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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/497 HESSISCHER LANDTAG 28. 05. 2019 Kleine Anfrage Günther Rudolph (SPD) Inbetriebnahme der Notfall-Leitstelle im Schwalm-Eder-Kreis und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Die „Hessische/Niedersächsische Allgemeine“ (HNA) berichtet in der Ausgabe „Melsunger-Allgemeine“ vom 20.03.2019, dass eine der landesweit modernsten Notfall-Leitstellen seit Januar 2017 fertig in Homberg (Efze) steht, jedoch nicht genutzt werden kann, da es das Land Hessen offensichtlich nicht schafft, seinen Teil der Ausstattung zu liefern. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: In keinem anderen Bundesland wurde bisher ein solch weitreichendes Modernisierungs- programm für die Leitstellen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes durch das Land geplant und in enger Abstimmung mit den Nutzern durchgeführt. Dabei steht die bereits abgeschlossene Vernetzung der 25 Standorte sowie der Hessischen Landesfeuerwehr- schule im Vordergrund. Dies sichert die bewährte Leitstellenstruktur auch unter dem Aspekt der vielfältigen zukünftigen Anforderungen, wie bspw. Videokommunikation, Notrufüberlauf und Ausfallsicherheit. Insbesondere die derzeit bundesweit stattfindende Umstellung auf „Voice- over-IP“ Technologie (VoIP) in der Telefonie wird durch die rein software-basierte IP- Kommunikationstechnik vollständig abgebildet und kann damit sehr schnell neueste Kommuni- kationsmedien integrieren. Diese technischen Möglichkeiten sind im Ländervergleich derzeit einzigartig. Die Modernisierung ist eine komplexe Aufgabenstellung. Zum größten Teil müssen die Aufga- ben während des laufenden Betriebs der Leitstellen ausgeführt werden. Sie bedarf der Zusam- menarbeit vieler Akteure und benötigt die Schaffung vieler Einzelvoraussetzungen. So hat z.B. das Land die Kommunikationstechnik mit der entsprechenden Bediensoftware und das Mobiliar zu liefern. Ebenso ist es eine unabdingbare Voraussetzung, dass der Landkreis das Einsatzleitsystem auf den aktuellen Stand bringt und mit Daten versorgt. Hier kam es zu verfahrensbedingten Verzögerungen, wie bspw. ein vergaberechtliches Nach- prüfungsverfahren einschließlich Klage eines unterlegenen Bieters vor dem OLG, das die Ver- gabe der Beauftragung von 2013 bis 2016 verzögerte. In Folge gab es technische Probleme und Notwendigkeiten der Weiterentwicklung der Betriebs- und Bediensoftware für die neue Kom- munikationstechnik. Hinzu kommen Herausforderungen vor Ort. So konnte zum Beispiel der Landkreis Schwalm-Eder aufgrund personeller Engpässe eine entsprechende Version der Ein- satzleitsoftware nicht rechtzeitig in Betrieb nehmen, wodurch in Absprache mit den Vertretern des Landkreises die Leitstelle Schwalm-Eder nicht mehr als Pilotleitstelle weiterentwickelt wer- den konnte; dies wurde in der Leitstelle Darmstadt-Dieburg fortgesetzt, die nun seit Anfang April 2019 den Betrieb aufgenommen hat. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist es richtig, dass das Hessische Ministerium des Innern und für Sport dem Schwalm-Eder-Kreis in einem Schreiben vom 25. Februar 2013 mitgeteilt hat, es sei beabsichtigt, die Leitstelle mit fünf Leitstellenarbeitsplätzen sowie mit Telekommunikationstechnik auszustatten und dass mit der Auslieferung der Technik im August 2014 zu rechnen sei? Es ist richtig, dass der Landkreis in einem Schreiben vom 25. Februar 2013 informiert wurde, die Leitstelle mit fünf Leitstellenarbeitsplätzen sowie Telekommunikationstechnik auszustatten. Eingegangen am 28. Mai 2019 · Bearbeitet am 28. Mai 2019 · Ausgegeben am 31. Mai 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/497 Diese Information beruhte auf der Ausschreibung zur Erneuerung der Leitstellentechnik von Ende 2012. Bei dieser Ausschreibung kam es nicht zu einem Zuschlag, da das Verfahren mit einem Nachprüfungsverfahren überzogen wurde und im August 2014 mangels geeigneter Anbie- ter aufgehoben und ein erneutes Ausschreibungsverfahren in Gang gesetzt und abgeschlossen werden musste. Frage 2. Wie ist in diesem Fall die grobe Fehleinschätzung des Auslieferungszeitpunktes zu erklären? Zum Zeitpunkt der Information (25. Februar 2013) des Schwalm-Eder-Kreis lag keine Fehlein- schätzung bezüglich des Auslieferungszeitpunktes vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 3. Ist es zutreffend, dass die beauftragte Firma bereits im September 2016 ihre Softwarelösung vor- stellte? Im September 2016 stellte die beauftragte Firma ihr Bedienkonzept, wesentliche Funktions- merkmale ihrer Technik und ihren Maßnahmenplan den Verantwortlichen der Leitstellen in Hessen vor. Frage 4. Ist es weiter zutreffend, dass die Software erst fertig entwickelt werden musste, um von den Leit- stellen in Hessen verwendet werden zu können? Nach der jahrelangen Verzögerung aus vergaberechtlichen Gründen waren aufgrund der techni- schen Weiterentwicklung verschiedene neue Softwareentwicklungen notwendig. Frage 5. Gab es im Vergabeverfahren weitere Bieter und welchen Auftragswert (Gesamtwert) hat die ver- gebene Leistung? Es gab insgesamt drei Bewerber. Allerdings erfüllte nur ein Bieter die Voraussetzungen für die Angebotsabgabe. Der Gesamtwert der Vergabe beläuft sich auf ca. 16.000.000 € (brutto). Frage 6. Welche Gründe haben zur Vergabe an die beauftragte Firma geführt? Die beauftragte Firma erfüllte alle zur Vergabe festgelegten Kriterien der Ausschreibung. Diese umfassten u.a. geeignete Referenzen aus dem Sicherheitsbereich bei der Realisierung eines ver- netzten Kommunikationssystems, das voll IP-fähig ist, der Nachweis über sicherheitsüberprüftes Fachpersonal und über die Wirtschaftskraft des Bieters. Das Angebot war zudem wirtschaftlich. Frage 7. Hat die beauftragte Firma bereits Leitstellen für Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungs- dienst in anderen Bundesländern ausgestattet? Die ausgeschriebene Leistung war in keiner Leitstelle für Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst in Deutschland bisher in Betrieb. Als Referenz war aus diesem Grund die Aus- stattung der zwölf Autobahnleitstellen in Österreich und ein NATO-Projekt zur Luftüberwa- chung maßgeblich. Frage 8. Welcher Liefertermin und welche Vertragsstrafen wegen Lieferverzugs wurden vereinbart? Vertraglich sollte die Leistung zwischen Januar 2017 und Januar 2019 erbracht werden. Gemäß EVB-IT Vertrag sind max. 5 % des Auftragswertes als Vertragsstrafe vorgesehen. Unabhängig davon wurden von der beauftragten Firma Kosten in Höhe von 88.000 € wg. des Zeitverzugs übernommen. Frage 9. Sollte bereits in einer anderen hessischen Leitstelle die neue Leitstellensoftware in Betrieb ge- nommen worden sein: Läuft sie damit störungs-und fehlerfrei und sofern dies der Fall ist, seit wann? Die Software wurde in der Leitstelle Darmstadt-Dieburg zum 8. April 2019 in Betrieb genom- men. Nach einer Erprobungsphase läuft das System seit 20. April 2019.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/497 3 Frage 10. Wann steht die Telekommunikationstechnik des Landes für die Leitstelle Schwalm-Eder vollum- fänglich zur Verfügung, so dass der Betrieb aufgenommen werden kann? Die Telekommunikationstechnik des Landes steht ab Mitte Mai 2019 der Leitstelle zur Verfü- gung. Diese kann danach in Abstimmung mit der Fachfirma den Betrieb starten. Wiesbaden,17. Mai 2019 Peter Beuth",
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