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            "content": "2                               Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 wird auf Anführungszeichen zur Kenntlichmachung der Zitierung verzichtet. Die Beiträge spie- geln u.a. verbandliche Bewertungen, Einschätzungen und Positionen wider, die seitens der Hes- sischen Landesregierung nicht in allen Punkten geteilt werden. Wesentliche Grundlage der Beantwortung der gestellten Fragen sind die Daten der amtlichen Kin- der- und Jugendhilfestatistik. Dies gilt insbesondere für die Beantwortung der unter dem Punkt Personalbedarf und Fachkräfteentwicklung gestellten Fragen. Nach Angaben des Hessischen Sta- tistischen Landesamtes ist eine Differenzierung nach dem Kriterium Kinder unter 3 Jahren bzw. nach Kinder ab 3 Jahren auf Basis der Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht möglich bzw. auswertbar. So ist eine trennscharfe Aufspaltung in die Kategorien Kinder unter 3 Jah- ren/Kinder ab 3 Jahren unmöglich, da ein Kind, das beispielsweise 2 Jahre alt ist, in einer Krip- pengruppe oder in einer Kindergartengruppe mit Kindern bis einschl. 7 Jahren betreut werden kann. Darüber hinaus existieren auch altersgemischte Gruppen mit Kindern im Schulalter. Gleiches gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise gruppenübergreifend tätig und damit keiner Kategorie zuzuordnen. Im Übrigen unterscheidet die vorliegende amtliche Statistik lediglich zwischen männlich und weiblich. Das Kriterium divers wird bisher nicht erhoben. Vor diesem Hintergrund werden die gestellten Fra- gen bezogen auf die Gesamtpersonal-Auswertung der Statistischen Berichte für Kinder und täti- ge Personen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in Hessen am 1. März 2018 beant- wortet. Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege obliegt nach den Vorschriften des Achten Bu- ches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und des HKJGB den örtlichen Trägern der öffentlichen Ju- gendhilfe, die diese Aufgabe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahrnehmen. Sie sind für die Bedarfsplanung, die Bereitstellung und die Vermittlung von Plätzen in der Kinder- tagespflege, für die Beratung, Praxisbegleitung und Qualifizierung der Tagespflegepersonen sowie für die Festlegung der Elternbeiträge und der Geldleistung an die Tagespflegepersonen zuständig. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden sind ermächtigt, Teilnahme- und Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme ihrer Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege festzusetzen. Gemäß § 31 HKJGB können die Beiträge nach Einkommensgruppen und Zahl der Kinder oder der Familien- angehörigen gestaffelt werden. Die Träger der freien Jugendhilfe können Entgelte aufgrund pri- vatrechtlicher Vereinbarungen mit den Eltern festlegen. Über die Höhe der Beiträge entscheiden grundsätzlich die Träger. Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer originären kommunalen Zuständigkeit für den Bereich der Kinderbetreuung über den Umfang und die Ausgestaltung der kommunalen Finanzierung der Kinderbetreuung. In diesem Kontext nehmen sie mittelbar Ein- fluss auf die Höhe der Beiträge, da bei der Finanzierung ein bestimmter Anteil für Einnahmen durch Elternbeiträge zugrunde gelegt wird. Vor dem Hintergrund dieser Zuständigkeiten wurden die Kommunalen Spitzenverbände zu allen Bereichen befragt, die diese Thematiken betreffen; die Rückmeldungen sind den Antworten zu diesem Abschnitt in der durch die Befragten jeweils gewählten Zuordnung zu entnehmen. Das Land bietet den Schulen folgende Möglichkeiten, ganztägige Angebote einzurichten: 1. Ganztagsangebote der Profile 1, 2 und 3 sowie Pakt für den Nachmittag Die rechtlichen Grundlagen für Schulen mit Ganztagsangeboten in den Profilen 1, 2 und 3 so- wie im Pakt für den Nachmittag bilden das Hessische Schulgesetz (§ 15) und die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen mit dem dazugehörigen Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen. Es gibt vier verschiedene Ganztagsprofile des Landes, die den einzelnen Schulen unterschiedli- che Gestaltungsräume bieten: - Profil 1: Schulen mit freiwilligen Ganztagsangeboten an mindestens drei Tagen pro Woche; - Profil 2: Schulen mit freiwilligen Ganztagsangeboten an fünf Tagen pro Woche; - Profil 3: Ganztagsschulen mit einem verpflichtenden Unterrichts- und Betreuungsangebot an fünf Tagen pro Woche und - Pakt für den Nachmittag: gemeinsames Projekt von Land und Schulträgern für Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen zur Förderung des bedarfsorientierten Ausbaus von Bil- dungs- und Betreuungsangeboten an fünf Tagen pro Woche und in den Schulferien. Die Verknüpfung von Unterricht und Ganztagsangeboten wird im Schulprogramm einer ganztä- gig arbeitenden Schule ebenso dargestellt wie die enge Kooperation der Ganztagsschule mit dem Schulträger, den Kommunen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Musikschulen, Vereinen und sons- tigen außerschulischen Partnern.",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785              7 Frage 25. Wie viele Kindertagespflegepersonen sind in Hessen tätig und wie viele Kinder unter drei Jahren werden von diesen betreut? (bitte aufschlüsseln nach männlich, weiblich, divers)? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 26 – Hessischer Städtetag Die Antwort zu dieser Frage ist in der als Anlage A25 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 26. Welche Erkenntnisse über die Qualifikationen der Kindertagespflegepersonen liegen der Landes- regierung vor? Die Fragen 26 und 48 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Hessischer Landkreistag: „Erkenntnisse, inwieweit von den Jugendämtern eine über § 32a HKJBG hinausgehende Qualifi- zierung gefordert wird, liegen uns nicht vor. Wir verweisen insofern auf die im Rahmen der Kin- der- und Jugendhilfestatistik über das Hessische Statistische Landesamt abrufbaren Erkenntnisse. Einige Landkreise haben bzw. nehmen noch an den Bundesprogrammen zur Stärkung der Kin- dertagespflege teil (aktuelles Programm: ProKindertagespflege), das u.a. zu einer Grundqualifi- zierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch des DJI von 300 Unterrichts- einheiten verpflichtet.“ Statistikbasierte Angaben zu dieser Frage sind darüber hinaus in der als Anlage A26 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 27. Wie viele der Kindertagespflegepersonen betreuen in der eigenen Wohnung und wie viele sind in anderen Räumen ggf. auch in Gemeinschaften tätig? Die Antwort zu dieser Frage ist in der als Anlage A27 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Hessischer Landkreistag: „Auch dazu liegen dem HLT keine Erkenntnisse vor.“ Frage 28. Wie haben sich die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, die von Kindertagespflegeper- sonen angeboten werden in den letzten zehn Jahren verändert? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Hessischer Städtetag: Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Siehe Anlage, Tabelle 27 Siehe Anlage, Tabelle 28 – Hessischer Landkreistag Frage 29. Welche Landkreise unterstützen in welcher Art und Weise die Kinderbetreuung durch Kinderta- gespflegepersonen? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Der Hessische Städtetag verweist auf die Antwort zu Frage 28. Siehe Anlage, Tabelle 29 – Hessischer Landkreistag B. Betreuungsangebote Ü3 bis Schuleintritt Frage 30. Wie viele Plätze stehen in hessischen Kindertagesstätten für die Betreuung von Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung zur Verfügung? Zu diesen auf Plätze abzielenden Fragen liegen der Hessischen Landesregierung keine Informa- tionen vor. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 30 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 31 – Hessischer Landkreistag",
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            "content": "8                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Frage 31. Wie hoch ist die daraus resultierende Versorgungsquote? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 32 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 33 – Hessischer Landkreistag Frage 32. Wie viele Plätze werden tatsächlich in Anspruch genommen und wie verteilt sich die Inanspruch- nahme auf die einzelnen Jahrgänge? Die Fragen 32, 33 und 38 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Die Antwort zu dieser Frage ist in der als Anlage B32 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 33. Wie hoch sind die daraus resultierenden Betreuungsquoten pro Jahrgang? Auf die Antwort zu Frage 32 bzw. die Anlage B32 wird verwiesen. Frage 34. Wie verteilt sich das Platzangebot für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung auf kommuna- le, freigemeinnützige und private Träger? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 34 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 35 – Hessischer Landkreistag Frage 35. Wie viele Plätze für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung werden in alters übergreifenden Gruppen/Einrichtungen angeboten? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 36 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 37 – Hessischer Landkreistag Frage 36. Wie viele Plätze zur Betreuung von Kindern über drei Jahren bis zur Einschulung werden a) ganztags (Betreuungszeit über 45 Stunden), b) 35 bis 45 Stunden, c) 25 bis 35 Stunden, d) halbtags (bis 25 Stunden) in Anspruch genommen und zwar aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahrgangsstufen? Die Antwort zu dieser Frage ist in den als Anlagen B36a bis B36d angefügten Auswertungen des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 37. Wie verteilt sich das Platzangebot für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung auf die Ge- bietskörperschaften in Hessen und welche Versorgungsquoten ergeben sich daraus? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 38 – Hessischer Städtetag Frage 38. Wie hoch ist die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung in den einzelnen hessischen Gebietskörperschaften und welche Betreuungsquoten er- geben sich daraus? Auf die Antwort zu Frage 32 bzw. die Anlage B32 wird verwiesen. Weiterhin wird die Antwort zu dieser Frage in der als Anlage B38 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 39. Wie hoch ist die jeweilige Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung in den hessischen Gebietskörperschaften und welche Betreuungsquoten ergeben sich daraus? Die Antwort zu dieser Frage ist in der als Anlage B39 angefügten Auswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes dargestellt. Frage 40. In welchen hessischen Gebietskörperschaften gibt es nach Kenntnis der Landesregierung weiteren Ausbaubedarf bei Betreuungsangeboten für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 39 – Hessischer Städtetag",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785             9 Hessischer Landkreistag: „Zunächst verweisen wir auf die Ausführungen des Main-Taunus-Kreises zu Frage 31, nach de- nen die Versorgungsquote zwar die zur Verfügung stehenden Plätze erfasst, nicht jedoch not- wendige Gruppenreduzierungen, z.B. bei lntegrationsmaßnahmen, berücksichtigt. Die Betreu- ungsquote dürfte daher regelhaft von der Versorgungsquote abweichen. Demzufolge ergibt sich auch in nahezu keinem Landkreis ein Überangebot bzw. wenn, dann beschränkt auf einzelne wenige Kommunen. Dies kann sich jedoch im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mitunter als hilfreich erweisen, s. dazu die Angaben des Landkreises Offenbach zu Frage 42. Ungeachtet dieser Unterscheidung sind die Gebietskörperschaften in den Blick zu nehmen, in denen bereits die Versorgungsquote (deutlich) unter 100 % liegt. Unter einer 90-prozentigen Versorgung liegen in diesem Alterssektor nur die Landkreise Darmstadt-Dieburg und Rheingau- Taunus.“ Frage 41. Wie stellt sich dies für die einzelnen Gebietskörperschaften bei Ganztagsangeboten dar? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 40 – Hessischer Städtetag Frage 42. In welchen Gebietskörperschaften gibt es ein Überangebot an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 41 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 42 – Hessischer Landkreistag Frage 43. Wie stellt sich die durchschnittliche Gruppengröße bei Betreuungsangeboten für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung dar und zwar aufgeschlüsselt auf Träger (kommunal, frei- gemeinnützig, privat) und die einzelnen Gebietskörperschaften? Auf die Antwort zu Frage 18 bzw. die Anlagen A18 wird verwiesen. Frage 44. Sieht die Landesregierung für Hessen insgesamt einen weiteren Ausbaubedarf an Plätzen für Kin- der über drei Jahren bis zur Einschulung? Frage 45. In welchem Umfang müssen nach Ansicht der Landesregierung die Betreuungsangebote hinsicht- lich des Betreuungsumfangs ausgebaut werden? Die Fragen 44 und 45 werden wegen dem Sachzusammenhang gemeinsam wie folgt beantwor- tet: Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 43 – Hessischer Städtetag Hessischer Landkreistag: „Wir verweisen auf die Antwort zu Frage 40.“ Die Hessische Landesregierung ist der Auffassung, dass nur vor Ort entsprechend den jeweili- gen örtlichen Strukturen entschieden werden kann, durch wen und mit welcher Konzeption eine KiTa betrieben wird und welche Angebotsstruktur, auch hinsichtlich Öffnungszeiten und Be- treuungsmodulen, die Eltern wünschen. Frage 46. Welche Regionen haben den größten Ausbaubedarf? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 44 – Hessischer Städtetag Hessischer Landkreistag – „Wir verweisen auf die Antwort zu Frage 40.“ Frage 47. Wie viele Kindertagespflegepersonen sind in Hessen tätig und wie viele Kinder unter drei Jahren werden von diesen betreut? (bitte aufschlüsseln nach männlich, weiblich, divers)? Auf die Antwort zu Frage 25 bzw. die Anlage A25 wird verwiesen. Frage 48. Welche Erkenntnisse über die Qualifikationen der Kindertagespflegepersonen liegen der Landes- regierung vor? Auf die Antwort zu Frage 26 bzw. die Anlage A26 wird verwiesen.",
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            "content": "10                                 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Frage 49. Wie viele der Kindertagespflegepersonen betreuen die Kinder in der eigenen Wohnung und wie viele sind in anderen Räumen ggf. auch in Gemeinschaften tätig? Auf die Antwort zu Frage 27 bzw. die Anlage A27 wird verwiesen. Frage 50. Wie haben sich die Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren, die von Kindertagespflegeper- sonen angeboten werden, in den letzten zehn Jahren verändert? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 45 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 46 – Hessischer Landkreistag Frage 51. Welche Landkreise unterstützen in welcher Art und Weise die Kinderbetreuung durch Kinderta- gespflegepersonen? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 47 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 48 – Hessischer Landkreistag C. Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler Frage 52. Welche Grundschulen oder eine Förderschule mit Grundstufe bieten a) Ganztagsprofil 1, b) Ganztagsprofil 2, c) Ganztagsprofil 3 an? Im Schuljahr 2019/2020 bieten insgesamt 398 Grundschulen und verbundene Grundschulen so- wie Förderschulen Profil 1, 79 Schulen Profil 2 an und 78 Schulen Profil 3 an. Frage 53. Wie viele Grundschulen oder Förderschulen mit Grundstufe bieten unterschiedliche Modelle für verschiedene Jahrgänge innerhalb einer Schule an und worin unterscheiden sich diese hinsichtlich Umfang und Kooperationspartner? Keine. In Hessen bieten Grundschulen oder Grundstufen von Förderschulen im aktuellen Schul- jahr 2019/2020 keine unterschiedlichen Modelle an. Die Grundschulen oder Grundstufen von Förderschulen bieten entweder Profil 1, Profil 2, Profil 3 oder den Pakt für den Nachmittag für die Jahrgänge innerhalb einer Schule an. Frage 54. In wie vielen von diesen Schulen ist gewährleistet, dass die Betreuungsangebote die ersten vier Jahre umfassen und wo gibt es auch welchen Gründen Abweichungen? (bitte aufgelistet nach Standort, Platzkapazitäten in den einzelnen Jahrgängen und ggf. Auflistung der unterschiedliche Träger in den einzelnen Jahrgängen) Die Ganztagsangebote des Landes umfassen in den Grundschulen, Grundstufen von Förderschu- len und verbundenen Grundschulen die ersten vier Jahre. Den Schulen wird zur Umsetzung des jeweiligen Ganztagsprofils eine Entwicklungszeit von zwei Jahren eingeräumt. Eine schrittweise Umsetzung, die die Bedarfe einzelner Jahrgänge oder Klassen berücksichtigt, kann von den Schulen vorgenommen werden. Eine systematisierte Erfassung der jeweiligen jahrgangsorien- tierten Umsetzungsschritte an Schulen wird vom Kultusministerium nicht vorgenommen. Frage 55. Wie viele Schulen bieten Ganztagsangebote in Mischformen also Angebote, die in Kooperation mit außerschulischen Trägern umgesetzt werden an (bitte aufgegliedert nach Standort, Profil und Kooperationspartner)? Frage 56. Wie viele Schulen nehmen derzeit an dem Pakt für den Nachmittag teil? Die Fragen 55 und 56 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beant- wortet. Der Pakt für den Nachmittag wird im Sinne der in Frage 55 angesprochenen Mischform ver- standen. Im Pakt für den Nachmittag schließt das Land Hessen mit dem Schulträger eine Ko- operationsvereinbarung ab, die die Zusammenarbeit zwischen beiden Kooperationspartnern, dem Land und den Schulträgern regelt. Im Schuljahr 2019/2020 nehmen 253 Grundschulen, verbundene Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen am Pakt für den Nachmittag teil. Darüber hinaus werden an einer Vielzahl von Schulen die Ganztagsangebote des Landes durch kommunale Betreuungsangebote ergänzt. Eine Übersicht dazu, welche Landesangebote durch kommunale Angebote in den Profilen außerhalb des Pakts für den Nachmittag ergänzt werden, liegt den Schulträgern vor. Die Schulträger müssen die Daten zu Ergänzungsangeboten nicht dem Hessischen Kultusministerium anzeigen.",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785             11 Frage 57. Gibt es bereits Erkenntnisse, wie viele Schulen zum Schuljahr 2019/20 hinzukommen werden? (bitte mit Standortangabe und Angebotsform) Im Schuljahr 2019/2020 nehmen weitere 45 Schulen am Pakt für den Nachmittag teil. Auf An- lage C57-1 wird verwiesen. Im Schuljahr 2019/2020 werden weitere 19 Schulen neu in einem Ganztagsprofil arbeiten, davon 18 Schulen im Profil 1 und eine Schule im Profil 3. Auf Anlage C57-2 wird verwiesen. Frage 58. Wie haben sich die Standorte seit Einführung in welchem Umfang weiterentwickelt? Im Pilotschuljahr 2015/2016 sind sechs Schulträger mit 57 Schulen/Standorten im Pakt gestar- tet, im Schuljahr 2016/2017 haben 16 Schulträger mit 122 Schulen/Standorten am Pakt teilge- nommen. Im Schuljahr 2017/2018 setzen 21 Schulträger mit 167 Schulen/Standorten den Pakt um, im Schuljahr 2018/2019 nahmen 25 Schulträger mit insgesamt 208 Schulen/Standorten am Pakt für den Nachmittag teil, im Schuljahr 2019/2020 nehmen 26 Schulträger mit insgesamt 253 Schulen/Standorten am Pakt für den Nachmittag teil. An den Standorten hat sich im Schnitt der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler, die am Pakt für den Nachmittag teilnehmen, vom Schuljahr 2016/2017 bis zum Schuljahr 2019/2020 von 48 % auf nahezu 63 % gesteigert. Frage 59. Wie viele Schulen haben seitdem vom Pakt für den Nachmittag in ein anderes und wenn ja in welches Profil gewechselt? Seit Einführung des Pakts für den Nachmittag sind zwei Paktschulen vom Pakt für den Nachmit- tag in das Profil 3 gewechselt. Frage 60. Wie viele Schulen haben Abgabe der Anträge und der abgestimmten pädagogischen Konzepte von Schulen und Trägern durch die Schulträger an das HKM für das Schuljahr 2019/2020 ihr Interes- se am Pakt für den Nachmittag übermittelt? (bitte unter Angabe Schulträger und ggf. Kooperati- onspartner) Zum Schuljahr 2019/2020 wurden von 17 Schulträgern Anträge für insgesamt 45 Schulen zur Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag übermittelt. Die Angaben zu den jeweiligen Koope- rationspartnern der neuen Paktschulen liegen den Schulträgern vor. Auf die Anlage C57-1 wird verwiesen. Frage 61. Welche Vorgaben gibt es seitens der Landesregierung hinsichtlich der Konzepterstellung und des Genehmigungsverfahrens bei der Bewerbung der Schulen um eine Teilnahme bzw. einen Wechsel bei den Ganztagsangeboten am Nachmittag (Profile 1 und 2), Ganztagsschulen (Profil3) sowie Pakt für den Nachmittag bzw. Pakt für den Ganztag a) innerhalb der Schule, b) auf Ebene des Schulträgers? Frage 62. In welcher Art und Weise müssen bereits beteiligte oder geplante Kooperationspartner bei der Konzepterstellung sowie Beschlussfassung über Angebotswechsel und -erweiterungen einbezogen werden? Die Fragen 61 und 62 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beant- wortet. Seitens der Hessischen Landesregierung werden in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schu- len in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz Verfahrensregeln zur Antragstellung bei Auf- nahme in ein ganztägiges Profil oder zum Wechsel in ein höheres Profil vorgegeben: Das Ganz- tagskonzept einer Schule ist an den konkreten Bedingungen des Standortes ausgerichtet und greift vorhandene und funktionierende Kooperationen in sozialräumlichen Zusammenhängen auf. Die Kooperation folgt dem Leitgedanken, Bildungsprozesse im sozialen Raum zu gestalten und Teilhabe zu gewährleisten. Es ist sicherzustellen, dass verbindliche Vereinbarungen zu Pla- nungsstandards und Kooperationsformen getroffen und berücksichtigt werden. Die schulischen Gremien, die Staatlichen Schulämter, die Schulträger und die Jugendhilfe sowie die Ser- viceagentur „Ganztägig lernen“ Hessen sollen frühzeitig in die Konzeptentwicklung eingebun- den werden. Die Schulen legen das Ganztagskonzept auf der Grundlage der Qualitätskriterien dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt vor. Die Schulleitung beantragt beim Träger der Schule die Einrichtung eines ganztägigen Angebotes sowie die Aufnahme in das jeweilige Profil auf der Grundlage ihres Schulprogramms mit der Begründung und geplanten Verwendung der zusätzlich benötigten Ressourcen. Die Schule weist die in den Antragsvoraussetzungen des Qualitätsrahmens für die Profile ganztägig arbeitender Schulen niedergelegten Anforderungen nach. Bestandteile des Antrages sind das schulische pä- dagogische Ganztagskonzept und der Nachweis der aktuellen Gremienbeschlüsse bzw. die Betei- ligung der schulischen Gremien. Der Schulträger beantragt beim Hessischen Kultusministerium die Zustimmung zur Einrichtung von ganztägig arbeitenden Schulen sowie den Wechsel der Schulen zwischen den Profilen auf",
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            "content": "12                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 der Grundlage der jeweiligen Kriterien des Qualitätsrahmens, der in acht Bereichen Kriterien zur Umsetzung des jeweiligen Profils vorgibt. Der Antrag muss aussagekräftige Angaben über die notwendigen sächlichen und räumlichen Voraussetzungen sowie über die personelle Unter- stützung durch den Schulträger enthalten. Dem Antrag des Schulträgers ist eine Stellungnahme des zuständigen Staatlichen Schulamtes beizufügen. Das Hessische Kultusministerium entscheidet über die Genehmigung nach den Bestimmungen der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen sowie den Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers. Frage 63. Wie viele Schülerinnen und Schüler sollen jeweils an den Standorten von dem Angebot profitie- ren? Das Land macht keine Sollvorgaben hinsichtlich der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, sondern setzt auf einen bedarfsorientierten freiwilligen Ausbau von ganztägigen Angeboten, der die Bedarfe der Schulgemeinden und Familien aufnimmt und das ganztägige Bildungs- und Be- treuungsangebot daran ausrichtet. Im Schuljahr 2018/2019 hat die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen mit einem Ganztagsprofil 436.493 betragen. Frage 64. Gibt es bereits Erkenntnisse wie viele Schulen zum Schuljahr 2019/20 hinzukommen werden? (bitte mit Standortangabe und Angebotsform) Auf die Anlagen C57-1 und C57-2 wird verwiesen. Frage 65. Welche Ergebnisse sind der Landesregierung hinsichtlich der externen Evaluierung des Pakts für den Nachmittag durch die Universität Kassel bekannt und welche Schlussfolgerungen werden da- rauf gezogen? Die externe Evaluation des Pakts für den Nachmittag erfolgt durch die Universität Kassel. Am Ende des ersten Quartals 2020 wird dem Hessischen Kultusministerium ein abschließender Be- richt übersandt werden. Frage 66. Wie viele Schulen bieten für Kinder, die Vorklassen besuchen, eine Nachmittagsbetreuung an? Im Schuljahr 2018/2019 gab es 187 öffentliche Schulen mit einem Ganztagsprofil des Landes, an denen Kinder in Vorklassen beschult wurden. Wie viele Schulen mit Vorklassen zusätzlich ein kommunales Betreuungsangebot vorhalten, muss von den Trägern nicht gemeldet werden. Frage 67. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit und Möglichkeit, auch diese Kinder in den Pakt für den Nachmittag zu integrieren? Bei der Entwicklung des Pakts für den Nachmittag wurde die Möglichkeit geschaffen, die Vor- klassenkinder in den Pakt für den Nachmittag zu integrieren. In die Berechnung der landesseiti- gen Ressource zur Umsetzung des Pakts für den Nachmittag fließen die Vorklassenkinder in voller Berechnungshöhe ein. Die Voraussetzung für die Integration in den Pakt für den Nach- mittag ist die Anmeldung durch die Eltern. Frage 68. Wie viele Grundschulen und in welchem Umfang bieten eine Ferienbetreuung an? (bitte mit Standortangabe, zeitlicher Umfang und ggf. Kooperationspartner) Informationen zu Ferienangeboten liegen dem Hessischen Kultusministerium im Rahmen der Umsetzung des Pakts für den Nachmittag vor: Im Schuljahr 2018/2019 boten 184 von 208 Pakt- schulen nach den vorliegenden Rückmeldungen der Schulen eine Ferienbetreuung an. Die Zu- ständigkeit für die Ferienbetreuung im Pakt für den Nachmittag liegt nach § 1 der Kooperati- onsvereinbarung zwischen dem Land und dem jeweiligen Schulträger im Pakt für den Nachmit- tag beim Schulträger. Das Wissen über die jeweils in den Ferien abzudeckenden Bedarfe sowie die Kenntnis, welche Träger vor Ort in die Sicherstellung der Ferienbetreuung eingebunden sind, liegt bei den Schulträgern. Frage 69. Welchen Zeitplan und welches Maßnahmenpaket möchte die Landesregierung auf den Weg brin- gen, um mit Blick auf den auf Bundesebene geplanten Rechtsanspruch auf die Betreuung von Grundschulkinder eine Bildungs- und Betreuungsgarantie von 7.30 bis 17.00 Uhr in Hessen zu realisieren? Derzeit finden auf der Ebene von Bund-Länder-Gesprächen die Beratungen zur Umsetzung des laut Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages geplanten Rechtsanspruches auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter statt. Ziel der derzeitigen Absprachen sind Vereinbarungen zu den Bedarfen, die bis 2025 anzuneh- men sind, zum zeitlichen Umfang der Angebote, zu den voraussichtlichen Betriebs- und Investi- tionskosten und zu einer gemeinsamen Vorgehensweise der Länder unter Berücksichtigung der jeweiligen etablierten und bewährten Länderstrategien zum quantitativen wie qualitativen Aus- bau ganztägiger Angebote.",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785              13 Frage 70. Mit welchen zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen rechnet die Landesregierung, wenn eine bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsgarantie umgesetzt werden soll? Zur Frage der erforderlichen zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen, wenn eine bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsgarantie umgesetzt werden soll, werden derzeit Ge- spräche zwischen den Ländern und mit den beteiligten Bundesministerien geführt. Frage 71. Wird die Landesregierung eine flächendeckende Betreuung an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr auch dann gewährleisten und finanzieren, wenn seitens der Kommunen nicht die finanziellen Mittel und notwendigen Ressourcen für eine Bildungs- und Betreuungsangebot von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung gestellt werden? Aufgrund der noch stattfindenden Verhandlungen und Gespräche auf Ebene der Länder sowie zwischen Bund und Ländern können zum aktuellen Zeitpunkt keine validen und verlässlichen Aussagen getroffen werden. Frage 72. Welcher Zeitplan und welches Maßnahmenpaket soll zur Weiterentwicklung des Pakts für den Nachmittag zum Pakt für den Ganztag auf den Weg gebracht werden? Bis Ende 2024 werden zur Weiterentwicklung des Pakts für den Nachmittag folgende zeitliche Schritte und Maßnahmen auf den Weg gebracht: Der Pakt für den Nachmittag wird als erfolgreiches Kooperationsmodell zwischen dem Land und den Schulträgern quantitativ und qualitativ ausgebaut. Es wird den sieben bisher noch nicht am Pakt für den Nachmittag teilnehmenden Schulträgern auch zukünftig die Möglichkeit gege- ben, am Pakt für den Nachmittag teilzunehmen. Die 26 bereits am Pakt für den Nachmittag teilnehmenden Schulträger können wie bisher weitere Schulen zur Teilnahme am Pakt für den Nachmittag vorschlagen. Das Land stellt für den Ausbau die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung. Insbesondere die im Koalitionsvertrag verankerte Möglichkeit, im Pakt für den Ganztag in einem teilgebundenen Modell zu arbeiten, wird fachlich vom Hessischen Kultusministerium vorbereitet, begleitet und evaluiert, um ein tragfähiges Modell der Teilgebundenheit für die Paktschulen, die diese Ange- botsform wünschen, zu entwickeln. Frage 73. Wie viele zusätzliche Stellen und finanzielle Mittel werden zur Realisierung bzw. Weiterentwick- lung noch benötigt? Es werden schuljährliche Kontingente in Höhe von 200 Stellen für die weitere Implementierung des Pakts für den Ganztag benötigt. Frage 74. Ab wann wird die Teilnahme am Pakt für Ganztag Voraussetzung für Schulen zum Wechsel in Profil 3? Hierzu wird es seitens des Hessischen Kultusministeriums in der laufenden Legislaturperiode eine Übergangslösung geben. Frage 75. Auf welchem Wege und durch wen prognostiziert die Landesregierung den Bedarf und die Nach- frage der Eltern hinsichtlich derartiger Angebote und wie erfolgt ein Abgleich mit den Anträgen bzw. Meldungen aus den Schulträgerbezirken? Der Bedarf und die Nachfrage der Eltern hinsichtlich Profil 3 zeigen sich in den jährlichen An- trägen bzw. Meldungen aus den Schulträgerbezirken. Der Bedarf und die Nachfrage der Eltern hinsichtlich des Pakts für den Nachmittag zeigen sich in den jährlich zu meldenden Teilnehmer- zahlen. Frage 76. Wie hoch ist prozentual der Bedarf an Betreuungsangeboten an den hessischen Grundschulen und Förderschulen mit Grundstufe (aufgelistet nach Standorten)? VonSeiten des Hessischen Kultusministeriums werden keine systematischen Bedarfsabfragen zum prozentualen Betreuungsbedarf an den hessischen Grundschulen und Förderschulen mit Grundstufen erhoben. Frage 77. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, inwieweit der Bedarf abgedeckt werden kann und wie viele zusätzliche Angebote notwendig wären, um den Bedürfnissen gerecht zu werden? Die jährlich anwachsenden zusätzlichen Bedarfe spiegeln sich in den vorgelegten Anträgen der Schulen und Schulträger wider. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 58 und 63 verwiesen. Frage 78. Welchen Zeitplan und Maßnahmenkatalog verfolgt die Landesregierung, um den Pakt für den Nachmittag gemeinsam mit den Kommunen, Schulen, Vereinen und Kirchen auf den Weg zu bringen? Auf die Antwort zu Frage 72 wird verwiesen.",
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            "content": "14                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Frage 79. Von welchem finanziellen Mehrbedarf und welchem Mehrbedarf an Stellen geht die Landesregie- rung für die Realisierung ihrer Zielsetzung aus, alle Grundschulen auf freiwilliger Basis in das Ganztagsschulprogramm des Landes aufzunehmen und an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr ein Betreuungsangebot im Rahmen des \"Pakts für den Ganztag\" zu realisieren (aufgeschlüs- selt nach finanziellen Mehrbedarf für die Aufnahme in das Ganztagsschulprogramm, dem Betreu- ungsangebot und insgesamt) und in welcher Höhe prognostiziert die Landesregierung in ihrer der- zeitigen Planung die Beteiligungskosten der Kommunen? Zu den finanziellen Mehrbedarfen des Landes wird auf die Antwort zu Frage 73 verwiesen. Die Beteiligungskosten der Kommunen ergeben sich aus § 1 Abs. 1 der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und dem Schulträger im Pakt für den Nachmittag. Demgemäß leis- tet das Land seinen Beitrag rechnerisch für fünf Tage in der Woche bis 14.30 Uhr. Der Schul- träger leistet seinen Beitrag rechnerisch für den Zeitraum von 14.30 bis 17.00 Uhr und in den Schulferien. Frage 80. Wird die Landesregierung eine flächendeckende Betreuung an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr auch dann bereitstellen, wenn seitens der Kommunen nicht die finanziellen Mittel und not- wendigen Ressourcen für eine Betreuung von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung gestellt werden? Auf die Antwort zu Frage 71 wird verwiesen. Frage 81. Welche Kriterien sollten nach Auffassung der Landesregierung einem pädagogisch sinnvollen und qualitativ hochwertigen Betreuungsangebot zugrunde liegen und welche beruflichen Qualifikatio- nen werden an das betreuende Personal gestellt? Die Kriterien für ein pädagogisch sinnvolles und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot sind in acht Qualitätsbereichen im Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen vorgegeben. Die Qualitätsbereiche sind gemäß der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen formuliert und geben zu folgenden Bereichen Orientierung einer prozessgeleiteten Weiterent- wicklung ganztägiger Profile in Hessen: Steuerung der Schule, Unterricht und Angebote, Schulkultur, Lern- und Aufgabenkultur, Kooperation, Partizipation von Schülerinnen, Schülern und Eltern, Schulzeit und Rhythmisierung, Raum- und Ausstattungskonzept sowie Pausen- und Mittagskonzept. Die Personalstruktur ganztägig arbeitender Schulen setzt sich aus unterschiedlichen Berufsgrup- pen des Landes, des Schulträgers sowie freier Träger zusammen: Lehrkräfte, schulpädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie weiteres päda- gogisch tätiges Personal, das Ganztagsangebote oder zusätzliche Angebote an ganztägig arbei- tenden Schulen durchführt. Frage 82. Sollen die schulischen Angebote und die Betreuungsangebote am Nachmittag miteinander ver- zahnt werden, um die die Förderung der Schülerinnen und Schülern von Anfang an nach einem einheitlichen Konzept zu gewährleisten? Eine Verzahnung der schulischen Angebote und der Betreuungsangebote zur Förderung der Schülerinnen und Schüler wird von der Landesregierung gewünscht. Im Qualitätsrahmen für ganztägig arbeitende Schulen werden im Qualitätsbereich Schulzeit und Rhythmisierung die Verzahnungs- und Rhythmisierungsschritte des gesamten Schultages in den Blick genommen. Angepasst an das jeweilige Profil werden die Kriterien einer Verzahnung und Rhythmisierung von Unterricht und ganztägigen Angeboten in sukzessiv sich ergänzenden Schritten zur Orien- tierung der Schulen formuliert. Der jeweilige Status der Umsetzung der Verzahnungsschritte ist bei Antragstellung einer Schule auf Aufnahme in ein Landesprogramm nachzuweisen. Darüber hinaus stehen die Modul- und Unterstützungsangebote zum Bildungs- und Erziehungs- plan für Kinder von null bis zehn Jahren in Hessen (BEP) allen Einrichtungen im Elementar- und Primarbereich, den Grundschulen, den pädagogischen Fach- und Lehrkräften, den Personen mit angebotsspezifischer Sachkunde im Pakt für den Nachmittag sowie den Betreuungskräften im Tandem mit den Lehrkräften zur Verfügung. Die Fortbildungsangebote unterstützen und be- gleiten die Arbeit der Fach- und Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten im Elementar- und Pri- marbereich im Sinne des BEP – dieser stellt eine gemeinsame Grundlage dar, auf der die jewei- ligen Angebote vor Ort ausgestaltet werden sollen. Dabei wird stets sichergestellt, dass die Er- gebnisse der gemeinsamen Fortbildung für das gesamte multiprofessionelle Team nutzbar sind und in die weitere Arbeit der Schulen vor Ort einfließen, sodass eine Verzahnung der pädagogi- schen und inhaltlichen Angebote möglich wird. Frage 83. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um ein qualitativ und pädagogisch hochwertiges Bildung- und Betreuungsangebot sicherzustellen, in dem eine Hausaufgabenbetreu- ung integriert ist, die es ermöglicht, dass die Kinder und Jugendliche mit fertigen Hausaufgaben nach Hause gehen und so am Nachmittag Freizeit für Vereine, ehrenamtliches Engagement oder Entspannung haben? Die Landesregierung hat in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen geregelt, dass zu den Voraussetzungen für die Aufnahme in das Landesprogramm oder den Pakt für den Nach-",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785                15 mittag sowie die weitere Entwicklung zur Ganztagsschule oder Schule mit Ganztagsangeboten eine (Haus-)Aufgabenhilfe und -betreuung oder eine angeleitete Übungs- und Lernzeit gehört. Entwicklungsprozesse ganztägig arbeitender Schulen zur Einrichtung von Lernzeiten werden vonseiten der Landesregierung im Rahmen der etablierten und bewährten Beratungs- und Unter- stützungsstrukturen durch die Staatlichen Schulämter und die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Hessen begleitet. Frage 84. Wie viele weiterführende Schulen bieten ein Ganztagsangebot an? (bitte unter Angabe des Stan- dortes, Profil und ggf. Kooperationspartner) 596 weiterführende Schulen bieten im Schuljahr 2019/2020 ein Ganztagsangebot (Profil 1, Pro- fil 2, Profil 3) an. Die Angaben zu den Kooperationspartnern liegen den Schulträgern vor. Die Schulträger sind gegenüber dem Hessischen Kultusministerium nicht meldepflichtig, welche Kooperationspartner im Rahmen des Ganztagesangebots ausgewählt werden. Auf Anlage C84 wird verwiesen. Frage 85. In welcher Höhe werden für die Teilnahme an Bildungs- und Betreuungsangeboten im Rahmen des \"Pakts für den Nachmittag\" Elternentgelte erhoben und in welchem Maße wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass der Schulträger die Befugnis zur Erhebung von Elternent- gelten an Dritte (freie Träger oder eine Eigengesellschaft) überträgt? (bitte unter Standortangabe, Höhe und Träger) Für die Teilnahme an Bildungs- und Betreuungsangeboten im Rahmen des Pakts für den Nach- mittag wurden im Schuljahr 2018/2019 Elternentgelte maximal bis zu 170 Euro erhoben - El- ternentgelte für Ferienbetreuung sind in dieser Angabe nicht berücksichtigt. Zu den Fragen, in welchem Maße und an welchen Standorten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass der Schulträger die Befugnis zur Erhebung von Elternentgelten an Dritte (Träger) überträgt, liegen dem Hessischen Kultusministerium keine zentral erfassten Informati- onen vor. D. Personalbedarf und Fachkräfteentwicklung Frage 86. Wie viele Personen sind in hessischen Kindertagesstätten derzeit für die Betreuung von Kindern eingesetzt a) bei Kindern unter drei Jahren, b) bei Kindern über drei Jahren bis Schuleintritt? Frage 87. Wie viele Stellen ergibt dies in Vollzeitäquivalenten insgesamt? Frage 88. Wie viele der Beschäftigten sind weiblich, männlich und divers und zwar in absoluten Zahlen und in Prozent? Die Fragen 86, 87 und 88 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beant- wortet: Die in der nachfolgenden Tabelle gemachten Angaben beziehen sich auf das Pädagogische, Lei- tungs- und Verwaltungspersonal (Fachkräfte) am 1. März 2018 in Tageseinrichtungen. Siehe Anlage, Tabelle 49 Frage 89. Wie verteilen sich das pädagogische und leitende Personal in Kindertageseinrichtungen und in den schulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten nach Altersgruppen? (bitte aufgelistet nach U3- Bereich, Ü3-Bereich, Bildungs- und Betreuungsangebote im Schulalter) Eine Differenzierung des pädagogischen und leitenden Personals in Kindertageseinrichtungen ist auf der Grundlage der Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes wie folgt möglich: Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal differenziert Nach Altersgruppen in Tageseinrichtungen Altersgruppen                                   Anzahl des tätigen Personals 0 bis 3 Jahren                                                    2.503 2 bis 8 Jahren (ohne Schulkinder)                                12.740 5 bis14 Jahren (nur Schulkinder)                                  1.372 Kinder aller Altersgruppen                                       34.112 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt Hinweis: Die Jugendhilfestatistik macht deutlich, dass die überwiegende Mehrzahl des pädagogischen und leitend tätigen Personals in Kindertageseinrichtungen in Kindergruppen beschäftigt ist, die alle Altersgruppen umfassen. Eine trennscharfe Differenzierung in die Bereiche U3 und Ü3 ist somit nicht möglich.",
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            "content": "16                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Zum pädagogischen und leitenden Personal in den schulischen Bildungs- und Betreuungsange- boten können vonseiten des Hessischen Kultusministeriums keine Angaben gemacht werden. Frage 90. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) sind dies aufgeteilt auf Trägergruppen (kommunal, freigemeinnützig, privat) und die einzelnen Gebietskör- perschaften? Die in der nachfolgenden Tabelle gemachten Angaben beziehen sich auf das Pädagogische, Lei- tungs- und Verwaltungspersonal (Fachkräfte) am 1. März 2018 in Tageseinrichtungen. Siehe Anlage, Tabelle 50 Die Anzahl und die Aufteilung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Trägergruppen und Gebietskörperschaften sind gegenüber dem Hessischen Kultusministerium nicht anzeigepflichtig. Frage 91. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind rechnerisch nach HKJGB für die vorhandenen Plätze zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren, von Kinder über drei Jahren und von Kin- dern ab Schuleintritt in Hessen erforderlich? Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 51 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 52 – Hessischer Landkreistag Frage 92. Wie hoch ist ggf. die Differenz zwischen dem rechnerischen und dem tatsächlichen Bedarf in den einzelnen Bereichen? (bitte unter Standortangabe, Höhe und Träger) Die Antworten der hierzu befragten Kommunalen Spitzenverbände stellen sich wie folgt dar: Siehe Anlage, Tabelle 53 – Hessischer Städtetag Siehe Anlage, Tabelle 54 – Hessischer Landkreistag Frage 93. Wie viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den einzelnen Kommunen und Schulbe- zirken, unterteilt nach U3-Bereich, Ü3-Bereich, Bildungs- und Betreuungsangeboten in Schulen - bitte getrennt nach Ganztagsangeboten Profil 1 bis 3, Pakt für den Nachmittag -, a) einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einem einschlägigen Studiengang der früh- kindlichen Pädagogik, b) einen Fachschulabschluss, c) einen Abschluss als Kinderpflegekraft oder als Sozialassistentin/Sozialassistent, d) einen anderen gem. § 25b HKJGB anerkannten Abschluss, e) keinen fachlichen Abschluss? Frage 94. Welche Anteile an der Gesamtzahl der Beschäftigten ergeben sich daraus für die Positionen a bis e? (bitte unterteilt nach U3-Bereich, Ü3-Bereich, Bildungs- und Betreuungsangebote in Schulen bitte getrennt nach Ganztagsangebote Profil 1 bis 3, Pakt für den Nachmittag)? Die Fragen 93 und 94 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beant- wortet. Entsprechende Angaben, aufgeschlüsselt nach U3- und Ü3-Bereich, liegen dem Hessischen Sta- tistischen Landesamt nicht vor. Für die Kindertagesbetreuung insgesamt weisen die in Anlage D93 und D94 angefügten Aus- wertungen des Hessischen Statistischen Landesamtes zum Pädagogischen, Leitungs- und Ver- waltungspersonal am 1. März 2018 die entsprechenden Angaben aus. Ergänzend ist für den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Kultusministeriums festzustellen: Zur Beantwortung der Fragen müssten in Bezug auf die schulischen Angebote alle Träger über die Kommunalen Spitzenverbände abgefragt werden. Zur Vermeidung erhöhten Verwaltungs- aufwands wurde auf eine Abfrage verzichtet. Frage 95. Wie stellt sich die Personalaufteilung nach Frage 4 aufgeschlüsselt für die einzelnen Trägergrup- pen und die hessischen Gebietskörperschaften dar (bitte mit Quoten angeben)? Ein Bezug zur Frage 4 ist nicht herzustellen. Jedoch lässt sich ein solcher zu den Fragen 93 und 94 herstellen. Dieser lässt sich wie folgt darstellen: Die in den Anlagen D94, D95-1 und D95-2 angefügten Auswertungen des Hessischen Statisti- schen Landesamtes zum Pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungspersonal am 1. März 2018 in Tageseinrichtungen weisen die entsprechenden Angaben aus.",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785            17 Ergänzend ist für den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Kultusministeriums festzustellen: In Frage 4 ist von Personalaufteilung nicht die Rede. Frage 95 ist daher unverständlich und lässt sich nicht eindeutig beantworten. Frage 96. Welche weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.B. für Essenszubereitung und -ausgabe) sind insgesamt in den Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und bei schulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen tätig, unterteilt nach a) bei Kindern unter drei Jahren, b) bei Kindern über drei Jahren bis Schuleintritt, c) bei Kindern nach dem Schuleintritt? Frage 97. Welche Qualifikationen haben diese jeweils und wofür werden sie eingesetzt? Die Fragen 96 und 97 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die gefragten Angaben liegen den jeweiligen Schulträgern vor und müssten über die Kommuna- len Spitzenverbände abgefragt werden. Von einer Abfrage wurde zur Vermeidung eines erhöh- ten Verwaltungsaufwands abgesehen. Frage 98. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer im Beruf bei Fachkräften in der Betreuung von Kindern in Hessen unterteilt nach a) bei Kindern unter drei Jahren, b) bei Kindern über drei Jahren bis Schuleintritt, c) bei Kinder nach dem Schuleintritt? Angaben zur durchschnittlichen Verweildauer im Beruf bei Fachkräften in der Kindertagesbe- treuung liegen der Landesregierung nicht vor. Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2019 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) gibt Hinweise auf eine mittlere Betriebszugehörigkeit in der Frühen Bildung von durchschnittlich 10,3 Jahren. Auch die Quote der Berufswechsler weist nach Angaben des WiFF auf einen verhältnismäßig stabilen Teilarbeitsmarkt mit einer geringeren inneren Dyna- mik hin. Vergleiche: https://www.fachkraeftebarometer.de/fileadmin/Redaktion/Publikation_FKB2019/Fachkraefteba rometer_Fruehe_Bildung_2019_web.pdf). Frage 99. Wie hoch ist die Teilzeitquote bei Fachkräften zur Betreuung von Kindern in Hessen (differen- ziert nach Beschäftigungsverhältnissen bis 19,25 und 19,25 bis 38 Wochenstunden) und unterteilt nach a) bei Kindern unter drei Jahren, b) bei Kindern über drei Jahren bis Schuleintritt? Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass über die Hälfte des Personals in Tageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege in Hessen in einer Teilzeitbeschäftigung von unter 21 Wochenstunden tätig ist (55,5 %). 44,5 % der Fachkräfte gehen einer Teilzeitbeschäftigung von 32 und mehr Wochenstunden nach. Personal nach Teilzeitbeschäftigung Wochenstunden                      absolut             prozentual Insgesamt                          50.727                100 % 38,5 h und mehr                      16.355               32,2 % 32 h bis unter 38,5 h                 6.228               12,3 % 21 h bis unter 32 h                  15.952               31,5 % 10 bis unter 21 h                    10.246               20,2 % Unter 10 h                            1.946                3,8 % Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt Frage 100. Wie viele Fachkräfte sind befristet beschäftigt? Von insgesamt 50.727 Fachkräften sind 7.054 Personen befristet beschäftigt (Quelle: Statisti- sches Landesamt). Frage 101. Wie stellt sich der Fachkräftebedarf für die nächsten zehn Jahre zur Betreuung von Kindern in Hessen nach Ansicht der Landesregierung dar unterteilt nach a) bei Kindern unter drei Jahren, b) bei Kindern über drei Jahren bis Schuleintritt, c) bei Kinder nach dem Schuleintritt? Eine aktuelle landes- und regionenbezogene Studie zum Fachkräftebedarf in Kindertageseinrich- tungen in Hessen wurde 2018 beim Forschungsverbund TU Dortmund/DJI in Auftrag gegeben",
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            "content": "18                                Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 und befindet sich aktuell in der Durchführung. Ergebnisse liegen voraussichtlich im Frühjahr 2020 vor. Ergänzend wird zu Frage 101 c mitgeteilt: Im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche zu einem möglichen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter ab 2025 werden derzeit gemeinsame Überlegungen zum Fachkräftebedarf für die nächsten Jahre angestellt. In diesem Kontext werden verschiedene Modelle zu Betreuungsquoten und -zeiten ab- gewogen. Für die personelle Ausstattung der ganztägigen Betreuung in Schulen werden Lehrkräf- te, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher sowie weiteres pädago- gisch tätiges Personal vorgesehen. Frage 102. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um diesen Personalbedarf zu decken? Frage 103. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Teilzeitquote zu senken und die Verweildauer von Fachkräften im Beruf im Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu erhöhen? Die Fragen 102 und 103 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt be- antwortet: Die Landesregierung hat bereits in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Maßnahmen auf den steigenden Fachkräftebedarf in der Kindertagesbetreuung reagiert. So wurde im Jahr 2011 die Werbe- und Imagekampagne „Große Zukunft – kleine Helden“ ins Leben gerufen. Diese hat mit dazu beitragen können, dass sich die Zahl der Studierenden an den Fachschulen in der Folge mehr als verdoppelt hat (vgl. Frage 105). Dies war eine wichtige Voraussetzung für den gleich- zeitigen immensen Ausbau der Betreuungsangebote und macht auch deutlich, dass grundsätzlich eine hohe Nachfrage nach einer Ausbildung im Erzieherinnen- und Erzieherberuf und ein hohes Interesse an diesem Arbeitsfeld besteht. Abgesehen vom Ersatzbedarf durch Ruhestände bringen der erforderliche weitere Ausbau der Betreuungsangebote einschließlich des Grundschulbereichs, die angestiegene Geburtenrate und Zuzug durch Migration einen weiterhin steigenden Bedarf an Fachkräften mit sich. Zudem ergibt sich aus qualitativen Weiterentwicklungen der Kindertagesbetreuung ein zusätzlicher Fachkräftebedarf. Andere Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe sind ebenfalls zu beachten. Zudem konkurrieren unterschiedliche Berufsfelder um die Schul- und Hochschulabgängerinnen und -abgänger. Eine Bund-Länder-AG hat in den vergangenen Jahren systematisch fachliche und rechtliche Handlungsoptionen zur Fachkräftesicherung geprüft. In diesem Kontext wurden auch die Hand- lungsstrategien in den Bundesländern erhoben und ausgewertet. Die Ergebnisse sind in den 2018 veröffentlichten Bericht der Bund-Länder-AG eingegangen. Die Jugend- und Familienminister- konferenz hat mit einem Beschluss erste Ableitungen daraus vorgenommen. Die Umsetzung wird weiter durch die Bund-Länder-AG begleitet. Auf Landesebene wurde Anfang 2018 eine Unter-AG des LJHA begründet, in der Vertreterin- nen und Vertreter des HMSI, des HKM, des HMWK, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Fachschulen und Träger landesbezogene Ansätze zur Fachkräftegewinnung im Bereich der Kin- dertagesbetreuung in Hessen erörtern. Erste bereits umgesetzte Ergebnisse sind u.a. die Neuge- staltung einer Informationsplattform für den Erzieherinnen- und Erzieherberuf bzw. Berufe im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie die Konzipierung, Planung und Durchführung von In- formationsveranstaltungen für Berufsberaterinnen und -berater bei den Jobcentern und Ar- beitsagenturen. Es wurde in den Gesprächen zu dieser Thematik deutlich, dass vielfach Infor- mationsdefizite über die Vielfalt an Ausbildungswegen einschließlich der Möglichkeiten zur be- rufsbegleitenden Ausbildung und über Fördermöglichkeiten bestehen. Außerdem wurde die Er- stellung einer landes- und regionenbezogenen Fachkräfteanalyse beim Forschungsverbund TU Dortmund/DJI in Auftrag gegeben, um verbesserte Planungsdaten für das Land, die Kommunen und die freien Träger zu erhalten. Sowohl die Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene als auch der Koalitionsvertrag auf Landes- ebene haben weitere Ergebnisse dieser fortlaufenden Beratungen aufgegriffen und sehen neue umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung von Kommunen und freien Trägern bei der Fach- kräftesicherung vor. Seitens der Bundesregierung wird seit 2019 in Kooperation mit den Län- dern eine Fachkräfteoffensive umgesetzt. Gefördert werden u.a. der Ausbau vergüteter, praxis- integrierter Ausbildungen sowie die Freistellung von Praxisanleiterinnen und -leitern in den Ein- richtungen. An verschiedenen Fachschulen in Hessen wird das Modell der praxisintegrierten Ausbildung bereits seit einigen Jahren angeboten. Die Anzahl der Plätze wird statistisch nicht erfasst. Über das aktuelle Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ können 384 zusätzliche Plät- ze in diesem Ausbildungsmodell in Hessen, verteilt auf zwei Ausbildungsgänge, gefördert wer- den. Auf Landesebene ist ein zusätzliches „Erzieherpaket“ vorgesehen. Die Förderung praxisin- tegrierter Ausbildungen durch das Bundesprogramm soll in Hessen im Rahmen des Landespro- gramms Fachkräfteoffensive weiter ausgebaut werden. Geplant ist die finanzielle Förderung von",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785           19 Trägern für jeweils mindestens 200 zusätzliche praxisintegrierte, dualisierte Ausbildungsplätze für die im Schuljahr 2020/2021 und 2021/2022 beginnende Ausbildung. Es können somit zu- sätzlich zu den bestehenden Plätzen und den durch das Bundesprogramm geförderten 384 Plät- zen mindestens 400 zusätzliche Plätze, verteilt auf zwei Ausbildungsjahrgänge, geschaffen wer- den. Insgesamt umfasste die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Sozi- alpädagogik in Hessen im Schuljahr 2017/2018 2.734 Personen (s. Anlage D 104). Perspekti- visch soll die Möglichkeit bestehen, das an einigen Standorten bereits vorhandene praxisinte- grierte Ausbildungsmodell landesweit neben dem vollschulischen Modell zu wählen. Zudem soll allen ausbildenden Kindertageseinrichtungen unabhängig von der Art der Ausbildung die Frei- stellung von Praxisanleitungen ermöglicht werden. Experten sehen insbesondere im Ausbau der vergüteten, praxisintegrierten Ausbildungen und der verbesserten Begleitung in Form der Pra- xisanleitung gute Chancen, neue Zielgruppen für das Berufsfeld zu gewinnen und die Qualität der Ausbildung zu erhöhen. Als übergreifender Rahmen dieses „Erzieherpakets“ ist eine neue Werbe- und Imagekampagne für das Berufsfeld Kinder- und Jugendhilfe in Planung. Die Personalbewirtschaftung in Kindertageseinrichtungen obliegt den Einrichtungsträgern. Vor diesem Hintergrund liegt die Verantwortung für die Personalentwicklung mit Blick auf die Teil- zeitquote und die Verweildauer im Beruf allein bei den öffentlichen und freien Trägern der Kin- dertageseinrichtungen. Die genannten Vorhaben und die vorgesehenen Maßnahmen zur Qualitätssteigerung in der Kin- dertagesbetreuung haben nicht zuletzt zum Ziel, Träger dabei zu unterstützen, die Arbeitsbedin- gungen in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Diese in erster Linie in Verantwortung der Träger zu schaffenden Voraussetzungen können auch Einfluss auf die Verweildauer von Fach- kräften im Arbeitsfeld oder deren Stundenanteil haben. Grundsätzlich weist das Hessische Kultusministerium auf die kommunale Zuständigkeit zur Per- sonal-Abdeckung in Betreuungsangeboten hin. Unabhängig davon hat das Land im Pakt für den Nachmittag eine Qualifizierungsreihe für Per- sonal ohne pädagogischen Abschluss entwickelt. Die Qualifizierungsreihe als Angebot für diese Teilgruppe des pädagogisch tätigen Personals zielt auf die Weiterentwicklung der Qualität von Bildungs- und Betreuungsangeboten im Pakt für den Nachmittag. Unter bestimmten Vorausset- zungen kann die Qualifizierungsreihe für vergleichbares Personal aus ganztägig arbeitenden Schulen der Profile 1, 2 und 3 geöffnet werden. Die Umsetzung der jeweiligen inhaltlichen Mo- dule findet dezentral in Verantwortung der Pakt-Schulträger auf der Grundlage von zentralen Rahmenvorgaben statt. Frage 104. Wie viele Ausbildungen für Kinderpflege und Sozialassistenz wurden in den letzten zehn Jahren in Hessen ausgebildet? Eine Ausbildung mit dem Abschluss „staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. „staatlich ge- prüfter Kinderpfleger“ existiert in Hessen nicht. In Anlage D104 werden die Absolventendaten der zweijährigen höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz (Abschluss: „staatlich geprüfte Sozialassistentin“ bzw. „staatlich geprüfter Sozi- alassistent“) ausgewiesen. Die Absolventenzahlen des Schwerpunktes „Sozialpädagogik“ der zweijährigen höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz sind nach der vorliegenden Statistik in den letzten Jahren gestiegen, bei gleichzeitig insgesamt zurückgehenden Zahlen im Schwer- punkt „Sozialpflege“. Frage 105. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher wurden in den letzten zehn Jahren in Hessen ausgebildet? (bitte aufgelistet nach Träger und nach Ausbildungsmodell) Anlage D104 gibt Auskunft zu den Absolventendaten der Fachschule für Sozialwesen, Fachrich- tung Sozialpädagogik, vormals Fachschule für Sozialpädagogik (Zahl der Anerkennungen als „staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. als „staatlich anerkannter Erzieher“). Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Absolventenzahlen bis einschließlich des Schuljahres 2015/2016 als nicht vollständig anzusehen sind. Zum Zeitpunkt der statistischen Er- fassung bis zum Erhebungsschuljahr 2015/2016 war ein Teil der Berufspraktika sowie der da- rauf jeweils folgenden Prüfungen noch nicht beendet, sodass die Zahl der durch die Statistik er- fassten staatlichen Anerkennungen generell zu niedrig liegt. Für das Schuljahr 2016/2017 wurde ein späterer Erhebungstermin gewählt, sodass neben verstärkten Plausibilisierungsprüfungen durch das Hessische Kultusministerium der Anstieg der Absolventenzahl insofern auf den späte- ren Termin zurückzuführen ist. Infolgedessen spiegelt die für das Schuljahr 2017/2018 aufge- führte Zahl der staatlichen Anerkennungen ein realistisches Bild wider.",
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            "content": "20                                   Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Frage 106. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, welche Entwicklungen sich hinsichtlich der Differenzen bei den Anfänger- und Absolventenzahlen ergeben und wie lassen sich diese erklären? Differenzen zwischen Anfänger- und Absolventenzahlen sind in allen Schulformen, nicht nur in den beruflichen Schulformen, der Regelfall. Wie bei jedem schulischen Bildungsgang, jeder Ausbildung oder bei jedem Studium bricht auch ein Teil der Studierenden der Fachschule für Sozialwesen die Ausbildung ab bzw. beendet diese nicht erfolgreich. Dem Hessischen Kultusministerium liegen keine Hinweise über verstärkte Abbruchzahlen vor. Die Gründe für Abbrüche haben, wie bei vielen Ausbildungs- und Studiengängen, einen sehr heterogenen Charakter. Frage 107. Wie hoch ist nach Auffassung der Landesregierung der Finanzbedarf, wenn Auszubildenden zum Erzieher bzw. Erzieherin eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden würde? Für die Berechnung des Finanzbedarfs wird der TVAöD, besonderer Teil Pflege, zugrunde ge- legt. Als Ausbildungsvergütung (inklusive der Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung) wird demnach eine Höhe von 1.450 € pro Monat pro Studierendem berechnet. Bei der Gesamt- ausbildungsdauer von 3 Jahren entsteht pro Studierendem für die gesamte Dauer der Ausbildung ein Finanzbedarf von 52.200 €. Nach bisherigen Regelungen zur praxisintegrierten Ausbildung, dem vorhandenen vergüteten Ausbildungsmodell, liegt der Finanzbedarf bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Diese haben nach § 25b HKJGB die Möglichkeit, eine Anrechnung zu 100 % der tatsächlichen Arbeitszeit auf den Fachkraftschlüssel vorzunehmen. Der Annahme folgend, dass alle Studierende der Erzieherausbildung in Hessen, unabhängig vom jeweiligen Ausbildungsmodell, eine Ausbildungsvergütung erhalten sollen, ist die Gesamt- zahl von 8.172 Studierenden im Schuljahr 2018/2019 zugrunde zu legen. Die Gesamtzahl ver- teilt sich auf drei Jahre innerhalb der Erzieherausbildung, sodass man von einer ungefähren Zahl pro Jahrgang von 2.700 Studierenden ausgehen kann. Vorausgesetzt, die Ausbildungszah- len von ca. 8.200 bleiben konstant, entstünde ein jährlicher Gesamtfinanzbedarf von 142.680.000 € (17.400 € x 8.200). Frage 108. Wie viele Personen haben in den letzten zehn Jahren ein Studium der Früh- bzw. Kindheitspäda- gogik, der Erziehungswissenschaft und der Sozialen Arbeit aufgenommen und wie viele erfolg- reich absolviert? An den Staatlichen und Privaten Hochschulen des Landes Hessen werden folgende Studienfä- cher im erzieherischen und sozialen Bereich angeboten: Erziehungswissenschaft (Pädagogik), Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Frühpädagogik, Frühkindliche inklusive Bildung, Sozi- alpädagogik, Soziale Arbeit, Soziale Arbeit Transnational, Soziale Arbeit und Lebenslauf sowie Soziale Arbeit PLUS – Migration und Globalisierung. Die Anzahl der Studienanfängerinnen und -anfänger und die der Absolventinnen und Absolven- ten stellt sich wie folgt dar: Zeitraum:                    Studienanfänger-     Absolventinnen/ 2009 bis 2018                innen/-anfänger        Absolventen Private Hochschulen                  3.614                  568 Staatliche Hochschulen              23.548               16.858 Gesamt                              27.162               17.426 In der Anzahl der Absolventinnen/Absolventen sind alle hochschulischen Abschlüsse wie Ba- chelor, Master oder Promotion enthalten. Frage 109. Wie viele Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Bereich der Fachkräfte in der Kinderbetreuung wurden in den letzten fünf Jahren unter Angabe der Verweildauer a) positiv, b) negativ, c) weder positiv noch negativ beschieden? Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse im Bereich der Kinderbe- treuung ist in § 25b Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) i.V.m dem Hessi- schen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG) geregelt. Nach § 17 HBQFG wird über die Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit nach diesem Gesetz eine Landesstatistik geführt. Statistisch erfasst wird nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 HBQFG der Gegenstand und die Art der Ent- scheidung innerhalb eines Berichtsjahres (1.1.-31.12.), wobei die nach dem Berufsqualifikati-",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785    21 onsfeststellungsgesetz (BQFG) und dem Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG) zu erhebenden Merkmale identisch sind. Die hier im Rahmen der Anfrage präsentierten Zahlen sind der im HMWK geführten Statistik entnommen. In den Jahren vor 2017 wurden die „Fachkräfte im Erzieherbereich“ in der amtli- chen Statistik unter der Rubrik „Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen und Sozialpädago- gen/Sozialpädagoginnen“ geführt. Ein eigener Referenzschlüssel für diese Fachkräfte mit der Bezeichnung „Fachkraft - Betreuung“ konnte erst ab dem Jahr 2018 umgesetzt werden. Zu den Definitionen der Erhebungsmerkmale veröffentlicht das Statistische Bundesamt „Begrif- fe und Erläuterungen zu § 17 BQFG“. Danach werden folgende Arten der Entscheidung unter- schieden: Zu Frage 109 a: Positiv – volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation Die Gleichwertigkeit wird festgestellt, wenn der ausländische Ausbildungsnachweis eine Befä- higung zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten wie der entsprechende deutsche Referenzberuf bescheinigt und wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen der Berufsqualifikation und der deutschen Referenzqualifikation bestehen oder wenn ein festgestellter wesentlicher Unterschied zwischen der ausländischen Ausbildung und dem deutschen Referenzberuf durch einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise ausgeglichen werden kann. Im Bereich der reglementierten Berufe, wie der Fachkraft in Kindertagesstätten gemäß § 25b HKJGB, kann dieser Fall auch dann eintreten, wenn eine – bei Vorliegen wesentlicher Unterschiede – festge- legte Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung) erfolgreich absolviert wur- de. In den Verfahren nach HKJGB werden die wesentlichen Unterschiede im Wege eines Anpas- sungslehrgangs ausgeglichen. Hierbei handelt es sich um eine hauptberufliche, angeleitete Pra- xistätigkeit in einer anerkannten Tageseinrichtung für Kinder. Positive Bescheide, die nach erfolgreichem Ableisten eines Anpassungslehrgangs zur Berufszu- lassung führen, werden erst seit dem Jahr 2016 mit der Einführung des statistischen Merkmals „Datum der endgültigen Entscheidung“ statistisch erfasst. Die für die Erhebung nach den Aner- kennungsgesetzen zuständigen Referenten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führten dieses Merkmal ein, um eine eindeutige Differenzierung zwischen vorläufigen und end- gültigen Entscheidungen der Anerkennungsverfahren zu gewährleisteten. Bescheid mit der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme Die Entscheidung enthält die Festlegung, mit welchen Ausgleichsmaßnahmen die festgestellten wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden können (Bescheid unter der aufschiebenden Be- dingung der Erfüllung einer festgelegten Ausgleichsmaßnahme). Insgesamt wurden in den Jahren von 2014 bis 2018 in 28 Verfahren die volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation erteilt, von 2016 bis 2018 in 237 Verfahren die Anerkennung nach Ab- solvierung eines Anpassungslehrgangs ausgesprochen und in den Jahren von 2014 bis 2018 in 610 Verfahren Bescheide mit der „Auflage“ eines Anpassungslehrgangs erteilt und somit positiv im Sinne der Fragestellung zu 109 a beschieden. Zu Frage 109 b: Negative Art der Entscheidung Eine negative Verfahrensbeendigung liegt vor, wenn keine volle Gleichwertigkeit der Berufs- qualifikation festgestellt werden kann. Dies ist der Fall, wenn sich die im Ausland erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in Bezug auf Inhalt und Dauer erheblich unterscheiden (vgl. § 9 Abs. 2 HBQFG). Im Bereich der reglementierten Berufe kann dies auch der Fall sein, wenn eine festgelegte Ausgleichsmaßnahme nicht erfolgreich absolviert wurde. In den Jahren von 2014 bis 2018 wurden insgesamt 41 Anträge im Sinne der Fragestellung zu 109 b negativ beschieden. Zu Frage 109 c: Noch keine Entscheidung – Antrag noch in Bearbeitung Hierzu zählen solche Verfahren, in denen bis zum 31.12. des Berichtsjahres noch kein rechts- mittelfähiger Bescheid ergangen ist und sich der Antrag auf Anerkennung noch in Bearbeitung befindet. Sonstige Erledigung – Verfahren ohne Bescheid beendet Zu dieser Erledigungsart zählen Verfahren, die ohne einen Bescheid über die Gleichwertigkeit abgeschlossen werden, etwa wenn der Antrag zurückgenommen wird. Das entsprechende statistische Merkmal „Entscheidung vor Rechtsbehelf – Verfahren ohne Be- scheid beendet“ wurde durch einen Anwendungserlass des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an das Statistische Bundesamt vom Dezember 2014, nach Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium, erstmalig für das Berichtsjahr 2016 verbindlich erhoben.",
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            "content": "22                                    Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785 Im Sinne der Fragestellung zu 109 c befanden sich im Zeitraum von 2014 bis 2018 insgesamt 359 Bescheide in Bearbeitung und in den Jahren von 2016 bis 2018 wurden insgesamt 89 Ver- fahren ohne Bescheid beendet. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den im § 13 HBQFG festgelegten Bearbeitungsfristen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bearbeitungszeit auch von der Mitwirkung der Antrag- stellerinnen und Antragsteller abhängig ist. Darüber hinaus kann nach § 13 Abs. 3 HBQFG im Einzelfall die Bearbeitungsfrist angemessen verlängert werden. Die Anzahl der Verfahren wird in der folgenden tabellarischen Übersicht dargestellt: Gegenstand und Art der Entscheidung                        Anzahl der Verfahren Positiv- volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation               28 Positiv nach Erfüllung der Auflage                                   237 Positiv mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme                     610 Negativ                                                               41 Noch keine Entscheidung – Antrag in Bearbeitung                      359 Sonstige Erledigung – Verfahren ohne Bescheid erledigt                89 Ergänzend ist für den Zuständigkeitsbereich des Hessischen Kultusministeriums festzustellen: Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt sind hessenweit für die Anerkennung von ausländischen fachschulischen Berufsqualifikationen zu- ständig, die den Berufen „staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „staatlich anerkannter Erzie- her“, „staatlich anerkannte Heilpädagogin“ und „staatlich anerkannter Heilpädagoge“ sowie „staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ bzw. „staatlich anerkannter Heilerziehungspfle- ger“ entsprechen. In den letzten fünf Jahren wurden 70 Gleichstellungen mit der hiesigen Erzie- herausbildung vorgenommen. Die durchschnittliche Verweildauer betrug 24 Monate vom Ein- gang bis zur Anerkennung. Abgelehnt werden mussten 119 Fälle. Die durchschnittliche Verweildauer betrug sechs Monate. In der Regel handelt es sich dabei um Fälle, in denen der Referenzberuf ein anderer ist oder ei- ne ausländische Helfer- oder Assistentenausbildung vorliegt, die nicht die Berechtigung zum ei- genverantwortlichen Handeln beinhaltet. Die Zahl der noch laufenden Verfahren und der Fälle, in denen die Zuständigkeit anderer Aner- kennungsstellen gegeben war, betrug 241. Die durchschnittliche Verweildauer betrug ebenfalls sechs Monate. Die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen ist immer eine Einzelfallentscheidung. Inwie- fern die vorlegte Ausbildung ohnedies der Prüfstelle bekannt ist oder eine Stellungnahme bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn eingeholt werden muss, wird individuell geprüft. Des Weiteren können Unterschiede zur hiesigen Ausbildung durch Befähigungsnach- weise oder nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden. Die Überprüfung der Sprachkompetenz ist nicht Gegenstand des Prüfungsverfahrens. Es stellt sich in einigen Fällen allerdings vor Ort bei den Fachschulen in den Beratungsgesprächen her- aus, dass die Sprachkenntnisse zur Ableistung einer Ausgleichsmaßnahme noch nicht ausrei- chend sind und hier gegebenenfalls zuerst die Sprachkompetenz verbessert werden muss. Die Verweildauer richtet sich nach der Dauer des Anpassungslehrgangs, der nach den Vorgaben des HBQFG maximal drei Jahre dauern kann. Frage 110. In wie vielen Fällen wurde ein Anpassungslehrgang abgeleistet? In den Jahren zwischen 2014 bis 2018 wurden in 610 Verfahren Anpassungslehrgänge auferlegt. Der zeitliche Beginn der Aufnahme eines Anpassungslehrgangs wird nicht im Bescheid festge- legt, da es den Antragstellerinnen und Antragstellern überlassen bleibt, ob und wann sie den Lehrgang ableisten. Lediglich aufgrund der nach Absolvierung eines Anpassungslehrgangs endgültig erlassenen Be- scheide kann festgehalten werden, dass seit 2016 insgesamt 237 Anpassungslehrgänge abgeleis- tet wurden. Im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Kultusministeriums wurden ca. 150 Ausgleichsmaß- nahmen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) angeboten.",
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            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1785                23 Frage 111. An wie vielen Schulen werden wie viele (pädagogische) Fachkräfte eingesetzt (bitte nach Standor- ten und Qualifikation aufschlüsseln)? Im laufenden Schuljahr 2019/2020 werden an 1.197 Schulen insgesamt 3.125 Lehrerstellen für die Umsetzung der Profile 1, 2 und 3 sowie den Pakt für den Nachmittag finanziert. Von den 3.125 Lehrerstellen werden 1.966 Stellen als Lehrerstellen (inkl. Erzieherstellen in Förderschu- len) von den Schulen in Anspruch genommen. 1.159 Stellen werden in kapitalisierten Stellen (Geldmittel) in Anspruch genommen. Die kapitalisierten Stellen werden den Schulen über den jeweiligen Schulträger im Rahmen des Zuwendungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Das Wis- sen zur Qualifikation der jeweiligen pädagogischen Fachkräfte, die durch die kapitalisierten Stellen an den Schulen tätig sind, liegt den Schulträgern bzw. den Angebotsträgern vor. Die kommunalen Schulträger beziehungsweise Angebotsträger müssen den Einsatz von pädagogi- schen Fachkräften nicht zentral dem Hessischen Kultusministerium melden. Frage 112. In welcher Funktion üben die eingesetzten Fachkräfte an welchen Standorten welche Tätigkeiten aus? Frage 113. Über welche Ausbildung verfügen die eingesetzten Fachkräfte in welcher Funktion an den einzel- nen Standorten? Frage 114. Im Rahmen welcher Verträge werden die Fachkräfte jeweils beschäftigt? Frage 115. Ist sichergestellt, dass die Fachkräfte der Kooperationspartner entsprechend ihrer Qualifikation an den einzelnen Standorten bezahlt werden und wenn nein, wie begründet sich dies? Die Fragen 112 bis 115 werden aufgrund des engen thematischen Zusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Das Wissen zu den Funktionen, der Ausbildung, den Vertragsgestaltungen und zur Entlohnung der eingesetzten Fachkräfte liegt den nachgeordneten Behörden (Staatliche Schulämter) und den jeweiligen Schulträgern bzw. Angebotsträgern vor. Auf eine Abfrage wurde zur Vermeidung eines hohen Verwaltungsaufwands der jeweiligen Schulträger beziehungsweise Angebotsträger verzichtet. Frage 116. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um diesen Personalbedarf zu decken? Auf die Antwort zu Frage 102 wird verwiesen. Wiesbaden, 2. Dezember 2019 In Vertretung: Anne Janz Anlagen: Die komplette Drucksache inklusive der Anlagen kann im Landtagsinformationssystem unter:  http://starweb.hessen.de abgerufen werden",
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            "content": "Anlage Vorbemerkung Beitrag des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vom 23. August 2019: „Die Große Anfrage der Fraktion der Freien Demokraten, Drs. 20/569, im Anschluss an die Große Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 19/3810, mag zwar sehr interessant und auch hilfreich für zukünftige Planungen sein, erfordert jedoch eine Masse von Daten, die in dem geforderten Umfang nicht vorhanden sind. Der Hessische Städte- und Gemeindebund verfügt auch nicht über die erforderlichen Ressourcen um bei über 400 Mitgliedern Umfragen zur Beantwortung der gestellten Fragen durchzuführen. Festzustellen ist jedoch, dass die derzeitige Versorgungsquote zur Kinderbetreuung, die sicherlich noch verbesserungsbedürftig ist, nur durch die Städte und Gemeinden erreicht werden konnte. Dabei wurden die Städte und Gemeinden ständig vor neue Aufgaben und Probleme gestellt. Noch während des Ausbaus der Kinderbetreuungsplätze für die Kinder unter 3 Jahren wurden faktisch die Standards und Bedarfe erhöht, indem mit der Förderregelung nach § 32c HKJGB die Regelbetreuungszeit von 5 auf 6 Stunden erhöht wurde und für diesen Zeitrahmen für die Kindergartenkinder für die gesamte Betreuungszeit ab Erreichen des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung eine Gebührenfreistellung zu gewähren ist. Aufgrund des massiven Drucks der Personensorgeberechtigten konnte sich keine Gemeinde dagegen stellen, sondern alle mussten im Rahmen ihrer Satzungsregelung und/oder in Zusammenarbeit mit den freien Trägern die Gebührenfreistellung umsetzen. Dies erfolgte nicht nur unter einem sehr großen zeitlichen Druck, sondern auch mit weiteren Kosten, die das Defizit im Bereich der Kinderbetreuung erhöhen. Da die Gebührenfreistellungsregelung nur ein Fördertatbestand nach dem HKJGB ist, bedurfte sie in allen Gemeinden der Umsetzung und Neuregelung durch entsprechende Satzungsänderungen. Erst daraus ergab sich der Anspruch der Personensorgeberechtigten auf Gebührenfreistellung. Der Eindruck, dass mit der zum Teil erfolgten Streichung der Geschwisterermäßigung eine Gebührenerhöhung erfolgte, ist jedoch nicht ganz zutreffend. Der Grund der Ermäßigung, der in der Entlastung der Familien von Seite 1 von 3",
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            "content": "Anlage Vorbemerkung mehrfachen Gebühren lag, ist durch die gesetzliche Freistellungsregelung entfallen und ein doppelter Gebührenverzicht ist finanziell für viele Gemeinden nicht vertretbar. Durch die höheren Gebühren für die Betreuung der Krippenkinder kam es in Extremfällen dazu, dass Familien eventuell dann mehr zu zahlen hatten als vorher. Nach wie vor bleibt für Personensorgeberechtigten bzw. Familien, die diese Gebühren nicht aufbringen können, aber immer noch die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag auf Gebührenübernahme nach § 90 SGB VIII beim Jugendamt zu stellen. Ferner mussten zum Teil pauschale Gebührenregelungen in Stundensätze umgerechnet werden, um dem Fördertatbestand zu entsprechen. Auch dies kann gelegentlich zu Gebührenerhöhungen geführt haben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach der sogenannten Drittelregelung (1/3 Land, 1/3 Kommune, 1/3 Eltern) die Elternbeiträge ohnehin i.d.R. weit unter 1/3 der Gesamtkosten der Kinderbetreuung liegen. Soweit die Förderung zur Kompensation der wegfallenden Elternbeiträge nicht ausreicht, ist schon aufgrund der Berechnung nach Stundensätzen auch keine weitergehende Kompensation möglich. Allgemein ist festzustellen, dass die Städte und Gemeinden im Bereich der Kinderbetreuung nicht nur ständig vor neue Herausforderungen gestellt werden, sondern gleichzeitig mehrere Probleme zu lösen haben, wie z. B. den Anstieg der Bedarfe im Bereich der Kinderbetreuung durch den Rechtsanspruch von 1 Jahr bis zur Einschulung, durch die gestiegenen Qualitätsstandards, durch die Integration von behinderten Kindern, ebenso wie von Kindern mit Migrationshintergrund und Sprachproblemen und einen erhöhten Personalmangel. Letzteres führt dazu, dass über die Kreisjugendämter in vielen Einrichtungen Notfallpläne erstellt und verbreitet werden, wonach bei Personalmangel, wie z. B. durch Krankheit die Leistungen der Einrichtungen eingeschränkt oder Gruppen auch ganz geschlossen werden können. Dies verdeutlicht, dass die Belastungsgrenzen für die Einrichtungen erreicht sind und zum Teil schon überschritten wurden. Um Bumerangeffekte, d.h. die Schließung von Gruppen, weil die Standards nicht eingehalten werden können, zu vermeiden, sollten weitere Belastungen vermieden werden. Darüber hinaus stellt sich zunehmend die Frage, inwieweit Fachpersonal überhaupt noch auf dem Arbeitsmarkt anzutreffen ist. Seite 2 von 3",
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            "content": "Anlage Vorbemerkung Im Übrigen bedauern wir Ihnen bei der Beantwortung der gestellten Fragen aus den genannten Gründen nicht behilflich sein zu können.“ Seite 3 von 3",
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            "content": "Anlage A5 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrich Landkreis            Belegte Plätze am 01.03.2018 von Kindern im Alter von … bis unter … Jahren – Kreisfreie Städte (St) unter 1 Jahr       1 bis unter 2 Jahren   2 bis unter 3 Jahren       unter 3 Jahren Reg.-Bez. D a r m s t a d t              711                   11798                  19096                  31605 Darmstadt, Wissenschaftsst.                34                    645                    753                   1432 Frankfurt am Main, St.                   296                    3935                   5035                   9266 Offenbach am Main, St.                     28                    337                    559                     924 Wiesbaden, Landeshauptst.                107                    1096                   1516                   2719 Bergstraße                                 21                    452                   1056                   1529 Darmstadt-Dieburg                          30                    638                   1125                   1793 Groß-Gerau                                 18                    518                    983                   1519 Hochtaunuskreis                            37                    712                   1232                   1981 Main-Kinzig-Kreis                          29                    707                   1716                   2452 Main-Taunus-Kreis                          39                    711                   1043                   1793 Odenwaldkreis                               7                    198                    402                     607 Offenbach                                  24                    727                   1281                   2032 Rheingau-Taunus-Kreis                      24                    419                    911                   1354 Wetteraukreis                              17                    703                   1484                   2204 Reg.-Bez. G i e ß e n                    141                    2185                   4920                   7246 Gießen                                     52                    678                   1314                   2044 Lahn-Dill-Kreis                            14                    399                   1191                   1604 Limburg-Weilburg                           24                    379                    847                   1250 Marburg-Biedenkopf                         48                    560                   1124                   1732 Vogelsbergkreis                             3                    169                    444                     616 Reg.-Bez. K a s s e l                    110                    2268                   5540                   7918 Kassel, documenta-St.                      35                    511                    940                   1486 Fulda                                      14                    400                    897                   1311 Hersfeld-Rotenburg                         15                    288                    559                     862 Kassel                                     19                    309                   1057                   1385 Schwalm-Eder-Kreis                         11                    336                    877                   1224 Waldeck-Frankenberg                        11                    234                    760                   1005 Werra-Meißner-Kreis                         5                    190                    450                     645 Land H e s s e n                         962                   16251                  29556                  46769",
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            "content": "Anlage A5 tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Betreuungsquote in % am 01.03.2018 der Kinder im Alter von … bis unter … Jahren in Bezug auf die Bevölkerung am 31.12.2017 in der jeweiligen Altersgruppe unter 1 Jahr        1 bis unter 2 Jahren  2 bis unter 3 Jahren        unter 3 Jahren 1,76                   28,90                  48,28                   26,17 2,02                   39,26                  49,80                   29,59 3,32                   45,49                  61,35                   35,94 1,89                   22,44                  38,71                   20,86 3,28                   34,45                  51,55                   28,98 0,84                   19,19                  44,28                   21,09 1,09                   22,13                  39,47                   21,12 0,62                   17,23                  33,38                   17,18 1,79                   32,59                  54,39                   30,41 0,75                   17,59                  44,44                   20,89 1,74                   29,27                  44,05                   25,48 0,90                   23,52                  49,94                   25,07 0,66                   19,69                  35,84                   18,68 1,55                   25,27                  56,55                   28,10 0,61                   25,33                  53,27                   26,39 1,50                   22,86                  53,22                   25,70 2,03                   25,87                  54,19                   26,86 0,59                   16,85                  52,33                   22,89 1,54                   25,23                  55,94                   27,34 2,26                   25,20                  51,96                   26,62 0,38                   19,98                  51,27                   24,66 1,00                   20,43                  52,20                   24,17 1,68                   24,65                  50,48                   24,68 0,65                   18,48                  44,08                   20,65 1,43                   25,07                  52,34                   26,40 0,91                   15,30                  52,96                   22,73 0,71                   22,64                  56,84                   26,79 0,81                   16,58                  57,01                   24,50 0,64                   23,66                  57,92                   27,30 1,58                   26,43                  49,75                   25,74",
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            "content": "Anlage A9 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Belegte Plätze am 01.03.2018 von Kindern im Alter von … bis unter … Jahren mit einer Landkreis                                      Betreuungszeit über 45 Stunden – Kreisfreie Städte (St)     unter 1 Jahr        1 bis unter 2 Jahren   2 bis unter 3 Jahren      unter 3 Jahren Reg.-Bez. D a r m s t a d t                  340                    4930                   6880                 12150 Darmstadt, Wissenschaftsst.                    3                      69                    121                    193 Frankfurt am Main, St.                       227                    3149                   4070                  7446 Offenbach am Main, St.                         –                      18                     26                     44 Wiesbaden, Landeshauptst.                     63                     694                    874                  1631 Bergstraße                                     2                     110                    170                    282 Darmstadt-Dieburg                              7                      85                    145                    237 Groß-Gerau                                     2                      61                    153                    216 Hochtaunuskreis                                5                     137                    213                    355 Main-Kinzig-Kreis                              3                     122                    280                    405 Main-Taunus-Kreis                              9                     160                    234                    403 Odenwaldkreis                                  1                      20                     19                     40 Offenbach                                      9                     169                    280                    458 Rheingau-Taunus-Kreis                          7                      67                    156                    230 Wetteraukreis                                  2                      69                    139                    210 Reg.-Bez. G i e ß e n                         23                     327                    594                    944 Gießen                                         9                     111                    180                    300 Lahn-Dill-Kreis                                3                      85                    176                    264 Limburg-Weilburg                               –                      37                     45                     82 Marburg-Biedenkopf                             9                      67                    142                    218 Vogelsbergkreis                                2                      27                     51                     80 Reg.-Bez. K a s s e l                         17                     362                    715                  1094 Kassel, documenta-St.                          5                      58                     71                    134 Fulda                                          3                      94                    178                    275 Hersfeld-Rotenburg                             4                      73                    164                    241 Kassel                                         1                        7                    32                     40 Schwalm-Eder-Kreis                             1                      62                    113                    176 Waldeck-Frankenberg                            3                      25                     59                     87 Werra-Meißner-Kreis                            –                      43                     98                    141 Land H e s s e n                             380                    5619                   8189                 14188",
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            "content": "Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Belegte Plätze am 01.03.2018 von Kindern im Alter von … bis unter … Jahren mit einer Landkreis                                   Betreuungszeit von 25 bis 35 Stunden – Kreisfreie Städte (St)     unter 1 Jahr        1 bis unter 2 Jahren   2 bis unter 3 Jahren      unter 3 Jahren Reg.-Bez. D a r m s t a d t                   84                    1621                   3646                  5351 Darmstadt, Wissenschaftsst.                    9                     176                    153                    338 Frankfurt am Main, St.                         6                      42                     39                     87 Offenbach am Main, St.                         3                      35                     39                     77 Wiesbaden, Landeshauptst.                      1                        3                    37                     41 Bergstraße                                     5                     101                    381                    487 Darmstadt-Dieburg                             12                     189                    369                    570 Groß-Gerau                                     5                     124                    258                    387 Hochtaunuskreis                               10                      99                    261                    370 Main-Kinzig-Kreis                             12                     250                    723                    985 Main-Taunus-Kreis                              6                      93                    169                    268 Odenwaldkreis                                  1                      58                    188                    247 Offenbach                                      3                     109                    249                    361 Rheingau-Taunus-Kreis                          5                     103                    277                    385 Wetteraukreis                                  6                     239                    503                    748 Reg.-Bez. G i e ß e n                         36                     654                   1923                  2613 Gießen                                        11                     178                    493                    682 Lahn-Dill-Kreis                                8                     166                    593                    767 Limburg-Weilburg                               9                     121                    324                    454 Marburg-Biedenkopf                             7                     120                    307                    434 Vogelsbergkreis                                1                      69                    206                    276 Reg.-Bez. K a s s e l                         23                     593                   1970                  2586 Kassel, documenta-St.                          3                      46                    156                    205 Fulda                                          6                     102                    299                    407 Hersfeld-Rotenburg                             4                      94                    187                    285 Kassel                                         2                     121                    458                    581 Schwalm-Eder-Kreis                             4                      92                    395                    491 Waldeck-Frankenberg                            4                      99                    379                    482 Werra-Meißner-Kreis                            –                      39                     96                    135 Land H e s s e n                             143                    2868                   7539                 10550",
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            "content": "Anlage A10 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Belegte Plätze am 01.03.2018 von Kindern im Alter unter 3 Jahren mit einem Migrationshintergrund Landkreis –                                                                                 Ausländische Herkunft mindestens Vorrangig in der Familie Kreisfreie Städte (St)      Ausländische Herkunft                                             eines Elternteils und vorrangig in gesprochene Sprache ist nicht mindestens eines Elternteils                                       der Familie gesprochene Sprache deutsch ist nicht deutsch Reg.-Bez. D a r m s t a d t                           11697                                8681                                 8322 Darmstadt, Wissenschaftsst.                              482                                351                                  341 Frankfurt am Main, St.                                 4639                                3831                                 3736 Offenbach am Main, St.                                   535                                455                                  422 Wiesbaden, Landeshauptst.                              1138                                 883                                  851 Bergstraße                                               375                                236                                  224 Darmstadt-Dieburg                                        436                                285                                  254 Groß-Gerau                                               495                                319                                  310 Hochtaunuskreis                                          701                                444                                  431 Main-Kinzig-Kreis                                        718                                428                                  408 Main-Taunus-Kreis                                        584                                428                                  409 Odenwaldkreis                                            172                                101                                    98 Offenbach                                                570                                364                                  312 Rheingau-Taunus-Kreis                                    302                                228                                  216 Wetteraukreis                                            550                                328                                  310 Reg.-Bez. G i e ß e n                                  2037                                1365                                 1255 Gießen                                                   671                                387                                  362 Lahn-Dill-Kreis                                          488                                325                                  309 Limburg-Weilburg                                         303                                258                                  215 Marburg-Biedenkopf                                       488                                348                                  325 Vogelsbergkreis                                            87                                47                                    44 Reg.-Bez. K a s s e l                                  1971                                1124                                 1083 Kassel, documenta-St.                                    583                                369                                  366 Fulda                                                    316                                208                                  200 Hersfeld-Rotenburg                                       163                                 72                                    69 Kassel                                                   314                                171                                  155 Schwalm-Eder-Kreis                                       249                                123                                  120 Waldeck-Frankenberg                                      247                                121                                  118 Werra-Meißner-Kreis                                        99                                60                                    55 Land H e s s e n                                      15705                               11170                                10660",
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            "content": "Anlage A11 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Landkreis         Belegte Plätze am 01.03.2018 von Kindern –                im Alter unter 3 Jahren mit einem Kreisfreie Städte (St)          besonderen Förderbedarf Reg.-Bez. D a r m s t a d t                                       164 Darmstadt, Wissenschaftsst.                                        13 Frankfurt am Main, St.                                             41 Offenbach am Main, St.                                              7 Wiesbaden, Landeshauptst.                                           9 Bergstraße                                                          8 Darmstadt-Dieburg                                                  15 Groß-Gerau                                                          6 Hochtaunuskreis                                                     8 Main-Kinzig-Kreis                                                  16 Main-Taunus-Kreis                                                   8 Odenwaldkreis                                                       3 Offenbach                                                          10 Rheingau-Taunus-Kreis                                              15 Wetteraukreis                                                       5 Reg.-Bez. G i e ß e n                                              51 Gießen                                                             14 Lahn-Dill-Kreis                                                    14 Limburg-Weilburg                                                   10 Marburg-Biedenkopf                                                  9 Vogelsbergkreis                                                     4 Reg.-Bez. K a s s e l                                              42 Kassel, documenta-St.                                              12 Fulda                                                               4 Hersfeld-Rotenburg                                                  3 Kassel                                                              6 Schwalm-Eder-Kreis                                                  3 Waldeck-Frankenberg                                                10 Werra-Meißner-Kreis                                                 4 Land H e s s e n                                                  257",
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            "content": "Anlage A14 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Belegte Plätze am 01.03.2018 von Kindern im Alter unter 3 Jahren mit einer Landkreis                      Betreuungszeit über 45 Stunden in Bezug auf die Bevölkerung in der –                                    entsprechenden Altersgruppe am 31.12.2017 Kreisfreie Städte (St) unter 3 Jahren                      Besuchsquote in % Reg.-Bez. D a r m s t a d t                                                     12150                                     10,1 Darmstadt, Wissenschaftsst.                                                       193                                      4,0 Frankfurt am Main, St.                                                           7446                                     28,9 Offenbach am Main, St.                                                             44                                      1,0 Wiesbaden, Landeshauptst.                                                        1631                                     17,4 Bergstraße                                                                        282                                      3,9 Darmstadt-Dieburg                                                                 237                                      2,8 Groß-Gerau                                                                        216                                      2,4 Hochtaunuskreis                                                                   355                                      5,4 Main-Kinzig-Kreis                                                                 405                                      3,5 Main-Taunus-Kreis                                                                 403                                      5,7 Odenwaldkreis                                                                      40                                      1,7 Offenbach                                                                         458                                      4,2 Rheingau-Taunus-Kreis                                                             230                                      4,8 Wetteraukreis                                                                     210                                      2,5 Reg.-Bez. G i e ß e n                                                             944                                      3,3 Gießen                                                                            300                                      3,9 Lahn-Dill-Kreis                                                                   264                                      3,8 Limburg-Weilburg                                                                   82                                      1,8 Marburg-Biedenkopf                                                                218                                      3,4 Vogelsbergkreis                                                                    80                                      3,2 Reg.-Bez. K a s s e l                                                            1094                                      3,3 Kassel, documenta-St.                                                             134                                      2,2 Fulda                                                                             275                                      4,3 Hersfeld-Rotenburg                                                                241                                      7,4 Kassel                                                                             40                                      0,7 Schwalm-Eder-Kreis                                                                176                                      3,9 Waldeck-Frankenberg                                                                87                                      2,1 Werra-Meißner-Kreis                                                               141                                      6,0 Land H e s s e n                                                                14188                                      7,8",
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            "content": "Anlage A18-1",
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            "content": "Anlage A18-2 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 1) Durchschnittliche Gruppengröße für Kinder nach Altersgruppen Landkreis –                                                                                von 2 bis unter 8      von 2 bis unter 8 Kreisfreie Städte (St)           unter 3 Jahren mit und          unter 3 Jahren mit             Jahren ohne           Jahren ohne ohne Gruppenstruktur             Gruppenstruktur          Schulkinder mit und       Schulkinder mit ohne Gruppenstruktur      Gruppenstruktur Reg.-Bez. D a r m s t a d t                                   10,6                        10,6                        21,2                 20,6 Darmstadt, Wissenschaftsst.                                   10,0                            –                       20,1                 19,9 Frankfurt am Main, St.                                        10,1                        10,1                        19,6                 19,3 Offenbach am Main, St.                                        10,2                        10,3                        21,0                 21,2 Wiesbaden, Landeshauptst.                                     10,2                        10,2                       20,7                  20,4 Bergstraße                                                    10,7                        10,6                       23,2                  21,6 Darmstadt-Dieburg                                             10,8                        10,7                       21,8                  21,4 Groß-Gerau                                                    10,9                        10,9                       23,9                  21,5 Hochtaunuskreis                                               11,1                            –                      20,5                  20,2 Main-Kinzig-Kreis                                             10,7                        10,7                       20,6                  20,4 Main-Taunus-Kreis                                             11,0                        10,9                       23,0                  21,5 Odenwaldkreis                                                 12,2                            –                      21,3                  21,0 Offenbach                                                     10,6                            –                      21,7                  21,1 Rheingau-Taunus-Kreis                                         10,5                            –                      21,2                  20,6 Wetteraukreis                                                 10,2                            –                      21,9                  21,2 Reg.-Bez. G i e ß e n                                         10,3                        10,4                        20,6                 20,4 Gießen                                                        10,3                        10,3                       20,6                  20,3 Lahn-Dill-Kreis                                               10,0                            –                      20,4                  20,3 Limburg-Weilburg                                              10,6                        10,6                       19,9                  19,6 Marburg-Biedenkopf                                            10,3                        10,3                       21,5                  21,2 Vogelsbergkreis                                               10,4                            –                      20,6                     – Reg.-Bez. K a s s e l                                         11,1                        10,6                        20,8                 20,8 Kassel, documenta-St.                                         11,5                        10,6                       20,9                  20,9 Fulda                                                         12,0                            –                      21,5                  21,5 Hersfeld-Rotenburg                                            11,5                        10,9                       22,0                  20,7 Kassel                                                        10,4                        10,1                       20,5                     – Schwalm-Eder-Kreis                                            10,1                            –                      20,0                  19,9 Waldeck-Frankenberg                                           10,8                            –                      20,4                     – Werra-Meißner-Kreis                                           11,1                        11,1                       20,9                  21,0 Land H e s s e n                                              10,6                        10,5                       21,0                  20,6 1) Die Einteilung der Gruppen erfolgt von 2 bis unter 8 Jahren. In diesen Gruppen sind allerdings nur wenige 2-Jährige.",
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            "content": "Anlage A25 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.3 Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege am 01.03.2018 1) Kindertagespflegepersonen                  Nichtschulkinder in Kindertagespflege im Alter Landkreis –                                                     2) Kreisfreie Städte (St)                                   davon insgesamt                                            unter 3 Jahren       3 Jahren bis Schuleintritt männlich             weiblich Reg.-Bez. D a r m s t a d t                     1852                 57               1795                  6265                         160 Darmstadt, Wissenschaftsst.                       108                 5                 103                  389                              2 Frankfurt am Main, St.                            387                11                 376                  974                           34 Offenbach am Main, St.                             76                 –                  76                  259                              9 Wiesbaden, Landeshauptst.                         129                 2                 127                  390                              8 Bergstraße                                        176                 8                 168                  503                           41 Darmstadt-Dieburg                                  99                 –                  99                  407                              2 Groß-Gerau                                         97                 4                  93                  366                           14 Hochtaunuskreis                                    97                 1                  96                  373                              5 Main-Kinzig-Kreis                                 148                 3                 145                  629                           10 Main-Taunus-Kreis                                 127                 6                 121                  556                              1 Odenwaldkreis                                      38                 2                  36                  102                           10 Offenbach                                         144                 4                 140                  580                           10 Rheingau-Taunus-Kreis                             110                 4                 106                  287                              5 Wetteraukreis                                     116                 7                 109                  450                              9 Reg.-Bez. G i e ß e n                             376                15                 361                 1257                           45 Gießen                                            131                 6                 125                  426                              9 Lahn-Dill-Kreis                                    74                 1                  73                  252                              9 Limburg-Weilburg                                   31                 1                  30                   61                           15 Marburg-Biedenkopf                                 94                 5                  89                  386                              2 Vogelsbergkreis                                    46                 2                  44                  132                           10 Reg.-Bez. K a s s e l                             589                10                 579                 2135                           83 Kassel, documenta-St.                              92                 2                  90                  347                              3 Fulda                                             135                 2                 133                  522                           21 Hersfeld-Rotenburg                                 69                 3                  66                  162                           11 Kassel                                            126                 –                 126                  609                           11 Schwalm-Eder-Kreis                                 70                 –                  70                  201                           11 Waldeck-Frankenberg                                59                 –                  59                  192                           16 Werra-Meißner-Kreis                                38                 3                  35                  102                           10 Land H e s s e n                                2817                 82               2735                  9657                         288 1) Eine Zurordeung von Tagespflegepersonen zu den betreuten Kindern ist nicht möglich. Beide Statistiken werden seperat erhoben. 2) Die Personen mit den Geschlecht \"ohne Angabe\" wurden den weiblichen zugeordnet.",
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            "content": "Anlage A26 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.3 Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege am 01.03.2018 Qualifikation der Tagespflegepersonen Landkreis –                                                         Dauer des Qualifikationskurs                                                                       in tätigkeits-    Erste-Hilfe-Kurs für Kreisfreie Städte (St)                                                                                                                           anderer Nachweis begleitender         Säuglinge u. der Qualifikation weniger als 30 Stunden    30 bis 70 Stunden      71 bis 120 Stunden       121 bis 159 Stunden      160 und mehr Stunden                       Grundqualifikation      Kleinkinder Reg.-Bez. D a r m s t a d t                       5                     52                       80                       16                    1635                 152                   10               1838 Darmstadt, Wissenschaftsst.                       –                      –                        1                         1                    106                    7                   –                 108 Frankfurt am Main, St.                            5                      9                       22                         6                    345                    –                   –                 382 Offenbach am Main, St.                            –                      –                        –                         –                     76                    6                   –                   76 Wiesbaden, Landeshauptst.                         –                      5                       23                         –                     80                  30                    –                 129 Bergstraße                                        –                      –                        4                         –                    168                  25                    –                 175 Darmstadt-Dieburg                                 –                      7                       10                         1                     81                  14                    –                   99 Groß-Gerau                                        –                      –                        –                         –                     96                    2                   –                   97 Hochtaunuskreis                                   –                      3                        2                         2                     90                    3                   –                   97 Main-Kinzig-Kreis                                 –                      –                        –                         –                    148                    –                   –                 148 Main-Taunus-Kreis                                 –                     10                        3                         –                    111                  21                    3                 120 Odenwaldkreis                                     –                      –                        –                         –                     34                    –                   4                   38 Offenbach                                         –                      5                        –                         –                    139                    8                   –                 143 Rheingau-Taunus-Kreis                             –                      6                       11                         4                     60                  34                    2                 110 Wetteraukreis                                     –                      7                        4                         2                    101                    2                   1                 116 Reg.-Bez. G i e ß e n                             3                     98                       43                       18                     208                  28                    1                 374 Gießen                                            2                     63                       28                       13                      25                    5                   –                 131 Lahn-Dill-Kreis                                   –                      1                        5                         4                     64                    8                   –                   73 Limburg-Weilburg                                  –                      –                        –                         1                     30                    –                   –                   31 Marburg-Biedenkopf                                1                     30                       10                         –                     48                  15                    –                   93 Vogelsbergkreis                                   –                      4                        –                         –                     41                    –                   1                   46 Reg.-Bez. K a s s e l                            37                    170                       43                       15                     309                  60                    3                 575 Kassel, documenta-St.                             –                      –                        –                         –                     92                    2                   –                   92 Fulda                                             –                     40                        1                         8                     86                  10                    –                 135 Hersfeld-Rotenburg                                –                     10                       15                         1                     37                  23                    –                  63 Kassel                                            –                     71                       12                         –                     36                  19                    1                 124 Schwalm-Eder-Kreis                                4                     41                        9                         2                     12                    –                   2                   70 Waldeck-Frankenberg                              33                      8                        6                         4                      8                    6                   –                   53 Werra-Meißner-Kreis                               –                      –                        –                         –                     38                    –                   –                   38 Land H e s s e n                                 45                    320                      166                       49                    2152                 240                   14               2787",
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            "number": 41,
            "content": "Anlage A27 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.3 Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege am 01.03.2018 Überwiegende Ort der Betreuung der Kinder Landkreis –                       in der Wohnung des Kindes/ der Kinder                                in der eigenen Wohnung                                      in anderen Räumen Kreisfreie Städte (St) Anzahl der                                                    Anzahl der                                               Anzahl der 1)    Anzahl der Tagespflegekinder                             1)    Anzahl der Tagespflegekinder                       1)    Anzahl der Tagespflegekinder Tagespflegepersonen                                          Tagespflegepersonen                                        Tagespflegepersonen Reg.-Bez. D a r m s t a d t                             144                            266                           1586                          5596                         173                           768 Darmstadt, Wissenschaftsst.                                2                              3                            101                           358                           5                           22 Frankfurt am Main, St.                                    72                           120                             321                           999                          30                           78 Offenbach am Main, St.                                     –                              –                              71                          286                           5                           23 Wiesbaden, Landeshauptst.                                 14                            35                             100                           305                          17                           82 Bergstraße                                                19                            38                             142                           477                          15                           76 Darmstadt-Dieburg                                          3                              8                              82                          336                          14                           81 Groß-Gerau                                                 3                              7                              87                          342                           7                           35 Hochtaunuskreis                                            6                            11                               68                          282                          23                          108 Main-Kinzig-Kreis                                          3                              4                            148                           526                           –                            – Main-Taunus-Kreis                                         10                            22                               96                          399                          30                          136 Odenwaldkreis                                              2                              5                              30                          102                           7                           34 Offenbach                                                  1                              1                            140                           496                           3                           10 Rheingau-Taunus-Kreis                                      5                              5                              95                          272                          10                           44 Wetteraukreis                                              4                              7                            105                           416                           7                           39 Reg.-Bez. G i e ß e n                                     20                            39                             289                         1020                           69                          277 Gießen                                                    11                            20                             102                           375                          19                           78 Lahn-Dill-Kreis                                            5                            11                               50                          183                          19                           68 Limburg-Weilburg                                           2                              5                              28                           84                           1                            5 Marburg-Biedenkopf                                         –                              –                              74                          282                          20                           86 Vogelsbergkreis                                            2                              3                              35                           96                          10                           40 Reg.-Bez. K a s s e l                                     28                            59                             508                         1816                           59                          241 Kassel, documenta-St.                                      –                              –                              76                          279                          16                           74 Fulda                                                      5                            11                             119                           459                          12                           44 Hersfeld-Rotenburg                                        17                            30                               52                          163                           3                           12 Kassel                                                     1                              5                            103                           391                          22                           85 Schwalm-Eder-Kreis                                         2                              7                              67                          214                           2                            5 Waldeck-Frankenberg                                        1                              2                              54                          197                           4                           21 Werra-Meißner-Kreis                                        2                              4                              37                          113                           –                            – Land H e s s e n                                        192                            364                           2383                          8432                         301                         1286 1) Eine Zurordeung von Tagespflegepersonen zu den betreuten Kindern ist nicht möglich. Beide Statistiken werden seperat erhoben. Eine Tagespflegeperson kann auch mehrere Orte der Betreuung der Kinder haben.",
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            "number": 42,
            "content": "Anlage B32 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Betreuungsquoten in % der Nichtschulkinder ab 3 Jahre im Betreute Nichtschulkinder ab 3 Jahre im Alter von …                  Alter von … im Verhältnis zu Bevölkerung am 31.12.2017 in Landkreis                                                                                                                                                1) –                                                                                                                    der entsprechenden Altersgruppe Kreisfreie Städte (St) 3 bis 6 3              4             5             6         7 und älter 3 und älter     3           4            5           6 Jahre Reg.-Bez. D a r m s t a d t                     32912         35311         34730         21241            195      124389        85,4        95,3         94,0        58,0        83,3 Darmstadt, Wissenschaftsst.                      1271           1379          1360           847              8       4865        85,3        95,8         92,7        59,6        83,5 Frankfurt am Main, St.                           6564           6936          6650          3951             40      24141        85,4        93,4         91,9        55,6        81,8 Offenbach am Main, St.                             952          1176          1246           727              6       4107        69,8        88,8         93,4        57,0        77,4 Wiesbaden, Landeshauptst.                        2519           2556          2519          1476              7       9077        85,4        98,3         94,7        57,8        84,3 Bergstraße                                       2167           2233          2279          1395             21       8095        88,4        97,9         96,7        61,3        86,2 Darmstadt-Dieburg                                2468           2556          2504          1644             16       9188        86,4        94,7         92,9        60,8        83,7 Groß-Gerau                                       2316           2508          2479          1594              4       8901        82,8        94,8         96,5        58,9        83,0 Hochtaunuskreis                                  2004           2279          1990           996             22       7291        90,9        96,5         89,6        45,5        81,0 Main-Kinzig-Kreis                                3358           3558          3546          2188             18      12668        87,1        94,2         98,4        59,9        85,0 Main-Taunus-Kreis                                1990           2253          2214          1351             12       7820        87,3        96,7         94,0        58,8        84,3 Odenwaldkreis                                      662           756           742           466              5       2631        83,4        99,2         91,0        60,4        83,6 Offenbach                                        2738           3039          3178          2000             16      10971        81,4        95,0         95,0        60,7        83,0 Rheingau-Taunus-Kreis                            1452           1441          1486           949             10       5338        87,7        95,3         92,8        60,1        83,9 Wetteraukreis                                    2451           2641          2537          1657             10       9296        88,0        97,8         94,1        59,8        84,8 Reg.-Bez. G i e ß e n                            7963           8192          8183          5401             71      29810        89,6        94,2         93,8        61,2        84,7 Gießen                                           2028           2086          2063          1318             15       7510        88,6        95,1         92,8        59,3        83,9 Lahn-Dill-Kreis                                  1945           2048          1970          1308             26       7297        86,6        95,7         92,5        59,3        83,4 Limburg-Weilburg                                 1364           1420          1390           929             17       5120        94,9        95,4         95,9        63,6        87,5 Marburg-Biedenkopf                               1894           1898          1970          1291              7       7060        88,8        93,3         94,2        63,1        84,9 Vogelsbergkreis                                    732           740           790           555              6       2823        93,7        88,4         94,8        62,5        84,4 Reg.-Bez. K a s s e l                            9273           9613          9650          6132             93      34761        88,4        93,6         94,9        60,7        84,5 Kassel, documenta-St.                            1510           1626          1633           949              2       5720        82,1        92,3         93,0        57,4        81,6 Fulda                                            1814           1980          1848          1261             32       6935        88,3        97,0         97,0        64,5        86,8 Hersfeld-Rotenburg                                 863           881           918           633              5       3300        83,7        90,6         91,5        62,3        81,9 Kassel                                           1830           1752          1839          1120             13       6554        92,9        91,9         94,8        58,3        84,6 Schwalm-Eder-Kreis                               1370           1417          1386           841             19       5033        92,0        92,9         93,6        56,4        83,7 Waldeck-Frankenberg                              1188           1224          1311           852             15       4590        90,6        94,9         97,4        66,7        87,6 Werra-Meißner-Kreis                                698           733           715           476              7       2629        87,4        94,2         96,4        60,6        84,5 Land H e s s e n                                50148         53116         52563         32774            359      188960        86,6        94,8         94,1        59,0        83,7 1) Da nur wenige Nichtschulkinder über 6 Jarhen betreut werden, wurde die Betreuungsquote nur für d",
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            "number": 43,
            "content": "Anlage B36a Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Landkreis                       Belegte Plätze am 01.03.2018 von Nichtschulkindern im Alter von … bis unter … Jahren mit einer Betreuungszeit über 45 Stunden – Kreisfreie Städte (St)       3 bis unter 4 Jahre     4 bis unter 5 Jahren   5 bis unter 6 Jahren      6 bis unter 7 Jahren      7 Jahre und älter            3 und älter Reg.-Bez. D a r m s t a d t                      9753                    10786                  11007                       6732                      53                     38331 Darmstadt, Wissenschaftsst.                        342                     383                     402                       245                       1                      1373 Frankfurt am Main, St.                           4870                     5266                    5274                      3191                      25                     18626 Offenbach am Main, St.                              51                      44                      48                        27                       –                       170 Wiesbaden, Landeshauptst.                          758                     680                     716                       405                       2                      2561 Bergstraße                                         313                     346                     318                       212                       1                      1190 Darmstadt-Dieburg                                  375                     408                     461                       287                       3                      1534 Groß-Gerau                                         323                     356                     368                       234                       –                      1281 Hochtaunuskreis                                    525                     607                     538                       273                       5                      1948 Main-Kinzig-Kreis                                  565                     669                     685                       449                       5                      2373 Main-Taunus-Kreis                                  485                     592                     612                       364                       1                      2054 Odenwaldkreis                                       23                      46                      58                        31                       2                       160 Offenbach                                          644                     736                     904                       575                       4                      2863 Rheingau-Taunus-Kreis                              198                     270                     269                       185                       1                       923 Wetteraukreis                                      281                     383                     354                       254                       3                      1275 Reg.-Bez. G i e ß e n                              852                     945                    1082                       734                       9                      3622 Gießen                                             244                     278                     317                       177                       –                      1016 Lahn-Dill-Kreis                                    242                     274                     340                       260                       5                      1121 Limburg-Weilburg                                   107                     117                     132                        92                       3                       451 Marburg-Biedenkopf                                 175                     184                     196                       144                       1                       700 Vogelsbergkreis                                     84                      92                      97                        61                       –                       334 Reg.-Bez. K a s s e l                            1199                     1383                    1472                       976                       8                      5038 Kassel, documenta-St.                              109                     131                     144                        72                       –                       456 Fulda                                              353                     402                     427                       281                       5                      1468 Hersfeld-Rotenburg                                 252                     279                     271                       211                       –                      1013 Kassel                                              70                      80                      81                        50                       –                       281 Schwalm-Eder-Kreis                                 156                     166                     167                       127                       –                       616 Waldeck-Frankenberg                                 78                     112                     134                        89                       1                       414 Werra-Meißner-Kreis                                181                     213                     248                       146                       2                       790 Land H e s s e n                                11804                    13114                  13561                       8442                      70                     46991",
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            "content": "Anlage B36b Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Landkreis                   Belegte Plätze am 01.03.2018 von Nichtschulkindern im Alter von … bis unter … Jahren mit einer Betreuungszeit von 35 bis 45 Stunden – Kreisfreie Städte (St)       3 bis unter 4 Jahre    4 bis unter 5 Jahren    5 bis unter 6 Jahren     6 bis unter 7 Jahren      7 Jahre und älter            3 und älter Reg.-Bez. D a r m s t a d t                      9931                   10772                   11003                      6716                       54                    38476 Darmstadt, Wissenschaftsst.                        508                    538                      535                      323                        3                     1907 Frankfurt am Main, St.                             251                    245                      233                      133                        2                      864 Offenbach am Main, St.                             719                    837                      967                      568                        5                     3096 Wiesbaden, Landeshauptst.                        1350                    1478                     1439                      860                        4                     5131 Bergstraße                                         652                    683                      748                      488                        8                     2579 Darmstadt-Dieburg                                  768                    853                      837                      550                        6                     3014 Groß-Gerau                                         715                    802                      821                      519                        2                     2859 Hochtaunuskreis                                    754                    867                      728                      351                        8                     2708 Main-Kinzig-Kreis                                  878                    961                     1019                      601                        –                     3459 Main-Taunus-Kreis                                  756                    841                      849                      525                        5                     2976 Odenwaldkreis                                      220                    232                      248                      158                        2                      860 Offenbach                                          889                    991                     1018                      657                        3                     3558 Rheingau-Taunus-Kreis                              614                    559                      615                      386                        2                     2176 Wetteraukreis                                      857                    885                      946                      597                        4                     3289 Reg.-Bez. G i e ß e n                            2629                    2801                     3038                     2154                       25                    10647 Gießen                                             627                    620                      631                      414                        6                     2298 Lahn-Dill-Kreis                                    493                    543                      576                      440                        8                     2060 Limburg-Weilburg                                   420                    510                      549                      378                        3                     1860 Marburg-Biedenkopf                                 842                    871                     1003                      696                        6                     3418 Vogelsbergkreis                                    247                    257                      279                      226                        2                     1011 Reg.-Bez. K a s s e l                            3035                    3328                     3472                     2271                       36                    12142 Kassel, documenta-St.                              823                    861                      942                      590                        1                     3217 Fulda                                              633                    747                      718                      538                       13                     2649 Hersfeld-Rotenburg                                 223                    245                      241                      160                        2                      871 Kassel                                             408                    427                      497                      295                        4                     1631 Schwalm-Eder-Kreis                                 285                    322                      332                      181                        6                     1126 Waldeck-Frankenberg                                368                    432                      506                      323                        8                     1637 Werra-Meißner-Kreis                                295                    294                      236                      184                        2                     1011 Land H e s s e n                                15595                   16901                    17513                    11141                      115                    61265",
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            "content": "Anlage B36c Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Landkreis              Belegte Plätze am 01.03.2018 von Nichtschulkindern im Alter von … bis unter … Jahren mit einer Betreuungszeit von 25 bis 35 Stunden – Kreisfreie Städte (St)      3 bis unter 4 Jahre   4 bis unter 5 Jahren    5 bis unter 6 Jahren     6 bis unter 7 Jahren      7 Jahre und älter         3 und älter Reg.-Bez. D a r m s t a d t                     8522                   9022                     8494                     5203                       63              31304 Darmstadt, Wissenschaftsst.                       220                   237                      264                      158                        2                 881 Frankfurt am Main, St.                          1056                   1067                      889                      490                       10               3512 Offenbach am Main, St.                            117                   178                      164                      101                        1                 561 Wiesbaden, Landeshauptst.                          64                    70                       54                       37                        –                 225 Bergstraße                                        829                   890                      881                      503                        9               3112 Darmstadt-Dieburg                                 838                   858                      807                      551                        4               3058 Groß-Gerau                                        860                   886                      891                      590                        2               3229 Hochtaunuskreis                                   506                   578                      532                      282                        7               1905 Main-Kinzig-Kreis                               1079                   1120                     1077                      677                       10               3963 Main-Taunus-Kreis                                 555                   622                      560                      359                        6               2102 Odenwaldkreis                                     243                   259                      234                      125                        –                 861 Offenbach                                         661                   762                      722                      412                        8               2565 Rheingau-Taunus-Kreis                             495                   465                      466                      287                        2               1715 Wetteraukreis                                     999                  1030                      953                      631                        2               3615 Reg.-Bez. G i e ß e n                           3433                   3472                     3192                     2028                       19              12144 Gießen                                            941                   978                      900                      607                        4               3430 Lahn-Dill-Kreis                                 1060                   1094                      930                      534                        9               3627 Limburg-Weilburg                                  585                   575                      540                      375                        5               2080 Marburg-Biedenkopf                                610                   599                      584                      350                        –               2143 Vogelsbergkreis                                   237                   226                      238                      162                        1                 864 Reg.-Bez. K a s s e l                           3225                   3161                     3146                     1963                       38              11533 Kassel, documenta-St.                             221                   258                      259                      137                        0                 875 Fulda                                             600                   637                      561                      345                       12               2155 Hersfeld-Rotenburg                                329                   290                      339                      218                        3               1179 Kassel                                            680                   621                      692                      428                        6               2427 Schwalm-Eder-Kreis                                661                   652                      607                      371                        9               2300 Waldeck-Frankenberg                               546                   516                      501                      339                        5               1907 Werra-Meißner-Kreis                               188                   187                      187                      125                        3                 690 Land H e s s e n                               15180                  15655                   14832                      9194                      120              54981",
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            "content": "Anlage B36d Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Landkreis                 Belegte Plätze am 01.03.2018 von Nichtschulkindern im Alter von … bis unter … Jahren mit einer Betreuungszeit von bis 25 Stunden – Kreisfreie Städte (St)      3 bis unter 4 Jahre    4 bis unter 5 Jahren   5 bis unter 6 Jahren      6 bis unter 7 Jahren      7 Jahre und älter         3 und älter Reg.-Bez. D a r m s t a d t                     4706                    4731                    4226                      2590                      25               16278 Darmstadt, Wissenschaftsst.                       201                    221                     159                       121                       2                  704 Frankfurt am Main, St.                            387                    358                     254                       137                       3                 1139 Offenbach am Main, St.                             65                    117                      67                        31                       –                  280 Wiesbaden, Landeshauptst.                         347                    328                     310                       174                       1                 1160 Bergstraße                                        373                    314                     332                       192                       3                 1214 Darmstadt-Dieburg                                 487                    437                     399                       256                       3                 1582 Groß-Gerau                                        418                    464                     399                       251                       –                 1532 Hochtaunuskreis                                   219                    227                     192                        90                       2                  730 Main-Kinzig-Kreis                                 836                    808                     765                       461                       3                 2873 Main-Taunus-Kreis                                 194                    198                     193                       103                       –                  688 Odenwaldkreis                                     176                    219                     202                       152                       1                  750 Offenbach                                         544                    550                     534                       356                       1                 1985 Rheingau-Taunus-Kreis                             145                    147                     136                        91                       5                  524 Wetteraukreis                                     314                    343                     284                       175                       1                 1117 Reg.-Bez. G i e ß e n                           1049                     974                     871                       485                      18                 3397 Gießen                                            216                    210                     215                       120                       5                  766 Lahn-Dill-Kreis                                   150                    137                     124                        74                       4                  489 Limburg-Weilburg                                  252                    218                     169                        84                       6                  729 Marburg-Biedenkopf                                267                    244                     187                       101                       –                  799 Vogelsbergkreis                                   164                    165                     176                       106                       3                  614 Reg.-Bez. K a s s e l                           1814                    1741                    1560                       922                      11                 6048 Kassel, documenta-St.                             357                    376                     288                       150                       1                 1172 Fulda                                             228                    194                     142                        97                       2                  663 Hersfeld-Rotenburg                                 59                     67                      67                        44                       –                  237 Kassel                                            672                    624                     569                       347                       3                 2215 Schwalm-Eder-Kreis                                268                    277                     280                       162                       4                  991 Waldeck-Frankenberg                               196                    164                     170                       101                       1                  632 Werra-Meißner-Kreis                                34                     39                      44                        21                       –                  138 Land H e s s e n                                7569                    7446                    6657                      3997                      54               25723",
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            "content": "Anlage B38 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Landkreis                                                                              Betreuungsquote in % der Anzahl der Nichtschulkinder im Anzahl der Nichtschulkinder im –                                                                                Nichtschulkinder im Alter von Alter von 3 bis unter 7 Jahren       Alter über 7 Jahre                                1) Kreisfreie Städte (St)                                                                          3 bis unter 7 Jahren Reg.-Bez. D a r m s t a d t                                  124194                            195                           83,3 Darmstadt, Wissenschaftsst.                                    4857                               8                          83,5 Frankfurt am Main, St.                                        24101                             40                           81,8 Offenbach am Main, St.                                         4101                               6                          77,4 Wiesbaden, Landeshauptst.                                      9070                               7                          84,3 Bergstraße                                                     8074                             21                           86,2 Darmstadt-Dieburg                                              9172                             16                           83,7 Groß-Gerau                                                     8897                               4                          83,0 Hochtaunuskreis                                                7269                             22                           81,0 Main-Kinzig-Kreis                                             12650                             18                           85,0 Main-Taunus-Kreis                                              7808                             12                           84,3 Odenwaldkreis                                                  2626                               5                          83,6 Offenbach                                                     10955                             16                           83,0 Rheingau-Taunus-Kreis                                          5328                             10                           83,9 Wetteraukreis                                                  9286                             10                           84,8 Reg.-Bez. G i e ß e n                                         29739                             71                           84,7 Gießen                                                         7495                             15                           83,9 Lahn-Dill-Kreis                                                7271                             26                           83,4 Limburg-Weilburg                                               5103                             17                           87,5 Marburg-Biedenkopf                                             7053                               7                          84,9 Vogelsbergkreis                                                2817                               6                          84,4 Reg.-Bez. K a s s e l                                         34668                             93                           84,5 Kassel, documenta-St.                                          5718                               2                          81,6 Fulda                                                          6903                             32                           86,8 Hersfeld-Rotenburg                                             3295                               5                          81,9 Kassel                                                         6541                             13                           84,6 Schwalm-Eder-Kreis                                             5014                             19                           83,7 Waldeck-Frankenberg                                            4575                             15                           87,6 Werra-Meißner-Kreis                                            2622                               7                          84,5 Land H e s s e n                                             188601                            359                           83,7 1) Da nur wenige Kinder über 6 Jahren betreut werden, wird die Betreuungsquote nur für die Kinder von 3 bis 6 errechnet.",
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            "content": "Anlage B39 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2018 Betreuungsquote in % der Landkreis                 Anzahl der Nichtschulkinder im Alter von Nichtschulkinder im Alter von 3 bis unter –                         3 bis unter 7 Jahren mit einer 7 Jahren mit einer Betreuungszeit von Kreisfreie Städte (St)            Betreuungszeit von über 45 Stunden über 45 Stunden Reg.-Bez. D a r m s t a d t                                                     38278                                      25,7 Darmstadt, Wissenschaftsst.                                                      1372                                      23,6 Frankfurt am Main, St.                                                          18601                                      63,2 Offenbach am Main, St.                                                            170                                        3,2 Wiesbaden, Landeshauptst.                                                        2559                                      23,8 Bergstraße                                                                       1189                                      12,7 Darmstadt-Dieburg                                                                1531                                      14,0 Groß-Gerau                                                                       1281                                      12,0 Hochtaunuskreis                                                                  1943                                      21,6 Main-Kinzig-Kreis                                                                2368                                      15,9 Main-Taunus-Kreis                                                                2053                                      22,2 Odenwaldkreis                                                                     158                                        5,0 Offenbach                                                                        2859                                      21,7 Rheingau-Taunus-Kreis                                                             922                                      14,5 Wetteraukreis                                                                    1272                                      11,6 Reg.-Bez. G i e ß e n                                                            3613                                      10,3 Gießen                                                                           1016                                      11,4 Lahn-Dill-Kreis                                                                  1116                                      12,8 Limburg-Weilburg                                                                  448                                        7,7 Marburg-Biedenkopf                                                                699                                        8,4 Vogelsbergkreis                                                                   334                                      10,0 Reg.-Bez. K a s s e l                                                            5030                                      12,3 Kassel, documenta-St.                                                             456                                        6,5 Fulda                                                                            1463                                      18,4 Hersfeld-Rotenburg                                                               1013                                      25,2 Kassel                                                                            281                                        3,6 Schwalm-Eder-Kreis                                                                616                                      10,3 Waldeck-Frankenberg                                                               413                                        7,9 Werra-Meißner-Kreis                                                               788                                      25,4 Land H e s s e n                                                                46921                                      20,8 1) Da nur wenige Kinder über 6 Jahren betreut werden, wird die Betreuungsquote nur für die Kinder von 3 bis 6 errechnet.",
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            "content": "Anlage C57-1 Neuaufnahmen in den Pakt für den Nachmittag (PfdN) ab dem Schuljahr 2019/2020 Vorhaben      Schulträger             Schule                         Ort PfdN          Landkreis Bergstraße Daumbergschule                    Gorxheimertal PfdN          Landkreis Bergstraße Melibokusschule                   Zwingenberg PfdN          Stadt Darmstadt         Christian-Morgenstern-Schule   Darmstadt PfdN          Stadt Darmstadt         Goetheschule                   Darmstadt PfdN          Stadt Darmstadt         Schillerschule                 Darmstadt Landkreis Darmstadt- PfdN          Dieburg                 Markwaldschule                 Babenhausen Landkreis Darmstadt- PfdN          Dieburg                 Gutenbergschule                Dieburg Landkreis Darmstadt- PfdN          Dieburg                 Haslochbergschule              Groß-Bieberau Landkreis Darmstadt- PfdN          Dieburg                 Wendelinusschule               Klein-Umstadt Landkreis Darmstadt- PfdN          Dieburg                 Lindenfeldschule               Schaafheim Landkreis Darmstadt- PfdN          Dieburg                 Hasselbachschule               Otzberg Landkreis Darmstadt- PfdN          Dieburg                 Dilsbachschule                 Reinheim PfdN (nur     Landkreis Darmstadt- Grundschule)  Dieburg                 Eichwaldschule                 Schaafheim Landkreis Darmstadt- PfdN          Dieburg                 Goetheschule                   Pfungstadt Landkreis Darmstadt- PfdN          Dieburg                 Anne-Frank-Schule              Dieburg PfdN          Stadt Frankfurt am Main Merianschule                   Frankfurt PfdN          Stadt Frankfurt am Main Grundschule Europaviertel      Frankfurt PfdN          Stadt Frankfurt am Main 3. Grundschule Riedberg        Frankfurt PfdN          Landkreis Groß-Gerau Geinsheimer Schule                Trebur PfdN          Stadt Kelsterbach       Bürgermeister-Hardt-Schule     Kelsterbach PfdN          Main-Taunus-Kreis       Theodor-Heuss-Schule           Bad Soden am Taunus PfdN          Landkreis Gießen        Grundschule am Keltentor       Biebertal Landkreis Hersfeld- PfdN          Rotenburg               Solztalschule                  Bad Hersfeld Landkreis Hersfeld- PfdN          Rotenburg               Kolibri-Schule                 Bad Hersfeld Landkreis Hersfeld- PfdN          Rotenburg               Steigleder-Schule              Friedewald Landkreis Hersfeld- PfdN          Rotenburg               Astrid-Lindgren-Schule         Hauneck Landkreis Hersfeld- PfdN          Rotenburg               Grundschule Landeck            Schenklengsfeld PfdN (bis Jg. Landkreis Hersfeld- 4)            Rotenburg               Heinrich-Auel-Schule           Rotenburg an der Fulda PfdN          Werra-Meißner-Kreis     Meinhard-Schule                Meinhard PfdN          Werra-Meißner-Kreis     Lindenhofschule                Witzenhausen PfdN          Werra-Meißner-Kreis     Gelstertalschule Hundelshausen Witzenhausen PfdN          Hochtaunuskreis         Hardtwaldschule Seulberg       Friedrichsdorf PfdN          Wetteraukreis           Jim-Knopf-Schule               Wölfersheim 1/2",
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            "content": "Anlage C57-1 zu GA 20/569 PfdN          Lahn-Dill-Kreis     Westerwaldschule                 Driedorf PfdN          Lahn-Dill-Kreis     Grundschule Tiefenbach           Braunfels PfdN          Lahn-Dill-Kreis     Astrid-Lindgren-Schule           Solms PfdN          Main-Kinzig-Kreis   Waldschule                       Maintal PfdN          Main-Kinzig-Kreis   Astrid-Lindgren-Schule           Hammersbach PfdN          Landkreis Offenbach Joseph-von-Eichendorff-Schule    Obertshausen PfdN          Stadt Wiesbaden     Anton-Gruner-Schule              Wiesbaden PfdN          Stadt Wiesbaden     Peter-Rosegger-Schule            Wiesbaden PfdN          Stadt Wiesbaden     Ursula-Wölfel-Schule             Wiesbaden Landkreis Waldeck- PfdN          Frankenberg         Wigand-Gerstenberg-Schule        Frankenberg PfdN (nur Grundschule) (Haupt- und Realschule in Landkreis Waldeck- Profil 1)     Frankenberg         Ederseeschule Herzhausen         Vöhl Landkreis Waldeck- PfdN          Frankenberg         Grundschule Villa R in VolkmarsenVolkmarsen 2/2",
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            "content": "Anlage C57-2 Vorhaben zum Schuljahr 2019/2020    in Profil   Schule                         Ort Waldmichelbach- Neuaufnahme            1 Grundschule Schimmeldewog      Unterschönmattenwag Neuaufnahme            1 Grundschule Rothenberg         Oberzent Neuaufnahme            1 Schule an der Mümling          Höchst Neuaufnahme            1 Fliedetalschule                Flieden Neuaufnahme            1 Landgräfin-Anna-Schule         Fulda Neuaufnahme            1 Astrid-Lindgren-Schule         Groß-Gerau Neuaufnahme            1 Schlossbergschule              Ulrichstein Neuaufnahme            1 Johann-Peter-Schäfer-Schule    Friedberg Neuaufnahme            1 Fritz-Erler-Schule             Wöllstadt Neuaufnahme            1 Konrad-Neumann-Schule Neuses   Freigericht Neuaufnahme            1 Wilhelm-Busch-Schule           Maintal Neuaufnahme            1 Grundschule Oberdieten         Breidenbach Neuaufnahme            1 Lindenschule Cölbe             Cölbe Neuaufnahme            1 Gerhart-Hauptmann-Schule       Marburg Neuaufnahme            1 Wallschule                     Langen Neuaufnahme            1 Matthias-Claudius-Schule       Heusenstamm Neuaufnahme            1 Hermann-Hesse-Schule           Obertshausen Neuaufnahme            1 Hochlandschule                 Gilserberg Neuaufnahme            3 IGS in der Bildungsregion Nord Frankfurt",
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            "content": "Anlage C84 Profil der Schulträger          Schule                                  Schulort             Maßnahme Landkreis Bergstraße Nibelungenschule                        Lampertheim          1 Landkreis Bergstraße Werner-von-Siemens-Schule               Lorsch               1 Landkreis Bergstraße Freiherr-vom-Stein-Schule               Neckarsteinach       1 Landkreis Bergstraße Dietrich-Bonhoeffer-Schule              Rimbach              1 PfdN; (G im Landkreis Bergstraße Friedrich-Fröbel-Schule                 Viernheim            PfdN; HR in P1) Landkreis Bergstraße Eugen-Bachmann-Schule                   Wald-Michelbach      1 PfdN; (G im Landkreis Bergstraße Schillerschule                          Bensheim             PfdN; HR in P1) Grund-, Haupt-und Realschule Lautertal-                      PfdN; (G im Landkreis Bergstraße Gadernheim                              Lautertal (Odenwald) PfdN, HR in P 1) Landkreis Bergstraße Langenbergschule                        Birkenau             2 Landkreis Bergstraße Martin-Buber-Schule                     Heppenheim           2 Landkreis Bergstraße Alfred-Delp-Schule                      Lampertheim          1 Landkreis Bergstraße Kirchbergschule                         Bensheim             1 Landkreis Bergstraße Siegfriedschule                         Heppenheim           1 Landkreis Bergstraße Biedensandschule                        Lampertheim          1 Landkreis Bergstraße Albert-Schweitzer-Schule                Viernheim            1 Landkreis Bergstraße Seebergschule                           Bensheim             3 Landkreis Bergstraße Weschnitztalschule                      Mörlenbach           1 Landkreis Bergstraße Altes Kurfürstliches Gymnasium          Bensheim             2 Landkreis Bergstraße Goethe-Gymnasium                        Bensheim             2 Landkreis Bergstraße Starkenburg-Gymnasium                   Heppenheim           1 Landkreis Bergstraße Ueberwald-Gymnasium                     Wald-Michelbach      1 Landkreis Bergstraße Martin-Luther-Schule                    Rimbach              1 Landkreis Bergstraße Lessing-Gymnasium                       Lampertheim          1 Landkreis Bergstraße Heinrich-Böll-Schule                    Fürth                2 Landkreis Bergstraße Geschwister-Scholl-Schule               Bensheim             2 Landkreis Bergstraße Erich-Kästner-Schule                    Bürstadt             1 Landkreis Bergstraße Alexander-von-Humboldt-Schule           Viernheim            2 (P1, P2) 1/20",
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            "content": "Anlage C84 Odenwaldkreis               Carl-Weyprecht-Schule         Bad König               1 Odenwaldkreis               Schule am Sportpark           Erbach                  1 Odenwaldkreis               Ernst-Göbel-Schule            Höchst                  1 Odenwaldkreis               Theodor-Litt-Schule           Michelstadt             2 Odenwaldkreis               Georg-Ackermann-Schule        Breuberg                1 Odenwaldkreis               Zentrum Brückenschule         Erbach                  1 Odenwaldkreis               Schule am Drachenfeld         Erbach                  3 Odenwaldkreis               Gymnasium Michelstadt         Michelstadt             1 Odenwaldkreis               Oberzent-Schule               Beerfelden              1 Odenwaldkreis               Georg-August-Zinn-Schule      Reichelsheim (Odenwald) 1 Stadt Darmstadt             Erich-Kästner-Schule          Darmstadt               2 Stadt Darmstadt             Gutenbergschule               Darmstadt               1 Stadt Darmstadt             Wilhelm-Leuschner-Schule      Darmstadt               1 Stadt Darmstadt             Mornewegschule                Darmstadt               2 PfdN (G im PfdN; Stadt Darmstadt             Ernst-Elias-Niebergall-Schule Darmstadt               ab Jg. 5 in P2) Stadt Darmstadt             Mühltalschule (mit 3219)      Darmstadt               PfdN Stadt Darmstadt             Christoph-Graupner-Schule     Darmstadt               3 Stadt Darmstadt             Eleonorenschule               Darmstadt               1 Stadt Darmstadt             Georg-Büchner-Schule          Darmstadt               1 Stadt Darmstadt             Justus-Liebig-Schule          Darmstadt               1 Stadt Darmstadt             Lichtenbergschule             Darmstadt               2 Stadt Darmstadt             Ludwig-Georgs-Gymnasium       Darmstadt               1 Stadt Darmstadt             Viktoriaschule                Darmstadt               1 Stadt Darmstadt             Bernhard-Adelung-Schule       Darmstadt               2 Stadt Darmstadt             Stadtteilschule Arheilgen     Darmstadt               2 Landkreis Darmstadt-Dieburg Hessenwaldschule              Weiterstadt             2 PfdN (G im PfdN, Landkreis Darmstadt-Dieburg Ernst-Reuter-Schule           Groß-Umstadt            Sek I in P1) Landkreis Darmstadt-Dieburg Albert-Schweitzer-Schule      Groß-Zimmern            1 Landkreis Darmstadt-Dieburg Otzbergschule                 Otzberg                 PfdN Landkreis Darmstadt-Dieburg Dr.-Kurt-Schumacher-Schule    Reinheim                1 2/20",
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            "content": "Anlage C84 PfdN (G im PfdN, Landkreis Darmstadt-Dieburg Eichwaldschule                     Schaafheim        HRF in 1) Landkreis Darmstadt-Dieburg Justin-Wagner-Schule               Roßdorf           1 Landkreis Darmstadt-Dieburg Schillerschule                     Pfungstadt        1 Landkreis Darmstadt-Dieburg Anna-Freud-Schule                  Weiterstadt       3 Landkreis Darmstadt-Dieburg Gustav-Heinemann-Schule            Dieburg           3 Landkreis Darmstadt-Dieburg Anne-Frank-Schule                  Dieburg           PfdN PfdN (Grundstufe im PfdN, Sek I in Landkreis Darmstadt-Dieburg Eduard-Flanagan-Schule             Babenhausen       Profil 1) Landkreis Darmstadt-Dieburg Max-Planck-Gymnasium               Groß-Umstadt      1 PfdN (P2; Internat. Zweig in Landkreis Darmstadt-Dieburg Schuldorf Bergstraße               Seeheim-Jugenheim P3) Landkreis Darmstadt-Dieburg Albert-Einstein-Schule             Groß-Bieberau     1 Landkreis Darmstadt-Dieburg Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule Ober-Ramstadt     2 Landkreis Darmstadt-Dieburg Joachim-Schumann-Schule            Babenhausen       3 Landkreis Darmstadt-Dieburg Goetheschule                       Dieburg           2 Landkreis Darmstadt-Dieburg Melibokusschule                    Alsbach-Hähnlein  1 Landkreis Darmstadt-Dieburg Albrecht-Dürer-Schule              Weiterstadt       1 Landkreis Darmstadt-Dieburg Gerhart-Hauptmann-Schule           Griesheim         2 Landkreis Darmstadt-Dieburg Schule auf der Aue                 Münster           2 Landkreis Darmstadt-Dieburg Friedrich-Ebert-Schule             Pfungstadt        3 Stadt Frankfurt am Main     Meisterschule                      Frankfurt a. M.   3 Stadt Frankfurt am Main     Walter-Kolb-Schule                 Frankfurt a. M.   2 PfdN (G im Stadt Frankfurt am Main     Hostatoschule                      Frankfurt a. M.   PfdN; HR in P 1)) PfdN (G im Stadt Frankfurt am Main     Konrad-Haenisch-Schule             Frankfurt a. M.   PfdN; HR in P1) Stadt Frankfurt am Main     Carlo-Mierendorff-Schule           Frankfurt a. M.   3 Stadt Frankfurt am Main     Ludwig-Börne-Schule                Frankfurt a. M.   1 Stadt Frankfurt am Main     IGS Herder                         Frankfurt a. M.   3 3/20",
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            "content": "Anlage C84 Stadt Frankfurt am Main Gymnasium Riedberg               Frankfurt a. M.   2 Stadt Frankfurt am Main Panoramaschule                   Frankfurt a. M.   3 Stadt Frankfurt am Main IGS West                         Frankfurt a. M.   3 Stadt Frankfurt am Main Gymnasium Nied                   Frankfurt a. M.   2 Stadt Frankfurt am Main IGS Süd                          Frankfurt a. M.   2 Stadt Frankfurt am Main Niederrad (Neugründung ab 17/18) Frankfurt am Main 3 Stadt Frankfurt am Main Gymnasium Nord Westhausen        Frankfurt a. M.   1 Stadt Frankfurt am Main Kalbach/Riedberg (Neugründung)   Frankfurt am Main 3 Stadt Frankfurt am Main IGS 15/Mitte (Neugründung)       Frankfurt         3 Stadt Frankfurt am Main Römerhof (Neugründung)           Frankfurt         1 Stadt Frankfurt am Main IGS in der Bildungsregion Nord   Frankfurt         3 Stadt Frankfurt am Main Viktor-Frankl-Schule             Frankfurt a. M.   3 Stadt Frankfurt am Main Kasinoschule                     Frankfurt a. M.   1 Stadt Frankfurt am Main Mosaikschule                     Frankfurt a. M.   3 Stadt Frankfurt am Main Weißfrauenschule                 Frankfurt a. M.   1 Stadt Frankfurt am Main Hermann-Herzog-Schule            Frankfurt a. M.   1 Stadt Frankfurt am Main Bürgermeister-Grimm-Schule       Frankfurt a. M.   1 Stadt Frankfurt am Main Charles-Hallgarten-Schule        Frankfurt a. M.   3 Stadt Frankfurt am Main Wallschule                       Frankfurt a. M.   1 Stadt Frankfurt am Main Geschwister-Scholl-Schule        Frankfurt am Main 1 Stadt Frankfurt am Main Brüder-Grimm-Schule              Frankfurt a. M.   2 Stadt Frankfurt am Main Louise-von-Rothschild-Schule     Frankfurt a. M.   1 Stadt Frankfurt am Main Falkschule                       Frankfurt         1 Stadt Frankfurt am Main Wöhlerschule                     Frankfurt a. M.   2 Stadt Frankfurt am Main Elisabethenschule                Frankfurt a. M.   2 Stadt Frankfurt am Main Carl-Schurz-Schule               Frankfurt a. M.   2 Stadt Frankfurt am Main Ziehenschule                     Frankfurt a. M.   1 Stadt Frankfurt am Main Bettinaschule                    Frankfurt a. M.   2 Stadt Frankfurt am Main Helene-Lange-Schule              Frankfurt a. M.   1 Stadt Frankfurt am Main Helmholtzschule                  Frankfurt a. M.   2 Stadt Frankfurt am Main Schillerschule                   Frankfurt a. M.   1 Stadt Frankfurt am Main Heinrich-von-Gagern-Gymnasium    Frankfurt a. M.   1 4/20",
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            "content": "Anlage C84 Stadt Frankfurt am Main Lessing-Gymnasium                              Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Freiherr-vom-Stein-Schule                      Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Liebigschule                                   Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Leibnizschule                                  Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Musterschule                                   Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Goethe-Gymnasium                               Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Georg-Büchner-Schule                           Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Schule am Ried                                 Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Ernst-Reuter-Schule II                         Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Peter-Petersen-Schule                          Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Otto-Hahn-Schule                               Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Friedrich-Ebert-Schule                         Frankfurt a. M. 3 Stadt Frankfurt am Main Carl-von-Weinberg-Schule                       Frankfurt a. M. 2 Stadt Frankfurt am Main Georg-August-Zinn-Schule                       Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Heinrich-Kraft-Schule                          Frankfurt a. M. 1 Stadt Frankfurt am Main Paul-Hindemith-Schule                          Frankfurt a. M. 3 Stadt Frankfurt am Main IGS-Nordend                                    Frankfurt a. M. 2 Landkreis Fulda         Lüdertalschule                                 Großenlüder     1 Landkreis Fulda         Mittelpunktschule Hohe Rhön                    Hilders         1 Landkreis Fulda         Biebertalschule                                Hofbieber       1 Landkreis Fulda         Don-Bosco-Schule                               Künzell         1 Landkreis Fulda         Johannes-Hack-Schule einschl. Abteilung für EZHPetersberg      1 Landkreis Fulda         Jahnschule Hünfeld                             Hünfeld         1 Landkreis Fulda         Von-Galen-Schule Eichenzell                    Eichenzell      2 Landkreis Fulda         Friedrich-v.-Bodelschwingh-Schule              Großenlüder     1 Landkreis Fulda         Albert-Schweitzer-Schule                       Neuhof          1 Landkreis Fulda         Anne-Frank-Schule                              Gersfeld        1 Landkreis Fulda         Erich-Kästner-Schule                           Hilders         1 Landkreis Fulda         Christian-Andersen-Schule                      Hünfeld         1 Landkreis Fulda         Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld                Hünfeld         3 Landkreis Fulda         Konrad-Adenauer-Schule                         Petersberg      2 Landkreis Fulda         Winfriedschule                                 Fulda           1 5/20",
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            "content": "Anlage C84 Landkreis Fulda         Ulstertalschule                     Hilders              1 Landkreis Fulda         Wigbertschule                       Hünfeld              2 Landkreis Fulda         Lichtbergschule                     Eiterfeld            1 Landkreis Fulda         Johannnes-Keppler-Schule            Neuhof               1 Landkreis Fulda         Rhönschule                          Gersfeld             1 Stadt Fulda             Bardoschule                         Fulda                2 Stadt Fulda             Domschule                           Fulda                1 Stadt Fulda             Geschwister-Scholl-Schule           Fulda                2 Stadt Fulda             Brüder-Grimm-Schule                 Fulda                1 Stadt Fulda             Pestalozzischule Fulda              Fulda                3 Stadt Fulda             Heinrich-von-Bibra-Schule           Fulda                1 Stadt Fulda             Freiherr-vom-Stein-Schule           Fulda                1 Stadt Fulda             Rabanus-Maurus-Schule               Fulda                1 Landeswohlfahrtsverband Schule am Sommerhoffpark            Frankfurt a. M.      1 Landkreis Groß-Gerau    Johannes-Gutenberg-Schule           Gernsheim            1 Landkreis Groß-Gerau    Mittelpunktschule Trebur            Trebur               1 Landkreis Groß-Gerau    Goetheschule                        Groß-Gerau           1 Landkreis Groß-Gerau    Georg-August-Zinn-Schule            Ginsheim-Gustavsburg 1 Landkreis Groß-Gerau    Astrid-Lindgren-Schule              Groß-Gerau           1 Landkreis Groß-Gerau    neues Gymnasium                     Rüsselsheim          1 Landkreis Groß-Gerau    Gymnasium Gernsheim                 Gernsheim            1 Landkreis Groß-Gerau    Prälat-Diehl-Schule                 Groß-Gerau           1 Landkreis Groß-Gerau    Luise-Büchner-Schule                Groß-Gerau           1 Landkreis Groß-Gerau    Integrierte Gesamtschule Mainspitze Ginsheim-Gustavsburg 2 Landkreis Groß-Gerau    Anne-Frank-Schule                   Raunheim             3 Landkreis Groß-Gerau    Bertha-v.-Suttner-Schule            Mörfelden-Walldorf   1 Landkreis Groß-Gerau    Martin-Buber-Schule                 Groß-Gerau           2 Landkreis Groß-Gerau    Martin-Niemöller-Schule             Riedstadt            1 Stadt Kelsterbach       Karl-Krolopper-Schule               Kelsterbach          1 Stadt Kelsterbach       Gesamtschule der Stadt Kelsterbach  Kelsterbach          3 Main-Taunus-Kreis       Heiligenstockschule                 Hofheim am Taunus    2 Main-Taunus-Kreis       Sophie-Scholl-Schule                Flörsheim am Main    2 6/20",
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            "content": "Anlage C84 Main-Taunus-Kreis Johann-Hinrich-Wichern-Schule      Hofheim am Taunus    1 Main-Taunus-Kreis Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Hofheim am Taunus    3 Main-Taunus-Kreis Anne-Frank-Schule                  Kelkheim (Taunus)    1 Main-Taunus-Kreis Gesamtschule Fischbach             Kelkheim             1 Main-Taunus-Kreis Main-Taunus-Schule                 Hofheim am Taunus    1 Main-Taunus-Kreis Albert-Einstein-Schule             Schwalbach am Taunus 2 Main-Taunus-Kreis Heinrich-von-Kleist-Schule         Eschborn             1 Main-Taunus-Kreis Heinrich-Böll-Schule               Hattersheim am Main  1 Main-Taunus-Kreis Eichendorffschule I                Kelkheim-Münster     2 Main-Taunus-Kreis Friedrich-Ebert-Schule             Schwalbach am Taunus 2 Main-Taunus-Kreis Heinrich-von-Brentano-Schule       Hochheim am Main     1 Main-Taunus-Kreis Graf-Stauffenberg-Gymnasium        Flörsheim am Main    1 Main-Taunus-Kreis Gesamtschule Am Rosenberg          Hofheim am Taunus    3 Main-Taunus-Kreis Weingartenschule                   Kriftel              1 Main-Taunus-Kreis Mendelssohn-Bartholdy-Schule       Sulzbach (Taunus)    2 Main-Taunus-Kreis Freiherr-v.-Stein-Schule           Eppstein             1 Stadt Rüsselsheim Friedrich-Ebert-Schule             Rüsselsheim          1 Stadt Rüsselsheim Gerhart-Hauptmann-Schule           Rüsselsheim          1 Stadt Rüsselsheim Parkschule                         Rüsselsheim          1 Stadt Rüsselsheim Helen-Keller-Schule                Rüsselsheim          3 Stadt Rüsselsheim Borngrabenschule                   Rüsselsheim          1 Stadt Rüsselsheim Sophie-Opel-Schule                 Rüsselsheim          2 Stadt Rüsselsheim Immanuel-Kant-Schule               Rüsselsheim          1 Stadt Rüsselsheim Max-Planck-Schule                  Rüsselsheim          1 Landkreis Gießen  Martin-Buber-Schule                Gießen               3 Landkreis Gießen  Gallus-Schule                      Grünberg             1 Landkreis Gießen  Anna-Freud-Schule                  Lich                 1 Landkreis Gießen  Georg-Kerschensteiner-Schule       Biebertal            1 Landkreis Gießen  Theo-Koch-Schule                   Grünberg             2 Landkreis Gießen  Gesamtschule Hungen                Hungen               2 Landkreis Gießen  Gesamtschule Gleiberger Land       Wettenberg           3 Landkreis Gießen  Friedrich-Magnus-Gesamtschule      Laubach              2 7/20",
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            "content": "Anlage C84 Landkreis Gießen  Gesamtschule Busecker Tal                  Buseck       3 Landkreis Gießen  Adolf-Reichwein-Schule                     Pohlheim     2 Landkreis Gießen  Dietrich-Bonhoeffer-Schule                 Lich         2 Landkreis Gießen  Anne-Frank-Schule                          Linden       1 Landkreis Gießen  C.-Brentano-Europaschule (beide Standorte) Lollar       2 Stadt Gießen      Alexander-von-Humboldt-Schule              Gießen       2 Stadt Gießen      Albert-Schweitzer-Schule                   Gießen       1 Stadt Gießen      Helmut-von-Bracken-Schule                  Gießen       1 Stadt Gießen      Herderschule                               Gießen       1 Stadt Gießen      Gesamtschule Gießen-Ost                    Gießen       2 PfdN (Grundstufe im PfdN, Sek I in Stadt Gießen      Brüder-Grimm-Schule                        Gießen       Profil 1) Stadt Gießen      Richarda-Huch-Schule                       Gießen       2 Stadt Gießen      Liebigschule                               Gießen       2 Stadt Gießen      Landgraf-Ludwigs-Gymnasium                 Gießen       2 Stadt Gießen      Friedrich-Ebert-Schule                     Gießen       1 Stadt Rüsselsheim Alexander-von-Humboldt-Schule              Rüsselsheim  2 PfdN (Förderstufe in P Vogelsbergkreis   Gerhart-Hauptmann-Schule                   Alsfeld      1) Vogelsbergkreis   Mittelpunktschule Wartenberg-Angersbach    Wartenberg   1 Vogelsbergkreis   Schule an der Wascherde                    Lauterbach   1 Vogelsbergkreis   Geschwister-Scholl-Schule                  Alsfeld      1 Vogelsbergkreis   Helmut-von-Bracken-Schule Herbstein        Herbstein    3 Vogelsbergkreis   Digmundis-Schule                           Schotten     1 Vogelsbergkreis   Brüder-Grimm-Schule Alsfeld                Alsfeld      3 Vogelsbergkreis   Albert-Schweitzer-Schule                   Alsfeld      1 Vogelsbergkreis   A.-v.-Humboldt-Schule                      Lauterbach   2 Vogelsbergkreis   Ohmtalschule                               Homberg, Ohm 2 Vogelsbergkreis   Gesamtschule Mücke                         Mücke        2 Vogelsbergkreis   Gesamtschule Schlitzerland                 Schlitz      1 8/20",
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            "content": "Anlage C84 Vogelsbergkreis              Vogelsbergschule Schotten        Schotten             1 PfdN (G im PfdN; Vogelsbergkreis              Oberwaldschule                   Grebenhain           Sek I in P 1) Landkreis Hersfeld-Rotenburg Friedrich-Fröbel-Schule          Bad Hersfeld         1 PfdN (bis Jg. 4 im PfdN, ab Jg. 5 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Heinrich-Auel-Schule             Rotenburg a.d.Fulda  in 1) Landkreis Hersfeld-Rotenburg August-Wilhelm-Mende-Schule      Bebra                3 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Blumenstein-Schule               Wildeck              2 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Werratalschule                   Heringen             1 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Gesamtschule Geistal             Bad Hersfeld         1 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Gesamtschule Obersberg           Bad Hersfeld         1 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Konrad-Duden-Schule              Bad Hersfeld         1 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Gesamtschule Niederaula          Niederaula           1 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Gesamtschule Schenklengsfeld     Schenklengsfeld      1 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Brüder-Grimm-Gesamtschule        Bebra                2 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Jakob-Grimm-Schule               Rotenburg a.d.Fulda  1 Werra-Meißner-Kreis          Südringgauschule                 Herleshausen         1 Werra-Meißner-Kreis          Brüder-Grimm-Schule              Eschwege             1 Werra-Meißner-Kreis          Pestalozzischule                 Eschwege             1 Werra-Meißner-Kreis          Hirschbergschule                 Großalmerode         1 Werra-Meißner-Kreis          Paul-Moor-Schule                 Wehretal             3 Werra-Meißner-Kreis          Friedrich-Wilhelm-Schule         Eschwege             1 Werra-Meißner-Kreis          Johannisberg-Schule Witzenhausen Witzenhausen         1 Werra-Meißner-Kreis          Rhenanus-Schule                  Bad Sooden-Allendorf 1 Werra-Meißner-Kreis          Freiherr-v.-Stein-Schule         Hessisch Lichtenau   1 Werra-Meißner-Kreis          Valentin-Traudt-Schule           Großalmerode         1 Werra-Meißner-Kreis          Adam-von-Trott-Schule            Sontra               1 Werra-Meißner-Kreis          Anne-Frank-Schule                Eschwege             1 Hochtaunuskreis              Max-Ernst-Schule                 Weilrod              2 Hochtaunuskreis              Erich-Kästner-Schule             Oberursel            1 Hochtaunuskreis              Konrad-Lorenz-Schule             Usingen              2 9/20",
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            "content": "Anlage C84 Hochtaunuskreis         Hans-Thoma-Schule                     Oberursel      3 Hochtaunuskreis         Helen-Keller-Schule                   Oberursel      3 Hochtaunuskreis         Heinrich-Kielhorn-Schule              Wehrheim       1 Hochtaunuskreis         Friedrich-Stoltze-Schule              Königstein     1 Hochtaunuskreis         Humboldtschule                        Bad Homburg    1 Hochtaunuskreis         Kaiserin-Friedrich-Gymnasium          Bad Homburg    2 Hochtaunuskreis         Gymnasium Oberursel                   Oberursel      1 Hochtaunuskreis         Christian-Wirth-Schule                Usingen        1 Hochtaunuskreis         Gesamtschule Stierstadt               Oberursel      2 Hochtaunuskreis         Gesamtschule am Gluckenstein          Bad Homburg    2 Hochtaunuskreis         Adolf-Reichwein-Schule                Neu-Anspach    1 Hochtaunuskreis         Philipp-Reis-Schule                   Friedrichsdorf 2 Hochtaunuskreis         Taunusgymnasium Königstein            Königstein     1 Hochtaunuskreis         Altkönigschule                        Kronberg       1 Landeswohlfahrtsverband Johann-Peter-Schäfer-Schule           Friedberg      1 Johannes-Vatter-Schule Schule für Landeswohlfahrtsverband Hörgeschädige                         Friedberg      1 Wetteraukreis           Limesschule Altenstadt                Altenstadt     1 Wetteraukreis           Schule am Dohlberg                    Büdingen       2 Wetteraukreis           Mittelstufenschule Nidda              Nidda          1 Wetteraukreis           Solgrabenschule                       Bad Nauheim    1 Wetteraukreis           John-F.-Kennedy-Schule                Bad Vilbel     1 Wetteraukreis           Schrenzerschule                       Butzbach       2 Wetteraukreis           Stadtschule Butzbach                  Butzbach       1 Wetteraukreis           Karl-Weigand-Schule, Nieder-Florstadt Florstadt      2 Wetteraukreis           Adolf-Reichwein-Schule                Friedberg      2 Wetteraukreis           Geschwister-Scholl-Schule Niddatal    Niddatal       1 Wetteraukreis           Frauenwaldschule Nieder-Mörlen        Bad Nauheim    1 Wetteraukreis           Erich-Kästner-Schule Rosbach          Rosbach        1 Wetteraukreis           Singbergschule Wölfersheim            Wölfersheim    1 Wetteraukreis           Gabriel-Biel-Schule                   Butzbach       1 Wetteraukreis           Helmut-von-Bracken-Schule             Friedberg      1 10/20",
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            "content": "Anlage C84 Wetteraukreis    Wartbergschule                     Friedberg      3 Wetteraukreis    Brunnenschule                      Bad Vilbel     3 Wetteraukreis    Hammerwaldschule                   Hirzenhain     3 Wetteraukreis    Erich-Kästner Schule               Ortenberg      1 Wetteraukreis    Gudrun-Pausewang-Schule            Nidda          1 Wetteraukreis    Wolfgang-Ernst-Gymnasium           Büdingen       2 Wetteraukreis    Gymnasium Nidda                    Nidda          1 Wetteraukreis    Ernst-Ludwig-Schule                Bad Nauheim    1 Wetteraukreis    Georg-Büchner-Gymnasium            Bad Vilbel     1 Wetteraukreis    Weidigschule                       Butzbach       1 Wetteraukreis    Augustinerschule                   Friedberg      1 Wetteraukreis    Gesamtschule Gedern                Gedern         1 Wetteraukreis    Henry-Benrath-Schule               Friedberg      1 Wetteraukreis    Gesamtschule Konradsdorf           Ortenberg      2 Wetteraukreis    Kurt-Schumacher-Schule             Karben         1 Landkreis Kassel Brüder-Grimm-Schule                Hofgeismar     1 Landkreis Kassel Wilhelm-Filchner-Schule            Wolfhagen      3 Landkreis Kassel Käthe-Kollwitz-Schule              Hofgeismar     3 Landkreis Kassel Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule Kassel         2 Landkreis Kassel Theodor-Heuss-Schule               Baunatal       2 Landkreis Kassel Gesamtschule Fuldatal              Fuldatal       2 Landkreis Kassel Wilhelm-Leuschner-Schule           Niestetal      2 Landkreis Kassel Gesamtschule Kaufungen             Kaufungen      2 Landkreis Kassel Söhre-Schule                       Lohfelden      2 Landkreis Kassel Ahnatalschule Vellmar              Vellmar        2 Landkreis Kassel Wilhelm-Filchner-Schule            Wolfhagen      2 Landkreis Kassel Marie-Durand-Schule                Bad Karlshafen 2 Landkreis Kassel Erich-Kästner-Schule               Baunatal       2 Landkreis Kassel Heinrich-Grupe-Schule              Grebenstein    2 Landkreis Kassel Gustav-Heinemann-Schule            Hofgeismar     2 Landkreis Kassel Freiherr-vom-Stein-Schule          Immenhausen    2 Landkreis Kassel Christine-Brückner-Schule          Bad Emstal     1 11/20",
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            "content": "Anlage C84 Landkreis Kassel Elisabeth-Selbert-Schule         Zierenberg 2 Stadt Kassel     Fasanenhofschule                 Kassel     PfdN Stadt Kassel     Friedrich-Wöhler-Schule          Kassel     PfdN Stadt Kassel     Schule Hegelsberg                Kassel     3 PfdN (G im PfdN; Stadt Kassel     Valentin-Traudt-Schule           Kassel     HR in P2) Stadt Kassel     Reformschule Kassel              Kassel     3 Stadt Kassel     August-Fricke-Schule             Kassel     3 Stadt Kassel     Osterholzschule                  Kassel     3 Stadt Kassel     Mönchebergschule                 Kassel     1 Stadt Kassel     Pestalozzischule                 Kassel     3 Stadt Kassel     Astrid-Lindgren-Schule           Kassel     1 Stadt Kassel     Alexander-Schmorell-Schule       Kassel     3 Stadt Kassel     Carl-Schomburg-Schule            Kassel     3 Stadt Kassel     Luisenschule                     Kassel     1 Stadt Kassel     Albert-Schweitzer-Schule         Kassel     2 Stadt Kassel     Friedrichsgymnasium              Kassel     1 Stadt Kassel     Goethe-Gymnasium                 Kassel     2 Stadt Kassel     Heinrich-Schütz-Schule           Kassel     1 Stadt Kassel     Wilhelmsgymnasium                Kassel     1 Stadt Kassel     Offene Schule Waldau             Kassel     3 Stadt Kassel     Georg-August-Zinn-Schule         Kassel     2 Stadt Kassel     Johann-Amos-Comenius-Schule      Kassel     2 PfdN (mit G im Lahn-Dill-Kreis  Westerwaldschule                 Driedorf   PfdN, Sek I in 2) Lahn-Dill-Kreis  Holderbergschule                 Eschenburg 1 Lahn-Dill-Kreis  Goldbachschule                   Dillenburg 1 Lahn-Dill-Kreis  Johann-Heinrich-Alsted-Schule    Mittenaar  2 Lahn-Dill-Kreis  Schule am Budenberg              Haiger     3 Lahn-Dill-Kreis  Kirchbergschule                  Herborn    3 Lahn-Dill-Kreis  Friedrich-Fröbel-Schule          Wetzlar    3 Lahn-Dill-Kreis  Schule an der Brühlsbacher Warte Wetzlar    3 12/20",
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            "content": "Anlage C84 Landkreis Limburg-Weilburg Gymnasium Philippinum          Weilburg      1 Landkreis Limburg-Weilburg Fürst-Johann-Ludwig-Schule     Hadamar       1 Landkreis Limburg-Weilburg Weiltalschule Weilmünster      Weilmünster   1 Landkreis Limburg-Weilburg Taunusschule                   Bad Camberg   2 Landeswohlfahrtsverband    Freiherr-von-Schütz-Schule     Bad Camberg   3 Stadt Hanau                Tümpelgarten-Schule            Hanau         1 Stadt Hanau                Eppsteinschule                 Hanau         1 Stadt Hanau                Schulzentrum Hessen Homburg    Hanau         1 Stadt Hanau                Friedrich-Fröbel-Schule        Maintal       3 Stadt Hanau                Elisabeth-Schmitz-Schule       Hanau         1 Stadt Hanau                Hohe Landesschule              Hanau         2 Stadt Hanau                Karl-Rehbein-Schule            Hanau         1 Stadt Hanau                Lindenauschule                 Hanau         1 Stadt Hanau                Otto-Hahn-Schule               Hanau         1 PfdN (G im PfdN; Sek I in P Main-Kinzig-Kreis          Martinus-Schule                Bad Orb       2) Main-Kinzig-Kreis          Alteburg-Schule                Biebergemünd  1 Main-Kinzig-Kreis          Haupt- und Realschule Birstein Birstein      1 Main-Kinzig-Kreis          Philipp-Reis-Schule            Gelnhausen    2 Main-Kinzig-Kreis          Anton-Calaminus-Schule         Gründau       1 Main-Kinzig-Kreis          Werner-von-Siemens-Schule      Maintal       2 (nur mit G) Main-Kinzig-Kreis          Adolf-Reichwein-Schule         Rodenbach     1 Main-Kinzig-Kreis          Hans-Elm-Schule                Sinntal       2 Main-Kinzig-Kreis          Stadtschule Schlüchtern        Schlüchtern   2 Main-Kinzig-Kreis          Brüder-Grimm-Schule            Steinau       1 Main-Kinzig-Kreis          Haidefeldschule                Birstein      1 Main-Kinzig-Kreis          Martinsschule                  Linsengericht 3 Main-Kinzig-Kreis          Fröbelschule                   Breidenbach   1 Main-Kinzig-Kreis          Adolph-Diesterweg-Schule       Maintal       1 Main-Kinzig-Kreis          Bergwinkelschule               Schlüchtern   3 Main-Kinzig-Kreis          Sprachheilschule               Sinntal       2 14/20",
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            "content": "Anlage C84 Main-Kinzig-Kreis            Heinrich-Hehrmann-Schule                 Schlüchtern          3 Main-Kinzig-Kreis            Brentano-Schule                          Linsengericht        3 Main-Kinzig-Kreis            Johann-Hinrich-Wichern-Schule            Nidderau             1 Main-Kinzig-Kreis            Frida-Kahlo-Schule                       Bruchköbel           3 Main-Kinzig-Kreis            Kreisrealschule Bad-Orb                  Bad Orb              1 Main-Kinzig-Kreis            Kreisrealschule Gelnhausen               Gelnhausen           1 Main-Kinzig-Kreis            Grimmelshausen-Gymnasium                 Gelnhausen           1 Main-Kinzig-Kreis            Ulrich-von-Hutten-Gymnasium              Schlüchtern          1 Main-Kinzig-Kreis            Albert-Einstein-Schule                   Maintal              1 Main-Kinzig-Kreis            Kopernikusschule Freigericht             Freigericht          2 Main-Kinzig-Kreis            Friedrich-August-Genth-Schule            Wächtersbach         1 Main-Kinzig-Kreis            Erich-Kästner-Schule                     Maintal              2 Main-Kinzig-Kreis            Heinrich-Böll-Schule                     Bruchköbel           2 Main-Kinzig-Kreis            Georg-Büchner-Schule                     Erlensee             2 Main-Kinzig-Kreis            Käthe-Kollwitz-Schule                    Langenselbold        1 Main-Kinzig-Kreis            Henry-Harnischfeger-Schule               Bad Soden-Salmünster 1 Main-Kinzig-Kreis            Bertha-von-Suttner-Schule                Nidderau             2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Mittelpunktschule Dautphetal             Dautphetal           1 Landkreis Marburg-Biedenkopf Mittelpunktschule Hartenrod              Bad Endbach          2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Hinterlandschule                         Steffenberg          2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Adolph-Diesterweg-Schule Weidenhausen    Gladenbach           1 Landkreis Marburg-Biedenkopf H.-Heinemann-Schule Hommertshausen       Dautphetal           3 Landkreis Marburg-Biedenkopf Burgberg-Schule Friedensdorf             Dautphetal           2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Otfried-Preußler-Schule                  Gladenbach           2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Lahntalschule Biedenkopf                 Biedenkopf           1 Landkreis Marburg-Biedenkopf Freiherr-vom-Stein-Schule - Europaschule Gladenbach           2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Mittelpunktschule Wohratal               Wohratal             1 Landkreis Marburg-Biedenkopf Landgräfin-Elisabeth-Schule              Stadtallendorf       2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Astrid-Lindgren-Schule                   Stadtallendorf       3 Landkreis Marburg-Biedenkopf Alfred-Wegener-Schule                    Kirchhain            1 Landkreis Marburg-Biedenkopf Wollenbergschule Wetter                  Wetter               3 Landkreis Marburg-Biedenkopf Georg-Büchner-Schule                     Stadtallendorf       3 15/20",
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            "content": "Anlage C84 Landkreis Marburg-Biedenkopf Gesamtschule Ebsdorfer Grund      Ebsdorfergrund 2 Landkreis Marburg-Biedenkopf Gesamtschule Niederwalgern        Weimar         3 Landkreis Marburg-Biedenkopf Martin-von-Tours-Schule           Neustadt       2 Universitätsstadt Marburg    Emil-von-Behring-Schule           Marburg        1 Universitätsstadt Marburg    Otto-Ubbelohde-Schule Marburg     Marburg        2 Universitätsstadt Marburg    Sophie-von-Brabant-Schule         Marburg        2 Universitätsstadt Marburg    Schule am Schwanhof               Marburg        1 Universitätsstadt Marburg    Mosaikschule                      Marburg        3 Universitätsstadt Marburg    Elisabethschule                   Marburg        2 Universitätsstadt Marburg    Gymnasium Philippinum             Marburg        2 Universitätsstadt Marburg    Martin-Luther-Schule              Marburg        2 Universitätsstadt Marburg    Richtsbergschule                  Marburg        3 Landkreis Offenbach          Ernst-Reuter-Schule               Dietzenbach    2 Landkreis Offenbach          Geschwister-Scholl-Schule         Rodgau         1 Landkreis Offenbach          Adolf-Reichwein-Schule            Heusenstamm    1 Landkreis Offenbach          Albert-Einstein-Schule            Langen         2 Landkreis Offenbach          Adolf-Reichwein-Schule            Langen         1 Landkreis Offenbach          Brüder-Grimm-Schule               Neu-Isenburg   2 Landkreis Offenbach          Helen-Keller-Schule               Dietzenbach    3 Landkreis Offenbach          Janusz-Korczak-Schule             Langen         3 Landkreis Offenbach          Friedrich-Fröbel-Schule           Neu-Isenburg   3 Landkreis Offenbach          Don-Bosco-Schule                  Seligenstadt   1 Landkreis Offenbach          Georg-Büchner-Schule              Dreieich       1 Landkreis Offenbach          Friedrich-v.-Bodelschwingh-Schule Rodgau         3 Landkreis Offenbach          Erich-Kästner-Schule              Langen         3 Landkreis Offenbach          Schule am Goldberg                Heusenstamm    3 Landkreis Offenbach          Adolf-Reichwein-Gymnasium         Heusenstamm    1 Landkreis Offenbach          Dreieichschule                    Langen         1 Landkreis Offenbach          Friedrich-Ebert-Gymnasium         Mühlheim       1 Landkreis Offenbach          Goetheschule                      Neu-Isenburg   1 Landkreis Offenbach          Ricarda-Huch-Schule               Dreieich       1 Landkreis Offenbach          O.-v.-Nell-Breuning-Schule        Rödermark      1 16/20",
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            "content": "Anlage C84 Landkreis Offenbach     Einhardschule             Seligenstadt   1 Landkreis Offenbach     Heinrich-Böll-Schule      Rodgau         2 Landkreis Offenbach     Hermann-Hesse-Schule      Obertshausen   1 Landkreis Offenbach     Georg-Büchner-Schule      Rodgau         1 Landkreis Offenbach     Weibelfeldschule          Dreieich       1 Landkreis Offenbach     Heinrich-Heine-Schule     Dreieich       2 Landkreis Offenbach     Heinrich-Mann-Schule      Dietzenbach    2 Stadt Offenbach         Bachschule                Offenbach      1 Stadt Offenbach         Ernst-Reuter-Schule       Offenbach      1 Stadt Offenbach         Geschwister-Scholl-Schule Offenbach      1 PfdN (G im PfdN; Stadt Offenbach         Mathildenschule           Offenbach      HRF in P1) Stadt Offenbach         Fröbelschule              Offenbach      3 Stadt Offenbach         Ludwig-Dern-Schule        Offenbach      1 Stadt Offenbach         Erich-Kästner-Schule      Offenbach      1 Stadt Offenbach         Albert-Schweitzer-Schule  Offenbach      1 Stadt Offenbach         Leibnizschule             Offenbach      3 Stadt Offenbach         Rudolf-Koch-Schule        Offenbach      2 Stadt Offenbach         Schillerschule            Offenbach      2 Stadt Offenbach         Edith-Stein-Schule        Offenbach      1 Landeswohlfahrtsverband Max-Kirmsse-Schule        Idstein        1 Rheingau-Taunus-Kreis   Hildegardisschule         Rüdesheim      1 Rheingau-Taunus-Kreis   Theißtalschule            Niedernhausen  1 Rheingau-Taunus-Kreis   Limesschule               Idstein        1 Rheingau-Taunus-Kreis   Leopold-Bausinger-Schule  Geisenheim     1 Rheingau-Taunus-Kreis   Erich-Kästner-Schule      Idstein        1 Rheingau-Taunus-Kreis   Janusz-Korczak-Schule     Bad Schwalbach 1 Rheingau-Taunus-Kreis   Lindenschule              Hohenstein     3 Rheingau-Taunus-Kreis   Gutenbergschule           Eltville       1 Rheingau-Taunus-Kreis   Rheingauschule            Geisenheim     2 Rheingau-Taunus-Kreis   Pestalozzischule          Idstein        1 Rheingau-Taunus-Kreis   Gymnasium Eltville        Eltville       1 17/20",
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            "content": "Anlage C84 Rheingau-Taunus-Kreis IGS Obere Aar                      Taunusstein    2 Rheingau-Taunus-Kreis Gesamtschule Wallrabenstein        Hünstetten     1 Rheingau-Taunus-Kreis Aartalschule                       Aarbergen      1 Rheingau-Taunus-Kreis Nikolaus-August-Otto-Schule        Bad Schwalbach 2 Rheingau-Taunus-Kreis Gymnasium Taunusstein              Taunusstein    1 Stadt Wiesbaden       Erich-Kästner-Schule               Wiesbaden      1 Stadt Wiesbaden       Heinrich-von-Kleist-Schule         Wiesbaden      1 Stadt Wiesbaden       Hermann-Ehlers-Schule              Wiesbaden      3 Stadt Wiesbaden       Wolfram-von-Eschenbach-Schule      Wiesbaden      3 Stadt Wiesbaden       Kellerskopfschule                  Wiesbaden      1 Stadt Wiesbaden       Alexej von Jawlensky Schule        Wiesbaden      3 Stadt Wiesbaden       Albert-Schweitzer-Schule           Mainz-Kostheim 1 Stadt Wiesbaden       Comeniusschule                     Wiesbaden      1 Stadt Wiesbaden       Johann-Hinrich-Wichern-Schule      Wiesbaden      3 Stadt Wiesbaden       Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Wiesbaden      3 Stadt Wiesbaden       Fluxusschule Biebrich              Wiesbaden      3 Stadt Wiesbaden       Gerhart-Hauptmann-Schule           Wiesbaden      1 Stadt Wiesbaden       Werner-von-Siemens-Schule          Wiesbaden      1 Stadt Wiesbaden       Albrecht-Dürer-Schule              Wiesbaden      1 Stadt Wiesbaden       Diltheyschule                      Wiesbaden      2 Stadt Wiesbaden       Elly-Heuss-Schule                  Wiesbaden      2 Stadt Wiesbaden       Gutenbergschule                    Wiesbaden      2 Stadt Wiesbaden       Helene-Lange-Schule                Wiesbaden      1 Stadt Wiesbaden       Leibnizschule                      Wiesbaden      2 Stadt Wiesbaden       Gymnasium am Mosbacher Berg        Wiesbaden      1 Stadt Wiesbaden       Oranienschule                      Wiesbaden      1 Stadt Wiesbaden       Martin-Niemöller-Schule            Wiesbaden      1 Stadt Wiesbaden       Sophie-und-Hans-Scholl-Schule      Wiesbaden      2 Stadt Wiesbaden       Theodor-Fliedner-Schule            Wiesbaden      2 Stadt Wiesbaden       Wilhelm-Leuschner-Schule           Mainz-Kostheim 2 Stadt Wiesbaden       Wilh.-Heinrich-v.-Riehl-Schule     Wiesbaden      2 Stadt Wiesbaden       IGS-Kastellstraße                  Wiesbaden      3 18/20",
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            "content": "Anlage C84 Landeswohlfahrtsverband       Hermann-Schafft-Schule                  Homberg (Efze)     3 Schwalm-Eder-Kreis            Anne-Frank-Schule                       Fritzlar           2 Schwalm-Eder-Kreis            Erich-Kästner-Schule                    Homberg (Efze)     1 Schwalm-Eder-Kreis            Berlin-Tiergarten-Schule Remsfeld       Knüllwald-Remsfeld 1 Schwalm-Eder-Kreis            Ohetalschule Verna                      Frielendorf        1 Schwalm-Eder-Kreis            Schule im Ostergrund                    Schwalmstadt       1 Schwalm-Eder-Kreis            Odenberg-Schule                         Gudensberg         1 Schwalm-Eder-Kreis            Elsa-Brändström-Schule                  Homberg (Efze)     3 Schwalm-Eder-Kreis            Anne-Frank-Schule                       Homberg (Efze)     3 Schwalm-Eder-Kreis            Fuldatal-Schule                         Melsungen          1 Schwalm-Eder-Kreis            Schule am Dom                           Fritzlar           3 Schwalm-Eder-Kreis            König-Heinrich-Schule                   Fritzlar           1 Schwalm-Eder-Kreis            Bundespräsident-Theodor-Heuss-Schule    Homberg (Efze)     1 Schwalm-Eder-Kreis            Schwalmgymnasium                        Schwalmstadt       1 Schwalm-Eder-Kreis            Steinwaldschule                         Neukirchen         2 Schwalm-Eder-Kreis            Gesamtschule Guxhagen                   Guxhagen           1 Schwalm-Eder-Kreis            Burgsitzschule                          Spangenberg        2 Schwalm-Eder-Kreis            Drei-Burgen-Schule                      Felsberg           1 Schwalm-Eder-Kreis            Dr.-Georg-August-Zinn-Schule Gudensberg Gudensberg         1 Schwalm-Eder-Kreis            Gesamtschule Melsungen                  Melsungen          1 Schwalm-Eder-Kreis            Carl-Bantzer-Schule                     Schwalmstadt       1 Schwalm-Eder-Kreis            Gustav-Heinemann-Schule                 Borken (Hessen)    3 Landkreis Waldeck-Frankenberg Gesamtschule Battenberg                 Battenberg         2 PfdN (HRF in P Landkreis Waldeck-Frankenberg Ortenbergschule                         Frankenberg (Eder) 2) PfdN (G im PfdN; Landkreis Waldeck-Frankenberg Cornelia-Funke-Schule                   Gemünden (Wohra)   HR in P1) PfdN (G im PfdN, Landkreis Waldeck-Frankenberg Ederseeschule Herzhausen                Vöhl               HR in P 1) Landkreis Waldeck-Frankenberg Kaulbach-Schule                         Bad Arolsen        1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Ense-Schule                             Bad Wildungen      1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Mittelpunktschule Adorf                 Diemelsee          1 19/20",
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            "content": "Anlage C84 Landkreis Waldeck-Frankenberg Schlossbergschule Rhoden        Diemelstadt        1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Mittelpunktschule Goddelsheim   Lichtenfels        1 PfdN (G im PfdN; im Verbund mit Grundschule Landkreis Waldeck-Frankenberg Mittelpunktschule Sachsenhausen Waldeck            Waldeck (7574) Landkreis Waldeck-Frankenberg Uplandschule Willingen          Willingen          1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Kugelsburgschule                Volkmarsen         1 PfdN (G im PfdN; Landkreis Waldeck-Frankenberg Humboldt-Schule                 Korbach            F in P2) Landkreis Waldeck-Frankenberg Friedrich-Trost-Schule          Frankenberg (Eder) 1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Heinrich-Lüttecke-Schule        Bad Arolsen        1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Mathias-Bauer-Schule            Bad Wildungen      1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Schule am Enser Tor             Korbach            1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Paul-Zimmermann-Schule          Korbach            3 Landkreis Waldeck-Frankenberg Kegelbergschule                 Frankenberg (Eder) 3 Landkreis Waldeck-Frankenberg Burgwaldschule                  Frankenberg (Eder) 2 Landkreis Waldeck-Frankenberg Louis-Peter-Schule              Korbach            1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Edertalschule                   Frankenberg (Eder) 1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Christian-Rauch-Schule          Bad Arolsen        2 Landkreis Waldeck-Frankenberg Gustav-Stresemann-Gymnasium     Bad Wildungen      2 Landkreis Waldeck-Frankenberg Alte Landesschule               Korbach            1 Landkreis Waldeck-Frankenberg Gesamtschule Edertal            Edertal            1 20/20",
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            "number": 72,
            "content": "Anlage D93 Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal am 01.03.2018 nach Trägergruppen und höchstem Berufsausbildungsabschluss (absolut) Höchster Berufsausbildungsabschluss              Öffentliche Freie   Hessen Träger      Träger Diplom-Sozialpädagogen / -innen                  753         1.743   2.496 Diplom-Sozialarbeiter / -innen Diplom-Pädagogen / -innen,                       420         1.058   1.478 Diplom-Sozialpädagogen / -innen Diplom-Erziehungswissenschaftler / -innen Diplom-Heilpädagogen / -innen                    38          92      130 Staatlich anerkannte Kindheitspädagogen / -innen 150         571     721 (Master / Bachelor) Erzieher / -innen                                16.806      17.114  33.920 Heilpädagogen / -innen (Fachschule),             222         434     656 Heilerzieher / -innen Heilerziehungspfleger / -innen Kinderpfleger / -innen                           603         838     1.441 Familienpfleger / -innen,                        185         364     549 Assistenten / -innen im Sozialwesen, soziale und medizinische Helferberufe Sonstige soziale /sozialpädagogische             41          116     157 Kurzausbildung Gesundheitsdienstberufe                          81          223     304 Verwaltungs-/ Büroberufe                         111         326     437 Sonstiger Berufsausbildungsabschluss             519         1.915   2.434 Praktikanten /-innen im Anerkennungsjahr         824         1.066   1.890 Noch in Berufsausbildung                         697         1.679   2.376 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung             534         1.204   1.738 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt",
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            "content": "Anlage D94 Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal am 01.03.2018 nach Trägergruppen und höchstem Berufsausbildungsabschluss (prozentual) Höchster Berufsausbildungsabschluss              Öffentliche Freie  Hessen Träger      Träger Diplom-Sozialpädagogen / -innen                  3,4 %       6,1 %  4,9 % Diplom-Sozialarbeiter / -innen Diplom-Pädagogen / -innen,                       1,9 %       3,7 %  2,9 % Diplom-Sozialpädagogen / -innen Diplom-Erziehungswissenschaftler / -innen Diplom-Heilpädagogen / -innen                    0,2 %       0,3 %  0,3 % Staatlich anerkannte Kindheitspädagogen / -innen 0,7 %       2%     1,4 % (Master / Bachelor) Erzieher / -innen                                76,5 %      59,5 % 66,9 % Heilpädagogen / -innen (Fachschule),             1%          1,5 %  1,3 % Heilerzieher / -innen Heilerziehungspfleger / -innen Kinderpfleger / -innen                           2,7 %       2,9 %  2,8 % Familienpfleger / -innen,                        0,8 %       1,3 %  1,1 % Assistenten / -innen im Sozialwesen, soziale und medizinische Helferberufe Sonstige soziale /sozialpädagogische             0,2 %       0,4 %  0,3 % Kurzausbildung Gesundheitsdienstberufe                          0,4 %       0,8 %  0,6 % Verwaltungs-/ Büroberufe                         0,5 %       1,1 %  0,9 % Sonstiger Berufsausbildungsabschluss             2,4 %       6,7 %  4,8 % Praktikanten /-innen im Anerkennungsjahr         3,7 %       3,7 %  3,7 % Noch in Berufsausbildung                         3,2 %       5,8 %  4,7 % Ohne abgeschlossene Berufsausbildung             2,4 %       4,2 %  3,4 % 100 %       100 %  100 % Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt",
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            "content": "Anlage D95-1 Pädagogisches-, Leitungs- und Verwaltungspersonal am 01.03.2018 nach höchstem Berufsausbil- dungsabschluss und Gebietskörperschaften absolut Dipl.-Sozialpäda- Dipl.-PädagogIn, Dipl.-So- gogIn, Dipl. Sozi- zialpädagogIn, Dipl.-Erzie- Dipl.-Heilpäda-   Staatlich aner- alarbeiterIn (FH    hungswissenschaftlerIn    gogIn (FH oder   kannte/-r Kind- oder vergleich- (Universität oder vergleich- vergleichbarer    heitspädagogIn barer Abschluss)        barer Abschluss)         Abschluss)    (Master/Bachelor) Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt                  2.078                       1.244              100                498 Darmstadt, Wissen- schaftsst.                              181                          49              13                  38 Frankfurt am Main, St.                  926                        598               36                183 Offenbach am Main, St.                   43                          46                1                   8 Wiesbaden, Landeshauptst.               142                          80                5                 44 Bergstraße                               41                          29                2                 19 Darmstadt-Dieburg                       110                          39                3                 30 Groß-Gerau                              105                          51                8                 26 Hochtaunuskreis                         102                          65              10                  41 Main-Kinzig-Kreis                        95                          57                6                 26 Main-Taunus-Kreis                       120                          85                7                 23 Odenwaldkreis                            11                            2               -                   4 Offenbach                                99                          74                4                 21 Rheingau-Taunus-Kreis                    46                          24                2                 10 Wetteraukreis                            57                          45                3                 25 Reg.-Bez.-Gießen                        148                        110               10                171 Gießen                                   26                          35                3                 94 Lahn-Dill-Kreis                          34                          18                3                 28 Limburg-Weilburg                         25                          10                1                   6 Marburg-Biedenkopf                       47                          43                3                 38 Vogelsbergkreis                          16                            4               -                   5 Reg.-Bez.-Kassel                        270                        124               20                  52 Kassel, documenta-St.                    95                          65                6                 12 Fulda                                    57                            9               9                   5 Hersfeld-Rotenburg                       18                          10                -                   5 Kassel                                   26                            3               1                   3 Schwalm-Eder-Kreis                       31                          17                3                 11 Waldeck-Frankenberg                      14                            4               5                 12 Werra-Meißner-Kreis                      16                            9               4                   3 Hessen                               2.496                       1.478              130                721",
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            "content": "Anlage D95.1 Familienpfle- ger/-innen Assistenten/-in- nen im Sozial- wesen, soziale HeilpädagogIn (Fach-                          und medizini- schule),Heilerzieherinnen, Heil-                 sche Helferbe- ErzieherIn       erziehungspfleger          KinderpflegerIn       rufe Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt          22.240                             432              962             434 Darmstadt, Wissen- schaftsst.                     1.008                             24               19               45 Frankfurt am Main, St.         4.779                            135              212             132 Offenbach am Main, St.           749                               8              32               23 Wiesbaden, Landeshauptst.      1.577                             32               43               32 Bergstraße                     1.463                             11               65               12 Darmstadt-Dieburg              1.562                             44               86               36 Groß-Gerau                     1.463                             24               51               22 Hochtaunuskreis                1.292                             18               51               29 Main-Kinzig-Kreis              2.170                             24              111               23 Main-Taunus-Kreis              1.372                             24               40               18 Odenwaldkreis                    449                               5              24                 4 Offenbach                      1.918                             28               84               27 Rheingau-Taunus-Kreis            911                             38               42               12 Wetteraukreis                  1.527                             17              102               19 Reg.-Bez.-Gießen               5.386                             99              238               59 Gießen                         1.354                             30               56               15 Lahn-Dill-Kreis                1.311                             32               55               10 Limburg-Weilburg                 925                             15               41               14 Marburg-Biedenkopf             1.312                             12               62               10 Vogelsbergkreis                  484                             10               24               10 Reg.-Bez.-Kassel               6.294                            125              241               56 Kassel, documenta-St.          1.199                             27               15               14 Fulda                          1.126                             12               56                 8 Hersfeld-Rotenburg               611                             11               34                 2 Kassel                           920                             22               16                 9 Schwalm-Eder-Kreis               923                             20               50                 5 Waldeck-Frankenberg              800                             12               28                 5 Werra-Meißner-Kreis              489                             14               38                 8 Hessen                       33.920                             656            1.441             549",
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            "content": "Anlage D95.1 Sonstige sozi- ale/sozialpäda- gogische Kurz-    Gesundheits-dienstbe- Verwaltungs-/ Bürobe- Sonstiger Berufsausbil- ausbildung             rufe                   rufe            dungsabschluss) Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt                   135                    257                   293                    2.143 Darmstadt, Wissen- schaftsst.                              6                      15                    27                        96 Frankfurt am Main, St.                 57                      82                    75                     971 Offenbach am Main, St.                  2                       6                     8                        76 Wiesbaden, Landeshauptst.              11                      29                    12                     145 Bergstraße                              2                       3                    15                        53 Darmstadt-Dieburg                       6                      15                    13                        77 Groß-Gerau                              5                       8                    14                        82 Hochtaunuskreis                        13                      29                    30                     145 Main-Kinzig-Kreis                       7                      17                    23                        73 Main-Taunus-Kreis                       9                      16                    23                     163 Odenwaldkreis                           1                       4                     9                        19 Offenbach                               7                      13                    21                     123 Rheingau-Taunus-Kreis                   7                       8                    10                        60 Wetteraukreis                           2                      12                    13                        60 Reg.-Bez.-Gießen                       11                      30                    70                     149 Gießen                                  3                       7                    37                        49 Lahn-Dill-Kreis                         1                       8                    11                        29 Limburg-Weilburg                        5                       2                     3                        27 Marburg-Biedenkopf                      2                      11                    16                        39 Vogelsbergkreis                           -                     2                     3                         5 Reg.-Bez.-Kassel                       11                      17                    74                     142 Kassel, documenta-St.                   4                       4                     4                        63 Fulda                                   1                       3                     6                        24 Hersfeld-Rotenburg                      1                       2                    11                         6 Kassel                                  1                       1                    38                        19 Schwalm-Eder-Kreis                      3                       1                     6                         3 Waldeck-Frankenberg                       -                     3                     3                         1 Werra-Meißner-Kreis                     1                       3                     5                        10 Hessen                                157                    304                   437                    2.434",
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            "content": "Anlage D95.1 Ohne abgeschlos- sene Berufsausbil- Praktikanten /-innen   Noch in Berufsausbildung         dung         Insgesamt Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt                     1.253                     2.073             1.355         35.497 Darmstadt, Wissen- schaftsst.                                 82                       111               101          1.815 Frankfurt am Main, St.                    385                       854               456          9.881 Offenbach am Main, St.                     24                       125                66          1.217 Wiesbaden, Landes- hauptst.                                   89                       176               101          2.518 Bergstraße                                 60                        38                51          1.864 Darmstadt-Dieburg                          67                        76                77          2.241 Groß-Gerau                                 96                        91                60          2.106 Hochtaunuskreis                            72                        72                94          2.063 Main-Kinzig-Kreis                         112                       134                65          2.943 Main-Taunus-Kreis                          63                       169                78          2.210 Odenwaldkreis                              18                        13                19             582 Offenbach                                  81                       124               108          2.732 Rheingau-Taunus-Kreis                      56                        46                34          1.306 Wetteraukreis                              48                        44                45          2.019 Reg.-Bez.-Gießen                          284                       137               245          7.147 Gießen                                     53                        45                57          1.864 Lahn-Dill-Kreis                            80                        23                38          1.681 Limburg-Weilburg                           49                        29                37          1.189 Marburg-Biedenkopf                         85                        26               108          1.814 Vogelsbergkreis                            17                        14                 5             599 Reg.-Bez.-Kassel                          353                       166               138          8.083 Kassel, documenta-St.                     103                        55                57          1.723 Fulda                                      62                        24                24          1.418 Hersfeld-Rotenburg                         37                          5                2             755 Kassel                                     46                        13                 8          1.425 Schwalm-Eder-Kreis                         42                        23                23          1.161 Waldeck-Frankenberg                        31                        35                13             966 Werra-Meißner-Kreis                        25                          3                7             635 Hessen                                  1.890                     2.376             1.738         50.727",
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            "number": 78,
            "content": "Anlage D95-2 Pädagogisches-, Leitungs- und Verwaltungspersonal am 01.03.2018 nach höchstem Berufsaus- bildungsabschluss und Gebietskörperschaften prozentual Dipl.-Sozialpäda- Dipl.-PädagogIn, Dipl.-So- gogIn, Dipl. Sozi- zialpädagogIn, Dipl.-Erzie- Dipl.-Heilpäda-   Staatlich aner- alarbeiterIn (FH   hungswissenschaftlerIn    gogIn (FH oder   kannte/-r Kind- oder vergleich- (Universität oder vergleich- vergleichbarer   heitspädagogIn barer Abschluss)       barer Abschluss)         Abschluss)    (Master/Bachelor) Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt                     5,9 %                      3,5 %           0,3 %               1,4 % Darmstadt, Wissen- schaftsst.                               10 %                      2,7 %           0,7 %               2,1 % Frankfurt am Main, St.                  9,4 %                      6,1 %           0,4 %               1,9 % Offenbach am Main, St.                  3,5 %                      3,8 %           0,1 %               0,7 % Wiesbaden, Landeshauptst.               5,6 %                      3,2 %           0,2 %               1,8 % Bergstraße                              2,2 %                      1,6 %           0,1 %                 1% Darmstadt-Dieburg                       4,9 %                      1,7 %           0,1 %               1,3 % Groß-Gerau                              5,0 %                      2,4 %            0,4%               1,2 % Hochtaunuskreis                         4,9 %                      3,2 %           0,5 %               2,0 % Main-Kinzig-Kreis                       3,2 %                      1,9 %           0,2 %               0,9 % Main-Taunus-Kreis                       5,4 %                      3,8 %           0,3 %               1,0 % Odenwaldkreis                           1,9 %                      0,3 %                 -             0,7 % Offenbach                               3,6 %                      2,7 %           0,2 %               0,8 % Rheingau-Taunus-Kreis                   3,5 %                      1,8 %           0,2 %               0,8 % Wetteraukreis                           2,8 %                      2,2 %           0,2 %               1,2 % Reg.-Bez.-Gießen                        2,1 %                      1,5 %           0,1 %               2,4 % Gießen                                  1,4 %                      1,9 %           0,2 %               5,0 % Lahn-Dill-Kreis                         2,0 %                      1,1 %           0,2 %               1,7 % Limburg-Weilburg                        2,1 %                      0,8 %           0,1 %               0,5 % Marburg-Biedenkopf                      2,6 %                      2,3 %           0,2 %               2,1 % Vogelsbergkreis                         2,7 %                      0,7 %                 -             0,8 % Reg.-Bez.-Kassel                        3,3 %                      1,5 %           0,3 %               0,6 % Kassel, documenta-St.                   5,5 %                      3,8 %           0,4 %               0,7 % Fulda                                   4,0 %                      0,6 %           0,1 %               0,4 % Hersfeld-Rotenburg                      2,4 %                      1,3 %                 -             0,7 % Kassel                                  2,7 %                      0,7 %           0,1 %               0,3 % Schwalm-Eder-Kreis                      2,7 %                      1,5 %           0,3 %               1,0 % Waldeck-Frankenberg                     1,5 %                      0,4 %           0,5 %               1,2 % Werra-Meißner-Kreis                     2,5 %                      1,4 %           0,6 %               0,5 % Hessen                                  4,9 %                      2,9 %           0,3 %               1,4 % Rundungsdifferenzen sind möglich.",
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            "content": "Anlage D95-2 Familienpfle- ger/-innen Assistenten/-in- nen im Sozial- wesen, soziale HeilpädagogIn (Fach-                          und medizini- schule),Heilerzieherinnen, Heil-                 sche Helferbe- ErzieherIn       erziehungspfleger          KinderpflegerIn       rufe Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt              62,7 %                          1,2 %            2,7 %            1,2 % Darmstadt, Wissen- schaftsst.                       55,5 %                          1,3 %            1,0 %            2,5 % Frankfurt am Main, St.           48,4 %                          1,4 %            2,1 %            1,3 % Offenbach am Main, St.           61,5 %                          0,7 %            2,6 %            1,9 % Wiesbaden, Landeshauptst.        62,6 %                          1,3 %            1,7 %            1,3 % Bergstraße                       78,5 %                          0,6 %            3,5 %            0,6 % Darmstadt-Dieburg                69,7 %                          2,0 %            3,8 %            1,6 % Groß-Gerau                       69,5 %                          1,1 %            2,4 %            1,0 % Hochtaunuskreis                  62,6 %                          0,9 %            2,5 %            1,4 % Main-Kinzig-Kreis                73,7 %                          0,8 %            3,8 %            0,8 % Main-Taunus-Kreis                62,1 %                          1,1 %            1,8 %            0,8 % Odenwaldkreis                    77,2 %                          0,9 %            4,1 %            0,7 % Offenbach                        70,2 %                          1,0 %            3,1 %            1,0 % Rheingau-Taunus-Kreis            69,8 %                          2,9 %            3,2 %            0,9 % Wetteraukreis                    75,6 %                          0,8 %            5,1 %            0,9 % Reg.-Bez.-Gießen                 75,4 %                          1,4 %            3,3 %            0,8 % Gießen                           72,6 %                          1,6 %            3,0 %            0,8 % Lahn-Dill-Kreis                  78,0 %                          1,9 %            3,3 %            0,6 % Limburg-Weilburg                 77,8 %                          1,3 %            3,4 %            1,2 % Marburg-Biedenkopf               72,3 %                          0,7 %            3,4 %            0,6 % Vogelsbergkreis                  80,8 %                          1,7 %            4,0 %            1,7 % Reg.-Bez.-Kassel                 77,9 %                          1,6 %            3,0 %            0,7 % Kassel, documenta-St.            69,6 %                          1,6 %            0,9 %            0,8 % Fulda                            79,4 %                          0,9 %            4,0 %            0,6 % Hersfeld-Rotenburg               80,9 %                          1,5 %            4,5 %            0,3 % Kassel                           80,4 %                          2,0 %            1,4 %            1,0 % Schwalm-Eder-Kreis               79,5 %                          1,7 %            4,3 %            0,4 % Waldeck-Frankenberg              82,8 %                          1,2 %            2,9 %            0,5 % Werra-Meißner-Kreis              77,0 %                          2,2 %            6,0 %            1,3 % Hessen                           66,9 %                          1,3 %            2,8 %            1,1 % Rundungsdifferenzen sind möglich.",
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            "content": "Anlage D95-2 Sonstige sozi- ale/sozialpäda- gogische Kurz-    Gesundheits-dienstbe- Verwaltungs-/ Bürobe- Sonstiger Berufsausbil- ausbildung             rufe                   rufe            dungsabschluss) Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt                    0,4 %                   0,7 %                 0,8 %                    6,0 % Darmstadt, Wissen- schaftsst.                             0,3 %                     1%                  1,5 %                    5,3 % Frankfurt am Main, St.                 0,6 %                   0,8 %                 0,8 %                    9,8 % Offenbach am Main, St.                 0,2 %                   0,5 %                 0,7 %                    6,2 % Wiesbaden, Landeshauptst.              0,4 %                   1,2 %                 0,5 %                    5,8 % Bergstraße                             0,1 %                   0,2 %                 0,8 %                    2,8 % Darmstadt-Dieburg                      0,3 %                   0,7 %                 0,6 %                    3,4 % Groß-Gerau                             0,2 %                   0,4 %                 0,7 %                    3,9 % Hochtaunuskreis                        0,6 %                   1,4 %                 1,5 %                    7,0 % Main-Kinzig-Kreis                      0,2 %                   0,6 %                 0,8 %                    2,5 % Main-Taunus-Kreis                      0,4 %                   0,7 %                 1,0 %                    7,4 % Odenwaldkreis                          0,2 %                   0,7 %                 1,6 %                    3,3 % Offenbach                              0,3 %                   0,5 %                 0,8 %                    4,5 % Rheingau-Taunus-Kreis                  0,5 %                   0,6 %                 0,8 %                    4,6 % Wetteraukreis                          0,1 %                   0,6 %                 0,6 %                    3,0 % Reg.-Bez.-Gießen                       0,2 %                   0,4 %                 1,0 %                    2,1 % Gießen                                 0,2 %                   0,4 %                 2,0 %                    2,6 % Lahn-Dill-Kreis                        0,1 %                   0,5 %                 0,7 %                    1,7 % Limburg-Weilburg                       0,4 %                   0,2 %                 0,3 %                    2,3 % Marburg-Biedenkopf                     0,1 %                   0,6 %                 0,9 %                    2,2 % Vogelsbergkreis                               -                0,3 %                 0,5 %                    0,8 % Reg.-Bez.-Kassel                       0,1 %                   0,2 %                 0,9 %                    1,8 % Kassel, documenta-St.                  0,2 %                   0,2 %                 0,2 %                    3,7 % Fulda                                  0,1 %                   0,2 %                 0,4 %                    1,7 % Hersfeld-Rotenburg                     0,1 %                   0,3 %                 1,5 %                    0,8 % Kassel                                 0,1 %                   0,1 %                 2,7 %                    2,5 % Schwalm-Eder-Kreis                     0,3 %                   0,1 %                 0,5 %                    0,3 % Waldeck-Frankenberg                           -                0,3 %                 0,3 %                    0,1 % Werra-Meißner-Kreis                    0,2 %                   0,5 %                 0,8 %                    1,6 % Hessen                                 0,3 %                   0,6 %                 0,9 %                    4,8 % Rundungsdifferenzen sind möglich.",
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            "content": "Anlage D95-2 Ohne abgeschlos- sene Berufsausbil- Praktikanten /-innen  Noch in Berufsausbildung        dung         Insgesamt Gebietskörperschaft Reg.-Bez.-Darmstadt                            3,5 %                     5,8 %            3,8 %          100 % Darmstadt, Wissen- schaftsst.                                     4,5 %                     6,1 %            5,6 %          100 % Frankfurt am Main, St.                         3,9 %                     8,6 %            4,6 %          100 % Offenbach am Main, St.                         2,0 %                  10,3 %              5,4 %          100 % Wiesbaden, Landes- hauptst.                                       3,5 %                       7%               4%           100 % Bergstraße                                     3,2 %                       2%             2,7 %          100 % Darmstadt-Dieburg                              3,0 %                     3,4 %            3,4 %          100 % Groß-Gerau                                     4,6 %                     4,3 %            2,9 %          100 % Hochtaunuskreis                                3,5 %                     3,5 %            4,6 %          100 % Main-Kinzig-Kreis                              3,8 %                     4,6 %            2,2 %          100 % Main-Taunus-Kreis                              2,9 %                     7,6 %            3,5 %          100 % Odenwaldkreis                                  3,1 %                     2,2 %            3,3 %          100 % Offenbach                                      3,0 %                     4,5 %            4,0 %          100 % Rheingau-Taunus-Kreis                          4,3 %                     3,5 %            2,6 %          100 % Wetteraukreis                                  2,4 %                     2,2 %            2,2 %          100 % Reg.-Bez.-Gießen                               4,0 %                     1,9 %            3,4 %          100 % Gießen                                         2,8 %                     2,4 %            3,1 %          100 % Lahn-Dill-Kreis                                4,8 %                     1,4 %            2,3 %          100 % Limburg-Weilburg                               4,1 %                     2,4 %            3,1 %          100 % Marburg-Biedenkopf                             4,7 %                     1,4 %            6,0 %          100 % Vogelsbergkreis                                2,8 %                     2,3 %            0,8 %          100 % Reg.-Bez.-Kassel                               4,4 %                     2,1 %            1,7 %          100 % Kassel, documenta-St.                          6,0 %                     3,2 %            3,3 %          100 % Fulda                                          4,4 %                     1,7 %            1,7 %          100 % Hersfeld-Rotenburg                             4,9 %                     0,7 %            0,3 %          100 % Kassel                                         3,7 %                     1,5 %            0,8 %          100 % Schwalm-Eder-Kreis                             3,6 %                     2,0 %            2,0 %          100 % Waldeck-Frankenberg                            3,2 %                     3,6 %            1,4 %          100 % Werra-Meißner-Kreis                            3,9 %                     0,5 %            1,1 %          100 % Hessen                                         3,7 %                     4,7 %            3,4 %          100 % Rundungsdifferenzen sind möglich.",
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            "content": "Anlage D104 Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz seit dem Schuljahr 2008/2009 Schwerpunkt                                                                            Schuljahr 2008/2009   2009/2010    2010/2011     2011/2012    2012/2013    2013/2014   2014/2015     2015/2016    2016/2017   2017/2018 Sozialpädagogik                   1.070         974        1.049         1.067        1.146        1.115        1.278        1.311        1.236       1.341 Sozialpflege                        290         246          263           296          286          322          311          318          257         143 Gesamt:                           1.360       1.220        1.312         1.363        1.432        1.437        1.589        1.629        1.493       1.484 Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik (vormals: Fachschule für Sozialpädagogik), seit dem Schuljahr 2008/2009 Trägerschaft                                                                           Schuljahr Schulform                 2008/2009   2009/2010    2010/2011     2011/2012    2012/2013    2013/2014   2014/2015     2015/2016    2016/2017   2017/2018 öffentlich                          847       1.198          804           981        1.224        1.701        1.307        1.402        2.539       1.922 Fachschule für Sozialpädagogik Teilzeit             32         101           27             3           14           42           82           78          156          56 Fachschule für Sozialpädagogik Vollzeit            815       1.097          777           978        1.210        1.659        1.225        1.324        1.057           3 Fachschule für Sozialwesen Teilzeit                                                                                                                                                269 Fachschule für Sozialwesen Vollzeit                                                                                                                                  1.326       1.594 privat                              472         539          371           403          426          533          428          468          757         812 Fachschule für Sozialpädagogik Teilzeit                                                                              48           56           63          133           6 Fachschule für Sozialpädagogik Vollzeit            472         539          371           403          426          485          372          405          199          12 Fachschule für Sozialwesen Teilzeit                                                                                                                                                216 Fachschule für Sozialwesen Vollzeit                                                                                                                                    425         578 Gesamt:                           1.319       1.737        1.175         1.384        1.650        2.234        1.735        1.870        3.296       2.734",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 1 - Hessischer Städtetag Bad Homburg        KiTa-Entwicklungsplanung: Basis: Bevölkerungsdaten, v.d.H.             Belegungszahlen und Vormerkungszahlen für Krippe, Kindergarten, Hort, Betreute Grundschule, Betreuungszentren, Pakt für den Nachmittag, Tagespflege Bad Soden a.Ts.    Auf Grundlage der Stichtagsmeldung des 31.12. des vergangenen Jahres (a, b, c) Biedenkopf         Die Bedarfsberechnung für Kinder bis zum Schuleintritt erfolgt anhand der im Stadtgebiet gemeldeten Kinder im entsprechenden Alter und orientiert sich auch am Bedarf. Die Betreuung von Kindern ab Schuleintritt wird über den Landkreis organisiert. Eine Bedarfsberechnung erfolgt aus diesem Grunde nicht. Darmstadt          Die Bedarfsberechnung für Bildungs- und Betreuungsangebote basiert auf der Gegenüberstellung der verfügbaren Ressourcen (Anzahl der Betreuungsplätze) und der jeweiligen Anspruchsgruppe (Anzahl der Kinder im jeweiligen Alter). Die mittel- und langfristige Bedarfsplanung berücksichtigt zudem den prognostizierten Bevölkerungszuwachs. Dieser wird kleinräumig in Zusammenarbeit von Stadtplanungsamt, Statistikamt, Schulamt und Jugendamt ermittelt. Dietzenbach        In Dietzenbach per Auswertung der Bevölkerungsstatistik (mehrere Quellen) plus Prognose Wanderungssaldo plus Gewichtung gesellschaftlicher oder rechtlicher Änderungen. Eltville           / Eschborn           Einwohnermeldedaten Vorgaben von Bund und Land Gremienbeschlüsse Kindertagesstättenentwicklungsplan U3 auf der Basis von 42% Ü3 auf der Basis von 100% Ü6 auf der Basis von 70% Versorgungsgrad Frankfurt          Grundlage ist der jährliche Bericht \"Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung\" des Magistrats der Stadt Frankfurt. Hier werden aktuelle Kinderzahlen mit aktuellen Platzzahlen ins Verhältnis gesetzt und Versorgungsgrade",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 1 - Hessischer Städtetag errechnet. Diese werden den beschlossenen Versorgungszielen gegenübergestellt und somit ein Ausbaubedarf errechnet. Die Versorgungsziele für Frankfurt am Main sind z.Zt. wie folgt festgelegt: a) Angebote für Kinder unter 3 Jahren:                  53% b) Für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt      100% c) Für Kinder ab Schuleintritt                          80% Die Bedarfsberechnung für die Schulkinderbetreuung orientiert sich an der Quote der Ganztagsplätze im Kindergartenbereich (3-6 Jahre). Hier ist davon auszugehen, dass diese Eltern auch nach Schuleintritt einen ganztägigen Betreuungsbedarf haben. Grundsätzlich ist festzustellen, dass in Schulbezirken ohne Horte, aber mit dem Pakt für den Nachmittag in der Schule, der Betreuungsbedarf mit unterschiedlicher Dauer (bis 15.00 bzw. 17.00 Uhr) bei nahezu 100% liegt Fulda              Bevölkerungszahlen, Geburtenentwicklung Hanau              Die Bedarfsrechnung bei den Punkten a-c) wird unter Berücksichtigung folgender Daten vorgenommen: Aufgrund der Geburtenrate, Zuwachs der Gemeinde (z.B. Bebauungspläne), jährliche Sozialraumabstimmung und durch die Bedarfsanmeldung der Familien Hattersheim        Kontinuierliche Auswertung der Einwohnerzahlen, Bedarfsanmeldungen der Eltern (Warteliste), Erfahrungswerte Hofheim a. Ts.     Einwohnermeldedaten Hünfeld            Grundsätzlich nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch und dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (hier insbesondere § 24 SGB VIII). Die entsprechenden Geburtenzahlen bzw. die Prognosen werden vom Landkreis Fulda zur Verfügung gestellt bzw. es werden eigene tatsächliche Geburtenzahlen und Prognosedaten als Grundlage genommen.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 1 - Hessischer Städtetag Karben            a) und b) In Zusammenarbeit mit dem Wetteraukreis; in U3 wurden in Karben ca. 47% und in Kiga 95% der Geburtenrate als Versorgungsquote angenommen. c) weitestgehend Zuständigkeit bei den Schulen aufgrund Ganztagsprogramm; der Bedarf liegt inzwischen bei 70% der Grundschüler 1. - 4. Klasse Kelsterbach       Datengrundlage: EKOM- Auswertung „allgemeine Einwohnerstruktur“ Korbach           a) und b) Durchschnitt der Kinderzahl der KiTa-Jahrgänge aus den letzten 15 Jahren (01.07. – 30.06.); Auswertung des Antrags- und Nutzungsverhaltens von Eltern (Steigerungsraten); strukturelle Veränderungsbedarfe der Einrichtungen; Bevölkerungsprognosen und Erhebungen Statistisches Landesamt; Stadtentwicklungsplanung (Entwicklung neuer Baugebiete und Generationenwechsel vorhandener Bebauung) c) jährliche Bedarfserhebung durch Antragsverfahren; statistische Erfahrungswerte Lampertheim       Jährlicher Bedarfsplan, der dem städt. Fachausschuss schriftlich vorgelegt und in einer Präsentation vorgestellt wird. Datengrundlage sind die Einwohnerzahlen, die wir zweimal jährlich durch das Jugendamt zusammengestellt bekommen. Ergänzt werden die statistischen Zahlen, je nach Anlass, mit Bedarfsumfragen. Langen            a) ab einem Jahr b) Nach der Diestweg’schen Formel für Neubaugebiete, nach den Daten des Wegweisers Kommune der Bertelmannstiftung und den Prognosen der HA Hessen Agentur GmbH c) Nach der Diestweg’schen Formel für Neubaugebiete, nach den Daten des Wegweisers Kommune der Bertelmannstiftung, den Prognosen der HA Hessen Agentur GmbH und dem Schulentwicklungsplan des Kreises Offenbach Insgesamt inkl. Betreuung bei Tagespflegepersonen",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 1 - Hessischer Städtetag bzw. es wurde mit Hochrechnungen berechnet. Lauterbach               Einwohnermeldestatistik        Hildesheimer Modell Limburg a. d. L.  a) angeforderte Zahlen vom Einwohnermeldeamt b) angeforderte Zahlen vom Einwohnermeldeamt c) hierfür zuständig ist die Kreisverwaltung des Landkreises Limburg-Weilburg Melsungen         zu a) und b) Aufgrund individueller Bedürfnisse und Einschätzungen des Leitungspersonals Neu-Isenburg      a) - c) Jährliche Bedarfsplanung mit Prognosen (Vergleich vergangene Entwicklung, Meldezahlen, Geburtenstatistik, Bedarfsnachfrage, städtische und überregionale Statistiken und Prognosen) Obertshausen      Die Stadt Obertshausen erstellt einen Bedarfsplan für Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Grundlagen sind hier Zahlen der ekom21 und des Hessischen Statistischen Landesamtes mit Stichtag 31.12. eines jeden Jahres. Ebenfalls wird der Schulentwicklungsplan hinzugezogen. Offenbach a. M.   a) nach Stadtverordnetenbeschluss DS-I (A) 0115 vom 8.12.2011 für 45 % der unter Dreijährigen b) nach Stadtverordnetenbeschluss DS-I (A) 0115 vom 8.12.2011 für 98 % der Dreijährigen bis zum Schuleintritt c) Hortplätze nach Stadtverordnetenbeschluss DS-I (A) 0115 vom 8.12.2011 für 35 % der Sechs- bis Zehnjährigen Elternbefragung (Eltern von Grundschulkindern) im Schuljahr 2018/19 zu Ganztags- und Betreuungsbedarfen Rodgau            Grundlage der Bedarfsberechnungen sind die Einwohnermeldedaten (Jahrgangsstärken/Einwohnerstatistiken). Rüsselsheim a.    Ausgangswert ist immer die Anzahl der anspruchsberechtigten M.                Kinder in jeder Altersgruppe und die tatsächlichen Anmeldungen zu a) aufgrund Bedarfs bzw. Interessenslage der Eltern Zu b) nach jährlicher Aufforderung zur Anmeldung an alle Eltern, deren Kinder im kommenden Betreuungsjahr 3 Jahre alt werden",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 1 - Hessischer Städtetag Zu c) nach jährlicher Aufforderung zur Anmeldung an alle Eltern, deren Kinder im kommenden Betreuungsjahr Schulkinder werden, bei nachgewiesenem Bedarf Sulzbach/Ts.      § 25c HKJGB zzgl. 20 % Vorbereitungszeit zzgl. Leitungsfreistellung (Faktor 0,35 x Plätze lt. Betriebserlaubnis= Freistellung in Wochenstunden) Taunusstein       Auf Grundlage der Einwohnermeldedaten und der städtebaulichen Entwicklung Usingen           HKJGB Wiesbaden         Die Versorgungsquoten wurden ermittelt in einer Elternbefragung 2010/2011 und werden anhand aktueller Studien fortwährend überprüft. Ausbauplanung erfolgt anhand der jeweiligen Beschlusslage, derzeit: a) unter drei Jahren: 48% für drei Jahrgänge (6-12 Monate: 27%, 1-2 Jahre: 57%, 2-3 Jahre: 70%) b) 3-6 Jahre: 90% von 3 11/12 Jahrgängen ab Schuleintritt: 75 % Stadt Kassel      - Bevölkerungszahlen und Bevölkerungsprognose der Statistikstelle - geschätzter Zuzug in Neubaugebiete - jährliche Planungsgespräche mit den KiTa-Leitungen in 7 Planungsregionen - Schülerzahlen Für das Haushaltsjahr 2020 wurde mit einer Versorgungsquote von 35% im U 3-Bereich und 95% ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt geplant.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag Bergstraße        a) und b) Die Bedarfsplanung erfolgt durch die Kommunen nach § 30 HKJGB. Die Kommunen werden durch den Kreis durch die Bereitstellung von z.B. Kinderzahlen und Beratung für Betrieb und Ausbau unterstützt. c) Die Bedarfsplanung erfolgt vor Ort durch die Kommunen und Schulen/Träger. Darmstadt-        Die Kommunen übersenden uns ihre Bedarfsplanungen. Dieburg Groß-Gerau        a) und b) I.S.d. § 30 Abs. 1 HKJGB dokumentieren die Kreiskommunen jährlich anhand eines Fragebogens des JHT (hier: FD Kindertagesbetreuung) die örtliche Versorgungslage und die Ausbauplanung in den verschiedenen Altersgruppen der frühkindlichen Bildungseinrichtungen zum Datenstichtag 31.12. eines jeden Jahres. Dies ist Grundlage für die jährlich stattfindenden kommunalen Planungsgespräche des Fachdiensts. Die Ergebnisse/ Vereinbarungen der Planungsgespräche werden protokolliert und im jährlichen Berichtswesen des FD ausgewertet. Ein analoges Verfahren findet im Fachbereich Bildung und Schule, FD Regionale Bildungsplanung, Ganztagsschule, Jugendberufshilfe, für den Bereich der schulischen Ganztagsangebote statt. c) Die Schulen bzw. Träger nehmen zum Jahresanfang für das kommende Schuljahr die Anmeldungen entgegen. Es soll bedarfsdeckend angeboten werden. Stichtag ist in der Regel Ende April, sollten dann noch Plätze fehlen, werden Übergangsangebote erarbeitet. Hochtaunuskreis   a) und b) Aufgrund der Bedarfsplanungen der Städte und Gemeinden, Rückmeldungen von Eltern an den Landkreis, gemeldete Rechtsanspruchsfälle, Plausibilitätsprüfung c) Elternabende, Anmeldungen vor Beginn des ersten Schuljahres Main-Kinzig-Kreis Die Bedarfsberechnungen erfolgen in den Kommunen mit den jeweils zur Verfügung stehenden Ressourcen und Kompetenzen. Sie werden begleitet und unterstützt durch die Jugendhilfeplanung des Kreises. Eine orientierungsgebende Informationsquelle bildet die jährliche Bedarfsplanungsmeldung der Kommunen an den Kreis zum 01.03. d.J. Je nach Planungsbedarf der Kommunen werden",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag Elternbefragungen in Auftrag gegeben und fließen im Ergebnis in die Bedarfsplanung mit ein. Main-Taunus-      a) und b) Die Bedarfsplanung erfolgt nach § 30 HKJGB jeweils in Kreis             den 12 Städten und Gemeinden im MTK in eigener Verantwortung. c) In der Schulkindbetreuung nach dem Hessischen Schulgesetz soll im MTK eine bedarfsorientierte Betreuungsquote bis zu 100% in den kommenden Jahren erfüllt werden. Odenwaldkreis     Die Kommunen gehen unterschiedlich vor. ꞏ Elternbefragung ꞏ Erhebung der Geburtenzahlen und Zahlen der Einwohnermeldeämter Offenbach         a) und b) Zahlen Einwohnermeldeamt, Geburtenstatistik, Wartelisten der Kommunen, Bevölkerungsprognose des HSL, Befragungen c) Wird nicht systematisch erhoben Rheingau-Taunus- Der kreisweite KiTa-Entwicklungsplan wird jährlich Kreis             fortgeschrieben auf der Datenbasis der Einwohnermeldeämter und der vorliegenden Betriebserlaubnisse. Wetteraukreis     Kreisbedarfsplanung mit Bereitstellung von Datengrundlagen für alle 25 Städte und Gemeinden; gemeinsame Abstimmung und Kenntnisnahme durch Magistrat / Gemeindevorstand; gemeinsame Bedarfsplanungsgespräche alle 1 bis 2 Jahre. - Bei den Städten und Gemeinden abgefragte, aktuelle Bevölkerungsdaten zum 31.7. des Vorjahres (am Ende des vorangegangenen Kindergartenjahres, da am Ende die höchste Platzbelegung festzustellen ist) und auf dieser Basis Vorausschätzung für die kommenden 6 Jahre - Wegen unterjährig eintretendem Rechtsanspruch ab 1. Lebensjahr Berücksichtigung der unterjährig ins Rechtsanspruchs-Alter nachrückenden Kinder sowie der unterjährig über 6-Jährigen, die erst zu Beginn des nächsten KiGa-Jahres in die Grundschule wechseln. Daher: - U3-Bedarfsplanung auf Basis von 3 Jahrgängen, wobei für Kinder unter 1 Jahr erfahrungsgemäß eine Bedarfsquote von 1% ausreichend ist; für die Altersgruppen 1<2 bzw. 2<3 werden je nach lokaler Situation angemessene Bedarfsquoten vereinbart - 3 Jahre bis Schuleintritt auf Basis von 4 Jahrgängen: 3 Jahre +",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag 50% nachrückende 2-3-Jährige + 50% über 6-Jährige - Jahresmeldungen nach § 47 SGB VIII zum 1.3., u. a. mit Angaben zu Platzangebot, Platzbelegung, Platzauslastung bis Ende des Kindergartenjahres inkl. nicht belegbarer Plätze, u.a. wg. Einzelintegrationen, weitere Mehr-/Minderbedarfe, z.B. Wohnsitzkinder, die außerhalb des Ortes betreut werden und Kinder aus anderen Orten, die vor Ort betreut werden, Zuzug aufgrund von Neubaugebieten, Wartelisten am 1.3. und zu Beginn des nächsten KiGa-Jahres - Ermittlung eines Bedarfskorridors auf Basis eines hohen, mittleren und niedrigen Szenarios über 6 Jahre - Einbeziehung von Eigenerhebungen der Städte und Gemeinden: vor allem Wartelisten bzw. Platzbuchungssysteme, Abgleiche mit Geburtenzahlen, selten Elternbefragungen Gießen            EWO-Meldedaten von den kreisangehörigen Kommunen werden mit den belegten Plätzen in KiTas- und Kindertagespflege und den Voranmeldelisten ins Verhältnis gesetzt. Die ermittelten Bedarfszahlen werden jährlich mit den jeweiligen Bürgermeistern in einem Planungsgespräch besprochen und der Handlungsbedarf festgelegt. Lahn-Dill-Kreis   - Limburg-Weilburg Für Kinder bis zum Schuleintritt (Fragen a und b) Grundlage ist die kommunale Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII i. V. m. § 30 HKJGB. Im Amt für Jugend, Schule und Familie des Landkreis Limburg-Weilburg wird die Kindertagesstättenbedarfsplanung auf der Basis einer EDV- gestützten Abfrage durchgeführt. Diese Abfrage ist auf jede einzelne Kommune zugeschnitten und bietet die Möglichkeit, auch kleinräumige Entwicklungen darzustellen, sowie im weiteren Verlauf auch kreisweite Übersichten zu erstellen. Um auf aktuelle Entwicklungen einzugehen, wird diese Abfrage laufend angepasst und verbessert. In der Abfrage werden: - die aktuelle Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den einzelnen Altersstufen, - die zu Verfügung stehenden Plätze, - die sozialen Faktoren der betreuten Kinder, - die Bevölkerungsentwicklung sowie - der geplante Ausbau/ die Weiterentwicklung erfasst und ausgewertet und somit als Planungsgrundlage verwendet. Die Daten für diese Abfrage basieren auf Angaben der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Ferner stehen die für Aufsicht und Planung zuständigen Fachdienste laufend in Kontakt mit den Städten und Gemeinden im Landkreis Limburg- Weilburg, um diese bei der Planung und Umsetzung ihrer Betreuungsangebote zu unterstützen und zu beraten.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag Kinder ab dem Schuleintritt (Frage c) Für Kinder ab dem Schuleintritt bildet die Schulentwicklungsplanung eine wesentliche Grundlage für die Betreuungsangebote (betreuende Grundschulen, Ganztagsschulen und Pakt für den Nachmittag). Im Bereich der Schulentwicklungsplanung wird ebenfalls schon seit einigen Jahren erfolgreich mit einem auf EDV-gestützten Programm gearbeitet. Dieses Programm bietet die Möglichkeit, Entwicklungen auch kleinräumig darzustellen und somit die Schulentwicklungsplanung im Landkreis Limburg-Weilburg bedarfsgerecht zu gestalten. Marburg-          Zu a) und b): Die Bedarfsberechnung erfolgt auf der Grundlage Biedenkopf        folgender Daten: - Aktuelle Bevölkerungsdaten (Hess. Stat. Landesamt: Jahrgangszahlen) - Aktuelle Betreuungskapazitäten Kindertagesstätten (Betriebserlaubnis), bereinigt durch alters- und integrationsbedingte Reduzierungen - Aktuelle Kapazitäten Tagespflege - Aktuelle Inanspruchnahme der Kapazitäten Kindertagesstäten (jährliche Meldung nach §47 SGB VIII) und Tagespflege (eigene Daten); - Regionale und sozialstrukturelle Besonderheiten / prognostische Einwohnerentwicklung (Geburtenzahlen; Nähe zu Marburg, Baugebiete) c) Es erfolgt eine individuelle Bedarfsplanung, die sich nach den Bedürfnissen der Eltern richtet; einbezogen werden die Daten aus dem Schulentwicklungsplan (Schülerinnen- und Schülerzahlen), Erfahrungen aus den bisherigen Planungen sowie Rückmeldungen der Eltern beispielweise durch vorgeschaltete Bedarfsabfragen. Vogelsbergkreis   0 – 6 auf Basis des Hildesheimer Bevölkerungsmodells (ohne Wanderungsbewegung) Ab Schuleintritt erfolgt keine kreisweit koordinierte Bedarfsberechnung. Fulda             Grundlage für die Bedarfsplanung durch die Kommunen sind deren Einwohnerdaten, Daten des Hess. Statistischen Landesamtes, die Bevölkerungsprognose (Hildesheimer Modell) für den Landkreis und lokale Bedarfsabfragen bei den Eltern.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag Hersfeld-         Die Bedarfsplanung erfolgt durch die kreisangehörigen Rotenburg         Gemeinden. Als Unterstützung und Grundlage für die Abstimmungsgespräche mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird durch die Jugendhilfeplanung ein Erhebungsinstrument in Form von Exceltabellen für alle Altersgruppen angeboten. Nach Eingabe von aktuellen Einwohnerdaten und Platzzahlen berechnen sich für die KiTa- Bedarfsplanung relevante Zahlen automatisch (unterschiedliche Faktoren und I-Maßnahmen mit einbezogen). In einer weiteren Tabelle können durch die Städte und Gemeinden Angaben zu ermittelten Bedarfen gemacht werden, d.h. wie wurden die Bedarfe ermittelt (Auswahlmöglichkeiten wie Elternbefragungen z.B.) und welche Ergebnisse lassen sich daraus ableiten. Kassel            Die Rechtsgrundlagen für die Bedarfsplanung finden sich im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie im Hessischen Kinder-und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Nach dem SGB VIII trägt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für die Bedarfsplanung. Für die örtliche Bedarfsplanung sind die einzelnen Gemeinden nach § 30 HKJGB zuständig. Landkreisen und Gemeinden obliegt es, darüber zu entscheiden, ob zwischen den Planungsträgern eine Arbeitsteilung vorgenommen wird bzw. auf welche Weise Bedarfspläne aufeinander abgestimmt werden. Anzustreben ist eine umfassende Auseinandersetzung mit den Wünschen und Bedürfnissen von Kindern und ihrer Eltern unter Berücksichtigung der Interessen der Kommunen und der freien Träger. Insbesondere sind in Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung zu beachten. Die Bedarfsplanung besteht aus drei Schritten: 1.      Bestandsfeststellung 2.      Bedarfsermittlung 3.      Bedarfsfeststellung / Bedarfsdeckung 1. Bestandsfeststellung Die Bestandsfeststellung ist die Erfassung aller Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege. Aufzunehmen sind daher alle Plätze und zwar unabhängig davon, ob sie förderfähig sind oder nicht. Nicht aufzunehmen sind Einrichtungen, die keine Bildungs- und Erziehungsarbeit im",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag Sinne des HKJGB leisten bzw. Betreuungsangebote, die nicht zur Deckung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz nach § 24 SGB VIII beitragen. Aufzunehmen sind auch Plätze, die zwar nicht im Gemeindegebiet (Planungsgebiet) gelegen sind, über die aber verbindlich verfügt werden kann. 2. Bedarfsermittlung Das Angebot an Kindertageseinrichtungen und an Tagespflege soll – im Rahmen des Möglichen – enthalten, was die Eltern und ihre Kinder brauchen. Nicht alles, was Eltern sich wünschen, ist realisierbar. Bedarfsplanung ist die Kunst, Wunsch und Wirklichkeit einander weitest möglich anzugleichen. Eine qualifizierte Bedarfsplanung hilft aber auch dabei, die knappen Ressourcen möglichst passgenau einzusetzen. Hierzu muss man die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder kennen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Bedürfnisse zu ermitteln: •        Auswertung der Belegung der bestehenden Kindertageseinrichtungen, der Wartelisten, der vermittelten bzw. zur Vermittlung an Tagespflegepersonen angemeldeten Kinder, •        Elternbefragungen, •       zentrales Anmeldeverfahren. Sinnvoll ist ein Methodenmix, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten und gleichwohl verlässliche Daten zu erhalten. Die Belegung der bestehenden Kindertageseinrichtungen vor Ort gibt ein Abbild der lokalen Bedürfnisse. Belegte Plätze können grundsätzlich gleichgesetzt werden mit den Bedürfnissen der Eltern. Sind Plätze frei, ist dies ein Indiz für Bedarfsdeckung. Möglicherweise entspricht aber das Angebot auch nicht den konkreten Wünschen der Eltern. Um dies auszuschließen, ist eine Elternbefragung unumgänglich. Besteht eine Warteliste, ist dies ein Indiz dafür, dass Plätze fehlen oder die Einrichtung ein Angebot unterbreitet, das für Eltern besonders attraktiv ist (z.B. wegen hoher Qualität, langer Öffnungszeiten, zentraler Lage) und das von anderen Einrichtungen nicht in gleicher Weise zur Verfügung gestellt wird oder gestellt werden kann. Wichtig hierbei ist ferner, inwieweit der Bedarf durch Angebote außerhalb",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag des Gemeindegebiets/des Landkreises gedeckt wird. Dies kann Indiz dafür sein: •      Im Planungsgebiet fehlen Plätze. •      Die Qualität der Angebote im Planungsgebiet entspricht nicht den Vorstellungen der Eltern. Es kann sich aber auch um ein auf Dauer gerichtetes Nachfrageverhalten handeln (z.B. bei betriebliche Einrichtung mit überörtlichem Einzugsbereich). § 30 HKJGB verlangt eine regelmäßige Bedarfsplanung. Hierzu sollte in regelmäßigen Abständen eine neue Datenerhebung als Grundlage für die Planung vorgenommen werden. Empfohlen wird, die Bedarfsplanung spätestens nach drei Jahren zu aktualisieren. Mit Elternbefragungen lassen sich die Bedürfnisse der Familien unmittelbar feststellen. Dabei sollten die geltend gemachten Bedürfnisse der Eltern und Kinder vollständig und differenziert erfasst werden und zwar nicht nur hinsichtlich der Anzahl der begehrten Plätze aufgeschlüsselt nach der Art der Plätze in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege, Altersgruppen, Betreuungszeit, sondern auch nach sonstigen Qualitätsmerkmalen (etwa Gruppengrößen, Ausstattung usw.), Lage, Trägerschaft und pädagogischer Ausrichtung. Welcher Verfahrensweise sich die Kommune dabei zur Bedarfsermittlung bedient, überlässt der Gesetzgeber der Kommune. Die Planungen der benachbarten Gemeinden und des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe sollten aufeinander abgestimmt werden. Die Kommunen sollten vereinbaren, auf welche Weise Elternbefragungen in welchem Planungsrhythmus durchgeführt werden. Um Planungsdaten abgleichen zu können, sollte man sich möglichst auf ein einheitliches Vorgehen einigen. Die Elternbefragung sollte aus datenschutzrechtlichen Gründen, aber auch um offene Antworten ohne sozialen Gruppendruck zu erhalten, anonymisiert durchgeführt werden. Wichtig: Familienfreundliche Politik heißt, die Entscheidung der Familien zu respektieren. Familien haben sich nicht zu rechtfertigen, warum sie Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen in Anspruch nehmen möchten, ob sie zur Bestreitung ihres",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag Lebensunterhaltes darauf angewiesen sind, dass beide Elternteile arbeiten, oder ob es schlicht ihr freier Wille ist. Valide, belastbare Ergebnisse liefert eine Elternbefragung nur, wenn den Eltern auch verdeutlicht wird, zu welchen Elternbeiträgen ein bestimmtes Angebot an Kindertageeinrichtungen und die Tagespflege erfolgen kann. Viele Planungsträger berichten, die Ergebnisse von Elternbefragungen seien oftmals nicht verwertbar, weil der Rücklauf der Fragebogen gering sei und sich die mitgeteilten Bedürfnisse und das tatsächliche Nachfrageverhalten nicht deckten. Dies ist nicht verwunderlich. Elternbefragungen bedürfen regelmäßig einer Auswertung. Erst nach Analyse mehrerer Elternbefragungen lassen sich im Laufe der Zeit in Verbindung mit weiteren Faktoren Entwicklungen hinreichend genau ableiten und kann das Nachfrageverhalten der Eltern selbst bei geringem Rücklauf sicher abgeschätzt werden. Daher wäre es falsch, aufgrund negativer Erfahrung auf Elternbefragungen künftig zu verzichten. Vielmehr gewinnt das Instrument zur Bedarfsermittlung erst durch Wiederholung. Den Planungsträgern wird in diesem Zusammenhang empfohlen, sich auszutauschen und Ergebnisse abzugleichen. Die Gemeinden können eine zentrale Anmeldung der Kinder bei der Gemeinde oder einer anderen zentralen Stelle vorsehen. Voraussetzung für die Zentralisierung des Anmeldeverfahrens ist natürlich das Einverständnis der freien Träger. Voraussetzungen für ein zentrales Anmeldeverfahren sind: •       Den Eltern wird ermöglicht, sich ganz gezielt für bestimmte Kindertageseinrichtungen einzutragen, ihre Präferenz festzulegen bzw. festzulegen, dass sie nur an bestimmten Kindertageseinrichtungen interessiert sind und andernfalls ganz auf einen Platz verzichten sowie auch sonstige Bedürfnisse einzutragen, die derzeit nicht angeboten werden. Insbesondere ist auch vorzusehen, dass sich die Eltern für Angebote außerhalb der Gemeinde eintragen können. •       konkrete Elternbeiträge der jeweiligen Einrichtungen sind angegeben. Vorteilhaft wäre, wenn sich Gemeinde und Träger innerhalb der Gemeinde auf einheitliche Gebühren für alle Einrichtungen einigen könnten. Denn dann kann ausgeschlossen",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag werden, dass ein Betreuungsangebot in erster Linie aus monetären Gründen in Anspruch genommen wird. 3. Bedarfsfeststellung/Bedarfsdeckung Wenn die Bedürfnisse der Familien in einer Gemeinde geklärt sind, ist die Basis für die eigentliche Bedarfsfeststellung gelegt. Bei der Bedarfsfeststellung geht es um die Frage, wie viele Plätze, aufgeschlüsselt nach Länge der Betreuungszeit, Art der Trägerschaft usw. wirklich benötigt werden. Konkret belegte oder nachgefragte Plätze Soweit den Planenden ganz konkrete Fälle bekannt sind, in denen Eltern vergeblich einen Platz in einer Kindertageseinrichtung suchen, ist es rechtlich nicht möglich, den Bedarf zu verneinen. Das gleiche gilt für die Kinder einer Gemeinde, die bereits eine Kindertageseinrichtung besuchen. Vielmehr ist die Planung anzupassen, wenn sich die bisherige Bedarfsfeststellung als unzutreffend erweist. Bedarfsfeststellung über konkrete Belegungen oder Nachfragen von Plätzen hinaus Schwierig einzuschätzen ist die Frage, welcher Mehrbedarf anzunehmen ist, der über die belegten Plätze und die Anmeldungen hinausgeht. Hier bedarf es einer wertenden Beurteilung der Gemeinde. Insbesondere muss das Ergebnis der Elternbefragung interpretiert und sonstige Faktoren berücksichtigt werden, die den Bedarf unmittelbar beeinträchtigen. Zu diesen Faktoren gehören z.B. allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen, Änderungen bei der Erwerbstätigenquote von Frauen, die demographische Entwicklung, die wirtschaftliche Entwicklung, Ausweisung von Neubaugebieten, die Entwicklung von Geburtenzahlen sowie die Entwicklungen in den benachbarten Planungsgebieten. Die Gemeinde hat aufgrund der Bewertung dieser Gesichtspunkte zu entscheiden, ob und ggf. in welchem Umfang neue Plätze zu schaffen sind, bestehende Angebote angepasst werden müssen, ob es sich nur um eine Bedarfsspitze handelt.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 2, Tabelle 2 - Hessischer Landkreistag Schwalm-Eder-     Die Bedarfsplanung erfolgt aufgrund der von den Kreis             Städten/Gemeinden gemeldeten Kinderzahlen. a) Im U 3 –Bereich streben wir folgende Versorgungsquoten an: • 0-1 Jahre: 4% • 1-2 Jahre: 60% • 2-3 Jahre: 90% b) Im Kindergartenbereich gehen wir von 3,5 Jahrgängen und einer Versorgungsquote von 100% aus. Die vorhandenen Plätze bewerten wir für die bestehenden Einrichtungen individuell mit den Einschränkungen im Platzangebot durch U3-Kinder und Integrationsmaßnahmen. Durchschnittlich gehen wir planerisch von 17 Kindergartenplätzen in aü-Gruppen und 20 Kindergartenplätzen in Kindergartengruppen aus. Waldeck-          Zur Planung werden Geburtenzahlen, Planung von Frankenberg       Neubaugebieten und der KiTa-Ausbau genutzt, größtenteils wird dies mit Elternfragebögen und der Beratung durch die Fachaufsicht ergänzt. Werra-Meißner-    Die Bedarfsplanung für die unterschiedlichen Altersgruppen Kreis             führen die jeweiligen Kommunen unterschiedlich durch z.B. auf der Grundlage von Erfahrungswerten, Anmeldeverhalten, Elternbefragungen. Zum 01.03. d.J. erfolgt eine Abfrage zur Bedarfsplanung durch den WMK. Sofern es ungedeckte Bedarfe gibt, werden seitens der KiTa-Aufsicht und der Sozialplanung des WMK mit einzelnen Kommunen Planungsgespräche mit konkreten Vereinbarungen geführt. Für die Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern erfolgt seitens des WMK eine Befragung jeweils zum 01.11. d. J. Aufgrund der unterschiedlichen Angebote (Hort, hortähnliche Einrichtungen, Betreuungsplätze nach dem Förderprogramm des WMK oder im Rahmen der Landesprogramme (Profil 1 und 2 bzw. Pakt für den Nachmittag) und unterschiedlicher Zuständigkeiten werden Bedarfsplanung zum Teil jährlich geführt oder nach Bedarf der Schulen.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 3, Tabelle 3 - Hessischer Städtetag Bad Homburg        746 (davon 120 Plätze in Kindertagespflege) v.d.H. Bad Soden a.Ts.    260 (nach Stichtagsmeldung der KiTas zum 31.12.2018) Biedenkopf         U3 Plätze: 74; ab 1. August 2019 78 (eine KiTa hat Erweiterung beantragt) Plätze von 2 – 3 Jahren in altersübergreifenden Gruppen: 34; ab 1. August 2019 14 (eine KiTa hat Erweiterung beantragt) Darmstadt          Darmstadt (Stichtag 31.12.2018) U3-Plätze insgesamt: 2.058; davon Plätze in Einrichtungen: 1.569 davon Plätze in Kindertagespflege: 489 Darmstadt (Änderungen zum Stichtag aufgrund zwischenzeitlicher Inbetriebnahmen) Plätze in Einrichtungen: 1.591 Dietzenbach        180 Eltville           138 Eschborn           kommunal:                                      0 freigemeinnützig/konfessionell:                12 privat (Zwergenburg, Spatzennest, TfK, BVZ): 239 251 Frankfurt          ln Frankfurt am Main stehen aktuell (30.04.2019) 10.776 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung Fulda              Kann das Ministerium aus den Betriebserlaubnissen (BE) ermitteln Hanau              In der Stadt Hanau stehen im Bereich der Freien Träger und kommunalen Einrichtungen sowie bei der Familientagesbetreuung 747 Plätze zur Verfügung Hattersheim        136 Plätze Hofheim a. Ts.     312",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 3, Tabelle 3 - Hessischer Städtetag Hünfeld           Betreuungsjahr 2018/2019: 63 Plätze Karben            Stadt Karben (inklusive freier Träger und Tagespflege) Stand Juni 2018: 232 U3 plus 35 in der Tagespflege Kelsterbach       144 Korbach           Im Betreuungsjahr 2018/2019 konnten von den nach Betriebserlaubnis rechnerisch möglichen 180 Betreuungsplätzen in der Spitze 148 Kinder im Alter unter drei Jahren in Kindergärten/-tagesstätten betreut werden. Lampertheim       216 in KiTas und 46 bei Tagespflege Langen            243 Limburg a .d. L.  219 Plätze Melsungen         192 (Krippen- und aü-Gruppen) Neu-Isenburg      268 Obertshausen      169 Offenbach a. M.   1210 Rodgau            Im U3-Bereich stehen inkl. Kindertagespflege ca. 415 Plätze zur Verfügung, im Ü3-Bereich 1604 und im Hort-Bereich 45 (rein konfessionell). Rüsselsheim a.    Mit Stand 01.02.2019 stehen in Kindertagesstätten 346 Plätze M.                zur Verfügung. Sulzbach/Ts.      128 Plätze ohne Kindertagespflege 172 Plätze mit Kindertagespflege Taunusstein       257 Usingen           161 Wiesbaden         Im Betreuungsjahr 2018/19 stehen in Wiesbaden 2.696 Plätze im Krippenbereich (ohne Tagespflege) sowie zusätzlich 457 Plätze in Kindertagespflege zur Verfügung (Stand 03/19). Stadt Kassel      Stichtagserhebung Kassel 01.01.2019: rund 1.949 Plätze - inkl. Tagespflege und Betreuung Kasseler Kinder in Betriebs- KiTas - abzügl. Platzbedarf für Inklusion (Gruppenreduzierung bei der Betreuung von Kindern mit Förderbedarf) (siehe gesonderte Anmerkungen zur Erhebung und Berechnung)",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 3, Tabelle 4 - Hessischer Landkreistag Bergstraße        Plätze U 3 min: 1165 Plätze U 3 max: 1930 (Stand 1.3.2019) Altersübergreifende Gruppen können flexibel belegt werden. Daher schwanken die U 3-Plätze abhängig von der Anzahl der aufgen. Ü3-Kinder. Seit der Einführung der Rahmenbetriebserlaubnis können Träger Plätze flexibler belegen, sodass vor Ort die tatsächlichen Platzzahlen abweichen können. Seit 2018 werden daher die maximalen und minimalen U 3-Plätze dargestellt. Die Realität liegt zwischen diesen beiden Polen. Darmstadt-        1896 Plätze zum Stichtag 01.03.2019 Dieburg Groß-Gerau        Alle Angaben zur Versorgungssituation beziehen sich auf den Datenstichtag 31.12.2018. Zum Stichtag 01.03. kann jeweils nur eine Aussage zur Betreuungssituation gemacht werden. Diese Daten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgewertet. Im Kreis GG stehen zum 31.12.2018 insgesamt 1333 Plätze (nach Betriebserlaubnis) in Einrichtungen zur Verfügung. Durch die Reduzierung aufgrund von Integrationsmaßnahmen verringert sich das Angebot auf 1320 Plätze. Hochtaunuskreis   1539 Plätze Main-Kinzig-Kreis 2443 Plätze Main-Taunus-      1914 Plätze (Grundlage: Stichtagsabfrage bei den Städten und Kreis             Gemeinden zum 31.12.2018) Hinweis: Diese Angaben sind von den Trägern dem Hessischen Statistischen Landesamt mit Stichtag 01.03.2019 bis zum 28.03.2019 zu melden und liegen demnach dort vor. Odenwaldkreis     642 Plätze (in Krippen und altersübergreifenden Gruppen) 171 Plätze in Kindertagespflege Offenbach         2.298 Plätze laut Betriebserlaubnis für Kinder U 3 zum Stichtag 1.03.2019 Rheingau-Taunus- Maximal 1.809, je nach Zusammensetzung der Kreis             altersübergreifenden Gruppen Wetteraukreis     1.3.19 Wetteraukreis: 2.703 = 32 je 100 U 3-Kinder in Bevölkerung Gießen            Belegte U 3 Plätze am Stichtag 01.03.2019: 1287 Lahn-Dill-Kreis   -",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 3, Tabelle 4 - Hessischer Landkreistag Limburg-Weilburg Zum Stichtag 1. März 2019 stehen im Landkreis Limburg- Weilburg 845 Krippenplätze zur Verfügung. Zusätzlich stehen rechnerisch 1158 U 3-Plätze in altersübergreifenden Gruppen (AÜ-Gruppen) zur Verfügung (unter Einbeziehung des Richtwertes 5-7 Kinder U 3-Kinder pro AÜ-Gruppe). Somit stehen im Landkreis insgesamt 2003 Plätze für Kinder U 3 zur Verfügung. Marburg-          Es stehen 1674 Plätze für die Betreuung von Kindern unter drei Biedenkopf        Jahren zur Verfügung. Hinweis: Es handelt sich um eine rechnerische Größe, da altersübergreifende Gruppen (aü- Gruppen) flexibel belegt werden und z.B. durch Integrationsmaßnahmen Platz-Kapazitäten reduziert werden. Vogelsbergkreis   Es standen insgesamt 839 U 3-Plätze in 57 KiTas zur Verfügung: 492 in Krippengruppen und 347 in altersübergreifenden KiTas/Gruppen (ausgehend bei einer durchschnittlichen Belegung einer altersübergreifenden Gruppe mit 5 U 3 Kindern und 17 Ü 3 Kindern – falls keine anderweitige Belegung in der BE festgelegt wurde) Tatsächlich belegt waren 655 U3-Plätze. Fulda             (Daten zum Stichtag 01.03.2019) Nach Rückmeldung der Träger gibt es 1.008 Plätze in Krippen und altersübergreifenden Gruppen. Die Anzahl der Plätze in altersübergreifenden Gruppen wurde rechnerisch ermittelt, da hierzu keine Angaben gemacht wurden. Weitere 386 Plätze stehen im Bereich der Kindertagespflege zur Verfügung. Hersfeld-         Ca. 1011 Plätze Rotenburg Kassel            Der Landkreis Kassel hat zum Stichtag 01.03.2019 insgesamt 138 Einrichtungen mit 10.516 genehmigten Plätzen in 465 Gruppen. Belegt waren zum 01.03.2019 diese Plätze mit Kinder <1 Jahr:         7 Kinder 1<2 Jahre: 393 Kinder 2<3 Jahre: 1.122 Hinzu kommen 621 Kinder in Kindertagespflege, davon 466 unter drei Jahren. Schwalm-Eder-     Es stehen bis zu 1779 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zur Kreis             Verfügung. Da sich viele Plätze vor allem für Kinder im Alter von 2 Jahren in altersübergreifenden Gruppen befinden, kann die genaue Anzahl nicht ermittelt werden, sondern ist belegungsabhängig.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 3, Tabelle 4 - Hessischer Landkreistag Anzumerken ist, dass es noch nicht für alle diese Plätze eine gesicherte Betriebserlaubnis gibt, sondern auch „Notplätze/Notgruppen“ eingerichtet wurden, um den Bedarf zu decken. Waldeck-          Genehmigte Plätze: 6951 (insgesamt, da altersübergreifende Frankenberg       Gruppen) Belegte Plätze U 3: 1131 Werra-Meißner-    Zum 01.03.2019 stehen im WMK 606 Plätze in Krippen zur Kreis             Verfügung. Die altersübergreifenden Gruppen werden entsprechend der Anmeldungen zusammengestellt. Je nach Alter der Kinder variiert die Gruppengröße. Es können daher ausschließlich Betreuungszahlen generiert werden. Zum 01.03.2019 wurden 655 Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten (in Krippengruppen und in altersübergreifenden Gruppen) betreut.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 4, Tabelle 5 - Hessischer Städtetag Bad Homburg        30 % Versorgungsquote 31.12.2010 v.d.H. 48 % Versorgungsquote 31.12.2019 Bad Soden a.Ts.    Von 9,63 % in 2009 auf 40,31 % in 2019 gestiegen Biedenkopf         Hierzu liegen keine Angaben vor. Darmstadt U3-Versorgungsquote 2013              41,3 2014              44,2 2015              45,1 2016              42,7 2017              42,6 2018              42,0 Dietzenbach        Leichter Anstieg der Platzzahl. Stärkerer Anstieg des Bedarfs Eschborn           Zusammen mit den Plätzen in der Kindertagespflege auf 53% Eltville           Gleichbleibend bei fast 100 %; Plätze absolut gestiegen: 2 neue Einrichtungen (Katholisch und Bethanien Kinderdörfer), neue Gruppe in einer ASB KiTa ab 2020 Frankfurt          2010 = 24%; 2011 = 26%; 2012 = 30%; 2013 = 34%; 2014 = 39%; 2015 = 42%; 2016 = 42%; 2017 = 43%; 2018 = 41%; 2019 = 42% Die Versorgung im Bereich Kinder unter 3 Jahren beträgt in Frankfurt am Main inklusive Angebote in Kindertagespflege aktuell (Stand 30.04.2019) 47% Hanau              Die Versorgungsquote liegt aktuell bei 25,2 %. Die Versorgungsquote im Zeitraum 2008-2009 bei 11,4%. Hattersheim        Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts.     2009/2010 = ca. 20% 2019/2020 = ca. 45 % Hünfeld            Sie ist um ca. 30 % gestiegen",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 4, Tabelle 5 - Hessischer Städtetag Karben              250                               226 224 228 232 200 175 179 147 150                                                    Plätz 115                                    e U3 KITA 100 77 Tage smüt 50      43                                            ter 53  57   57 48                48 34 34                          35 0   19    20 Kelsterbach Jahr             2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 35 % der 3       126   149     165    176    181    194     199 Jahrgänge von 0 – 3 Jahren Anzahl der       60    102     102    126    174    138     146 Krippen- plätze U3 Plätze        15    18      18     18     18     15      18 bei Tages- müttern Versor-          21    28      25     28     30     29      31% gungsgrad        %     %       %      %      %      % Korbach           Gemessen an dem Bedarf von zwei vollen KiTa-Jahrgängen im langjährigen Mittel konnte die tatsächlich umgesetzte Versorgungsquote in KiGas/KiTas von 18 Prozent auf 34 Prozent gesteigert werden. (Ø Jahrgangsstärke 2008/2009 = 233 Kinder – 83 betreute Kinder; Ø Jahrgangsstärke 2018/2019 = 216 Kinder – 148 betreute Kinder)",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 4, Tabelle 5 - Hessischer Städtetag Gemessen an den rechnerisch möglichen Zahlen gemäß Betriebserlaubnis bezogen auf den Bedarf von zwei vollen KiTa- Jahrgängen im langjährigen Mittel konnte die tatsächlich umgesetzte Versorgungsquote in Kigas/KiTas von 20 Prozent auf 42 Prozent gesteigert werden. (Ø Jahrgangsstärke 2008/2009 = 233 Kinder – 95 Plätze; Ø Jahrgangsstärke 2018/2019 = 216 Kinder – 180 Plätze) Lampertheim       Dez. 2018: 35,82 % ohne Tagespflege Dez. 2018: 43,28 % mit Tagespflege Aussagekräftige Daten „der letzten 10 Jahre“ liegen nicht vor. Langen            2010 bis 2018 tatsächlicher Versorgungsgrad 2010 – 42,56 2011 – 42,14 2012 – 39,87 2013 – 32,93 2014 – 26,24 2015 – 37,17 2016 – 41,02 2017 – 36,25 2018 – 33,52 2019 – 41,77 (bei Plätzen nach Betriebserlaubnis) Limburg a. d. L.  Von 2,5 % auf 27 % (Alter: 6 Monate – 2 Jahre) Melsungen         Stark ansteigend, von rund 60 Plätzen im Jahr 2007/2008 auf obigen Stand Neu-Isenburg      Aktuelle Versorgungsquote (1-2 Jahre):42,2 % Obertshausen      Hortauflösung und Umwandlung in U3 Gruppe, neue U3 Gruppe, 2 Wald-KiTa Gruppen, Erweiterung von 24 Plätzen (09/2018) und Erweiterung durch das Familienzentrum (Fertigstellung Herbst 2020) Offenbach a.M.    2009: 22,1% 2019: 27,2% Rodgau            Im U3-Bereich lag die Versorgungsquote 2009 bei 20,8%, 2019 liegt sie bei 35,3%. Im Ü3-Bereich lag die Quote 2009 bei 91,9%. 2019 bei 100%.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 4, Tabelle 5 - Hessischer Städtetag Rüsselsheim a.    Betreuungsjahr      Versorgungsquote M. 2015                 21% 2016                 19% 2017                 17% 2018                 18% 2019                 17% Sulzbach/Ts.      Entwicklung der Quote der letzten 10 Jahre kann nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden Taunusstein       Kindergartenjahr 2011/2012: 25,15 % (erste Erhebung) Kindergartenjahr 2019/2020: 51,37 % Usingen           Von 17,20% auf 51,93% Wiesbaden         Die gesamtstädtische Platzangebotsquote liegt 2018/19 bei 29,8% (Gesamtstadt inkl. Tagespflege: 34,8%) und hat sich damit im zeitlichen Verlauf sukzessive erhöht (Stand 03/19). Stadt Kassel      Zunächst Anstieg von 17% in 2010 auf 33% in 2015. Seitdem Stagnation bzw. sinkende Versorgungsquote. 01.01.2019: 32%",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 4, Tabelle 6 - Hessischer Landkreistag Bergstraße        1.3.2009: 12,7% 1.3.2019: 25,8% Darmstadt-        keine Angaben möglich f. diesen Zeitraum Dieburg Groß-Gerau        Die Versorgungsquote hat sich in diesem Zeitraum nur zögerlich nach oben entwickelt (2009: 17%; 2019: 25%). Grund hierfür ist der enorme und stetige Bevölkerungszuwachs in der Region. Seit dem Rechtsanspruch in 2013 ist die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder von 5286 auf 6575 gestiegen. Dies entspricht einem Mehrbedarf von ca. 450 Plätzen innerhalb dieses Zeitraums. Hochtaunuskreis   2009 betrug die Versorgungsquote über Einrichtungen 18,2 %, mit Kindertagespflege betrug die Versorgungsquote 24,9 %. 2019 beträgt die Versorgungsquote über Einrichtungen ohne Kindertagespflege 31,72 %. Mit den Plätzen in Kindertagespflege beträgt die Versorgungsquote 40,8 %. Main-Kinzig-Kreis Folgende Vergleichswerte liegen uns vor: Zum 01.03.2010 beträgt die Versorgungsquote für den Main-Kinzig Kreis (ohne Hanau) für Kinder unter drei Jahren: 17 %. Am 01.03.2018 (!) liegt sie bei 32,5 %. Aufgrund der Vorgaben des HKJGB ist der reale Nutzwert der Versorgungsquote begrenzt: Die Versorgungsquote ist eine variable Größe: Die tatsächlich nutzbaren Plätze, die sich erst über die Gruppenstruktur, Altersstruktur und jeweilige Integrationsmaßnahmen berechnen lassen, liegt ihr nicht zugrunde, sondern nur eine fiktive Angabe zur Platzzahl. Wir haben über die letzten 10 Jahre die Betreuungsquoten für die U3 gerechnet. Nach einem deutlichen Anstieg der Betreuungsquote von 16,6 % (in 2010) auf 25,1 % (in 2012) und mäßigem Anstieg auf 28,2 % (in 2016) ist in den Folgejahren 2017 (28,3 %) und 2018 (28,5 %) kaum ein Anstieg der Quote zu verzeichnen. Main-Taunus-      31.12.2008: 744 angebotene Plätze in KiTas für Kinder unter drei Kreis             Jahren 11,5% Versorgungsquote bei 6.445 Kindern unter drei Jahren 31.12.2018: 1914 angebotene Plätze in KiTas für Kinder unter drei Jahren 27,2% Versorgungsquote bei 7.036 Kindern unter drei Jahren Odenwaldkreis     2008 – 2.344 Kinder – 227 Plätze (einschl. 52 Tagespflegeplätze), 9,68 %",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 4, Tabelle 6 - Hessischer Landkreistag 2019 – 2.405 Kinder - 811 Plätze (einschl. 171 Tagespflegeplätze), 33,72 % Offenbach         Die Versorgungsquote ist von 16,1% in 2010 auf 28,4% in 2019 gestiegen. Rheingau-Taunus- 2009 741 Kreis             2011 875 2012 1007 2013 1055 2014 1177 2016 1466 2017 1622 2018 1761 2019 1809 Wetteraukreis     In etwa verdoppelt bei ca. 1000 U3-Kindern mehr als in 2009! IST 12/2009: 15,4, 1.136 IST 12/2010: 17,8, 1.311 IST 12/2011: 20,0, 1.464 IST 12/2012: 24,0, 1.713 IST 12/2013: 28,5, 2.027 IST 12/2014: 29,8, 2.157 IST 12/2015: 31,6, 2.341 IST 12/2016: 30,0, 2.322 IST 12/2017: 30,4, 2.453 IST 12/2018: 31,4, 2.619 IST 03/2019: 32,4, 2.703 Gießen            - Lahn-Dill-Kreis   - Limburg-Weilburg Die Versorgungsquote im U3 Bereich konnte in den letzten 10 Jahren stetig verbessert werden (14% zum Stand Oktober 2008) und erreicht derzeit bis zu 57%. Schwankungen hängen damit zusammen, dass ein beachtlicher Teil der U3 Plätze in altersübergreifenden Gruppen (AÜ) angesiedelt ist. Diese AÜ- Gruppen können aber auch in Regelgruppen umgewandelt werden und umgekehrt (vgl. Antwort zu Frage 8). Zur Info: die Kindertagesstätten im Landkreis Limburg-Weilburg verfügen im Regelfall über eine Rahmenbetriebserlaubnis, die es ihnen ermöglicht, eine flexible Einteilung in Regel- und AÜ- Gruppen vorzunehmen. Marburg-          Die Versorgungsquote U3 wurde von 16,1 % Jahre 2009 Biedenkopf        kontinuierlich auf jetzt 40,8 % gesteigert.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 4, Tabelle 6 - Hessischer Landkreistag Vogelsbergkreis   Im Jahr 2008 wurden 213 institutionelle U3-Plätze vorgehalten, diese haben sich etwa vervierfacht. Fulda             - Hersfeld-         Die Versorgungsquote im U3- Bereich ist kontinuierlich Rotenburg         angestiegen, wenn auch durch den Geburtenanstieg der letzten Jahre nicht mehr ganz so auffällig. Kassel            2007 : 13,4% 2009 : 14,8% 2010 : 14,8% 2011 : 21,5% 2012 : 28,5% 2013 : 32,8% 0<1 Jahr;   1<2 Jahre ; 2<3 Jahre 2014 :   2,8%         30,0%       69,5% 2015 :   0,6%         24,4 %      66,1 % 2016 :   2,1%         35,9 %      62,9 % 2017 :   1,7%         34,9 %      72,2 % 2018 :   0,6%         24,4%       66,1 % Schwalm-Eder-     Versorgungsquote 2009: 21% Kreis             Versorgungsquote 2019: 46% Waldeck-          Versorgungsquote vor zehn Jahren: 17 % Frankenberg       Aktuelle Quote bei ca. 55 % (anhand der Belegungsquote u3 und Tagespflegeplätze) Werra-Meißner-    Zum 01.03.2008 wurden im Werra-Meißner-Kreis 264 Kinder Kreis             unter drei Jahren in Kindertagesstätten betreut, heute sind es 655 Kinder, Tendenz steigend. Die Betreuungsquoten sind seit dem Jahr 2008 kontinuierlich gestiegen und liegen aktuell bei 27,7% (ohne Kindertagespflege) und bei 32,0% mit Kindertagespflege.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 7, Tabelle 7 - Hessischer Städtetag Bad Homburg        272 Plätze in Kindertagesstätten städtischer Trägerschaft v.d.H.             354 Plätze in Kindertagesstätten freier Trägerschaft 120 Plätze in Kindertagespflege Bad Soden a.Ts.    Kommunal: 0 (keine Krippenplätze auf kommunaler Ebene) Privat: 140 Plätze Kirchlich: 120 Plätze Biedenkopf         Biedenkopf hat keine kommunalen Einrichtungen. Die Kindertagesstätten im Stadtgebiet werden von freigemeinnützigen Trägern (Evangelische Kirche, Ev. Dekanat, Freie evangelische Gemeinde und Trägerverein) betrieben. Darmstadt          Darmstadt: Plätze in kommunaler Trägerschaft 247 Plätze in gemeinnütziger Trägerschaft 1.173 Plätze in privat/gewerblicher Trägerschaft 146 Dietzenbach        146 kommunal, 34 freie Träger Eltville           Kommunal 20 Freigemeinnützig 38 Privat: 60 (Bethanien Kinderdorf (40 Kinder, reine Krippe) als privater Träger aufgefasst) Eschborn           kommunal: 0 % alle genannten Träger werden von der Stadt Eschborn defizitär finanziert freigemein/konfess: 5,17 % private:             94,82 % 100,00 % Frankfurt          Kommunaler Träger (KiTa Frankfurt): 1.159 Plätze = 11% Freigemeinnützige Träger: 9.535 Plätze= 88% Private (gewerbliche) Träger: 82 Plätze= 1% Fulda              Kann aus den BE‘s ermittelt werden Hanau              Freie Träger haben 190 Plätze und die städt. Einrichtungen 305 Plätze. Darüber hinaus bieten Familientagesbetreuungspersonen 252 Plätze an. Hattersheim        Kommunale Träger: 48 Plätze",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 7, Tabelle 7 - Hessischer Städtetag Freie Träger: 30 Plätze Konfessionelle Träger: 58 Plätze Hofheim a. Ts.    12      städtische KiTas 40      private Träger 260     freigemeinnützige Hünfeld           Alle Einrichtungen werden in freier Trägerschaft geführt Karben            134 Städtische U3 Plätze 28 U3 Plätze kirchliche KiTas 70 U3 Plätze frei Träger 35 Plätze Tagespflege Kelsterbach       Keine kommunalen Träger kirchliche Träger, davon katholische Kirche = 24 Plätze evangelische Kirche = 50 Plätze freigemeinnütziger Träger = 72 Korbach           40 Prozent kommunal, 60 Prozent freigemeinnützige Träger Lauterbach               92 Betreuungsplätze - kommunal        18 Betreuungsplätze – freie Träger Lampertheim       Kommunal:      192 = 88,88 % Konfessionell: 12 = 5,55 % Freie Träge:     12 = 5,55 % Langen            123 – freie Träger 120 – kommunaler Träger 74 – Tagespflegepersonen Limburg a. d. L.  Für Limburg a. d. Lahn: Es gibt keine kommunalen Träger Melsungen         29 % in kommunaler Trägerschaft, der Rest bei Freien Trägern Neu-Isenburg      Städtisch: 56 Freie Träger: 164 Kirchliche Träger: 48 Obertshausen      Kommunale Träger: 94 Freie Träger: 37 Tagespflege: 38 Offenbach a. M.   Kommunale: 16,6%",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 7, Tabelle 7 - Hessischer Städtetag Freigemeinnützige: 9,9% Private: 73,4% Rodgau            Kommunal: 228 Plätze Konfessionell: 23 Privat: 58 Rüsselsheim a.    Städtischer Träger: 171 Plätze M.                freie Träger: 250 Plätze Stand 01.12.2019 Sulzbach/Ts.      Kommunal 10 Konfessionell 34 gemeinnützig 44 privat 40 Tagespflege 44 Taunusstein       Kommunaler Träger: 35 % (90 Plätze) Konfessionelle Träger: 9 % (22 Plätze) Freigemeinnützige Träger: 6% (15 Plätze) Private Träger: 50% (130 Plätze) Usingen           146 Plätze kommunal und 15 Plätze kirchlicher Träger, hier ausschließlich ab 2 Jahren Wiesbaden         Plätze nach Trägergruppen (Stand 03/19): 745 Plätze in Elterninitiativen und bei Trägern mit Pauschalfinanzierung (28%), 743 Plätze in städtischer Trägerschaft (28%), 472 Plätze in sonstiger freier Trägerschaft (18%), 351 Plätze in evangelischer Trägerschaft (13%), 225 Plätze in katholischer Trägerschaft (8%), 160 Plätze in Trägerschaft der AWO (6%). Stadt Kassel      Kommunaler Träger: 330 Plätze Freigemeinnützige Träger: 1210 Plätze private Träger: 20 Plätze Tagespflege: 389 Plätze",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 7, Tabelle 8 - Hessischer Landkreistag Bergstraße                              U3min       U3max     (siehe Frage 3) Kommunal               575         933 Freigemeinnützig       568        1005 Privat                   24          24 Stand 25.6.2019 Darmstadt-        Kommunale Träger 34, kirchliche Träger 23, sonstige Träger 46 Dieburg Groß-Gerau        Hier kann keine Aussage getrennt nach Altersgruppen getroffen werden (siehe Frage 8). Eine Unterscheidung kann nur nach Einrichtung und nicht nach Anzahl der Plätze gemacht werden. Für die Altersgruppe 0-6 Jahre gilt folgende Aufteilung: ꞏ 85 kommunale Einrichtungen ꞏ 37 freigemeinnützige Einrichtungen und ꞏ 3 private Einrichtungen Hochtaunuskreis   Zum Stichtag 01.03.2019 belegte Plätze Kommunal 604, freigemeinnützig incl. kirchliche Träger 670, privat 45. Main-Kinzig-Kreis Von den 187 Einrichtungen sind in kommunaler Trägerschaft 115 (61,5 %), 71 (38 %) in freier Trägerschaft und 1 (0,5 %) in privater Trägerschaft für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren. Main-Taunus-      Von den 167 KiTas im MTK sind 57 KiTas in kommunaler Kreis             Trägerschaft und 110 KiTas in freier Trägerschaft. Hinweis: Diese Angaben sind von den Trägern dem Hessischen Statistischen Landesamt mit Stichtag 01.03.2019 bis zum 28.03.2019 zu melden und liegen demnach dort vor. Odenwaldkreis     - Kommunale Träger: 399 - Freigemeinnützige Träger: 241 - Private Träger: Kindertagespflege 64 Offenbach         Kommunale Träger: 79 Gruppen Konfessionelle Träger: 36 Gruppen Freigemeinnützige Träger: 50 Gruppen Private Träger: 0 Gruppen 2018: 1.552 Plätze in reinen Krippen; zudem U3in 93",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 7, Tabelle 8 - Hessischer Landkreistag altersübergreifenden Gruppen; hier können 5-7 Kinder U3 aufgenommen werden. Rheingau-Taunus- Platzangebot kommunale Träger: 851 Kreis             Platzangebot freigemeinnützige Träger: 947 In Bezug auf die Plätze in altersstufenübergreifenden Gruppen wurden die Plätze gemäß der Rahmenbetriebserlaubnis zugrunde gelegt. Hierbei wurde die tatsächliche Belegung gemäß den jeweiligen Faktoren außer Acht gelassen. Wetteraukreis     Öffentlich = 2039 = 75% Kirchlich = 318 = 12% Freigem. = 305 = 11 % Privat = 41 = 2% Gießen            Bezogen auf belegte Plätze am Stichtag 01.03.2019: Kommunale Träger: 931 Freie Träger: 346 Lahn-Dill-Kreis   - Limburg-Weilburg Verteilung der Einrichtungen: - Katholische Trägerschaft: 40 Einrichtungen. - Evangelische Trägerschaft: 16 Einrichtungen. - Kommunale Trägerschaft: 42 Einrichtungen. - Trägerschaft eines Vereins/ einer Initiative: 19 Einrichtungen. Prozentuale Verteilung des Platzangebotes: - Katholische Trägerschaft: 20,64%. - Evangelische Trägerschaft: 7,10%. - Kommunale Trägerschaft: 35,60%. - Trägerschaft eines Vereins/ einer Initiative: 36,66 %. Marburg-          Private: 0 Plätze Biedenkopf        Kommunal: 527 Plätze Freigemeinnützig: 1147 Plätze Hinweis: Es handelt sich um eine rechnerische Größe, da",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 7, Tabelle 8 - Hessischer Landkreistag altersübergreifende Gruppen (aü-Gruppen) flexibel belegt werden und z.B. durch Integrationsmaßnahmen Platz- Kapazitäten reduziert werden. Vogelsbergkreis   513 U 3-Plätze in kommunalen KiTas und 326 U 3-Plätze in freigemeinnützigen KiTas Fulda             570 Plätze werden durch kommunale Träger zur Verfügung gestellt, die restlichen 438 Plätze von freigemeinnützigen Trägern. Nach Rücksprache mit dem HLT ist die Differenzierung ‚freigemeinnützig‘ und ‚privat‘ als freie Träger der Jugendhilfe einerseits und ausschließlich wirtschaftlich handelnde Träger andererseits zu verstehen. Die letztgenannte Trägerart kommt im Landkreis Fulda nicht vor. Hersfeld-         64% der U3-Plätze werden von kommunalen Trägern gestellt, Rotenburg         29% der U3-Plätze von kirchlichen Trägern und 7% von freien Trägern. Kassel            Hierzu gibt es keine Auswertung im Landkreis Kassel. Schwalm-Eder-     Private Träger sind im SEK nicht vorhanden. Kreis             Zwischen kommunalen und freigemeinnützigen Trägern verteilt sich das Platzangebot entsprechend der Anzahl der Träger gleichmäßig. Insgesamt sind 68 von 105 Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft (65%). Bei kommunalen Trägern sind es 1150 u3-Plätze (65%) bei freigemeinnützigen Trägern 629 Plätze (35%) Waldeck-          Kommunal: 34 % Frankenberg       Freigemeinnützig: 63 % Privat: 3 % Werra-Meißner-    154 Krippenplätze für Kinder unter 3 Jahren in kommunaler Kreis             Trägerschaft 452 Krippenplätze für Kinder unter 3 Jahren in freigemeinnütziger Trägerschaft Dazu kommen die Plätze für Kinder ab 2 Jahren in",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 8, Tabelle 9 - Hessischer Städtetag Bad Homburg        keine v.d.H. Bad Soden a.Ts.    32 Kinder Biedenkopf         34 – ab 01.08.2019 14 (eine KiTa hat Erweiterung beantragt) Darmstadt          812 Plätze werden in altersübergreifenden Einrichtungen bereitgestellt. Dietzenbach        168 Eltville           - Fragen 8 und 12 Eschborn           8 Plätze (BVZ) Frankfurt          Dies kann mit den in Frankfurt am Main vorhandenen Daten nicht ermittelt werden. Fulda              aus BE‘s ermittelbar Hanau              Ca. 495 Plätze werden in Altersgemischten Gruppen angeboten, da bei der Stadt Hanau keine Krippengruppen angeboten werden. Hattersheim        6 Plätze Hofheim a. Ts.     26 Plätze in drei Einrichtungen Hünfeld            3 Plätze Karben             Altersübergr. Gruppe: Zurzeit nur 8 Plätze in den kirchlichen KiTas Altersübergreifende Einrichtung: 208 Plätze Kelsterbach        53 Korbach            Im Kindergartenjahr 2018/2019 bis zu 58 Kinder Lampertheim        46 = 21,3 % Langen             52 Lauterbach         62 Betreuungsplätze werden in altersübergreifenden Gruppen angeboten Limburg a. d. L.   100 Plätze Melsungen          93",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 8, Tabelle 9 - Hessischer Städtetag Neu-Isenburg      Keine altersübergreifenden Gruppen – nur Krippengruppen mit und ohne Einbindung in Einrichtungen mit Gruppen in anderen Altersklassen Obertshausen      In altersübergreifenden Gruppen: 105 Offenbach a. M.   70 Rodgau            27 Rüsselsheim a.    Altersübergreifende Einrichtungen: M.                Städtische Träger: 1 Einrichtung mit 36 U3 Plätzen Freie Träger: 7 Einrichtungen mit 196 U3 Plätzen Altersübergreifende Gruppen: 2 Einrichtungen (freie Träger) mit je einer altersübergreifenden Gruppe: insgesamt 20 U3 Plätzen Stand 01.02.2019 Sulzbach/Ts.      10 Plätze Taunusstein       49 Usingen           161 Wiesbaden         Von insgesamt 2696 Plätzen im U 3-Bereich werden 462 Plätze in altersbereichsübergreifenden Gruppen (z. B. 0-6, 0-12) angeboten (d.h. 17 %). Altersübergreifend (im Sinne von „mehr als ein Jahrgang“ sind alle Gruppen). Stadt Kassel      Von den oben angegebenen u3-Plätzen werden 1.253 Plätze in aü-Gruppen/Einrichtungen angeboten und 307 Plätze in Krippen",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 8, Tabelle 10 - Hessischer Landkreistag Bergstraße         70 Einrichtungen arbeiten altersübergreifend und bieten zwischen 265 (U 3min) und 1060 (U 3max) Plätze für U 3 an. Plätze in reinen Krippen 902. Darmstadt-         Wir haben in 37 Einrichtungen altersübergreifende Gruppen von Dieburg            1 - 6 Jahren Groß-Gerau         Auch dazu kann keine Aussage getroffen werden. Mit der Umstellung des Betriebserlaubnisverfahrens auf eine maximale Rahmenkapazität für die Altersgruppe 0-6 gem. HKJGB werden die Plätze flexibel nach dem jeweiligen Bedarf belegt. Hochtaunuskreis    286 Main-Kinzig-Kreis Es werden 975 Plätze in altersübergreifenden Gruppen für Kinder unter drei Jahren angeboten. Main-Taunus-       285 Plätze (von den insgesamt 1914 Plätzen) in Kreis              altersübergreifenden Gruppen. (Grundlage: Stichtagsabfrage bei den Städten und Gemeinden zum 31.12.2018) Odenwaldkreis      Insgesamt 640 Plätze: - 462 Plätze in Kinderkrippen - 178 Plätze in altersübergreifenden Gruppen Offenbach          574 Plätze in altersübergreifenden Gruppen Aufgrund Rahmen-BE nicht eindeutig anzugeben. Zudem sind durch Platzsharing 57 Plätze doppelt besetzt Rheingau-Taunus- Maximal 796, je nach Zusammensetzung der Kreis              altersübergreifenden Gruppen Wetteraukreis      In altersübergreifenden Gruppen: 471 = 17% In altersübergreifenden Einrichtungen (U 3, Kiga, Hort): 2163 = 80% Gießen             Belegte Plätze mit Stichtag 01.03.2019: Krippengruppen: 534 Aü.Gruppen: 753 Lahn-Dill-Kreis    - Limburg-Weilburg In altersübergreifenden Gruppen stehen zum Stichtag 1. März 2019 1158 Plätze für Kinder U3 zur Verfügung (Richtwert 5-7",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 8, Tabelle 10 - Hessischer Landkreistag Kinder U3 Kinder pro AÜ-Gruppe). Es gilt hier zu beachten, dass die Kindertagesstätten im Landkreis Limburg-Weilburg im Regelfall über eine Rahmenbetriebserlaubnis verfügen, die es ihnen ermöglicht, eine flexible Einteilung in Regel- und AÜ-Gruppen vorzunehmen, daher unterliegt die Anzahl der Plätze in AÜ-Gruppen Schwankungen (vgl. Antwort zu Frage 4). Marburg-           731 Plätze U 3 stehen rechnerisch in altersübergreifenden Biedenkopf         Gruppen zur Verfügung. Hinweis: Es handelt sich um eine rechnerische Größe, da altersübergreifende Gruppen (aü- Gruppen) flexibel belegt werden und z.B. durch Integrationsmaßnahmen Platz-Kapazitäten reduziert werden. Vogelsbergkreis    Von insgesamt 839 U 3-Plätzen wurden 347 U 3-Plätze in altersübergreifenden Gruppen/KiTas zur Verfügung gestellt. Fulda              Hier handelt es sich um 429 Plätze. Hersfeld-          Ca. 250 Plätze für unter 3-Jährige werden in Rotenburg          altersübergreifenden Gruppen vorgehalten. Kassel             Hierzu gibt es keine Auswertung im Landkreis Kassel. Schwalm-Eder-      875 der 1779 Plätze sind in altersübergreifenden Gruppen Kreis              angesiedelt Waldeck-           s. Frage 3: 6951 genehmigte Plätze Frankenberg Werra-Meißner-     In 41 Kindertageseinrichtungen werden Kinder in Kreis              altersübergreifenden Gruppen betreut. Die genaue Platzzahl kann nicht angegeben werden, da sie sich nach der Zusammensetzung der jeweiligen Gruppe richtet (HKJGB).",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 12, Tabelle 11 - Hessischer Städtetag Bad Homburg        Stadt Bad Homburg v.d.Höhe: Platzangebot: 746 Plätze; v.d.H.             Versorgungsquote 48 % Bad Soden          keine Angaben Biedenkopf         - Darmstadt          Auswertung Landesebene Dietzenbach        - Eschborn           - Frankfurt          Frankfurt am Main ist kreisfreie Stadt (komplette Gebietskörperschaft) Hanau              Die Stadt Hanau hat aktuell bei den Kinder unter drei Jahren eine Versorgungsquote von 25,2. Hattersheim        Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts.     - Hünfeld            Keine Beantwortung möglich Karben             - Kelsterbach        - Korbach            Bezogen auf das Gemeindegebiet stehen 90 Prozent der Betreuungsplätze in der Kernstadt zur Verfügung. In drei der vier eingruppigen Kindergärten in den Ortsteilen können U 3-Kinder betreut werden. Die Versorgungsquote wird für Korbach nur gemeindeübergreifend ermittelt. Dabei werden auch die bei Tagespflegepersonen verfügbaren Plätze einbezogen. Den verfügbaren Plätzen wird der Bedarf von zwei Kindergarten- Jahrgängen (1-Jährige und 2-Jährige) mit Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gegenübergestellt. Dies entspricht auch der tatsächlichen Inanspruchnahme von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im Gemeindegebiet. Danach ergeben sich folgende Versorgungsquoten: Nach Betriebserlaubnis: Ø 432 Kinder – 240 Plätze = 56 Prozent",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 12, Tabelle 11 - Hessischer Städtetag Nach Realpotenzial: Ø 432 Kinder – 180 Plätze = 42 Prozent Lampertheim       Für uns nicht zu beantworten. Langen            Kann nicht von uns geliefert werden Limburg a. d. L.  - Fragen 12 bis 17 Melsungen         - Neu-Isenburg      - Obertshausen      Es fehlen in unserer Gebietskörperschaft bei einer Bedarfsquote von 10 % (unter 1 Jährige), 55 % (1 – 2 Jährige) und 55 % (2 – 3 Jährige) insgesamt 130 Betreuungsplätze Offenbach a. M.   - Rodgau            - Rüsselsheim a.    - M. Sulzbach/Ts.      Aktuelle Versorgungsquote bezogen auf die Kinder der jeweiligen Jahrgänge inkl. Tagesmütter liegt bei 98,29 % Taunusstein       Versorgungsquote 51,37 % im Kindergartenjahr 2019/2020 Usingen           - Wiesbaden         Siehe Antwort auf Fragen 3 und 4. Stadt Kassel      Antwort Land",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 15, Tabelle 12 - Hessischer Städtetag Bad Homburg        Nach Kenntnis der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe gibt es in Bad v.d.H.             Homburg v.d. Höhe einen Ausbaubedarf bei Unter 3 – Jährigen bis zu einer Versorgungsquote von 55 %. Dies entspricht bei bestehender Bevölkerung einem zusätzlichen Bedarf an ca. 108 Plätzen. Hinzu kommen je nach Zuwachs der Bevölkerung aus geplanten Neubaugebieten weitere 67 Plätze in den nächsten 10 Jahren. Bad Soden a.Ts.    keine Angaben Biedenkopf         Biedenkopf plant den Anbau von zwei Krippengruppen an zwei Einrichtungen, da die Platznachfrage ansteigend ist. Darmstadt          Auswertung Landesebene Dietzenbach        In Dietzenbach ja Eltville           Eltville: ja, gering Eschborn           - Frankfurt          ln Frankfurt am Main besteht durch stark steigende Einwohnerzahlen (und damit auch stark steigende Kinderzahlen) noch weiterer Ausbaubedarf bei Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren. Fulda              In Fulda gibt es Bedarf Hanau              In Hanau gibt es Ausbaubedarf für Kinder unter drei Jahren. Hattersheim        Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts.     In allen Hünfeld            In der Stadt Hünfeld werden in den nächsten vier Jahren weitere 3 Krippengruppen mit jeweils 12 Kindern in Betrieb genommen. Karben             - Kelsterbach        Hier groß. Korbach            In Korbach besteht ein Ausbaubedarf, der sich insbesondere durch eine stark ansteigende Nachfrage an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 1 Jahr abzeichnet. Der Betreuungsbedarf für Kinder im Alter von 1 und 2 Jahren in Tageseinrichtungen zeichnet sich nach den aktuellen Entwicklungen bei ca. 65",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 15, Tabelle 12 - Hessischer Städtetag Prozent der Kinder aus zwei durchschnittlichen KiTa- Jahrgängen bzw. 280 Plätzen ab. Für die Stadt Korbach müssen aufgrund der Platzbegrenzung bei der Aufnahme von Kindern unter 2 Jahren umgerechnet 10 weitere Krippengruppen geschaffen werden. Lampertheim       Für uns nicht ganzheitlich zu beantworten. Für Lampertheim besteht Ausbaubedarf, da nur Plätze für Berufstätige angeboten werden können. Langen            In Langen besteht Ausbaubedarf. Melsungen         Ausbaubedarf besteht; bis Ende 2020 werden zusätzlich bis zu 45 neue U-3 Plätze geschaffen. Neu-Isenburg      Weitere U3-Gruppen durch Ausbau und Neubau von Einrichtungen geplant – Ausbau Kindertagespflege durch Anmietung und „Zur Verfügung stellen“ von Räumen für „Kindertagespflege in anderen Räumlichkeiten“ Obertshausen      Siehe Antwort 12 / weiterer Ausbau geplant. Offenbach a. M.   - Rodgau            - Rüsselsheim a.    Rüsselsheim am Main hat Ausbaubedarf, Ziel ist die Erreichung M.                einer Versorgungsquote von 35 % (politische Zielvorgabe des Krippengipfels 2007). Hier würden noch 411 weitere Plätze fehlen (Stand 01.02.2019). Sulzbach/Ts.      Aktuell besteht kein Ausbaubedarf. Taunussein        Ja; unter Berücksichtigung der Versorgungsquote Usingen           Weiterer Ausbaubedarf vorhanden, vor allem im Bereich ab 12 Monate. Wiesbaden         Das Versorgungsziel von 48% (für 3 Jahrgänge) konnte in Wiesbaden bislang nicht erreicht werden, es besteht weiterhin Ausbaubedarf. Stadt Kassel      In Kassel gibt es dringenden weiteren Ausbaubedarf aufgrund der steigenden Kinderzahlen und der notwendigen Erhöhung der Versorgungsquote auf mindestens 45% im U3-Bereich.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 15, Tabelle 13 - Hessischer Landkreistag Bergstraße        Es gibt in nahezu allen Kommunen im Kreisgebiet einen weiteren Ausbaubedarf. Die Bedarfsplanung erfolgt vor Ort (siehe auch Frage 1). Darmstadt-        Ja Dieburg Groß-Gerau        Ja, in allen Kreiskommunen. Hochtaunuskreis   Ja Main-Kinzig-Kreis Ein Ausbaubedarf ist vorhanden. Dies gründet auf die demographische Entwicklung, Zuzüge und die veränderte Inanspruchnahme der Eltern von Kindern unter drei Jahren. Main-Taunus-      Ja. (Grundlage: Stichtagsabfrage bei den Städten und Kreis             Gemeinden zum 31.12.2018) Odenwaldkreis     Ja, in einigen Kommunen besteht ein weiterer Ausbaubedarf. Offenbach         Es besteht weiterer Ausbaubedarf. Der Kreis strebt in diesem Bereich eine Quote von 35% an, die noch nicht erreicht ist. Zudem stehen einige Kinder auf Wartelisten, sodass der Bedarf an Betreuung für Kinder unter 3 Jahren vorhanden ist. Bezugsgröße sind die Kinder von 0 bis unter 3 Jahren. Rheingau-Taunus- Ja, aber nicht flächendeckend. Kreis Wetteraukreis     Ja, zur Zeit rund 140 Plätze in 11 Kommunen; in 6 von diesen 11 Kommunen sind Ausbauplanungen bekannt. Zusätzlich befinden sich zur Zeit weitere 100 Plätze in Investitionsförderung bzw. im Aufbau. Der Ausbaubedarf kann bei weiteren Neubaugebieten steigen. Die benötigte Versorgungsquote in 2023/24 liegt bei ca. 40%. Gießen            Ja, insbesondere für U 2 Kinder Lahn-Dill-Kreis   - Limburg-Weilburg Ja. Da insbesondere die Nachfrage nach U 3 Betreuung ansteigt, sehen wir weiteren Ausbaubedarf bei den Betreuungsangeboten im U3 Bereich. Ausbaupläne der kreisangehörigen Städte und",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 15, Tabelle 13 - Hessischer Landkreistag Gemeinden für das Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren sind uns bekannt und werden mit uns abgestimmt. Marburg-          Ja, in einigen Regionen im Landkreis gibt es Ausbaubedarf Biedenkopf        sowohl im Bereich der Tagespflege als auch im Bereich KiTa / Krippe. Vogelsbergkreis   Nach den uns vorliegenden Informationen aus Kommunen und Nachfragen von Eltern - ja Fulda             Durch geplante Baumaßnahmen werden ca. 130 neue Plätze geschaffen. Der Ausbau von Betreuungsangeboten orientiert sich am Bedarf. Hersfeld-         Ja, besonders in den Städten und in Gemeinden in Stadtnähe Rotenburg         gibt es nach wie vor weiteren Ausbaubedarf für U3-Plätze. Kassel            Ja. Es ist für die nächsten drei Jahre ein weiterer Ausbaubedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorhanden. Die Städte und Gemeinden im Landkreis Kassel haben entsprechende neue Plätze in Planung. Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage an Plätzen gedeckt werden kann. Schwalm-Eder-     Ja. Kreis Waldeck-          Insbesondere in den Mittelzentren Bad Arolsen, Bad Wildungen, Frankenberg       Frankenberg und Korbach. Werra-Meißner-    Es gibt erhebliche Ausbaubedarfe insbesondere in den größeren Kreis             Städten des Kreises.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 16, Tabelle 14 - Hessischer Städtetag Bad Homburg        Der Platzbedarf für unter 3-Jährige besteht für v.d.H.             Ganztagsangebote. Bad Soden a.Ts.    keine Angaben Biedenkopf         Seit Einführung der Gebührenfreistellung werden vermehrt Ganztagsplätze nachgefragt. Darmstadt          Es gelten beschlossenen Betreuungsmodule von 6/8/10 Stunden, die die Familien individuell und flexibel buchen können. Dietzenbach        Weiterer Ausbaubedarf in Dietzenbach Eltville           - Eschborn           - Frankfurt          Die Ganztagsquote in Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren beträgt in Frankfurt am Main aktuell 85%. Hanau              In der Regel haben die Einrichtungen in Hanau eine Öffnungszeit von 7 – 17 Uhr. Im Jahr 2017/2018 betrug das Ganztagsangebot ca. 66 %. Hattersheim        Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts.     Hier steigt der Bedarf noch ständig in Richtung Ganztagsbetreuung. Hünfeld            Ein Ausbau erfolgt immer bedarfsgerecht. Karben             - Kelsterbach        Hier groß. Korbach            Die am häufigsten nachgefragte Betreuungszeit liegt bei 5 - 7 Stunden täglich. (= 70 % der vertraglich festgelegten Betreuungszeiten) Lampertheim        Bei U 3 liegt der Ganztagesbedarf bei ca. 85%. Langen             Der Bedarf ist bei Ganztagsangeboten. Melsungen          - Neu-Isenburg       - Obertshausen       Siehe Antwort 12",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 16, Tabelle 14 - Hessischer Städtetag Offenbach a. M.   Der Schulträger sieht den Ausbaubedarf in der Stadt Offenbach hinsichtlich der Weiterentwicklung der Schulen zum Profil 2 und 3. Rodgau            Städtisch: Alle U3-Plätze sind Ganztagsplätze. Privat: Im U3-Bereich sind 71,7% der aufgenommenen Kinder in Ganztagesbetreuung. Konfessionell: Im U3-Bereich werden 48,4% aller angemeldeten Kinder ganztags betreut. Rüsselsheim a.    Im U 3 Bereich werden grundsätzlich Betreuungsplätze mit mehr M.                als 6 Stunden angeboten bis zur Ganztagsbetreuung, da gerade in diesem Alter sich der Betreuungsbedarf regelmäßig aus der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ergibt. Sulzbach/Ts.      Aktuell besteht kein Ausbaubedarf. Taunusstein       22% mehr Ganztagsplätze werden benötigt. Usingen           - Wiesbaden         Von 2.234 Krippenplätzen werden 2018/19 bereits 2.148 Plätze ganztägig angeboten, dies entspricht 96% der Krippenplätze. Die Nachfrage nach Ganztagsplätzen stellte sich auch im Rahmen der Elternbefragung, die im Zuge der Einführung der teilweisen Elternbeitragsfreistellung (August 2018) erfolgte, als absolut vorrangig heraus. Stadt Kassel      Der Bedarf besteht zu einem großen Anteil an Ganztagsangeboten.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 16, Tabelle 15 - Hessischer Landkreistag Darmstadt-        In allen Kommunen gibt es Ausbaubedarf bei Dieburg           Ganztagsangeboten. Groß-Gerau        Der Bedarf für GT-Angebote ist seit Jahren steigend und hat durch die Beitragsfreistellung nochmals eine dynamische Entwicklung genommen. Insgesamt sind die Angebote für U3-jährige Kinder in aller Regel mit Mittagsversorgung. Hochtaunuskreis   Ausbau an Ganztagsangeboten ist erforderlich. Main-Kinzig-Kreis Wir sehen einen erhöhten Wunsch an längeren Tagesbetreuungszeiten bei den unter drei Jährigen in den Kommunen. Main-Taunus-      In jeder der 12 Städte und Gemeinden gibt es weiteren Kreis             Ausbaubedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren - auch bei Ganztagsangeboten. Odenwaldkreis     Von 60 Einrichtungen bieten 46 Einrichtungen eine U3 Betreuung an: - Bis zu 6,00 Std.: 9 Einrichtungen - 7,00 – 8,00 Std.: 7 Einrichtungen - 8,00 Std. und mehr: 30 Einrichtungen Bezüglich der Kindertagespflege ist die Nachfrage bezogen auf eine Randzeitbetreuung gestiegen. Randzeiten sind die Zeiten bevor die Kindertagesstätte beginnt oder nachdem sie geschlossen hat. Diese Betreuungszeit ist besonders für Alleinerziehende im Schichtdienst wichtig. Offenbach         Der Ausbaubedarf an Ganztagsangeboten ist in allen Kreiskommunen vorhanden. Rheingau-Taunus- Ja, aber nicht flächendeckend. Kreis Wetteraukreis     Ein Ganztagsangebot ist die Regel. 79% der KiTas mit U3 Betreuung öffnen für diese Altersgruppe zwischen 7 und 7:30 Uhr, 22% schließen zwischen 15:30 und 16:00, 56% zwischen 16 und 17 Uhr. Allerdings ist die Buchung der",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 16, Tabelle 15 - Hessischer Landkreistag Nachmittagsbetreuung in einigen Städten und Gemeinden an einen Bedarfsnachweis geknüpft. Das Nadelöhr stellt zudem die Teilnahme am Mittagessen dar. Oft reichen die Küchen- oder räumlichen Kapazitäten nicht für alle Kinder aus, so dass dann auch keine Nachmittagsbetreuung stattfindet. In 14 Kommunen liegt die Anzahl der Plätze für Mittagstisch unter der Platzanzahl insgesamt. Gießen            In 8 Kommunen werden Öffnungszeiten bis 17.00 Uhr angeboten, in 2 bis 17.30 Uhr (ein freier Träger bis 18.00 Uhr. 5 Kommunen haben Öffnungszeiten bis 16.30 Uhr, eine bis 16.00 Uhr und 1 nur bis 15.00 Uhr. In 4 Kommunen wird freitags die Öffnungszeit auf 14.00 Uhr gekürzt. Es wird selten der Bedarf für Öffnungszeiten abgefragt; unsere Einschätzung ist, dass mehr längere Öffnungszeiten benötigt werden – zumindest in einer Einrichtung pro Kommune. Lahn-Dill-Kreis   - Limburg-Weilburg Nach den Angaben in den Jahresmeldungen nach § 47 SGB VIII wird der größte Teil der Kinder mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von bis zu 35 Stunden betreut, gefolgt von Kindern, die sich länger als 35 Wochenstunden im Kindergarten aufhalten. Marburg-          Ganztagsangebote sind umfangreich erweitert worden. Biedenkopf        Einschätzung ist, dass Engpässe nicht spezifisch den Umfang als Ganztagsangebot betreffen, sondern die Platzkapazität insgesamt. Sukzessive wird voraussichtlich die Inanspruchnahme als Ganztagsangebote weiter zunehmen. Vogelsbergkreis   Im Ganztagsbereich (insbesondere Zeiten nach 16 Uhr) sehen wir besonders in größeren Kommunen noch erheblichen Ausbaubedarf – da viele Öffnungszeiten nicht mit den Arbeitszeiten von Eltern kompatibel sind. Fulda             Der Betreuungsumfang bei den neu einzurichtenden Plätzen wird bedarfsgerecht organisiert. Weiterhin wird eine Betreuung durch Kindertagespflegpersonen sichergestellt.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 16, Tabelle 15 - Hessischer Landkreistag Hersfeld-         Auch hier wird eine Tendenz hin zu mehr Betreuung in 2/3 und Rotenburg         Ganztagsbetreuung spürbar, unabhängig von der Größe der Gemeinde. Wir gehen davon aus, dass das Angebot einer Ganztagsbetreuung zunehmend genutzt wird, sofern es zur Verfügung steht. Kassel            Hierzu gibt es keine Einschätzung. Der Begriff Ganztagsangebot wäre zunächst zu definieren. Schwalm-Eder-     Entsprechend des Bedarfs und den Bedürfnissen der U 3-Kinder Kreis             (z.B. Mittagsschlaf) handelt es sich kreisweit vor allem bei den U 3-Plätzen um Ganztagsplätze oder zumindest Betreuungszeiten von mindestens 6 Stunden. Teilweise müssen noch Räumlichkeiten zur besseren Versorgung/Betreuung im Ganztagsbereich geschaffen werden. Waldeck-          Alle Kommunen halten ein Ganztagsangebot vor und mögliche Frankenberg       Randzeitenbetreuungen werden über Kindertagespflege abgedeckt. Werra-Meißner-    Insbesondere in den 8 Städten des Kreises gibt es eine Tendenz Kreis             hin zur Ganztagsbetreuung. Längere Module werden verstärkt ausgewählt und wahrgenommen.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 17, Tabelle 16 - Hessischer Städtetag Bad Homburg        In keiner. v.d.H. Bad Soden a.Ts.    Keine Angaben. Biedenkopf         - Darmstadt          Auswertung Landesebene Dietzenbach        In Dietzenbach nicht Eltville           Eltville - nein Eschborn           -- Frankfurt          Es gibt in Frankfurt am Main kein Überangebot Hanau              - Hattersheim        Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts.     In Hofheim nicht Hünfeld            Kein Überangebot Karben             - Kelsterbach        - Korbach            - Lampertheim        Bei uns nicht. Langen             Nicht in Langen Melsungen          entfällt Neu-Isenburg       - Obertshausen       - Offenbach a. M.    - Neu-Isenburg       Kein Überangebot U 3 Rodgau             - Rüsselsheim a.     - M. Sulzbach/Ts.       Ein Überangebot gibt es nicht Taunusstein        nein Usingen            Kein Überangebot Wiesbaden          - Stadt Kassel       s. oben Frage 15",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 17, Tabelle 17 - Hessischer Landkreistag Bergstraße        Überangebote sind uns nicht bekannt. Darmstadt-        Anhand der aktuellen Zahlen lässt sich in keiner Kommune ein Dieburg           Überangebot an Betreuungsplätzen ausmachen. Groß-Gerau        In keiner. Hochtaunuskreis   Kein Überangebot vorhanden Main-Kinzig-Kreis Ein Überangebot an Plätzen ist nach unserer Kenntnis in keiner Kommune vorhanden. Nicht Inanspruch genommene Plätze ergeben sich durch Integrationsmaßnahmen oder auch durch zwischenzeitlich fehlende Fachkräfte. Main-Taunus-      In keiner der 12 Städte und Gemeinden gibt es ein Überangebot Kreis             an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Odenwaldkreis     Im Odenwaldkreis gibt es in keiner Kommune ein Überangebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Offenbach         in keiner Rheingau-Taunus- - Kreis Wetteraukreis     In 5 Kommunen liegt das Platzangebot 10 Plätze über dem rechnerisch ermittelten Bedarf. Dabei handelt es sich meist um einen \"Puffer\" im Hinblick auf zeitnah zu erwartende Neubaugebiete. Gießen            Es gibt keine Kommune, die unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs bezogen auf das ganze KiTa-Jahr ein Überangebot hat. Es gibt meist nur im ersten Halbjahr noch freie Plätze. Lahn-Dill-Kreis   - Limburg-Weilburg Im Landkreis Limburg-Weilburg sind quasi keine Überkapazitäten vorhanden. Ein Weiterer Ausbau ist angestrebt. Marburg-          Ein Überangebot an U3-Betreuungsangeboten ist punktuell Biedenkopf        entstanden; es wird / wurde durch flexible altersübergrafende Belegung sowie Umwidmung von Gruppen bedarfsgerecht ausgeglichen.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 17, Tabelle 17 - Hessischer Landkreistag Vogelsbergkreis   Ein Überangebot ist nicht bekannt. Fulda             Uns ist derzeit kein Überangebot bekannt, ggf. freie Plätze werden in altersübergreifenden Gruppen betriebserlaubnisentsprechend durch Kinder im Alter von über drei Jahren in Anspruch genommen. Hersfeld-         Es gibt kein Überangebot. Rotenburg Kassel            Es gibt kein Überangebot an Plätzen für Kinder unter drei Jahren, in keiner Kommune. Die Planungen sind bedarfsgerecht. Schwalm-Eder-     Keine Überversorgung bekannt Kreis Waldeck-          In der Gemeinde Haina gibt es ein Überangebot von 24 Plätzen. Frankenberg Werra-Meißner-    Es gibt in keiner Kommune ein Überangebot. Im ländlichen Kreis             Bereich gibt es teilweise einzelne freie Plätze.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 18, Tabelle 18 - Hessischer Städtetag Bad Homburg        Durchschnittliche Gruppengröße = 12 v.d.H.             In Bad Homburg gesamt und bei freien und städtischen Einrichtungen Bad Soden a. Ts.   Kommunal: kein U 3 Die U 3-Gruppen in den privaten und konfessionellen KiTas haben 12 Kinder pro Gruppe Biedenkopf         U 3- Gruppen freigemeinnützige Träger: 5 Gruppen á 10 Plätze (eine Einrichtung hat Aufstockung um 4 Plätze ab 01.08.2019 beantragt) 2 Gruppen à´12 Plätze. Darmstadt          Die Größe von Krippengruppen ist per Darmstädter Qualitätsstandards definiert und beläuft sich auf 10 Betreuungsplätze pro Gruppe. Ein elfter Platz ist in den Betriebserlaubnissen für Krippen hinterlegt und kann im Bedarfsfall als Notplatz fungieren. Dietzenbach        12 überall Eltville           Ca.10/Gruppe Eschborn           freigemeinnützig (kath. Kirche) 12 Kinder privat (Zwergenburg,Spatzennest, TfK, BVZ) 12 Kinder Frankfurt          Dies kann mit den in Frankfurt am Main vorhandenen Daten nicht ermittelt werden. Die Frankfurter Einrichtungen haben je nach räumlicher Ausstattung 10 bis 12 Plätze pro Gruppe. Fulda              Aus Statistikmeldung zum 01.03. auswertbar. Hanau              Bei der Stadt Hanau gibt es keinen Unterschied zwischen den einzelnen Trägern. Folgendermaßen werden Kinder eingemischt: Die seitens der Stadt Hanau übersandte Tabelle ist als Anlage A18-1 angefügt. Hattersheim        12 Kinder (alle Träger) Hofheim a. Ts.     12 Plätze gemäß HKJGB",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 18, Tabelle 18 - Hessischer Städtetag Hünfeld           12 Kinder pro Gruppe – alle in freier Trägerschaft Karben            - Kelsterbach       10 - 12 Kinder pro Gruppe Korbach           Die rechnerische Gruppengröße beträgt 12 Kinder in Krippengruppen und 25 Kinder in altersgemischten Gruppen. Es wird die maximal mögliche Zahl an Kindern aufgenommen. Lampertheim       12 Plätze von 1-3 Jahren, unabhängig von den Trägern. Langen            12 Limburg a. d. L.  10 – 12 Kinder Melsungen         10 – 12 Kinder in Krippengruppen 20 – 25 Kinder in aü-Gruppen trägerübergreifend Neu-Isenburg      12 Plätze pro Krippengruppe Obertshausen      Kommunal: 12 Plätze Kirchlich: 10 Plätze Tagespflege: 5 Plätze Offenbach a. M.   Die Gruppengröße ist im allgemeinen bei allen Trägern gleich: 12 in der Krippe, 25 im Kindergarten und Hort Rodgau            10-12 Kinder, Gruppengröße richtet sich nach dem Alter der Kinder. Allgemeine Regelung siehe hierzu § 25d HKJGB. Rüsselsheim a.    Städtischer Träger: 12 Kinder M.                Freie Träger: 11 Kinder Stand 01.02.2019 Sulzbach/Ts.      Da die Einrichtungen im Jahresschnitt (auch durch Fremdkinder) im Bereich der U3-Betreuung ausgelastet sind, entspricht die Auslastung den Regelungen des § 25 d HKJGB Taunusstein       Kommunaler Träger: 12 Plätze Konfessionelle Träger: 12 Plätze Freigemeinnützige Träger: 12 Plätze Private Träger: 12 Plätze Usingen           Ausschließlich Familiengruppen. Durchschnittliche Gruppengröße rund 21,5 Kinder kommunal und 20,5 kirchlich (Kinder erst ab 2 Jahren).",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 18, Tabelle 18 - Hessischer Städtetag Wiesbaden         1 Gruppe = 10 Kinder regulär und 2 kurzfristig und zeitlich befristet zu belegende sog. „Pufferplätze“ Stadt Kassel      Krippengruppen werden in der Regel mit 12 Plätzen belegt. Altersübergreifende Gruppen mit rund 20 Plätzen, davon ca. 5 U3 / 15 U 3-Plätze.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 18, Tabelle 19 - Hessischer Landkreistag Bergstraße        Keine ergänzenden Angaben. Darmstadt-        Keine ergänzenden Angaben. Dieburg Groß-Gerau        Aufgrund der mangelhaften Versorgungslage sind alle Gruppen nach den maximalen Belegungsmöglichkeiten gem. HKJGB ausgeschöpft. Hochtaunuskreis   In der Regel liegt die Gruppengröße bei 12 Kindern. Main-Kinzig-Kreis Siehe Auswertung des HSL Main-Taunus-      Die durchschnittliche Gruppengröße folgt den Vorgaben des § Kreis             25d HKJGB. Hinweis: Diese Angaben sind von den Trägern dem Hessischen Statistischen Landesamt mit Stichtag 01.03.2019 bis zum 28.03.2019 zu melden und liegen demnach dort vor. Odenwaldkreis     Nur Angaben zur TP: Tagespflegepersonen dürfen maximal 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Bei der Mehrzahl der Tagespflegepersonen im Odenwaldkreis sind es weniger Kinder. Offenbach         Stets am Maximum orientiert mit 12 Kindern. Es bestehen lediglich Reduzierungen bei der Gruppengröße aufgrund zu geringer Raumgröße bzw. aufgrund von Fachkraftmangel. Rheingau-Taunus- Die durchschnittliche Gruppengröße bei Krippengruppen beträgt Kreis             11 Kinder. Wetteraukreis     Erhebung wird zur Zeit aufgebaut. Gießen            Gruppen für Kinder im Alter von 3 bis Schuleintritt bis zu 25 Kinder. Aü-Gruppen in der Regel 18-20 Kinder inkl. I.- Maßnahmen Krippengruppen in der Regel 12 Kinder. Lahn-Dill-Kreis   - Limburg-Weilburg Zwischen den unterschiedlichen Trägern gibt es keine Unterschiede bei der Gruppengröße: - Krippengruppen verfügen in der Regel über 12 Plätze. - Altersübergreifende Gruppen verfügen über 25 Plätze, davon bis zu 7 Plätze im U3 Bereich (durch den Faktor der Kinder U3, verringert sich dann die tatsächliche Gruppengröße).",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 18, Tabelle 19 - Hessischer Landkreistag Marburg-          Keine weiteren Angaben Biedenkopf Vogelsbergkreis   - Fulda             Krippengruppen haben, wenn es das Raumangebot zulässt, 12 Plätze; die konkrete Gruppengröße in altersübergreifenden Gruppen ergibt sich aus der Berücksichtigung des Alters-Faktors. Hersfeld-         Aus der Fragestellung wird nicht ersichtlich, ob auch Rotenburg         altersübergreifende Gruppen mit ihrer Gesamtbelegung U 3 und Ü3 einbezogen werden. Kassel            Keine weiteren Angaben Schwalm-Eder-     Dazu kann aufgrund der geführten Statistik keine Aussage Kreis             abgeleitet werden. Waldeck-          - Frankenberg Werra-Meißner-    Die Gruppengrößen richten sich nach den Vorgaben des Kreis             HKJGB. Es wird dabei nicht nach Einrichtungsträgern unterschieden.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 19, Tabelle 20 - Hessischer Städtetag Bad Homburg        Ja v.d.H. Bad Soden a. Ts.   keine Angaben Biedenkopf         - Darmstadt          Derzeit wird eine Versorgungsquote von 42,0% erreicht (Stichtag: 31.12.2018). Das Ausbauziel liegt bei 50%. Zur Erreichung des Ziels insb. vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ist in weiterer Platzausbau unabdingbar. Dietzenbach        - Eltville           - Fragen 19 bis 21 Eschborn           - Frankfurt          ln Frankfurt am Main: ja Hanau              ja Hattersheim        Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts.     - Hünfeld            Keine Beantwortung möglich. Karben             - Kelsterbach        zu groß Korbach            - Fragen 19 bis 21 Lampertheim        Für uns nicht ganzheitlich zu beantworten. Für Lampertheim besteht Ausbaubedarf, da nur Plätze für Berufstätige (bzw. Betreuungsnotwendigkeit) angeboten werden können. Langen             Kann nicht von uns geliefert werden Limburg a. d. L.   Für Limburg a. d. Lahn: ja Melsungen          - Neu-Isenburg       - Obertshausen       In Obertshausen fehlen ca. 130 Plätze Offenbach a. M.    - Rodgau             -",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 19, Tabelle 20 - Hessischer Städtetag Rüsselsheim a.    ja M. Sulzbach/Ts.      Auf Antwort zu 12. wird verwiesen Taunusstein       k. A. möglich Usingen           Ja Wiesbaden         In Wiesbaden werden die Kinderzahlen im U 3-Bereich gemäß Bevölkerungsprognose zeitnah den Höchststand erreichen. Bis 2030 kann mit einer Stabilisierung um gut 8.600 Kinder U 3 gerechnet werden. Die Inanspruchnahme wird – analog der besseren Versorgungsmöglichkeiten - leicht ansteigen. Stadt Kassel      s. oben Frage 15",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 19, Tabelle 21 - Hessischer Landkreistag Bergstraße        Es gibt in nahezu allen Kommunen im Kreisgebiet einen weiteren Ausbaubedarf. Darmstadt-        Der Landkreis sieht insgesamt einen weiteren Bedarf an U 3- Dieburg           Plätzen. Groß-Gerau        Ja Hochtaunuskreis   Ja Main-Kinzig-Kreis Ja, ein Ausbaubedarf ist generell vorhanden. Main-Taunus-      Ja. (Grundlage: Stichtagsabfrage bei den Städten und Kreis             Gemeinden zum 31.12.2018) Odenwaldkreis     Ja, in den Kommunen Bad König, Breuberg, Michelstadt und Reichelsheim. Bezüglich der Kindertagespflege im Kreisgebiet wirken wir darauf hin, dass Randzeitbetreuungsplätze häufiger angeboten werden können. Offenbach         Insgesamt besteht weiterer Ausbaubedarf. Die institutionelle Betreuung wird jetzt schon mit über 700 Plätzen (alle Altersgruppen) in der Tagespflege unterstützt. Aber auch hier ist ein weiterer Ausbau in Planung. Rheingau-Taunus- Ja, aber nicht flächendeckend Kreis Wetteraukreis     siehe Punkt 15, da die Bedarfsplanungen mit den Städten und Gemeinden abgestimmt werden Gießen            Ja, siehe Frage 15 Lahn-Dill-Kreis Limburg-Weilburg Der Landkreis Limburg-Weilburg sieht insgesamt einen weiteren Ausbaubedarf an Plätzen für Kinder U3. Siehe Frage 15 Marburg-          Es ist weiterer Ausbaubedarf vor allem im Bereich der Biedenkopf        Tagespflege gegeben. Der Ausbaubedarf im Krippenbereich insgesamt ist moderat gegeben; in mehreren Kommunen werden Kapazitäten geplant. Durch die häufig in aü-Gruppen umgesetzte U3-Betreuung im",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 19, Tabelle 21 - Hessischer Landkreistag Landkreis ist die Ausbauplanung U3 integraler Bestandteil der Gesamt-Ausbauplanung. Vogelsbergkreis   Ja Fulda             Der Ausbau der Betreuungsplätze in dieser Alterskohorte wird über die unter Frage 15 angegebenen Erweiterungen hinaus notwendig sein. Hersfeld-         Ja, vgl. Antwort Nr. 15 Rotenburg Kassel            Ja Schwalm-Eder-     Ja, schätzungsweise werden noch ca. 400 Plätze benötigt. Kreis Waldeck-          s. Frage 15 Frankenberg Werra-Meißner-    Ja, dieser ist sehr deutlich. Es gibt eine Vielzahl von Kreis             Ausbauberatungsgesprächen und konkrete Planungen der Kommunen. Im kommenden Jahr werden im WMK drei neue Kindertagesstätten gebaut sowie etliche Gruppenanbauten.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 20, Tabelle 22 - Hessischer Städtetag Bad Homburg        Ganztagsplätze v.d.H. Bad Soden a. Ts.   keine Angaben Biedenkopf         - Darmstadt          Die Betreuungszeit in Einrichtungen ist in der Regel von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr. ln Tagespflegesteilen sind individuelle Regelungen vor 7:00 Uhr und nach 17:00 Uhr möglich. Dietzenbach        - Eschborn           - Frankfurt          Ganztagsplätze Hanau              Für jede Betreuungszeit. Hattersheim        Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts.     - Hünfeld            Keine Beantwortung möglich. Karben             - Kelsterbach        7.15 – 17.00 Uhr Lampertheim        7-15 Uhr Von 15-17 Uhr nimmt der Betreuungsumfang spürbar ab. Langen             Ganztags Limburg a. d. L.   8.00 – 16.00 Uhr Melsungen          Bis 14.30 Uhr und 16.30 Uhr Obertshausen       ganztags Offenbach a. M.    - Rodgau             - Rüsselsheim a.     siehe Antwort zu 16 M. Sulzbach/Ts        Tendenziell verstärkte Nachfrage bis 17:00 Uhr Taunusstein        k. A. möglich Usingen            Ganztagsbetreuung Wiesbaden          Insbesondere gilt dies für ganztägige Angebote; für dreiviertel- und halbtägige Angebote wird mit einer im Vergleich geringeren",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 20, Tabelle 22 - Hessischer Städtetag Nachfrage gerechnet. Die Inanspruchnahme wird jedoch auch in Abhängigkeit etwaiger Beitragsbefreiungen stehen. Stadt Kassel      Antwort Land (s. oben Frage 16)",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 20, Tabelle 23 - Hessischer Landkreistag Bergstraße        Die Nachfrage nach Ganztagsangeboten ist weiter steigend, sodass hier Ausbaubedarf besteht. Darmstadt-        Dies gilt insbesondere für Ganztagsplätze von 7 - 17 Uhr. Dieburg Groß-Gerau        2/3 und Ganztagsplätze. Hochtaunuskreis   Für den Zeitraum 7:00 – 17:00 Uhr. Als Ballungsraumgebiet mit Fahrzeiten ist auch eine Randzeitenbetreuung bis 18:00 Uhr sinnvoll. Main-Kinzig-Kreis Dies betrifft insbesondere eine Betreuungszeit über 25 Stunden. Main-Taunus-      Sowohl für die Betreuung bis mittags als auch für Kreis             Ganztagsangebote. Odenwaldkreis     Die Ganztagsangebote sollten ausgebaut werden. Berufstätige Eltern benötigen in der Regel ein Betreuungsangebot mit einer Mittagsversorgung der Kinder. Offenbach         Insbesondere Nachfrage nach Ganztagsplätzen (42,5 und 50 Wochenstunden) Rheingau-Taunus- ganztags Kreis Wetteraukreis     Alle Städte und Gemeinden sollten ein ausreichendes ganztägiges U3-Betreuungsangebot mindestens bis 16:00 Uhr vorhalten. In einer Stadt ist das nicht der Fall. Gießen            Insbesondere für die Betreuung bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung, zunehmend auch Ganztagsversorgung. Lahn-Dill-Kreis   - Limburg-Weilburg Nach einer Auswertung der Personalbedarfsberechnungen der KiTas zum Stichtag 1. März 2019 werden - 22% der U3-Kinder bis zu 25 Wochenstunden, - 39% der U3-Kinder bis zu 35 Wochenstunden, - 27% mehr als 35 Wochenstunden, - 12% 45 Wochenstunden und länger betreut.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 20, Tabelle 23 - Hessischer Landkreistag Marburg-          Tendenziell werden Ganztagsangebote verstärkt nachgefragt, Biedenkopf        um die Betreuungszeit am Nachmittag abzudecken. Vogelsbergkreis   Ganztagesangebote mit Beginn ab 7 Uhr bis mindestens 17 Uhr Fulda             Hier können wir keine Schwerpunktsetzungen ausmachen, s.a. Antwort auf Frage 16. Hersfeld-         Besonders für den Bereich über 6 Stunden hinaus bis ganztags. Rotenburg Kassel            Grundsätze für die Betreuungszeit von Kindern unter drei Jahren sind: 1. Je jünger die Kinder, umso kürzer die Höchstdauer der für das Kind noch förderlichen außerfamiliären Betreuung. 2. Je länger und/oder flexibler die Betreuung, umso größer die Anforderungen an die Qualität und die Bedeutung des Betreuungssettings, vor allem im Hinblick auf die Anwesenheit einer dem Kind gut vertrauten Betreuungsperson. 3. Je näher die Förderung an einer Halbtagsbetreuung und an einer Betreuung an möglichst vielen aufeinanderfolgenden Wochentagen, umso leichter fällt Kindern die Integration in Gruppen. Aus rein fachlichen Gründen gilt der Ausbaubedarf für eine Kernbetreuungszeit von 4 – 5 Stunden am Tag. Schwalm-Eder-     Überwiegend für mindestens 7 Stunden ab spätestens 7 Uhr Kreis Waldeck-          7.30 – 15.30 Uhr Frankenberg Werra-Meißner-    Dies gilt insbesondere für längere Module mit Mittagessen. Kreis",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 21, Tabelle 24 - Hessischer Städtetag Bad Homburg        - v.d.H. Bad Soden a. Ts.   keine Angaben Biedenkopf         - Darmstadt          Auswertung Landesebene Dietzenbach        - Eschborn           - Frankfurt          Der aktuelle Ausbaubedarf an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren beträgt in Frankfurt am Main 1.563 Plätze. (Fehlende Plätze, um das Versorgungsziel von insgesamt 53% zu erreichen). Bei einem prognostizierten Anstieg der Kinderzahlen im Bereich der Kinder unter 3 Jahren von jährlich 688 Kindern kommen zur Erhaltung des Versorgungsgrades jährlich noch 365 Plätze dazu. Hanau              Insbesondere in den Ballungsräumen. Hattersheim        Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts.     - Hünfeld            Keine Beantwortung möglich. Karben             - Kelsterbach        zu groß Lampertheim        Für uns nicht zu beantworten. Langen             Kann nicht von uns geliefert werden Limburg a. d. L.   - Melsungen          - Neu-Isenburg       - Obertshausen       - Offenbach a. M.    - Rodgau             - Rüsselsheim a.     - M. Sulzbach/Ts        Auf Antwort zu 15. wird verwiesen",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 21, Tabelle 24 - Hessischer Städtetag Taunusstein       k. A. möglich Wiesbaden         In Wiesbaden weisen alle Ortsbezirke eine kritische Versorgungslage (hier definiert als Platzangebotsquote unter 30%) auf, außer: Mitte Nordost Südost Klarenthal Sonnenberg Erbenheim Kloppenheim Nordenstadt Naurod Für Gesamt-WI: 48 % Versorgungsziel bei 34,8 % Platzangebotsquote – Differenz: 13,2 Prozentpunkte Stadt Kassel      s. oben Frage 15",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 23 und 24, Tabelle 25 - Hessischer Städtetag Bad Homburg        - v.d.H. Bad Soden a. Ts.   U 3-Betreuung, Schulische Betreuung Geschwisterregelung Keine Anpassungen Biedenkopf         In die Gebührensatzung (wird von allen Einrichtungen im Stadtgebiet angewendet) wurde zum 01.08.2018 die 6-stündige Gebührenfreistellung eingearbeitet. Zum 1. Januar 2019 erfolgte eine Gebührenerhöhung um 5,00 € pro Modul/Monat. Darmstadt          Im Zuge der Umsetzung der 6-stündigen Gebührenfreiheit erfolgte eine Überarbeitung der Gebührenstruktur in Darmstadt. Es wurden einerseits flexible, kündbare Betreuungsmodule (6 Std., 8 Std., 10 Std.) sowohl für den Bereich Kindergarten und Krippe eingeführt. Eltern können innerhalb der belegten Module tageweise den Betreuungsumfang festlegen, z. B. 30 Stunden 1 Tage 10 Stunden und 4 Tage 5 Stunden. Andererseits erfolgte, ausgehend vom Erstattungsbetrag des Landes, eine Anpassung der Elternentgelte basierend auf einheitlichen Stundensätzen. Für den Bereich Krippe bedeutete dies eine Erhöhung gegenüber den vorherigen Entgelten. Dietzenbach        Gebühren für unter 3-jährige wurden spürbar angehoben Eltville           Keine Veränderung: 1. Kind: 6 Stunden frei 2. Kind: 75% Gebühren (egal ob Krippe oder Elementar) 3. und weiteres Kind: frei (egal ob Krippe oder Elementar) Eschborn           Geschwisterermäßigung, ab dem 2. und jedem weiteren Kind entfallen die jeweils günstigsten Betreuungsgebühren. Die bisherigen Elternbeiträge für den U 3 Bereich wurden um 50% gesenkt und mit den Landesleistungen von 135.60 EUR gegenfinanziert. Eine Beitragsreduzierung ist auch im Hortbereich satzungsgemäß verankert seit dem 01.01.2019.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 23 und 24, Tabelle 25 - Hessischer Städtetag Frankfurt          Die Einführung der 6-stündigen Gebührenfreiheit hat in Frankfurt am Main dazu geführt, dass seit 01.08.2018 die komplette Entgeltfreiheit für Kinder ab dem 1. eines Monats, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gilt. Der Eigenbetrieb KiTa Frankfurt sowie die freien Träger der Jugendhilfe erheben für Betreuungsplätze in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Tagesfamilie für die Förderung keine Elternentgelte mehr. Die Entgeltfreiheit gilt für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungsdauer (halbtags, Teilzeit, ganztags) Fulda              Keine Änderung bei U 3 und Schulkindbetreuung in der Stadt Fulda. Geschwisterregelung angepasst. Hanau              In Hanau wurde keine Gebührenanpassung vorgenommen bzw. Veränderungen bei den Ermäßigungsgrundsätzen vorgenommen, da bereits seit 2007 3 Jahre vor der Einschulung der Rechtsanspruchsplatz von 3- 6 Jahren in Hanau gebührenfrei war. Hattersheim        Keine Veränderung Hofheim a. Ts.     Nicht in Hofheim Hünfeld            Abschaffung der Geschwisterregelung (vorher Reduzierung um 50 %) für alle Kinder von 3-6 Jahren. Karben             - Kelsterbach        Die Gebühren für die U 3 Betreuung sowie die Schulkindbetreuung/ Hort bleiben unverändert bestehen. Es gilt eine Geschwisterregelung Kinderkrippe (Betreuung von Kindern vom 1. bis 3. Lebensjahr) Korbach            In Korbach wurden die Entgelte um 0,03 € auf 1 € je Betreuungsstunde erhöht. Das entspricht einer Erhöhung um 3 Prozent. Lampertheim        Ja. Gebührenfreistellung wurde umgesetzt.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 23 und 24, Tabelle 25 - Hessischer Städtetag Kiga-Gebühr wurde durch die Freistellung am Vormittag um 51,6 % (Ganztagesplatz) gesenkt. Krippengebühren blieben unberührt. Langen             Langen hatte eine Umstellung von einer einkommensabhängigen Gebühr zu einer gleichen Gebühr für alle Kinder. Die einkommensabhängige „Grundgebühr“ wurde um 10 % erhöht. Limburg a. d. L.   Gleichbleibende Gebühren bei der U 3-Betreuung. Melsungen          Die Gebührenfreistellung im Regelbereich (6 Stunden) ist umgesetzt. Neu-Isenburg       Keine Veränderung der Gebühren im U 3-Bereich, Schulkindbereich oder Ermäßigungen. Obertshausen       Im Bereich ab 3 Jahren gibt es seit dem 01.08.2018 eine komplette Gebührenbefreiung. Die Gebühren im U 3-Bereich blieben unverändert. Offenbach a. M.    Bemessungsgrundlage sind die 135,60€ für sechs Stunden, also 22,60 € pro Stunde. Rodgau             In Rodgau wurde keine Gebührenanpassung im U3-Bereich vorgenommen. Die schulischen Betreuungsangebote werden über die Fördervereine der Schulen/gGmbH organisiert. Keine Anpassung der Geschwisterkindregelung. Rüsselsheim a.     Nein M. Sulzbach/Ts        Es wurden keine der genannten Veränderungen/ Anpassungen vorgenommen. Taunusstein        Es wurden keine Anpassungen in den genannten Bereichen vorgenommen. Usingen            Veränderung Geschwisterregelung: Nur noch halbe Gebühr für 2. Kind, wenn beide unter 3 Jahre sind. Vorher grundsätzlich für das 2. Kind. Wiesbaden          Aufgrund der vom Land geförderten sechsstündigen Beitragsfreiheit im Elementarbereich wurde die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Landeshauptstadt",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 23 und 24, Tabelle 25 - Hessischer Städtetag Wiesbaden zum 01.08.2018 neu gefasst. Teil der Neufassung war auch eine Beitragsanpassung in den Bereichen der U 3- und der Hortbetreuung. Der Beitrag im Bereich U 3 stieg nach 6 Jahren erstmals um 4% für eine 9,5-stündige Betreuung (jetzt 260 EUR). Zusätzlich wurde jedoch eine 7,5-stündige Betreuung (neu 220 EUR) ermöglicht, deren Kosten unterhalb des bisherigen Beitrages liegen. Der Beitrag im Elementarbereich sank um 50,62 % für eine 9,5- stündige Betreuung (jetzt 79 EUR). Zusätzlich wurde eine 7,5- stündige Betreuung (neu 34 EUR) geschaffen, die um 78,75% unter dem bisherigen Beitrag für eine Ganztagsbetreuung liegt. Die sechsstündigen und fünfstündigen Betreuungsangebote sind kostenfrei. Im Hortbereich steigen die Beitrage nach sechs Jahren erstmals um 6,25% (jetzt 160 EUR) Die einkommensunabhängige Bezuschussung der „Geschwisterbeitragsreduzierung“, die eine deutliche Absenkung der Belastung für das jeweils jüngere Kind vorsieht, wurde ebenfalls modifiziert. Die bisherige Reduzierung für das jüngere Kind betrug 50% des zu zahlenden Beitrages und beträgt nun 40 %. Ab dem 3. Kind wurde der Zuschuss von 100% auf 80 % der Kosten ab dem 3. Kind angepasst. Ist das jüngere Zweitkind ein Elementarkind, wird keine Geschwisterbeitragsreduzierung mehr gewährt, weil die Belastung durch die mehr als halbierten Beiträge ohnehin entsprechend gesunken ist. Daneben stehen – wie bisher auch – weitere gestaffelte Bezuschussungsmöglichkeiten nach Bedarfsprüfung bis hin zu einer vollen Kostenübernahme",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 23 und 24, Tabelle 25 - Hessischer Städtetag Stadt Kassel       Die Satzung für die kommunalen KiTas in Kassel wurde mit Inkrafttreten im Wesentlichen bzgl. der Betreuungszeiten angepasst. Es gab keine Veränderung der Gebühren in der U 3- oder Schulkinderbetreuung. Die Geschwisterregelung wurde dahingehend geändert, dass die Kinder in der Reihenfolge der Geburt berücksichtigt werden (erstgeborenes Kind zahlt ganz, zweitgeborenes halb und drittgeborenes keine Beiträge).",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 25, Tabelle 26 - Hessischer Städtetag Bad Homburg        Bad Homburg: 50 Tagespflegepersonen; v.d.H.             122 Kinder, davon 62 männlich, 60 weiblich Bad Soden a. Ts.   In Bad Soden am Taunus gibt es 4 Kindertagespflegepersonen. 1. 5 Kinder 2. 2-4, keine Angabe Biedenkopf         Aufgabe erledigt der Landkreis Marburg-Biedenkopf. Bekannt ist, dass es in Biedenkopf 10 Plätze bei zwei Tagespflegepersonen gibt. Darmstadt          Aktuell gibt es 107 aktive Tagespflegepersonen; davon 102 weiblich davon 5 männlich Dietzenbach        - Eltville           39 Kinder 13 Personen (w) Eschborn           In Eschborn sind zurzeit 23 Tagespflegepersonen tätig, davon ist eine Tagespflegeperson männlich, sie betreuen 99 Kinder unter 3 Jahren, davon sind 61 weiblich und 38 männlich Frankfurt          ln Frankfurt am Main sind 484 Tagesmütter und Tagesväter tätig, 470 Frauen und 14 Männer 1.352 Kinder unter 3 Jahren werden betreut (Stand: 30.04.2019) Fulda              Aus Statistikmeldung zum 01.03. auswertbar. Hanau              In Hanau sind aktuell 70 Tagespflegepersonen tätig, mit der Tendenz jährlich weitere Personen zu qualifizieren. Hattersheim        Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts.     26 Tagespflegepersonen in Hofheim betreuen 120 Kinder, davon 108 Kinder unter drei Jahren Hünfeld            14 Tagespflegepersonen, davon eine Person männlich insgesamt werden 62 Kinder betreut Karben             - Kelsterbach        In Kelsterbach gibt es 5 weibliche Tagesmütter mit einem Gesamtplatzangebot von 18 Plätzen",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 25, Tabelle 26 - Hessischer Städtetag Korbach             - Fragen 24, 28 und 29 Lampertheim         45 belegte Tagespflegeplätze bei U 3 Anzahl der Tagespflegepersonen nicht bekannt, da Aufgabe des Kreises. Langen              17 für Langen 74 Plätze, davon weiblich 31, männlich 43, divers 0 Limburg a. d. L.    Für Limburg a. d. Lahn werden 10 U 3-Kinder von weiblichen Kindertagespflegepersonen betreut. Melsungen           - Neu-Isenburg        - Obertshausen        In Obertshausen sind 15 Tagespflegepersonen tätig und betreuen derzeit 33 Kinder Offenbach a. M.     75 Personen und 339 BE-Plätze Rüsselsheim      a. Stand 01.02.2019, sind es 18 Tagespflegepersonen. M.                  1 Tagesvater und 17 Tagesmütter betreuen 75 Kinder Rodgau              In Rodgau sind ca. 25 Tagespflegepersonen tätig. Betreut werden ca. 120 Kinder. Weitere Angaben sind über den Kreis Offenbach, Träger der Tagespflege, anzufragen. Demographische Daten aller aufgenommenen Kinder liegen der Vermittlungsstelle nicht vor. Sulzbach/Ts         11 Tagespflegepersonen 44 Plätze belegt zum Geschlecht kann keine Angabe gemacht werden Taunusstein         49 Kindertagespflegepersonen 44 Kinder U 3 werden betreut Usingen             36 Plätze für U 3 Kinder bei 6 Tagespflegepersonen und 4 Kinderfrauen Wiesbaden           In Wiesbaden sind 127 Tagepflegepersonen tätig, die insgesamt 457 Plätze anbieten (Stand 03/19), mit wenigen Ausnahmen (2 bis 3) weiblich.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 25, Tabelle 26 - Hessischer Städtetag Stadt Kassel      In Kassel waren am 01.03.2019 90 Kindertagespflegepersonen tätig, die insgesamt 345 Kinder unter 3 Jahren betreut haben. 2 TPP waren männlich, alle anderen weiblich.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 28 und 29, Tabelle 27 Bad Homburg     - v.d.H. Bad Soden a.    keine Angaben Ts. Biedenkopf      s. Antwort Nr. 24 Darmstadt       Das Angebot der Kindertagespflege ist gemäß SGB VIII ein der Krippe gleichgestelltes Betreuungsangebot. Tagespflegepersonen erhalten eine kostenfreie Qualifizierung, die mit dem Bundeszertifikat für Kindertagespflege abschließt. Dietzenbach     Kreis Offenbach ja Eltville        Rheingau-Taunus-Kreis: 1,74 €/h/Kind Eltville: 1,50 €/h/Kind Eschborn        Die Stadt Eschborn bezuschusst Kinder bei Tagespflegepersonen monatlich mit einem Zuschuss in Höhe von 1,25 € pro Stunde, gem. Richtlinie, der Jugendhilfeträger MTK über die Satzung zur Kindertagespflege. Frankfurt       Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt hier durch Beratung, Vermittlung, Finanzierung (Geldleistung für Tagespflegepersonen) und Qualifizierung. Hanau           Main-Kinzig-Kreis und Hanau Hattersheim     Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts.  Bitte beim Main-Taunus-Kreis erfragen Hünfeld         Der Landkreis Fulda hilft bei der Vermittlung von einem geeigneten Betreuungsplatz in der Kindertagespflege und fördert die Inanspruchnahme der Tagespflege gemeinsam mit den Kommunen im Landkreis Fulda auch finanziell. Karben          Wetteraukreis Kelsterbach     Das TagesKids-Büro Kreis Groß-Gerau in Kooperation mit den Kommunen koordiniert die Plätze und betreut die Tagesmütter vor Ort. Lampertheim     Ja. Langen          Kann nicht von uns geliefert werden",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 28 und 29, Tabelle 27 Limburg a. d.   - L. Melsungen       - Neu-Isenburg    - Obertshausen    Kreis Offenbach Offenbach a.    - M. Rodgau          Rodgau ist kreisangehörig, der Kreis Offenbach ist Träger der Tagespflege. Rüsselsheim a. - M. Sulzbach/Ts.    Förderung durch Landkreise sollte durch HLT erfragt werden; Kommunaler Mietkostenzuschuss für die von den Tagesmüttern gemeinsam genutzten Räumlichkeiten. Taunusstein     k. A. möglich (Rheingau-Taunus-Kreis) Usingen         Stadt Usingen zahlt Zuschüsse € 1,- pro Betreuungsstunde für Tagespflege. Außerdem vertragliche Vereinbarung für städtische Plätze in Tagespflege mit 10 Tagesmüttern mit einem Zuschuss bis zu € 250,- pro Monat. Wiesbaden       Wiesbaden – vgl. Frage 24 Stadt Kassel    -",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 28 und 29, Tabelle 28 – Hess. Landkreistag Bergstraße      Potentielle Plätze in Tagespflege können durch die Angebotsform starken kurzfristigen Veränderungen unterliegen. Auch ist in den Betriebserlaubnissen in der Regel keine Definition der zu betreuenden Altersgruppen, sondern nur eine Höchstzahl von Kindern vermerkt. Somit können keine genauen Platzzahlen für U 3 vorgelegt werden. Unsere Platzzahlen beruhen auf freiwilligen Angaben der Kindertagespflegepersonen und liegen nicht für den gesamten Zeitraum von zehn Jahren vor. Zu beobachten ist, dass nach einem zunächst starken Anstieg der KTP-Zahlen mittlerweile deren Anzahl stagniert. Darmstadt-      Keine Angaben für diesen Zeitraum möglich, seit dem Dieburg         Kalenderjahr 2013 / 2014 sind die Tagespflegeplätze von 329 auf 467 im Kindergartenjahr 2018 / 2019 gestiegen. Groß-Gerau      Das Platzangebot hat sich in diesem Zeitraum verdoppelt: 2009: 172 Plätze 2019: 354 Plätze Hochtaunuskreis Die Zahl der Kindertagespflegepersonen stagniert. Die Anzahl der Betreuungsplätze steigt dennoch an, da pro Tagespflegeperson gegenüber 2009 mehr Kinder betreut werden. Main-Kinzig-    Tendenziell werden mehr Betreuungsplätze pro Kreis           Kindertagespflegeperson angeboten als noch vor 10 Jahren. Main-Taunus-    369 mit Kindern unter drei Jahren belegte Plätze in Tagespflege Kreis           (01.03.2009) 447 mit Kindern unter drei Jahren belegte Plätze in Tagespflege (01.03.2019) 78 mehr belegte Plätze zum 01.03.2019 gegenüber dem 01.03.2009 (Grundlage: Stichtagsauswertung jeweils zum 01.03.)",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 28 und 29, Tabelle 28 – Hess. Landkreistag Odenwaldkreis   Zunächst hat sich die Qualifizierung der Tagespflegepersonen von ursprünglich - 45 Unterrichtseinheiten für eine Pflegeerlaubnis auf inzwischen 160 erhöht. - Es werden erweiterte Führungszeugnisse verlangt - und alle zwei Jahre ein Erste Hilfe Kurs am Kind erwartet. - Jährlich müssen 20 Stunden Aufbauqualifizierung geleistet werden. Die Qualität der TPP hat sich dadurch verbessert. - Im Kreis gibt es inzwischen zwei Zusammenschlüsse von Tagesmüttern in angemieteten Räumen. - Die Randzeitbetreuung hat zugenommen. Durch Schichtdienste bei Eltern benötigen Familien eine Betreuung ihrer Kinder bevor die Kindertagesstätte öffnet und nachdem sie geschlossen hat. Manchmal ist es erforderlich, dass Kinder bei den Tagespflegepersonen übernachten, weil die Eltern bis 22 Uhr arbeiten müssen. Von dieser Situation sind auch Familien mit Kindergarten und Schulkindern betroffen. Insgesamt werden mehr Plätze benötigt. Die Anforderungen an die Konzepte der Tagespflegestellen sind gestiegen. Offenbach       2010 wurden noch 124 Kinder unter 3 Jahren bei Tagespflegepersonen betreut. Bis 2019 ist die Anzahl auf 553 Kinder gestiegen. Tendenz weiter steigend. Rheingau-       2008 122 Taunus-Kreis    2009 183 2010 212 2011 207 2012 210 2013 225 2014 245 2015 228 2016 254 2017 285 2018 299",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 28 und 29, Tabelle 28 – Hess. Landkreistag Wetteraukreis   Das Angebot hat sich mehr als verdoppelt, wobei eine Fluktuation gegeben ist. Es müssen ständig neue Plätze akquiriert werden. Die Kindertagespflege hat einen Anteil von 11 % am Platzangebot. IST 12/2018: 231 IST 12/2009: 285 IST 12/2010: 345 IST 12/2011: 385 IST 12/2012: 392 IST 12/2013: 474 IST 12/2014: 434 IST 12/2015: 432 IST 12/2016: 436 IST 12/2017: 489 IST 12/2018: 513 IST 03/2019: 537 Gießen          Weniger Tagespflegepersonen betreuen mehr Kinder. Betreuung erfolgt oft zu festen Öffnungszeiten – sind nicht flexibel genug. Das Angebot wird immer institutioneller (z.B. angemietete Räume) – der Charakter der Familienähnlichkeit und der flexiblen Betreuung geht zunehmend verloren. Lahn-Dill-Kreis - Limburg-        Innerhalb dieses Zeitraums ist es zu einem Rückgang der Plätze Weilburg        um ca. 30% gekommen. Eine Unterscheidung in U 3 oder Ü 3 Plätze ist im Prinzip nicht vorgesehen, da die Kindertagespflegepersonen in der Regel eine allgemeine Pflegeerlaubnis erhalten, die nicht zwischen U 3 oder Ü 3 Plätzen unterscheidet. Marburg-        Leichter Anstieg von 2009 bis 2012, ab 2013 bis 2016 stetiger Biedenkopf      Rückgang um insgesamt knapp 20 %, seit 2016 stabil ca. 180 bei leichten Schwankungen. Ab 2019 erstmals wieder ansteigend. Wir rechnen mit einem weiteren Anstieg in 2019 und 2020.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 28 und 29, Tabelle 28 – Hess. Landkreistag Die Zahl der Tagespflegepersonen ging seit 2011 (70; 2009:65) bis heute deutlich auf (41) zurück, bei deutlich angestiegener Auslastung der jeweiligen Platz-Kapazitäten. Ein leichter Anstieg wird in 2019 und 2020 erwartet. Vogelsbergkreis Das Angebot konnte erheblich erweitert werden (2008: 42 Tagespflegeplätze) Fulda           Die Anzahl der in diesem Bereich vorgehaltenen Betreuungsplätze ist seit 2009 auf das 3,5-fache gestiegen. Am Stichtag 01.03.2009 wurden im Landkreis 110 Plätze in diesem Bereich angeboten, am Stichtag 01.03.2019 waren es 386. Da hier konkret nach vorhandenen Plätzen gefragt wird, können wir die Frage für den Zeitraum 2009 – 2019 beantworten. Hersfeld-       Die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren hat Rotenburg       sich in den letzten Jahren aufgrund des gestiegenen Bedarfs erhöht. Kassel          2014: 604 Plätze, 473 betreute Kinder am 01.03. 2018: 610 Plätze, 592 betreute Kinder am 01.03. Schwalm-Eder-   Kindertagespflege hat sich sowohl quantitativ als auch qualitativ Kreis           verändert. Während vor 10 Jahren Tagespflegepersonen noch in eigener „Familienphase“ neben den eigenen Kindern fremde Kinder in Tagespflege betreut haben, entwickelt sich die Kindertagespflege zum Berufsbild. Durch die höheren Ansprüche an die Qualifizierung von KTPP hat sich die Qualität der Betreuung verbessert, es sind jedoch auch zahlreiche Plätze weggefallen. Dennoch ist festzustellen, dass trotz Wegfalls von Tagespflegepersonen und Plätzen die Zahl der in Kindertagespflege betreuten Kinder stetig ansteigt. Derzeit sind im Kreis106 Tagespflegepersonen tätig und gut ausgelastet. Regional muss diese Angebote auch noch ausgebaut werden. Waldeck-        • Genehmigte Plätze in der Tagespflege haben sich von 370 auf Frankenberg     557 Plätze erhöht • Es gab eine Steigerung von ca. 80 % bei den belegten Plätzen U 3 im Zeitablauf • Z. Zt. 204 belegte u3-Plätze",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 28 und 29, Tabelle 28 – Hess. Landkreistag Werra-Meißner-  Die Plätze in zertifizierter Kindertagespflege sind ebenfalls Kreis           gestiegen und haben sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt. Aktuell werden 100 Kinder bei Tagespflegepersonen im Alter unter drei Jahren betreut. Es wird immer schwieriger Personen zu finden, die ein Tagespflegeangebot anbieten und sich qualifizieren lassen möchten. Darüber hinaus gibt eine hohe Fluktuation unter den Tagespflegepersonen.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 29, Tabelle 29 – Hessischer Landkreistag tariflicher Anpassung, ꞏ zusätzliche Vergütungsanreize bei Verzicht auf private Zuzahlungen, ꞏ dauerhafte Kampagne zur Werbung für das Betreuungsangebot KTP (Busbeklebung, Banner, Rollups, Stofftaschen, Kinderwarnwesten etc.), ꞏu.v.a.m. Hochtaunuskreis Die Zahl der Kindertagespflegepersonen stagniert. Die Anzahl der Betreuungsplätze steigt dennoch an, da pro Tagespflegeperson gegenüber 2009 mehr Kinder betreut werden. Main-Kinzig-    - Qualifizierung im Rahmen des QHB 500 UE (Standard wäre Kreis           160 UE) und zuzügliche Fortbildungsangebote (jährlicher Fortbildungskatalog) um den weiteren Bedarf an Fortbildungen zu decken, so dass die Landesförderung die monatlich mit ausgezahlt wird, gewährt werden kann (20 UE jährlich pro Tagespflegeperson) - Beratung und Begleitung – Vernetzungsangebot mit Tagespflegepersonen, Hausbesuche - Satzung: Finanzierung der Kindertagespflege (leistungsgerecht) - Fachdienste in den Kommunen des Kreises – enge Kooperation und Austausch Main-Taunus-    - Kostenfreie Grundqualifizierung und kostengünstige Kreis           Fortbildungsangebote - Laufende Geldleistungen inklusive Vergütung für Vor- und Nachbereitung - Regelung zur befristeten Vergütung bei Vertretung, Urlaub und Krankheit - Aktive Vermittlung von Plätzen und Beratung von Eltern - Fachberatung und Unterstützung bei Herausforderungen und Konflikten",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 29, Tabelle 29 – Hessischer Landkreistag Odenwaldkreis    Durch Akquise wird versucht, neue Tagespflegepersonen zu gewinnen. Der Kreis hat einen freien Träger für die Vermittlung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen beauftragt. Gemeinsam mit der Abteilungsleitung, der Jugendhilfeplanung, der Fachberatung für die Kindertagesstätten und der Fachberatung für die Kindertagespflege wird die Zusammenarbeit mit den Gemeinden gesucht. Das Ziel ist, in regelhafter Zusammenarbeit ein bedarfsgerechtes Angebot zu etablieren. Tagespflegepersonen und Eltern steht ein regelmäßiges Beratungsangebot zur Verfügung. Offenbach        Zum 01.03.2019 wurden 553 Kinder unter 3 Jahren bei Tagespflegepersonen in und außerhalb des Kreises betreut. Im Kreis haben 203 Personen eine Pflegeerlaubnis. Laut den Pflegeerlaubnissen dürfen die Tagespflegepersonen bis zu 767 Kinder gleichzeitig betreuen, allerdings stehen nicht alle dieser Plätze zur Verfügung. Aussagen bzgl. Altersunterscheidungen können in der Kapazität nicht getroffen werden. Rheingau-        Im Jugendamt arbeitet ein Fachteam Kindertagespflege, das Taunus-Kreis     Akquise, Ausbildung und Beratung von Tagespflegepersonen übernimmt. Wetteraukreis    1. fachliche Beratung, Begleitung, Vermittlung durch Träger 2. Erfahrungsaustausche 3. BEP-Qualitätspauschale 4. enge Kooperation mit allen Kommunen, die z.T. die KTP außerordentlich unterstützen Gießen           Kostenfreie Grund- und Aufbauqualifizierung; Großzügige Entlohnung insbesondere bei Urlaub und Krankheit. Lahn-Dill-Kreis  -",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 29, Tabelle 29 – Hessischer Landkreistag Limburg-         Der Landkreis Limburg-Weilburg unterstützt die Kinderbetreuung Weilburg         durch Kindertagespflegepersonen durch - Qualifizierung, - Vermittlung, - Beratung, - finanzielle Förderung nach SGB VIII sowie - durch kreiseigene Förderung. Marburg-         - Sowohl administrative wie auch fachliche Beratung und Biedenkopf       Begleitung zu pädagogischen Fragestellungen von Tagespflegepersonen und Eltern durch den Fachdienst Frühe Kindheit und Familie. - Umsetzung einer umfangreichen Grund- und Aufbauqualifizierung (kostenfrei für die Teilnehmenden; gemeinsam mit der Stadt Marburg). - Anspruch auf Weiterzahlung für 25 Tage Urlaub (ausgehend von 5 Tagen Betreuung in der Woche). - Anspruch auf Weiterzahlung für 15 Krankheitstage der Tagespflegeperson (ausgehend von 5 Tagen Betreuung in der Woche). - Anspruch auf Weiterzahlung für insgesamt 10 Tage bei Erkrankung eigener Kinder (ausgehend von 5 Tagen Betreuung in der Woche). - Anspruch auf Weiterzahlung für 2 Fortbildungstage im Jahr (ausgehend von 5 Tagen Betreuung in der Woche). - Zahlung eines Randzeitenzuschlags vor 07.00 Uhr und nach 18.00 Uhr. - Zahlung einer Nachtpauschale ab 20.00 Uhr. Vogelsbergkreis KTP werden durch eine eigene Fachstelle Kindertagesbetreuung unterstützt (Akquise, Schulung, Begleitung, Netzwerkarbeit, (vermittelnde) Elterngespräche usw. Die KTP werden nach buchbaren Zeitmodulen direkt durch das Jugendamt finanziert, Kostenbeitragserhebung bei den Eltern.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 29, Tabelle 29 – Hessischer Landkreistag Fulda           • Beratung in pädagogischen, rechtlichen und finanziellen Belangen • regelmäßige Vernetzungstreffen (3x pro Jahr in jeder der drei Regionen) zum fachlichen Austausch, zur Informationsweitergabe und um Transparenz sicher zu stellen • i.d.R. führt die Fachstelle alle sechs Monate einen Hausbesuch durch • Weiterbildungsangebote zu pädagogischen, rechtlichen und finanziellen Fragestellungen • Fachtage gemeinsam mit Erzieherinnen aus Kindertageseinrichtungen • Prozess der Qualitätsentwicklung in Zusammenarbeit mit IKJ Mainz (Start Mai 2019), ebenfalls gemeinsam mit Erzieherinnen aus Kindertageseinrichtungen • Implementierung des kompetenzorientierten Qualitätshandbuches (QHB) • Einzelsupervision, Gruppensupervision • 7 Tagespflegepersonen sind fest angestellt • Teilnahme an Bundesprogramm „weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ • Angebot der Anschlussqualifizierung für bereits tätige Tagespflegepersonen (nach QHB) • Teilnahme am Bundesprogramm „pro Kindertagespflege“ • Aufbau einer Vertretungsregelung • Kriseninterventionen Hersfeld-       Der Landkreis finanziert und fördert ein Tagespflegeangebot für Rotenburg       die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Kassel          Satzung der Kindertagespflege im Landkreis Kassel Vertretungsmodell und Tagesmutter Einrichtung 5 regionaler Vermittlungsstelle bei freien Trägern Schwalm-Eder-   Der Landkreis setzt finanzielle Anreize und bietet Kreis           Tagespflegepersonen „Aufstiegsmöglichkeiten“ durch bessere Qualifizierung. Um Tagespflege noch nachhaltiger zu fördern, hat sich der Landkreis zur Teilnahme am Projekt „Pro",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 29, Tabelle 29 – Hessischer Landkreistag Kindertagespflege. Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ entschieden und verbessert damit die Qualifizierungsmöglichkeiten und die fachliche Beratung der KTPP. Zudem kooperiert der Schwalm-Eder-Kreis seit vielen Jahren mit dem Kindertagespflegeverein und unterstützt diesen auch finanziell. Waldeck-         • Ab 2020 wird die Qualifizierung auf 300 Stunden plus 80 Frankenberg      Praxiseinheiten erhöht • Vergütung der Tagespflegepersonen wurde in 2017 deutlich erhöht • Erhöhter Betrag der Vergütung bei Vorlage der BEP- Qualifikation • Fortzahlung der Fördersätze für bis zu 15 Tage bei Abwesenheit der Tagespflegeperson • Fortzahlung der Fördersätze für bis zu 2 Tage für Fortbildungen Werra-Meißner-   Der Landkreis sieht die Kindertagespflege als gleichrangiges Kreis            Betreuungsangebot neben den Kindertageseinrichtungen. Es wird auf Grundlage einer verabschiedeten Satzung gearbeitet, in der die Finanzierung der Betreuungsleistungen festgelegt ist und die Elternbeiträge geregelt werden. Die Vermittlung, Qualifizierung und Fachberatung wird von einem Kooperationspartner durchgeführt, der von der Koordinierungsstelle des Kreises eng begleitet und unterstützt wird. Es besteht eine sehr gute Zusammenarbeit.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 30, Tabelle 30 – Hessischer Städtetag Bad Homburg      Bad Homburg: 1.870 Plätze v.d.H. Bad Soden a.     Ab Sommer 2019 stehen 777 Plätze zur Verfügung Ts. Biedenkopf       Ü 3-Plätze: 340 Ü 3-Plätze in altersübergreifenden Gruppen: 96 (eine Einrichtung hat Aufstockung um 6 Plätze ab 01.08.2019 beantragt) Darmstadt        Es stehen insg. 5.232 Betreuungsplätze für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung zur Verfügung. Der Anteil der in der Tagespflege vorgehaltenen Plätze beläuft sich auf rd. 24% (Stichtag: 31.12.2019). Dietzenbach      - Eltville         660 Eschborn         kommunal (Stadt Eschborn): 695 privat (GIZ und Deutsche Bank): 106 freigemeinnützig (ev. und kath. Kirche): 205 Insgesamt: 1006 Frankfurt        ln Frankfurt am Main stehen aktuell (30.04.2019) 25.465 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder über 3 Jahren bis zur Einschulung zur Verfügung. Fulda            Aus BE‘s ablesbar. Hanau            - Hattersheim      1.029 Plätze Hofheim a. Ts.   1461 Plätze in Hofheim Hünfeld          536 im Betreuungsjahr 2018/2019 Karben           818 KiGa Plätze Kelsterbach      645 Plätze Korbach          Im Betreuungsjahr 2018/2019 konnten von den nach Betriebserlaubnis rechnerisch möglichen 858 Betreuungsplätzen in der Spitze 785 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung in Kindergärten/-tagesstätten betreut werden.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 30, Tabelle 30 – Hessischer Städtetag Lampertheim     KiTa-Jahr 18/19: 1.163 KiTa-Jahr 19/20: 1.203 Langen          1268 in Langen Limburg a. d.   Für Limburg a. d. Lahn: 1120 tatsächl. Plätze L. Melsungen       75 (ausschließlich in Kindergartengruppen) Neu-Isenburg    1453 (durch Wegfall von Plätzen im Rahmen der Inklusion rund 100 baulich vorhandene Plätze pro Jahr nicht belegbar) Obertshausen    846 Plätze Offenbach a.    4713 M. Rodgau          1604 Rüsselsheim a. In Rüsselsheim am Main im Betreuungsjahr 18/19 sind es 2.389 M.              Betreuungsplätze. Sulzbach/Ts     362 Plätze Taunusstein     1120 Usingen         Rund 460 Plätze, schwankend, da Familiengruppen Wiesbaden       Insgesamt stehen in Wiesbaden 2018/19 9.257 Plätze im Elementarbereich zur Verfügung (Stand 03/19). Stadt Kassel    Kassel 01.01.2019: 5.761 Plätze - inkl. Betreuung Kasseler Kinder in Betriebs-KiTas - abzügl. Platzbedarf für Inklusion (Gruppenreduzierung bei der Betreuung von Kindern mit Förderbedarf)",
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            "number": 174,
            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 30, Tabelle 31 – Hessischer Landkreistag Bergstraße       Plätze Ü3min: 8787 Plätze Ü 3max: 9974 (Stand 1.3.2019) Altersübergreifende Gruppen können flexibel belegt werden. Daher schwanken die U 3-Plätze abhängig von der Anzahl der aufgen. Ü 3-Kinder. Seit der Einführung der Rahmenbetriebserlaubnis können Träger Plätze flexibler belegen, sodass vor Ort die tatsächlichen Platzzahlen abweichen können. Seit 2018 werden daher die maximalen und minimalen U 3-Plätze dargestellt. Die Realität liegt zwischen diesen beiden Polen. Darmstadt-       9878 Plätze zum Stichtag 1.3.2019 Dieburg Groß-Gerau       Alle Angaben zur Versorgungssituation beziehen sich auf den Datenstichtag 31.12.2018. Zum Stichtag 01.03. kann jeweils nur eine Aussage zur Betreuungssituation gemacht werden. Diese Daten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgewertet. Im Kreis GG stehen zum 31.12.2018 insgesamt 7803 Plätze (nach Betriebserlaubnis) in Einrichtungen zur Verfügung. Durch die Reduzierung aufgrund von Integrationsmaßnahmen verringert sich das Angebot auf 7328 Plätze. Hochtaunuskreis 6229 Main-Kinzig-     11.105 Plätze stehen zur Verfügung (lt. Kommunaler Meldung, Kreis            Stichtag 1.10.2018) Main-Taunus-     9071 Plätze (Grundlage: Stichtagsabfrage bei den Städten und Kreis            Gemeinden zum 31.12.2018) Odenwaldkreis    Insgesamt stehen 3.381 Plätze zur Verfügung. Hiervon sind 889 Plätze in altersübergreifenden Gruppen. Offenbach        12.679 Plätze laut Betriebserlaubnis für Kinder 3 bis Schuleintritt zum Stichtag 1.03.2019 Rheingau-        Mindestens 5.287, je nach Zusammensetzung der Taunus-Kreis     altersübergreifenden Gruppen Wetteraukreis    01.03.19 Wetteraukreis: 10.551 = 96 je 100 KiGa-Kinder in Bevölkerung.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 30, Tabelle 31 – Hessischer Landkreistag Gießen           Belegte Plätze am Stichtag 01.03.2019: 5539 Lahn-Dill-Kreis  - Limburg-         Insgesamt stehen in Regelgruppen und AÜ-Gruppen 7145 Weilburg         Plätze zur Verfügung. Marburg-         Es stehen 5514 Plätze zur Verfügung. Hinweis: Es handelt sich Biedenkopf       um eine rechnerische Größe, da altersübergreifende Gruppen (AÜ-Gruppen) flexibel belegt werden und z.B. durch Integrationsmaßnahmen Platz-Kapazitäten reduziert werden (s. auch Frage 3). Vogelsbergkreis 3009 Plätze (1840 in Regelgruppen und 1169 in altersübergreifenden Gruppen/KiTas) Fulda            Im Landkreis Fulda stehen für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt insgesamt 5.643 Plätze zur Verfügung. Hersfeld-        Ca. 3715 Rotenburg Kassel           Der Landkreis Kassel hat zum Stichtag 01.03.2019 insgesamt 138 Einrichtungen mit 10.516 genehmigten Plätzen in 465 Gruppen. Belegt waren zum 01.03.2019 diese Plätze mit Kinder 3 Jahre < Schuleintritt: 6.755 Hinzu kommen 621 Kinder in Kindertagespflege, davon 104 im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Schwalm-Eder-    Die Zahl der Plätze ist abhängig von der Belegung der Gruppen Kreis            mit u3-Kindern und der Anzahl der durchzuführenden Integrationsmaßnahmen. Im Schwalm-Eder-Kreis bewegt sich die Zahl der Plätze zwischen 5161 bis max. 6462. Planerisch gehen wir von durchschnittlich 5525 zur Verfügung stehenden Plätzen aus. Waldeck-         Belegte Plätze: 4656 Frankenberg",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 30, Tabelle 31 – Hessischer Landkreistag Werra-Meißner-  Zum 01.03.2019 wurden 2.733 Kinder im Alter von 3 Jahren bis Kreis           zum Schuleintritt in Kindertagesstätten betreut. Es kann nicht gesagt werden, wie viele Plätze zur Verfügung stehen, da dies entsprechend des HKJGB in altersübergreifenden Gruppen variiert.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 31, Tabelle 32 – Hessischer Städtetag Bad Homburg      Bad Homburg: 123 % Versorgungsquote bezogen auf alle 3-5 v.d.H.           Jährigen Kinder ohne Eingangsstufe in Schulbezirken mit Eingangsstufe Bad Soden a.     Zum 31.12.2018 = 93,15 % Ts. Biedenkopf       - Darmstadt        Ü3-Versorgungsquote 2013 = 097,4 2014 = 101,2 2015 = 099,5 2016 = 099,3 2017 = 101,1 2018 = 102,6 Dietzenbach      - Eltville         100% (Versorgungsquote= Anzahl Plätze zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt oder zeitliche Verzögerung) Eschborn         121,79 % Frankfurt        - Hanau            Hanau hat eine Versorgungsquote von 97,4% (Stand 2018) Hattersheim      - Hofheim a. Ts.   100 % Hünfeld          100 % Karben           100 % Kelsterbach      100 % Korbach          Gemessen am Realbedarf von vier KiTa-Jahrgängen im langjährigen Mittel mal 95 Prozent Betreuungsnachfrage konnte eine tatsächlich umgesetzte Versorgungsquote von 96 Prozent erreicht werden. (4 Ø Jahrgangsstärken x 0,95 = 819 Kinder – 785 betreute Kinder = 96 Prozent)",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 31, Tabelle 32 – Hessischer Städtetag Gemessen am Maximalbedarf und den rechnerisch möglichen Zahlen gemäß Betriebserlaubnis kann eine Versorgungsquote in Kigas/KiTas von 99 Prozent erreicht werden. (4 Ø Jahrgangsstärken = 864 Kinder – 858 Plätze = 99 Prozent) Lampertheim     KiTa-Jahr 18/19: 97,92 % KiTa-Jahr 19/20: 99,34 % Langen          2019 – 97,23 % nach Plätzen Betriebserlaubnis Limburg a. d.   97 % L. Melsungen       86 % inkl. der Plätze in AÜ-Gruppen Neu-Isenburg    115,4% Unter Berücksichtigung der weggefallenen Plätze im Rahmen der Inklusion 107,5 % Obertshausen    Theoretisch 100 %, wobei die Gruppen durch genehmigte Integrationsmaßnahmen um 58 Plätze reduziert sind Offenbach am    92,1 % Main Rodgau          100 % Rüsselsheim a. Diese liegt bei 80%. M. Sulzbach/Ts     In 2019: 103,72 % Taunusstein     88,21% Usingen         100 % Wiesbaden       Die Platzangebotsquote bezogen auf 3 11/12 Jahrgänge liegt in Wiesbaden 2018/19 bei 86,9% (Stand 03/19). Stadt Kassel    91%",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 31, Tabelle 33 – Hessischer Landkreistag Bergstraße       89% bei maximalen Ü 3-Plätzen. 102% bei minimalen Ü 3-Plätzen. Siehe Frage 30 (Stand 01.03.2019). Darmstadt-       87 % zum Stichtag 31.03.2019 Dieburg Groß-Gerau       Die Versorgungsquote liegt am 31.12.2018 bei 101%. Tatsächlich liegt die Betreuungsquote zum Stichtag jedoch nur bei 90%. Gründe hierfür sind u.a. Einschränkung der Platzangebote durch Personalmangel. Hochtaunuskreis 101,5 % unter Berücksichtigung der Eingangsstufen der Schulen. Bei Berücksichtigung der Inklusion liegt die Versorgungsquote unter 100%, so dass in 6 von 12 Städten und Gemeinden Ausbaubedarf besteht. Main-Kinzig-     (gemeldete Kinder am 31.12.2018 lt. Bev.statistik: 10002) Kreis            Rein rechnerisch ergibt sich damit eine Versorgungsquote von 111,0 %. Die tatsächlich für die Versorgung der Kinder zur Verfügung stehenden Plätze reduzieren sich aber durch folgende Faktoren: - Angebot an altersgemischten Gruppen - Integrationsmaßnahmen Des Weiteren ist eine Versorgungsquote an einem bestimmten Stichtag nur eine Momentaufnahme und über den Jahresverlauf schwankend. Main-Taunus-     108,8% Kreis            Die Versorgungsquote ist kein Hinweis auf eine mögliche Überversorgung. Sie erfasst die grundsätzlich zur Verfügung stehenden Plätze. Sie berücksichtigt aber keine tatsächlich notwendigen Gruppenreduzierungen z.B. bei Integrationsmaßnahmen. Tatsächlich stehen deutlich weniger Plätze zur Verfügung. Grundsätzlich kann noch nicht von einer Deckung des Bedarfes an Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung ausgegangen werden.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 31, Tabelle 33 – Hessischer Landkreistag Odenwaldkreis    - 3.184 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren - 3.318 Plätze, hiervon sind ca. 250 Plätze mit U3 Kinder besetzt. - 3.068 Plätze zu 3.184 Kinder/ 96,35 % Rechnerisch beträgt die Versorgungsquote fast 100 %. Die Versorgungssituation ist jedoch nicht korrekt dargestellt: - Plätze, die aufgrund von Integrationsmaßnahmen nicht belegt werden können, sind hier nicht erfasst. - Die Versorgungslage an Betreuungsplätzen ist in den Kommunen unterschiedlich. Es gibt Kommunen, die den Bedarf an Plätzen nicht decken können, andere Kommunen haben Plätze frei. - Die Bedarfe in den einzelnen Kommunen muss differenziert betrachtet werden. Offenbach        Die Versorgungsquote beträgt 93,0% unter Berücksichtigung aller Kinder im Alter von 3 bis 6,5 Jahren. Rheingau-        86,8% Taunus-Kreis Wetteraukreis    12/2015: 96,9 %, 9.909 12/2016: 95,3 % , 9.994 12/2017: 94,7 %, 10.155 12/2018: 96,0 %, 10.521 3/2019: 96,3 %, 10.551 Gießen           Versorgungsquote 2008: 91,1 %, Versorgungsquote 2018 (Stand 31.12.): 96,1 % Lahn-Dill-Kreis  - Limburg-         Zurzeit gehen wir von einer 100%igen Versorgungsquote - Weilburg         bezogen auf den Jugendamtsbezirk - aus. Marburg-         Rein rechnerisch ergibt sich eine Versorgungsquote von 103,4 Biedenkopf       %. Hinweis: Es handelt sich um eine rechnerische Größe, da altersübergreifende Gruppen (AÜ-Gruppen) flexibel belegt werden und z.B. durch Integrationsmaßnahmen Platz- Kapazitäten reduziert werden.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 31, Tabelle 33 – Hessischer Landkreistag Vogelsbergkreis Ca. 98 % Fulda            Die Versorgungsquote beträgt 99,45%. Hersfeld-        Dazu werden die aktuellen Einwohnerzahlen entsprechenden Rotenburg        Alters benötigt, die leider für 2019 nicht vorliegen. Mit den Einwohnerzahlen vom 31.12.2017 (Quelle HSL) im Alter von 3 bis 6,5 Jahren errechnet sich eine Versorgungsquote von ca. 106%. Kassel           100% Schwalm-Eder-    Die Versorgungsquote schwankt demgemäß zwischen 80% und Kreis            123% und beträgt theoretisch somit 100%. Wartelisten und die Einrichtung von „Notgruppen“ zeigen jedoch, dass tatsächlich Plätze fehlen. Waldeck-         Ca. 100 % Frankenberg Werra-Meißner-   Wir gehen von einer Betreuungsquote von 100% aus. Kreis",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 34, Tabelle 34 – Hessischer Städtetag Bad Homburg      797 Plätze in Kindertagesstätten städtischer Trägerschaft v.d.H.           1.073 Plätze in Kindertagesstätten freier Trägerschaft Bad Soden a.     Städtisch= 187 Kinder Ts.              Privat= 65 Kinder (vorher 50, durch Umwandlung einer Gruppe ab Sommer 65) Kirchlich= 525 Kinder Biedenkopf       Biedenkopf hat keine kommunalen Einrichtungen. Die Kindertagesstätten im Stadtgebiet werden von freigemeinnützigen Trägern (Evangelische Kirche, Ev. Dekanat, Freie evangelische Gemeinde und Trägerverein) betrieben. Darmstadt        Plätze in kommunaler Trägerschaft 1.610 Plätze in gemeinnütziger Trägerschaft 3.627 Plätze in privat/gewerblicher Trägerschaft 126 Dietzenbach      etwa 82 % kommunal / 18 % frei Eltville         150 städtisch 635 freigemeinnützig 25 privat (Piratennest von Lahn-Kinderkrippen e.V. als privat klassifiziert) Eschborn         kommunal (Stadt Eschborn): 69,09 % privat (GIZ und Deutsche Bank): 10,54 % freigemeinnützig (ev. und kath. Kirche): 20,37 % Insgesamt: 100,00 % Frankfurt        Kommunaler Träger (KiTa Frankfurt): 6.446 Plätze = 25,0% Freigemeinnützige Träger: 18.920 Plätze= 74,5% Private (gewerbliche) Träger: 99 Plätze= 0,5% Fulda            Aus BE‘s ablesbar. Hanau            Städt. Einrichtungen: 2.072 Soll-Plätze Freie Träger: 1.188 Soll-Plätze Hattersheim      Kommunale Träger: 624 Plätze Freie Träger: 156 Plätze Konfessionelle Träger: 249 Plätze Hofheim a. Ts.   250 kommunale Träger",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 34, Tabelle 34 – Hessischer Städtetag 1191 freigemeinnützige Träger 20 private Träger Hünfeld         4 Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft – insgesamt 399 Plätze 3 Einrichtungen in freier Trägerschaft - insgesamt 137 Plätze Karben          Städtisch: 587 Plätze Kirchlich: 181 Plätze Freie Träger: 50 Plätze Kelsterbach     keine kommunalen Träger 230 Plätze in evangelischer Trägerschaft 240 Plätze in katholischer Trägerschaft 175 Plätze des freigemeinnützigen Trägers Korbach         50 Prozent kommunal, 50 Prozent freigemeinnützige Träger Lampertheim     Kommunal:      493 = 42,39 % Konfessionell: 525 = 45,14 % Freie Träger: 145 = 12,47 % Langen          Freie – 374 Kommunal - 894 Lauterbach      167 Betreuungsplätze - kommunal 115 Betreuungsplätze – freie Träger Limburg a. d.   Für Limburg a. d. Lahn: Es gibt keine kommunalen L.              Einrichtungen Melsungen       54 % in kommunaler Trägerschaft, der Rest bei freien Trägern Neu-Isenburg    Städtisch: 575 Freie Träger: 225 Kirchliche Träger: 653 Obertshausen    Kommunaler Träger: 578 Plätze Freier Träger: 228 Plätze Private Träger: 40 Plätze Offenbach a.    Kommune: 56,1% M.              Freigemeinnützige: 25,8% Private: 18,0% Rodgau          Kommunal: 1010",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 34, Tabelle 34 – Hessischer Städtetag Konfessionell: 539 Privat: 55 Rüsselsheim a. Städtischer Träger: 1.840 Plätze M.              Freie Träger : 549 Plätze Sulzbach/Ts     Kommunal: 170 Konfessionell: 142 Gemeinnützig: 50 Privat: 0 Taunusstein     Kommunaler Träger: 41 % (455 Plätze) Konfessionelle Träger: 23 % (255 Plätze) Freigemeinnützige Träger: 20 % (230 Plätze) Private Träger: 16% (180 Plätze) Usingen         408 Plätze Kommune und 52 kirchlicher Träger Wiesbaden       Plätze nach Trägergruppen (Stand 03/19): 3004 Plätze in städtischer Trägerschaft (32%), 1984 Plätze in evangelischer Trägerschaft (21%), 1463 Plätze in katholischer Trägerschaft (16%), 1232 Plätze in Elterninitiativen und sonstigen pauschalfinanzierten Einrichtungen (13%), 458 Plätze in Trägerschaft der AWO (5%), 1116 Plätze in sonstiger freier Trägerschaft (12%). Stadt Kassel    Kommunaler Träger: 2.253 Plätze Freigemeinnützige Träger: 3.466 Plätze private Träger: 42 Plätze",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 34, Tabelle 35 – Hessischer Landkreistag Bergstraße                          U 3min      U 3max    (siehe Frage 3) Kommunal             3080     3730 Freigemeinnützig 5657         6255 Privat                20       20    (Stand 25.6.2019) Darmstadt-       Kommunale Träger 61, kirchliche Träger 45, sonstige 32 Dieburg Groß-Gerau       Hier kann keine Aussage getrennt nach Altersgruppen getroffen werden (siehe Frage 35). Eine Unterscheidung kann nur nach Einrichtung und nicht nach Anzahl der Plätze gemacht werden. Für die Altersgruppe 0-6 Jahre gilt folgende Aufteilung: ꞏ 85 kommunale Einrichtungen ꞏ 37 freigemeinnützige Einrichtungen und ꞏ 3 private Einrichtungen Hochtaunuskreis Zum Stichtag 01.03 sieht die Verteilung mit belegten Plätzen wie folgt aus: kommunal 2621, freigemeinnützig 2954, privat 192. Main-Kinzig-     Von den 187 Einrichtungen sind in kommunaler Trägerschaft 115 Kreis            (61,5 %), 71 (38 %) in freier Trägerschaft und 1 (0,5 %) in privater Trägerschaft für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren. Main-Taunus-     Von den 167 KiTas im MTK sind 57 KiTas in kommunaler Kreis            Trägerschaft und 110 KiTas in freier Trägerschaft. Hinweis: Diese Angaben sind von den Trägern dem Hessischen Statistischen Landesamt mit Stichtag 01.03.2019 bis zum 28.03.2019 zu melden und liegen demnach dort vor. Odenwaldkreis    Kommunale Träger: 2.264 Plätze Freigemeinnützige Träger: 1.054 Plätze Hinzu kommen 30 Plätze von Kindergartenkindern in der Kindertagespflege. Der Gründe hierfür sind: - Die Kinder verbleiben noch in der Kindertagespflege, weil sie noch auf einen freien Platz in einer Kindertagesstätte warten. - Die Kinder und ihre Familien haben einen Bedarf auf Randzeitbetreuung.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 34, Tabelle 35 – Hessischer Landkreistag Offenbach        Kommunale Träger: 6.029 Plätze Freigemeinnützige Träger 791 Plätze Konfessionelle Träger 3.162 Plätze Private Träger: 0 Die angegebenen Plätze werden nicht alle von Kindern zwischen drei Jahren und Einschulung besetzt, da es sich z.T. um altersübergreifende Gruppen von 1 – 10 Jahren oder 1 – 6 Jahren handelt, die entsprechende Kinder aufnehmen können. Derzeit können mehr als 600 Plätze im KiTa-Bereich und mehr als 400 Plätze im Krippenbereich aufgrund des Fachkraftmangels nicht betrieben werden. Rheingau-        Platzangebot kommunale Träger: 3140 Taunus-Kreis     Platzangebot freigemeinnützige Träger: 2726 In Bezug auf die Plätze in altersstufenübergreifenden Gruppen wurden die Plätze gemäß der Rahmenbetriebserlaubnis zugrunde gelegt. Hierbei wurde die tatsächliche Belegung gemäß den jeweiligen Faktoren außer Acht gelassen. Wetteraukreis    Öffentlich = 7.370 = 70% Kirchlich = 2.243 = 21% Freigem. =     913 =  9% Privat =        25 = 0,2% Gießen           Kommunale Träger: 4166 Freie Träger: 1373 (Bezogen auf belegte Plätze am Stichtag 01.03.2019) Lahn-Dill-Kreis  - Limburg-         - Kommunal: 36,04%. Weilburg         - Katholisch: 42,59%. - Evangelisch: 16,79%. - Verein: 4,58%. Marburg-         Kommunal: 1425 Plätze Freigemeinnützig: 4089 Plätze Biedenkopf       Privat: 0 Plätze Hinweis: Es handelt sich um eine rechnerische Größe, da",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 34, Tabelle 35 – Hessischer Landkreistag altersübergreifende Gruppen (aü-Gruppen) flexibel belegt werden und z.B. durch Integrationsmaßnahmen Platz- Kapazitäten reduziert werden. Vogelsbergkreis Kommunale Einrichtungen stellten 1756 Plätze zur Verfügung und freigemeinnützige Träger 1253 Plätze. Fulda            Die Plätze verteilen sich jeweils zur Hälfte auf kommunale Träger (2.859 Plätze) und auf freigemeinnützige Träger (2.784 Plätze). Hersfeld-        63% der Ü 3-Plätze werden von kommunalen Trägern gestellt, Rotenburg        34% der U 3-Plätze von kirchlichen Trägern und 3% von freien Trägern. Kassel           Gesamt:              138 Einrichtungen Kommune:              98 Einrichtungen Kirchlicher Träger:   15 Einrichtungen Sonstige Träger:      25 Einrichtungen Schwalm-Eder-    Die Verteilung ergibt das gleiche Bild wie bei den U 3-Kindern Kreis            (vgl. Frage 7) Private Träger sind im SEK nicht vorhanden. Zwischen kommunalen und freigemeinnützigen Trägern verteilt sich das Platzangebot entsprechend der Anzahl der Träger gleichmäßig. Insgesamt sind 68 von 105 Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft (65%). Bei kommunalen Trägern sind es geschätzt 3680 Plätze (65%); bei freigemeinnützigen Trägern geschätzt 1845 Plätze (35%). Waldeck-         Kommunal: 34 % Frankenberg      Freigemeinnützig: 63 % Privat: 3 % Werra-Meißner-   1100 Plätze für Kinder von 2 – 6 Jahren in kommunaler Kreis            Trägerschaft 2212 Plätze für Kinder von 2 – 6 Jahren in freigemeinnütziger Trägerschaft Dies sind die Betreuungsplätze in allen Kindergartengruppen incl. der altersübergreifenden Gruppen. Aufgrund der",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 34, Tabelle 35 – Hessischer Landkreistag Regelungen im HKJGB können hier keine detaillierteren Angaben gemacht werden.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 35, Tabelle 36 – Hessischer Städtetag Bad Homburg      keine v.d.H. Bad Soden a.     Insgesamt 11 (zum Stichtag 31.12.2018) Ts.              7 in Kinder(t)räume 4 in Waldwiesel Biedenkopf       Ü 3-Plätze in altersübergreifenden Gruppen: 96 (eine Einrichtung hat Aufstockung um 6 Plätze ab 01.08.2019 beantragt) Darmstadt        Plätze in altersübergreifenden Einrichtungen: 3.365 Dietzenbach      etwa 1150 Eltville         - Fragen 35 und 37 Eschborn         186 (106 GIZ und Deutsche Bank / 80 Dörnweg und Odenwaldstraße) Frankfurt        Dies kann mit den in Frankfurt am Main vorhandenen Daten nicht ermittelt werden. Fulda            Aus BE‘s ablesbar. Hanau            In Hanau werden bei den Einrichtungen der Freien Träger und der Kommune insgesamt 1.138 Plätze in Altersübergreifenden Gruppen angeboten. Diese Altersmischung findet in 41 Einrichtungen statt. Hattersheim      30 Plätze Hofheim a. Ts.   1408 Hünfeld          20 Plätze Karben           818 (3-6 Jahre) Kelsterbach      Nach unserem Kenntnisstand sind alle KiTa-Gruppen altersgemischt. Korbach          alle Langen           142 Lauterbach       88 Betreuungsplätze werden in altersübergreifenden Gruppen angeboten.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 35, Tabelle 36 – Hessischer Städtetag Lampertheim     548 Limburg a. d.   40 Gruppen L. Melsungen       458 Neu-Isenburg    keine Obertshausen    In altersübergreifenden Gruppen 210 Plätze Offenbach a.    379 M. Rodgau          110 Rüsselsheim a. Altersübergreifende Einrichtungen: M.              Städtischer Träger: 4 Einrichtungen mit 260 Ü3 Plätzen Freie Träger: 8 Einrichtungen mit 369 Ü3 Plätzen Altersübergreifende Gruppen: 3 Einrichtung (freier Träger) mit einer altersübergreifenden Gruppe – 5 Ü3 Plätze Stand 01.02.2019 Sulzbach/Ts     alle Taunusstein     56 Usingen         460 Wiesbaden       Von insgesamt 9.257 Plätzen im Elementarbereich werden 1130 Plätze in altersbereichsübergreifenden Gruppen angeboten (12 %). Per se ist jede Gruppe altersübergreifend. Stadt Kassel    Von den oben angegebenen Plätzen für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung werden 4.473 Plätze in aü-Gruppen bzw. Einrichtungen angeboten.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 35, Tabelle 37 – Hessischer Landkreistag Bergstraße       70 Einrichtungen arbeiten altersübergreifend und bieten zwischen 3725 (Ü 3min) und 3725 (Ü 3max) Plätze für Ü 3 an. Darmstadt-       Wir haben in 37 Einrichtungen altersübergreifende Gruppen von Dieburg          1 - 6 J. Groß-Gerau       Auch dazu kann keine Aussage getroffen werden. Mit der Umstellung des Betriebserlaubnisverfahrens gem. HKJGB auf eine maximale Rahmenkapazität für die Altersgruppe 0-6 werden die Plätze flexibel nach dem jeweiligen Bedarf belegt. Hochtaunuskreis Aufgrund der Rahmenbetriebserlaubnis können die Träger flexibel auf den Bedarf reagieren, so dass hier keine verlässlichen Auskünfte gegeben werden können. Main-Kinzig-     6816 Plätze Kreis Main-Taunus-     1234 Plätze (von den insgesamt 9071 Plätzen) in Kreis            altersübergreifenden Gruppen. (Grundlage: Stichtagsabfrage bei den Städten und Gemeinden zum 31.12.2018) Odenwaldkreis    Insgesamt 889 Plätze Offenbach        In 82 altersübergreifende Gruppen - je Gruppe sind zwischen 8 und 13 Kinder über 3 Jahre möglich können - zwischen 656 und 1066 Kinder über drei Jahren aufgenommen werden. Rheingau-        Mindestens 1.437, je nach Zusammensetzung der Taunus-Kreis     altersübergreifenden Gruppen Wetteraukreis    In altersübergreifenden Gruppen: 1.478 = 14% In altersübergreifenden Einrichtungen (U3, Kiga, Hort): 8.804 = 83% Gießen           Belegte Plätze am Stichtag 01.03.2019: in AÜ- Gruppen 2794 in KiGa-Gruppen 2745 (meist mit nur wenigen 2-jährigen Kindern) Lahn-Dill-Kreis  - Limburg-         3350 Ü 3 Plätze werden in AÜ-Gruppen angeboten. Weilburg",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 35, Tabelle 37 – Hessischer Landkreistag Marburg-         2057 Plätze Ü 3 stehen rechnerisch in altersübergreifenden Biedenkopf       Gruppen zur Verfügung. Hinweis: es handelt sich um eine rechnerische Größe, da altersübergreifende Gruppen (aü- Gruppen) flexibel belegt werden und z.B. durch Integrationsmaßnahmen Platz-Kapazitäten reduziert werden. Vogelsbergkreis 1169 Plätze in altersübergreifenden Gruppen/KiTas Fulda            In altersübergreifenden Gruppen werden 3.510 Plätze zur Betreuung angeboten. Hersfeld-        Ca. 1462 Plätze werden in altersübergreifenden Gruppen für Rotenburg        Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung vorgehalten. Kassel           Der Landkreis Kassel hat zum Stichtag 01.03.2019 insgesamt 138 Einrichtungen mit 10.516 genehmigten Plätzen in 465 Gruppen. Belegt waren zum 01.03.2019 diese Plätze mit Kinder 3 Jahre < Schuleintritt: 6.755. Hinzu kommen 621 Kinder in Kindertagespflege, davon 104 im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Eine Unterscheidung in altersübergreifende Einrichtungen wird nicht vorgenommen. Schwalm-Eder-    5105 Plätze von den durchschnittlich 5525 vorhanden Plätzen Kreis            sind in altersübergreifenden Gruppen angesiedelt, das sind ca. 93%. Waldeck-         Genehmigte Plätze: 6951 (vgl. Frage 3) Frankenberg      Belegte Plätze ü3 bis Schuleintritt: 4656 Werra-Meißner-   Siehe Punkt 34 Kreis",
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            "number": 193,
            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 37, Tabelle 38 – Hessischer Städtetag Bad Homburg       - v.d.H. Bad Soden a.      keine Angaben Ts. Biedenkopf        - Darmstadt         Auswertung Landesebene Dietzenbach       - Fragen 37 bis 50 Eschborn          - Frankfurt         Frankfurt am Main ist kreisfreie Stadt (komplette Gebietskörperschaft) Fulda             Aus BE‘s abrufbar Hanau             Hanau hat eine Versorgungsquote von 97,4% (Stand 2018) Hattersheim       Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts.    - Hünfeld           Keine Beantwortung möglich Karben            - Kelsterbach       - Korbach           Bezogen auf das Gemeindegebiet stehen 92 Prozent der Fragen 37, 40     Betreuungsplätze in der Kernstadt und 8 Prozent in 4 bis 42            Ortsteilskindergärten zur Verfügung. Die Versorgungsquoten werden nur für das Gemeindegebiet gesamt ermittelt. (= Frage 31) Lampertheim       Für uns nicht zu beantworten. Langen            Kann nicht von uns geliefert werden Limburg a. d. L.  - Fragen 37 bis 42 Melsungen         - Neu-Isenburg      - Obertshausen      Siehe Antwort 7 und 30. Die Bedarfsquoten werden in Zukunft steigen. Offenbach a. M.   -",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 37, Tabelle 38 – Hessischer Städtetag Rodgau           - Rüsselsheim a.   - M. Sulzbach/Ts      Auf Antwort zu 31. wird verwiesen Taunusstein      Versorgungsquote 88,21 % Kindergartenjahr 2019/2020 Usingen          - Wiesbaden        Siehe Antwort auf Frage 30 und 31. Stadt Kassel     Antwort Land",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 40, Tabelle 39 – Hessischer Städtetag Bad Homburg      Nach Kenntnis der Stadt Bad Homburg v.d.H. gibt es in Bad v.d.H.           Homburg v.d.H. einen Ausbaubedarf bei Kindern über 3 Jahren bis zur Einschulung bis zu einer Versorgungsquote von 130 %. Dies entspricht bei bestehender Bevölkerung einem zusätzlichen Bedarf an ca. 101 Plätzen. Hinzu kommen je nach Zuwachs der Bevölkerung aus geplanten Neubaugebieten weitere 158 Plätze in den nächsten 10 Jahren. Bad Soden a.     Keine Angaben. Ts. Biedenkopf       Keine Angaben. Darmstadt        Derzeit wird eine Versorgungsquote von 102,6% erreicht (Stichtag: 31.12.2018). Das Ausbauziel liegt bei 105%. Zur Erreichung des Ziels erfolgt insbes. vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ein weiterer Platzausbau. Darmstadt        Keine Angaben. Eltville         Gering. Eschborn         Keine Angaben. Frankfurt        ln Frankfurt.am Main besteht durch stark steigende Einwohnerzahlen (und damit auch stark steigende Kinderzahlen) noch weiterer Ausbaubedarf bei Betreuungsangeboten für Kinder über 3 Jahren bis zur Einschulung. Fulda            In der Stadt Fulda. Hanau            In Hanau gibt es einen weiteren Bedarf an Plätzen. Daher ist vorgesehen in den nächsten 1-3 Jahren weitere 420 Plätze für Kinder von 0 – 6 Jahren zu schaffen (ohne Ausbau im Bereich der Familientagesbetreuungspersonen). Hattersheim      Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts.   Keine Angaben. Hünfeld          In der Stadt Hünfeld erfolgt im Jahr 2020/ 2021 die Inbetriebnahme einer weiteren Kindergartengruppe. Karben           -",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 40, Tabelle 39 – Hessischer Städtetag Korbach         Auch wenn die Versorgungsquote für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung in Korbach z.Z. sehr hoch ist, sind Umstrukturierungen und ein weiterer Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung in Korbach erforderlich. Die Maßnahmen ergeben sich aus fachlichen, sachlichen und örtlichen Anforderungen, um notwendige Rahmenbedingungen zu erfüllen und dem Kindeswohl Rechnung zu tragen. Der Gesamtentwicklungsbedarf an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt liegt für die Stadt Korbach bei 115 Plätzen. Lampertheim     Für uns nicht ganzheitlich zu beantworten. Für Lampertheim besteht akuter Ausbaubedarf! Langen          Stadt Langen - ja Melsungen       Keine Angaben. Neu-Isenburg    Keine Angaben. Obertshausen    Es werden weitere Plätze in den nächsten Jahren geschaffen. Offenbach a.    Siehe die Versorgungsquoten und das Planungsgrundlage. M. Rodgau          Keine Angaben. Rüsselsheim a. Ziel sind 100 % Versorgungsquote. M. Sulzbach/Ts     Auf Antwort zu 31. wird verwiesen. Taunusstein     Ja; unter Berücksichtigung der Versorgungsquote. Usingen         Keinen. Wiesbaden       In Wiesbaden werden die Kinderzahlen von 3 bis 6 Jahren gemäß Bevölkerungsprognose in 2021 den Höchststand erreichen. Bis 2030 kann mit einer Stabilisierung um gut 8.500 Kinder gerechnet werden. Die Inanspruchnahme wird noch leicht anstiegen und dann voraussichtlich weitgehend stabil",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 40, Tabelle 39 – Hessischer Städtetag bleiben. Die weitere Inanspruchnahme wird auch von der Entwicklung etwaiger Beitragsfreistellungen abhängen. Stadt Kassel    In Kassel gibt es dringenden weiteren Ausbaubedarf aufgrund der steigenden Kinderzahlen und der notwendigen Erhöhung der Versorgungsquote auf mindestens 98% im Ü 3-Bereich.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 41, Tabelle 40 – Hessischer Städtetag Bad Homburg      Der Platzbedarf besteht für Ganztagsplätze. v.d.H. Bad Soden a.     Keine Angaben. Ts. Biedenkopf       - Darmstadt        Es gelten die beschlossenen Betreuungsmodule von 4/6/8/10 Stunden, die die Familien individuell buchen können. Eltville         - Eschborn         - Frankfurt        Die Ganztagsquote in Tageseinrichtungen für Kinder über 3 Jahren bis zur Einschulung beträgt in Frankfurt am Main aktuell 80%. Hanau            Auch hier ist weiterhin in Hanau das Ziel, ein Ganztagsangebot in Höhe von 66 % aufrecht zu erhalten. Hattersheim      Angaben durch den Main-Taunus-Kreis. Hofheim a. Ts.   - Hünfeld          Keine Beantwortung möglich. Karben           - Korbach          Der Bedarf an Ganztagsangeboten (> 7 Stunden täglich) liegt bei ca. 30 Prozent. Lampertheim      Der Bedarf an Ganztagesplätzen nimmt massiv zu. Die Einrichtungen sind baulich nicht für die Menge an Essensplätzen ausgelegt. Daher werden bei uns mit großen zeitlichen und finanziellen Aufwand an die Bestands-KiTas Räumlichkeiten angebaut, um die Ganztagesplätze erweitern zu können. Langen           Der Bedarf liegt hauptsächlich bei Ganztagsplätzen, aber auch Vormittagsplätze werden nachgefragt. Melsungen        - Neu-Isenburg     - Obertshausen     Die Nachfrage steigt.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 41, Tabelle 40 – Hessischer Städtetag Offenbach a.    Der Schulträger sieht den Ausbaubedarf in der Stadt Offenbach M.              hinsichtlich ´der Weiterentwicklung der Schulen zum Profil 2 und 3. Rodgau          Städtisch: Im Ü 3-Bereich werden 12,4% der Kinder nur am Vormittag betreut, die übrigen Kinder ganztägig. Privat: Im Ü 3-Bereich sind 67,7% in Ganztagsbetreuung. Konfessionell: Im Ü 3-Bereich sind 41,3% aller Kinder für einen Vormittagsplatz angemeldet, die übrigen ganztägig. Rüsselsheim a. Kann nicht beantwortet werden. M. Sulzbach/Ts     Aktuell besteht kein Ausbaubedarf. Taunusstein     Zunehmender Bedarf von Ganztagsangeboten durch die sechsstündige Beitragsfreistellung. Usingen         Bedarfsgerechte Plätze vorhanden. Wiesbaden       Tendenziell rechnen wir damit, dass die Nachfrage für Plätze mit einem Betreuungsumfang unter 35 Stunden in der Woche sinkt (sog. Halbtagsplätze) und mehr Dreiviertel- und Ganztagsplätze nachgefragt werden. Stadt Kassel    Der Bedarf besteht zu einem großen Anteil an Ganztagsangeboten.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 42, Tabelle 41 – Hessischer Städtetag Bad Homburg      - v.d.H. Bad Soden a.     Keine Angaben. Ts. Biedenkopf       In Biedenkopf bestand zum 01.08.2018 eine Überdeckung von 57 Plätzen im Ü 3-Bereich. Darmstadt        Auswertung Landesebene Eltville         Eltville: nein Eschborn         - Frankfurt        Es gibt in Frankfurt am Main kein Überangebot. Hanau            - Hattersheim      Angaben durch Main-Taunus-Kreis. Hofheim a. Ts.   - Hünfeld          Kein Überangebot in der Stadt Hünfeld. Karben           - Korbach          - Fragen 42, 44, 46, 50 und 51 Lampertheim      In Lampertheim nicht. Langen           Stadt Langen - ja Melsungen        - Neu-Isenburg     - Obertshausen     In Obertshausen nicht. Offenbach a.     Siehe die Versorgungsquoten und das Planungsgrundlage. M. Rodgau           - Rüsselsheim a. - M. Fragen 42, 44, 46 Sulzbach/Ts      Auf Antwort zu 31 wird verwiesen. Taunusstein      Nein.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 42, Tabelle 41 – Hessischer Städtetag Usingen         Keine. Wiesbaden       In Wiesbaden gibt es ein rechnerisches Überangebot an Betreuungsplätzen für Kinder über 3 Jahren in folgenden Ortsbezirken (inkl. Platzangebotsquote): Nordost (116,5%) Rheingauviertel (112,7%) Heßloch (161,5%) Auringen (120,7%) Breckenheim (130%) Allerdings ist zu bedenken, dass auch Kinder aus benachbarten Ortsbezirken von dem (Über-)Angebot profitieren. Stadt Kassel    Antwort Land.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 42, Tabelle 42 – Hessischer Landkreistag Bergstraße       Überangebote sind uns nicht bekannt. Darmstadt-       Anhand der aktuellen Zahlen lässt sich in keiner Kommune ein Dieburg          Überangebot an Betreuungsplätzen ausmachen. Groß-Gerau       Kein Überangebot. Hochtaunuskreis Kein Überangebot. Main-Kinzig-     Ein Überangebot an Plätzen ist nach unserer Kenntnis in keiner Kreis            Kommune vorhanden. Nicht in Anspruch genommene Plätze ergeben sich durch Integrationsmaßnahmen oder auch durch zwischenzeitlich fehlende Fachkräfte. Main-Taunus-     In keiner der 12 Städte und Gemeinden gibt es ein Überangebot Kreis            an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung. Odenwaldkreis    Nach unserem Kenntnisstand besteht in keiner Gemeinde ein Überangebot an Betreuungsplätzen. Offenbach        In Egelsbach und Mainhausen gibt es ein Überangebot. Egelsbach stellt dieses Angebot Langen zur Verfügung. Rheingau-        - Taunus-Kreis Wetteraukreis    1 kleine Kommune, nur vorübergehend. In fast allen Städten und Gemeinden ist das Platzangebot im Kindergartenalter derzeit knapp bis nicht ausreichend, da der enorme Bevölkerungsanstieg im U 3-Bereich nunmehr in diese Betreuungsstufe einmündet. So sind von 2017 bis 2018 fast 400 Kiga-Plätze neu geschaffen worden. Die Ausbaubemühungen gehen weiter. Allerdings wird es immer schwieriger im Bestand zu erweitern. Die Räumlichkeiten in bestehenden, älteren Einrichtungen sind weitgehend ausgeschöpft. In manchen Städten und Gemeinden fehlen Freiflächen, um einen Neubau zu realisieren. Gießen           Es gibt kein Überangebot, denn auch für Ü 3-Kinder können nicht alle Betreuungswünsche zeitnah erfüllt werden z.B. bei Neuzuzügen.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 42, Tabelle 42 – Hessischer Landkreistag Lahn-Dill-Kreis  - Limburg-         Da sich der Ausbau im Landkreis im Regelfall sehr dicht am Weilburg         Bedarf orientiert, sind Überkapazitäten lediglich vereinzelt in den Kommunen zu verzeichnen. Marburg-         Nach unserer Einschätzung ist derzeit in keiner Biedenkopf       Gebietskörperschaft ein Überangebot an Ü 3-Plätzen gegeben. Vogelsbergkreis Ein Überangebot ist uns nicht bekannt Fulda            Seitens des Landkreises ist kein Überangebot bekannt. Hersfeld-        Es gibt kein Überangebot. Rotenburg Kassel           Das Angebot ist bedarfsgerecht. Schwalm-Eder-    Ein „Überangebot“ an Plätzen für Kindergartenkinder gibt es Kreis            lediglich in einer kleinen Gemeinde. Dem steht jedoch ein eklatanter Mangel an U 3-Plätzen gegenüber, und es betrifft lediglich eine von 2 KiTas, nämlich die kommunale Einrichtung. Waldeck-         In der Gemeinde Waldeck Frankenberg Werra-Meißner-   Es gibt in keiner Kommune im Werra-Meißner-Kreis ein Kreis            Überangebot.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 45, Tabelle 43 – Hessischer Städtetag Bad Homburg      - v.d.H. Bad Soden a.     Keine Angaben. Ts. Biedenkopf       - Darmstadt        Auswertung Landesebene. Eltville         Eltville, ja, s.o. Eschborn         - Frankfurt        Für Frankfurt am Main: ja Hanau            Ja Hattersheim      Angaben durch Main-Taunus-Kreis. Hofheim a. Ts.   - Hünfeld          Keine Beantwortung möglich. Karben           - Kelsterbach      Kelsterbach bis 2022 ca. 70 Plätze Lampertheim      Für uns nicht ganzheitlich zu beantworten. Für Lampertheim besteht Ausbaubedarf. Sowohl an Plätze insgesamt, wie auch an Ganztagesplätzen bei bestehenden KiTas. Langen           Stadt Langen - ja Limburg a. d.    Ja. L. Melsungen        - Neu-Isenburg     - Obertshausen     In Obertshausen wird das Platzangebot für die Altersstufen ausgebaut Offenbach a.     - M. Rodgau           - Sulzbach/Ts      Auf Antwort zu 31. wird verwiesen. Taunusstein      K. A. möglich. Usingen          Nein.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 45, Tabelle 43 – Hessischer Städtetag Wiesbaden       Mit einer gesamtstädtischen Platzangebotsquote von 86,8% besteht weiterhin Ausbaubedarf. (Versorgungsziel: 90 %). Stadt Kassel    Antwort Land (s. oben Frage 40.)",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 46, Tabelle 44 – Hessischer Städtetag Bad Homburg      - v.d.H. Bad Soden a.     Keine Angaben. Ts. Biedenkopf       - Darmstadt        Auswertung Landesebene. Eltville         - Eschborn         - Frankfurt        Der aktuelle Ausbaubedarf an Plätzen für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt beträgt in Frankfurt am Main 1.069 Plätze. (Fehlende Plätze, um das Versorgungsziel von insgesamt 100 % zu erreichen). Bei einem prognostizierten Anstieg der Kinderzahlen im Bereich der Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt von jährlich 500 Kindern kommen zur Erhaltung des Versorgungsgrades jährlich noch 500 Plätze dazu. Hanau            Insbesondere in den Ballungsräumen. Hattersheim      Angaben durch Main-Taunus-Kreis. Hofheim a. Ts.   - Hünfeld          Keine Beantwortung möglich. Karben           - Kelsterbach      - Lampertheim      Für uns nicht zu beantworten. Langen           Kann nicht von uns geliefert werden. Limburg a. d.    - L. Melsungen        - Neu-Isenburg     - Obertshausen     - Offenbach a.     - M. Rodgau           -",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 46, Tabelle 44 – Hessischer Städtetag Sulzbach/Ts     Kann von hier nicht beantwortet werden. Taunusstein     K. A. möglich. Wiesbaden       Ortsbezirke in Wiesbaden mit kritischer Versorgungslage (Platzangebotsquote unter 80 %) sind: Westend Bierstadt Erbenheim Dotzheim Rambach Kloppenheim Igstadt Nordenstadt Naurod Medenbach Stadt Kassel    Antwort Land (s. oben Frage 40.)",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 50, Tabelle 45 – Hessischer Städtetag Bad Homburg       - v.d.H. Bad Soden a.      keine Angaben (MTK hat die Zahlen) Ts. Biedenkopf        - Darmstadt         Die Plätze in der Kindertagespflege stehen abhängig der Pflegeerlaubnis allen Kindern offen. Erfahrungsgemäß erfolgt eine Belegung jedoch weit überwiegend mit unter 3-jährigen Kindern (80 %) und weit weniger häufig mit Kindern bis 5 Jahren (17 %) bzw. Schulkindern (3 %). Bei den über 3-jährigen Kindern in der Kindertagespflege handelt es sich in der Regel um Kinder, die innerhalb eines laufenden Kindergartenjahres 3 Jahre alt geworden sind, aber jeweils erst zum kommenden Kiga-Jahr in den Kindergarten (= regelhafte Betreuungsform für diese Altersgruppe) – wechseln können. Eltville          Eltville: Keine Veränderung: 0 Tagespflegepersonen in Eltville betreuen nur Krippenkinder (U 3). Eschborn          Die Plätze für Kinder über drei Jahren haben sich aufgrund des guten Versorgunggrades in den KiTas und der finanziellen Schlechterstellung bei der Landesförderung in Richtung Null entwickelt. Frankfurt         Die Anzahl ist seit Jahren auf niedrigem Niveau unverändert (Ca. 200 Kinder in dieser Altersgruppe). Dieses Angebot wird überwiegend ergänzend zu dem Angebot in Tageseinrichtungen genutzt. Fulda             Aus Statistikmeldungen ermittelbar. Hanau             In Hanau ist eine Anstieg von 516 Plätzen – 19% Hattersheim       Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts.    unbekannt Hünfeld           Steigerung von 4 auf 6 Plätze",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 50, Tabelle 45 – Hessischer Städtetag Karben           Keine Ü3 Kinder in der Tagespflege Kelsterbach      nicht vorhanden Lampertheim      Für die Tagespflegepersonen finanziell unattraktiv, da U 3 Kinder höhere Zuschüsse einbringen. Für die Kommune im Ü 3- Bereich nur bedingt von Interesse, weil sie beim gesetzlichen Anspruch nicht den KiTas gleichgestellt sind. Derzeit werden sie zur monatsweisen Entspannung der Bedarfsdeckung im Frühjahr genutzt. Die Kommune trägt notgedrungen als freiwillige Leistung den finanziellen Ausfall bei den Tagespflegepersonen. Langen           Nach Auskunft der Tageselternvermittlung gibt es keine signifikanten Veränderungen in den letzten 10 Jahren. Limburg a. d. L. nicht bekannt Melsungen        - Neu-Isenburg     - Obertshausen     Einzelne Kinder verbleiben länger bei der Tagesmutter, bis ein Platz in einer Einrichtung frei wird. Offenbach a. M.  Die Anzahl der Kinder über drei Jahren in Kindertagespflege ist marginal und deren Situation unverändert. Rodgau           Die Plätze in Kindertagespflege werden von Kindern über drei Jahren kaum genutzt/benötigt, max. zum Übergang in den Kindergarten (i.d.R. <6 Monate). Rüsselsheim a.   In Rüsselsheim am Main betreuen die Tagespflegepersonen M.               vorrangig Kinder von 0-3 Jahren. Sulzbach/Ts      Kann nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand ermittelt werden. Taunusstein      k. A. möglich (Rheingau-Taunus-Kreis) Usingen          Stark reduziert, nahezu ausschließlich U 3 Kinder Wiesbaden        Mit Blick auf die Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren, die von Kindertagespflegepersonen angeboten werden, sind in den letzten 10 Jahren nur leichte Schwankungen zu beobachten. Tendenziell werden etwas weniger Kinder über drei Jahren von Kindertagespflegepersonen betreut.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 50, Tabelle 45 – Hessischer Städtetag Stadt Kassel     In Kassel erfolgt in der Kindertagespflege überwiegend U 3- Betreuung; mit kleineren Schwankungen wurden zwischen 12 und 30 über 3-Jährige betreut; 2019: 16 Kinder über 3 Jahren.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 50, Tabelle 46 – Hessischer Landkreistag Bergstraße       Potentielle Plätze in Tagespflege können durch die Angebotsform starken kurzfristigen Veränderungen unterliegen. Auch ist in den Betriebserlaubnissen in der Regel keine Definition der zu betreuenden Altersgruppen, sondern nur eine Höchstzahl von Kindern vermerkt. Somit können keine genauen Platzzahlen für U 3 vorgelegt werden. Unsere Platzzahlen beruhen auf freiwilligen Angaben der Kindertagespflegepersonen und liegen nicht für den gesamten Zeitraum von zehn Jahren vor. Zu beobachten ist, dass nach einem zunächst starken Anstieg der KTP-Zahlen mittlerweile deren Anzahl stagniert. Darmstadt-       Keine Angaben für diesen Zeitraum möglich. Seit dem Dieburg          Kindergartenjahr 2012/2014 sind die Tagespflegeplätze für 3 - 6 Jährige von 21 auf 31 im Kindergartenjahr gestiegen. Groß-Gerau       Der Kreis bietet keine Plätze für Ü 3-Kinder in der KTP an, ausgenommen in Randzeiten oder in besonderen Ausnahmefällen. Kinder dieser Altersgruppe haben einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung! Aufgrund der mangelhaften Versorgungslage verbleiben jedoch immer mehr Kinder nach Vollendung der 3. LJ. in der KTP, weil keine bedarfsgerechten Betreuungsplätze in Einrichtungen sofort zur Verfügung stehen. Hochtaunuskreis Kein eigenes Angebot von Kindertagespflegepersonen, lediglich im Übergang von Kindertagespflege in Kindertageseinrichtungen mit Vollendung des 3. Lebensjahres kurze Übergangsbetreuung bzw. im Einzelfall Randzeitenbetreuung. Keine Veränderung gegenüber 2009. Main-Kinzig-     In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der betreuten Kinder Kreis            über drei Jahren verringert. Zum 1.1.2018 wurden 10 Kinder über 3 Jahren durch Tagespflegepersonen betreut. Main-Taunus-     46 mit Kindern über drei Jahren belegte Plätze in Tagespflege Kreis            (31.12.2008) 84 mit Kindern über drei Jahren belegte Plätze in Tagespflege",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 50, Tabelle 46 – Hessischer Landkreistag (01.03.2019) 38 mehr belegte Plätze zum 01.03.2019 gegenüber dem 31.12.2008 (Grundlage: Stichtagsauswertung zum 31.12.2008 und zum 01.03.2019) Odenwaldkreis    Wie erwähnt hat die Randzeitbetreuung an Bedeutung dazugewonnen. Die Kinder übernachten vereinzelt bei Tagespflegepersonen (z.B. wenn alleinerziehende Elternteile Nachtdienst haben oder bis in den späten Abend arbeiten müssen). Offenbach        Die belegten Plätze bei Tagespflegepersonen haben sich von 16 Kindern zum 01.03.2014 auf 71 Kinder zum 01.03.2019 erhöht. Der aktuelle Stand: derzeit werden 105 Kinder über drei Jahren noch in Kindertagespflege aufgrund von fehlenden KiTa-Plätzen betreut. Rheingau-        Hierzu liegen nur Daten aus den letzten 4 Jahren vor: Taunus-Kreis     2015: 42 2016: 39 2017: 36 2018: 23 Wetteraukreis    Die Pflegeerlaubnisse sind nicht auf eine bestimmte Altersgruppe beschränkt. Kinder zwischen 0 und 14 Jahren können betreut werden. Die Tagespflegepersonen können daher frei entscheiden, ob sie auch Ü 3 Kinder aufnehmen wollen. Bezogen auf die tatsächliche Belegung gesehen, lässt sich sagen, dass in 2009 deutlich mehr Ü 3-Kinder bei Tagespflegepersonen waren als zum Stichtag 2019. Nämlich 63 (2009) zu 15 (2019). Gießen           Aufgrund der geringeren Landesförderung für ü3 Kinder werden in der Kindertagespflege kaum Plätze angeboten. Lahn-Dill-Kreis  - Limburg-         Innerhalb dieses Zeitraums ist es zu einem Rückgang der Plätze Weilburg         gekommen.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 50, Tabelle 46 – Hessischer Landkreistag Eine statistische Unterscheidung in U 3 oder Ü 3 Plätze ist hier nicht vorgesehen, da die Kindertagespflegepersonen in der Regel eine allgemeine Pflegeerlaubnis erhalten, die nicht zwischen U 3 oder Ü 3 Plätzen unterscheidet. Marburg-         Reduzierung der originär als solche vorgesehenen Ü 3-Plätze in Biedenkopf       Tagespflege von 2009 bis 2017 von 19 auf 1 Platzkapazität (Möglichkeit der sporadischen weiteren Betreuung im Einzelfall nach dem 3. Geburtstag - z.B. mangels KiTa-Platz - ist nicht berücksichtigt). Vogelsbergkreis  Siehe Punkt 28 Fulda            Die Anzahl der in diesem Bereich vorgehaltenen Betreuungsplätze ist seit 2009 etwas zurückgegangen. Am 01.03.2009 wurden im Landkreis 103 Plätze angeboten, am Stichtag 01.03.2019 waren es 87. Hersfeld-        Im Wesentlichen ist die Zahl der Betreuungsplätze in Rotenburg        Kindertagespflege für Kinder über drei Jahren konstant geblieben. Nach wie vor wird die Betreuungsform überwiegend zum Abdecken von Randzeiten genutzt. Kassel           2014: 604 Plätze, 473 betreute Kinder am 01.03. 2018: 610 Plätze, 592 betreute Kinder am 01.03. Schwalm-Eder-    Aufgrund der eklatant niedrigeren Landesförderung ist die Kreis            Aufnahme von Kindergartenkindern für Tagespflegestellen wenig attraktiv. Auch vom Jugendamt ist die Kostenübernahme eingeschränkt, da Kinder mit Vollendung des 3. Lebensjahres keinen Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege mehr haben. Potentiell kann jeder freie Platz in Kindertagespflege auch für Kindergartenkinder genutzt werden. Tatsächlich wird Kindertagespflege für Kindergartenkinder im Wesentlichen nur in Randzeiten genutzt also außerhalb der Öffnungszeiten von KiTas oder im Übergang, solange kein freier Kindergartenplatz zur Verfügung steht.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 50, Tabelle 46 – Hessischer Landkreistag Waldeck-         Genehmigte Plätze siehe Frage 28. Frankenberg      Es gab einen Rückgang von ca. 50 % bei den belegten Plätzen ü3 im Zeitablauf z. Zt. 43 belegte ü3-Plätze Werra-Meißner-   Plätze in Kindertagespflege werden für Kinder über drei Jahren Kreis            bis zum Schuleintritt überwiegend für die Randzeitenbetreuung in Anspruch genommen. Einige wenige Plätze werden anstelle eines Kindertagesstättenplatzes belegt. Bestehende Plätze sind in den letzten Jahren relativ konstant.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 51, Tabelle 47 – Hessischer Städtetag Bad Homburg       - v.d.H. Bad Soden a.      Modalitäten beim MTK Ts. Biedenkopf        Landkreis Marburg-Biedenkopf Darmstadt         - Dietzenbach       Kreis Offenbach ja Eltville          s. 28 und 29 Eschborn          Siehe Fragen 28 und 29 Frankfurt         Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt hier durch Beratung, Vermittlung, Finanzierung (Geldleistung für Tagespflegepersonen) und Qualifizierung. Hanau             In Hanau werden nur in ganz besonderen Ausnahmefällen Kindergartenplätze (3 – 6 Jahre) von Familientagesbetreuungspersonen angeboten. Hattersheim       Angaben durch Main-Taunus-Kreis Hofheim a. Ts.    - Hünfeld           Der Landkreis Fulda hilft bei der Vermittlung von einem geeigneten Betreuungsplatz in der Kindertagespflege. Karben            Wetteraukreis Kelsterbach       - Fragen 51, 91, 92 Lampertheim       Kreis Bergstraße: Ja Langen            Kann nicht von uns geliefert werden Limburg a. d. L.  - Fragen 51 bis 92 Melsungen         - Neu-Isenburg      - Obertshausen      Kreis Offenbach Offenbach a. M.   - Rodgau            Landkreis ist Träger der Kindertagespflege.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 51, Tabelle 47 – Hessischer Städtetag Rüsselsheim a.   - M. Sulzbach/Ts      Förderung durch Landkreise sollte durch HLT erfragt werden Keine Betreuung in Kindertagespflege im Ü 3-Bereich bekannt Usingen          - Wiesbaden        Einzelne Kinder im Elementaralter bei Kindertagespflegepersonen in Wi. Stadt Kassel     -",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 51, Tabelle 48 – Hessischer Landkreistag Bergstraße       Ergänzende Kindertagespflege, wenn Öffnungszeiten in Kindertagesstätten nicht ausreichend sind. Öffentlichkeitsarbeit, Plakataktionen zur Akquise. Beauftragung von Vermittlungs- und Qualifizierungsstellen mit neuen Kooperationsverträgen und erheblicher finanzieller Aufstockung. Satzung für Vergütung und Regelung der Betreuungsverhältnisse. Finanzielle Unterstützung der Betreuungsverhältnisse. Schutzkonzept. Einrichtung einer mobilen Vertretung im Krankheitsfall einer TPP (Bereitschaftsdienst). Anhebung der Qualifizierungsstunden von 160 UE auf 300 UE. Schaffung von zwei weiteren Vollzeitstellen im Jugendamt. Schutzkonzept. Weiterfinanzierung der 3-Jährigen sofern kein Kindertagesstättenplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Darmstadt-       siehe Frage 29 Dieburg Groß-Gerau       Siehe Frage 29 Hochtaunuskreis Zahlung für Kindergartenkinder in gleicher Höhe wie für Kinder unter 3 Jahren, Eltern für Kinder über 3 Jahre bis zum Schuleintritt für bis zu 6 Stunden in der Kindertagespflege vom Kostenbeitrag befreit. Main-Kinzig-     Siehe Frage 29 Kreis Main-Taunus-     - Kostenfreie Grundqualifizierung und kostengünstige Kreis            Fortbildungsangebote - Laufende Geldleistungen inklusive Vergütung für Vor- und Nachbereitung - Regelung zur befristeten Vergütung bei Vertretung, Urlaub und Krankheit - Aktive Vermittlung von Plätzen und Beratung von Eltern - Fachberatung und Unterstützung bei Herausforderungen und Konflikten",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 51, Tabelle 48 – Hessischer Landkreistag Odenwaldkreis    Siehe Frage 29 Die Kindertagespflege wird als ein weiteres Konzept zur Deckung des Bedarfs „ Kinderbetreuung“ miteinbezogen. Es wird versucht neue Tagespflegepersonen zu akquirieren, um besonders flexible Bedarfe zu decken und den Eltern unterschiedliche Konzepte einer Kinderbetreuung anzubieten. Offenbach        Im Kreis haben 203 Personen eine Pflegeerlaubnis. Laut den Pflegeerlaubnissen dürfen die Tagespflegepersonen bis zu 767 Kinder gleichzeitig betreuen, allerdings stehen nicht alle dieser Plätze zur Verfügung. Aussagen bzgl. Altersunterscheidungen können in der Kapazität nicht getroffen werden. Rheingau-        Im Jugendamt arbeitet ein Fachteam Kindertagespflege, das Taunus-Kreis     Akquise, Ausbildung und Beratung von Tagespflegepersonen übernimmt. Wetteraukreis    Siehe Antwort zu Frage 29 Gießen           Beratung für Kindertagespflege als gleichrangiges Betreuungsangebot für u3 Kinder. Seit 08/2018 Einführung einer weiteren Vergütungsstufe. Lahn-Dill-Kreis  - Limburg-         Der Landkreis Limburg-Weilburg unterstützt die Kinderbetreuung Weilburg         durch Kindertagespflegepersonen durch - Qualifizierung, - Vermittlung, - Beratung, - finanzielle Förderung nach SGB sowie - durch kreiseigene Förderung. Kindertagespflegepersonen machen außerdem Praktika in KiTas und können/ sollen das Angebot der KiTas zeitlich ergänzen, oder auch als Integrationskräfte zur Verfügung stehen. Marburg-         Identisch zu Frage 29 Biedenkopf Vogelsbergkreis  Siehe Punkt 29",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 51, Tabelle 48 – Hessischer Landkreistag Fulda           • Beratung in pädagogischen, rechtlichen und finanziellen Belangen • regelmäßige Vernetzungstreffen (3x pro Jahr in jeder der drei Regionen) zum fachlichen Austausch, zur Informationsweitergabe und um Transparenz sicher zu stellen • i.d.R. führt die Fachstelle alle sechs Monate einen Hausbesuch durch • Weiterbildungsangebote zu pädagogischen, rechtlichen und finanziellen Fragestellungen • Fachtage gemeinsam mit Erzieherinnen aus Kindertageseinrichtungen • Prozess der Qualitätsentwicklung in Zusammenarbeit mit IKJ Mainz (Start Mai 2019), ebenfalls gemeinsam mit Erzieherinnen aus Kindertageseinrichtungen • Implementierung des kompetenzorientierten Qualitätshandbuches (QHB) • Einzelsupervision, Gruppensupervision • 7 Tagespflegepersonen sind fest angestellt • Teilnahme an Bundesprogramm „weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ • Angebot der Anschlussqualifizierung für bereits tätige Tagespflegepersonen (nach QHB) • Teilnahme am Bundesprogramm „pro Kindertagespflege“ • Aufbau einer Vertretungsregelung Kriseninterventionen Hersfeld-       Der Landkreis finanziert und fördert ein Tagespflegeangebot für Rotenburg       die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, aber auch darüber hinausgehende Bedarfe. Kassel          Satzung der Kindertagespflege im Landkreis Kassel Vertretungsmodell und Tagesmutter Einrichtung 5 regionaler Vermittlungsstelle bei freien Trägern Schwalm-Eder-   vgl. Frage 29 Kreis",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 51, Tabelle 48 – Hessischer Landkreistag Waldeck-         s. Frage 29 Frankenberg Werra-Meißner-   Siehe Punkt 29 Kreis            Bei der Vermittlung von Betreuungsplätzen in Kindertagespflege werden vorrangig Kinder unter 3 Jahren berücksichtigt. Bei Kindern über 3 Jahren in Kindertagespflege handelt es sich fast ausschließlich um ergänzende Betreuung zu Rand- und Wochenendzeiten.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Fragen 86 bis 88, Tabelle 49 Anzahl Personal                Vollzeitäquivalente absolut  prozentual weiblich                   46.625       91,9% männlich                    4.102        8,1% insgesamt                  50.727      100,0%               39.323 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 90, Tabelle 50 Vollzeitäquivalente nach Art des Trägers absolut prozentual Kommunale Träger          17.330      44,1% Freie Träger              21.993      55,9% insgesamt                 39.323    100,0% Vollzeitäquivalente nach Personen nach Gebietskörperschaft                Gebietskörperschaft absolut prozentual                           absolut Reg.-Bez.-                             Reg.-Bez.- Darmstadt           35.497      70,0% Darmstadt                  27.887      70,9% Darmstadt,                             Darmstadt, Wissenschaftsst.     1.815             Wissenschaftsst.           1.394 Frankfurt am Main,                     Frankfurt am Main, St.                  9.881             St.                        7.871 Offenbach am                           Offenbach am Main, Main, St.            1.217             St.                          940 Wiesbaden,                             Wiesbaden, Landeshauptst.       2.518             Landeshauptst.             2.035 Bergstraße           1.864             Bergstraße                 1.407 Darmstadt-Dieburg    2.241             Darmstadt-Dieburg          1.735 Groß-Gerau           2.106             Groß-Gerau                 1.644 Hochtaunuskreis      2.063             Hochtaunuskreis            1.649 Main-Kinzig-Kreis    2.943             Main-Kinzig-Kreis          2.255 Main-Taunus-Kreis    2.210             Main-Taunus-Kreis          1.720 Odenwaldkreis          582             Odenwaldkreis                424 Offenbach            2.732             Offenbach                  2.191 Rheingau-Taunus-                       Rheingau-Taunus- Kreis                1.306             Kreis                      1.025 Wetteraukreis        2.019             Wetteraukreis              1.598 Reg.-Bez.-Gießen     7.147      14,1% Reg.-Bez.-Gießen            5.340      13,6% Gießen               1.864             Gießen                     1.441",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 90, Tabelle 50 Lahn-Dill-Kreis       1.681             Lahn-Dill-Kreis         1.255 Limburg-Weilburg      1.189             Limburg-Weilburg          889 Marburg- Biedenkopf            1.814             Marburg-Biedenkopf      1.311 Vogelsbergkreis         599             Vogelsbergkreis           445 Reg.-Bez.-Kassel      8.083      15,9% Reg.-Bez.-Kassel         6.096  15,5% Kassel, documenta-                      Kassel, documenta- St.                   1.723             St.                     1.319 Fulda                 1.418             Fulda                   1.053 Hersfeld-Rotenburg      755             Hersfeld-Rotenburg        579 Kassel                1.425             Kassel                  1.056 Schwalm-Eder- Kreis                 1.161             Schwalm-Eder-Kreis        865 Waldeck-                                Waldeck- Frankenberg             966             Frankenberg               725 Werra-Meißner- Kreis                   635             Werra-Meißner-Kreis       500 Hessen               50.727    100,0% H e s s e n             39.323  100,0%",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 51 – Hessischer Städtetag Bad Homburg      Unter 3-Jahre: 220 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen v.d.H.           Über 3 Jahren bis Schuleintritt: 190 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Schulkinder (rechnerisch nur Horte): 116 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (faktisch aber nur 40 % Hortangebot an Schulbetreuung, 60 % in Betreuten Grundschulen und Betreuungszentren gem. Vertrag mit Schulträger Bad Soden a.     U 3= 31,2 Stellen Ts.              Kiga= 93,25 Stellen Biedenkopf       - Darmstadt         Einrichtung                   Mindest-       Differenz Personalbed Stadt: Kindergartenburg       384,1          -1,6 Stadt: Wichtelhäuschen        355,15         48,1 Kath. KiTa Peter und Paul     292,0          52,7 Kath. Erbach                  253,5          87,4 Ev. KiTa                      260,71         50,3 Kath. KiTa Martinsthal        143,8          52,4 Kath. Kita Rauenthal          36,4           73,5 Bethanien -Kinderkrippe       423,2          45,3 ASB 1                         331,6          -13,8 ASB 2                         282,53         -4,5 Piratennest                   -              - ASB 2                         -              -",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 51 – Hessischer Städtetag Ausgehend von einer täglichen Betreuungszeit von 8 Stunden sind für die Bereiche folgende MA nach HKJGB aufgrund der Belegung in den städt. KiTas erforderlich. U 3 = 304,77 VZÄ (11 Kinder) Ü 3 = 449,32 VZÄ (22 Kinder) Hort = 86,54 VZÄ (20 Kinder). Die Berechnung erfolgte mit der Betriebserlaubnis angegebene Kinderzahl pro Gruppe. Dietzenbach      - Eltville         Mindestpersonalbedarf nach § 25c Abs. 1 und 2 HKJGB Fragen 91 und    und 92               Mindestpersonalbedarf + 15 % Ausfallzeiten und Mindestpersonalbedarf + 20 % Stadt Eltville am Rhein zusätzlich zu HKJGB Eschborn         - Frankfurt        Dies kann mit den in Frankfurt am Main vorhandenen Daten nicht ermittelt werden. Hanau            Die Personalausstattung ist an die Belegung angepasst und zum Stand März 2019 waren 237 VZÄ nach HKJGB für die Betreuung aller Altersklassen in Hanau erforderlich. Hattersheim      keine Angabe möglich Hofheim a. Ts.   - Hünfeld          Keine Beantwortung möglich Dies ist abhängig vom Alter der Kinder und den Buchungszeiten. Hier sollte die Statistik der Kinder- und Jugendhilfe zum Stichtag 01.03.2019 als Grundlage genommen werden. Karben           Im HKJGB geregelt Korbach          Nach HKJGB rechnerisch notwendig: U 3 = 31,18 Stellen Ü 3 = 52,43 Stellen",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 51 – Hessischer Städtetag ab Schuleintritt: 24,14 Stellen (rein rechnerische Ermittlung, wenn eine Betreuung in Betreuungseinrichtungen stattfinden würde) Lampertheim     Nicht pauschal zu beantworten. Hängt von den individuellen Betreuungszeiten ab. Langen          Gehe davon aus, dass dies das Land vorgibt. Melsungen       - Neu-Isenburg    - Obertshausen    - Fragen 91 und 92 Offenbach a.    Die Berechnungen basieren auf den Rechtsgrundlagen des M.              HKJGB . Rodgau          Allgemeine Regelung siehe hierzu § 25c HKJGB. Der Mindestpersonalbedarf wird kindbezogen berechnet. Rüsselsheim a. U 3  124,14 Vollzeitstellen M.              Ü 3  203,64 Vollzeitstellen Schulkinder 83,24 Vollzeitstellen Sulzbach/Ts     Ergibt sich aus § 25d HKJGB Eine Berechnung für alle Einrichtungen der Gemeinde kann nicht vorgenommen werden, da hier kein Einblick in die Betreuungszeiten der einzelnen Kinder besteht, die in nichtkommunalen Einrichtungen betreut werden Taunusstein     Für Kinder unter drei Jahren = 3 Mitarbeiter/innen Für Kinder über drei Jahren = 2 Mitarbeiter/innen Usingen         U 3 und Ü 3 in Familiengruppen insgesamt rund 62 Vollzeitstellen Wiesbaden       Im Krippenbereich fehlen 1.092, im Elementarbereich 338 Plätze. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf von ca. 357 Vollzeitstellen (39 Wochenstunden) ohne Leitungsfreistellung, bzw. 388 Vollzeitstellen mit Leitungsfreistellung. Ausgehend davon, dass ein Teil dieser",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 51 – Hessischer Städtetag Stellen als Teilzeitstellen vergeben werden, steigt der Personalbedarf auf mind. 500. Berechnung auf Grundlage der Tabelle zur Errechnung des gesetzlichen Mindestpersonalbedarfs gem. § 25 c HKJGB (HMSI) • für den höchsten Betreuungsmittelwert 50 (45 und mehr Std) • 1.092 Kinder 0 - 3 Jahre und 338 Kinder 3 – 6 Jahre  Mindestpersonalbedarf = 13.918,45 Wochenstunden (ohne Leitungsfreistellungen) Zusätzliche Stellen für Leitungsfreistellung: ca. 31,5 Vollzeitstellen •         Ausgehend von KiTas mit je 4 Gruppen •         Für 109 Krippengruppen und •         31,5 Elementargruppen Stadt Kassel    Antwort Land Die Stadt Kassel erfüllt in allen Einrichtungen den Mindestpersonalbedarf gem. §25c HKJGB. Konkrete Zahlen liegen dem Land über die Landestatistik vor.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 52 – Hessischer Landkreistag Bergstraße       Angaben können hier nur für den Gesamtbereich U3 bis Schuleintritt gemacht werden. Beim Belegungsstand vom 1.3.2019 waren ca. 46.000 Fachkraftwochenstunden erforderlich. Dies entspricht bei 38,5 Wochenarbeitsstunden ca. 1200 Fachkräften. Darmstadt-       Grundlage HKJGB Dieburg Groß-Gerau       Für die Altersgruppe 0-6 Jahre sind ca. 1600 Planstellen erforderlich. Für die Altersgruppe der Grundschulkinder sind zurzeit beim Schulträger Kreis GG 120 (ca. 60 Vollzeitäquivalente) fest angestellte Kräfte tätig, davon die Hälfte keine Fachkräfte (die Angebote im Ganztag/ Pakt für den Nachmittag unterliegen nicht dem Fachkräftegebot, es handelt sich nicht um Angebote mit Betriebserlaubnis, sondern um Angebote der Schule nach HSchG) Bei den Kommunen des Kreises, bzw. Elternvereinen sind noch einmal ca. 60 Fachkräfte (VZ) im Bereich GTA und SKB beschäftigt. Insgesamt beträgt die Versorgungsquote nur 38%. In der tatsächlichen Betreuungssituation kommen noch die Lehrerstellen und die Honorarkräfte hinzu. Der Bedarf ist insofern gedeckt, als dass alle Kinder die den Kriterien zur Aufnahme (z.B. Berufstätigkeit beider Eltern, pädagogisch wünschenswert, Eltern ohne Berufstätigkeit nur bei freien Plätzen) entsprechen aufgenommen werden und die Platzzahlen fortlaufend angepasst werden. Hochtaunuskreis U 3: ca. 300 Fachkräfte Ü 3 bis Schulalter: ca. 585 Schulalter: ca.78 Main-Kinzig-     Rechnerisch ist es nicht darstellbar, da die Faktoren nach Kreis            Betreuungszeit und Alter des Kindes festgelegt werden. Personensorgeberechtigte/Kinder können die Betreuungszeiten monatlich ändern.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 52 – Hessischer Landkreistag Die maximale Anzahl an gleichzeitig anwesenden Kindern in Bezug der Betriebserlaubnis ist ebenfalls als Grundwert nicht anwendbar, da diese Plätze nicht zu jedem Monat voll belegt sind, da Kinder monatlich aufgenommen werden können (Bedarfsplanung). Zudem spielen hier weitere Faktoren in Bezug der Einstellung von Fachkräften eine Rolle wie z.B. Integrationen (zusätzliches Personal), Schwerpunkt-KiTa etc. s. § 25c Abs. 2 HKJGB Main-Taunus-    Der personelle Mindestbedarf nach HKJGB ist abhängig vom Kreis           Alter und der vertraglich oder satzungsgemäß vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit für jedes einzelne Kind. Diese Angaben werden vom Main-Taunus-Kreis nicht erhoben und liegen hier nicht vor. Sie lassen sich aber anhand der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe (Teil 111.1) ermitteln. Hinweis: Diese Angaben sind von den Trägern dem Hessischen Statistischen Landesamt mit Stichtag 01.03.2019 bis zum 28.03.2019 zu melden und liegen demnach dort vor. Odenwaldkreis   Insgesamt sind für die U 3 und Ü 3 Betreuung von Kindern im Odenwaldkreis ca. 340 Vollzeitstellen erforderlich. Hinzu kommen die Fachkraftstunden für durchschnittlich jährlich 70 Integrationsmaßnahmen (ca. 1.050 Std. - ca. 27,00 Vollzeitstellen). Weitere Stellen für Fachkräfte z.B. für Sprach-KiTas (Bundesprogramm) wurden nicht berücksichtigt. Bezüglich der Kindertagespflege gibt es offene Platzanfragen. Die Zahl der aktuell 49 Tagespflegepersonen ist rückläufig. Aktuell wird der Bedarf neu erhoben. Offenbach       Laut unseren Rechnungen kommen wir auf folgende Zahlen: 453 = Fachkräfte Krippe (U 3) 823 = Fachkräfte Kindergarten (Ü 3) 45 = Fachkräfte Hort 215 = Fachkräfte Schulkindbetreuung § 15 HSchG 1536 FK Gesamt (Personen) erforderlich.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 52 – Hessischer Landkreistag Rheingau-        Dies ergibt sich aus den Grundlagen des HKJGB, diese bilden Taunus-Kreis     die Mindestvoraussetzungen ab. In der Praxis wird jedoch deutlich, dass über das HKJGB hinaus 20 % notwendig sind, um eine pädagogische Arbeit leisten zu können. Wetteraukreis    Ist-Stand 01.03.2019 im Wetteraukreis: Fachkräfte inklusive 15% für Ausfallzeiten im Gruppendienst: Insgesamt für U 3, 3 bis Schuleintritt ohne Mehrbedarf für Einzelintegrationen und Schulkindbetreuung: rund 50.000 Stunden; bei VZÄ je 39 Wochenstunden = 1.269 VZÄ Mehrbedarf wegen Einzelintegrationen von Kindern mit Behinderung: rund 1920 Stunden; bei VZÄ je 39 Wochenstunden = 49 VZÄ Eine differenzierte Datenaufbereitung nach U 3, Kindergarten und Schulkindbetreuung ist nicht verfügbar und kurzfristig auch nicht machbar. Gießen           Für genauere Bedarfszahlen ist eine Trägerbefragung erforderlich – diese können von uns nicht eingeschätzt werden. Zusätzlich zu der Tatsache, dass weitere Fachkräfte für den Ausbau an Betreuungsplätzen benötigt werden, scheiden in den nächsten 3-5 Jahren ca. 25 % der vorhandenen Fachkräfte aus Altersgründen aus. Lahn-Dill-Kreis  - Limburg-         Kinder U 3: ca. 9.000 Fachkraftstunden =231 VZÄ Weilburg         Kinder Ü 3: ca. 13.500 Fachkraftstunden =346 VZÄ Kinder ab Schuleintritt: ca. 100 Fachkraftstunden =3 VZÄ =22.600 Fachkraftstunden =579 VZÄ Basis bildet hier jeweils die 39 Std. Arbeitswoche (gerundet) Die Berechnung/ Einschätzung basiert auf den Stichtagsmeldungen der einzelnen KiTas über die tatsächlich betreuten Kinder zum 1. März 2019 und deren einzelne Betreuungszeiten.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 52 – Hessischer Landkreistag Marburg-         Für Kinder ab Schuleintritt wird im Landkreis Marburg- Biedenkopf       Biedenkopf ein freiwilliges Betreuungsangebot für Grundschulkinder angeboten. Rechnerisch sind für die Betreuung der U 3 und Ü 3-Betreuung Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Umfang von ca. 750 Vollzeitäquivalenten erforderlich, davon ca. 320 für die Betreuung U 3. Vogelsbergkreis Eine gesicherte Aussage hierzu ist nicht möglich, da sich nach den HKJGB-Vorgaben der personelle Bedarf jeweils an den (tages)aktuellen Alterszusammensetzungen der Gruppen (Faktorisierung) orientieren muss. Fulda            Entsprechend der Berechnung des Mindestpersonalbedarfes nach HKJGB sind mit 22.920,28 Wochenstunden 587,7 Vollzeitstellen erforderlich. Hersfeld-        Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ist von ca. 6670 Rotenburg        Stunden wöchentlichen-personellen Mindestbedarfs auszugehen. Für die Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt ist von ca. 11.672 Stunden wöchentlichen-personellen Mindestbedarfs auszugehen. Hortkinder sind kaum durch Kindertagesstätten betreut und werden daher bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Kassel           Zum 01.03.2019 waren im Landkreis Kassel insgesamt 1.436 Fachkräfte in Tageseinrichtungen mit insgesamt 43.823,17 Stunden beschäftigt, davon 35.460,42 Stunden nach § 25a HKJGB 1.227,25 Stunden für mittelbare Zeiten 2.169,00 für Leitungstätigkeiten 2.948,25 für Einzelintegration",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 52 – Hessischer Landkreistag Schwalm-Eder-    Mindestens 865 Vollzeitstellen Kreis            Berechnung/Verteilung U 3 geschätzt 229 Kinder mit Betreuungsmittelwert 22,5 Std. 400 Kinder mit Betreuungsmittelwert 30 Std. 1000 Kinder mit Betreuungsmittelwert 42,5 Std. 1050 Kinder mit Betreuungsmittelwert 50 Std. ergibt einen Personalbedarf von 15.445 Fachkraftstunden, was gerundet 396 Vollzeitstellen entspricht Kiga geschätzt 0 Kinder mit Betreuungsmittelwert 22,5 Std. 2500 Kinder mit Betreuungsmittelwert 30 Std. 2250 Kinder mit Betreuungsmittelwert 42,5 Std. 1025 Kinder mit Betreuungsmittelwert 50 Std. ergibt einen Personalbedarf von 17.508 Fachkraftstunden, was gerundet 449 Vollzeitstellen entspricht Hort geschätzt 152 Kinder mit Betreuungsmittelwert 42,5 ergibt einen Personalbedarf von 445 Fachkraftstunden, was 11,5 Vollzeitstellen entspricht Insgesamt ergibt sich somit ein Bedarf an geschätzt 857 Vollzeitstellen Da viele Fachkräfte nur in Teilzeit arbeiten möchten, ist der Bedarf an Fachkräften entsprechend höher. Nicht zu vergessen der im HKJGB nicht explizit ausgewiesene Bedarf für Leitung und mittelbare pädagogische Arbeit, der mit 15% bis 20 % angesetzt werden müsste und zusätzlicher Bedarf zur Erfüllung der Aufgaben der Schwerpunkt-KiTas und im Rahmen von Integrationsmaßnahmen (Rahmenvereinbarung Integration). Waldeck-         Es können keine Angaben gemacht werden. Frankenberg",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 91, Tabelle 52 – Hessischer Landkreistag Werra-Meißner-  Für Kinder unter 3 Jahren: ca. 155 Vollzeitstellen Kreis           Für Kinder von 3-6 Jahren: ca. 280 Vollzeitstellen Für Kinder ab Schuleintritt in den Kindertageseinrichtungen: ca. 6 Vollzeitstellen (Es gibt im Kreis nur 4 Einrichtungen, die Schulkindbetreuung anbieten. Alle anderen Schulkinder werden in Schulkindbetreuungsgruppen an den Grundschulen oder im Rahmen des „Pakt für den Nachmittag“ betreut.) Grundlage für die Stellenberechnung sind die reinen Betreuungszeiten (ohne Verfügungs- und Leitungszeiten) ausgehend von einem Betreuungsmittelwert von 42,5 Stunden bei den Kindern unter 6 Jahren und 30 Stunden bei den Schulkindern.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 92, Tabelle 53 – Hessischer Städtetag Bad Homburg      ./. v.d.H. Bad Soden a.     Städtische KiTas Bad Soden= 24 Stellen; Ts.              private und konfessionelle KiTas nicht bekannt Biedenkopf       ./. Darmstadt        Die Wissenschaftsstadt Darmstadt definiert darüber hinaus in ihren Qualitätsstandards eine Verfügungszeit von 5 Std. pro VZÄ. Die Spanne von den Darmstädter Qualitätsstandards (HKJGB + 5 Std. Verfügungszeit pro VZA) und HKJGB ist teilweise unterdeckt. Für die städtischen Einrichtungen kann von einer Unterdeckung von 12 VZÄ (alle Bereiche) ausgegangen werden. Dietzenbach      - Eschborn         / Frankfurt        Dies kann mit den in Frankfurt am Main vorhandenen Daten nicht ermittelt werden. Hanau            U 3: Stand 31.12.2018 ca. 4,8% Differenz Betreuungsbedarf ist zunehmend ansteigend und wird vermehrt bereits ab dem 1. Lebensjahr angefragt. Ü 3: Stand 31.12.2018 ca. 2,6% Differenz Hort: Der Schulkindbedarf ist nahezu gedeckt durch Schulbereuungsangebote und Hortplätze. Grundlage ist allerdings bei den Hortplätzen in der Regel die Berufstätigkeit. Hattersheim      keine Angabe möglich Hofheim a. Ts.   / Hünfeld          siehe Antwort zu 91 Karben           ./.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 92, Tabelle 53 – Hessischer Städtetag Korbach         Nach den Qualitätsregelungen (Leitungsfreistellung, Vor- und Nachbereitung) sowie den Regelungen der RVI werden aktuell tatsächlich benötigt: U 3 = 38,00 Stellen Ü 3 = 81,18 Stellen ab Schuleintritt: Die Betreuung erfolgt ausschließlich an den Grundschulen nach den Regelungen des Schulträgers (Landkreis Waldeck-Frankenberg). Lampertheim     Frage ist unklar. Langen          Kann nicht von uns geliefert werden Melsungen       / Neu-Isenburg    / Offenbach a.    - M. Rodgau          / Rüsselsheim a. / M. Sulzbach/Ts     Für die kommunalen Einrichtungen ergeben sich folgende Zahlen: Soll nach § 25c          Ist       Differenz HKJGB 398,88         499,8     100,92 159,99         233       73,01 161,81         269       107,19 189,06         294,75    105,69 909,74         1296,55 386,81 Fachkraft-Std./ Woche über Mindestbedarf                        386,81 entspricht     9,92      VZ-Stellen",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 92, Tabelle 53 – Hessischer Städtetag Für nicht gemeindliche Einrichtungen kann keine Angabe erfolgen Taunusstein     Differenz liegt bei 15 % Usingen         - Wiesbaden       / Stadt Kassel    Es gibt keine Differenz. Wieweit die Träger über den Mindestpersonalbedarf hinausgehen ist Trägersache und müsste detaillierter erhoben werden.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 92, Tabelle 54 – Hessischer Landkreistag Bergstraße       Hierzu können so detaillierte Angaben nicht gemacht werden. Darmstadt-       Die Differenz beträgt 20 - 25 % f. Vorbereitungszeit, die nicht Dieburg          vorgehalten werden muss. Auch Leistungsfreistellung und 15 % Ausfallzeit reichen in der Regel nicht aus. Groß-Gerau       12 von 13 Kreiskommunen statten ihre KiTas deutlich über die personellen Mindestanforderung HKJGB aus. Mit Datenstand 31.12.2018 waren im gesamten Kreisgebiet in kommunalen KiTas 63 von insgesamt mehr als 1200 Planstellen nicht besetzt. Zu den Vakanzen bei kirchlichen/ privaten Trägern kann keine Aussage getroffen werden. Insgesamt gibt es aktuell und für die nahe Zukunft einen sehr hohen Bedarf an zusätzlichem Fachpersonal, bedingt durch den stetigen Ausbau und die Verrentungswelle in den kommenden Jahren. Derzeit können neugeschaffene KiTa-Plätze nicht bereitgestellt werden, weil kein Fachpersonal gefunden wird. Für den Grundschulbereich: Zurzeit hat der Kreis Groß-Gerau eine Bedarfsdeckung von 38% aller Grundschulkinder in einem Ganztagsangebot (inklusive SKB). Da die Schulen dringend auch die Kinder nicht berufstätiger Eltern erreichen müssen wird perspektivisch mit mindestens 60-80% gerechnet, entsprechend drastisch steigt der Fachkräftebedarf. Schon bei einer Versorgung mit 60% wären bei einem Fachkräfteschlüssel von 1,5:25 252 Stellen, also 100 Stellen mehr, erforderlich. Für den Kreis gibt es eine Prognose der Schülerzahlensteigerung um 1000 Grundschüler mehr bis zum Schuljahr 2023/24, dann würden bei einer Bedarfsdeckung von 60% 288 Stellen benötigt. Hochtaunuskreis Für Kinder unter drei Jahren wird die Versorgungsquote auf 50 % steigen, dies würde ein zusätzlicher Personalbedarf von 26 Fachkräften bedeuten.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 92, Tabelle 54 – Hessischer Landkreistag Im Kindergartenbereich ist – auch bedingt durch die Inklusion – mit einem zusätzlichen Personalbedarf von 30 Fachkräften zu rechnen. Im Schulalter wird die Mehrzahl der Betreuungen durch Betreuungszentren an den Schulen außerhalb des HKJGB abgedeckt. Allerdings ist auch hier mit einem zusätzlichen Bedarf an Fachkräften zu rechnen. Main-Kinzig-    Wenn Differenzen entstehen, sind diese direkt dem örtlichen Kreis           Träger zu kommunizieren. Beratung und Begleitung der Träger/Einrichtung im Zusammenhang eines Notfallplans. Der Träger weist nach, dass er sich um Stellen bemüht (Ausschreibungen). In Neubauten werden die Gruppen erst nacheinander entsprechend der Fachkräfte vor Ort eröffnet. Main-Taunus-    Der personelle Mindestbedarf nach HKJGB ist abhängig vom Kreis           Alter und der vertraglich oder satzungsgemäß vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit für jedes einzelne Kind. Diese Angaben werden vom Main-Taunus-Kreis nicht erhoben und liegen hier nicht vor. Hierzu kann daher keine Angabe gemacht werden. Odenwaldkreis   Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. Offenbach       Einschätzung schwierig aufgrund von: • Altersstruktur der Fachkräfte (FK) ist hoch • Gruppenreduzierung durch zu geringes Raumangebot oder FK- Mangel • Gruppenschließung durch nicht ausreichend Fachkräfte • Gruppenreduzierung durch Kind mit Behinderung Um alle Gruppen zu betreiben und den erforderlichen Ausbau im nächsten Jahr zu stemmen, fehlen in KiTas und Krippen zusätzlich knapp 400 Erzieherinnen und Erzieher, weitere 71 werden voraussichtlich in den Ruhestand gehen. Derzeit können ca. 1000 Plätze aufgrund des fehlenden Fachkraftmangels nicht betrieben werden, Gruppenschließungen.",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 92, Tabelle 54 – Hessischer Landkreistag Für die Schulkindbetreuung: Unter der Annahme, dass ein Rechtsanspruch auf Betreuung für das Grundschulalter eingeführt wird und eine Bedarfsdeckung von 85% ausreicht sowie das HKJGB für Angebote nach § 15 HSchG Anwendung findet, steigt der Bedarf auf 388 Fachkräfte. 106 sind im Arbeitsfeld heute bereits vorhanden. Rheingau-        Siehe Antwort zu Frage 91 Taunus-Kreis Wetteraukreis    Das Platzangebot kann wegen des Fachkräftemangels nicht überall ausgeschöpft werden. Gießen           Auch hierzu kann keine Einschätzung erfolgen, der Fachkräftemangel ist je nach Standort und Erreichbarkeit mehr oder weniger hoch. Lahn-Dill-Kreis  - Limburg-         Diese Frage lässt sich mit den verfügbaren Daten nicht Weilburg         zweifelsfrei beantworten. Im Landkreis Limburg-Weilburg wird aber ein besonderes Augenmerk (vor allem durch die Heimaufsicht) auf die Einhaltung der Fachkraftquoten gelegt. So ist es die Ausnahme, wenn es zu einer Unterdeckung des Fachkraftschlüssels kommt, oder Überbelegungen genehmigt werden. Dennoch wird es immer schwieriger geeignetes Fachpersonal für den Betrieb von Einrichtungen zu finden. Dies stellt die Träger von Betreuungseinrichtungen vor immer größere Herausforderungen und beeinflusst auch den weiteren Ausbau, sowie dessen Planung. Marburg-         Durch häufige Teilzeitverträge, erforderliche Flexibilität Biedenkopf       hinsichtlich Altersdifferenzierung und Integrationsmaßnahmen sowie der Anforderungen gemäß § 25c Abs. 4 HKJGB ist nach unserer Einschätzung von einem tatsächlichen Bedarf von 1000",
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            "content": "Antwort auf die Große Anfrage 20/569; Anlage zur Antwort auf die Frage 92, Tabelle 54 – Hessischer Landkreistag bis 1200 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auszugehen, davon ca. 450 für die U3- Betreuung. Vogelsbergkreis Hierzu ist es nicht möglich, aus Kreissicht eine Einschätzung zu geben. Fulda            Eine verlässliche Einschätzung ist nicht möglich. Hersfeld-        Eine gravierende Differenz konnte nicht ermittelt werden. Rotenburg Kassel           Keine Aussage möglich Schwalm-Eder-    Diese Frage kann so nicht von uns beantwortet werden, für Kreis            einzelne Träger und Standorte liegen uns keine detaillierten Erkenntnisse vor. Waldeck-         Es können keine Angaben gemacht werden. Frankenberg Werra-Meißner-   Schätzungsweise besteht kreisweit ein Bedarf von zusätzlichen Kreis            45 – 50 Vollzeitstellen, wenn Verfügungs- und Leitungszeiten dazu gerechnet werden. Hier können keine differenzierteren Angaben gemacht werden.",
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