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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2882 HESSISCHER LANDTAG 16. 07. 2020 Kleine Anfrage Knut John (SPD) und Karina Fissmann (SPD) vom 02.06.2020 Strukturreform der hessischen Steuerverwaltung − Standort Witzenhausen und Antwort Minister der Finanzen Vorbemerkung Fragesteller: Das Hessische Finanzministerium hat angekündigt, dass das Finanzamt Eschwege-Witzenhausen bis zum Jahr 2025 insgesamt bis zu 50 zusätzliche Stellen erhalten wird. Der Grund dafür ist die Schaffung einer „Zentralen Bewertungsstelle“, einer von insgesamt 7 hessenweit, in Eschwege. Die hierfür erforderlichen räumlichen Ka- pazitäten sind am Standort Eschwege momentan nicht vorhanden. Weiterhin ist konzeptionell vorgesehen, dass der Bereich der „Arbeitnehmerveranlagung“ aus Ballungsräumen in den ländlichen Raum verlagert werden soll. Aufgrund der Fusion der Finanzämter Eschwege und Witzenhausen, ist die Mitarbeiterzahl in Witzenhau- sen von insgesamt 50 auf 26 Stellen gesunken. Daher bestünde am Standort Witzenhausen die Möglichkeit, diese Räumlichkeiten in der landeseigenen Immobilie für den Bereich der „Arbeitnehmerveranlagung“ zu nut- zen. Vorbemerkung Minister der Finanzen: Die Fragesteller beziehen sich mit ihrer Kleinen Anfrage zur Regionalisierung der Bewertungs- stellen und der Bündelung der Arbeitnehmerveranlagung im ländlichen Raum auf zwei Maßnah- men aus den Maßnahmenpaketen SMART Drei und SMART Vier. Die SMART- Maßnahmenpakete sind ein zentraler (organisatorischer) Baustein, um die Hessische Steuerver- waltung zukunftsfest aufzustellen. Der konsequente bedarfsgerechte Fachkräftenachschub stellt wie auch die deutliche Verbreiterung der beruflichen Zugangsmöglichkeiten zur Steuerverwaltung und die daraus resultierende fachlich breitere Grundaufstellung einen weiteren zentralen Baustein für die Zukunftssicherung dar. Kernanliegen der SMART-Maßnahmenpakete ist die Bündelung von Arbeitsbereichen und die damit einhergehende Möglichkeit der noch stärkeren fachlichen Spezialisierung. Ein weiteres Kernanliegen ist es, ländlich gelegene Finanzämter deutlich aufzuwerten und dort attraktive, hochwertige und perspektivreiche Dienstposten zu schaffen. Hierdurch wird zahlreichen Beschäf- tigten die Möglichkeit geboten, ihrer Arbeit in ihrer Heimat nachzugehen. Die Reduzierung von Pendelstrecken schafft zeitlichen Freiraum im Alltag, steigert die Motivation und schont die Um- welt. Daneben gewinnt die Steuerverwaltung als attraktiver Arbeitgeber durch die Aufwertung der vor genannten Finanzämter dort viele Nachwuchskräfte und eröffnet ihnen die Perspektive, (auch) im ländlich gelegenen Raum einen sinnstiftenden und perspektivreichen Ausbildungsplatz und Arbeitsplatz zu finden. Zahlreiche SMART-Maßnahmen wie zum Beispiel die landesweite Zentralisierung der Bearbei- tung der Grunderwerbsteuer in Lauterbach, die Regionalisierung der Finanzkassen an sieben Fi- nanzämtern im ländlichen Raum oder die Einrichtung einer landesweit zentralen Servicehotline in Hofgeismar konnten bisher erfolgreich umgesetzt werden. Insgesamt konnten auf diese Weise bisher rund 330 zusätzliche Dienstposten im ländlichen Raum geschaffen werden. Zahlreiche weitere Dienstposten werden noch folgen. Parallel dazu werden durch die Fusion von Finanzäm- tern in den Großstädten als weitere SMART-Maßnahme Arbeitsbereiche dort gebündelt und die noch stärkere fachliche Spezialisierung ermöglicht. Im Finanzamt Eschwege-Witzenhausen werden nach Abschluss der SMART-Maßnahmen insge- samt rund 45 zusätzliche Dienstposten ankommen. Das Finanzamt Eschwege-Witzenhausen hat damit bezogen auf die bisherige Anzahl an Dienstposten eine der größten Zuwachsraten unter allen Finanzämtern im ländlichen Raum. Sowohl die Hauptstelle des Finanzamts in Eschwege als auch die Verwaltungsstelle in Witzenhausen bleiben weiterhin erhalten. Eingegangen am 16. Juli 2020 · Bearbeitet am 16. Juli 2020 · Ausgegeben am 21. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2882 Die Vorbemerkungen der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. a) Gibt es konkrete Pläne, wo der Bereich der „Arbeitnehmerveranlagung“ angesiedelt werden soll? b) Wenn ja, welche Standorte sind dafür vorgesehen? Frage 2. a) Verfolgt sie im Rahmen der Strukturreform der Hessischen Steuerverwaltung die Pläne, die Dienststellen der Arbeitnehmerveranlagung in die Verwaltungsstelle Witzenhausen zu geben? b) Wenn nein, warum nicht? Frage 4. Gibt es bereits Überlegungen, ob ein Neubau, ein Anbau oder eine Anmietung in Eschwege erfol- gen soll, um Platz für die zusätzlichen Arbeitsplätze für die „Zentrale Bewertungsstelle“ zu schaf- fen? Die Fragen 1, 2 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die grundlegenden Entscheidungen zum Maßnahmenpaket SMART Vier, welches wie dargestellt u.a. die Bündelung der Arbeitnehmerveranlagung im ländlichen Raum enthält, sind Anfang des Jahres 2020 getroffen worden. Die Zustimmung des Hauptpersonalrats zum Maßnahmenpaket SMART Vier erfolgte im März. Teil dieser grundlegenden Entscheidungen zur Bündelung der Arbeitnehmerveranlagung war das Standortkonzept; dieses Standortkonzept sieht vor, die Arbeit- nehmerveranlagung aus den Finanzämtern in Offenbach, Wiesbaden und Frankfurt am Main in 11 Finanzämtern im ländlichen Raum zu bündeln. Hierdurch schaffen wir dort zukunftsfeste Ar- beitsbereiche in der Arbeitnehmerverlagerung. Das Finanzamt Eschwege-Witzenhausen ist eines der 11 Zielfinanzämter. Coronabedingt konnte erst im Juni mit der Arbeit am Umsetzungskonzept begonnen werden. In diesem Umsetzungskonzept wird es unter anderem auch um die Frage der örtlichen Zuordnung der Arbeitnehmerveranlagung im Finanzamt Eschwege-Witzenhausen ge- hen. Anschließend kann mit Hilfe des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) die Frage der konkreten Unterbringung geklärt werden. Gleiches gilt für die anstehende Regionalisierung der Bewertungsstellen. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme aus dem Maßnahmenpaket SMART Drei. Beabsichtigt ist eine Regionalisie- rung der Bewertungsstellen in sieben Finanzämtern im ländlichen Raum. Die Schaffung von grö- ßeren Einheiten im Bereich der Bewertungsstellen gewährleistet einen stabilen Personaleinsatz mit einer qualifizierten Vertretung und die Möglichkeit zur Nutzung von Synergieeffekten und neuen Entwicklungschancen. Ziel ist, gerade vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform, auch langfristig arbeits- und zukunftsfähige Einheiten zu schaffen. Das Standortkonzept sieht vor, dass eine regionalisierte Bewertungsstelle im Finanzamt Eschwege-Witzenhausen entsteht. Auch hierzu ist im Juni mit der Arbeit am Umsetzungskonzept begonnen worden. In diesem Umset- zungskonzept wird es unter anderem auch um die Frage der örtlichen Zuordnung der Bewertungs- stelle im Finanzamt Eschwege-Witzenhausen gehen. Anschließend kann mit Hilfe des LBIH die Frage der konkreten Unterbringung geklärt werden. Frage 3. a) Sind momentan am Standort Eschwege angesiedelte Arbeitsbereiche durch die weitere Struk- turreform gefährdet? b) Wenn ja, welche? Bitte aufgeschlüsselt nach Arbeitsbereichen jeweiliger Anzahl der Arbeitsplätze. Das Finanzamt Eschwege-Witzenhausen gewinnt mit den SMART-Maßnahmen wie in der Vor- bemerkung dargestellt saldiert rund 45 zusätzliche Dienstposten. Es sind über das Maßnahmen- paket SMART Vier hinaus momentan keine weiteren Strukturmaßnahmen vorgesehen. Wiesbaden, 13. Juli 2020 Michael Boddenberg",
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