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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1307 HESSISCHER LANDTAG 10. 01. 2020 Kleine Anfrage Yanki Pürsün (Freie Demokraten) vom 02.10.2019 Vor- und Nachsorge in der Psychiatrie und Antwort Minister für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie hoch beziffert die Landesregierung den Personalmangel an Pflegefachpersonal in den psychi- atrischen Kliniken Hessens? Hierzu liegen der Hessischen Landesregierung keine Kenntnisse vor. Frage 2. Welche Ausbildungsinhalte in welchen Aus-und Fortbildungsveranstaltungen beinhalten in wel- chem Umfang die Vermittlung von Deeskalationsstrategien im Umgang mit problematischen Psy- chiatriepatientinnen und -patienten? In den Pflegeausbildungen (Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Altenpflege- rinnen und -pfleger) wird der Umgang insbesondere mit herausforderndem Verhalten von ge- rontopsychiatrisch erkrankten Personengruppen vermittelt. Hierzu gehören auch die Beschäfti- gung mit Betreuungs- und Pflegekonzepten für diese Patientengruppe. In der staatlich geregelten Fachweiterbildung „Psychiatrische Pflege“ nach Anlage 5 der Hessi- schen Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflege und Entbindungspflege (WPO- Pflege) werden der Umgang mit Krisen (wie Gewalt, Aggressionen, Suizidalität, Hilfen gegen den Willen) sowie Techniken des Krisenmanagements und Deeskalation vermittelt. Dies ist ein- gebettet in die Vermittlung psychiatrischer Krankheitsbilder und ihrer möglichen Symptome so- wie der Entwicklung und Umsetzung psychiatrischer Pflegekonzepte. Das Hessische Betreuungs- und Pflegegesetz sieht vor, dass die Träger von Alten- und Behin- derteneinrichtungen verpflichtet sind, freiheitsentziehende Maßnahmen bei Bewohnerinnen und Bewohnern mit herausforderndem Verhalten zu vermeiden. Zum Bereich der Vermeidung frei- heitsentziehender Maßnahmen hat die Hessische Landesregierung ein Fortbildungscurriculum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Pflegekräfte entwickeln lassen. Die Fortbildung wird auf Anfrage im Bonifatiushaus Fulda angeboten. Der Hessischen Landesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse zu den Inhalten von Fortbildungsangeboten von freien Bildungsträgern vor, da diese Angebote nicht staatlich gere- gelt sind. Frage 3. Welche ambulanten Nachsorgeangebote werden in welchem Umfang in Hessen für entlassene Psychiatriepatientinnen und -patienten vorgehalten? Im Nachgang zu einem stationären Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus kann eine Weiterbehandlung in einer Tagesklinik oder durch die psychiatrische Institutsambulanz erfolgen. Darüber hinaus wird in Hessen eine Vielfalt ambulanter Nachsorgeangebote, die den gesamten Bereich der Gemeindepsychiatrie erfassen, vorgehalten. Unter Gemeindepsychiatrie ist hierbei eine inklusive und vorrangig ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen gemeint, die die Be- Eingegangen am 10. Januar 2020 · Bearbeitet am 10. Januar 2020 · Ausgegeben am 14. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1307 dürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt und ihnen Teilhabechancen in der Gemein- schaft eröffnet. Wohnortnahe und niedrigschwellige medizinische, therapeutische und rehabilita- tive Hilfen werden zur Verfügung gestellt. Beispielhaft handelt es sich hierbei um die folgenden Angebote: die ambulanten und stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wie z.B. betreutes Wohnen, Wohnheime, Werkstattangebote, Tagesstätten, Angebote der Sozialpsychiatrischen Dienste bei den Gesundheitsämtern, Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen, Behandlung durch niedergelassene Psychiaterinnen und Psychiater, Psychologinnen und Psychologen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Frage 4. Wie viele sozialpsychiatrische Dienste gibt es in Hessen? Alle Landkreise und kreisfreien Städte verfügen über einen sozialpsychiatrischen Dienst. Die Stadt und der Landkreis Kassel sowie die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt- Dieburg unterhalten einen gemeinsamen Dienst. Somit gibt es in Hessen 24 sozialpsychiatrische Dienste. Frage 5. Welche Städte, Landkreise und kreisfreien Städte verfügen über einen sozialpsychiatrischen Dienst mit welchen Erreichbarkeiten? Es liegen 20 Antworten von 24 sozialpsychiatrischen Diensten vor. Kreis Bergstraße: Der Sozialpsychiatrische Dienst im Kreis Bergstraße ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr er- reichbar, bei abgesprochenen Terminen auch bis 19:00 Uhr. Darmstadt/Darmstadt-Dieburg: Für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt- Dieburg gibt es einen Sozialpsychiatrischen Dienst. Der Dienst ist für die Stadt und den Land- kreis angesiedelt beim Gesundheitsamt und wie folgt erreichbar: Montag bis Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch von 12:30 bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 12:30 – 17:00 Uhr. Frankfurt am Main: Montag, Dienstag, Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr. Spät-Sprechstunde: Donnerstag 15:00 bis 17:00 Uhr. Fulda: Im Landkreis Fulda ist der SpDi Montag bis Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr persönlich zu erreichen sowie Montag, Dienstag, Donnerstag von 12:30 bis 15:30 Uhr. Darüber hinaus besteht eine zusätzliche Erreichbarkeit über die zentrale Behördenrufnummer 115, sodass auch an den Mittwoch- und Freitagnachmittagen sowie je nach Gleitzeittätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SpDi meist bis 17.00 Uhr eine Fachkraft telefonisch er- reichbar ist. Gießen: Montag-Freitag jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr Groß-Gerau: offene Sprechstunden des SpDi des Kreises Groß-Gerau im Gesundheitsamt Mon- tag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch 14:00 bis 18:00 Uhr. Sonst per E-Mail/Telefon und Termine nach Absprache von Montag bis Freitag. Hersfeld-Rotenburg: Der Kreis Hersfeld-Rotenburg verfügt über einen SpDi, der zu den übli- chen Bürozeiten von Montag bis Freitag erreichbar ist. Hochtaunuskreis: Der Hochtaunuskreis verfügt über einen SpDi, der zu den üblichen Bürozei- ten Montag bis Freitag erreichbar ist. Kassel: Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Während der Dienstzeiten hält der Sozialpsychiatrische Dienst der Region Kassel einen Krisendienst vor, der immer mit zwei Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern und einer Ärztin/ einem Arzt besetzt ist. Lahn-Dill-Kreis: Sozialpsychiatrischer Dienst vorhanden. Erreichbarkeit: Montag – Mittwoch: 07:30 bis 12:30 Uhr, 13:30 bis 15:30 Uhr Donnerstag: 07:30 bis 12:30 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:30 Uhr Weitere Zeiten und Hausbesuche nach Vereinbarung.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1307 3 Limburg/Weilburg: Der Landkreis Limburg-Weilburg verfügt über einen sozialpsychiatrischen Dienst. Der Dienst ist wie folgt erreichbar: Montag-Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Am Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr sowie am Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Main-Kinzig-Kreis: Die Sprechzeiten im Main-Kinzig-Kreis sind wie folgt: Montag bis Mitt- woch 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung, auch in den Außen- stellen in Hanau und Schlüchtern. Main-Taunus-Kreis: Im Main-Taunus-Kreis wird ein Sozialpsychiatrischer Dienst für den Landkreis vorgehalten mit einer Erreichbarkeit von Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Zusätzlich or- ganisiert das Gesundheitsamt (SpDi) ein ehrenamtlich betriebenes Nacht-Café. Marburg-Biedenkopf: Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt es einen Sozialpsychiatrischen Dienst mit der Erreichbarkeit während der Servicezeiten (08:00 bis 14:00 Uhr) sowie nach Ver- einbarung. Odenwaldkreis: Der Odenwaldkreis verfügt über einen sozialpsychiatrischen Dienst. Dieser ist derzeit besetzt mit 1 VZ-Stelle (39 Std.) und einer ½ Stelle (19,5 Std.). Die Erreich- barkeit ergibt sich aus den Kernzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 16:00 Uhr, Don- nerstag 08:00 bis 17:30 Uhr und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr. Rheingau-Taunus-Kreis: Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 bis15:30 Uhr, Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr. Vogelsbergkreis: Der SpDi ist von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr erreichbar; Termine nach Verein- barung. Werra-Meißner-Kreis: Im Werra-Meißner-Kreis gibt es einen Sozialpsychiatrischen Dienst mit Erreichbarkeit zu den üblichen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung. Wetteraukreis: Der Sozialpsychiatrische Dienst im Wetteraukreis ist telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Wiesbaden: Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr und Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr, in Einzelfällen Terminvereinbarungen bis max. 18:00 Uhr. Frage 6. Wie viele 24-Stunden-Krisennotdienste von welchen Trägern gibt es in Hessen? Frage 7. In welchen Städten, Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es solche Dienste laut Frage 6. Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet: Es gibt die folgenden Krisennotdienste von folgenden Trägern in Frankfurt, Darmstadt und im Schwalm-Eder-Kreis: Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie Frankfurt, Psychiatrischer Notdienst Darmstadt e.V., Caritas Darmstadt e.V. und Krisendienst des SpDi Schwalm-Eder-Kreis. Frage 8. Wie viele psychiatrische Ambulanzen und vergleichbare Einrichtungen gibt es wo in Hessen? Bergstraße: Es gibt im Kreis Bergstraße psychiatrische Ambulanzen in Heppenheim, Bens- heim, Lampertheim – geplant wird eine weitere Ambulanz im Odenwaldbereich in Fürth oder Rimbach. So gibt es derzeit drei Ambulanzen, von denen nur die in Heppenheim (stationär und ambulant) eine Versorgung über 24 Stunden bietet. Darmstadt / Darmstadt-Dieburg: Es gibt Psychiatrische Institutsambulanzen am Agaplesion Elisabethenstift in Darmstadt und am Kreiskrankenhaus in Groß-Umstadt. Außerdem gibt es eine fachpsychiatrische Außenstelle bei Reas in Modautal-Asbach. Frankfurt am Main: Frankfurt verfügt über vier psychiatrische Ambulanzen an den vier Frankfurter Psychiatrischen Versorgungskliniken. Fulda: In Fulda gibt es eine psychiatrische Ambulanz am Klinikum Fulda, Klinik für Psychia- trie. Gießen: Im Landkreis Gießen gibt es zwei psychiatrische Ambulanzen.",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1307 Groß-Gerau: Die Vitos Klinik Riedstadt unterhält im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie drei psychiatrische Institutsambulanzen (Riedstadt, Groß-Gerau und Rüsselsheim). Die Kinder- und Jugendpsychiatrie hat in Riedstadt eine Ambulanz. Hersfeld-Rotenburg: Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg gibt es eine Psychiatrische Institutsam- bulanz am Klinikum Bad Hersfeld. Hochtaunuskreis: Im Hochtaunuskreis gibt es eine Psychiatrische Institutsambulanz (Vitos Hochtaunus). Kassel: Das Ludwig-Noll-Krankenhaus übernimmt die Pflichtversorgung für ca. 2/3 der Stadt Kassel, die Vitos Klinik Kurhessen für ca. 1/3 der Stadt Kassel und den gesamten Landkreis Kassel. Das Ludwig-Noll-Krankenhaus hat an zwei Standorten in der Stadt Kassel jeweils eine Psychia- trische Institutsambulanz, die Vitos Klinik Kurhessen hat an drei Standorten jeweils eine Psy- chiatrische Institutsambulanz, davon eine in der Stadt Kassel und zwei im Landkreis Kassel (Bad Emstal und Hofgeismar). Lahn-Dill-Kreis: Im Lahn-Dill-Kreis gibt es eine psychiatrische Institutsambulanz der Vitos Klinik in Herborn mit zwei Dependancen in Wetzlar und Haiger. Limburg/Weilburg: Im Landkreis Limburg-Weilburg gibt es zwei psychiatrische Vitos- Kliniken (Hadamar und Weilmünster) und zusätzlich zwei Ambulanzen mit Tagesklinik (Lim- burg und Weilburg). Eine weitere befindet sich in Bad Camberg im Aufbau. Main-Kinzig-Kreis: Im Main-Kinzig-Kreis gibt es zwei Kliniken jeweils mit psychiatrischen Ambulanzen im Klinikum Hanau und in den Main-Kinzig-Kliniken in Schlüchtern (mit Außen- stelle in Gelnhausen). Main-Taunus-Kreis: Im Main-Taunus-Kreis gibt es zwei psychiatrische Krankenhäuser, die beide eine Psychiatrische Institutsambulanz betreiben. Marburg-Biedenkopf: Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt es zwei Psychiatrische Ambu- lanzen: Die Psychiatrische Ambulanz an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am UKGM und die Psychiatrische Ambulanz an der Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychothera- pie. Außerdem gibt es im Landkreis Marburg-Biedenkopf zwei Psychotherapie-Ambulanzen. Odenwaldkreis: Im Odenwaldkreis gibt es eine psychiatrische Institutsambulanz für Erwachse- ne im Zentrum für seelische Gesundheit (ZSG), in Erbach und eine Kinder- und Jugendpsychia- trische Ambulanz in Höchst (Vitos). Offenbach: Eine psychiatrische Institutsambulanz gibt es im Sana-Klinikum. Rheingau-Taunus-Kreis: Im Rheingau-Taunus-Kreis gibt es drei solcher Einrichtungen: Die beiden Institutsambulanzen von Vitos Rheingau in Eltville und Idstein sowie die Institutsambu- lanz des Scivias St. Valentinus-Krankenhauses in Kiedrich. Vogelsbergkreis: Es gibt eine psychiatrische Ambulanz. Werra-Meißner-Kreis: Beim Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie gibt es drei psychia- trische Ambulanzen mit Standorten in Eschwege, Hessisch Lichtenau und Witzenhausen. Wetteraukreis: Im Wetteraukreis gibt es vier psychiatrische Institutsambulanzen. Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Friedberg / Gesundheitszentrum in Friedberg, Bad Vilbel, Nidda – Bad Salzhausen und das Capio Mathildenhospital in Büdingen. Wiesbaden: Für die Stadt Wiesbaden sind zwei psychiatrische Krankenhäuser (Psychiatrische Abteilung Helios-HSK und Vitos Eichberg in Eltville), 24 Stunden täglich erreichbar. Vitos Eichberg betreibt drei psychiatrische Institutsambulanzen, die psychiatrische Abteilung Helios- HSK eine. Frage 9. Wie beurteilt die hessische Landesregierung die neue Bundesrichtlinie zur Personalbemessung in psychiatrischen Krankenhäusern? Die neue Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik, die der Gemein- same Bundesausschuss am 19. September 2019 beschlossen hat, wird voraussichtlich am 1. Ja- nuar 2020 in Kraft treten. Kritisch wird gesehen, dass zukünftig stationsbezogen Nachweise über die Personalausstattung erbracht werden müssen. Dies führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1307 5 Für die Unterschreitung der Mindestpersonalvorgaben sind Sanktionen in Form von Vergü- tungsausschlüssen vorgesehen. Auch dies wird insbesondere im Hinblick auf die psychiatrische Pflichtversorgung mit Besorgnis gesehen. Über die Ausgestaltung der Sanktionen ist noch nicht abschließend entschieden, dies soll bis zum 30. September 2020 erfolgen. Eine erste Anpassung der PPP-Richtlinie soll nach einer Evaluierung zum 30. September 2021 erfolgen. Frage 10. Welche Möglichkeiten sieht die hessische Landesregierung, um die Personalsituation in den psy- chiatrischen Kliniken Hessens zu verbessern? Die Personalbesetzung richtet sich bis heute nach der Verordnung über Maßstäbe und Grundsät- ze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie (Psychiatrie-Personalverordnung - Psych-PV). Ab dem 1. Januar 2020 soll die neue Richtlinie zur Personalausstattung in Psychia- trie und Psychosomatik, die der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hat, gelten. Die vorbehaltlose Sachverhaltsaufklärung der im Rahmen der Wallraff-Berichterstattung erhobenen Vorwürfe über das Klinikum Frankfurt Höchst war der richtige Weg. Nur wenn Transparenz über das psychiatrische Geschehen hergestellt ist, kann es zu Verbesserungen kommen. Zusätz- lich zu dem anlassbezogenen Handeln der Fachaufsicht wird künftig auch die Regelkommunika- tion mit den psychiatrischen Krankenhäusern in Hessen verstärkt, es wird regelmäßigen Aus- tausch mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, den ärztlichen und pflegerischen Leitungen geben. Dort sollen die allgemeinen Bedingungen der psychiatrischen Versorgung mit dem Ziel weiterer Verbesserungen erörtert werden. Dazu gehört auch die Frage, wie die Er- kenntnisse aus der S3 Leitlinie „Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressi- ven Verhaltens bei Erwachsenen“ sowie die Ergebnisse der beiden Projekte zur Vermeidung von Zwang im psychiatrischen Hilfesystem, die vom Bundesgesundheitsministerium gefördert wurden, in Hessen umgesetzt werden können. Im Gemeinsamen Bundesausschusses haben die Länder keine Stimmberechtigung, sondern kön- nen nur beratend tätig werden. Wiesbaden, 8. Januar 2020 Kai Klose",
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