HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177569/",
"id": 177569,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/177569-fortsetzung-des-schulversuchs-berufsfachschule-zum-ubergang-in-ausbildung-bua/",
"title": "Fortsetzung des Schulversuchs „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung“ (BÜA)",
"slug": "fortsetzung-des-schulversuchs-berufsfachschule-zum-ubergang-in-ausbildung-bua",
"description": "",
"published_at": "2020-07-22T00:00:00+02:00",
"num_pages": 3,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c2/4f/64/c24f64a04c3f47b19e76939bf749b786/9399e33a5761b10457ce4cc998522ea449c3c062.pdf",
"file_size": 75079,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c2/4f/64/c24f64a04c3f47b19e76939bf749b786/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c2/4f/64/c24f64a04c3f47b19e76939bf749b786/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/3/03103.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2016",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2016",
"publisher": "Hessischer Landtag",
"reference": "20/3103",
"foreign_id": "he-20/3103",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
},
"uid": "c24f64a0-4c3f-47b1-9e76-939bf749b786",
"data": {
"category": null,
"publisher": "he",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "20"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=177569",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-07-25 08:14:43.422096+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177569/",
"number": 1,
"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3103 HESSISCHER LANDTAG 22. 07. 2020 Kleine Anfrage Manuela Strube (SPD) vom 26.06.2020 Fortsetzung des Schulversuchs „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung“ (BÜA) und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragestellerin: Der Schulversuch „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA)“, der im Schuljahr 2017/2018 in Hessen startete, endet am 31.07.2021. Der Hessische Kultusminister gab hierzu an, dass eine Fortsetzung des Schulversuchs geplant sei. Insbesondere der Mangel an sozialpädagogischer Unterstützung wurde von Schulen, Gewerkschaften und Arbeitsgemeinschaften im bisherigen Schulversuch BÜA negativ herausgestellt, woraufhin nun eine neue Zuweisung für sozialpädagogische Unterstützung angekündigt wurde. Die Landesregierung plant zudem weitere Veränderungen, u.a. veränderte Versetzungs- und Wiederholungskriterien für den Übergang von der ersten in die zweite Stufe und einen Ausschluss von Schülerinnen und Schülern, die bereits über einen Realschulabschluss verfügen. Vorbemerkung Kultusminister: Die Erfahrungen der Schulen und die Ergebnisse der begleitenden Evaluation durch die TU Darm- stadt und die Hessische Lehrkräfteakademie haben gezeigt, dass das Land Hessen mit dem Schul- versuch „Berufsschule zum Übergang in Ausbildung“ (BÜA) grundsätzlich auf einem guten Weg ist. Sowohl die Evaluationsergebnisse als auch die konkreten Erfahrungen der Schulen haben allerdings auch gezeigt, dass an einigen Stellen Optimierungen möglich sind. Dies hat zu Anpas- sungen bei der geplanten Fortsetzung des Schulversuchs BÜA geführt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wer war an der Überarbeitung des Schulversuchs BÜA bzw. der Entscheidung über die Änderun- gen im Vergleich zum Schulversuch von 2017/2018 bis 2021/2022 beteiligt? Der weiterentwickelte Rahmen des Schulversuchs für das Schuljahr 2021/2022 wurde in der schulfachlichen Abteilung des Hessischen Kultusministeriums auf Grund der Ergebnisse der in- ternen und externen Evaluationen durch die wissenschaftliche Begleitung durch die TU Darmstadt und die Hessische Lehrkräfteakademie erarbeitet. Weiterhin wurden Rückmeldungen aus den Schulen über die Steuerungsgruppe und die Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direkto- ren der beruflichen Schulen (AGD) einbezogen. Alle Weiterentwicklungsvorschläge wurden mit der wissenschaftlichen Begleitung und der Steuerungsgruppe diskutiert. Dabei wurden auch die Anpassungsnotwendigkeiten berücksichtigt, die sich aus den rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben: Das Hessische Schulgesetz in der Fassung vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 150), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2020 (GVBl. S. 402), schreibt in § 187 Abs. 5 vor: „Bestehende einjährige Berufsfachschulen […] können längstens bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 fortgeführt werden“, was Konsequenzen für die Weiterführung des Schulversuchs BÜA hat. Aus dieser rechtlichen Regelung ergibt sich, dass in BÜA mit der Staffel II ab dem Schuljahr 2021/2022 kein Äquivalent für die bisherige einjährige Berufsfachschule geschaffen werden darf. Weiterhin besagt die Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusmi- nisterkonferenz vom 17.10.2013 in der Fassung vom 22. März 2019): „Bildungsgänge der Be- rufsfachschulen, die mit ihrem Abschluss die Berechtigung des Mittleren Schulabschlusses ein- schließen, bauen auf dem Hauptschulabschluss auf und dauern mindestens zwei Jahre“. Auch dies muss in der Umsetzung des fortgeführten Schulversuchs berücksichtigt werden, damit dieser eine Form erprobt, die am Ende des Schulversuchs in die Regelform übernommen werden kann. Eingegangen am 22 Juli 2020 · Bearbeitet am 22. Juli 2020 · Ausgegeben am 24. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c2/4f/64/c24f64a04c3f47b19e76939bf749b786/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177569/",
"number": 2,
"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3103 Frage 2. Auf wie viele weitere Schulen plant die Landesregierung den Schulversuch auszuweiten? Für das Schuljahr 2021/2022 besteht von Seiten der Landesregierung die Bestrebung, dass etwa 25 bis 30 weitere Schulen in die zweite Modellphase einsteigen. Frage 3. Wann erhalten die Schulen, die BÜA bereits anbieten oder in den Schulversuch einsteigen wollen, die konkreten Informationen zur Ausgestaltung? Den Staatlichen Schulämtern wurde das Konzept bereits auf der Dezernententagung am 3. De- zember 2019 vorgestellt. Die gleichen Informationen erhielten die Schulleiterinnen und Schullei- ter aller beruflichen Schulen am 10. Dezember 2019 anlässlich einer Schulleiterdienstversamm- lung. Die Steuerungsgruppe der aktuellen Staffel wurde über die Ausgestaltung der Fortführung auf einer Steuerungsgruppensitzung am 11. Februar 2020 informiert. Zudem war ein Fachtag geplant. An diesem sollten den interessierten Schulen Beispiele guter Praxis zu zentralen Elemen- ten des Schulversuchs „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung“ vorgestellt werden. Auch sollten die Rahmenbedingungen für die Fortsetzung des Schulversuchs einem breiteren Publikum in unmittelbarer Form dargestellt werden. Auf Grund der Corona-Pandemie konnte dieser ge- plante „BÜA-Fachtag“ leider nicht stattfinden. Das Kultusministerium wird allen hessischen Schulen ein „BÜA-Informationspaket“ mit Informationen zum allgemeinen Konzept, den Curri- cula, den fachlichen und den überfachlichen Kompetenzmatrizen noch in den Sommerferien 2020 zur Verfügung stellen. Frage 4. Die Fortsetzung des Schulversuchs soll im Schuljahr 2021/22 starten. Wann endet diese? Die zweite Phase des Schulversuchs ist erneut auf vier Schuljahr ausgelegt, die nach dem Schul- jahr 2024/2025 enden wird. Frage 5. In welcher Form wird die Fortsetzung des Schulversuchs BÜA evaluiert? Der Schulversuch bzw. dessen Fortsetzung wird durch die TU Darmstadt und die Hessische Lehr- kräfteakademie sowohl formativ als auch summativ evaluiert. Frage 6. Welche Zuweisung an sozialpädagogischer Unterstützung gab es im bisherigen Schulversuch und welche Zuweisung plant die Landesregierung für dessen Fortsetzung? Im bisherigen Schulversuch konnten die Schulen entscheiden, ob sie für die Profilgruppenstunden eine Sozialpädagogin bzw. einen Sozialpädagogen und/oder eine Lehrkraft einsetzen. Im Umfang dieser Stunden war der Abschluss eines auf die Dauer des Schulversuchs befristeten Vertrags mit einer Sozialpädagogin bzw. einem Sozialpädagogen möglich, sofern das Personalausgabenbudget des jeweiligen Schulaufsichtsbereichs dies zugelassen hat. Für die Weiterführung des Schulversuchs ist eine Grundzuweisung von 0,2 Stellen Sozialpädago- gik pro Profilgruppe der Stufe I geplant. Die Stellen sollen den Schulen zugewiesen werden. Eine Beschäftigung über Träger soll vermieden werden, um die Kontinuität des sozialpädagogischen Personals zu sichern und um die Stellen für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber attraktiver zu machen. Frage 7. Wird es neben der Zuweisung für sozialpädagogische Unterstützung auch zusätzliche Stellen für Förderschullehrkräfte geben? a) Wenn ja, wie berechnen sich diese? b) Wenn nein, warum nicht? Die regional zuständigen inklusiven Schulbündnisse sollen die Bedarfe an den Schulen feststellen und die zur Verfügung gestellten Ressourcen planvoll einsetzen. Dies schließt auch die beruflichen Schulen ein und stellt sicher, dass regionale Besonderheiten vor Ort abgestimmt und berücksich- tigt werden können. Die Entscheidung, darüber hinaus eine Planstelle mit einer Förderschullehr- kraft zu besetzen, liegt bei der jeweiligen Schule. Frage 8. Inwiefern plant die Landesregierung eine Veränderung der Versetzungs- und Wiederholungskrite- rien für den Übergang von der ersten in die zweite Stufe? In der zweiten Staffel des Schulversuchs sollen die Versetzungs- und Wiederholungskriterien an- gepasst werden. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Schüle- rinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss, die das erste Ausbildungsjahr nicht erfolgreich abschließen, können dieses einmal wiederholen. Ziel ist das Erreichen der Gleichstellung mit dem Hauptschulabschluss. Es soll nach Möglichkeit verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c2/4f/64/c24f64a04c3f47b19e76939bf749b786/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177569/",
"number": 3,
"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3103 3 Schülerinnen und Schüler, die mit einem Hauptschulabschluss in BÜA aufgenommen wurden, können das Schuljahr nicht wiederholen – hier ist eine klare Ausbildungsorientierung vorgesehen. Ein nochmaliges Erlangen eines Schulabschlusses, z.B. zur Verbesserung der Noten, ist grund- sätzlich nicht möglich. Gemäß KMK-Vereinbarung können Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsfachschule besu- chen, nur dann innerhalb von zwei Jahren zum mittleren Abschluss geführt werden, wenn sie mit einem (qualifizierenden) Hauptschulabschluss aufgenommen wurden. Somit können nur die Schü- lerinnen und Schüler in Stufe II versetzt werden, die bereits mit einem (qualifizierenden) Haupt- schulabschluss aufgenommen wurden und die die Versetzungsbedingungen gemäß der Verord- nung der zweijährigen Berufsfachschule erfüllen, die in BÜA analog anzuwenden ist. Abweichend von den allgemeinen Vorgaben können Schülerinnen und Schüler, die ohne oder mit einfachem Hauptschulabschluss in BÜA aufgenommen wurden, in besonders begründeten Ausnahmefällen durch Einzelfallentscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters in Stufe II versetzt werden. Frage 9. Plant die Landesregierung eine Ausweitung des Fortbildungsangebots für Lehrkräfte, die im Schul- versuch BÜA arbeiten? Bereits in Staffel I wurde ein regelmäßiges Fortbildungsangebot für die BÜA-Lehrkräfte geschaf- fen, welches u. a. durch die wissenschaftliche Begleitung durch die TU Darmstadt organisiert worden ist. Auch für alle am Schulversuch neu teilnehmenden Schulen ist ein kontinuierliches Fortbildungsangebot in Planung; ein Grundkonzept besteht bereits. Grundlage bilden hier die bereits durchgeführten Workshops und die gewonnenen Erfahrungen darüber, an welchen Stellen Bedarfe bestehen. Neben den hessenweiten Angeboten werden auch die individuellen Bedarfe der teilnehmenden Schulen kontinuierlich Beachtung finden. Wiesbaden, 16. Juli 2020 In Vertretung: Dr. Manuel Lösel",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/c2/4f/64/c24f64a04c3f47b19e76939bf749b786/page-p3-{size}.png"
}
]
}