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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2480 HESSISCHER LANDTAG 18. 05. 2020 Kleine Anfrage Christiane Böhm (DIE LINKE) vom 27.02.2020 Drohende Insolvenz einer Krankenpflegeschule in Frankfurt und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Nach der Fragestellerin vorliegenden Informationen konnte eine Insolvenz der Krankenpflegeschule des Aga- plesion Markus Krankenhauses Frankfurt kürzlich nur durch eine außerordentliche Mitteilung des Trägers ver- mieden werden. Die Geschäftsführung soll dies in einer Betriebsversammlung mitgeteilt und mit zurückgehal- tenen Fördermitteln des Landes Hessen im Jahr 2019 begründet haben. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der eingangs genannten Situation? Frage 2. Seit wann hatte die Landesregierung ggf. Kenntnis von der drohenden Insolvenz? Frage 3. Welche Ursachen hatte diese nach Kenntnis der Landesregierung? Frage 4. Wie viele Fördermittel sind in den vergangenen fünf Jahren für die Krankenpflegeschule des Aga- plesion Markus Krankenhauses Frankfurt bewilligt worden? Frage 5. Sind Zuschüsse im Jahr 2019 zurückgehalten worden? Frage 6. Wenn ja, aus welchen Gründen und in welcher Höhe? Die Fragen 1. bis 6. werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Weder das für die Krankenhausversorgung einschließlich der Investitionsförderung von Ausbil- dungsstätten zuständige Referat des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration noch das für die Überwachung der Aus- und Weiterbildungen sowie der staatlichen Prüfungen in Pfle- gefachberufen zuständige Regierungspräsidium Darmstadt hatten Kenntnis von der angeblich dro- henden Insolvenz der Krankenpflegeschule des Agaplesion Markus Krankenhauses Frankfurt. Im Oktober 2018 hatte das Krankenhausreferat dem Träger der Krankenpflegeschule, der Agap- lesion Frankfurter Diakonie Kliniken gGmbH in Frankfurt am Main bestätigt, dass die geplante gemeinsame Krankenpflegeschule der Frankfurter Diakonie Kliniken und des Krankenhauses Sachsenhausen grundsätzlich nach § 25 HKHG 2011 (alte Fassung) förderfähig ist. Diese Bestä- tigung wurde mit dem Hinweis versehen, dass eine entsprechende Förderung erst nach Prüfung der Angemessenheit der Miete und der vorgesehenen Flächen erfolgen kann und unter dem Vor- behalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Haushaltsgesetzgeber steht. Im Juni 2019 hatte die Agaplesion Frankfurter Diakonie Kliniken gGmbH bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einen Antrag auf Mietzinsförderung eingereicht. Eine baufachliche Stellungnahme zu diesem Förderantrag wurde seitens der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hes- sen dem Krankenhausreferat im November 2019 zur Entscheidung über die Mietzinsförderung vorgelegt. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat im Februar dieses Jahres die Erhöhung der staatlich anerkannten Ausbildungsplätze von 150 auf 175 Plätze zum 1. Oktober 2020 genehmigt. Nach Auskunft der Agaplesion Frankfurter Diakonie Kliniken war die eigene Tochtergesellschaft „Agaplesion Bildungszentrum für Pflegeberufe Rhein-Main-gemeinnützige GmbH“ in Vorlage mit den bereits zu zahlenden Mietzahlungen getreten. Aufgrund der ausgebliebenen Refinanzie- rung sei die Gesellschaft sehr schnell in erhebliche Liquiditätsprobleme geraten; eine drohende Eingegangen am 18. Mai 2020 · Bearbeitet am 18. Mai 2020 · Ausgegeben am 22. Mai 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2480 Insolvenz habe nur durch ein Darlehen der Agaplesion Frankfurter Diakonie Kliniken als Mutter- gesellschaft abgewendet werden können. Aufgrund der Aufstockung der Ausbildungsplätze von 150 auf 175 hat die Wirtschafts- und Inf- rastrukturbank Hessen zwischenzeitlich ihre baufachliche Stellungnahme aktualisiert. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme wird das Hessische Ministerium für Soziales und Integration in Kürze abschließend über den Antrag auf Mietzinsförderung entscheiden. Frage 7. Sind der Landesregierung vergleichbare Fälle anderer hessischer Krankenpflegeschulen bekannt? Frage 8. Sieht die Landesregierung eine Gefährdung von anderen Krankenpflegeschulen in Hessen durch zurückgehaltene Fördermittel, insbesondere wenn kein großer Krankenhausträger diese ggf. über- brücken kann? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration sind weder vergleichbare Fälle noch eine Gefährdung von anderen Krankenpflegeschulen in Hessen durch zurückgehaltene Förder- mittel bekannt. Wiesbaden, 12. Mai 2020 Kai Klose",
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