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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1500 Frage 4. Trifft es zu, dass die Landesregierung nicht der Auffassung ist, dass die Höhe der geldlichen Si- cherheitsleistung der jeweiligen Betreiber ausreichend ist, die vollständige Finanzierung des Rückbaus sicherzustellen und falls ja, wie hoch wird die Finanzierungslücke insgesamt voraus- sichtlich sein? Frage 5. Wie plant die Landesregierung im Falle einer Finanzierungslücke den Ausgleich eben dieser si- cherzustellen? Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Höhe der geldlichen Sicherheitsleistung aus- reichend ist, zumal die unteren Bauaufsichtsbehörden die Rückbauverpflichtung auch gegenüber den Eigentümern der Grundstücke durchsetzen und diese zur Erstattung der Kosten einer etwai- gen Ersatzvornahme in Anspruch nehmen können. Wiesbaden 9. Dezember 2019 Tarek Al-Wazir",
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