HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177588/",
"id": 177588,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/177588-angriffe-auf-polizeibeamte-am-frankfurter-opernplatz/",
"title": "Angriffe auf Polizeibeamte am Frankfurter Opernplatz",
"slug": "angriffe-auf-polizeibeamte-am-frankfurter-opernplatz",
"description": "",
"published_at": "2020-09-07T00:00:00+02:00",
"num_pages": 3,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9d/76/f4/9d76f4aa0ffc4451adfeb75d79441bc5/578f8d424614ee920b3e447031734207d06b737c.pdf",
"file_size": 87009,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9d/76/f4/9d76f4aa0ffc4451adfeb75d79441bc5/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9d/76/f4/9d76f4aa0ffc4451adfeb75d79441bc5/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/1/03271.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2016",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2016",
"publisher": "Hessischer Landtag",
"reference": "20/3271",
"foreign_id": "he-20/3271",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
},
"uid": "9d76f4aa-0ffc-4451-adfe-b75d79441bc5",
"data": {
"category": null,
"publisher": "he",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "20"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=177588",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-07-25 08:14:49.107152+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177588/",
"number": 1,
"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3271 HESSISCHER LANDTAG 07. 09. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 22.07.2020 Angriffe auf Polizeibeamte am Frankfurter Opernplatz und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Nach den Vorfällen auf dem Frankfurter Opernplatz in der Nacht vom 18. auf den 19. Juli 2020 äußerten sich der Frankfurter Polizeipräsident und ein Mitglied des Landesvorstandes der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Der Polizeipräsident beklagte, dass bereits seit Jahren „die Gewalt gegen Polizisten, aber auch Feuerwehrleu- ten, Krankenschwestern oder selbst Sachbearbeitern der Verwaltung“ zunimmt. Die Hemmschwelle gegenüber Amtsträgern sei stark gesunken. Hinzu komme der latente Vorwurf gegen die Polizei, rechtsextrem und rassis- tisch zu sein – insbesondere nach dem Vorfall mit George Floyd und der danach entstandenen „Black lives matter“-Bewegung. Er kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die sämtliche Tatverdächtige der An- griffe am Opernplatz nach Feststellung der Identität auf freien Fuß gesetzt hat, da keinem nachgewiesen werden konnte, „dass die Steine oder Flaschen Beamten auch getroffen haben“. https://www.bild.de/bild-plus/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/nach-opernplatz-randale-polizeipraesi- dent-erklaert-den-hass-auf-beamte-719769… Das entspricht wohl der geltenden Rechtslage, stellt damit jedoch die Frage nach einem Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Der GdP-Vorstand bezeichnet die Täter der Opernplatz-Angriffe als „auffällige junge Männer, die eine Integra- tion in unsere Gesellschaft nicht wollen“ – mithin also Personen „mit Migrationshintergrund, die keinen Res- pekt haben vor staatlichen Institutionen, kein Benehmen, keine Wertschätzung vor dem Eigentum anderer Men- schen, keine Skrupel haben Menschen Gewalt anzutun.“ https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/polizei-gewerkschafter-junge-maenner-die-in- tegration-nicht-wollen-71977316.bild.html Die meisten dieser Täter dürfte im frühen Kindesalter nach Deutschland gekommen bzw. wurden in Deutsch- land geboren und wurden dennoch möglicherweise in einer Weise sozialisiert, die mit den Werten eines frei- heitlich-demokratischen Rechtsstaates nicht kompatibel sind. Insoweit stellt sich die Frage, in welchem Umfeld die Täter leben und aufgewachsen sind und welche Bedeutung familiäre Strukturen und Bildung besitzen. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Auf die Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport zu der Kleinen Anfrage Drucksa- che 20/2075 des Abgeordneten Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 20. Januar 2020 wird verwiesen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Was sind nach Auffassung der Landesregierung die Ursachen der durch den Polizeipräsidenten festgestellten Zunahme der Gewalt gegen Polizisten, Feuerwehrleute, Pflegepersonal und Sachbe- arbeitern der Verwaltung? Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Frage 1 der Kleinen Anfrage Drucksache 20/2075 des Abgeordneten Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 20. Januar 2020 sowie auf die Antwort der Frage 4 der Kleinen Anfrage Drucksache 20/2091 der Abgeordneten Dirk Gaw (AfD) und Klaus Herrmann (AfD) vom 22. Januar 2020 verwiesen. Frage 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die zunehmende Gewalt gegen Polizis- ten, Feuerwehrleute, Pflegepersonal und Sachbearbeitern der Verwaltung einzudämmen? Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Frage 5 der Kleinen Anfrage Drucksache 20/2091 der Abgeordneten Dirk Gaw (AfD) und Klaus Herrmann (AfD) vom 22. Januar 2020 verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Ministerium des Innern und für Sport die derzeiti- gen Strafbestimmungen für nicht ausreichend erachtet und es für erforderlich hält, auch nach dem Eingegangen am 7. September 2020 · Bearbeitet am 7. September 2020 · Ausgegeben am 11. September 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9d/76/f4/9d76f4aa0ffc4451adfeb75d79441bc5/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177588/",
"number": 2,
"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3271 seit Juli 2017 eingeführten Recht der neuen §§ 113 ff StGB, das Mindestmaß bei tätlichen An- griffen gegen Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) auf sechs Monate, statt wie bisher drei Monate Freiheitsstrafe, heraufzusetzen. Dies gilt umso mehr, als kürzere Mindestfreiheitsstrafen kaum generalpräventiv wirken, weil hier meist die Strafzumessungsregel des § 47 StGB greift, wonach in der Regel Geldstrafen ausgesprochen werden. Die jüngsten Ereignisse zeigen aber auch, dass die Übergriffe auf Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdiensten sowie medizinisches Personal lang nicht mehr nur aus situativen Erregungen heraus erfolgen. Sie sind mittlerweile auch das Ergebnis eines planvollen, zielgerichteten Vorgehens. Dieser zusätzli- chen kriminellen Energie muss der Rechtsstaat mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln begegnen. Daher soll eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gelten, sofern die Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden. Somit würden solche Taten als Verbrechen gelten. Frage 3. Wie begegnet die Landesregierung dem „latenten Vorwurf gegen die Polizei rechtsextrem und ras- sistisch“ zu sein und was unternimmt die Landesregierung, um die Beamten und vor diesen pau- schalen Vorwürfen zu schützen? Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkung sowie die Antwort der Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drucksache 20/2974 des Abgeordneten Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 15. Juni 2020 verwiesen. Frage 4. Sieht die Landesregierung einen Handlungsbedarf, um die rechtliche Möglichkeit zu schaffen, Per- sonen, die dringend tatverdächtigt sind, tätliche Angriffe auf Polizeibeamte verübt zu haben, sofort zu inhaftieren und ggf. in einem beschleunigten Verfahren einer Bestrafung zuzuführen? Personen, die einer Straftat dringend verdächtig sind, können in Untersuchungshaft genommen werden, wenn ein Haftgrund vorliegt (§§ 112 ff. StPO). Die Entscheidung hierüber obliegt dem zuständigen Richter. Unter den Voraussetzungen der §§ 417 ff. StPO kann im Einzelfall im Rahmen eines beschleu- nigten Verfahrens Anklage erhoben werden. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft wird nur bei einfachen Sachverhalten oder klarer Beweislage entsprochen, wenn die Sache zur sofortigen Ver- handlung geeignet ist. Ein dringender Tatverdacht ist hierfür nicht erforderlich; es genügt der hinreichende Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft kann bereits nach heutiger Rechtslage die ent- sprechenden Verfahrensschritte im Einzelfall einleiten. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Untersuchungshaft oder des beschleunigten Ver- fahrens ist aus Sicht der Landesregierung nicht erforderlich und unter Achtung der Prinzipien des Strafprozessrechts nicht angezeigt. Angriffe auf Polizisten bei Befragungen und Unfallaufnahmen oder auf helfende Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner werden mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet (nach § 114, bzw. § 115 StGB). Die Landesregierung setzt sich auf Bun- desebene dafür ein, die Mindeststrafe auf sechs Monaten zu erhöhen. Frage 5. Falls viertens zutreffend: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dieses Ziel zu erreichen und wird die Landesregierung aktiv werden, um die Voraussetzungen einer Umsetzung zu schaffen? Entfällt. Frage 6. Wie viele der 39 Tatverdächtigen der Opernplatz-Angriffe besitzen einen sog. Migrationshinter- grund und aus welchen Ländern stammen diese? Frage 7. Wie viele der unter sechstens genannten Personen sind in Deutschland geboren? Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage Drucksache 20/3251 des Abgeordneten Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 20. Juli 2020 verwiesen. Nach Erkenntnissen der Landesregierung sind 23 Personen Deutsche mit Migrationshintergrund, darunter 22 Personen, die in Deutschland geboren sind, und eine Person, die in der Türkei geboren ist. Zwölf Personen haben eine ausländische Staatsbürgerschaft, darunter sieben Personen, die in Deutschland geboren wurden. Die Übrigen ausländischen Staatsangehörigen wurden in Polen, Afghanistan, Syrien, Marokko, Türkei oder dem Kosovo geboren.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9d/76/f4/9d76f4aa0ffc4451adfeb75d79441bc5/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177588/",
"number": 3,
"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3271 3 Frage 8. Wie viele der 39 Tatverdächtigen der Opernplatz-Angriffe sind bereits polizeilich in Erscheinung getreten? Frage 9. Wodurch sind die unter 8. aufgeführten Personen in Erscheinung getreten? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. 25 Personen sind bisher polizeilich in Erscheinung getreten. Dabei handelt es sich um Rohheits- delikte, Eigentumsdelikte und Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz. Frage 10. Worauf führt es die Landesregierung zurück, dass der Anteil von Personen mit Migrationshinter- grund unter den Tatverdächtigen der Opernplatz-Angriffe besonders hoch ist? Aufgrund der generationsübergreifenden, demografischen Entwicklung ist es nicht überraschend, dass ein umfangreicher Gesamtteil der Bevölkerung Deutschlands einen Migrationshintergrund aufweist. Im vorliegenden Fall wurden die flüchtenden Täter verfolgt, nicht die Nationalitäten. Wiesbaden, 31. August 2020 Peter Beuth",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/9d/76/f4/9d76f4aa0ffc4451adfeb75d79441bc5/page-p3-{size}.png"
}
]
}