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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/941 HESSISCHER LANDTAG 02. 09. 2019 Kleine Anfrage Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten) vom 15.07.2019 Haftentlassungen durch das OLG Frankfurt und Antwort Ministerin der Justiz Vorbemerkung Fragestellerin: Wegen einer Verfahrensverzögerung beim Landgericht Darmstadt hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) drei Haftbefehle aufgehoben. Den Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Die Angeklagten saßen seit Januar dieses Jahres in Untersuchungshaft. Diese hat die normalerweise zulässige Dauer von sechs Monaten überschritten. Ursache dafür sei laut OLG Frank- furt am Main \"eine nicht gerechtfertigte und ausschließlich der Justiz zuzurechnende erhebliche Verfahrens- verzögerung\" gewesen. Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Hat die Landesregierung Kenntnisse bezüglich der überlangen Verfahrensdauer und damit für die Gründe für die Aufhebung der drei Haftbefehlen gegen Untersuchungshäftlinge? Nach seinem Beschluss vom 10. Juli 2019 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine nicht gerechtfertigte und ausschließlich der Justiz zuzurechnende erhebliche Verfahrensverzöge- rung festgestellt. Diese beruht nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts darauf, dass es das Präsidium des Landgerichts Darmstadt versäumt hat, der mit der Sache befassten Kammer rechtzeitig zum angesetzten Hauptverhandlungstermin einen Ersatz für eine Beisitzerin zuzuwei- sen, deren Mutterschutz wenige Tage vor dem Termin begann, obwohl sich dafür eine Richterin bereitfand. Frage 2. Wenn ja: Wie beurteilt sie diese? Wenn nein: Warum nicht? Eine Beurteilung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und des darin festgestellten Vorgehens des Präsidiums des Landgerichts Darmstadt verbietet sich aus Rück- sicht auf die verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit. Frage 3. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Haftaufhebungen auf einen Personalmangel im Be- reich der Justiz zurückzuführen sind? Frage 4. Wenn ja: was hat die Landesregierung gegen diesen Personalmangel bereits unternommen? Wenn nein: welche anderen Gründe sieht die Landesregierung für die überlange Verfahrensdauer und damit für die Haftentlassung der drei Untersuchungshäftlinge? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Nein. Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts vom 10. Juli 2019 hat eine Entscheidung des unabhängigen Präsidiums des Landgerichts Darmstadt, eine Stelle nicht mit einer dazu bereiten Richterin zu besetzen, zu Unstimmigkeiten bei der landgerichtsinternen Geschäftsverteilung und zur Aufhebung eines bereits angesetzten Termins und damit zur Verfahrensverzögerung geführt. Das Oberlandesgericht hat ausgeführt, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das Landge- richt Darmstadt das Verfahren bis zum ersten angesetzten Termin am 14. Mai 2019 „in jeder Hinsicht vorbildlich gefördert“ haben. Eingegangen am 2. September 2019 · Bearbeitet am 2. September 2019 · Ausgegeben am 5. September 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/941 Frage 5. Was wird die Landesregierung zukünftig hinsichtlich des Personalmangels in der Justiz unter- nehmen? Frage 6. Plant die Landesregierung, die Zahl der Richterinnen und Richter in Hessen zu erhöhen? Frage 7. Wenn ja: Durch welche Maßnahmen soll es zu einer Erhöhung der Anzahl der Stellen kommen? Wenn nein: Warum nicht? Die Fragen 5. bis 7. werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: In der hessischen Justiz besteht kein Personalmangel. Im Mai 2019 betrug der Stellenbeset- zungsgrad in der ordentlichen Gerichtsbarkeit 98,14 % im R-Bereich (Stand 31. Mai 2019). Im gesamten R-Bereich (einschließlich der Fachgerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaften) wa- ren zum 31. Mai 97,39 % aller Stellen besetzt. Für die Justiz erwachsen aber fortwährend neue Aufgaben, denen die Landesregierung mit der Schaffung weiterer Stellen begegnet. Im Rahmen des Justizaufbauprogramms wurden daher seit dem Jahr 2017 im Justizressort 530 Stellen geschaffen, davon 161,5 Stellen im R-Bereich. Darüber hinaus ist eine weitere Verstärkung der Personalausstattung vorgesehen und eine Stel- lenmehrung im richterlichen Bereich auch Gegenstand des Aufstellungsverfahrens zum Haushalt 2020. Frage 8. Plant die Landesregierung die Notengrenzen der juristischen Staatsexamina für eine Zulassung von Richterinnen und Richter in Hessen zu senken, um dadurch mehr Bewerberinnen und Bewer- ber akquirieren zu können? Das aktuelle Notenquorum für eine Einstellung im richterlichen Dienst basiert auf einem Be- schluss des Richterwahlausschusses vom 7. Mai 2001. Danach ist für die Berufung in das Rich- terverhältnis auf Probe oder kraft Auftrags in der ersten juristischen Prüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung ein Notenwert von jeweils mindestens 8,50 Punkten erforderlich oder aus beiden Staatsexamina eine Summe von mindestens 17,00 Punkten, wobei der Wert von 8,00 Punkten im zweiten Staatsexamen nicht unterschritten werden darf. Der Richterwahlausschuss hat dieses Notenquorum zuletzt in seiner Sitzung vom 17. Januar 2017 bestätigt und beschlossen, dass es unverändert bestehen bleibt. Das Quorum hat sich bewährt und stand trotz des erhöhten Einstellungsbedarfs in den letzten Jahren einer zügigen Stellenbesetzung nicht entgegen. Die richterliche Tätigkeit ist mit einer hohen Verantwortung verbunden. Daher wird auch weiterhin angestrebt, die besten Juristinnen und Juristen für die Justiz zu gewinnen, um die gleichbleibend hohe fachliche Qualität der Rich- terinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu gewährleisten. Wiesbaden, 30. August 2019 Eva Kühne-Hörmann",
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