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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2601 HESSISCHER LANDTAG 27. 05. 2020 Kleine Anfrage Oliver Stirböck (Freie Demokraten) vom 01.04.2020 Südtangente und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Die Freien Demokraten sehen in einer Südtangente eine wichtige Möglichkeit, den Frankfurter S-Bahn-Tunnel zu entlasten, den Süden und Osten der Region Frankfurt Rhein-Main besser an den ÖPNV anzubinden und damit die Mobilität in der wachsenden Region zu organisieren. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage (Drucks. 20/286 vom 28. Mai 2019) darauf hingewiesen, dass die Auflösung der Kapazitätsengpässe im Knoten Frankfurt mit der Inbetriebnahme diverser Maßnahmen ab 2026 erfolgt. Wäh- rend im Vordertaunus und im Frankfurter Westen der Öffentliche Nahverkehr schon recht dicht gewebt ist, mangelt es an der Weiterentwicklung des Nahverkehrs im Osten Frankfurts und rund um Offenbach. Hierbei sind vor allem die nordmainische S-Bahn und die Südtangente zu nennen. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Wie auch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 20/286 dargelegt, ist ein leistungsfähiger Öffent- licher Personennahverkehr insbesondere auch auf der Schiene ein Ziel, das die Landesregierung aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes mit sehr hoher Priorität verfolgt. Dementsprechend setzt sich die Landesregierung für einen bedarfsgerechten Ausbau der Schieneninfrastruktur und des Nah- verkehrsangebots ein. Die seitens der Landesregierung unterstützten Angebotsverbesserungen um- fassen dabei auch eine südliche Tangentialverbindung im Rhein-Main-Gebiet, die Südtangente. Die Umsetzbarkeit von Angebotsverbesserungen steht im Zusammenhang mit der Kapazität der Schieneninfrastruktur. Der Eisenbahnknoten Frankfurt hat nicht auf allen Strecken genügend Ka- pazität und stellt derzeit den größten Engpass im deutschen Schienennetz dar. Wünschenswerte und verkehrlich gebotene Angebotsausweitungen wie z. B. insbesondere auch eine südliche Tan- gentialverbindung mit einem Linienverlauf vom Flughafen Frankfurt ins östliche/südöstliche Rhein-Main-Gebiet setzen daher Ausbaumaßnahmen an der Eisenbahninfrastruktur, die sich im Besitz und in der Verantwortung des Bundes befindet, voraus. Diese Vorhaben wurden bereits im Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz gesetzlich bestimmt oder als S-Bahn-Vorhaben zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz angemeldet und befinden sich in unterschiedlichen Planungsstadien. Hinsichtlich der Zuständigkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Hessen ist zudem zu beachten, dass auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Personennahver- kehr in Hessen (ÖPNVG) festgelegt wurde, dass die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV nicht beim Land, sondern bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Gemeinden bei mehr als 50.000 Einwohnern in gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung mit den Verkehrsverbünden liegt. Die Prüfung von Angebotskonzepten wie z. B. einer Verbindung vom Flughafen über Offenbach ins östliche/südöstliche Rhein-Main-Gebiet ist somit auf Grundlage der für das Land Hessen ge- troffenen Aufgabenzuweisungen eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe in Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Verkehrsverbund, hier dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Sie erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Nahverkehrsplanes. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Entlastungsfunktion der RTW im Vergleich zur Südtangente? Frage 2. Welchen Zeitplan hat die Landesregierung für den Regelbetrieb der Südtangente im Verhältnis zu den genannten Inbetriebnahmen diverser Maßnahmen 2026? Frage 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Konkurrenzsituation zwischen der RTW und der Südtangente am Regionalbahnhof-Flughafen? Eingegangen am 27. Mai 2020 · Bearbeitet am 27. Mai 2020 · Ausgegeben am 29. Mai 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2601 Frage 7. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung bei unterschiedlichen Routenvarianten für die Südtangente? Frage 8. Welche Haltestellen würden bei einer Südtangente angefahren? Die Fragen 1, 2, 3, 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhanges zusammen antwortet. Für eine südliche Tangentialverbindung im Rhein-Main-Gebiet werden derzeit verschiedene An- gebotskonzepte mit unterschiedlichen Laufwegen, unter anderem auch im Bereich des Flughafens Frankfurt, diskutiert (beispielsweise zum bestehenden Regionalbahnhof, Fernbahnhof oder zum Terminal 3). Es liegen derzeit noch keine Untersuchungen hinsichtlich der verkehrlichen Wirkun- gen oder des Laufweges einer solchen Verbindung vor, welche wie in der Vorbemerkung darge- stellt, in der Zuständigkeit der Aufgabenträger des ÖPNV liegen. Vergleichende Betrachtungen hinsichtlich des Laufweges oder zur Regionaltangente West (RTW) sind daher zum jetzigen Zeit- punkt nicht möglich. Gleiches gilt für einen Zeitpunkt, zu dem das Verkehrsangebot einer südli- chen Tangentialverbindung umgesetzt werden kann. Frage 4. Sieht die Landesregierung ein Harmonisierungsproblem und damit Verspätungsproblem zwischen den potenziell schnelleren und größeren S-Bahnen auf der Südtangente (120 km/h) und den RTW- Fahrzeugen, die auch auf Stadtbahn-Schienen fahren können (max. 100 km/h)? Eine gemeinsame Nutzung von Streckenabschnitten zwischen RTW und einer südlichen Tangen- tialverbindung kommt je nach Laufweg dieser Tangentialverbindung allenfalls zwischen Frankfurt Flughafen und Frankfurt Stadion in Betracht. Aus trassierungstechnischen Gründen kann auf die- sem Abschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h kaum erreicht werden, so dass keine nennenswerten Schwierigkeiten durch die unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten zu erwarten sind. Die vorhandenen Zwischenhalte Flughafen, Gateway Gardens und Stadion ent- schärfen das Problem zusätzlich. Frage 5. Kann neben der Brücke für die RTW am Stadion noch eine Brücke oder ein Tunnel für die Südtan- gente gebaut werden? Frage 6. Wie würde sich ein solcher zweigleisiger Tunnel im Vergleich zu einem eingleisigen Brückenbau für die RTW auf die Wirtschaftlichkeit auswirken? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Da derzeit noch keine Untersuchungen hinsichtlich einer Führung einer südlichen Tangentialver- bindung im Rhein-Main-Gebiet vorliegen, sind mangels Bestimmung des geplanten Angebotes Fragestellungen, ob es neben einer Brücke für die RTW einer weiteren Brücke oder eines zusätz- lichen Tunnels bedarf, verfrüht. Grundsätzlich ist hinsichtlich eines Kreuzungsbauwerkes östlich des Bahnhofs Frankfurt Stadion anzumerken, dass im Rahmen der Planung für die Regionaltangente West durch die RTW Pla- nungsgesellschaft für ein solches Bauwerk ein- und zweigleisige Varianten sowie Tunnel- und Brückenvarianten untersucht wurden. Für die Umsetzung des Betriebskonzeptes der RTW besteht kein Bedarf für ein zweigleisiges Brücken- oder Tunnelbauwerk. Auf der Grundlage der Planung der RTW kann daher kein Baurecht für ein zweigleisiges Brückenbauwerk erteilt werden. Frage 9. Gibt es eine Gleissystemskizze, in der alle Haltepunkte der Südtangente und insbesondere die Gleise und Bahnsteige des Nahverkehrs im Bahnhof Stadion im Endzustand dargestellt werden? Die Frage einer Gleissystemskizze für Haltepunkte und Bahnsteige des Nahverkehrs im Bahnhof Stadion für eine südliche Tangentialverbindung sind verfrüht. Auf die Ausführungen in der Vor- bemerkung und die Antwort zu den Fragen 1, 2, 3, 7 und 8 wird verwiesen. Frage 10. In welcher Form und wann ist die Abstimmung der Planung der Südtangente mit Beteiligung der betroffenen Kommunen und die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen? Prüfungen von Konzepten für eine Südtangente und entsprechende verkehrliche Untersuchungen sind, wie dargelegt, im Rahmen der Nahverkehrspläne durchzuführen. An der Aufstellung der Nahverkehrspläne sind die Kommunen über ihre lokalen Aufgabenträger für den ÖPNV direkt beteiligt. Der Nahverkehrsplan des RMV befindet sich derzeit im Prozess der Neuaufstellung. Hieran anschließend wird der RMV eine Machbarkeitsuntersuchung für eine südliche Tangenti- alverbindung durchführen. Sollten für die Realisierung einer südlichen Tangentialverbindung neue oder ergänzende planfeststellungspflichtige Infrastrukturausbauten notwendig sein, wird die Öffentlichkeit im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wie auch in den Anhörungsver- fahren für die Planfeststellung beteiligt. Wiesbaden, 19. Mai 2020 Tarek Al-Wazir",
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