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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1698 HESSISCHER LANDTAG 28. 01. 2020 Kleine Anfrage Christoph Degen (SPD) und Heinz Lotz (SPD) vom 10.12.2019 Mittelzentren im Main-Kinzig-Kreis – Teil I und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Die Stadt Nidderau strebt an Mittelzentrum zu werden, mehrfach wurde dies bereits von Bürgermeister Gerhard Schultheiß und Landrat Thorsten Stolz gefordert. Mit Antwort auf die Kleine Anfrage 19/6828 hatte die Lan- desregierung bezüglich einer entsprechenden Weiterentwicklung der Stadt auf eine Expertenkommission ver- wiesen. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Gemäß des Hessischen Landesplanungsgesetzes (§ 3 HLPG) werden die Mittelzentren im Lan- desentwicklungsplan festgelegt. Derzeit wird die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 nach den Vorschriften des HLPG vorbereitet. Die Arbeit der Expertenkommission Zentrale Orte und Raumstruktur (ZORa) ist abgeschlossen, die Ergebnisse sind seit Mai 2019 veröffentlicht unter: https://landesplanung.hessen.de/lep-hessen/Expertenkommission-Zentrale-Orte-und-Raum- struktur-ZORa. Die Ergebnisse werden Vertretern aller Landtagsfraktionen vorgestellt. Die von der Experten- kommission ZORa vorgelegten Empfehlungen sind aus Sicht der Landesregierung eine gute Grundlage und in den zwischenzeitlich erarbeiteten Entwurf „Landesentwicklungsplan Hessen 2020 – Raumstruktur, Zentrale Orte und Großflächiger Einzelhandel“ eingeflossen. Ende des Jahres 2019 hat die Landesregierung die Durchführung der Anhörung und Öffentlich- keitsbeteiligung zur 4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 beschlossen. Dem- nach wird der Entwurf des Plantextes nach entsprechender Ankündigung im Staatsanzeiger im Februar 2020 veröffentlicht und an die hessischen Kommunen, die Träger öffentlicher Belange sowie die Regionalversammlungen in Nord-, Mittel- und Südhessen verschickt. Auch die Abge- ordneten des Hessischen Landtages erhalten eine Ausfertigung. Alle Interessierten können im gesetzlich vorgesehenen Zeitraum von zwei Monaten dazu Stellung nehmen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Empfehlung für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Zentrale-Orte-Konzeptes und der Raumstrukturen mit Relevanz für den Main-Kinzig-Kreis geht aus dem Ergebnisbericht der in der Kleinen Anfrage 19/6828 erwähnten Expertenkommission Zentrale Orte und Raumstruktur (ZORa) hervor? Derzeit liegen sieben der 95 hessischen Mittelzentren im Main-Kinzig-Kreis, dies sind die folgen- den Städte: Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Bruchköbel, Gelnhausen, Maintal, Schlüchtern, Wächtersbach. Eingegangen am 28. Januar 2020 · Bearbeitet am 28. Januar 2020 · Ausgegeben am 31. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1698 In den Empfehlungen der Expertengruppe (ZORa) wird eine Städtekooperation der benachbarten Mittelzentren Bad Orb – Bad Soden-Salmünster – Wächtersbach vorgeschlagen. Dies mit dem Ziel der Stärkung durch gegenseitige Ergänzung der mittelzentralen Funktionen. Die Städte Bruchköbel, Gelnhausen und Schlüchtern sind nach der gemäß der ZORa Empfehlung vorgenommenen Differenzierung der Mittelzentren sog. „Mittelzentren PLUS im Verdichtungs- raum“. Dem liegt zugrunde, dass diese Städte über eine gute infrastrukturelle Ausstattung und Zentralörtlichkeit sowie einen angemessenen Mitversorgungsgrad verfügen. Die Stadt Maintal ist gemäß der Differenzierung ein sog. Mittelzentrum im Regionalverband FrankfurtRheinMain. Für diese Kategorie wird die Bildung kooperativer Zentrenverbünde vorgeschlagen. Bei der Abgrenzung der Raumstrukturen empfiehlt die Expertengruppe, der Entwicklungsachse Frankfurt-Rhein-Main-Fulda einen besonderen Stellenwert beizumessen. Entwicklungsimpulse werden hier u.a. durch die erfolgte Fertigstellung der A 66 und dem aktuellen Aus- und Neubau der ICE Bahnstrecke Hanau-Fulda gesehen. Daher wird empfohlen, die Kommunen entlang dieser Entwicklungsachse dem Verdichtungsraum zuzuordnen. Frage 2. Eine Erhöhung der Anzahl der Mittelzentren sei laut Bericht der Expertenkommission aufgrund der vorhandenen Situation tendenziell zu vermeiden. a) Welche Perspektive Mittelzentrum zu werden haben Städte, wie zum Beispiel Nidderau, die dies anstreben? b) Sollte eine weitere Stadt Mittelzentrum werden, müsste eine andere Stadt dann ihren Status als Mittelzentrum erst verlieren? c) Welche Kommunen im Main-Kinzig-Kreis könnten auf Grund ihrer Versorgungsfunktion von einer „Umverteilung“ des Status als Mittelzentrum betroffen werden? Zu Frage 2 a: Die Expertenkommission ZORa hat feststellt, dass Hessen über ein sehr dichtes Netz an Mittelzentren verfügt. Daher kann aus Sicht der Expertenkommission eine Aufstufung von Grundzentren nur in Betracht gezogen werden, wenn die betreffende Kommune vergleichbare mittelzentrale Funktionen erfüllt und im Verbund mit bestehenden Mittelzentren ihres Teilraumes durch Kooperationsvereinbarungen mittelzentrale Versorgungsfunktionen wahrnimmt. Darüber hinaus bieten die empfohlenen formalisierten Kooperationsvereinbarungen auch für Grundzentren die Chance, mittelzentrale Funktionen, die sie übernehmen, in den Kooperationsprozess einzu- bringen. Zu Frage 2 b: Eine Empfehlung, dass grundsätzlich eine Stadt ihren zentralörtlichen Status ver- lieren muss, wenn eine andere Stadt einen solchen erhält, enthält der Expertenbericht nicht. Zu Frage 2 c: Die Expertenkommission ZORa empfiehlt den Erhalt der derzeitigen Mittelzentren und hat keine Empfehlungen im Zusammenhang mit einer „Umverteilung“ formuliert. Frage 3. Welche Auswirkungen auf die Kommunen im Main-Kinzig-Kreis sind zu erwarten, wenn der Emp- fehlung der Expertenkommission hinsichtlich der Einführung der Kategorien „Ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen“ und „Dünn besiedelter Ländlicher Raum“ sowie mit der Einführung eines Korridors zwischen Fulda und dem Rhein-Main-Gebiet als Entwicklungsachse gefolgt wird? Die Entwicklungsachse Frankfurt-Rhein-Main-Fulda ist im aktuell gültigen Landesentwicklungs- plan Hessen 2000 enthalten. Unter Berücksichtigung der Entwicklungsimpulse unter anderem durch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, empfiehlt die Expertenkommission ZORa, die Kom- munen entlang dieser Entwicklungsachse zukünftig dem Verdichtungsraum zuzuordnen. Die von der Expertenkommission empfohlene Differenzierung der Raumkategorie „Ländlicher Raum“ berücksichtigt die Unterschiedlichkeit der ländlichen Regionen und die aktuelle Raum- struktur des Landes Hessen. Mit der Differenzierung sollen die Herausforderungen, insbesondere in den Randbereichen des verdichteten Raumes und den sehr ländlichen Landesteilen berücksich- tigt werden. Die Festlegungen zur Raumstruktur dienen der großräumigen Ordnung und Entwicklung des Lan- des und seiner Regionen. Sie sind nach § 3 HLPG im Landesentwicklungsplan zu treffen. Darüber hinaus gehende Konkretisierungen werden in den neu aufzustellenden Regionalplänen getroffen. Wiesbaden, 20. Januar 2020 Tarek Al-Wazir",
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