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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/966 HESSISCHER LANDTAG 14. 02. 2020 Kleine Anfrage Christoph Degen (SPD) und Manuela Strube (SPD) vom 23.07.2019 Unterrichtsausfall an Grundschulen im Schuljahr 2018/19 und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Laut Aussage des Kultusministers in der zweiten Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses am 8.5.2019 fiel an Förderschulen im Wesentlichen aufgrund kurzfristiger Erkrankung der Unterricht im Schuljahr 2018/2019 bis zum 11.04.2019 in verschiedenen Jahrgangsstufen an 64 Tagen aus. Vorbemerkung Kultusminister: Den hessischen Schulen stehen ausreichend viele Lehrkräfte zur Verfügung, um die Grund- unterrichtsversorgung abzudecken. Die Lehrerzuweisung liegt deutlich über den für die Grundunterrichtsversorgung erforderlichen 100 %. Gleichwohl kann es zur Verhinderung von Lehrkräften und zu Vertretungsbedarfen kommen, beispielsweise durch Erkrankungen. In diesen Fällen haben die Schulen im Rahmen von Vertretungskonzepten ein pädagogisch sinnvolles Vertretungsangebot entwickelt, bei dem die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich durch Lehr- und Vertretungskräfte unterrichtet werden. Von Ausfall der Unterrichtsstunden des in der Stundentafel ausgewiesenen Pflichtunterrichts kann dabei nicht die Rede sein. Pädagogisch sinnvolle Vertretungen dürfen nicht verwechselt werden mit Unterrichtsausfall. Ein Großteil der Vertretungsanlässe entsteht durch schulische Veranstaltungen (Exkursionen, Klassenfahrten, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche u.ä.), die überwiegend in der Unterrichtszeit stattfinden müssen. Auch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen während der Unterrichts- zeit tangiert den Pflichtunterricht. Weitere vorhersehbare Vertretungsanlässe ergeben sich durch organisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel die Durchführung von Lernstandserhebungen. Bei akuter Erkrankung einer Lehrkraft handelt es sich um ein nicht vorhersehbares Ereignis. Zu den Aufgaben der Schulleitung gehört es, in all diesen Fällen Vertretungskonzepte umzusetzen. Über die Art und Weise der außerunterrichtlichen Angebote entscheidet jede Schule – mit Blick auf ihr Schulprogramm und in enger Abstimmung mit der gesamten Schulgemeinde – eigenständig. Die Organisation der Vertretungsregelung wird durch die Schule selbst gesteuert. Über Ausnahme- genehmigungen entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter in eigener Verantwortung; damit wird gewährleistet, dass Ausnahmen vor Ort nur dann zugelassen werden, wenn sie den ordnungsgemäßen Schulbetrieb nicht beeinträchtigen. Der Unterricht in den jeweiligen Klassen, die vom Vertretungsbedarf betroffen sind, wird durch das schulinterne Vertretungskonzept gewähr- leistet. Zu diesem gehören beispielsweise Vertretungsunterricht von anderen verfügbaren Lehrkräften der jeweiligen Schule wie auch das Konzept der Verlässlichen Schule (VSS). Bei langfristigen Abwesenheiten von Lehrkräften können befristete Vertretungsverträge beantragt oder die mobile Vertretungsreserve angefordert werden. Für die mobile Vertretungsreserve stehen für allgemeine Schulen hessenweit über 300 Stellen zur Verfügung. An Grundschulen, die beispielsweise nach dem pädagogischen Konzept der Wochenplanarbeit unterrichten, gelingt die Organisation des Vertretungsbedarfs üblicherweise sehr gut, da ein Wochenplan von der Lehrkraft von Beginn an so konzipiert ist, dass die Weiterarbeit der Schülerinnen und Schüler in der Vertretungssituation ermöglicht wird. Entsprechend helfen die zusätzlichen Betreuungs- und Beaufsichtigungsmöglichkeiten, die den Schulen im Rahmen der verlässlichen Schulzeit zur Verfügung stehen. Anders als noch bis weit in die 1990er Jahren hinein, als die damalige Landesregierung den Schulen weniger Lehrkräfte zuwies, als diese für die Abdeckung des Unterrichts benötigten, und Eingegangen am 14. Februar 2020 · Bearbeitet am 14. Februar 2020 · Ausgegeben am 19. Februar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/966 damit strukturell Unterrichtsausfall erzeugte, kommt es in Hessen aktuell im Regelfall nicht zum Ausfall von Unterricht. Auch bei einer Soll- und einer Ist-Besetzung weit über das für die Grundunterrichtsversorgung erforderliche Maß hinaus sind die genannten Vertretungsanlässe jedoch unvermeidbar und, wie das Beispiel von Schülerfahrten zeigt, die von Lehrkräften begleitet werden müssen, die dann zwangsläufig im Fachunterricht anderer Klassen fehlen, teilweise sogar erwünscht. Auch die bestmögliche Stellenversorgung und Stellenbesetzung kann nicht bewerkstelligen, dass jeder Lehrkraft eine zweite Reservekraft zugeordnet wird, die ohne Verzug sofort einspringen könnte, wenn die eigentliche Lehrkraft ausfällt. Derartige Vertretungskonzepte sind unrealistisch, vom Haushaltsgesetzgeber nicht verantwortungsvoll finanzierbar und auch in anderen Bereichen der Verwaltung und der Privatwirtschaft nicht üblich. Wie dem Fragesteller bereits bekannt ist, hat das Kultusministerium zur Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands an den Schulen und im Interesse der Konzentration der Lehrkräfte auf ihre pädagogischen Aufgaben auf zentrale Statistiken zu Vertretungssituationen verzichtet. Wie dem Fragesteller ebenfalls bereits bekannt ist, hat sich das Kultusministerium aufgrund des fortwährenden öffentlichen Interesses entschieden, möglichst unaufwendige Verfahren zu ent- wickeln, die elektronisch auswertbare Auswertungen ermöglichen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Einstweilen gilt daher weiter, dass zum Schutz der Schulen, der Schulleitungen und Lehrkräfte und im Interesse der Schülerinnen und Schüler, die im Mittelpunkt der schulischen Arbeit stehen sollen, auf eine Abfrage bei den Schulen verzichtet wurde. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantwortet ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. An wie vielen und welchen Grundschulen ist der Unterricht im Schuljahr 2018/19 tageweise ausge- fallen? Frage 2. In welchem Umfang sind in dem Schuljahr einzelne Unterrichtsstunden an Grundschulen ausge- fallen? Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Unabhängig von dem Grund der Abwesenheit einer Lehrkraft oder einer Lerngruppe wird jede Vertretung in der Schule über schuleigene Listen dokumentiert. Die zentrale Auswertung dieser Daten wäre hier durch eine Abfrage an den Schulen möglich. Die vorhandenen Daten müssten gesondert aufbereitet und teilweise durch gezielte Nachfragen bei einzelnen Vertretungs- lehrkräften ergänzt werden. Für die Schulleitungen wäre eine solche Auswertung mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand verbunden. Auf eine Abfrage bei den Grundschulen wurde verzichtet, um den damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Frage 3. Welche Anforderungen stellt die Landesregierung an ein schulisches Vertretungskonzept, damit eine Vertretungsstunde als gehalten und nicht als ausgefallen gilt? Bei der Erstellung der Vertretungspläne handelt es sich um eine besonders verantwortungsvolle und komplexe Aufgabe. Es geht nicht allein um planerische Solidität, vielmehr sind verschiedene Interessenslagen gegeneinander abzuwägen. Schulleiterinnen und Schulleiter verfügen über die fachliche Professionalität zur Ausgestaltung des schulischen Vertretungskonzeptes. Entsprechend ist ihnen von jeher diese Aufgabe gemäß § 88 HSchG gesetzlich zugeordnet. Da das Vertretungskonzept einer Schule die Interessen von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern in besonderer Weise berührt, ist bei der entsprechenden Ausgestaltung an gleicher Stelle im Hessischen Schulgesetz das Zusammenwirken der Mitglieder der Schulgemeinde gesetzlich vorgegeben. Zur Arbeitserleichterung wurde bereits zum Schuljahr 2011/2020 ein Leitfaden für die Erstellung eines schulischen Vertretungskonzeptes zur Verfügung gestellt, der im Hessischen Kultusminis- terium gemeinsam mit erfahrenen Schulpraktikerinnen und -praktikern erarbeitet wurde. Derzeit wird der Leitfaden überarbeitet. In diesem Kontext hat das Hessische Kultusministerium über die Staatlichen Schulämter alle hessischen Schulen angeschrieben und alle Schulleiterinnen sowie Schulleiter zur Mitwirkung an der Aktualisierung dieses Leitfadens eingeladen. Die diesbezüglich eingegangenen Rückmeldungen der Schulen werden aktuell gesichtet und ausge- wertet. Außerdem befindet sich das Kultusministerium zur Frage der Vertretungssituation im Austausch mit Eltern- und Schülervertreterinnen und -vertretern. Wiesbaden, 10. Februar 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz",
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