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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3143 HESSISCHER LANDTAG 14. 07. 2020 Kleine Anfrage Lisa Gnadl (SPD) und Karin Hartmann (SPD) vom 01.07.2020 Situation binationaler Paare und Familien in Zeiten der Corona-Pandemie und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Reisebeschränkungen betreffen in besonderer Weise binationale Paare und Familien, wenn eine Partnerin/ein Partner bzw. ein Familienmitglied außerhalb der EU oder einem Land der EU, für das weiter Reisebeschränkungen bestehen, lebt. Auch durch die geschlossenen Auslandsvertretungen entstehen für diese Paare und Familien bürokratische Hindernisse. Die Vorbemerkung der Fragestellerinnen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr zur aktuellen Situation binationaler Paare und Familien in Hessen vor? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 2. Wirkt sie in den Bund-Länder-Konferenzen zur Pandemiebekämpfung darauf hin, dass die Situation binationaler Familien erleichtert wird, etwa durch Einreiseerlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse für Verlobte und werdende Eltern, die Anerkennung der Dringlichkeit für die Einreise werdender Väter bei der Visa-Vergabe, die Verlängerungen bereits erteilter Visa, die zurzeit nicht in Anspruch genommen werden können, Einreiseerlaubnisse zum Zwecke der Eheschließung etc.? Über die Erteilung von Visa entscheidet das Auswärtige Amt eigenständig. Im Übrigen entschei- det die Bundespolizei vor Ort, ob dringende persönliche Gründe vorliegen. Die aktuelle Einreiseregelung ergibt sich aus beigefügtem Länderschreiben des BMIBH vom 1. Juli 2020. Danach hat das Bundeskabinett am 1. Juli 2020 beschlossen, die von den EU- Mitgliedstaaten am 30. Juni 2020 angenommene „Empfehlung des Rates zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und die mögliche Aufhebung dieser Beschränkung“ umzusetzen. Diese Ratsempfehlung sieht die grundsätzliche Fortsetzung der bis- herigen Reisebeschränkungen sowie gleichzeitig einen Prozess der zwischen den Mitgliedstaaten koordinierten und schrittweisen Aufhebung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU vor. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/07/aufhebung- einreisebeschraenkung.html Weiterhin hat das BMIBH auf Grund der COVID-19-Pandemie mit einer ersten Verordnung In- haberinnen und Inhaber ablaufender Schengen-Visa vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (SchengenVisaCOVID-19-V). Mit einer zweiten Ver- ordnung hat das BMIBH die Regelung zu Inhaberinnen und Inhabern ablaufender Schengen-Visa bis zum 30. September 2020 verlängert. Zudem werden mit der zweiten Verordnung Auslände- rinnen und Ausländer für die Einreise in das Bundesgebiet aus einem anderen Schengen-Staat und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu drei Tagen bis zum 30. September 2020 vom Erfor- dernis eines Aufenthaltstitels befreit, wenn ihnen in dem anderen Schengen-Staat der Aufenthalt erlaubt war und sie durch das Bundesgebiet in einen anderen Staat reisen, in den ihnen die Einreise erlaubt ist (2. Schengen-COVID-19-V).\" Eingegangen am 14. Juli 2020 · Bearbeitet am 14. Juli 2020 · Ausgegeben am 21. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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