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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1877 HESSISCHER LANDTAG 28. 02. 2020 Kleine Anfrage Nancy Faeser (SPD), Günter Rudolph (SPD), Gerald Kummer (SPD), Heike Hofmann (SPD) und Sabine Waschke (SPD) vom 14.01.2020 Ermittlungen wegen Drohschreiben an die Rechtsanwältin Basay-Y. und Antwort Ministerin der Justiz Vorbemerkung Fragesteller: Am 2.8.2018 erhielt die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Bashay-Y. erstmals ein Drohschreiben, das mit NSU 2.0 unterzeichnet war. Sie erstattete Anzeige und im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass ihre Pri- vatadresse von einem Computer des 1. Polizeireviers in Frankfurt abgerufen worden war. Laut Aussage des Polizeipräsidenten in der Sitzung des Innenausschusses am 19.12.2019 wurde in dieser Sache am 5.10.2018 ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt eingeleitet. Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Drohschreiben sind mittlerweile bei der Rechtsanwältin Seda Bashay-Y. eingegangen? Frage 2. Welche Straftatbestände sind Grundlage des in der Vorbemerkung benannten Ermittlungsver- fahrens? Frage 3. Gegen wie viele Personen wird in dieser Sache derzeit ermittelt? Wie viele Polizeibeamte sind unter den Beschuldigten? Frage 4. Hat sich der Personenkreis der in dieser Sache Beschuldigten seit Einleitung des Ermittlungsver- fahrens verändert? Frage 5. Falls Frage 4 mit ja beantwortet wird: Inwiefern hat sich der Personenkreis seit Einleitung des Ermittlungsverfahrens verändert? Frage 6. Was umfasste die Beweiserhebung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, neben der im Innenaus- schuss bereits bekannt gegebenen Durchsuchungen, bisher? Wir bitten um Aufschlüsselung der Maßnahmen zur Beweiserhebung, inklusive der bereits benann- ten Durchsuchungen. Frage 7. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass das Ermittlungsverfahren auch nach über einem Jahr noch nicht zum Abschluss gekommen ist? Nach dem Bericht des Leitenden Oberstaatsanwaltes in Frankfurt am Main ist eine Beantwortung der Fragen 1 bis 7 nicht möglich, da sie das laufende Ermittlungsverfahren betreffen und andern- falls der Erfolg der Ermittlungen gefährdet sein könnte. Frage 8. Wann ist, nach derzeitigem Sachstand, mit einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu rechnen? Der Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist derzeit noch nicht absehbar. Wiesbaden, 26. Februar 2020 Eva Kühne-Hörmann Eingegangen am 28. Februar 2020 · Bearbeitet am 28. Februar 2020 · Ausgegeben am 4. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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