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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/5631 HESSISCHER LANDTAG 17. 08. 2021 Kleine Anfrage Saadet Sönmez (DIE LINKE) und Hermann Schaus (DIE LINKE) vom 30.04.2021 Nächtliche Abschiebungen sowie Einsatz von SEK und BFE bei Abschiebungen – Teil 1 und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: In der Nacht auf Mittwoch, den 31. März 2021, kam es zu einer versuchten Abschiebung einer 68-jährigen Frau aus der Gemeinschaftsunterkunft „Am Frauenmarkt“ in Witzenhausen. Laut Pressemeldungen wurde eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) bei der Abschiebung eingesetzt. In der Vergangenheit kam es neben dem Einsatz von BFE auch bereits zum Einsatz von Sondereinsatzkommandos (SEK) zur Durchführung von Abschiebungen. Auch nächtliche Abschiebungen finden immer wieder statt, obwohl § 58 VII AufenthG hohe Hürden für nächtliche Abschiebungen vorsieht. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Bei wie vielen Abschiebungen in den Jahren 2018, 2019, 2020 wurde eine BFE eingesetzt? Bitte nach Monat, Jahr und Ort der Maßnahme aufschlüsseln. Erst mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle Rückführungen bei dem Hessischen Bereit- schaftspolizeipräsidium im Dezember 2018 erfolgte die statistische Erfassung der Einsätze der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE), so dass entsprechende Angaben nur für die Jahre 2019 und 2020 erfolgen können. In Hessen wurden im Zusammenhang mit Abschiebungen in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 19 Einsätze von Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten durchgeführt. In Bezug auf die Ge- samtzahl der Einsatzmaßnahmen, die durch die Hessische Bereitschaftspolizei im Zusammenhang mit Abschiebungen durchgeführt wurden, haben Einsätze der BFE einen Anteil von weniger als 0,6 Prozent. Anzahl der Jahr Monat Ort der Maßnahme* Maßnahmen 2019 Januar 1 Abschiebungshafteinrichtung Dresden Februar 1 Gudensberg Abschiebungshafteinrichtung Darmstadt, Meinhard, April 3 Eschwege Mai 2 Diemelsee, Justizvollzugsanstalt Darmstadt Juni 1 Frankfurt am Main Juli 1 Justizvollzugsanstalt Butzbach Oktober 1 Langen Justizvollzugsanstalt Kassel II, Fulda, Abschiebungshaft- 2020 August 3 einrichtung Ingelheim Oktober 3 Abschiebungshafteinrichtung Ingelheim Sontra, Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt, Abschiebungs- Dezember 3 hafteinrichtung Darmstadt * Abholort der oder des Betroffenen durch die Polizeikräfte zur Umsetzung der Maßnahme Eingegangen am 17. August 2021 · Bearbeitet am 17. August 2021 · Ausgegeben am 19. August 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5631 Frage 2. Bei wie vielen Abschiebungen in den Jahren 2018, 2019, 2020 wurde SEK eingesetzt? Bitte nach Monat, Jahr und Ort der Maßnahme aufschlüsseln. In Hessen wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 insgesamt acht Einsätze von Spezialein- satzkommandos im Zusammenhang mit Abschiebungen durchgeführt. Jahr Monat Ort der Maßnahme* 2018 März Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main März Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt Mai Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main 2019 Februar Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main 2020 Januar Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main Oktober Friedrichsdorf Köppern Dezember Abschiebungshafteinrichtung Darmstadt Dezember Kassel * Abholort der oder des Betroffenen durch die Polizeikräfte zur Umsetzung der Maßnahme Frage 3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Einsatz von BFE oder SEK angeordnet wird? Frage 4. Wer entscheidet über den Einsatz von BFE oder SEK bei Abschiebungen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Seitens des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums (HBPP) werden Unterstützungskräfte der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten des HBPP den örtlichen zuständigen Polizeibehörden insbesondere dann unterstellt, wenn nach Beurteilung der im Einzelfall vorliegenden Gesamtin- formationen von einer Selbst-/Fremdgefährdung durch eine abzuschiebende Person oder einer besonderen Fluchtgefahr auszugehen bzw. eine Gefährdung der polizeilichen Maßnahmen durch Dritte zu erwarten ist. Der Einsatz von Spezialeinsatzkommandos (SEK) ist in begründeten Einzelfällen bei Einsatzlagen vorgesehen, in denen besondere Gefahren (z.B. gefährliche Gegenstände, Waffen) drohen oder besondere Führungs- und Einsatzmittel erforderlich sind. Die Durchführung der konkreten Ein- satzmaßnahmen als auch der Einsatz der hierfür erforderlichen Polizeikräfte obliegt bei Einzel- rückführungen dem örtlich zuständigen Polizeipräsidium. Lediglich bei Sammelrückführungen mit einem besonders umfangreichen Kräfte- und Logistik- aufwand obliegt die Verantwortung dem HBPP. Frage 5. Aufgrund welcher konkreten Umstände wurde bei dem Abschiebeversuch am 31.3.2021 BFE ein- gesetzt? Die abzuschiebende Frau war zum Zeitpunkt der geplanten Rückführungsmaßnahme am 31.03.2021 in der Gemeinschaftsunterkunft Am Frauenmarkt in Witzenhausen wohnhaft. In der Vergangenheit – erstmals im Jahr 2018 – kam es im dortigen örtlichen Umfeld bei rechtstaatlich gebotenen Abschiebemaßnahmen mehrfach zu Blockaden und Verhinderungsaktionen im Rahmen rechtmäßiger Abschiebemaßnahmen. Auf Grundlage der angestellten Gefahrenprogose und Er- fahrungswerte wurde auch in diesem Fall mit erheblichen Widerständen bei der Durchführung der Abschiebung gerechnet. Wiesbaden, 5. August 2021 In Vertretung: Dr. Stefan Heck",
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