung. Konfessionell: Im Ü 3-Bereich sind 41,3% aller Kinder für einen Vormittagsplatz angemeldet, die übrigen ganztägig. Rüsselsheim a. Kann nicht beantwortet werden. M. Sulzbach/Ts Aktuell besteht kein Ausbaubedarf. Taunusstein Zunehmender Bedarf von Ganztagsangeboten durch die sechsstündige Beitragsfreistellung. Usingen Bedarfsgerechte Plätze vorhanden. Wiesbaden Tendenziell rechnen wir damit, dass die Nachfrage für Plätze mit einem Betreuungsumfang unter 35 Stunden in der Woche sinkt (sog. Halbtagsplätze) und mehr Dreiviertel- und Ganztagsplätze nachgefragt werden. Stadt Kassel Der Bedarf besteht zu einem großen Anteil an Ganztagsangeboten.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 42, Tabelle 41 – Hessischer Städtetag Bad Homburg - v.d.H. Bad Soden a. Keine Angaben. Ts. Biedenkopf In Biedenkopf bestand zum 01.08.2018 eine Überdeckung von 57 Plätzen im Ü 3-Bereich. Darmstadt Auswertung Landesebene Eltville Eltville: nein Eschborn - Frankfurt Es gibt in Frankfurt am Main kein Überangebot. Hanau - Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis. Hofheim a. Ts. - Hünfeld Kein Überangebot in der Stadt Hünfeld. Karben - Korbach - Fragen 42, 44, 46, 50 und 51 Lampertheim In Lampertheim nicht. Langen Stadt Langen - ja Melsungen - Neu-Isenburg - Obertshausen In Obertshausen nicht. Offenbach a. Siehe die Versorgungsquoten und das Planungsgrundlage. M. Rodgau - Rüsselsheim a. - M. Fragen 42, 44, 46 Sulzbach/Ts Auf Antwort zu 31 wird verwiesen. Taunusstein Nein.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 42, Tabelle 41 – Hessischer Städtetag Usingen Keine. Wiesbaden In Wiesbaden gibt es ein rechnerisches Überangebot an Betreuungsplätzen für Kinder über 3 Jahren in folgenden Ortsbezirken (inkl. Platzangebotsquote): Nordost (116,5%) Rheingauviertel (112,7%) Heßloch (161,5%) Auringen (120,7%) Breckenheim (130%) Allerdings ist zu bedenken, dass auch Kinder aus benachbarten Ortsbezirken von dem (Über-)Angebot profitieren. Stadt Kassel Antwort Land.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 42, Tabelle 42 – Hessischer Landkreistag Bergstraße Überangebote sind uns nicht bekannt. Darmstadt- Anhand der aktuellen Zahlen lässt sich in keiner Kommune ein Dieburg Überangebot an Betreuungsplätzen ausmachen. Groß-Gerau Kein Überangebot. Hochtaunuskreis Kein Überangebot. Main-Kinzig- Ein Überangebot an Plätzen ist nach unserer Kenntnis in keiner Kreis Kommune vorhanden. Nicht in Anspruch genommene Plätze ergeben sich durch Integrationsmaßnahmen oder auch durch zwischenzeitlich fehlende Fachkräfte. Main-Taunus- In keiner der 12 Städte und Gemeinden gibt es ein Überangebot Kreis an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung. Odenwaldkreis Nach unserem Kenntnisstand besteht in keiner Gemeinde ein Überangebot an Betreuungsplätzen. Offenbach In Egelsbach und Mainhausen gibt es ein Überangebot. Egelsbach stellt dieses Angebot Langen zur Verfügung. Rheingau- - Taunus-Kreis Wetteraukreis 1 kleine Kommune, nur vorübergehend. In fast allen Städten und Gemeinden ist das Platzangebot im Kindergartenalter derzeit knapp bis nicht ausreichend, da der enorme Bevölkerungsanstieg im U 3-Bereich nunmehr in diese Betreuungsstufe einmündet. So sind von 2017 bis 2018 fast 400 Kiga-Plätze neu geschaffen worden. Die Ausbaubemühungen gehen weiter. Allerdings wird es immer schwieriger im Bestand zu erweitern. Die Räumlichkeiten in bestehenden, älteren Einrichtungen sind weitgehend ausgeschöpft. In manchen Städten und Gemeinden fehlen Freiflächen, um einen Neubau zu realisieren. Gießen Es gibt kein Überangebot, denn auch für Ü 3-Kinder können nicht alle Betreuungswünsche zeitnah erfüllt werden z.B. bei Neuzuzügen.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 42, Tabelle 42 – Hessischer Landkreistag Lahn-Dill-Kreis - Limburg- Da sich der Ausbau im Landkreis im Regelfall sehr dicht am Weilburg Bedarf orientiert, sind Überkapazitäten lediglich vereinzelt in den Kommunen zu verzeichnen. Marburg- Nach unserer Einschätzung ist derzeit in keiner Biedenkopf Gebietskörperschaft ein Überangebot an Ü 3-Plätzen gegeben. Vogelsbergkreis Ein Überangebot ist uns nicht bekannt Fulda Seitens des Landkreises ist kein Überangebot bekannt. Hersfeld- Es gibt kein Überangebot. Rotenburg Kassel Das Angebot ist bedarfsgerecht. Schwalm-Eder- Ein „Überangebot“ an Plätzen für Kindergartenkinder gibt es Kreis lediglich in einer kleinen Gemeinde. Dem steht jedoch ein eklatanter Mangel an U 3-Plätzen gegenüber, und es betrifft lediglich eine von 2 KiTas, nämlich die kommunale Einrichtung. Waldeck- In der Gemeinde Waldeck Frankenberg Werra-Meißner- Es gibt in keiner Kommune im Werra-Meißner-Kreis ein Kreis Überangebot.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 45, Tabelle 43 – Hessischer Städtetag Bad Homburg - v.d.H. Bad Soden a. Keine Angaben. Ts. Biedenkopf - Darmstadt Auswertung Landesebene. Eltville Eltville, ja, s.o. Eschborn - Frankfurt Für Frankfurt am Main: ja Hanau Ja Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis. Hofheim a. Ts. - Hünfeld Keine Beantwortung möglich. Karben - Kelsterbach Kelsterbach bis 2022 ca. 70 Plätze Lampertheim Für uns nicht ganzheitlich zu beantworten. Für Lampertheim besteht Ausbaubedarf. Sowohl an Plätze insgesamt, wie auch an Ganztagesplätzen bei bestehenden KiTas. Langen Stadt Langen - ja Limburg a. d. Ja. L. Melsungen - Neu-Isenburg - Obertshausen In Obertshausen wird das Platzangebot für die Altersstufen ausgebaut Offenbach a. - M. Rodgau - Sulzbach/Ts Auf Antwort zu 31. wird verwiesen. Taunusstein K. A. möglich. Usingen Nein.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 45, Tabelle 43 – Hessischer Städtetag Wiesbaden Mit einer gesamtstädtischen Platzangebotsquote von 86,8% besteht weiterhin Ausbaubedarf. (Versorgungsziel: 90 %). Stadt Kassel Antwort Land (s. oben Frage 40.)",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 46, Tabelle 44 – Hessischer Städtetag Bad Homburg - v.d.H. Bad Soden a. Keine Angaben. Ts. Biedenkopf - Darmstadt Auswertung Landesebene. Eltville - Eschborn - Frankfurt Der aktuelle Ausbaubedarf an Plätzen für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt beträgt in Frankfurt am Main 1.069 Plätze. (Fehlende Plätze, um das Versorgungsziel von insgesamt 100 % zu erreichen). Bei einem prognostizierten Anstieg der Kinderzahlen im Bereich der Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt von jährlich 500 Kindern kommen zur Erhaltung des Versorgungsgrades jährlich noch 500 Plätze dazu. Hanau Insbesondere in den Ballungsräumen. Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis. Hofheim a. Ts. - Hünfeld Keine Beantwortung möglich. Karben - Kelsterbach - Lampertheim Für uns nicht zu beantworten. Langen Kann nicht von uns geliefert werden. Limburg a. d. - L. Melsungen - Neu-Isenburg - Obertshausen - Offenbach a. - M. Rodgau -",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 46, Tabelle 44 – Hessischer Städtetag Sulzbach/Ts Kann von hier nicht beantwortet werden. Taunusstein K. A. möglich. Wiesbaden Ortsbezirke in Wiesbaden mit kritischer Versorgungslage (Platzangebotsquote unter 80 %) sind: Westend Bierstadt Erbenheim Dotzheim Rambach Kloppenheim Igstadt Nordenstadt Naurod Medenbach Stadt Kassel Antwort Land (s. oben Frage 40.)",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 50, Tabelle 45 – Hessischer Städtetag Bad Homburg - v.d.H. Bad Soden a. keine Angaben (MTK hat die Zahlen) Ts. Biedenkopf - Darmstadt Die Plätze in der Kindertagespflege stehen abhängig der Pflegeerlaubnis allen Kindern offen. Erfahrungsgemäß erfolgt eine Belegung jedoch weit überwiegend mit unter 3-jährigen Kindern (80 %) und weit weniger häufig mit Kindern bis 5 Jahren (17 %) bzw. Schulkindern (3 %). Bei den über 3-jährigen Kindern in der Kindertagespflege handelt es sich in der Regel um Kinder, die innerhalb eines laufenden Kindergartenjahres 3 Jahre alt geworden sind, aber jeweils erst zum kommenden Kiga-Jahr in den Kindergarten (= regelhafte Betreuungsform für diese Altersgruppe) – wechseln können. Eltville Eltville: Keine Veränderung: 0 Tagespflegepersonen in Eltville betreuen nur Krippenkinder (U 3). Eschborn Die Plätze für Kinder über drei Jahren haben sich aufgrund des guten Versorgunggrades in den KiTas und der finanziellen Schlechterstellung bei der Landesförderung in Richtung Null entwickelt. Frankfurt Die Anzahl ist seit Jahren auf niedrigem Niveau unverändert (Ca. 200 Kinder in dieser Altersgruppe). Dieses Angebot wird überwiegend ergänzend zu dem Angebot in Tageseinrichtungen genutzt. Fulda Aus Statistikmeldungen ermittelbar. Hanau In Hanau ist eine Anstieg von 516 Plätzen – 19% Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts. unbekannt Hünfeld Steigerung von 4 auf 6 Plätze",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 50, Tabelle 45 – Hessischer Städtetag Karben Keine Ü3 Kinder in der Tagespflege Kelsterbach nicht vorhanden Lampertheim Für die Tagespflegepersonen finanziell unattraktiv, da U 3 Kinder höhere Zuschüsse einbringen. Für die Kommune im Ü 3- Bereich nur bedingt von Interesse, weil sie beim gesetzlichen Anspruch nicht den KiTas gleichgestellt sind. Derzeit werden sie zur monatsweisen Entspannung der Bedarfsdeckung im Frühjahr genutzt. Die Kommune trägt notgedrungen als freiwillige Leistung den finanziellen Ausfall bei den Tagespflegepersonen. Langen Nach Auskunft der Tageselternvermittlung gibt es keine signifikanten Veränderungen in den letzten 10 Jahren. Limburg a. d. L. nicht bekannt Melsungen - Neu-Isenburg - Obertshausen Einzelne Kinder verbleiben länger bei der Tagesmutter, bis ein Platz in einer Einrichtung frei wird. Offenbach a. M. Die Anzahl der Kinder über drei Jahren in Kindertagespflege ist marginal und deren Situation unverändert. Rodgau Die Plätze in Kindertagespflege werden von Kindern über drei Jahren kaum genutzt/benötigt, max. zum Übergang in den Kindergarten (i.d.R. <6 Monate). Rüsselsheim a. In Rüsselsheim am Main betreuen die Tagespflegepersonen M. vorrangig Kinder von 0-3 Jahren. Sulzbach/Ts Kann nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand ermittelt werden. Taunusstein k. A. möglich (Rheingau-Taunus-Kreis) Usingen Stark reduziert, nahezu ausschließlich U 3 Kinder Wiesbaden Mit Blick auf die Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren, die von Kindertagespflegepersonen angeboten werden, sind in den letzten 10 Jahren nur leichte Schwankungen zu beobachten. Tendenziell werden etwas weniger Kinder über drei Jahren von Kindertagespflegepersonen betreut.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 50, Tabelle 45 – Hessischer Städtetag Stadt Kassel In Kassel erfolgt in der Kindertagespflege überwiegend U 3- Betreuung; mit kleineren Schwankungen wurden zwischen 12 und 30 über 3-Jährige betreut; 2019: 16 Kinder über 3 Jahren.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 50, Tabelle 46 – Hessischer Landkreistag Bergstraße Potentielle Plätze in Tagespflege können durch die Angebotsform starken kurzfristigen Veränderungen unterliegen. Auch ist in den Betriebserlaubnissen in der Regel keine Definition der zu betreuenden Altersgruppen, sondern nur eine Höchstzahl von Kindern vermerkt. Somit können keine genauen Platzzahlen für U 3 vorgelegt werden. Unsere Platzzahlen beruhen auf freiwilligen Angaben der Kindertagespflegepersonen und liegen nicht für den gesamten Zeitraum von zehn Jahren vor. Zu beobachten ist, dass nach einem zunächst starken Anstieg der KTP-Zahlen mittlerweile deren Anzahl stagniert. Darmstadt- Keine Angaben für diesen Zeitraum möglich. Seit dem Dieburg Kindergartenjahr 2012/2014 sind die Tagespflegeplätze für 3 - 6 Jährige von 21 auf 31 im Kindergartenjahr gestiegen. Groß-Gerau Der Kreis bietet keine Plätze für Ü 3-Kinder in der KTP an, ausgenommen in Randzeiten oder in besonderen Ausnahmefällen. Kinder dieser Altersgruppe haben einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung! Aufgrund der mangelhaften Versorgungslage verbleiben jedoch immer mehr Kinder nach Vollendung der 3. LJ. in der KTP, weil keine bedarfsgerechten Betreuungsplätze in Einrichtungen sofort zur Verfügung stehen. Hochtaunuskreis Kein eigenes Angebot von Kindertagespflegepersonen, lediglich im Übergang von Kindertagespflege in Kindertageseinrichtungen mit Vollendung des 3. Lebensjahres kurze Übergangsbetreuung bzw. im Einzelfall Randzeitenbetreuung. Keine Veränderung gegenüber 2009. Main-Kinzig- In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der betreuten Kinder Kreis über drei Jahren verringert. Zum 1.1.2018 wurden 10 Kinder über 3 Jahren durch Tagespflegepersonen betreut. Main-Taunus- 46 mit Kindern über drei Jahren belegte Plätze in Tagespflege Kreis (31.12.2008) 84 mit Kindern über drei Jahren belegte Plätze in Tagespflege",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 50, Tabelle 46 – Hessischer Landkreistag (01.03.2019) 38 mehr belegte Plätze zum 01.03.2019 gegenüber dem 31.12.2008 (Grundlage: Stichtagsauswertung zum 31.12.2008 und zum 01.03.2019) Odenwaldkreis Wie erwähnt hat die Randzeitbetreuung an Bedeutung dazugewonnen. Die Kinder übernachten vereinzelt bei Tagespflegepersonen (z.B. wenn alleinerziehende Elternteile Nachtdienst haben oder bis in den späten Abend arbeiten müssen). Offenbach Die belegten Plätze bei Tagespflegepersonen haben sich von 16 Kindern zum 01.03.2014 auf 71 Kinder zum 01.03.2019 erhöht. Der aktuelle Stand: derzeit werden 105 Kinder über drei Jahren noch in Kindertagespflege aufgrund von fehlenden KiTa-Plätzen betreut. Rheingau- Hierzu liegen nur Daten aus den letzten 4 Jahren vor: Taunus-Kreis 2015: 42 2016: 39 2017: 36 2018: 23 Wetteraukreis Die Pflegeerlaubnisse sind nicht auf eine bestimmte Altersgruppe beschränkt. Kinder zwischen 0 und 14 Jahren können betreut werden. Die Tagespflegepersonen können daher frei entscheiden, ob sie auch Ü 3 Kinder aufnehmen wollen. Bezogen auf die tatsächliche Belegung gesehen, lässt sich sagen, dass in 2009 deutlich mehr Ü 3-Kinder bei Tagespflegepersonen waren als zum Stichtag 2019. Nämlich 63 (2009) zu 15 (2019). Gießen Aufgrund der geringeren Landesförderung für ü3 Kinder werden in der Kindertagespflege kaum Plätze angeboten. Lahn-Dill-Kreis - Limburg- Innerhalb dieses Zeitraums ist es zu einem Rückgang der Plätze Weilburg gekommen.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 50, Tabelle 46 – Hessischer Landkreistag Eine statistische Unterscheidung in U 3 oder Ü 3 Plätze ist hier nicht vorgesehen, da die Kindertagespflegepersonen in der Regel eine allgemeine Pflegeerlaubnis erhalten, die nicht zwischen U 3 oder Ü 3 Plätzen unterscheidet. Marburg- Reduzierung der originär als solche vorgesehenen Ü 3-Plätze in Biedenkopf Tagespflege von 2009 bis 2017 von 19 auf 1 Platzkapazität (Möglichkeit der sporadischen weiteren Betreuung im Einzelfall nach dem 3. Geburtstag - z.B. mangels KiTa-Platz - ist nicht berücksichtigt). Vogelsbergkreis Siehe Punkt 28 Fulda Die Anzahl der in diesem Bereich vorgehaltenen Betreuungsplätze ist seit 2009 etwas zurückgegangen. Am 01.03.2009 wurden im Landkreis 103 Plätze angeboten, am Stichtag 01.03.2019 waren es 87. Hersfeld- Im Wesentlichen ist die Zahl der Betreuungsplätze in Rotenburg Kindertagespflege für Kinder über drei Jahren konstant geblieben. Nach wie vor wird die Betreuungsform überwiegend zum Abdecken von Randzeiten genutzt. Kassel 2014: 604 Plätze, 473 betreute Kinder am 01.03. 2018: 610 Plätze, 592 betreute Kinder am 01.03. Schwalm-Eder- Aufgrund der eklatant niedrigeren Landesförderung ist die Kreis Aufnahme von Kindergartenkindern für Tagespflegestellen wenig attraktiv. Auch vom Jugendamt ist die Kostenübernahme eingeschränkt, da Kinder mit Vollendung des 3. Lebensjahres keinen Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege mehr haben. Potentiell kann jeder freie Platz in Kindertagespflege auch für Kindergartenkinder genutzt werden. Tatsächlich wird Kindertagespflege für Kindergartenkinder im Wesentlichen nur in Randzeiten genutzt also außerhalb der Öffnungszeiten von KiTas oder im Übergang, solange kein freier Kindergartenplatz zur Verfügung steht.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 50, Tabelle 46 – Hessischer Landkreistag Waldeck- Genehmigte Plätze siehe Frage 28. Frankenberg Es gab einen Rückgang von ca. 50 % bei den belegten Plätzen ü3 im Zeitablauf z. Zt. 43 belegte ü3-Plätze Werra-Meißner- Plätze in Kindertagespflege werden für Kinder über drei Jahren Kreis bis zum Schuleintritt überwiegend für die Randzeitenbetreuung in Anspruch genommen. Einige wenige Plätze werden anstelle eines Kindertagesstättenplatzes belegt. Bestehende Plätze sind in den letzten Jahren relativ konstant.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 51, Tabelle 47 – Hessischer Städtetag Bad Homburg - v.d.H. Bad Soden a. Modalitäten beim MTK Ts. Biedenkopf Landkreis Marburg-Biedenkopf Darmstadt - Dietzenbach Kreis Offenbach ja Eltville s. 28 und 29 Eschborn Siehe Fragen 28 und 29 Frankfurt Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt hier durch Beratung, Vermittlung, Finanzierung (Geldleistung für Tagespflegepersonen) und Qualifizierung. Hanau In Hanau werden nur in ganz besonderen Ausnahmefällen Kindergartenplätze (3 – 6 Jahre) von Familientagesbetreuungspersonen angeboten. Hattersheim Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts. - Hünfeld Der Landkreis Fulda hilft bei der Vermittlung von einem geeigneten Betreuungsplatz in der Kindertagespflege. Karben Wetteraukreis Kelsterbach - Fragen 51, 91, 92 Lampertheim Kreis Bergstraße: Ja Langen Kann nicht von uns geliefert werden Limburg a. d. L. - Fragen 51 bis 92 Melsungen - Neu-Isenburg - Obertshausen Kreis Offenbach Offenbach a. M. - Rodgau Landkreis ist Träger der Kindertagespflege.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 51, Tabelle 47 – Hessischer Städtetag Rüsselsheim a. - M. Sulzbach/Ts Förderung durch Landkreise sollte durch HLT erfragt werden Keine Betreuung in Kindertagespflege im Ü 3-Bereich bekannt Usingen - Wiesbaden Einzelne Kinder im Elementaralter bei Kindertagespflegepersonen in Wi. Stadt Kassel -",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 51, Tabelle 48 – Hessischer Landkreistag Bergstraße Ergänzende Kindertagespflege, wenn Öffnungszeiten in Kindertagesstätten nicht ausreichend sind. Öffentlichkeitsarbeit, Plakataktionen zur Akquise. Beauftragung von Vermittlungs- und Qualifizierungsstellen mit neuen Kooperationsverträgen und erheblicher finanzieller Aufstockung. Satzung für Vergütung und Regelung der Betreuungsverhältnisse. Finanzielle Unterstützung der Betreuungsverhältnisse. Schutzkonzept. Einrichtung einer mobilen Vertretung im Krankheitsfall einer TPP (Bereitschaftsdienst). Anhebung der Qualifizierungsstunden von 160 UE auf 300 UE. Schaffung von zwei weiteren Vollzeitstellen im Jugendamt. Schutzkonzept. Weiterfinanzierung der 3-Jährigen sofern kein Kindertagesstättenplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Darmstadt- siehe Frage 29 Dieburg Groß-Gerau Siehe Frage 29 Hochtaunuskreis Zahlung für Kindergartenkinder in gleicher Höhe wie für Kinder unter 3 Jahren, Eltern für Kinder über 3 Jahre bis zum Schuleintritt für bis zu 6 Stunden in der Kindertagespflege vom Kostenbeitrag befreit. Main-Kinzig- Siehe Frage 29 Kreis Main-Taunus- - Kostenfreie Grundqualifizierung und kostengünstige Kreis Fortbildungsangebote - Laufende Geldleistungen inklusive Vergütung für Vor- und Nachbereitung - Regelung zur befristeten Vergütung bei Vertretung, Urlaub und Krankheit - Aktive Vermittlung von Plätzen und Beratung von Eltern - Fachberatung und Unterstützung bei Herausforderungen und Konflikten",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 51, Tabelle 48 – Hessischer Landkreistag Odenwaldkreis Siehe Frage 29 Die Kindertagespflege wird als ein weiteres Konzept zur Deckung des Bedarfs „ Kinderbetreuung“ miteinbezogen. Es wird versucht neue Tagespflegepersonen zu akquirieren, um besonders flexible Bedarfe zu decken und den Eltern unterschiedliche Konzepte einer Kinderbetreuung anzubieten. Offenbach Im Kreis haben 203 Personen eine Pflegeerlaubnis. Laut den Pflegeerlaubnissen dürfen die Tagespflegepersonen bis zu 767 Kinder gleichzeitig betreuen, allerdings stehen nicht alle dieser Plätze zur Verfügung. Aussagen bzgl. Altersunterscheidungen können in der Kapazität nicht getroffen werden. Rheingau- Im Jugendamt arbeitet ein Fachteam Kindertagespflege, das Taunus-Kreis Akquise, Ausbildung und Beratung von Tagespflegepersonen übernimmt. Wetteraukreis Siehe Antwort zu Frage 29 Gießen Beratung für Kindertagespflege als gleichrangiges Betreuungsangebot für u3 Kinder. Seit 08/2018 Einführung einer weiteren Vergütungsstufe. Lahn-Dill-Kreis - Limburg- Der Landkreis Limburg-Weilburg unterstützt die Kinderbetreuung Weilburg durch Kindertagespflegepersonen durch - Qualifizierung, - Vermittlung, - Beratung, - finanzielle Förderung nach SGB sowie - durch kreiseigene Förderung. Kindertagespflegepersonen machen außerdem Praktika in KiTas und können/ sollen das Angebot der KiTas zeitlich ergänzen, oder auch als Integrationskräfte zur Verfügung stehen. Marburg- Identisch zu Frage 29 Biedenkopf Vogelsbergkreis Siehe Punkt 29",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 51, Tabelle 48 – Hessischer Landkreistag Fulda • Beratung in pädagogischen, rechtlichen und finanziellen Belangen • regelmäßige Vernetzungstreffen (3x pro Jahr in jeder der drei Regionen) zum fachlichen Austausch, zur Informationsweitergabe und um Transparenz sicher zu stellen • i.d.R. führt die Fachstelle alle sechs Monate einen Hausbesuch durch • Weiterbildungsangebote zu pädagogischen, rechtlichen und finanziellen Fragestellungen • Fachtage gemeinsam mit Erzieherinnen aus Kindertageseinrichtungen • Prozess der Qualitätsentwicklung in Zusammenarbeit mit IKJ Mainz (Start Mai 2019), ebenfalls gemeinsam mit Erzieherinnen aus Kindertageseinrichtungen • Implementierung des kompetenzorientierten Qualitätshandbuches (QHB) • Einzelsupervision, Gruppensupervision • 7 Tagespflegepersonen sind fest angestellt • Teilnahme an Bundesprogramm „weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ • Angebot der Anschlussqualifizierung für bereits tätige Tagespflegepersonen (nach QHB) • Teilnahme am Bundesprogramm „pro Kindertagespflege“ • Aufbau einer Vertretungsregelung Kriseninterventionen Hersfeld- Der Landkreis finanziert und fördert ein Tagespflegeangebot für Rotenburg die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, aber auch darüber hinausgehende Bedarfe. Kassel Satzung der Kindertagespflege im Landkreis Kassel Vertretungsmodell und Tagesmutter Einrichtung 5 regionaler Vermittlungsstelle bei freien Trägern Schwalm-Eder- vgl. Frage 29 Kreis",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 51, Tabelle 48 – Hessischer Landkreistag Waldeck- s. Frage 29 Frankenberg Werra-Meißner- Siehe Punkt 29 Kreis Bei der Vermittlung von Betreuungsplätzen in Kindertagespflege werden vorrangig Kinder unter 3 Jahren berücksichtigt. Bei Kindern über 3 Jahren in Kindertagespflege handelt es sich fast ausschließlich um ergänzende Betreuung zu Rand- und Wochenendzeiten.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 86 bis 88, Tabelle 49 Anzahl Personal Vollzeitäquivalente absolut prozentual weiblich 46.625 91,9% männlich 4.102 8,1% insgesamt 50.727 100,0% 39.323 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 90, Tabelle 50 Vollzeitäquivalente nach Art des Trägers absolut prozentual Kommunale Träger 17.330 44,1% Freie Träger 21.993 55,9% insgesamt 39.323 100,0% Vollzeitäquivalente nach Personen nach Gebietskörperschaft Gebietskörperschaft absolut prozentual absolut Reg.-Bez.- Reg.-Bez.- Darmstadt 35.497 70,0% Darmstadt 27.887 70,9% Darmstadt, Darmstadt, Wissenschaftsst. 1.815 Wissenschaftsst. 1.394 Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, St. 9.881 St. 7.871 Offenbach am Offenbach am Main, Main, St. 1.217 St. 940 Wiesbaden, Wiesbaden, Landeshauptst. 2.518 Landeshauptst. 2.035 Bergstraße 1.864 Bergstraße 1.407 Darmstadt-Dieburg 2.241 Darmstadt-Dieburg 1.735 Groß-Gerau 2.106 Groß-Gerau 1.644 Hochtaunuskreis 2.063 Hochtaunuskreis 1.649 Main-Kinzig-Kreis 2.943 Main-Kinzig-Kreis 2.255 Main-Taunus-Kreis 2.210 Main-Taunus-Kreis 1.720 Odenwaldkreis 582 Odenwaldkreis 424 Offenbach 2.732 Offenbach 2.191 Rheingau-Taunus- Rheingau-Taunus- Kreis 1.306 Kreis 1.025 Wetteraukreis 2.019 Wetteraukreis 1.598 Reg.-Bez.-Gießen 7.147 14,1% Reg.-Bez.-Gießen 5.340 13,6% Gießen 1.864 Gießen 1.441",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 90, Tabelle 50 Lahn-Dill-Kreis 1.681 Lahn-Dill-Kreis 1.255 Limburg-Weilburg 1.189 Limburg-Weilburg 889 Marburg- Biedenkopf 1.814 Marburg-Biedenkopf 1.311 Vogelsbergkreis 599 Vogelsbergkreis 445 Reg.-Bez.-Kassel 8.083 15,9% Reg.-Bez.-Kassel 6.096 15,5% Kassel, documenta- Kassel, documenta- St. 1.723 St. 1.319 Fulda 1.418 Fulda 1.053 Hersfeld-Rotenburg 755 Hersfeld-Rotenburg 579 Kassel 1.425 Kassel 1.056 Schwalm-Eder- Kreis 1.161 Schwalm-Eder-Kreis 865 Waldeck- Waldeck- Frankenberg 966 Frankenberg 725 Werra-Meißner- Kreis 635 Werra-Meißner-Kreis 500 Hessen 50.727 100,0% H e s s e n 39.323 100,0%",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 51 – Hessischer Städtetag Bad Homburg Unter 3-Jahre: 220 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen v.d.H. Über 3 Jahren bis Schuleintritt: 190 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Schulkinder (rechnerisch nur Horte): 116 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (faktisch aber nur 40 % Hortangebot an Schulbetreuung, 60 % in Betreuten Grundschulen und Betreuungszentren gem. Vertrag mit Schulträger Bad Soden a. U 3= 31,2 Stellen Ts. Kiga= 93,25 Stellen Biedenkopf - Darmstadt Einrichtung Mindest- Differenz Personalbed Stadt: Kindergartenburg 384,1 -1,6 Stadt: Wichtelhäuschen 355,15 48,1 Kath. KiTa Peter und Paul 292,0 52,7 Kath. Erbach 253,5 87,4 Ev. KiTa 260,71 50,3 Kath. KiTa Martinsthal 143,8 52,4 Kath. Kita Rauenthal 36,4 73,5 Bethanien -Kinderkrippe 423,2 45,3 ASB 1 331,6 -13,8 ASB 2 282,53 -4,5 Piratennest - - ASB 2 - -",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 51 – Hessischer Städtetag Ausgehend von einer täglichen Betreuungszeit von 8 Stunden sind für die Bereiche folgende MA nach HKJGB aufgrund der Belegung in den städt. KiTas erforderlich. U 3 = 304,77 VZÄ (11 Kinder) Ü 3 = 449,32 VZÄ (22 Kinder) Hort = 86,54 VZÄ (20 Kinder). Die Berechnung erfolgte mit der Betriebserlaubnis angegebene Kinderzahl pro Gruppe. Dietzenbach - Eltville Mindestpersonalbedarf nach § 25c Abs. 1 und 2 HKJGB Fragen 91 und und 92 Mindestpersonalbedarf + 15 % Ausfallzeiten und Mindestpersonalbedarf + 20 % Stadt Eltville am Rhein zusätzlich zu HKJGB Eschborn - Frankfurt Dies kann mit den in Frankfurt am Main vorhandenen Daten nicht ermittelt werden. Hanau Die Personalausstattung ist an die Belegung angepasst und zum Stand März 2019 waren 237 VZÄ nach HKJGB für die Betreuung aller Altersklassen in Hanau erforderlich. Hattersheim keine Angabe möglich Hofheim a. Ts. - Hünfeld Keine Beantwortung möglich Dies ist abhängig vom Alter der Kinder und den Buchungszeiten. Hier sollte die Statistik der Kinder- und Jugendhilfe zum Stichtag 01.03.2019 als Grundlage genommen werden. Karben Im HKJGB geregelt Korbach Nach HKJGB rechnerisch notwendig: U 3 = 31,18 Stellen Ü 3 = 52,43 Stellen",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 51 – Hessischer Städtetag ab Schuleintritt: 24,14 Stellen (rein rechnerische Ermittlung, wenn eine Betreuung in Betreuungseinrichtungen stattfinden würde) Lampertheim Nicht pauschal zu beantworten. Hängt von den individuellen Betreuungszeiten ab. Langen Gehe davon aus, dass dies das Land vorgibt. Melsungen - Neu-Isenburg - Obertshausen - Fragen 91 und 92 Offenbach a. Die Berechnungen basieren auf den Rechtsgrundlagen des M. HKJGB . Rodgau Allgemeine Regelung siehe hierzu § 25c HKJGB. Der Mindestpersonalbedarf wird kindbezogen berechnet. Rüsselsheim a. U 3 124,14 Vollzeitstellen M. Ü 3 203,64 Vollzeitstellen Schulkinder 83,24 Vollzeitstellen Sulzbach/Ts Ergibt sich aus § 25d HKJGB Eine Berechnung für alle Einrichtungen der Gemeinde kann nicht vorgenommen werden, da hier kein Einblick in die Betreuungszeiten der einzelnen Kinder besteht, die in nichtkommunalen Einrichtungen betreut werden Taunusstein Für Kinder unter drei Jahren = 3 Mitarbeiter/innen Für Kinder über drei Jahren = 2 Mitarbeiter/innen Usingen U 3 und Ü 3 in Familiengruppen insgesamt rund 62 Vollzeitstellen Wiesbaden Im Krippenbereich fehlen 1.092, im Elementarbereich 338 Plätze. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf von ca. 357 Vollzeitstellen (39 Wochenstunden) ohne Leitungsfreistellung, bzw. 388 Vollzeitstellen mit Leitungsfreistellung. Ausgehend davon, dass ein Teil dieser",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 51 – Hessischer Städtetag Stellen als Teilzeitstellen vergeben werden, steigt der Personalbedarf auf mind. 500. Berechnung auf Grundlage der Tabelle zur Errechnung des gesetzlichen Mindestpersonalbedarfs gem. § 25 c HKJGB (HMSI) • für den höchsten Betreuungsmittelwert 50 (45 und mehr Std) • 1.092 Kinder 0 - 3 Jahre und 338 Kinder 3 – 6 Jahre Mindestpersonalbedarf = 13.918,45 Wochenstunden (ohne Leitungsfreistellungen) Zusätzliche Stellen für Leitungsfreistellung: ca. 31,5 Vollzeitstellen • Ausgehend von KiTas mit je 4 Gruppen • Für 109 Krippengruppen und • 31,5 Elementargruppen Stadt Kassel Antwort Land Die Stadt Kassel erfüllt in allen Einrichtungen den Mindestpersonalbedarf gem. §25c HKJGB. Konkrete Zahlen liegen dem Land über die Landestatistik vor.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 52 – Hessischer Landkreistag Bergstraße Angaben können hier nur für den Gesamtbereich U3 bis Schuleintritt gemacht werden. Beim Belegungsstand vom 1.3.2019 waren ca. 46.000 Fachkraftwochenstunden erforderlich. Dies entspricht bei 38,5 Wochenarbeitsstunden ca. 1200 Fachkräften. Darmstadt- Grundlage HKJGB Dieburg Groß-Gerau Für die Altersgruppe 0-6 Jahre sind ca. 1600 Planstellen erforderlich. Für die Altersgruppe der Grundschulkinder sind zurzeit beim Schulträger Kreis GG 120 (ca. 60 Vollzeitäquivalente) fest angestellte Kräfte tätig, davon die Hälfte keine Fachkräfte (die Angebote im Ganztag/ Pakt für den Nachmittag unterliegen nicht dem Fachkräftegebot, es handelt sich nicht um Angebote mit Betriebserlaubnis, sondern um Angebote der Schule nach HSchG) Bei den Kommunen des Kreises, bzw. Elternvereinen sind noch einmal ca. 60 Fachkräfte (VZ) im Bereich GTA und SKB beschäftigt. Insgesamt beträgt die Versorgungsquote nur 38%. In der tatsächlichen Betreuungssituation kommen noch die Lehrerstellen und die Honorarkräfte hinzu. Der Bedarf ist insofern gedeckt, als dass alle Kinder die den Kriterien zur Aufnahme (z.B. Berufstätigkeit beider Eltern, pädagogisch wünschenswert, Eltern ohne Berufstätigkeit nur bei freien Plätzen) entsprechen aufgenommen werden und die Platzzahlen fortlaufend angepasst werden. Hochtaunuskreis U 3: ca. 300 Fachkräfte Ü 3 bis Schulalter: ca. 585 Schulalter: ca.78 Main-Kinzig- Rechnerisch ist es nicht darstellbar, da die Faktoren nach Kreis Betreuungszeit und Alter des Kindes festgelegt werden. Personensorgeberechtigte/Kinder können die Betreuungszeiten monatlich ändern.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 52 – Hessischer Landkreistag Die maximale Anzahl an gleichzeitig anwesenden Kindern in Bezug der Betriebserlaubnis ist ebenfalls als Grundwert nicht anwendbar, da diese Plätze nicht zu jedem Monat voll belegt sind, da Kinder monatlich aufgenommen werden können (Bedarfsplanung). Zudem spielen hier weitere Faktoren in Bezug der Einstellung von Fachkräften eine Rolle wie z.B. Integrationen (zusätzliches Personal), Schwerpunkt-KiTa etc. s. § 25c Abs. 2 HKJGB Main-Taunus- Der personelle Mindestbedarf nach HKJGB ist abhängig vom Kreis Alter und der vertraglich oder satzungsgemäß vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit für jedes einzelne Kind. Diese Angaben werden vom Main-Taunus-Kreis nicht erhoben und liegen hier nicht vor. Sie lassen sich aber anhand der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe (Teil 111.1) ermitteln. Hinweis: Diese Angaben sind von den Trägern dem Hessischen Statistischen Landesamt mit Stichtag 01.03.2019 bis zum 28.03.2019 zu melden und liegen demnach dort vor. Odenwaldkreis Insgesamt sind für die U 3 und Ü 3 Betreuung von Kindern im Odenwaldkreis ca. 340 Vollzeitstellen erforderlich. Hinzu kommen die Fachkraftstunden für durchschnittlich jährlich 70 Integrationsmaßnahmen (ca. 1.050 Std. - ca. 27,00 Vollzeitstellen). Weitere Stellen für Fachkräfte z.B. für Sprach-KiTas (Bundesprogramm) wurden nicht berücksichtigt. Bezüglich der Kindertagespflege gibt es offene Platzanfragen. Die Zahl der aktuell 49 Tagespflegepersonen ist rückläufig. Aktuell wird der Bedarf neu erhoben. Offenbach Laut unseren Rechnungen kommen wir auf folgende Zahlen: 453 = Fachkräfte Krippe (U 3) 823 = Fachkräfte Kindergarten (Ü 3) 45 = Fachkräfte Hort 215 = Fachkräfte Schulkindbetreuung § 15 HSchG 1536 FK Gesamt (Personen) erforderlich.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 52 – Hessischer Landkreistag Rheingau- Dies ergibt sich aus den Grundlagen des HKJGB, diese bilden Taunus-Kreis die Mindestvoraussetzungen ab. In der Praxis wird jedoch deutlich, dass über das HKJGB hinaus 20 % notwendig sind, um eine pädagogische Arbeit leisten zu können. Wetteraukreis Ist-Stand 01.03.2019 im Wetteraukreis: Fachkräfte inklusive 15% für Ausfallzeiten im Gruppendienst: Insgesamt für U 3, 3 bis Schuleintritt ohne Mehrbedarf für Einzelintegrationen und Schulkindbetreuung: rund 50.000 Stunden; bei VZÄ je 39 Wochenstunden = 1.269 VZÄ Mehrbedarf wegen Einzelintegrationen von Kindern mit Behinderung: rund 1920 Stunden; bei VZÄ je 39 Wochenstunden = 49 VZÄ Eine differenzierte Datenaufbereitung nach U 3, Kindergarten und Schulkindbetreuung ist nicht verfügbar und kurzfristig auch nicht machbar. Gießen Für genauere Bedarfszahlen ist eine Trägerbefragung erforderlich – diese können von uns nicht eingeschätzt werden. Zusätzlich zu der Tatsache, dass weitere Fachkräfte für den Ausbau an Betreuungsplätzen benötigt werden, scheiden in den nächsten 3-5 Jahren ca. 25 % der vorhandenen Fachkräfte aus Altersgründen aus. Lahn-Dill-Kreis - Limburg- Kinder U 3: ca. 9.000 Fachkraftstunden =231 VZÄ Weilburg Kinder Ü 3: ca. 13.500 Fachkraftstunden =346 VZÄ Kinder ab Schuleintritt: ca. 100 Fachkraftstunden =3 VZÄ =22.600 Fachkraftstunden =579 VZÄ Basis bildet hier jeweils die 39 Std. Arbeitswoche (gerundet) Die Berechnung/ Einschätzung basiert auf den Stichtagsmeldungen der einzelnen KiTas über die tatsächlich betreuten Kinder zum 1. März 2019 und deren einzelne Betreuungszeiten.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 52 – Hessischer Landkreistag Marburg- Für Kinder ab Schuleintritt wird im Landkreis Marburg- Biedenkopf Biedenkopf ein freiwilliges Betreuungsangebot für Grundschulkinder angeboten. Rechnerisch sind für die Betreuung der U 3 und Ü 3-Betreuung Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Umfang von ca. 750 Vollzeitäquivalenten erforderlich, davon ca. 320 für die Betreuung U 3. Vogelsbergkreis Eine gesicherte Aussage hierzu ist nicht möglich, da sich nach den HKJGB-Vorgaben der personelle Bedarf jeweils an den (tages)aktuellen Alterszusammensetzungen der Gruppen (Faktorisierung) orientieren muss. Fulda Entsprechend der Berechnung des Mindestpersonalbedarfes nach HKJGB sind mit 22.920,28 Wochenstunden 587,7 Vollzeitstellen erforderlich. Hersfeld- Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ist von ca. 6670 Rotenburg Stunden wöchentlichen-personellen Mindestbedarfs auszugehen. Für die Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt ist von ca. 11.672 Stunden wöchentlichen-personellen Mindestbedarfs auszugehen. Hortkinder sind kaum durch Kindertagesstätten betreut und werden daher bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Kassel Zum 01.03.2019 waren im Landkreis Kassel insgesamt 1.436 Fachkräfte in Tageseinrichtungen mit insgesamt 43.823,17 Stunden beschäftigt, davon 35.460,42 Stunden nach § 25a HKJGB 1.227,25 Stunden für mittelbare Zeiten 2.169,00 für Leitungstätigkeiten 2.948,25 für Einzelintegration",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 52 – Hessischer Landkreistag Schwalm-Eder- Mindestens 865 Vollzeitstellen Kreis Berechnung/Verteilung U 3 geschätzt 229 Kinder mit Betreuungsmittelwert 22,5 Std. 400 Kinder mit Betreuungsmittelwert 30 Std. 1000 Kinder mit Betreuungsmittelwert 42,5 Std. 1050 Kinder mit Betreuungsmittelwert 50 Std. ergibt einen Personalbedarf von 15.445 Fachkraftstunden, was gerundet 396 Vollzeitstellen entspricht Kiga geschätzt 0 Kinder mit Betreuungsmittelwert 22,5 Std. 2500 Kinder mit Betreuungsmittelwert 30 Std. 2250 Kinder mit Betreuungsmittelwert 42,5 Std. 1025 Kinder mit Betreuungsmittelwert 50 Std. ergibt einen Personalbedarf von 17.508 Fachkraftstunden, was gerundet 449 Vollzeitstellen entspricht Hort geschätzt 152 Kinder mit Betreuungsmittelwert 42,5 ergibt einen Personalbedarf von 445 Fachkraftstunden, was 11,5 Vollzeitstellen entspricht Insgesamt ergibt sich somit ein Bedarf an geschätzt 857 Vollzeitstellen Da viele Fachkräfte nur in Teilzeit arbeiten möchten, ist der Bedarf an Fachkräften entsprechend höher. Nicht zu vergessen der im HKJGB nicht explizit ausgewiesene Bedarf für Leitung und mittelbare pädagogische Arbeit, der mit 15% bis 20 % angesetzt werden müsste und zusätzlicher Bedarf zur Erfüllung der Aufgaben der Schwerpunkt-KiTas und im Rahmen von Integrationsmaßnahmen (Rahmenvereinbarung Integration). Waldeck- Es können keine Angaben gemacht werden. Frankenberg",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 52 – Hessischer Landkreistag Werra-Meißner- Für Kinder unter 3 Jahren: ca. 155 Vollzeitstellen Kreis Für Kinder von 3-6 Jahren: ca. 280 Vollzeitstellen Für Kinder ab Schuleintritt in den Kindertageseinrichtungen: ca. 6 Vollzeitstellen (Es gibt im Kreis nur 4 Einrichtungen, die Schulkindbetreuung anbieten. Alle anderen Schulkinder werden in Schulkindbetreuungsgruppen an den Grundschulen oder im Rahmen des „Pakt für den Nachmittag“ betreut.) Grundlage für die Stellenberechnung sind die reinen Betreuungszeiten (ohne Verfügungs- und Leitungszeiten) ausgehend von einem Betreuungsmittelwert von 42,5 Stunden bei den Kindern unter 6 Jahren und 30 Stunden bei den Schulkindern.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 92, Tabelle 53 – Hessischer Städtetag Bad Homburg ./. v.d.H. Bad Soden a. Städtische KiTas Bad Soden= 24 Stellen; Ts. private und konfessionelle KiTas nicht bekannt Biedenkopf ./. Darmstadt Die Wissenschaftsstadt Darmstadt definiert darüber hinaus in ihren Qualitätsstandards eine Verfügungszeit von 5 Std. pro VZÄ. Die Spanne von den Darmstädter Qualitätsstandards (HKJGB + 5 Std. Verfügungszeit pro VZA) und HKJGB ist teilweise unterdeckt. Für die städtischen Einrichtungen kann von einer Unterdeckung von 12 VZÄ (alle Bereiche) ausgegangen werden. Dietzenbach - Eschborn / Frankfurt Dies kann mit den in Frankfurt am Main vorhandenen Daten nicht ermittelt werden. Hanau U 3: Stand 31.12.2018 ca. 4,8% Differenz Betreuungsbedarf ist zunehmend ansteigend und wird vermehrt bereits ab dem 1. Lebensjahr angefragt. Ü 3: Stand 31.12.2018 ca. 2,6% Differenz Hort: Der Schulkindbedarf ist nahezu gedeckt durch Schulbereuungsangebote und Hortplätze. Grundlage ist allerdings bei den Hortplätzen in der Regel die Berufstätigkeit. Hattersheim keine Angabe möglich Hofheim a. Ts. / Hünfeld siehe Antwort zu 91 Karben ./.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 92, Tabelle 53 – Hessischer Städtetag Korbach Nach den Qualitätsregelungen (Leitungsfreistellung, Vor- und Nachbereitung) sowie den Regelungen der RVI werden aktuell tatsächlich benötigt: U 3 = 38,00 Stellen Ü 3 = 81,18 Stellen ab Schuleintritt: Die Betreuung erfolgt ausschließlich an den Grundschulen nach den Regelungen des Schulträgers (Landkreis Waldeck-Frankenberg). Lampertheim Frage ist unklar. Langen Kann nicht von uns geliefert werden Melsungen / Neu-Isenburg / Offenbach a. - M. Rodgau / Rüsselsheim a. / M. Sulzbach/Ts Für die kommunalen Einrichtungen ergeben sich folgende Zahlen: Soll nach § 25c Ist Differenz HKJGB 398,88 499,8 100,92 159,99 233 73,01 161,81 269 107,19 189,06 294,75 105,69 909,74 1296,55 386,81 Fachkraft-Std./ Woche über Mindestbedarf 386,81 entspricht 9,92 VZ-Stellen",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 92, Tabelle 53 – Hessischer Städtetag Für nicht gemeindliche Einrichtungen kann keine Angabe erfolgen Taunusstein Differenz liegt bei 15 % Usingen - Wiesbaden / Stadt Kassel Es gibt keine Differenz. Wieweit die Träger über den Mindestpersonalbedarf hinausgehen ist Trägersache und müsste detaillierter erhoben werden.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 92, Tabelle 54 – Hessischer Landkreistag Bergstraße Hierzu können so detaillierte Angaben nicht gemacht werden. Darmstadt- Die Differenz beträgt 20 - 25 % f. Vorbereitungszeit, die nicht Dieburg vorgehalten werden muss. Auch Leistungsfreistellung und 15 % Ausfallzeit reichen in der Regel nicht aus. Groß-Gerau 12 von 13 Kreiskommunen statten ihre KiTas deutlich über die personellen Mindestanforderung HKJGB aus. Mit Datenstand 31.12.2018 waren im gesamten Kreisgebiet in kommunalen KiTas 63 von insgesamt mehr als 1200 Planstellen nicht besetzt. Zu den Vakanzen bei kirchlichen/ privaten Trägern kann keine Aussage getroffen werden. Insgesamt gibt es aktuell und für die nahe Zukunft einen sehr hohen Bedarf an zusätzlichem Fachpersonal, bedingt durch den stetigen Ausbau und die Verrentungswelle in den kommenden Jahren. Derzeit können neugeschaffene KiTa-Plätze nicht bereitgestellt werden, weil kein Fachpersonal gefunden wird. Für den Grundschulbereich: Zurzeit hat der Kreis Groß-Gerau eine Bedarfsdeckung von 38% aller Grundschulkinder in einem Ganztagsangebot (inklusive SKB). Da die Schulen dringend auch die Kinder nicht berufstätiger Eltern erreichen müssen wird perspektivisch mit mindestens 60-80% gerechnet, entsprechend drastisch steigt der Fachkräftebedarf. Schon bei einer Versorgung mit 60% wären bei einem Fachkräfteschlüssel von 1,5:25 252 Stellen, also 100 Stellen mehr, erforderlich. Für den Kreis gibt es eine Prognose der Schülerzahlensteigerung um 1000 Grundschüler mehr bis zum Schuljahr 2023/24, dann würden bei einer Bedarfsdeckung von 60% 288 Stellen benötigt. Hochtaunuskreis Für Kinder unter drei Jahren wird die Versorgungsquote auf 50 % steigen, dies würde ein zusätzlicher Personalbedarf von 26 Fachkräften bedeuten.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 92, Tabelle 54 – Hessischer Landkreistag Im Kindergartenbereich ist – auch bedingt durch die Inklusion – mit einem zusätzlichen Personalbedarf von 30 Fachkräften zu rechnen. Im Schulalter wird die Mehrzahl der Betreuungen durch Betreuungszentren an den Schulen außerhalb des HKJGB abgedeckt. Allerdings ist auch hier mit einem zusätzlichen Bedarf an Fachkräften zu rechnen. Main-Kinzig- Wenn Differenzen entstehen, sind diese direkt dem örtlichen Kreis Träger zu kommunizieren. Beratung und Begleitung der Träger/Einrichtung im Zusammenhang eines Notfallplans. Der Träger weist nach, dass er sich um Stellen bemüht (Ausschreibungen). In Neubauten werden die Gruppen erst nacheinander entsprechend der Fachkräfte vor Ort eröffnet. Main-Taunus- Der personelle Mindestbedarf nach HKJGB ist abhängig vom Kreis Alter und der vertraglich oder satzungsgemäß vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit für jedes einzelne Kind. Diese Angaben werden vom Main-Taunus-Kreis nicht erhoben und liegen hier nicht vor. Hierzu kann daher keine Angabe gemacht werden. Odenwaldkreis Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. Offenbach Einschätzung schwierig aufgrund von: • Altersstruktur der Fachkräfte (FK) ist hoch • Gruppenreduzierung durch zu geringes Raumangebot oder FK- Mangel • Gruppenschließung durch nicht ausreichend Fachkräfte • Gruppenreduzierung durch Kind mit Behinderung Um alle Gruppen zu betreiben und den erforderlichen Ausbau im nächsten Jahr zu stemmen, fehlen in KiTas und Krippen zusätzlich knapp 400 Erzieherinnen und Erzieher, weitere 71 werden voraussichtlich in den Ruhestand gehen. Derzeit können ca. 1000 Plätze aufgrund des fehlenden Fachkraftmangels nicht betrieben werden, Gruppenschließungen.",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 92, Tabelle 54 – Hessischer Landkreistag Für die Schulkindbetreuung: Unter der Annahme, dass ein Rechtsanspruch auf Betreuung für das Grundschulalter eingeführt wird und eine Bedarfsdeckung von 85% ausreicht sowie das HKJGB für Angebote nach § 15 HSchG Anwendung findet, steigt der Bedarf auf 388 Fachkräfte. 106 sind im Arbeitsfeld heute bereits vorhanden. Rheingau- Siehe Antwort zu Frage 91 Taunus-Kreis Wetteraukreis Das Platzangebot kann wegen des Fachkräftemangels nicht überall ausgeschöpft werden. Gießen Auch hierzu kann keine Einschätzung erfolgen, der Fachkräftemangel ist je nach Standort und Erreichbarkeit mehr oder weniger hoch. Lahn-Dill-Kreis - Limburg- Diese Frage lässt sich mit den verfügbaren Daten nicht Weilburg zweifelsfrei beantworten. Im Landkreis Limburg-Weilburg wird aber ein besonderes Augenmerk (vor allem durch die Heimaufsicht) auf die Einhaltung der Fachkraftquoten gelegt. So ist es die Ausnahme, wenn es zu einer Unterdeckung des Fachkraftschlüssels kommt, oder Überbelegungen genehmigt werden. Dennoch wird es immer schwieriger geeignetes Fachpersonal für den Betrieb von Einrichtungen zu finden. Dies stellt die Träger von Betreuungseinrichtungen vor immer größere Herausforderungen und beeinflusst auch den weiteren Ausbau, sowie dessen Planung. Marburg- Durch häufige Teilzeitverträge, erforderliche Flexibilität Biedenkopf hinsichtlich Altersdifferenzierung und Integrationsmaßnahmen sowie der Anforderungen gemäß § 25c Abs. 4 HKJGB ist nach unserer Einschätzung von einem tatsächlichen Bedarf von 1000",
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"content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 92, Tabelle 54 – Hessischer Landkreistag bis 1200 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auszugehen, davon ca. 450 für die U3- Betreuung. Vogelsbergkreis Hierzu ist es nicht möglich, aus Kreissicht eine Einschätzung zu geben. Fulda Eine verlässliche Einschätzung ist nicht möglich. Hersfeld- Eine gravierende Differenz konnte nicht ermittelt werden. Rotenburg Kassel Keine Aussage möglich Schwalm-Eder- Diese Frage kann so nicht von uns beantwortet werden, für Kreis einzelne Träger und Standorte liegen uns keine detaillierten Erkenntnisse vor. Waldeck- Es können keine Angaben gemacht werden. Frankenberg Werra-Meißner- Schätzungsweise besteht kreisweit ein Bedarf von zusätzlichen Kreis 45 – 50 Vollzeitstellen, wenn Verfügungs- und Leitungszeiten dazu gerechnet werden. Hier können keine differenzierteren Angaben gemacht werden.",
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